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  1. #671
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    In den USA kann es passieren, dass sämtliche Männer den Aufzug verlassen, sobald eine Frau dazukommt. Die begründete Angst der Männer ist, von der Frau anschließend der sexuellen Belästigung angezeigt zu werden. Und die Gerichte urteilen fast immer zu Gunsten der Frau. Auch in Deutschland ist es sehr einfach die Männer in den Knast zu bringen. Viele haben das schon erlebt. Glück hatte ein gewisser Pascal aus Dresden.........


    Dresden – Es war ein Albtraum für Pascal P. (23) aus Dresden. Er hatte eine Affäre mit Michelle R. (20), dann bezichtigte die ihn der Vergewaltigung. Pascal landete sogar für eine Nacht im Knast – doch alles war erfunden.

    Am Dienstag stand Michelle R. vor dem Amtsgericht Dresden, wegen falscher Verdächtigung mit Freiheitsberaubung. Sie legte ein Geständnis ab. Glück für Pascal: Die beiden hatten Text-Nachrichten zum vereinbarten Sex-Treffen ausgetauscht, sonst säße er wohl noch heute im Knast. Die milde Strafe für die Lügnerin: 40 Arbeitsstunden!
    Was war passiert? Im Oktober 2023 hatte die junge Frau bei ihrem Liebhaber Pascal P. (23) übernachtet. Ihn hatte sie nach eigenen Angaben über Instagram kennengelernt. „Wir hatten über zwei Jahre eine Affäre“, so die Angeklagte.
    Tatmotiv: Angst vor der Reaktion vom Ex
    Ihr Ex-Freund sprach sie am Tag darauf an, ob sie mit Pascal „Geschlechtsverkehr hatte“. Sie bejahte und sagte, dass das „unfreiwillig geschehen“ sei. Vor Gericht gab sie als Motiv für die „Blitz-Idee“ an, sie habe Angst vor der Reaktion ihres Ex gehabt.
    Der Polizei tischte Michelle R. anschließend ein detailliertes Lügenkonstrukt auf: Sie erzählte glaubhaft, sie sei von Pascal P. vergewaltigt, bis zur „Bewusstlosigkeit gewürgt“ und zum „Oralverkehr gezwungen“ worden. Die Polizei nahm ihn fest, er verbrachte die Nacht in Gewahrsam. Doch Pascal zeigte der Polizei die Instagram-Nachrichten in seinem Mobiltelefon. Dabei kam heraus: Es war in Wirklichkeit einvernehmlicher Sex.
    Instagram-Nachrichten deckten Lüge auf
    Kurz vor der angeblichen Tatnacht hatten sich beide per Text-Nachricht ausgetauscht, wer Kondome mitbringt. Nach der Tatnacht schrieb sie Pascal P. dann: „Es war schön bei Dir!“ Versehen war die Nachricht mit einem Herz.
    Der junge Mann wurde nach einer Nacht hinter Gittern entlassen. Ermittler Stefan Kühne (43) wütend im Prozess: „Ich habe mich geärgert, dass sie vielen Frauen einen Bärendienst erwiesen hat.“
    Keine Haftstrafe trotz schwerer Anschuldigungen
    Staatsanwalt Janick Sauerbier (31): „Hätte dieser Chatverlauf nicht vorgelegen, wäre er wohl verurteilt worden.“ Aufgrund der Schwere der Anschuldigungen wäre es wohl eine lange Haftstrafe geworden.
    Die junge Frau verwies auf eine schwere Kindheit, Depressionen durch Mobbing in der Schule. Sie habe Schulden, psychische Probleme, hat nichts gelernt. Therapien habe sie abgebrochen, Jobs an der Supermarktkasse und in der Pflege hielt sie nicht lange aus.
    Die milde Jugendstrafe: Das Gericht verurteilte sie zu 40 Arbeitsstunden und ordnete drei psychologische Einzelgespräche an. Außerdem wird ihr ein Betreuer für sechs Monate zur Seite gestellt, damit sie durchhält, ihre Schulden (rund 5000 Euro) abzuzahlen.
    Opfer kann Urteil nicht verstehen
    BILD traf Pascal P. nach dem Prozess, er zeigte sich entsetzt. „Die Person hat mein Leben zerstört und kommt mit 40 Arbeitsstunden davon. Ich habe noch heute schlaflose Nächte, hätte meine 5-jährige Tochter wohl nie wieder gesehen, wäre bis zu 15 Jahren hinter Gittern gelandet. Gern hätte ich vor Gericht auch meine Situation geschildert, doch ich wurde als Zeuge nicht mal vorgeladen.“
    Die Lügnerin hat das Opfer bereits finanziell entschädigt.

