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16.10.2024, 09:17 #681
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Die AfD wird bis aufs Blut bekämpft. Angeblich will sie "unsere Demokratie" abschaffen. Ein typisches Fantasiekonstrukt der Altparteien, die AfD hat sie nie entsprechend geäußert. Jene aber, die tatsächlich die Demokratie bekämpfen und abschaffen wollen, werden von diesen Altparteien umschmeichelt........
Behörden gescheitert
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Salafisten-Prediger aus Abschiebehaft entlassen
Bonn – Er verbreitet Hass, gilt als Islamist, der die Demokratie verachtet. Und dennoch: Der Bonner Salafisten-Prediger Leonis Hamza (32), alias Abdul Alim Hamza, ist vor wenigen Tagen aus dem Abschiebegefängnis Büren entlassen worden. Das berichtet „Focus online“.
Der Kosovare ist nach knapp vier Wochen wieder frei – und kann sein übles Gedankengut weiter verbreiten!
Verwaltungsgericht stoppte Abschiebung
Der Salafist war Anfang September festgenommen worden, saß seitdem in Abschiebehaft. Um die geplante Abschiebung in den Kosovo zu verhindern, hatte er einen Eilantrag gestellt – und bekam vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Köln recht.
Demnach habe die Stadt Bonn keine ausreichenden Belege dafür vorgelegt, dass der Prediger eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstelle. Seine Propaganda für den Salafismus reiche nicht aus. Laut eines Gerichtssprechers gebe es somit „kein besonders schweres Ausweisungsinteresse“. Nun wurde er vor vier Tagen wieder auf freien Fuß gesetzt.
Staatsschutz warnt vor Hass-Prediger
Dass der Salafisten-Prediger nicht gefährlich ist, sieht der Bonner Staatsschutz ganz anders: Ein 51 Seiten starker Geheimbericht stellt laut „Focus Online“ Hamza als gewalttätigen Extremisten dar, der seine Familie tyrannisiert und antisemitische Hetze verbreitet.
Er sei „bestens vernetzt in der radikalen Salafismus-Szene“ und suche junge Männer, die er anleiten wolle. Zudem intensiviere er stark seine Kontakte in die Clan-Szene. Und: Er soll gedroht haben, seine Tochter (5) zu töten, weil diese ihm nicht gehorche und er sie wegen ihres Geschlechts ablehne.
Am Dienstag veröffentlichte der Kosovare ein Statement auf Instagram. Darin gibt er sich als harmloser, unbescholtener Bürger: „Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich mich weder im Konflikt mit der Stadt Bonn, der deutschen Regierung, den Behörden, dem Staatsschutz, noch irgendwelchen Geheimdiensten befinde. Ich bin ein Bürger wie jeder andere. Sicherlich bin ich nicht unfehlbar – niemand ist das.“
https://www.bild.de/regional/nordrhe...637d7cb5b6c9ad
...........die Arme der radikalen Moslems reichen bis weit in den Justizapparat. Dem Richter wurde wohl klargemacht, dass er den Islamfaschisten freizulassen hat. Mit solchen Leuten paktieren die Altparteien, da ist es verständlich, dass die AfD als Störfaktor weg muss.Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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16.10.2024, 10:00 #682
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Schon an Dutzenden Straftaten beteiligt
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Wieder nur Geldstrafe für Klima-Lilli
Berlin – Und wieder kommt Deutschlands schlimmste Klima-Radikale mit Geldstrafe statt Knast davon! Das Amtsgericht Tiergarten hat die Umwelt-Extremistin Lilli Gomez (24) zur Zahlung von 4200 Euro wegen Nötigung und Sachbeschädigung (280 Tagessätze à 15 Euro) verurteilt.
Unter anderem hatte sie mit einem Feuerlöscher und oranger Farbe am 13. Dezember 2023 vor der „Mall of Berlin“ am Leipziger Platz (Berlin-Mitte) den Weihnachtsbaum verschandelt. Die Beseitigung des Schadens soll 20.000 Euro gekostet haben......„Klima-Lilli“ nahm an über 50 Aktionen der sogenannten „Letzten Generation“ teil, war u. a. bei der Rollfeld-Blockade, den Farbanschlägen auf Berliner Weltzeituhr und das Brandenburger Tor dabei.
