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  1. #711
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Bamberger Skandalrichter im Fall Bendels: Zuvor mit lachhaft milden Urteilen für arabische Sexualtäter aufgefallen
    Gestern machte der bekannte Medienanwalt Joachim Steinhöfel dankenswerterweise die Identität des Bamberger Skandalrichters Martin Waschner einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Dieser hatte David Bendels, den Chefredakteur des „Deutschlandkuriers“, am Montag in einem ungeheuerlichen Urteil zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt, weil er vor über einem Jahr ein eindeutig als Satire erkennbares Meme von Innenministerin Nancy Faeser gepostet hatte, auf dem diese ein Schild mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ in den Händen hielt. In einem Land, in dem migrantische Vergewaltiger zu ähnlichen oder geringeren Bewährungsstrafen verurteilt werden, muss sich ein unbescholtener, nicht vorbestrafter Journalist kriminalisieren lassen, weil er von seinem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch macht und seinen Beruf als Regierungskritiker ausübt.

    Dabei passt es ins Bild, dass gerade Waschner sich durch seine Milde hervorgetan hat, wenn es um ebensolche sexuellen Übergriffe von Migranten ging. 2018 bot er einem Iraker, der auf einer Kirmes eine 13- und eine 16-Jährige begrapscht hatte und dessen beiden syrischen Mittätern von sich aus einen Deal an, den die Angeklagten annahmen und im Gegenzug für ein Geständnis zu 15 Monaten auf Bewährung bzw. zu Arreststrafen für die beiden Syrer verurteilt wurden.
    Waschner ist quasi Symbol und Sinnbild für alles, was in der deutschen Justiz schiefläuft: Ein linkspolitischer Aktivist in Richterrobe, der den unsäglichen Majestätsbeleidigungsparagrafen des Strafgesetzbuches drakonisch anwendet, selbst wenn es sich um die größten Lächerlichkeiten handelt. Man kann sicher sein, dass er ein Meme, das AfD-Chefin Alice Weidel mit einem Schild, auf dem „Sieg Heil“ oder irgendein anderer Nazi-Spruch gestanden hätte, nicht geahndet und den Urheber dazu verdonnert hätte, sich schriftlich bei Weidel zu entschuldigen, wie er es bei Bendels tat.

    Dieser kündigte indes an, „dieses Urteil nicht hinnehmen“ und sich „mit allen juristischen Mitteln dagegen zur Wehr setzen“ werde. Man habe vor, „den gerechten und für den Fortbestand der Demokratie in Deutschland unverzichtbaren Kampf für die Presse- und Meinungsfreiheit entschlossen, stabil und mit aller Konsequenz weiterzuführen“. Dabei kann man ihm nur viel Erfolg wünschen und dass eine höhere Instanz dieses durch und durch skandalöse Urteil aufhebt.
    https://journalistenwatch.com/2025/0...ualtaeter-auf/
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  2. #712
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Er kam extra nach Berlin um hier zum Jahreswechsel ordentlich Krawall zu machen. Der Araber aus dem Westjordanland gab das unumwunden zu. Und da er sich als Influencer sieht, hat er seine Aktionen gefilmt und ins Netz gestellt. So wie er eine Silvesterrakete gezielt und in voller Absicht durch ein Fenster in eine Berliner Wohnung schoss und diese in Brand setzte. Die Polizei wollte es sich einfach machen und ließ ihn nach der Festnahme unbehelligt laufen. Erst als die Bild berichtete, wurde er bei seiner Ausreise am Flughafen verhaftet. Nun also das Gerichtsurteil.......

    Der in Nablus geborene Influencer und Student wurde zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt – wegen Sachbeschädigung.........

    ........und warum nicht Gefängnis?....

    Doch Y. sei ..... also „besonders haftempfindlich“..... https://www.msn.com/de-de/nachrichte...1a01c6f7&ei=56
    ....ja, klar. Und was sagt der Araber? Offenbar kennt er keine Fensterscheiben.........