    https://www.bild.de/regional/dresden...0294619c93369e


    ......eine Lüge reicht aus um einen ethnischen Deutschen in den Knast zu bringen.....

    Staatsanwalt Janick Sauerbier (31): „Hätte dieser Chatverlauf nicht vorgelegen, wäre er wohl verurteilt worden.“ Aufgrund der Schwere der Anschuldigungen wäre es wohl eine lange Haftstrafe geworden.

    .......nimmt man im Vergleich entsprechende Taten von Migranten, die tatsächlich stattgefunden haben, dann wird das ganze Ausmaß der Schieflage erst sichtbar. Es gibt tausende Urteile, wo Migranten für Vergewaltigungen lediglich eine Bewährungsstrafe erhielten. Siehe dazu Beitrag 659 in diesem Thread
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  2. #672
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Auch ein Gefängnis-Urteil bedeutet noch lange nicht, dass der Verurteilte auch im Knast sitzt. Wer den Arm hebt oder die GEZ-Abzocke nicht bezahlen will, der landet garantiert im Gefängnis. Solange er ethnischer Deutscher ist. Migranten müssen nicht in den Knast........


    Berlin – Tausende verurteilte Straftäter sind in Berlin auf freiem Fuß. Unter ihnen sind auch 59 verurteilte Mörder und 57 dringend tatverdächtige Killer. Insgesamt sind 8581 Haftbefehle offen, wie BILD berichtete. Nun erklärt die Justizverwaltung, wie die Zahlen zustande kommen.
    Die verurteilten Mörder werden mit offenen Haftbefehlen von der Berliner Polizei gesucht, die tatverdächtigen Killer, sollten in U-Haft auf ihr Verfahren warten. Doch alle laufen irgendwo frei herum …
    In Berlin waren Anfang Juli 8581 Haftbefehle offen – für Verurteilte, die sich vor ihrem Strafantritt im Gefängnis drücken: weit mehr als vor einem Jahr (7653). Zudem sollten 1767 Personen in U-Haft sitzen, sind aber nicht zu fassen.
    So erklärt die Berliner Justiz die Zahlen
    Mord verjährt nicht! Teilweise handelt es sich um Straftaten, die bereits lange zurückliegen:
    ► „Bei Straftaten, die nicht verjähren, werden Fahndungen auch von lange zurückliegenden Taten weiter verfolgt und teilweise über Jahrzehnte aufrechterhalten“, hieß es von der Senatsjustizverwaltung. Die Berliner Justiz arbeite eng mit dem Landeskriminalamt zusammen, um auch ungeklärte Fälle aufzuklären.
    Außerdem geht es um Fälle, bei denen etwa verurteilten Mördern der Rest ihrer langjährigen Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde:
    ► Geht es um Mord, kommen Straftäter in der Regel in Untersuchungshaft – und bleiben dort bis das Urteil rechtskräftig ist. Laut Justizverwaltung finden sich in der Statistik auch solche Fälle, in denen ein verurteilter Mörder viele Jahre seiner lebenslangen Freiheitsstrafe verbüßt hat und der Rest zur Bewährung ausgesetzt wird. Wenn der Straftäter dann gegen Bewährungsauflagen verstößt und sich absetzt, wird wieder nach ihm gefahndet.
    Drittens sind es Kriminelle, die bereits abgeschoben wurden:
    ► Auch Kriminelle, die in ihr Heimatland abgeschoben werden, bevor sie die komplette Strafe verbüßt haben, werden laut Justizverwaltung automatisch zur Fahndung ausgeschrieben - für den Fall, dass sie nach Deutschland zurückkehren.

