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07.12.2024, 10:46 #691
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
In Deutschland hat man einen Mord frei. Das sagte einst Bushido. Und solange es sich um Migranten handelt, stimmt dies.......
Bonn (NRW) – Fünf junge Männer hingen zusammen rum, kifften und scherzten. Dann nahm Ayoub E. (21) die Pistole eines Dealers vom Couchtisch, hielt sie seinem Kumpel an den Kopf, direkt zwischen die Augen – und drückte ab. Mustafa A. (23) war sofort tot. Seine Freunde hauten ab.
Jetzt fiel das Urteil gegen den Todesschützen: zwei Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung und unerlaubten Waffenbesitzes. Die Tat sei einzig durch eine „schwachsinnige Spielerei“ mit der Pistole ausgelöst worden, heißt es in der Urteilsbegründung. Ein Freispruch kam für das Gericht nicht infrage, da Ayoub E. seine Sorgfaltspflicht erheblich verletzt habe.
Opfer lag mit Kopfschuss in der Wohnung
Der Fall. Am Nachmittag des 13. Dezember 2023 entdeckte ein Bekannter die Leiche des jungen Somaliers in dem möblierten Appartement im Stadtteil Tannenbusch in Bonn (Nordrhein-Westfalen).
Ein Großaufgebot der Polizei durchsuchte den Hotel- und Wohnkomplex. Bei der SEK-Fahndung wurden die Beamten von Hubschraubern und Spürhunden unterstützt. Eine Mordkommission wurde eingerichtet, ein Fahndungsfoto des mutmaßlichen Täters veröffentlicht.
Ayoub E. stellte sich zwei Tage später mit einem Anwalt im Bonner Polizeipräsidium. Er wurde festgenommen und kam in Untersuchungshaft wegen Totschlags. E. beteuerte, der tödliche Schuss sei ein Unfall gewesen.
Der Fall sorgte vor einem Jahr für großes Aufsehen. Zur Beerdigung von Mustafa A. kamen mehr als 500 Trauergäste. Jetzt wurde der Fall am Bonner Amtsgericht verhandelt. Die Anklage lautete nicht mehr wie ursprünglich auf Totschlag, sondern auf fahrlässige Tötung.
Die Begründung: Die Indizien, dass der Angeklagte seinen Freund nicht töten wollte, hatten sich verdichtet. Im Januar 2024 wurde Ayoub E. aus der Untersuchungshaft entlassen: Es gebe keinen dringenden Verdacht mehr, dass es sich um ein vorsätzliches Tötungsdelikt gehandelt habe, so die Staatsanwaltschaft.
Keine Anzeichen für Streit
Es gab zwischen Täter und Opfer keinen Streit, auch keine Anzeichen, dass der Angeklagte den Freund töten wollte. Das sagten die Zeugen, die das Drama miterlebten, aus. Laut Urteil soll Ayoub E. als er mit der Pistole hantierte, den Waffenbesitzer gefragt haben, ob noch eine Kugel im Lauf sei, er habe aber keine Antwort bekommen.
Das Verfahren vor dem Schöffengericht verlief zeitweise dramatisch. Als die Staatsanwältin zwei Jahre und zwei Monate Haft forderte, war die Familie des Opfers fassungslos. Mustafa A.s vier Geschwister und Mutter schrien und weinten so heftig, dass Wachtmeister sie beruhigen mussten. Der älteste Sohn schrie: „Zwei Jahre nur für das Leben unseres Bruders!“
Ermittlungen gegen Waffenbesitzer
Die Staatsanwaltschaft Bonn ermittelt wegen fahrlässiger Tötung auch gegen den Kleindealer (20), dem die Waffe gehörte, da er zuließ, dass seine Freunde mit seiner Pistole spielten. Der Heranwachsende sitzt aktuell wegen einer anderen Tat in Haft.
https://www.bild.de/regional/nordrhe...647c4221e5586eAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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09.12.2024, 10:55 #692
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Es liest sich wie eine kafkaeske Parodie auf den Rechtsstaat, ist aber bittere Realität im Jahr 2024: Eine 74-jährige Rentnerin, die auf Facebook ihren Unmut über die Migrationspolitik äußert, wird vom Amtsgericht Düsseldorf zur Volksverhetzerin erklärt und ist damit vorbestraft, wenn das Urteil Bestand hat. Ihr Verbrechen? Ein Kommentar, der zwar polemisch, aber in jeder Demokratie durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein sollte. Doch nicht in Deutschland. Ferdinand Knaus vom Cicero beschreibt in einem Artikel, der hinter einer Bezahlschranke liegt, eine Farce, die jeder Demokratie Hohn spricht.