    ...Der Angeklagte kenne die Gebäudestrukturen und die Fenster in Berlin nicht. Eine Fensterscheibe sei ein „nahezu perfekter Kristall“, wie eine Sachverständige Anfang der Woche aussagte, und so konstruiert, dass Gegenstände, die darauf geschmissen werden, abprallen. Ein Durchbrechen könne nur durch Vorschäden wie Risse oder Alter der Scheiben geschehen, so die Sachverständige....

    ...........haben die Häuser im Orient kein Glas? Ist dem "Studenten" so etwas völlig unbekannt? Und dass er überhaupt vor Gericht musste, leuchtet ihm natürlich nicht ein.....


    .......... Deutsche und deutsche Araber sowie Behörden und Zeitungen verbreiteten Lügen über ihn, sagte er beispielsweise auf Arabisch in einem Stellungnahme-Beitrag in den sozialen Medien. „Sie hacken auf mir herum, und das ist Rassismus, Rassismus“, sagte er einer vor Gericht verlesenen Übersetzung zufolge. Und über die Behörden: „Sie suchen nach mir, denn sie hassen Araber und den Islam und alle diese Sachen.“..... https://www.msn.com/de-de/nachrichte...1a01c6f7&ei=56
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  3. #713
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Es sind die weltfremden Deppen, die Paragrafen verfassen wie z.B. diejenigen, die sich mit der Thematik Notwehr befassen. Demnach darf ein tätlich Angegriffener lediglich den Angreifer abwehren aber dabei nicht verletzen. Wer angegriffen wird, erlebt Momente voller Panik und Angst. Ein überlegtes Handeln findet nicht statt, die Natur übernimmt das Steuer. Richter können sich da nicht reinversetzen. Sie leben nicht in Gegenden, wo man einfach so und unvermittelt attackiert wird. Richterinnen sind oft besonders anfällig für den Charme zugewanderter Krimineller. Und so gibt es in diesem Fall wenig Sympathie für eine Geschlechtsgenossin aber viel Mitleid für den zugewanderten Täter.......


    Zwei Jahre plus 500 Sozialstunden als Strafe für Selbstverteidigung gegen sexuellen Übergriff durch Afrikaner
    Wer während überall die wehrhafte und selbstbewusste Frau gefordert und gefeiert wird, sind Frauen, die sich tatsächlich einmal erfolgreich gegen ihre Peiniger zur Wehr setzen, noch immer in Gefahr, im Gefängnis zu landen. Dieses Schicksal ersparte das Landgericht Kaiserslautern zwar immerhin der 21-jährigen Amerikanerin Fallyn B., mit seinem Urteil zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung wegen Totschlags, blieb es jedoch genau unterhalb der Haftgrenze.

    Im Juni letzten Jahres war B. von einem 64-jährigen Eritreer in einer Unterführung des Hauptbahnhofs von Kaiserslautern sexuell belästigt und am Po begrapscht worden. Nach mehrmaliger Aufforderung, sie in Ruhe zu lassen, packte er sie am Arm, worauf sie ein Klappmesser zog und dem Mann einen tödlichen Stich ins Herz versetzte. Obwohl er bereits mehrfach mit solchem Verhalten aufgefallen war, sowohl die Überwachungskamera als auch eine Zeugin Bs Schilderung des Tathergangs bestätigten und sie sich selbst sofort nach dem Vorfall bei der Polizei gemeldet hatte, wollte die Vorsitzende Richterin hier keine Notwehr erkennen.

    Als Totschlag gewerteter Notwehrexzess
    „Wenn man sich nicht mehr in einer Notwehrlage befindet, wird man selbst zum Angreifer“, lautete die Begründung. Nach dem sexuellen Übergriff sei B. zwar zunächst in einer Verteidigungsposition gewesen, dann aber gezielt mit dem Messer auf den Mann zugegangen und habe zugestochen. Die Kammer sah darin eine bewusste Änderung von Verteidigung auf Angriff, den sie als Totschlag wertete. Da B. zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt war, wurde nach Jugendstrafrecht geurteilt.