    https://www.bild.de/regional/berlin/...9ecd7b181b539c
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  3. #673
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Wg. Hitlergruß: 80.000-Euro-Strafe für Melanie Müller, aber Straffreiheit für Grüne und Hamas-Fans
    Heute mittag verurteilte das Leipziger Amtsgericht die „Ballermann-Sängerin“ Melanie Müller wegen des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ zu einer ungeheuerlihen Geldstrafe von 80.000 Euro, weil sie bei einem Auftritt auf einer Party der Hooligan-Truppe „Rowdys Eastside“ im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt hatte. Richter Lucas Findeisen, ein wahrer Systemjurist im Sinne des neudeutschen Gesinnungsstaates, ging mit seinem Urteil massiv über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die lediglich eine Gesamtstrafe von 5.700 Euro gefordert hatte. Findeisen begründete dies auch damit, dass Müller neben dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisation auch Beihilfe geleistet habe, diese zu verwenden. Besonders mit „Zicke Zacke-Rufen“ habe sie die Menge bei ihrem Auftritt noch zusätzlich angeheizt. Zudem hätte man das Konzert auch abbrechen können, meinte er. Dass Müller sich von der Geste distanziert hatte, beeindruckte ihn nicht.

    Dieses in Anbetracht der Gesamtumstände lächerlich unverhältnismäßige Strafmaß zeigt wieder einmal die unglaublichen Doppelstandards, die in diesem Land gelten. Erst vor wenigen Tagen marschierten wieder einmal hunderte Hamas-Fans durch Berlin und feierten die Terrorbande. Teilnehmer zeigten dabei ganz selbstverständlich den Hitlergruß vor laufender Kamera. Dies ist wahrlich kein Einzelfall. Die Verwendung von Nazi-Symbolik gehört bei radikalen Muslimen quasi zum guten Ton. Festnahmen oder gar Strafen deswegen gab gibt es deshalb gewohnheitsmäßig natürlich nicht.

    Wenn zwei dasselbe tun…
    Doch nicht nur die verhätschelten muslimischen Lieblinge des Linksstaates, sondern auch dessen Politiker erhalten für die Geste Strafrabatt und Gerichtsbonus, wenn sie der richtigen Partei angehören: Anfang des Jahres zeigte die Berliner Grünen-Politikerin Jutta Boden ebenfalls in vollem Bewusstsein und mit Vorsatz den Hitlergruß, als sie bei einer Verkehrskontrolle mit 1,3 Promille erwischt wurde. Darauf legte sie zwar zerknirscht ihr Mandat nieder; eine auch nur annähernd vergleichbare Strafsanktion geschweige denn eine (schon gar nicht hohe fünfstellige) Geldstrafe bekam sie natürlich ebenfalls nicht.

    Während also eine intellektuell eher unbedarfte Sängerin und ehemalige RTL-„Dschungel-Queen“, der man unterstellen darf, dass ihr die historischen Hintergründe des Hitlergrußes bestenfalls schemenhaft bewusst sind und die garantiert keine politischen Absichten verfolgt, drakonisch bestraft wird, kommen eine Grünen-Politikerin und vor allem muslimische Migranten, die die Geste mit voller Absicht und im Wissen um ihre Bedeutung verwenden, um ihre Sympathie für den Holocaust zu zeigen, völlig straffrei davon. Für die gleiche Straftat werden die einen schwer, die anderen gar nicht bestraft. Wie überall gelten Linke und Muslime faktisch als unantastbar, während normale Deutsche, die über keine Merkmale verfügen, die sie sakrosankt machen, „die volle Härte des Rechtstaates“ zu spüren bekommen. Im Grunde markiert ein solches Willkürrecht, das niemandem mehr vermittelbar ist, die Auflösung der staatlichen Ordnung, weil der Rechtsstaat sich zur Farce macht.