Die besagte Rentnerin hatte unter einem Facebook-Post von Wirtschaftsminister Robert Habeck geschrieben:
„Blablabla. Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten, die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen, ohne unsere Werte und Kultur zu respektieren. Schickt die, die hier sind, mal zum Arbeiten. Wir sind nicht auf Faulenzer und Schmarotzer angewiesen und schon gar nicht auf Messerkünstler und Vergewaltiger.“
Angezeigt wurde sie von niemand Geringerem als Wirtschaftsminister Robert Habeck. Der Minister, der immer mehr durch seinen Hang zu Anzeigen auffällt, scheint neuerdings als „Anzeigenhauptmeister“ der Republik zu agieren. Das Opfer seiner rechtlichen Offensive war in diesem Fall eine Rentnerin, die sich angesichts ihrer Wortwahl im Nachhinein reumütig zeigte.
Vor Gericht gab sie zu, über das Ziel hinausgeschossen zu sein, zeigte Reue und erklärte, sie würde so etwas nicht wieder tun. Dabei hatte sie keineswegs alle Zuwanderer beleidigt, sondern lediglich auf die Existenz bestimmter Problemgruppen hingewiesen – ein Punkt, der durch Statistiken belegbar ist. Doch der Richter ließ keinerlei Milde walten und verurteilte sie zu 150 Tagessätzen à 53 Euro – eine Strafe von 7.950 Euro, fast die Hälfte ihrer Jahresrente von 1.600 Euro im Monat. Zudem wäre sie bei Rechtskraft des Urteils vorbestraft.
Besonders erschütternd an diesem Urteil ist nicht nur die drakonische Strafe, sondern auch die Begründung: Der Richter erklärte, die Meinungsfreiheit finde dort ihre Grenze, „wo Teile der Bevölkerung beleidigt werden.“ Dann führte er aus, dass der Facebook-Kommentar geeignet sei, „Ängste und Vorbehalte in der Bevölkerung“ zu schüren – Vorbehalte, die „falsch“ seien.
Doch was der Richter hier als „falsch“ abtut, wird von offiziellen Statistiken klar belegt. Der Bericht „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ des Bundeskriminalamts zeigt, dass Zuwanderer in bestimmten Kriminalitätsfeldern deutlich überrepräsentiert sind. So waren sie im Jahr 2023 an etwa 8.800 Fällen sexueller Gewalt beteiligt – bei einem Anteil von weniger als 4 Prozent an der Gesamtbevölkerung. Besonders auffällig ist, dass die Zahl solcher Straftaten durch Flüchtlinge innerhalb von nur vier Jahren um über 50 Prozent gestiegen ist. Diese Statistiken belegen klar, dass es sich nicht nur um Vorbehalte, sondern um dokumentierte Realitäten handelt (siehe hier). https://reitschuster.de/post/sexualv...rekord-niveau/
Ein Richter, der solche Fakten leugnet, um eine Regierungskritikerin zu verurteilen, beschädigt nicht nur die Glaubwürdigkeit der Justiz, sondern auch das ohnehin spärliche Rest-Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat. Derart ideologisch motivierte Urteile ersticken darüber hinaus die Meinungsfreiheit. Sie sind extrem demokratiefeindlich. Vor allem, wenn man sich vor Augen führt, dass regelmäßig Aufrufe zum Hass gegen AfD-Politiker und AfD-Wähler von derselben Justiz als nicht strafbar eingeschätzt werden. Es ist himmelschreiend, mit welchen doppelten Maßstäben hier geurteilt wird. Und es erinnert an den Geist finsterer Zeiten.
Die Rentnerin wurde nicht für konkrete Aufrufe zu Hass oder Gewalt verurteilt – sondern dafür, dass ihre Worte „abstrakt geeignet“ seien, Hass zu schüren. Doch was bedeutet das? Der Volksverhetzungs-Paragraf (§ 130 StGB) verlangt klare Beweise dafür, dass eine Äußerung gezielt darauf abzielt, Hass zu schüren. Im vorliegenden Fall gibt es keinen Hinweis auf eine solche Absicht. Stattdessen kriminalisiert das Urteil Meinungen, die der politischen Linie widersprechen.