Trotz Dutzender Geldstrafen und 22 Tagen sogenannter Präventivhaft in Bayern und Hamburg machte sie weiter. Gegen das Urteil vom Amtsgericht Tiergarten kann sie bis zum 22. Oktober in Berufung gehen.
https://www.bild.de/regional/berlin/...abe260766cc80dAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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22.10.2024, 08:51 #683
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Um Migranten besonders leicht davon kommen zu lassen, wird die Anklage häufig schon im Vorfeld so gewählt, dass eine milde Strafe folgerichtig erscheint. So wird aus einem Mord eben schnell Körperverletzung mit Todesfolge.......
Marokkaner (17) und Tunesier (18) vor Gericht, aber
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Warum ist es weder Mord noch Totschlag, einen Mann totzutreten?
Paderborn – Sie schlugen auf Martin K. ein, bis er am Boden lag – traten dann immer wieder auf seinen Kopf ein. Kurz darauf starb der 30-Jährige im Krankenhaus. Jetzt stehen die Teenager Ahmed A. (18) und Ossama D. (17) aus Paderborn vor Gericht.
Am Montagmorgen startete der Mammut-Prozess um den Tod von Martin K. vor dem Landgericht Paderborn (NRW). Der erste Verhandlungstag vor der Jugendstrafkammer endete schon nach wenigen Minuten.
Kein hinreichender Tatverdacht
Anders als von der Staatsanwaltschaft vorerst beabsichtigt, müssen sich der Tunesier (18) und der Marokkaner (17) aber NICHT wegen gemeinschaftlichen Totschlags verantworten. Dazu fehle ein hinreichender Tatverdacht, stellte die Kammer in ihrem Eröffnungsbeschluss fest.
„Sie nahmen das Sterben in Kauf“
Die beiden Jugendlichen sollen Martin in der Nacht zum 1. Mai 2024 vor einem Kiosk in der Paderborner Innenstadt angegriffen haben.
Laut Anklage soll Ahmed A. Martin grundlos drei Faustschläge ins Gesicht verpasst haben, bis dieser zu Boden fiel und mit dem Kopf auf den Asphalt aufschlug. Ossama D. soll Martin dann ins Gesicht gesprungen sein, bevor beide Angeklagten jeweils mit einem weiteren Tritt auf ihn einwirkten.
„Dabei nahmen sie zumindest das Sterben ihres Opfers in Kauf“, erklärt Staatsanwalt Waschkies.
Beweislage reicht nicht aus
Eine Anklage wegen Mordes war nicht möglich, da keines der Mord-Merkmale wie z.B. Mordlust, Habgier oder sonstige niedrige Beweggründe gegeben waren.
Weil die Beweislage jedoch nicht ausreicht und ein Tötungsvorsatz nicht eindeutig nachweisbar ist, wird Ossama D. versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen. Ahmed A. muss sich nur wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Martin starb zwei Tage nach dem Angriff an Hirnblutungen im Krankenhaus. „Mindestens mitverursacht durch die Gewalteinwirkung der Angeklagten“, so der Staatsanwalt. Ärzte hatten in seinem Blut einen Alkoholwert von 2,99 Promille festgestellt.
In seinem Kopf war ein zuvor unentdecktes Aneurysma geplatzt. Ob es der Faustschlag war, der dies auslöste, oder der Aufprall auf dem Asphalt sei rechtsmedizinisch nicht mehr feststellbar.
Für den Zweiten von insgesamt 14 Prozesstagen ist die Anhörung von drei Zeugen geplant. Auch der Bruder von Martin, der als Nebenkläger auftritt, wird aussagen.
https://www.bild.de/regional/nordrhe...e636753eda6a2b
.......eine Richterin führt den Vorsitz. Ein nicht unerheblicher Pluspunkt für die Mörder. Und dann dies.....
Laut Anklage soll Ahmed A. Martin grundlos drei Faustschläge ins Gesicht verpasst haben, bis dieser zu Boden fiel und mit dem Kopf auf den Asphalt aufschlug. Ossama D. soll Martin dann ins Gesicht gesprungen sein, bevor beide Angeklagten jeweils mit einem weiteren Tritt auf ihn einwirkten.
