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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zwangsehe mit Zwölfjähriger eingefädelt: Freispruch für Syrer
    Das Landgericht Essen hat einen Syrer freigesprochen, der eine Zwangsehe zwischen seinem damals 20jährigen Bruder und einem zwölfjährigen Mädchen arrangierte. „Man ist geneigt zu sagen, daß wir Sie leider freisprechen mußten“, zitiert die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) den Vorsitzenden Richter Volker Uhlenbrock. Es sei nicht auszuschließen, daß der angeklagte Asylmigrant nicht über das wahre Alter der Zwölfjährigen wußte. Sie sagte vor Gericht nicht aus.

    Der Syrer reiste im Herbst 2021 in sein Heimatdorf, um eine Ehefrau für seinen Bruder zu finden. „Es war ausgemacht, daß die Braut minderjährig sein soll“, sagte Richter Uhlenbrock. Der Angeklagte könne allerdings davon ausgegangen sein, daß sie bereits 13 und somit nach deutschem Gesetz nicht minderjährig sei. Zum Jahresende wurde dann ein Vertrag unterzeichnet, wonach das Mädchen für 2.000 US-Dollar an die in Essen wohnhafte syrische Großfamilie übergeben wurde, berichtet die Islamismus-Expertin Sigrid Herrmann, die dem Prozeß beiwohnte. Der Angeklagte zeigte keinerlei emotionale Regung und benötigte einen Dolmetscher.

    Ehemann wurde zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt
    Demnach sei der damals Zwölfjährigen versprochen worden, in Deutschland zur Schule gehen zu dürfen und Bildung zu genießen. Das Gegenteil war der Fall. Sie mußte hauswirtschaftliche Arbeiten verrichten und ihren 20jährigen Ehemann sexuell befriedigen. „Das muß sehr häßlich gewesen sein“, mutmaßt Herrmann in einem Blog-Eintrag.

    Der syrische Ehemann wurde bereits im Juni 2024 vom Essener Landgericht wegen schweren sexuellen Mißbrauchs von Kindern in 19 Fällen, davon in vier Fällen in Tateinheit mit Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung sowie vorsätzlicher Körperverletzung in 13 Fällen und Bedrohung, zu einer Jugendstrafe von fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Syrer schlug, erdrosselte und vergewaltige
    Da die heute 15jährige vor Gericht nicht aussagen wollte, wurden Polizisten, denen sie sich damals anvertraute, herangezogen. Die Beamten berichteten, das Mädchen habe ihnen erzählt, mit der Faust, der flachen Hand und einem Gürtel bereits ab der ersten Woche geschlagen worden zu sein. Ebenfalls sei sie mit einem Kabel gewürgt worden.

    Weiter schilderten die Polizisten, daß der Minderjährigen pornographisches Material zur Vorbereitung auf die Hochzeitsnacht gezeigt worden sei. Gegen ihren Widerspruch sei sie dann unter „großen Schmerzen“ entjungfert worden. Daraufhin habe der acht Jahre ältere Ehemann ein Beweisbild des befleckten Bettlakens an seine Mutter geschickt.

    Zur Urteilsverkündung im Prozeß gegen den nun freigesprochenen Syrer resümierte das Gericht, das Schicksal des Mädchens „könnte zu Tränen rühren“, zitiert die WAZ. Die nun 15jährige lebt weiterhin in Essen, allerdings in Jugendeinrichtungen, wird psychotherapeutisch behandelt und kann zur Schule gehen. Eine Rückkehr nach Syrien sei „aus verschiedenen Gründen ausgeschlossen“, sagte Richter Uhlenbrock.

    https://jungefreiheit.de/politik/deu...r-einfaedelte/
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  2. #702
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    Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Der Verkauf von Mädchen ist nicht strafbar?

    Von Peter Hemmelrath.



    Weil das Strafgesetzbuch „für den Kauf und Verkauf einer Minderjährigen keine Norm vorsieht“, hat das Landgericht Essen gestern einen Syrer freigesprochen. Ein fatales Signal.