Besonders grotesk ist der empörte Vorwurf des Staatsanwalts, die Rentnerin habe „massive Politikkritik“ geäußert. Wann wurde es in der Bundesrepublik strafbar, Politik zu kritisieren? Diese Formulierung erinnert an autoritäre Regime, nicht an eine Demokratie.
Dabei ist es eine der heiligsten Aufgaben einer Demokratie, Kritik zuzulassen – selbst wenn sie polemisch oder überzogen ist. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass die Meinungsfreiheit nicht nur sachliche, sondern auch scharfe und pointierte Formulierungen schützt. In einem Urteil vom 25. August 1994 (Az. 1 BvR 1423/92) heißt es: „In einer Demokratie ist die Meinungsfreiheit ein konstituierendes Element. Sie schützt nicht nur sachliche, nüchterne Kritik, sondern auch solche, die überzogen, polemisch oder gar verletzend sein kann, solange sie nicht die Schwelle zur Schmähkritik oder formellen Beleidigung überschreitet.“
Auch im berühmten Lüth-Urteil von 1958 stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass die Meinungsfreiheit zu den „schlechthin konstituierenden Grundsätzen einer freiheitlich-demokratischen Staatsordnung“ gehört und die Grundlage für jede Freiheit ist.
Die gefährlichen Konsequenzen
Wenn dieses Urteil Schule macht, könnte jede unbequeme Meinung als „abstrakte Volksverhetzung“ kriminalisiert werden. Kritik an der Regierung, die in einer Demokratie das höchste Gut sein sollte, kann so nach Belieben zur Straftat gemacht und kriminalisiert werden. Doch das Problem geht noch tiefer: Eine Justiz, die sich derart zur Streitaxt der Regierung gegen ihre Kritiker degenerieren lässt und Fakten ignoriert, die der herrschenden rot-grünen Ideologie widersprechen, verliert nicht nur jede Glaubwürdigkeit, sie wird selbst zur massiven Gefahr für Gerechtigkeit, Freiheit und Demokratie. Es passiert also genau das, was wir als Lehre aus der Geschichte ausschließen wollten. Zumindest in all den Sonntagspredigten.
Es ist höchste Zeit, dass die deutsche Justiz sich auf ihre Kernaufgabe besinnt: den Schutz der Freiheit. Denn wenn Kritik an der Regierung zur Straftat wird, ist die Demokratie endgültig am Ende.
Armin Laschet (CDU) schrieb kürzlich auf X: „In einer Demokratie darf man die Herrschenden Idioten, Schwachköpfe, Deppen nennen. In Diktaturen wird man dafür strafrechtlich verfolgt.“
Wo leben wir dann heute in Deutschland demzufolge?
https://reitschuster.de/post/nach-ha...ik-verurteilt/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Jugendstrafrecht für mutmaßlichen IS-Terroristen?
Von Peter Hemmelrath.
Soll bei einem heute 21-jährigen Syrer, der laut Anklage 2023 einen Anschlag für den IS begehen wollte, Jugendstrafrecht angewendet werden?
Im Fall von Mohammad A. sprach sich die Jugendgerichtshilfe dafür aus. Gericht und Staatsanwaltschaft reagierten verständnislos.
Seit 30. Oktober 2024 muss sich Mohammad A. vor dem 2. Strafsenat des Oberlandesgericht Düsseldorf (Foto oben) verantworten. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft ihm die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie mitgliedschaftliche Beteiligung an der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) vor.
Der in Damaskus geborene und heute 21-Jährige kam 2021 über die Türkei, Griechenland und Belgien nach Nordrhein-Westfalen. Für die Flucht, die der Syrer 2020 gemeinsam mit seiner Tante angetreten hatte, bezahlte seine Familie auch Schlepper. In Dinslaken bekam er aufgrund verwandtschaftlicher Beziehungen zu anderen Landsleuten schnell einen Job in der Autopflege.