    Man fragt sich, was noch hätte passieren müssen, damit Bs Verteidigung gegen einen bereits mehrfach übergriffig geworden Mann als Notwehr gelten kann. Diese beginnt offenbar erst nach vollzogener Vergewaltigung und selbst dann sind deutsche Gerichte ja bekanntlich dafür berüchtigt, immer noch „kultursensible“ Rechtfertigungen für die Täter zu finden. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, kommt B. zumindest mit Bewährung davon, sollte der Fall in die nächste Instanz gehen, kann man jedoch nicht ausschließen, dass sie doch noch hinter Gittern landet – bei migrantischen Vergewaltigern in ihrem Alter kommt dies jedoch nur in den seltensten Fällen und nur für lächerlich kurze Zeit vor.
    https://journalistenwatch.com/2025/0...rch-afrikaner/
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  4. #714
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Da der Artikel die ethnische Herkunft der Täter nicht erwähnt, kann man davon ausgehen, dass es sich um Migranten handelt.....


    Jugend-Gang terrorisiert oberbayerische Stadt: Jetzt fällt Richterin ein Urteil

    Die „Masken-Gang“ machte überregional Schlagzeilen. Nun mussten sich zwei junge Männer aus der Gruppe wegen Dutzender Straftaten vor Gericht verantworten.

    Geretsried – Sie verbreiteten monatelang in Geretsried Angst und Schrecken, warfen China-Böller aus fahrenden Autos und liefen nachts mit Schreckschusswaffen um sich schießend durch die Stadt. Als „Masken-Gang“ erlangten sie überregional zweifelhafte Aufmerksamkeit. Nun mussten sich die zwei Hauptakteure vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Wolfratshausen verantworten: Ein 20-jähriger Arbeitsloser erhielt eine Jugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Ob er die Haft antreten muss, entscheidet das Gericht nach einer sechsmonatigen sogenannten Vorbewährung. Sein knapp 21 Jahre alter Kompagnon wurde zu einem Jahr Jugendgefängnis mit Bewährung verurteilt.
    Die Straftaten, die die Staatsanwältin den beiden gerichtsbekannten jungen Männern – beide haben bereits Arrest-Erfahrung – zur Last legte, detailliert aufzuzählen, würde den Rahmen sprengen. In beiden Anklagen stand das verbotene Führen einer Schusswaffe, der Missbrauch von Notrufen sowie gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Der 21-Jährige hatte zudem ein eigenes Verhör bei der Polizei mit seinem Handy aufgezeichnet, was unter Strafe steht. Sein damaliger Kumpel hatte 14 Fälle des Fahrens ohne Führerschein zu verantworten, mal mit einem Kraftrad, mal mit dem Auto seines 56-jährigen Vaters – meist mit rasantem Tempo und halsbrecherischen Überholmanövern. Das war auf Dutzenden Handy-Videos, die die jungen Kriminellen von ihren Aktionen gemacht hatten, zu sehen.
    Auch wie einer von ihnen in einem rosafarbenen Einhorn-Kostüm, mit Böllern werfend, vor der Polizeiinspektion herumtanzt. „Sie haben Freude daran, Gesetze zu übertreten, das zeigt dieses Video eindrucksvoll“, räumte selbst die Verteidigerin ein.