    Das Landgericht Essen hat einen 33-jährigen Syrer von dem Vorwurf freigesprochen, Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch geleistet zu haben. Dem Mann war zur Last gelegt worden, seinem 2015 nach Essen gekommenen Bruder Ende 2021 ein zum damaligen Zeitpunkt zwölf Jahre altes Mädchen aus Syrien als dessen Ehefrau nach islamischem Recht vermittelt zu haben. Dafür soll die Familie des Mädchens 2.000 Dollar erhalten haben. Daraufhin wurde das Mädchen nach Deutschland gebracht, wo es dem Bruder des Freigesprochenen zu Willen sein sowie für dessen Familie kochen und putzen musste. Der 33-Jährige selbst kam 2022 nach Deutschland, wo laut seiner eigenen Darstellung inzwischen auch seine beiden Frauen leben.


    Nachdem Behörden 2023 darauf aufmerksam wurden, dass der Bruder des nun Freigesprochenen das Mädchen wiederholt misshandelt und auch mehrfach vergewaltigt hat, wurde gegen ihn Strafanzeige gestellt. Im Juni 2024 wurde er vom Landgericht Essen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 19 Fällen, davon in vier Fällen in Tateinheit mit Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung sowie vorsätzlicher Körperverletzung in 13 Fällen und Bedrohung zu einer Jugendstrafe von fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.


    Den Freispruch gegen den Vermittler dieser „Ehe“ begründete der Vorsitzende Richter Volker Uhlenbrock am Dienstag damit, dass dem 33-Jährigen nicht hinreichend nachgewiesen werden kann, dass er zu dem Zeitpunkt, als er „ein Kind als Ehefrau kaufte“, Kenntnis vom wahren Alter des Mädchens hatte. Und für den Kauf des Mädchen als solches könne er nicht verurteilt werden: „Das ist, obwohl es kaum zu glauben ist, nicht strafbar“, sagte Uhlenbrock. „Und damit ist es leider ein Freispruch.“


    Die Beweisaufnahme des Prozesses hatte ergeben, dass die beiden syrischen Großfamilien, die sich offenbar untereinander gut kannten, gegenüber den deutschen Behörden den 1. Januar 2005 als Geburtsdatum des tatsächlich erst 2009 geborenen Mädchens angegeben hatten. Der 33-Jährige selbst hatte vor Gericht schnell eingeräumt, den Vertrag zur Überlassung des Mädchens stellvertretend für seinen Bruder sowie seine damals ebenfalls in Essen lebende und später verstorbene Mutter unterzeichnet zu haben. Vom Alter des Mädchens aber wollte er nichts gewusst haben: Dies habe deren Vater einem Imam mitgeteilt, beteuerte er. Außerdem habe er das Mädchen bei der Vertragsunterzeichnung nur kurz gesehen: „Unsere Religion erlaubt mir nicht, sie zu begutachten.“


    „schlimme Verhältnisse, die Sie da aus Syrien mitgebracht haben“

    Nach den strafrechtlichen Begründungen für den Freispruch kritisierte der Kammervorsitzende den Freigesprochenen mit scharfen Worten dafür, während des ganzen Prozesses keinerlei Anteilnahme oder gar Mitgefühl für das Schicksal des Mädchens gezeigt zu haben: „Vielleicht weil sie das in Syrien als völlig normal empfinden, zeigen Sie kein Mitleid“, sagte Uhlenbrock. „Dabei hätten Sie ja, ohne Ihre Verteidigungsposition zu gefährden, sagen können, dass es Ihnen aus heutiger Sicht leid tut. Geweint haben Sie aber nur, als Ihr Bruder in den Saal geführt wurde.“


    „Ist die Inhaftierung Ihres Bruders ein Grund für Tränen? Nicht Ihr Bruder erleidet ein ungerechtes Schicksal, sondern das Mädchen“, fuhr der Richter fort. Danach sprach Uhlenbrock von den „Bedrängnissen“, denen das Mädchen im Zusammenhang mit dem Prozess durch in Essen und Umgebung lebende Verwandte ausgesetzt war: „Das sind kaum vorstellbare und schlimme Verhältnisse, die Sie da aus Syrien mitgebracht haben.“


