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02.06.2024, 12:35 #651VIP
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AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Die Gefängnisse sind rappelvoll, das ist nunmal Fakt. Aber es gibt durchaus Möglichkeiten. Eine schnelle Lösung wäre z.B Hausarrest für alle Straftaten außerhalb Körperverletzung/Brandstiftung/Nötigung/Raubüberfall !!! Mit Fussfessel und Bewegungsradius 20 m, Verstoß wird mit voller Haftzeit geahndet.
Nur ein Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Wirbelsturm auslösen
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11.06.2024, 08:58 #653
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Sind Migranten, Linke und Grüne die Opfer, Deutsche die Täter, dann versteht der grüne Richter keinen Spaß mehr....
Dresden – Damit hatte er nicht gerechnet. Weil er auf die Grünen-Politikerin Yvonne Mosler (47) losging und Wahlplakate abriss, muss Nick E. (34) ins Gefängnis. Es ist ein knallhartes Blitz-Urteil!
Denn der Angriff geschah erst vor einem Monat. Und die Beweislage war ziemlich eindeutig. Ein TV-Team der „Deutschen Welle“ hatte die Grünen-Kandidatin beim Plakatieren in der Plattenbausiedlung Dresden-Gorbitz begleitet, das Geschehen auf Video aufgenommen.
Politikerin als „grüne Schlampe“ beschimpft
Die Staatsanwaltschaft wirft Nick E. Sachbeschädigung und Nötigung vor. Er hatte das Wahl-Plakat heruntergerissen, das die Grünen-Kandidatin (zog bei der Wahl nicht in den Stadtrat ein) aufgehängt hatte. Als sie zur Beweissicherung den Täter mit dem Handy fotografierte, drängte der sie zur Löschung des Fotos. Dabei schubste er sie, wirkte aggressiv und bedrohlich.....„Es war eine Scheiß-Situation“
Verteidiger Michael Sturm (57) sagte „Meinem Mandat tut es leid. Er hat keinen politischen Hintergrund.“ Bei der Tat soll Nick E. betrunken gewesen sein, Sturm spricht von „alkoholbedingter Enthemmung“....In den Plädoyers fordert die Staatsanwältin vier Monate Haft – zu zwei Jahren und sechs Monaten auf Bewährung ausgesetzt. Zudem 750 Euro Geldauflage. Verteidiger Sturm schlug 900 Euro Geldstrafe vor. Doch Richter Arndt Fiedler zeigte sich knallhart.
Er verurteilte den Angreifer zu vier Monaten Knast ohne Bewährung, sprach von „massiver Respektlosigkeit vor Ehrenamtlern“. Fiedler zum Verteidiger: „Es nicht so, dass wir ihren Mandanten aufhängen, weil wir keinen anderen erwischen. So eine Freiheitsstrafe kann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.“ Und: „Es soll andere Personen zur Begehung gleichartiger Taten abschrecken.“
Die angegriffene Grünen-Politikerin Mosler sagte nach dem Prozess zu BILD: „Ein hartes Urteil.“ Bewährung hätte aus ihrer Sicht genügt..... https://www.bild.de/regional/dresden...d76512c9daa572
..........Deutsche haben eben keinen MigrantenbonusAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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21.06.2024, 09:10 #654
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Junge Frau muss wegen „Hasskommentaren“ gegen Vergewaltiger in Haft – Täter bleibt auf freiem Fuß
Das ist Deutschlands Justiz: Eine junge Frau muss im links-grün regierten Hamburg ins Gefängnis. Sie hatte in einem “Hassposting” auf WhatsApp einen Vergewaltiger, der an einer brutalen, stundenlangen Gruppenvergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens beteiligt war, beschimpft.
Die Tat machte vor vier Jahren bundesweit Schlagzeilen und zeigte schon damals, wohin dieses Land aufgrund einer existenzvernichtenden Migrationspolitik hinsteuert. Eine 14-jähriges Mädchen wurde 2022 in Hamburg über Stunden von einer sogenannten „Männergruppen“ immer und immer vergewaltigt. Von neun ihrer Peinigern wurden Spermaspuren gefunden. Von den zehn Angeklagten hatten nach Medienberichten fünf die deutsche Staatsangehörigkeit, unter den übrigen Vergewaltigern fand sich ein Syrer, ein Montenegriner, ein Kuwaiter, ein Afghane und ein Armenier.