    Deshalb gab es für die Angeklagten nichts zu leugnen. Beide ließen über ihre Verteidigerin beziehungsweise ihren Verteidiger erklären, dass sie die ihnen vorgeworfenen Straftaten vollumfänglich einräumten. Zu Einzelheiten sowie ihren Motiven äußerten sich die zwei Heranwachsenden im Hinblick auf ein weiteres Strafverfahren nicht: Demnächst müssen sie sowie der Vater des jüngeren sich wegen Brandstiftung vor dem Landgericht München verantworten. Sie sollen bei ihren kriminellen Streifzügen durchs nächtliche Geretsried auch Autos angezündet haben. Der Vater des 21-Jährigen war – wie berichtet – zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
    Man habe bereits früh einen Verdacht gehabt, wer für die Böllerei und Schießerei, die sich um den Jahreswechsel 2023/24 ereignet hatten, verantwortlich war, erklärte ein Polizeibeamter. Die Festnahme des 20-Jährigen Anfang Februar 2024 bestätigte den Verdacht: Bei der Auswertung seines Handys kamen Dutzende weitere Straftaten ans Licht. „Ich weiß nicht, was Sie sich dabei gedacht haben. Aber ich muss davon ausgehen, dass Sie es toll fanden. Sie haben sich durch nichts aufhalten lassen“, erklärte Richterin Friederike Kirschstein-Freund im Hinblick auf diverse, im selben Zeitraum stattgefundenen Verhandlungen gegen das Duo.
    Besonders verwerflich fanden Gericht wie Staatsanwältin, dass die zwei auch „die Polizei Geretsried narrten“: Sie hatten eine Polizeistreife zum Karl-Lederer-Platz gerufen und anschließend vor der nur noch mit einem Polizisten besetzten Inspektion Böller geworfen. „Das bindet Kräfte, die anderswo fehlen. Das ist kein Spaß, kein Kleinkram und kein Kavaliersdelikt“, betonte die Anklagevertreterin, die für den 20-Jährigen eine Vollzugsstrafe beantragt hatte und für den 21-Jährigen die später verhängte Bewährungsstrafe. Als Bewährungsauflage muss der junge Handwerker 1500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, sein arbeitsloser Ex-Freund wurde zu 120 Stunden Sozialdienst verdonnert und muss die begonnene Psychotherapie weiterführen.
    Beide Angeklagten entschuldigten sich bei dem Polizisten, beteuerten, ihre Taten zu bereuen und versprachen, „keine Straftaten mehr“ zu begehen. Das zu glauben, fiel dem Gericht schwer.
    https://www.merkur.de/lokales/wolfra...-93715486.html
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  5. #715
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    In deutschen Gerichten spielen die Opfer von Straftaten eine untergeordnete Rolle. Oft schiebt man ihnen offen oder unterschwellig die Schuld am Verbrechen zu. Während die Täter mit sich im reinen sind und ihre Tat für sich rechtfertigen, bleiben die Opfer oft für den Rest ihres Lebens traumatisiert. Ist dann das Gerichtsurteil auch noch ein glatter Witz, ist das für die Opfer wie ein Nachtreten.........

    Ansbach – Er verbiss sich in den Insassen (17) eines Wa­gens, der vor ihm zu langsam fuhr. Jetzt wurde der HIV-infi­zierte Pizza-Lieferant Jehad J. vom Amtsgericht Ans­bach wegen gefährlicher Kör­perverletzung zu 16 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt!

    Die Staatsanwaltschaft hatte den Syrer angeklagt, weil er den Schüler „durch Beibrin­gung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stof­fen“ körperlich misshandelt habe.
    Jehad S. behauptet, er sei vom Fahrer geschlagen worden und habe sich nur verteidigt. Der sei mit Tempo 20 vor ihm hergeschlichen, er habe ihn mit der Lichthupe ge­drängt, weil er eine Pizza ausliefern musste. Außerdem sei er gar nicht mehr anste­ckend.

    HIV-Test blieb negativ
    Der angegriffene Yousef S. leidet dennoch bis heute un­ter dem Trauma des Bisses: „Nachdem ich von seiner Krankheit erfuhr, hatte ich psychische Probleme. Ich traue mich kaum noch raus.“ Ein HIV-Test blieb negativ. „Doch die Narbe auf meiner Brust ist geblieben“, sagte der Palästinenser zu BILD.
    Eine von der Staatsanwalt­schaft angenommene Hepati­tis-C-Infektion des Angeklag­ten bestätigte sich im Prozess nicht. Eine Entschuldigung bei seinem Opfer blieb in der Verhandlung jedoch aus. Statt­dessen klagte Jehad J. vor Gericht, er habe sich bei der Auseinander­setzung eine Hand gebrochen.
    Zu seiner HIV-Infektion sagte er: „Seit 2017 bin ich in The­rapie. Mein Professor hat mir gesagt, wenn ich Tabletten nehme, bin ich nicht anste­ckend.“