    Die rund einstündige Urteilsbegründung wurde dem 33-Jährigen durch einen Dolmetscher übersetzt. Regungen waren bei ihm jedoch nicht ersichtlich. Erst nachdem Volker Uhlenbrock seine Ausführungen beendet hatte, wurde der Syrer lebendig: „Und was ist mit meiner Wohnung?", wollte er sofort von dem Richter wissen. „Für Ihre privaten Probleme sind wir nicht zuständig“, antwortete dieser unwirsch.


    Mit dem Urteil vom Dienstag ist diese Geschichte aber noch lange nicht beendet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Nebenklage, die im Gegensatz zu Verteidigung und Staatsanwaltschaft nicht auf Freispruch plädiert hat, im Saal keinen Rechtsmittelverzicht erklärt hat. Und auch das Urteil gegen den Bruder des Freigesprochenen ist noch nicht rechtskräftig, da dieser dagegen Revision eingelegt hat. Damit muss nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über die Rechtskraft entscheiden.


    Strafgesetzbuch sieht für den Kauf und Verkauf einer Minderjährigen keine Norm vor

    Auch hatte die Beweisaufnahme dieses Prozesses unter anderem ergeben, dass die Familie des Mädchens dem Handel offenbar auch deswegen zugestimmt hat, weil sie sich von dieser „Ehe“ weiteren Nachzug nach Deutschland erhofft. Und dieser Teil des Familiennachzugs steht noch aus. Dazu passt auch, dass die inzwischen 15-Jährige bei ihrer eigenen Vernehmung die Aussage verweigert und das damit begründet hat, ihren derzeit noch in Syrien lebenden Vater nicht belasten zu wollen. Würde ihr Vater in Syrien bleiben wollen, stünde eine Strafverfolgung für ihn durch deutsche Behörden ja gar nicht zur Debatte.


    Die gefährlichste Botschaft dieser Urteilsbegründung aber dürfte sein, dass Volker Uhlenbrock kurz vor dem Ende seiner Ausführungen noch einmal betont hat,dass das Strafgesetzbuch „für den Kauf und Verkauf einer Minderjährigen keine Norm vorsieht“. In Essen leben inzwischen mehr als 15.000 Syrer, darunter viele Großfamilien. Damit gilt Essen nun auch als eine mittelgroße syrische Community außerhalb von Syrien. Und zumindest dieser Satz des Richters dürfte sich in dieser Community rasend schnell herumsprechen und noch lange haften bleiben.


    Dabei bedarf es nicht allzu viel Phantasie, um bereits jetzt zu ahnen, dass dieser Teil der Urteilsbegründung als Ermunterung verstanden werden wird, nun auch in Deutschland mit derartigen kulturellen Besonderheiten weiterzumachen. Denn dass Teile dieser Community Ansagen der deutschen Justiz gänzlich anders interpretieren als von dieser gedacht, hatte sich bereits in den letzten Minuten vor der Urteilsverkündung gezeigt: Während die deutschen Zuschauer noch brav darauf gewartet haben, dass die Verhandlung aufgerufen wird und sie dann den Saal betreten dürfen, hatte sich ein Familienangehöriger des kurz darauf Freigesprochenen schon längst Zutritt zum Saal verschafft.


    Peter Hemmelrath arbeitet als Journalist und Gerichtsreporter.

    https://www.achgut.com/artikel/hemme...rau_vermittelt
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  3. #703
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    Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Nach vorzeitiger Haftentlassung: Chemnitz-Killer wird nicht abgeschoben

    <figure class="fig fig--landscape"><figcaption class="fig__caption">Alaa S. (damals 24) bei seinem Prozess im Jahr 2019, in dem er wegen Totschlags verurteilt wurde

    Chemnitz/Waldheim – Hat ein Messer-Killer so viel Gnade verdient? Alaa S. (30), wegen Totschlags verurteilt, wurde nun vorzeitig aus der Haft entlassen und kann nicht einmal abgeschoben werden.