.......grundlose Faustschläge, Tritte die zum Tod führten. Das klingt nach Mord, denn die beiden Moslems haben nicht zufällig den Deutschen umgebracht. In ihren Augen ein Ungläubiger, der getötet werden muss. Eine latente Mordabsicht liegt grundsätzlich bei Moslems vor.Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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24.10.2024, 11:12 #684
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Das ganze Justizwesen ist in den Händen Linker. Und so sehen dann auch die Urteile aus........
Syrer, der Vierjährige abmesserte, muss nicht ins Gefängnis – Richter nutzt Prozess lieber für AfD-Hetze
Ein Migrant stich im Allgäu viermal auf ein kleines Mädchen ein und verletzt es schwer. Das Kind überlebt die Messerattacke nur knapp. Im besten Deutschland das wir je hatten, muss der Syrer aber nicht ins Gefängnis. Der Richter nutzt hingegen das Urteil, um gegen die AfD zu hetzen. Diese hatte durch eine Anfrage zutage gefördert, dass der Migrant nicht mehr in Deutschland hätte sein dürfen.
Der syrischer Migrant Mohamed S. attackierte Anfang April in Baden-Württemberg ein vierjähriges Mädchen in einem Supermarkt unvermittelt mit einem 20 cm langen Messer und schwer verletzt. Er versetzte dem Mädchen „vier wuchtige Stiche“ und zerfetzte dessen Darm und Magen. Danach rannte er davon, teilte die Polizei damals mit. Während die Mutter des Mädchens das Kind ins Krankenhaus brachte, wurde S. von der Polizei festgenommen. Der Angriff ereignete sich im beschaulichen Wangen im Landkreis Ravensburg.
Ein halbes Jahr und zigtausende weitere Massenmigranten aus den islamischen Weiten dieser Welt später hat das Landgericht Ravensburg den Kinderabstecher nicht etwa wegen seiner abartigen Tat in den Knast geschickt. Nein. Mohamed S. wurde auf Steuerzahlerkosten in die Psychiatrie eingewiesen, wo er lebenslang bleiben alimentiert werden wird.
Der Staatsanwaltschaft zufolge handelt es sich um versuchten Mord, was auch die Schwurgerichtskammer bestätigte. Der Syrer, dem auch der niederländische Pass hinterhergeworfen wurde, soll angeblich wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig sein. Im Prozess sprach der Muslim von einer „göttlichen Eingebung“.
Sowohl die Nebenklage als auch die Staatsanwaltschaft und der juristische Beistand des Täters plädierten für eine psychiatrische Unterbringung. Es wurde kein Einspruch gegen das Urteil eingelegt, wodurch es rechtskräftig wurde.
Während Oberstaatsanwältin Christine Weiss lang und breit sich zur Sozialprognose des 35-jährigen Messerstechers äußerte und seine angebliche „paranoiden Schizophrenie in einer Akutphase“ heraushob, nutze Richter Veiko Böhm den Prozess für einen Frontalangriff auf die AfD. Böhm sagte, es sei „schwer auszuhalten“, dass die AfD-Landtagsfraktion Anfragen zu dem Fall stelle und damit das Verbrechen für die eigene Weltanschauung instrumentalisiere. „Der Messerangriff hat nichts mit islamistischem Radikalismus zu tun, er ist allein einer psychischen Erkrankung geschuldet“, so der engagierte Richter. Auch ein schwäbischer Mann könne so etwas tun, in dem Fall gebe es „aber keine AfD-Fraktion, die einen Antrag stellt“.
Durch die Anfrage der AfD wurde öffentlich, dass der Syrer gar nicht mehr in Deutschland hätte sein dürfen, auch wenn er durch den niederländischen Pass EU Bürger wurde. Die Stadt Wangen hatte im September 2023 S. per Verfügung das Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt in Deutschland entzogen. Passiert ist nichts, die Behörden haben wieder einmal geschlafen und die Verfügung nicht vollzogen. Wegen dieses Staatsversagens konnte diese Tat – wie unzählige andere – überhaupt erst passieren.
https://journalistenwatch.com/2024/1...oogle_vignetteAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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07.11.2024, 10:49 #685
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Sexueller Missbrauch an Kindern und die Täterin erhält eine Bewährungsstrafe. Richtig: es handelt sich um eine Araberin mit ganz dicken Migrantenbonus......