    Medizinisch ist das sogar richtig: Wer HIV hat und erfolgreich behandelt wird, gilt als nicht mehr ansteckend. Doch für das Opfer war die Angst real – die bange Zeit bis zum negativen Testergebnis, das Trauma, die bleibende Narbe.
    https://www.bild.de/regional/bayern/...1ba818d8fa6507
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  6. #716
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Justizversagen im Namen der Scharia? Freispruch trotz 140-facher Vergewaltigung
    Ein Syrer, heute 30 Jahre alt, schloss 2022 mit einer 15-Jährigen eine islamische Ehe – nun wurde er vom Vorwurf der Vergewaltigung in 140 Fällen freigesprochen. Nicht vergessen: Sobald dieser Mensch einen deutschen Pass erhält, ist er mit euch kulturell und anderweitig genau so stark verbunden wie die anderen Deutschen. Wer etwas anderes sagt oder schreibt, ist Rechtsextremist. Ach ja: Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob ein Verfahren gegen das inzwischen 18-jährige Opfer eingeleitet wird.

    Ein heute 30-jähriger syrischer Mann angeklagt wegen über 140 Vergewaltigungen an einem Mädchen, das bei Beginn der Übergriffe gerade einmal 15 Jahre alt war, wurde vom Landgericht Krefeld freigesprochen. Die unfassbare Begründung: Es habe sich um eine „islamische Ehe“ gehandelt. Das bedeutet im Klartext: Eine religiös motivierte Kinderehe wird von einem deutschen Gericht als Legitimation für systematische Vergewaltigungen akzeptiert.

    Der Angeklagte hatte das Mädchen – seine Cousine – im Libanon „geheiratet“ und über zwei Jahre hinweg immer wieder sexuell missbraucht. Die Staatsanwaltschaft ging von schweren und anhaltenden Vergewaltigungen aus.

    Das mutmaßliche Opfer hatte in einem Tagebuch die Vorfälle dokumentiert. Doch das Gericht folgte ihrer Darstellung nicht. Eine psychiatrische Gutachterin stufte ihre Aussagen als unglaubwürdig und unstimmig ein. Die vorsitzende Richterin verwies auf Chatverläufe und Bilder: „Ich vermisse Dich, ich küsse Deine Hände und Füße“, soll sie dem 30-jährigen Angeklagten geschrieben haben. Das Gericht wertete das als Beleg für eine freiwillige Beziehung. Dass sie zum Zeitpunkt der Ehe gerade einmal 15 Jahre alt war – und ihr Ehemann fast doppelt so alt – spielte für das Gericht keine Rolle.

    Mitangeklagt ein 39 Jahre alter Syrer, der sich ebenfalls wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Nötigung verantworten musste. Beide Angeklagten wiesen alle Vorwürfe zurück. Ihre Verteidiger sprachen von einer konstruierten Geschichte. Der Hintergrund sei ein Familienstreit zwischen zwei syrischen Clans. Der 30-Jährige schilderte die Beziehung als liebevoll und einvernehmlich. Die Verlobung soll bereits 2021 in Syrien gefeiert worden sein – zu einem Zeitpunkt, als das Mädchen 14 oder 15 Jahre alt war.

    Nur noch irre: Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob ein Verfahren gegen die inzwischen 18-Jährige eingeleitet wird – wegen falscher Verdächtigung und uneidlicher Falschaussage.