    Während ganz Deutschland über kriminelle Ausländer diskutiert und schnellere Abschiebungen gefordert werden, sorgt in Sachsen der komplett gegenteilige Fall für Aufsehen.


    Der Syrer Alaa S. hatte im August 2018 gemeinsam mit seinem noch immer flüchtigen Komplizen Farhad A. am Rande des Stadtfests in Chemnitz den Deutsch-Kubaner Daniel H. († 35) getötet. Die Bluttat hatte den Frieden in Chemnitz nachhaltig erschüttert: Es gab Unruhen und rechtsextreme Aufmärsche.


    Nach rund einem Jahr U-Haft wurde der Syrer dann 2019 wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Nun darf Alaa S. wieder raus – vorzeitig!

    Justiz sieht günstige Kriminalprognose

    Ingrid Burghart, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Chemnitz, erklärt: „Der Mann hat eine günstige Kriminal- und Sozialprognose. Er hat sich während seiner Haftzeit gut entwickelt und kann damit nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe entlassen werden.“


    Doch die verkürzte Strafzeit ist nicht das einzige Entgegenkommen für den verurteilten Killer Alaa S.: Unmittelbar nach der Haftentlassung teilt die zuständige Landesdirektion mit, dass der Syrer nicht abgeschoben wird.


    Verwaltungsgericht urteilte gegen Abschiebung

    Die Sprecherin verwies auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Chemnitz vom 30. September 2021, wonach der Betroffene einem Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz unterliegt.


    Bundesamt könnte Entscheidung wieder kippen

    Ist damit eine Abschiebung auch künftig unmöglich? Nicht ganz!


    Würde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) das Abschiebungsverbot nach § 73 Abs. 6 AsylG widerrufen, würde die Durchsetzung einer Ausreiseverpflichtung geprüft werden. „Solange besteht trotz der vorliegenden Straftaten mindestens ein Anspruch auf Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG“, sagt die Sprecherin der Landesdirektion.


    Die Bluttat in Chemnitz hatte vor allem wegen der danach folgenden rechtsextremen Aufmärsche in der Stadt weltweit für Schlagzeilen gesorgt.




    Dieses Abschiebungsverbot gelte „in Entsprechung von Artikel 3 der Europäischen Konvention der Menschenrechte unabhängig der begangenen Straftat“, hieß es weiter. Das Abschiebungsverbot sei von der Landesdirektion Sachsen (LDS) zu beachten.

    https://www.bild.de/regional/chemnit...p.AR_2.ff.bild







    </figcaption></figure>
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  4. #704
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Schuldunfähig: AfD-Messerattentäter muss nicht ins Gefängnis
    Ein 25Jähriger läuft durch die Stadt, reißt gezielt AfD-Plakate ab, sticht dann auf den Mann ein, der auf den Plakaten abgebildet ist. Das Opfer- der AfD-Politiker Heinrich Koch kam laut Partei schwer verletzt in ein Krankenhaus. Im Namen des Volkes stellt ein Gericht die Schuldunfähigkeit des Täters fest.

    Am Tattag riss der 25-jährige Täter zunächst mehrere AfD-Wahlplakate, die im vergangenen Juni zum Europawahlkampf aufgehängt waren, mit dem Cutter-Messer ab, als der 62jährigen AfD-Politiker und Stadtratkandidat Heinrich Koch ihn stellte. Er forderte ihn auf, die Plakate auf den Boden zu legen. Dabei drehte er nachfolgendes Video, so dass die Tat gut dokumentiert war:
    Es kam zum Handgemenge – dann stach der 25-Jährige zu. Koch erlitt Schnittverletzungen an Kopf und Bauch und wurde schwer verletzt in ein Krankenhaus eingeliefert. Laut Polizei und Gericht wusste der Täter angeblich nicht, dass sein Opfer AfD-Politiker ist. Kurios: Dessen Bild befand sich auf vielen Wahlplakaten.