Nachdem die Polizei einen Hinweis eines inländischen Dienstes bekommen hatte, dass es sich bei ihm um einen IS-Anhänger handeln könne, beschlagnahmte sie sein Handy. Auf dem Gerät fanden die Beamten nicht nur ein Video mit seinem Treueeid zum Kalifen, was üblicherweise als Aufnahme in den IS gilt. Sondern auch lange Chats mit Personen, die als IS-Mitglieder bekannt waren. Und darin soll sich Mohammad A. seit Frühjahr 2023 dem IS immer wieder ungeduldig für einen Terror-Anschlag in Europa angeboten haben. Mal war von einem Anschlag mit einer Autobombe die Rede, mal von einem Selbstmord-Attentat mit einem selbstgebauten Sprengstoffgürtel. Grausame IS-Propagandavideos, auf denen zu sehen ist, wie Menschen vor laufender Kamera die Arme abgehackt oder ihre Köpfe abgeschnitten wurden, waren ebenfalls auf seinem Handy gespeichert.Im Tatzeitraum bereits volljährig, aber noch nicht 21 Jahre alt
In seiner Einlassung zu Prozessbeginn bestätigte der junge Mann die korrekte Wiedergabe seiner Chat-Gespräche, bestritt aber, tatsächlich Anschlagsabsichten gehabt zu haben. Stattdessen erklärte er seine Fragen und Angebote auf den Messenger-Kanälen als „vergeblichen Hilferuf nach Aufmerksamkeit“. Schnell zeichnete sich ab, dass seine Verteidigungsstrategie offenbar darin besteht, alles einzuräumen, was ohnehin bewiesen ist, damit verbundene Absichten jedoch konsequent zu bestreiten. Der Vorsitzende Richter Frank Schreiber aber reagierte auf die Darstellungen des jungen Mannes nicht minder schnell mit erkennbaren Zweifeln.
Da Mohammad A. im Tatzeitraum bereits volljährig, aber noch nicht 21 Jahre alt war, gilt er nach deutschem Recht als sogenannter Heranwachsender. Das bedeutet aber auch, dass der Strafsenat vor seinem Urteil einen Bericht der Jugendgerichtshilfe entgegennehmen muss. Und der sorgte am Dienstag für hitzige Wortgefechte, denn die beiden Vertreterinnen der Jugendgerichtshilfe überraschten das Gericht mit der Empfehlung, den Syrer nicht nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen. Insgesamt rund 150-minütige Befragungen seiner Person in der Untersuchungshaft hätten ergeben, dass er eine „Reifeverzögerung“ aufweise und damit „zur Tatzeit einem Jugendlichen gleichstand“, hieß es zur Begründung.Das Gericht reagierte darauf mit Verständnislosigkeit: „Woraus besteht die Reifeverzögerung?", wollte Frank Schreiber wissen. „Sie begründen das mit seinen eigenen Angaben.“ Der Senatsvorsitzende verwies auf die Widrigkeiten, mit denen Mohammad A. bei seiner nahezu einjährigen Flucht nach Deutschland fertig wurde. „Manchmal werden Menschen dadurch erwachsen, dass sie einfach ins kalte Wasser geworfen werden und schwimmen. Und er ist geschwommen.“Die Vertreterinnen der Jugendgerichtshilfe aber blieben bei ihrer Beurteilung und verwiesen darauf, dass alle Entscheidungen von der zur Flucht nach Deutschland bis zur Annahme seines Jobs ins Dinslaken von anderen getroffen wurden. Damit habe er sich nicht „von seiner Familie abgelöst“ und die für Erwachsene übliche „Eigenständigkeit“ entwickelt, argumentierten die Frauen. Schreiber aber blieb skeptisch: „Ich kann das nicht nachvollziehen.“ Als der Richter immer wieder nachhakte, etwa weil er wissen wollte, woraus die Jugendgerichtshilfe gefolgert habe, dass Mohammad A. nicht mit Geld umgehen könne, reagierte eine ihrer Mitarbeiterinnen empört: „Er ist in einem Kriegsgebiet aufgewachsen, er ist traumatisiert, das macht ja etwas mit einem Menschen.“Auch die Staatsanwaltschaft reagierte auf die Argumentation der Jugendgerichtshilfe verständnislos. Die von ihr abgefragten Elemente seien „auf behütete deutsche Mittelklassekinder“ anwendbar, aber nicht auf junge Männer, die schon aufgrund ihrer Flucht aus Syrien einen „Erfahrungs- und Härtevorsprung“ gegenüber Gleichaltrigen haben. Die Vertreterinnen der Jugendgerichtshilfe aber blieben bei ihrer Einschätzung und verwiesen unter anderem darauf, dass Mohammad A. „mit dem Haushalt und alltäglichen Situationen überfordert“ sei. Dies sei etwa daran erkennbar, dass er das Waschen seiner Kleidung wie auch die Zubereitung seiner Mahlzeiten der Frau seines Cousins überlassen habe, bei dem er in Dinslaken gewohnt hatte, anstatt sich selbst darum zu kümmern.