    Es ist nicht das erste Mal, dass deutsche Gerichte bei sogenannten „Kinderehen“ einknicken. Der Gesetzgeber trägt eine Mitschuld. Das 2017 erlassene Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen wurde vom Bundesverfassungsgericht 2023 unter der islamdevoten Ampel kassiert, weil es angeblich zu pauschal sei. Seither herrscht ein rechtliches Vakuum, in dem „Ehen“ mit Minderjährigen aus „bestimmten Kulturkreisen“ de facto geduldet, ja fast schon geschützt werden.
    https://journalistenwatch.com/2025/0...ergewaltigung/
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  7. #717
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Seither herrscht ein rechtliches Vakuum, in dem „Ehen“ mit Minderjährigen aus „bestimmten Kulturkreisen“ de facto geduldet, ja fast schon geschützt werden.
    Die Natur verabscheut das Vakuum und wird es füllen! Nur: Womit?

  8. #718
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    In vielen größeren Städten ist es unübersehbar was mit Deutschland in 20-30 Jahren passsiert !!! Aber die einzige Partei die es nicht hinnehmen will soll verboten werden !!!
    Nur ein Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Wirbelsturm auslösen

  9. #719
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Was schreibt man über einen Fall, bei dem einem die Worte fehlen? Eine Attacke mitten am Tag. Ein Vater aus dem Auto gezerrt, zusammengeschlagen. Seine Ehefrau wird brutal attackiert, schreit verzweifelt um Hilfe. Die Kinder, zehn und dreizehn Jahre alt, müssen alles mitansehen. Hunderte Zeugen. Ein bekannter Gewalttäter. Unter den Augenzeugen: Göran Schattauer, Reporter von „Focus“, mit dem ich viele Jahre in einer Redaktion gearbeitet habe. Und dann: Kein Prozess. Kein Urteilsspruch. Kein Knast. Sondern ein Strafbefehl über 4500 Euro. Fertig.

    Es gibt Fälle, da sagt der Umgang mit dem Verbrechen mehr über den Zustand einer Gesellschaft aus als die Tat selbst. Dieser Fall ist einer davon.

    Der Täter war kein Unbekannter. Vorstrafen zuhauf: Diebstahl, Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Widerstand gegen die Polizei. Doch ein Gefängnis hat er nie von innen gesehen. Auch dieses Mal nicht. Der Staat zuckt mit den Schultern, stellt eine Rechnung aus und schickt ihn nach Hause.
    Dabei war das alles andere als ein Bagatelldelikt. Ein Angriff mit K.o.-Schlägen, ein traumatisiertes Ehepaar, zwei Kinder mit Angst fürs Leben. Die Botschaft, die von dieser Entscheidung ausgeht, ist fatal. Für Opfer. Für potenzielle Täter. Für alle, die an einen funktionierenden Rechtsstaat glauben wollen. In Deutschland wird Menschen für viel kleinere Dinge der Prozess gemacht. Man denke an Ladendiebstähle, Politiker-Beleidigungen oder Sachbeschädigungen, wie der Kollege Schattauer in einem Bericht zu dem Justiz-Skandal treffend bemerkt.

    Das milde Urteil ist kein Ausrutscher
    Wer glaubt, hier habe jemand geschlampt oder sei milde gestimmt gewesen, irrt. Die Strafjustiz funktioniert so. Überlastete Gerichte, Deals statt Verhandlungen, das Mantra der “Resozialisierung”, das in der Praxis oft auf blanke Untätigkeit hinausläuft. In zahllosen Fällen werden Gewalttaten mit Geldsätzen abgegolten, als handele es sich um Parkverstöße.

    Dabei geht es um mehr als einen Einzelfall. Es geht um das Vertrauen der Bevölkerung in ein System, das angeblich für Gerechtigkeit sorgen soll. Wenn ein Wiederholungstäter, der in aller Öffentlichkeit Menschen krankenhausreif schlägt, nicht einmal vor einen Richter treten muss, ist dieses Vertrauen ernsthaft erschüttert.

    Die Opfer? Auf sich allein gestellt
    Besonders bitter: Nicht einmal die Betroffenen wurden über den Abschluss des Verfahrens informiert. Sie erfuhren über die Presse, dass ihr Peiniger mit einer Geldstrafe davonkam. Was sagt das über die Wertschätzung für Opfer in diesem Land? Was sagt das über die Vorstellung von Fairness in unserem Rechtssystem?