    https://journalistenwatch.com/2024/0...nd-hamas-fans/
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  4. #674
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zu einer Gefängnisstrafe verurteilt zu werden, bedeutet noch lange nicht tatsächlich einsitzen zu müssen. Die Knäste sind überfüllt. Aber nicht mit Schwerkriminellen, sondern mit Regimegegnern, GEZ-Verweigerern und bösen Rechten. Die wirklich Kriminellen lachen sich über die Prioritäten des Rechtssystems kaputt............



    Es ist eine unfassbare Zahl: 145 744 Straftäter werden hierzulande per Haftbefehl gesucht! Statt im Gefängnis zu sitzen, bewegen sie sich frei durch Deutschland.
    ▶︎ Allein 821 dieser flüchtigen Kriminellen sind Killer. .............https://www.bild.de/politik/inland/1...6d692044d32b2d
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  5. #675
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    CORONA
    Soldat soll ein halbes Jahr ins Gefängnis, weil er die Corona-Impfung verweigerte
    Am Montag hätte Alexander Bittner eigentlich eine Haftstrafe antreten müssen. Sechs Monate soll der Oberfeldwebel hinter Gitter verbringen, weil er sich nicht gegen Covid impfen lassen wollte und sich weigerte, eine Ersatz-Geldstrafe zu zahlen. Doch Bittner blieb einfach zu Hause. Er sagt: „Von alleine gehe ich da nicht hin, sollen sie mich doch holen.“

    „Gehorsamsverweigerung“ – so lautet die offizielle Bezeichnung des Delikts, das Bittner zur Last gelegt wird. Seit 2002 ist Bittner mit einigen Jahren Unterbrechung Soldat bei der Bundeswehr. Ein Job, der ihm große Freude bereitete. Doch 2021, mit Einführung der Duldungspflicht für die Corona-Impfung, begannen die Probleme.
    „Es ist mein Körper, und über den bestimme nur ich“, sagt Bittner im Gespräch mit NIUS. 2021, als die Impfkampagne begann, beobachtete der Oberfeldwebel in seinem Umfeld, dass nicht alle den Impfstoff gut vertrugen. Bittner entschied sich dagegen. „Viele meiner Kameraden wollten die Impfung ebenfalls nicht, sind aber nach einiger Zeit eingeknickt und mürbe geworden. Einige müssen ihre Familie ernähren, Häuser abzahlen. Für mich war das trotzdem ausgeschlossen. Als Soldat werde ich nicht jeden Befehl befolgen, wenn ich ihn nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann.“

    „Einen Befehl im Schützengraben führe ich natürlich aus“
    Dabei ist ihm durchaus klar, dass er in seiner Funktion als Soldat Befehle befolgen muss: „Wenn ich in im Schützengraben bin und mein Vorgesetzter befiehlt mir, ich soll loslaufen – dann mache ich das natürlich.“
    Dass die Impfung nicht vor Ansteckung schützt, sei ihm schnell klar geworden, als er sah, wie sich Geimpfte reihenweise infizierten. Das Argument, dass Geimpfte einsatzfähiger seien, will er nicht gelten lassen: 2023 beispielsweise bildete er ukrainische Soldaten aus, da er in Kasachstan geboren wurde und deshalb fließend Russisch spricht. „Da war ich dann plötzlich doch wieder einsatzfähig“, sagt er mit verärgertem Unterton.

    Dass es Bittner nicht darum geht, den bequemsten Weg zu nehmen, sondern der Streit mit seinem Arbeitgeber auch eine Sache des Prinzips ist, zeigt die Tatsache, dass er die Freiheitsstrafe mit einer Zahlung von 2500 Euro hätte abwenden können – und sich trotzdem dagegen entschied. „Ich habe nichts Falsches getan, also akzeptiere ich die Strafe auch nicht“, erklärt er im Gespräch mit NIUS. Stattdessen hat ein Anwalt in seinem Namen einen Gnadenantrag gestellt.