In den sozialen Medien zeigt sie sich als attraktive junge Frau, Mutter einer Tochter (5) und eines Sohnes (8). Vor Gericht trägt sie Kopftuch und gibt sich wortkarg. Was machte aus der Palästinenserin Wafa A. (29) eine Sexualstraftäterin?
Oktober 2018: Wafa A. lockt die Töchter (7 und 8) ihrer Nachbarin in ihre Wohnung in der Dr.-Salvador-Allende-Straße in Bad Salzungen (Thüringen). Sie schließt die Tür ab und zwingt das damals erst acht Jahre alte Mädchen dazu, sexuelle Handlungen an ihr durchzuführen, während die jüngere Schwester (7) zusehen muss.............Bewährung wegen guter Sozialprognose
Das Urteil ließ viele sprachlos zurück: Denn Wafa A., die zu ihren eigenen Kindern keinen Kontakt mehr hat, muss für die sexuelle Nötigung und den sexuellen Kindesmissbrauch nicht ins Gefängnis. Die Strafe über ein Jahr und zwei Monate wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Grund laut Staatsanwaltschaft: eine günstige Sozialprognose! Wafa A. lebt inzwischen in der Nähe ihrer Eltern in einem Obdachlosenheim am Bodensee und besucht einen Deutschkurs.
https://www.bild.de/regional/thuerin...e3a65c7bce893fAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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15.11.2024, 10:39 #686
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Straffrei zum einen wegen seiner Herkunft und zum anderen wegen der Person, die er angegriffen hat. Deutsche Richter sind nicht objektiv, Justitia nicht blind. Dass der Angegriffene ein Polizist ist, muss für den linken Richter ein Freudenfest gewesen sein. Und so ist ein Freispruch nur folgerichtig. Die Wahrheit über die Grünen zu sagen, ist für diese Richter Volksverhetzung....
Frankfurt/ Main – Gelten für Israel-Hasser andere Gesetze? Ein Student (21) schlug bei einer verbotenen Pro-Palästina-Demo in Frankfurt zweimal einen Polizisten – und bekommt keine Strafe!
Rückblick: Eine Woche nach dem Hamas-Massaker am 7. Oktober 2023 in Israel versammelten sich trotz Verbot rund 600 Demonstranten in der City. Sie riefen Hetz- und Judenhass-Parolen. Die Polizei versuchte, die Kundgebung aufzulösen. Ein Wasserwerfer stand am Rathenauplatz bereit. Beamte wollten daneben einen Lautsprecherwagen in Position bringen, um mit Durchsagen die Situation zu deeskalieren.
Leire G. blockierte mit anderen den Wagen. Er weigerte sich trotz Aufforderung, zur Seite zu gehen, zog lässig an der Kippe, verhöhnte die Polizei – und soll dann rabiat geworden sein.
Der Angeklagte schlug zweimal zu
Als ihn Polizist Jörg G. (54) am Oberarm packte, soll er zweimal mit voller Wucht auf Brusthöhe gegen dessen Schutzweste geschlagen haben, „in der Absicht, sich zu lösen“, so Staatsanwältin Heike Blickhan. Auch gegen die Festnahme wehrte er sich. Leires Anwältin behauptet am Donnerstag im Amtsgericht Frankfurt: „Er stand da nur und rauchte.“
Das Verfahren wurde nach kurzer Verhandlung eingestellt!
Begründung des Gerichts: Es sei ein sehr schneller Zugriff gewesen. In diesem „Überraschungsmoment“ könne die Grenze zwischen strafbarem und nicht strafbarem Handeln verschwimmen.
Zum Vergleich: Bei einem Angriff auf Amtsträger liegt der Strafrahmen theoretisch bei bis zu fünf Jahren Haft, bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bei bis zu drei Jahren. Häufig gibt’s nur Geldstrafen oder Sozialstunden. Leire aber ging mit einem Lächeln aus dem Gericht.