Dann zeigte das deutsche Justizwesen einmal mehr seine hässliche Fratze: Acht von neun Tätern wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt und stolzieren seither wieder frei herum. Nur ein Vergewaltiger kam für lächerliche zwei Jahre ins Jugendgefängnis.
Ein junge Frau brachte ihre Verachtung in den sozialen Medien dahingehend zum Ausdruck, dass die einen der widerlichen Vergewaltiger beschimpfte. Nun wurde die 20-Jährige zu einer Haftstrafe, abzusitzen im Jugend-Strafvollzug verurteilt.
Ihr Verbrechen, das sie nun für ein Wochenende in den Knast bringt: Die Staatsanwaltschaft kontaktierte einen der Gruppenvergewaltiger, nachdem dessen persönliche Infos im Netz gelandet waren. Sie betitelte ihn als „ehrloses Vergewaltigerschwein“ und „ekelhafte Missgeburt“. Laut Anklage drohte die Frau dem Mann außerdem, er könne nirgendwo mehr hingehen, „ohne auf die Fresse zu kriegen“. „Schämst du dich nicht, wenn du in den Spiegel schaust?“, oder „Hoffen wir, dass du einfach weggesperrt wirst“, schrieb sie zudem.
Wir rekapitulieren nochmals: Die junge Frau traf für einen Vergewaltiger eines 14-jährige jungen Mädchens, das mutmaßlich ihr Leben lang traumatisiert bleibt, vorgenannte Zuschreibungen. Die junge Frau hat niemandem körperliches Leid zu gefügt. Sie hat einen Unmenschen gesagt, was man einem Unmenschen sagt, wenn man in einer halbwegs gesunden Gesellschaft beheimatet ist. Nachdem Deutschland und seine politisch dominierte Justiz jedoch längst schon jegliches Maß und Ziel verloren hat, muss die junge Frau nun ins Gefängnis – während die übergroße Mehrheit der Stadtpark-Vergewaltiger auf freiem Fuß bleiben durfte. Während die junge Frau sich vor Gericht reumütig zeigte, zeigten die Gruppenvergewaltiger während ihres Verfahrens nicht den Hauch von keine Reue.
Diese widerliche Justizposse hat indes kein Alleinstellungsmerkmal. Das Hamburger Abendblatt, das über den Fall der jungen Frau berichtete, zählt auf, dass die Behörden im links-grün-geführten Hamburg in 140 Fällen wegen Beleidigung, Bedrohungen oder anderen Äußerungsdelikten zum Nachteil der Stadtpark-Vergewaltiger ermittelten.
Während Vergewaltiger mit Bewährungsstrafen davon kommen, Schwerverbrecher, wie der Linksterroristin und Hammer-Banden-Chefin Lina E. vom Gericht „achtenswertes Motiv“ attestiert werden, ermittelt die Justiz um Gruppenvergewaltiger vor Meinungsäußerungen zu schützen. Krank- einfach nun noch krank.
https://journalistenwatch.com/2024/0...f-freiem-fuss/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Krank- einfach nun noch krank.Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Hamburg: Liegt es an dem allgemeinen Zustand der Stadt, der schön für Besucher überdeutlich zu erkennen ist? Liegt es an dem Genossensumpf, dem auch Kanzler Scholz entsprungen ist?
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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26.06.2024, 15:56 #659
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Ein Asylbewerber aus Afghanistan konnte nach der Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens im Stadtpark von Neustrelitz das Gericht als freier Mann verlassen. Er erhielt vom Amtsgericht der mecklenburgischen Kleinstadt wegen des sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger und Vergewaltigung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die auf Bewährung ausgesetzt wurde.
Wie der Nordkurier berichtet, kam der Sexualstraftäter als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling ohne Papiere in die Bundesrepublik. Hier wohnte er in einer Gemeinschaftsunterkunft. Weil das echte Alter des Vergewaltigers nicht anhand von Unterlagen festgestellt werden konnte, und er widersprüchliche Angaben zu Alter und Herkunft gemacht hatte, gab das Amtsgericht ein Gutachten in Auftrag. Demzufolge soll der Sexualstraftäter etwa 16 Jahre alt sein. Das ermöglichte eine mildere Bestrafung nach dem Jugendstrafrecht. Nach Aufklärung der Tat war der junge Mann in Untersuchungshaft genommen worden.