    Am Mittwoch fuhr Bittner nach Leipzig zu einer Verhandlung vor dem Truppendienstgericht. Ein Kamerad, der sich ebenfalls nicht hatte impfen lassen, stand vor Gericht. „Die Show wollte ich mal anschauen“, sagt er. Zur Verhandlung erschien Bittner in Uniform.

    https://www.nius.de/corona/soldat-so...8-c9644546a96b
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  6. #676
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Die junge Frau verwies auf eine schwere Kindheit, Depressionen durch Mobbing in der Schule. Sie habe Schulden, psychische Probleme, hat nichts gelernt. Therapien habe sie abgebrochen, Jobs an der Supermarktkasse und in der Pflege hielt sie nicht lange aus.
    Junge Frau, ich bin auch ständig gemobbt worden und trotzdem beschuldige ich niemanden zu unrecht. Das 8. Gebot: Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten!

  7. #677
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Was für ein Wahnsinn. Dieser Staat ist bereits mit einem Bein im Faschismus.........


    Soldat Alexander Bittner tritt nach Verhaftung in trockenen Hungerstreik
    Alexander Bittner ist ein langgedienter Soldat der Bundeswehr und hat seinem Vaterland stets treue Dienste erwiesen. Insbesondere in der Zeit von Anfang 2023 bis Mitte dieses Jahres hat er dies ohne einen einzigen Tag der Krankschreibung getan – ganz im Gegensatz zu vielen seiner geimpften Kameraden, wie der Oberfeldwebel aus Bayern gerne betont.

    Und genau die sogenannte Impfung, konkret: jene gegen Corona, war es auch, die für eine schicksalhafte Wendung in der bis dato makellosen Karriere gesorgt hat. Nachdem im November 2021 auch bei der Bundeswehr die Impfpflicht gegen Corona eingeführt worden war und Bittner diese verweigert hatte, wurde er zu einem Fall für die Staatsanwaltschaft.

    Diese tat ihr wie geheißen beziehungsweise wie es insbesondere zu jener Zeit ganz offensichtlich „politisch gewünscht“ war und erhob Anklage. Das Amtsgericht Ingolstadt verurteilte den Soldaten schließlich zu sechs Monaten Freiheitsstrafe sowie einer Bewährungsauflage in Höhe von 2.500 Euro. Die Richterin habe gegenüber dem Verurteilten im Anschluss an die Verhandlung sinngemäß noch gesagt, dass diese Strafe in solchen Fällen „der Haustarif“ des Gerichts sei, das Urteil also – so jedenfalls Bittners Interpretation – mehr oder weniger schon von Anfang an festgestanden habe.
    Wichtig: Da es sich dabei um eine Bewährungsauflage handelt, also keine Geldstrafe, muss diese freiwillig beglichen werden. Oder auch nicht! So wie es bei Alexander Bittner der Fall war. Der Soldat hatte stets betont, diese Auflage nicht bezahlen zu wollen, da dies in seinen Augen einem Schuldeingeständnis gleichkäme – zu dem er nicht bereit war und auch weiterhin nicht ist.

    Verhaftung trotz laufendem Gnadengesuch?
    Aus eben diesem Grund ignorierte Bittner auch ein Schreiben von Anfang September 2024, in welchem er zum freiwilligen Haftantritt zum 09.09.2024 in der JVA Aichach aufgefordert wurde. Das böse Erwachen kam dann genau eine Woche später. Am vergangenen Montag, 16.09.2024, begab sich der Oberfeldwebel am frühen Nachmittag zu seinem Truppenarzt, um dort eine Krankmeldung abzugeben – und wurde noch am Kasernentor verhaftet und in die JVA Aichach verbracht.