Schlusswort von Richter Axel Rockemer: „Ich wünsche Ihnen alles Gute. Ich will Sie nicht wiedersehen.“
https://www.bild.de/regional/frankfu...57ee23ed0e2f16Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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21.11.2024, 10:59 #687
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
20-jährige Araber müssen trotz schwerster Delikte nicht ins Gefängnis. Sie sind haftempfindlich, wie es so schön heißt. Auf der anderen Seite werden zahllose alte Leute oft wegen Lappalien ins Gefängnis gesperrt. Eine 85-jährige Kleptomanin, genauso wie ein GEZ-Verweigerer. Auffallend fit schien die über 90-jährige Ursula Haverbeck, die trotz ihres enorm hohen Alters immer wieder eingebuchtet wurde. Ihr Verbrechen: sie leugnete den Holocaust. Die 1928 geborene Frau saß zuletzt von 2018-2020 ein. Experten hielten sie für haftfähig. Nun ist Haverbeck im Alter von 96 Jahren gestorben. Damit eines klar ist, es geht nicht darum was sie tat oder sagte, sondern um die Tatsache, dass hochbetagte Menschen ins Gefängnis wandern, solange sie gegen den Linksstaat stehen. Deutschlandweit sind fast 100000 rechtskräftig verurteilte Schwerkriminelle auf freiem Fuß, weil es angeblich keine Kapazitäten in den Gefängnissen gibt, sie unterzubringen. Es ist kein Zufall, dass 90% von ihnen Migranten sind.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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22.11.2024, 11:50 #688
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Die „Schwachkopf“-Affäre schlägt Wellen. Die Regierung steht seit einigen Tagen in der Kritik, weil ans Licht kommt, wie häufig es Bürger wegen Nichtigkeiten mit der Staatsgewalt zu tun bekommen. Demgegenüber scheint die Staatsanwaltschaft eine auffällige Milde an den Tag zu legen, wenn es um Online-Straftaten von Migranten geht.
Während ein Retweet eines Internetbildchens, auf dem Robert Habeck als „Schwachkopf Professional“ dargestellt wird, dazu führen kann, dass die Polizei im Morgengrauen vor der Haustür steht, wird ein Syrer wohl ungeschoren davonkommen, obwohl er den Holocaust rechtfertigte und eine Frau heftig beleidigte, mit Vergewaltigung drohte und in Angst versetzte. Das alles geschah auf der Facebook-Seite der israelischen Botschaft.
Was genau ist passiert? Kurz nach dem Hamas-Massaker am 7. Oktober 2023 begrüßte und verherrlichte ein Syrer auf der Seite der israelischen Botschaft den Holocaust: Er schrieb: „Nero hat auch Millionen umgebracht und auch ganze Rom verbrannt. Warum soll es traurig sein, 6 Millionen Juden zu verbrennen?“
Einer Frau, Lisa A. (Name geändert), drohte er obendrein mit einer bestialischen Vergewaltigungsdrohung: „Ich wusste nicht, wie krank und ekelhaft du bist, bis ich dich in Facebook gesucht habe. Schade, dass ich deine Adresse nicht kenne, ansonsten würde ich mit meinem Pferd zu dir kommen. Mein Pferd würde dich mit seinem Stück gut erziehen, was deine verfluchte Eltern nicht schaffen konnten. F i c k d i c h S c h l a m p e.“ Er setzte nochmal nach mit: „S c h l a m p e“.
Nach NIUS-Informationen ist der mutmaßliche Täter in Syrien geboren und eingebürgert: Er besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.
Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet ...
Was passierte dann? Das Opfer dieser Straftaten, Lisa A., setzte alle Hebel in Bewegung, damit etwas passiert: Zunächst hat Lisa A. die Meldestelle Hessen gegen Hetze informiert und Strafanzeige bei der Online-Wache Sachsen-Anhalt gestellt. Dann wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, da die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt die scheußlichen Kommentare als verfolgungswürdig ansah. Sie gab die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft in Halle ab, wo der mutmaßliche Täter wohnt. Von dort wurde sie an das LKA Berlin weitergeleitet, damit Lisa A. zur Sache vernommen werden kann.
... und wieder eingestellt – es könnte auch der Bruder gewesen sein
Am 12. Juni 2024 wurden die Ermittlungen schließlich eingestellt, wie Lisa A. auf Nachfrage erfuhr. NIUS liegt das Schreiben vor, in dem es heißt:
„Auf lhre Anfrage wird mitgeteilt, dass das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurde. Es war im Ergebnis nicht auszuschließen, dass der strafbare Post von einem anderen als dem Beschuldigten verfasst wurde.“
Bei diesem „anderen“ handelt es sich um den Bruder des Beschuldigten. Die Theorie der Staatsanwaltschaft: Das (inzwischen gelöschte) Facebook-Konto, von dem die Straftaten ausgingen, lautet: „alex.hema. 16“. Der Bruder des Beschuldigten heißt mit Zweitname „Iskander“, was die persische Version von „Alexander“ ist. Deswegen könne es auch der Bruder sein, so die Justiz. Gegen ihn wurden allerdings keine Ermittlungen eingeleitet.