Der Staatsanwaltschaft zufolge lernte der Täter das Kind vor etwa sechs Monaten kennen. Gleich am nächsten Tag vergewaltigte er es. Dem Gericht zufolge war er sich bei der Tat bewusst, dass sein Opfer erst elf Jahre alt war. Und dass er gegen dessen Willen handelte. Wobei sexuelle Handlungen mit Kindern in diesem Alter juristisch immer gegen deren Willen geschehen – weil Kinder keine wirksame Zustimmungen erteilen können.
Bemerkenswert ist, dass der Bericht des Nordkuriers über das milde Urteil auf der Internet-Seite der Zeitung zumindest via Google nicht zu finden ist – im Internet war nur bei der JF ein Text darüber zu finden. Warum schweigen die Medien? Weil so ein Urteil die Menschen verunsichern könnte? Umso mehr in Zeiten, wo etwa der Gründer der „Querdenken“-Bewegung Michael Ballweg in Haft sitzt. Und unbescholtene Bürger, die TV-Zwangsgebühren nicht bezahlen, schon einmal für ein halbes Jahr ins Gefängnis müssen, wie Georg Thiel.
Machen sich Richter, die solche Urteile fällen, nicht bewusst, was die Signalwirkung ist? Wie solche Milde auf andere junge Männer aus Kulturkreisen wirken kann, in denen Gewalt gegen Frauen nicht einmal ein Kavaliersdelikt ist? Für sie bleibt hängen: Wer Deutschland ein Kind vergewaltigt, muss nicht ins Gefängnis. Wo verläuft die Grenze zwischen richterlicher Milde und Anstiftung zu Wiederholungstaten? Und wie wird es auf das Opfer und seine Angehörigen wirken, dass der Täter auf freiem Fuss ist?
Ich hoffe, dass mein Bericht hier dazu führt, dass noch andere Medien dieses Urteil aufgreifen, und es bekannt wird. Im Interesse anderer Kinder. (Aktualisierung am Abend: Inzwischen hat auch die „Bild“ nachgezogen und das Thema groß aufgegriffen. Im dem Artikel dort heißt es: „Ein Schuldspruch wie dieser ist in solchen Fällen nicht ungewöhnlich. ‘In der Altersstruktur ist dieses milde Urteil nicht ungewöhnlich‘, sagt Strafverteidiger Burkhard Benecken (46)“. Weiter steht in dem Beitrag: „Tatsächlich wurde auch der aus Afghanistan geflüchtete Khodai R. (23) im vergangenen Jahr zu zwei Bewährungsstrafen verurteilt. Im September 2018 hatte R. mit zwei Komplizen ein Mädchen (11) vergewaltigt. Abscheulich: Nur einen Monat vor Beginn seines Prozesses verging er sich im Februar 2020 an einer schlafenden 13-Jährigen.“)
Eindeutiges Gesamtbild
Ganz abgesehen von dem Fall in Mecklenburg und Regierungskritikern wie Ballweg: Dass bei Vergewaltigungen und selbst bei Kindesmisshandlung nur Bewährungsstrafen erlassen werden, ist keine Ausnahme mehr, obwohl nach dem Gesetz Vergewaltigung als besonderes schwere Variante des sexuellen Übergriffs gilt und die Mindeststrafe zwei Jahre Haft beträgt. Hier eine kurze Übersicht von Fällen, in denen bei Vergewaltigungen und Kindesmisshandlungen Haftstrafen zur Bewährung ausgesetzt wurden. So sehr jeder einzelne besondere Umstände aufweisen mag, die vielleicht auch die Milde rechtfertigen, so sehr ergibt sich in der Gesamtheit doch ein gewisses Bild (Fälle sind nur bis 2020 berücksichtigt):
Die Südwestpresse schrieb am 14. August 2020: „Urteil im Fall der Vergewaltigung einer 15-Jährigen. Ein Jahr und zehn Monate auf
Bewährung für Mann aus dem Ermstal.“
Die NOZ schrieb am 8. Oktober 2020: „HATTE DER TÄTER EIN „BLACKOUT? Bewährungsstrafe für Lingener nach Vergewaltigung.“
NWZ-Online berichtete am 27. Juni 2020: „Jugendstrafe auf Bewährung nach Vergewaltigung .“
Die NRZ schrieb am 23. September 2020: „Ein Duisburger (46) hat in seinem Kiosk in Neumühl eine 16-jährige Praktikantin vergewaltigt. Dafür gab es nur eine Bewährungsstrafe.“
Die Ostsee-Zeitung vermeldete am 25. Mai 2020: „Nach Vergewaltigung einer 13-Jährigen: Rostocker zu zwei Jahren Bewährung verurteilt.“
OVB-Online vermeldete am 21.5.2020: „17-Jährige vergewaltigt – trotzdem Bewährung für den Täter.“