    Das Landgericht Mannheim hat den 25jährigen Messerstecher für schuldunfähig erklärt. Statt Gefängnis ordneten die Richter die Unterbringung in der Psychiatrie an. Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters sei kein politisches Motiv erkennbar. Der Täter leide unter einer paranoiden Schizophrenie mit Wahnvorstellungen, daher schuldunfähig.

    https://journalistenwatch.com/2025/0...ns-gefaengnis/
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  5. #705
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Da bleibt einem die Spucke weg.....

    Geheim-Prozess hinter verschlossenen Türen
    :
    Syrer (18) fährt 4 Menschen tot und bleibt frei
    Leipzig/Eilenburg (Sachsen) – Ein Teenager (18) rast ohne Führerschein mit einem Mercedes über die B87 bei Eilenburg. Es kommt bei widrigen Straßenverhältnissen zum Horror-Crash: Vier Menschen (67, 68, 71, 72) sterben am 9. März 2023, vier werden teils schwer verletzt. Unfallverursacher Bilal A. überlebte.

    Gegen den jungen Syrer wurde wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen, zweifacher fahrlässiger Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Nach der Rekonstruktion des Unfalls durch Gutachter fuhr er viel zu schnell!
    Urteil nach Jugendstrafrecht
    Am Dienstag fiel das Urteil am Leipziger Amtsgericht. Seine Strafe: 3,5 Jahre Haft. Das berichtet Tag24.

    Obwohl er am Tag des Unglücks schon volljährig war, wurde gegen ihn laut Tag24 nach Jugendstrafrecht verhandelt. Hintergrund: Er hatte bereits 2022 einen schweren Unfall als 17-Jähriger mit einem Mercedes verursacht und Fahrerflucht begangen. Dieser Fall wurde jetzt mit verhandelt.

    Wer dem Teenager den Mercedes ohne TÜV zur Verfügung stellte, blieb laut Medienbericht auch vor Gericht ungeklärt. Nach dem Urteil verschwand Bilal aber nicht im Gefängnis, sondern erst mal im Mercedes seiner Familie. Die Strafe muss er wegen eines möglichen Berufungsprozesses erst mal nicht antreten.
    Vier Menschen starben bei dem Unfall
    Das passierte am 9. März 2023: Laut Polizei verlor der 18-jährige Bilal damals kurz vor der Abfahrt zur B107 die Kontrolle über sein Auto, touchierte einen ebenfalls in Richtung Torgau (Sachsen) fahrenden Mitsubishi.

    Beide Wagen verloren daraufhin die Kontrolle und wurden in den Gegenverkehr geschleudert. Der Mitsubishi erfasste dabei einen Lkw, der Mercedes einen entgegenkommenden Opel und einen nachfolgenden Kia.

    Die beiden Kia-Insassen (71, 72) sowie zwei Personen (67, 68) im Mitsubishi starben noch an der Unfallstelle bzw. im Krankenhaus.
    https://www.bild.de/regional/leipzig...91a913dc34c391

    ....sollte er je in den Knast gehen, ist er nach einem Jahr wieder draußen. 4 Menschen sind tot. Da es sich um Deutsche handelt, ist es ja nicht so schlimm.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  6. #706
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    Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    In Auszügen
    Razzia im Bahnhofsviertel :