    Dort trat Bittner am Dienstag in den trockenen Hungerstreik, in dem er sich nach reitschuster.de-Informationen auch weiterhin noch befindet. Wir hatten die Gelegenheit, mit der Tochter des Soldaten zu sprechen, die von den Ereignissen der letzten Stunden und Tage noch spürbar beeindruckt schien. Das Telefon stehe kaum noch still, praktisch „jeder“ wolle wissen, wie es ihrem Vater gehe und was der neueste Stand sei.

    Was dabei allerdings auffällt: Die großen Leitmedien kehren den Fall praktisch vollständig unter den Teppich. Und das obwohl, die Causa aus rechtlicher und nicht zuletzt auch politischer Sicht einiges an Sprengstoff birgt.
    Der rechtliche Aspekt: Bittners Anwalt Sven Lausen hat nach Eingang der schriftlichen Aufforderung zum Haftantritt bei der Staatsanwaltschaft Ingolstadt ein Gnadengesuch eingereicht. Dies hat eigentlich zur Folge, dass die Haft zumindest so lange nicht anzutreten ist, bis über das Gnadengesuch entschieden worden ist. Weshalb dies im vorliegenden Fall anders war, ist nur eine von vielen offenen Fragen, schüttet aber Wasser auf die Mühlen all jener, die in Alexander Bittner schon einen politischen Gefangenen sehen.

    Markus Söder macht sich zum Corona-Wendehals
    Der politische Aspekt: Die Impfpflicht, wenn auch nur die partielle, und alles, was damit zusammenhängt war und ist das politische Leib-und-Magen-Thema der Corona-Jahre. Der Eindruck täuscht sicher nicht, dass insbesondere gegen Impfverweigerer, Nicht-Impf-Ärzte oder Fälscher von Impfpässen unverhältnismäßig hart vorgegangen wurde – insbesondere wenn man dies mit solchen Fällen vergleicht, bei denen deutsche Gerichte eine erstaunliche Milde an den Tag gelegt haben und dies bis heute tun.

    Da ist es eine fast schon tragische Ironie, dass sich Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sich nur wenige Stunden nach der Verhaftung Bittners für eine Amnesie bei allen laufenden Corona-Bußgeldbescheiden im Freistaat ausspricht. Wäre es dann – wenn es sich dabei wirklich um nicht mehr als opportunistische Lippenbekenntnisse handeln soll – nicht nur logisch, auch das ebenfalls in Bayern durchgeführte Verfahren gegen den Soldaten Alexander Bittner fallenzulassen?

    Zumal sich die Bundeswehr inzwischen längst wieder von der Corona-Impfpflicht verabschiedet hat und sämtliche diesbezügliche Maßnahmen spätestens seit der Offenlegung der RKI-Files in einem ganz neuen Licht zu betrachten sind.

    Die Tochter des Oberfeldwebels weiß eigenem Bekunden zufolge derzeit auf jeden Fall nicht wie es weitergehen soll. Zu ihrem Vater hat sie seit dessen Verhaftung noch keinen direkten Kontakt aufnehmen können. Als einzige Information sei ihr mitgeteilt worden, dass sich der Kontakt zwischen Inhaftiertem und dessen Familie ab sofort auf maximal 10 Minuten pro Woche begrenze.

    https://reitschuster.de/post/soldat-...-hungerstreik/
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  8. #678
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Ich kann euch nicht sagen wie sehr mich dieses Urteil wütend macht. Ich bin selber SAZ 8 gewesen und habe unserem Land mit Körper und Seele gedient.Was dieses Urteil in der Truppe und den Reservisten auslösen wird, ist zu 100% eine unsägliche Wut und Zorn auf die verantwortlichen Politiker. Macht nur so weiter und neben 70 % AFD Wähler bei der Polizei werden die ehemaligen und aktiven Soldaten ihrem Beispiel folgen und diese Verbrecherbande DEMOKRATISCH abwählen
    Nur ein Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Wirbelsturm auslösen

  9. #679
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Erst werden sie medienwirksam zu Gefängnisstrafen verurteilt um dann klammheimlich die Urteile zu revidieren. Grüne Richter eben........