    Während die Täter ihre Freiheiten behalten, tragen die Opfer die seelischen Folgen – oft lebenslang. Wer ihnen nicht einmal die Würde einer öffentlichen Verhandlung zugesteht, sondern den Fall heimlich per Strafbefehl abwickelt, entzieht ihnen auch das letzte bisschen Gerechtigkeit.
    Wer es gut meint mit unserem Land, muss sich fragen: Was muss eigentlich passieren, damit sich etwas ändert? Muss wirklich erst jemand sterben?

    Oder genügt es, die falsche Meinung zu äußern?

    Denn während brutale Wiederholungstäter mit Geldstrafen davonkommen, saß ein Mann wie Michael Ballweg monatelang in Untersuchungshaft – ohne Urteil, ohne erkennbare Fluchtgefahr. Ärzte, die Maskenatteste ausstellten oder Menschen mit Impfbescheinigungen vor einem übergriffigen Staat retteten, wurden von Polizei und Justiz wie Schwerkriminelle behandelt. Menschen mit Angst vor einem medizinischen Eingriff verloren ihre Jobs, ihre Konten, ihr Ansehen. Der Chefredakteur des „Deutschland-Kuriers“ wurde kürzlich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt – wegen einer Karikatur von Nancy Faeser.

    Und hier? Schläge, Blut, Traumatisierung. 4500 Euro.

    Was sagt das über die Maßstäbe in unserem Land? Was über das, was „gefährlich“ ist – und was nicht?
    https://reitschuster.de/post/muss-erst-jemand-sterben/
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  10. #720
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Richter setzt Haft außer Vollzug – Vergewaltiger-Iraker entkommt
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    Ein Iraker vergewaltigt in München zwei Frauen – und wird dafür nicht etwa festgesetzt, sondern auf freien Fuß gesetzt. Ein Richter hebelte den von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl einfach aus. Das Ergebnis: Der Täter flieht – zurück bleiben zwei traumatisierte Opfer – und ein Rechtsstaat, der diese Bezeichnung einfach nicht mehr verdient.

    Diesen Wahnsinn, wieder einmal möglich gemacht durch ein deutsches Gericht, muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Ein 33-jähriger Iraker, der in München zwei Frauen vergewaltigt hatte, wurde kürzlich vom Landgericht München I in Abwesenheit zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Tat hatte sich bereits 2022 ereignet. Der Angeklagte, Khaki S., war zu diesem Zeitpunkt auf freiem Fuß – obwohl ihm schwere Sexualdelikte zur Last gelegt wurden. Das Gerichtsverfahren verzögerte sich unter anderem wegen der Corona-Pandemie sowie Schwierigkeiten bei der Befragung von Zeugen. Bis zum Verhandlungsbeginn im März 2025 blieb Khaki S. auf freiem Fuß.

    Im Mai desselben Jahres beantragte die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl, dem der zuständige Richter Nikolaus Lantz zunächst auch stattgab. Kurz darauf beantragte jedoch die Verteidigung, diesen Haftbefehl auszusetzen – mit der Begründung, dass Fluchtgefahr nicht bestünde. Trotz der Schwere der Vorwürfe und trotz des bereits begonnenen Verfahrens entsprach der Richter dem Antrag der Verteidigung. Khaki S. musste lediglich seinen Pass abgeben und sich wöchentlich bei der Polizei melden. Er nutzte diese Gelegenheit jedoch zur Flucht und erschien weder zu weiteren Gerichtsterminen noch zur Urteilsverkündung.

    Richter Lantz bezeichnete sein eigenes Urteil später als „sehr milde“ und betonte die Schwierigkeit, ein Urteil auf Basis der zur Verfügung stehenden Beweislage zu fällen. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich sechs Jahre Haft gefordert, konnte sich jedoch nicht durchsetzen. Das Urteil blieb letztlich ohne sofortige Konsequenz, da der Täter untergetaucht ist. Eine internationale Fahndung wurde eingeleitet.
    https://journalistenwatch.com/2025/0...aker-entkommt/
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