    Am Ende sind die Dealer wieder auf freiem Fuß



    Die Polizei sprengt im Frankfurter Bahnhofsviertel einen Ring von jamaikanischen Drogenhändlern. Doch Haftgründe für die Dealer sieht die Justiz nicht. Und die Polizei steht abermals vor der Frage, wie sie nun mit der Gruppierung verfahren soll.
    Am Ende stehen 29 Männer auf der Liste. Jamaikanische Staatsangehörige, die einer Gruppierung angehören, die nach den Worten Gieses seit Monaten im Bahnhofsviertel auffällt durch ihr aggressives Vorgehen beim Drogenverkauf. Die Polizei habe angefangen, sich diese Gruppierung gesondert anzuschauen. Giese sagt, zudem habe es Beschwerden von Anwohnern und Gewerbetreibenden gegeben.
    Viele der Männer, die an diesem Abend dort (Anmerkung: Polizeipräsidium) aufschlagen, sind bereits polizeibekannt. 17 von ihnen werden offiziell festgenommen wegen des Verdachts des Betäubungsmittelhandels. Gegen die anderen laufen Ermittlungsverfahren wegen anderweitiger Delikte. Dann bekommen sie eine Verbotsverfügung ausgehändigt, die besagt, dass sie sich für die nächsten drei Monate nicht mehr im Bahnhofsviertel aufhalten dürfen.
    eine dicht bedruckte DIN-A4-Seite mit polizeilichen Erkenntnissen. Es ist die Bilanz dessen, was die Polizei in den vergangenen Monaten über ihn im Zusammenhang mit Rauschgifthandel gesammelt hat. Eine solche Straftatenliste gibt es über fast jeden, der an diesem Abend ins Präsidium gebracht wird. Ein Polizist sagt: „Fast keiner der Männer ist ein Unbekannter hier. Die Frage ist nur, was die Justiz am Ende daraus macht.“
    Und das ist nicht viel. Bei gerade einmal einem Beschuldigten werden nach eingehender Prüfung überhaupt mögliche Haftgründe in Erwägung gezogen, am nächsten Tag soll er dem Haftrichter vorgeführt werden. Doch dazu kommt es nicht. Wie es im Polizeipräsidium heißt, hat der Richter die Vorführung des Beschuldigten abgelehnt mit der Begründung, dass er keine Haftgründe sehe.
    Ein Sprecher sagt, man setze nun auf das Aufenthaltsverbot. Sollten sich die Personen daran halten, sei auf diese Weise das Ziel erreicht, dass die Dealer ihren Geschäften nicht mehr nachgingen. Wie das hessische Innenministerium auf Anfrage mitteilte, wird nun auch der Asylstatus der Tatverdächtigen geprüft. Doch dazu gab es zunächst keine Auskunft.
    https://www.faz.net/aktuell/rhein-ma...110323005.html
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  7. #707
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Nicht nur Migranten haben einen Sonderbonus vor Gericht, auch Linke können sich über die Solidarität der Richter freuen........


    Halle/S. (Sachsen-Anhalt) – In einer kalten Februar-Nacht bricht die Stromversorgung zusammen. S-Bahnen und Straßenbahnen bleiben stehen – die Uni-Klinik, Pflegeheime und 19.000 Haushalte sind für fast zwei Stunden ohne Strom.

    Der Blackout vom 19. Februar 2023 war ein gezielter Anschlag auf die kritische Infrastruktur der Stadt Halle (Sachsen-Anhalt). Angekündigt per Videonachricht.

    Arbeitsloser sorgte für Stromausfall in Halle
    Trotz der verheerenden Folgen und 82.000 Euro Schaden verlässt Patrick M. (38), der für den Mega-Stromausfall verantwortlich ist, das Strafgericht als freier Mann.
    Seit Dienstag wurde dem Arbeitslosen der Prozess gemacht. Die Staatsanwaltschaft legte ihm in ihrer Anklage „Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung einer Straftat“ sowie eine „Störung öffentlicher Betriebe im besonders schweren Fall“ zur Last.

    Angeklagter in psychischer Ausnahme-Situation
    Tatsächlich hatte M. am Umspannwerk West den Maschendrahtzaun aufgeschnitten. Anschließend warf er mit Draht umwickelte Metallteile in die Hochspannungsanlage und sorgte so für den größten Stromausfall in Halle (Sachsen-Anhalt) seit der Wende.
    Doch wie kam es zu der Kurzschluss-Reaktion bei M., der seit vielen Jahren drogensüchtig ist und unauffällig vom Betteln lebte?