Auch eine Beschwerde von Lisa A. gegen die Einstellung der Ermittlungen blieb letztlich erfolglos. Der Generalstaatsanwalt von Sachsen-Anhalt bleibt bei der Theorie, dass es auch der Bruder gewesen sein könnte. Der finale Stand: keine Ermittlungen. Die Straftaten bleiben für den Täter folgenlos. Lisa A. gegenüber NIUS: „Bevor sich die Staatsanwaltschaft in Onomastik [Namensforschung, Anm. d. Red.] übt, hätte sie eine Hausdurchsuchung verfügen können. Für mich ist die Staatsanwaltschaft in Halle eine komplette Fehlbesetzung. Diese Leute dürften auch keine Entscheidungsgewalt haben – so sehe ich das.“
Wird mit zweierlei Maß gemessen?
Es bleiben Fragen offen: Warum wurde keine Hausdurchsuchung angeordnet, die im Fall von Holocaustverharmlosung und Vergewaltigungsdrohung durchaus angebracht wäre? Warum wurden die syrischen Brüder nicht vernommen, um aufzuklären, wer von beiden die antisemitischen und frauenfeindlichen Straftaten begangen hat?
Wie kann das sein, wenn selbst Nichtigkeiten wie ein „Schwachkopf“-Meme für Robert Habeck genügen, um Hausdurchsuchungen zu ermöglichen? Wird mit zweierlei Maß gemessen, wenn Täter Migranten sind? Der Verdacht drängt sich auf.
https://www.nius.de/kriminalitaet/ne...9-3a3fa972c31dAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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23.11.2024, 13:47 #689
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Natürlich wird mit zweierlei Maß gemessen! Deutsche, die falsch parken, schwarzfahren oder die Obrigkeit durch den Kakao ziehen, fliegen stante pede in den Knast oder müssen -zig Euro Strafe zahlen. Hergelaufene (= Migranten) dürfen nach Herzenslust rauben, plündern und totschlagen, niemand fährt ihnen an den Karren!
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25.11.2024, 10:21 #690
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Weil er einen Richter in einer E-Mail als „offenbar geistig gestört“ bezeichnet hatte, sollte Paul S. (Name geändert) 5000 Euro Strafe zahlen. Grund für seine wütende Nachricht: Der Richter hatte einem Syrer, der eine 15-Jährige vergewaltigt hatte, nur eine Bewährungsstrafe auferlegt. Unglaublich: Der Vergewaltiger selbst musste lediglich 3000 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer zahlen.
Auch, wenn der Strafverteidiger von Paul S. Einspruch gegen die 5000 Euro-Strafe wegen Beleidigung einlegte und er am Ende nur ein Drittel der angesetzten Strafe zahlen musste: Diesen Strafbefehl dürften die meisten Bürger als hochgradig absurd empfinden.
In dem Dokument aus dem Jahr 2023, das NIUS vorliegt, führt das Amtsgericht Wiesbaden aus, dass dem Antrag der Staatsanwaltschaft deshalb stattgegeben werde, weil die an den Richter adressierte E-Mail diesen in „ehrverletzender Weise“ als „offenbar geistig gestört“ bezeichnet hatte.........Das Verbrechen, auf das S. sich bezog, fand bereits im Jahr 2022 in Osnabrück statt: Ein betrunkener 30-jähriger Syrer hatte damals eine 15-Jährige auf dem Heimweg vergewaltigt. Der Richter hatte ihn zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Die Begründung für die milde Strafe: Die positive Entwicklung des Mannes. Wörtlich sagte der Richter: „Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden“. Außerdem bekäme das Mädchen auf diese Weise wenigstens Schmerzensgeld. Zudem sei die Intensität der Vergewaltigung „am unteren Rand“ gewesen.
https://www.nius.de/kriminalitaet/ne...8-778cffce59f0Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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