    Richter hebt Knast-Urteil gegen Dauer-Klimakleber auf

    Heilbronn – Deutschlands nervigster Klimakleber kann so viele Straftaten begehen, wie er will. Zur Rechenschaft wird er nicht gezogen.

    Am Dienstag saß er mal wieder vor Gericht. Mehr als 50-mal hat der Karlsruher Daniel Eckert (24, „Letzte Generation“) schon Straßen blockiert, bundesweit Zehntausende Autofahrer in Rage gebracht. Im März 2023 trieb er es auf die Spitze: Nur wenige Stunden nach einer Verurteilung setzte sich der Vollzeit-Aktivist erneut auf die B 27 in Heilbronn (Baden-Württemberg).
    Amtsrichterin Julia Schmitt (36) reagierte, wollte den notorischen Rechtsbrecher für insgesamt acht Monate in den Knast schicken. Aber daraus wird nichts.

    Richter findet Urteile „extrem hart“
    Thilo Kurz (54), Richter am Landgericht Heilbronn, zeigte viel Verständnis für den bundesweit aktivsten Klimakleber. Die beiden Urteile seiner Kollegin Schmitt seien „extrem hart“ gewesen, befand der Richter in der Berufungsverhandlung. Zudem seien die Aussagen des Angeklagten Eckert „beeindruckend“, denn er wolle den Verkehr künftig nicht mehr blockieren.
    Tatsächlich hatte der Chef-Klimakleber lediglich von einem „Strategiewechsel“ gesprochen. Die „Letzte Generation“ habe sich von Festklebe-Aktionen auf wichtigen Einfallstraßen verabschiedet. Zuvor hatte die „Heilbronner Stimme“ berichtet.
    Glück hatte auch der zweite Angeklagte Moritz Riedacher (27). Der ehemalige Sprecher der „Letzten Generation“ muss wegen der B-27-Blockade ebenfalls nicht ins Gefängnis. Statt vier Monaten Haft erhielt er jetzt drei Monate auf Bewährung. Riedacher hat bundesweit Dutzende Strafverfahren wegen Nötigung am Hals, die Gruppe der Klima-Radikalen jedoch verlassen.
    https://www.bild.de/regional/baden-w...4668399e3be863
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  10. #680
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    Das Auto als Waffe...........


    Kleinwagen auf A57 abgeschossen: Kongolese (21) kassiert Verwarnung
    Fahrerflucht mit zwei Schwerverletzten

    27. Mai 2023: Michael Hahnke ist mit seinem Sohn auf der A57 bei Köln in Richtung Frankfurt unterwegs. Plötzlich biegt sein Peugeot-Kleinwagen auf schnurgerader Strecke nach rechts ab. Hahnke glaubt zunächst an einen Reifenplatzer. Doch die Bilder einer Überwachungskamera zeigen: Die beiden wurden brutal abgeschossen, der Unfallverursacher beging Fahrerflucht.

    Wie durch ein Wunder haben Vater und Sohn den Unfall schwer verletzt überlebt, womöglich auch, weil eine Zeugin, die den Unfall mitbekommen hatte, sofort als Ersthelferin zur Stelle war. Am Freitag musste sich jetzt ein 21-jähriger Mann aus dem Kongo vor dem Amtsgericht Köln wegen fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort verantworten.

    Das Witz-Urteil: 12 Monate Fahrverbot, 100 Sozialstunden und ein mahnender Zeigefinger des Rechtsstaats in Form einer Verwarnung. Doch das ist längst noch nicht der einzige Skandal in diesem Justiz-Irrsinn.