Jugendhilfe-Mitarbeiterinnen folgen mitteleuropäischem Idealbild
Spätestens damit aber offenbarten die Mitarbeiterinnen der Jugendgerichtshilfe, dass sie bei ihrer Beurteilung, ab wann ein Mann als erwachsen zu gelten hat, lediglich ihrem eigenen mitteleuropäischen Idealbild folgen. Denn in der arabischen Welt sind Kochen und Waschen bis heute keine Aufgaben erwachsener Männer. Auch das westliche Ideal der „Ablösung von der Familie“ hat in der islamischen Welt nur wenig Bedeutung. Ob dies den beiden Frauen von der Jugendgerichtshilfe überhaupt bekannt ist, war für die wenigen Zuschauer im Saal jedoch nicht erkennbar.
Aufgrund immer neuer Nachfragen von Seiten des Strafsenats sowie der Staatsanwälte nahm die Auseinandersetzung um den Bericht und die Empfehlung der Jugendgerichtshilfe rund 35 Minuten in Anspruch. Bei der Rechtfertigung ihrer Einordnung zogen sich die Mitarbeiterinnen der Jugendgerichtshilfe mehrfach auf die Darstellung zurück, dass ein Antrag von Mohammad A. auf „Jugendhilfe“ zum Tatzeitpunkt Erfolg gehabt hätte. Auch dies sei ein Hinweis auf eine Reifeverzögerung, behauptete eine der Frauen.Ob die Vertreterinnen der Jugendgerichtshilfe begriffen hatten, dass sie es bei Mohammad A. mit einem Mann zu tun haben, der mutmaßlich einen Anschlag für den IS begehen wollte, war ebenfalls für niemanden im Saal erkennbar. Das ärgerte offenbar auch Frank Schreiber, der zum Abschluss des bizarren Spektakels wissen wollte, wie die Beurteilung der Jugendgerichtshilfe, Mohammad A. habe sich nicht von seiner Familie „abgelöst“, dazu passe, dass er sich mit wachsender Begeisterung dem IS zugewandt hatte, obwohl seine Familie doch strikt dagegen gewesen sei.„Dazu kann ich keine Aussage treffen“, antwortete eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe. Dies könne als „Opposition oder Trotz“ gegenüber seinem Vater, der als Offizier in der syrischen Armee gedient hatte, gewertet werden, mutmaßte sie. Und beim IS habe Mohammad A. „Anerkennung in der Gruppe gefunden“. Dies könnte erklären, warum er sich „das Thema Religion ausgesucht“ habe. „Und weshalb orientiert man sich dann gleich am IS?", gab sich Frank Schreiber auch damit nicht zufrieden. „Das kann ich Ihnen nicht beantworten“, antwortete die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe lapidar.Üblicherweise folgen Gerichte bei ihrer Entscheidung, ob sie Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anwenden sollen, den Empfehlungen der Jugendgerichtshilfe. Ob dies jedoch auch bei Mohammad A. der Fall sein wird, bleibt abzuwarten. Für diesen sonst üblichen Automatismus war die Verständnislosigkeit, mit der am Dienstag in Düsseldorf mit Ausnahme der Verteidigung alle Prozessbeteiligten auf die Begründungen der Jugendgerichtshilfe reagiert haben, zu unübersehbar.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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09.01.2025, 07:58 #694
AW: Jugendstrafrecht für mutmaßlichen IS-Terroristen?
Die berüchtigte Täter-Opfer-Umkehr der Linken. wer mit 16 reif genug ist um zu wählen, der kann dann auch für seine Taten geradestehen.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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12.01.2025, 07:46 #695
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Es sind keine harmlosen Kanonenschläge, wie man sie früher kannte. Die sogenannten Polenböller sind kleine Bomben, regelrechter Sprengstoff. Aber es gibt auch noch die Kugelbomben, die noch stärker sind und in ihrer Wirkung verheerend sein können. In Berlin sind zahlreiche Fensterscheiben durch die dabei entstehenden Druckwellen zerborsten. Auch wurden gezielt Passanten attackiert. Man wähnte sich im Bürgerkrieg und es war wohl tatsächlich ein Vorgeschmack darauf, was uns in einigen Jahren tatsächlich blühen wird. Wie immer war die Polizei überfordert und es gab nur wenige Verhaftungen oder Personalienfeststellungen. Aber nicht nur in Berlin ging es hoch her, auch in anderen Orten probten die Moslems den Aufstand. Und die Folgen?........