    Gutachter Philipp Gutmann: „Der Angeklagte befand sich am Tattag in einer extremen psychischen Ausnahme-Situation. Er war zur Tatzeit schuldunfähig.“

    Angeklagter rastete wegen dem Tod seines Hundes aus
    Sein Hund Jason, mit dem Patrick damals fast täglich in der Fußgänger-Zone saß und friedlich bettelte, war verstorben. Kumpel Christian K. (36, Techniker) im Zeugenstand: „Der Hund bedeutete ihm einfach alles. Jason war sehr alt, fast blind und musste eingeschläfert werden. Darunter litt Patrick unendlich.“
    Und weiter: „Am Tattag wurde Patrick von anderen Bettlern bedrängt, gemobbt und beleidigt. Sie unterstellten ihm, er hätte seinen Hund umgebracht, spuckten Patrick sogar an. Da brannten seine Sicherungen durch.“
    Der forensische Gutachter erklärte: „Von Patrick M. gab es im Vorfeld der Tat keine großen Straftaten und es sind auch keine großen Straftaten zu erwarten.“

    Verteidiger und Staatsanwältin forderten in ihren Plädoyers einen Freispruch. Die Richter schlossen sich den Anträgen an.

    Der Mega-Stromausfall bleibt ungesühnt. Auch wer den Schaden von 82.000 Euro zahlt, ist damit nicht geklärt.


    https://www.bild.de/regional/halle-s...c78a7a49af87a2
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  8. #708
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Attentate fast im Wochentakt, doch die Terror­isten werden zu psy­chisch Kranken verharmlost. Bestialische Gruppenverge­wal­tiger kommen mit Bewährung davon, und der Mörder von Wittenberg, dessen Tat von einer Überwachungs­kamera aufge­zeich­net wurde, saß keinen einzigen Tag in Haft – das ist Deutschland nach rund 20 Jahren Merkel- und Ampel­regierung.
    900.000 Straftaten allein von Ausländern gab es 2023 – ein­ge­bürgerte Migranten noch nicht mitgerechnet. Doch während illegalen Einwanderern oft nicht mal nach hunderten Straftaten eine Abschiebung droht, müssen Systemkritiker und politisch Anders­denkende wegen lächerlicher Meinungsdelikte, Satire und anderer Bagatellen mit drastischer Verfolgung rech­nen – bis hin zur Haft.
    „Viele Politiker haben sich über die Rede von JD Vance em­pört“, sagt die bayerische AfD-Landtagsabgeordnete Ramona Storm. „Dabei gibt es mittlerweile sogar wieder politische Gefangene in unse­rem Land, wo man sich doch so gerne mit Demokratie und Men­schen­rech­ten brüstet.“

    Neben dem Querdenken-Gründer Michael Ballweg, der neun Monate in U-Haft saß, wurden auch der Corona-Maß­nah­men-Kriti­ker Dr. Rainer Füllmich sowie Ärzte, die sich dem Corona-System entgegensetzten, inhaftiert. Ein weiterer gravierender Fall politi­scher Verfolgung ist der Youtuber Shlomo Finkelstein (Video oben). Wegen satirischer Posts wurde er zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt – das ist mehr als viele migrantische Gewalttäter be­kommen. Trotzdem sitzt er seit letztem August in Haft, weil er bestimmte Bewährungs-Auflagen nicht erfüllen konnte. Haftver­kürzung, die man eingewanderten Gefährdern gerne gewährt, bekam er nicht.

    „Shlomo wurde nach eigenen Aussagen von mehreren ver­mummten Polizisten ver­haftet, als er gerade mit seinem Sohn im Kinderwagen spazieren ging“, berichtet Ramona Storm. „Da hätte es auch weniger drastische Möglichkeiten gegeben, als ihn wie einen Schwerverbrecher abzuführen…“

    Auch die AfD-Politikerin selbst hat zwei Verfahren am Hals – wegen Nichtigkeiten, wie der Veröffentlichung von Videos, die auf Demon­stra­tionen entstanden sind.