    Opfer muss selbst nach dem Täter fahnden
    Erstens: Trotz vergleichsweise sehr guter Voraussetzungen – der Unfallhergang wurde von einer Überwachungskamera gefilmt – stellten Polizei und Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zu diesem Fall schon sehr zeitig ein. Hahnke blieb also nichts anderes übrig, als das Recht selbst in die Hand zu nehmen und sich auf die Suche nach dem Täter zu machen. In den sozialen Medien lanciert das Opfer folgenden Aufruf:
    „Mir und meinem Sohn ist am 27.05. auf der A57, Höhe Bickendorf, um 7 Uhr 29 ein Fahrzeug in unser Heck gefahren, wie auf dem Video zu sehen. Wir haben dabei Brüche erlitten, unser Auto Totalschaden. Der Unfallverursacher hat Fahrerflucht begangen. Er fuhr zu diesem Zeitpunkt einen silbernen Kia Sorento, Baujahr 2002 – 2009. Leider hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt, ich habe aber Videos über meinen Anwalt von der Verkehrsüberwachung erhalten. Das Kennzeichen konnte leider nicht identifiziert werden, deshalb versuche ich es auf diesem Weg. Vielleicht ist jemand von euch ein zu der Unfallzeit beschädigter Kia Sorento aufgefallen oder habt davon gehört etc.“

    Und tatsächlich: Diese einfache Maßnahme hat ausgereicht, um Druck auf den Täter auszuüben. Der Kongolese habe sich sodann gegenüber dem Geschädigten als Unfallverursacher zu erkennen gegeben, wie eine Gerichtssprecher gegenüber RTL erklärte. Weshalb weder Polizei noch Staatsanwaltschaft auf diese Idee gekommen sind, bleibt aber weiter rätselhaft.

    Zweitens: Obwohl der Täter bereits 21 Jahre alt ist, wandte das Amtsgericht Köln auf Antrag der Verteidigung Jugendstrafrecht an, da der Angeklagte noch einem Jugendlichen gleichzustellen sei. Das klingt gerade in diesem Fall wie ein schlechter Witz. Bei der Ausstellung der Fahrerlaubnis wollte der Kongolese von einer „Gleichstellung mit einem Jugendlichen“ offenbar noch nichts wissen.

    Urteil kommt gefühltem Freispruch gleich
    Drittens: Auch bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht wäre eine Höchststrafe von bis zu drei Jahren möglich gewesen. Weshalb das Gericht aber trotzdem am absolut unteren Rand dieses Strafrahmens und bei einem gefühlten Freispruch geblieben ist, erscheint schleierhaft – zumal der Angeklagte in der Zeit zwischen Tat und Verurteilung im Dezember 2023 durch mindestens eine weitere Fahrerflucht aufgefallen ist.

    Selbst die Verteidigerin schien vor den Mikrofonen nicht wirklich zu wissen, weshalb sie auf Anwendung des Jugendstrafrechts plädiert hatte und begnügte sich mit einer recht lapidar klingenden Begründung: „Nach meiner Ansicht ist er halt noch keinem Erwachsenen gleichzustellen.“ Mit anderen Worten: Bei einem 18- bis 21-jährigen Mandanten fordert man „halt“ grundsätzlich Jugendstrafrecht.
    Michael Hahnke zeigte sich einerseits erleichtert, dass dieser Fall nun doch noch abgeschlossen werden konnte, sagte aber auch: „Das ist ein Einschnitt ins Leben gewesen. Jetzt nicht nur für mich, sondern auch für meine Familie natürlich.“

    Wie tief die beiden Opfer dem Tod in die Augen geschaut haben müssen, macht auch die Aussage der Zeugin und Ersthelferin deutlich: „Mein Gott, was haben die für einen Schutzengel gehabt. Das war erstmal wirklich ein Schock und Glück, dass die beiden lebend aus dem Auto herausgekommen sind.“

    Umso sprachloser macht diese „Verurteilung“, wenn man sich anschaut, wofür andere, die womöglich nicht den „richtigen“ Hintergrund haben, ins Gefängnis gesteckt wurden und werden............ https://reitschuster.de/post/kleinwa...rt-verwarnung/
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