„Staat macht sich lächerlich“
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Böller-Idioten werden nicht bestraft!
Macht sich der Rechtsstaat in der NRW-Landeshauptstadt Düsseldorf komplett lächerlich?
In der 630.000-Einwohner-Stadt am Rhein lässt man gerne mal Fünfe gerade sein – vor allem im Trubel der Karnevalszeit. Was jetzt aber hitzig diskutiert wird, ist neu: Lässt sich die Stadt von Böller-Idioten zu Silvester auf der Nase herumtanzen – und sie ohne Bußgeld davonkommen?
Keine Bußgelder verhängt
Darum geht’s: Wie in früheren Jahren auch wurden die berühmte Feiermeile der Altstadt und das Rheinufer mit einer Allgemeinverfügung zum Sperrgebiet für Feuerwerkskörper gemacht. Und wieder hielten sich nicht alle Besucher daran, zündelten und knallten sogar in der dicht gedrängten Menschenmenge am am Rheinufer.
Kaum zu glauben: Ordnungsdienst und Polizei waren zwar präsent, kontrollierten und sammelten Raketen und Böller in der Verbotszone ein. Aber: Bußgelder gegen die Übeltäter wurden nicht verhängt. Wie die RP berichtet, würden laut Stadt nachträgliche Verfahren als „nicht wirkungsvoll“ eingestuft, oberstes Ziel der Silvesternacht sei die Gefahrenabwehr.
„Eine Bankrotterklärung“
Mirko Rohloff (39), FDP-Vize-Fraktionschef im Düsseldorfer Rathaus, sagte BILD: „Der Verzicht auf Bußgelder ist eine Bankrotterklärung. Ein Staat der Verbote erlässt, aber Verstöße nicht sanktioniert, läuft Gefahr sich lächerlich zu machen.“
Der FDP-Politiker weiter: „Wer soll sich da in Zukunft noch an Verbote halten? Auch in Düsseldorf leben wir in einem Rechtsstaat und nicht in einer Anarchie. Zudem ist der Verzicht auf Bußgelder eine Ohrfeige, für die in der Silvesternacht in Düsseldorf mit Feuerwerkskörpern verletzten Einsatzkräfte. Ich fordere die Stadt Düsseldorf auf, ihre Entscheidung dringend zu überdenken.“
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Alexander Throm (56, CDU) zu BILD: „Wenn ich eine Verbotszone anordne, dann muss ich bei festgestellten Verstößen auch empfindliche Bußgelder festsetzen, sonst macht die ganze Verbotszone keinen Sinn und Böller-Chaoten lachen sich über unseren Staat kaputt.“
Ein Stadt-Sprecher erklärt: „Oberstes Ziel der Landeshauptstadt Düsseldorf in der Silvesternacht ist die konkrete Gefahrenabwehr. Aufgrund der hohen Fallzahlen in der Silvesternacht kann die Verfolgung einzelner Täter und das Ausstellen von Bußgeldbescheiden leider nicht umgesetzt werden.“ Eine konkrete Zuordnung einzelner Feuerwerkskörper zu bestimmten Personen sei unter den Bedingungen der Silvesternacht – mit Dunkelheit und hohen Personendichten – weder für Geschädigte noch für Zeugen oder die Einsatzkräfte möglich.
https://www.bild.de/politik/inland/s...218076cf6f1b8a
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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12.01.2025, 10:07 #696
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Wenn ich eine Verbotszone anordne, dann muss ich bei festgestellten Verstößen auch empfindliche Bußgelder festsetzen, sonst macht die ganze Verbotszone keinen Sinn und Böller-Chaoten lachen sich über unseren Staat kaputt.
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Gestern, 09:22 #697
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Linke kommen eher selten vor Gericht. Ihre Gesinnungsgenossen sitzen in den Staatsanwaltschaften und auf den Richterstühlen. Entsprechend sind dann auch die Urteile, falls tatsächlich mal einer aus diesem Spektrum angeklagt wird......