    „Einmal ging es um eine Straftat, bei der wir sogar noch selbst die Polizei gerufen haben“, erzählt die Abgeordnete. Trotzdem wurde gegen sie ermittelt. Angedroh­tes Strafmaß: 120 Tages­sätze à 200 Euro, also 24.000 Euro – damit würde sie als vor­bestraft gelten. Sie legte Einspruch ein…

    „Auf der Grundlage schwammiger Begriffe wie Hass und Hetze werden Regierungskritiker systematisch kriminalisiert und we­gen Bagatellen verurteilt. Dieser Gummiparagraph liefert die Bürger der Willkür einzelner Richter und Staatsanwälte aus. Rechtstaat sieht anders aus.“

    Jetzt denkt sie darüber nach, Vertreter der US-Botschaft zum Prozess einzuladen…

    https://www.pi-news.net/2025/03/mein...-die-diktatur/
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  9. #709
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    Die Beweislage ist erdrückend aber der Richter entscheidet für den Migranten..........

    Brandserie in Soest

    Hörte der Richter Zeugen nicht richtig zu? Staatsanwältin kämpft gegen das Urteil

    Nachdem ein Soester überraschend von den Brand-Vorwürfen freigesprochen wurde, kämpft die Staatsanwaltschaft nun gegen das Urteil.

    Soest – Staatsanwältin Sarah Korves gibt sich nicht kampflos geschlagen: Sie will das Urteil des Soester Schöffengerichts, das am Donnerstagabend einen Soester von zahlreichen Brandstiftungsvorwürfen freisprach, anfechten. „Sofort am Freitag“, also am Morgen nach dem Freispruch, legte die sie das Rechtsmittel der Berufung ein.

    Im Gegensatz zu Richter Dietmar Härtel und seinen ehrenamtlichen Schöffen ist die Staatsanwältin davon überzeugt, dass der lettische Feuerwehrmann, der seit einigen Jahren in Soest wohnt, zahlreiche Brände – in und an bewohnten Häusern – gelegt hat. Sie forderte eine Haftstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten.

    Staatsanwältin sicher: Der Soester ist gefährlich
    Sie erklärte, dass es sich um keinen „Im Zweifel für den Angeklagten“-Fall handele, da die Indizien in ihrer Gesamtheit ein so klares Bild ergeben würden, dass der Soester aus ihrer Sicht sicher überführt sei. Von dem 33-Jährigen gehe „eine extrem hohe Gefährlichkeit“ aus.

    Staatsanwältin fassungslos: „Schön, wie hier den Leuten zugehört wird“
    Neben den Zweifeln an der Richtigkeit des Urteils steht zudem ein möglicher Rechtsfehler im Raum: So konnte der vorsitzende Richter auf Nachfrage nicht sagen, zu welchem Tatvorwurf ein gerade erst aus dem Zeugenstand entlassener Zeuge ausgesagt hat. „Schön, wie hier den Leuten zugehört wird, vielleicht sollten wir unterbrechen“, zeigte sich die Staatsanwältin fassungslos. Gerade weil es sich um einen Indizienprozess handelt, könne jede Nuance in einer Aussage entscheidend sein, mahnte sie.

    Wird die Berufung zugelassen, würde der Fall vor dem Landgericht Arnsberg erneut verhandelt. Eine Strafverschärfung wäre möglich.

    https://www.msn.com/de-de/nachrichte...4fefd07d&ei=55
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    Nicht nur Migranten haben einen Bonus vor Gericht, auch Linksradikale können mit Milde rechnen.......


    Berlin – Sie planten einen Terror-Anschlag in Berlin. Dann tauchten sie jahrzehntelang in Südamerika unter. Mitte März kehrten sie schließlich wieder nach Deutschland zurück – und wurden vor Gericht gestellt. Nun ist das Urteil gegen Peter Krauth (65) und Thomas Walter (62) gefallen.

    Die Richter haben die beiden linksextremen Terroristen wegen eines versuchten Sprengstoffanschlags zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt. Damit konnten sie das Berliner Kammergericht als freie Männer verlassen!..... https://www.bild.de/regional/berlin/...c3276cfc9137be
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  2. Wo ist da die Verhältnismäßigkeit?
    Von Realist59 im Forum Deutschland
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    Letzter Beitrag: 30.01.2013, 19:01

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