Skandal-Urteil in Berlin: Freispruch für „Klima-Lilli“
Nach Farbanschlag auf Brandenburger Tor
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich – doch manche sind gleicher! Den jüngsten Beleg für diese zynische Binsenweisheit lieferte am Montag das Amtsgericht Tiergarten in Berlin. Dort mussten sich die mehrfach einschlägig vorbestrafte Klima-Radikale Lilli Gomez (24) und deren Komplizin Regina Stephan (22) wegen eines gemeinschaftlich begangenen Farbanschlags auf das Brandenburger Tor verantworten. So jedenfalls wurde es dem Duo von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt und so wurde es von den beiden Frauen auch eingeräumt.
Das skandalöse Urteil lautete dennoch: Freispruch auf ganzer Linie! Die absurde Begründung: Das Gericht folgte der Einlassung der beiden Angeklagten, wonach sie gewusst haben wollen, dass am Brandenburger Tor – an genau der Stelle, an der sie ihre Schmierereien angebracht haben – ein sogenannter Graffiti-Schutz besteht. Die Staatsanwaltschaft sah darin lediglich eine Schutzbehauptung, konnte das Gericht aber letztlich nicht von dieser durchaus naheliegenden Vermutung überzeugen.
Statt der geforderten Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro (180 Tagessätze zu je 10 Euro) für Gomez und 1.500 Euro (150 Tagessätze zu je 10 Euro) für Stephan beließ es die Richterin bei einem fast schon verständnisvoll klingenden verbalen Zeigefinger in Richtung der Angeklagten: „Sie haben nur dort gemalt, wo Graffiti-Schutz dran war. Es fehlt also der Vorsatz, es dauerhaft zu beschädigen.“
Wie bitte? Wer öffentliches Eigentum – in diesem Fall das Wahrzeichen unserer Hauptstadt – mit Farbe beschmiert, hat nur „gemalt“? Und nur, weil das Brandenburger Tor schon zuvor zum Ziel von kriminellen Aktionen der „Letzten Generation“ geworden war und deshalb über Graffiti-Schutz verfügte, fehlte der Vorsatz, „es dauerhaft zu beschädigen“? Bei derartigen Begründungen darf es wohl nicht verwundern, dass der deutsche Rechtsstaat von kaum noch jemandem ernst genommen wird.
Doch damit noch nicht genug: Ebenfalls „strafmildernd“ wurde den beiden Frauen ausgelegt, dass zum Tatzeitpunkt, dem 16. November 2023, ohnehin eine Reinigungsfirma vor Ort war und diese die Schmierereien entfernen konnte, ehe die Farbe getrocknet war. Ironischerweise waren die Arbeiter just damit beschäftigt, die letzten Spuren eines früheren Anschlags der „Letzten Generation“ auf das Brandenburger Tor zu beseitigen.
Vorbestraft wegen Nötigung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch
Lilli Gomez ist in deutschen Gerichten alles andere als eine Unbekannte. Erst im Dezember 2024 wurde die Klima-Radikale vom Amtsgericht Niebüll (Schleswig-Holstein) wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch zu einer Gesamtstrafe von sieben Monaten Haft verurteilt, ohne Bewährung wohlgemerkt! Darüber hinaus trat Gomez bei weiteren Gelegenheiten einschlägig in Erscheinung: Sachbeschädigung eines Weihnachtsbaums auf dem Pariser Platz (Dezember 2022), Schmierereien an Luxus-Geschäften am Kurfürstendamm (April 2023) sowie Farbanschlag auf die Weltzeituhr am Alexanderplatz (Oktober 2023).
Das jetzt vom Amtsgericht Tiergarten gesprochene Skandal-Urteil wirkt umso befremdlicher, wenn man sich einen weiteren Teil der Einlassung der Angeklagten vor Augen führt. Laut „Bild“ soll Gomez allgemeines Unverständnis über die Verhandlung geäußert haben: „100 Euro Schaden, wie kann man das überhaupt anklagen?“
Wohlgemerkt: Die Staatsanwaltschaft hat für die beiden „Klima-Professionellen“ Tagessätze in Höhe von nur 10 Euro beantragt. Diese Sätze richten sich bekanntlich nach den persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen und entsprechen 1/30 des monatlich zur Verfügung stehenden Einkommens. Das lässt erahnen, mit welchen Beiträgen die deutsche Gesellschaft – etwa mit Blick auf das Sozialversicherungssystem – hier in Zukunft noch zu rechnen haben wird.
https://reitschuster.de/post/skandal...r-klima-lilli/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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