Die Volksstimme schrieb am 20. August 2020: „Mindeststrafe für Vergewaltiger — Das Amtsgericht Haldensleben hat einen 38-Jährigen wegen Vergewaltigung verurteilt. Er erhielt zwei Jahre auf Bewährung.“
Die Liste ließe sich noch lange mit aktuellen Beispielen fortsetzen. Nur der Vollständigkeit halber hier noch die Fälle von Bewährungsstrafen für Kindesmisshandlung, die ich für einen Artikel im Januar aufgezählt hatte:
Am 12. Januar 2020 berichtete die Fuldaer Zeitung: „Wegen schweren Missbrauchs von Kindern in drei Fällen ist ein 19-Jähriger aus Steinau am Donnerstag vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Gelnhausen zu einer Strafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden.“ Interessant ist, wie die Überschrift das Thema verschleiert: „Bewährungsstrafe für 19-Jährigen – Fahrdienst vergisst, Angeklagten abzuholen.“
Im Dezember 2019 berichtete RBB: Ein „früherer Berliner Youtube-Kanal-Betreiber Junus W. ist am Freitag in Berlin zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Zwei Mal hatte er eine Jugendliche missbraucht.“ Im Dezember berichtete der Bayerische Rundfunk: „Ein Konditormeister aus Nürnberg ist von der Jugendkammer am Nürnberger Landgericht zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Der 33-Jährige hatte Auszubildende mehrfach sexuell belästigt und vergewaltigt.“
Im November 2019 berichtete der „Zollern Alb Kurier“: „Vor dem Albstädter Amtsgericht wurde ein Mann wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger zu eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt.“ Laut Richterin war der Mann, „in der Vergangenheit zwei Mal wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern verurteilt worden.“
Im November 2019 berichtete PZ-News: „Wegen ,Augenblicksversagen´ ist ein 69-jähriger Kroate vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Der Angeklagte hatte den Tatvorwurf von sexuellem Missbrauch in zwei Fällen gegen eine Minderjährige eingeräumt.“
Im November 2019 berichtete der SWR: „Ein 57-jähriger Mann hat nach Auffassung des Amtsgerichts Albstadt ein Mädchen unsittlich angefasst. Der vorbestrafte Mann weigert sich, das deutsche Rechtssystem anzuerkennen. Die Anklage lautete auf sexuellen Missbrauch einer Minderjährigen. Dafür wurde der Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und einem Monat verurteilt.“
Im September 2019 berichtete der NDR: „Vor dem Landgericht Schwerin ist ein 47-jähriger Mann zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er soll ein minderjähriges Mädchen mehrfach missbraucht haben“, „Die Taten liegen über 15 Jahre zurück…Er gestand auch, die Taten gefilmt und auf seinem Handy gespeichert zu haben.“
Ebenfalls im September 2019 berichtete die Süddeutsche Zeitung: „Weil er die Tochter von Freunden missbraucht hat, ist ein 55-Jähriger vom Landgericht Lüneburg zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden…. Verurteilt wurde er laut Sprecher wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in drei Fällen, einmal in Tateinheit mit Vergewaltigung. In fünf Fällen wurde er des einfachen sexuellen Missbrauchs für schuldig befunden.“
Die Lübecker Nachrichten berichteten im Juli 2019: „Ein Polizist, der in seiner Freizeit eine Fußball-Mädchenmannschaft in Neustadt betreut hat, ist wegen sexuellen Missbrauchs einer 14-Jährigen verurteilt worden. Der Beamte wurde vom Dienst enthoben und auf einen anderen Posten versetzt. Der 43-Jährige erhielt sechs Monate Haft auf Bewährung und muss eine Geldstrafe von 3000 Euro bezahlen.“
Der Westfälische Anzeiger berichtete im Februar 2019: „Ein 72-Jähriger aus Bergkamen musste sich vor dem Amtsgericht Unna wegen sexuellen Missbrauchs einer minderjährigen Bergkamenerin verantworten….Der Bergkamener erhielt eine Haftstrafe von einem Jahr, die auf Bewährung ausgesetzt wurde.“ Obwohl die Eltern ihm gerichtlich die Annäherung an ihre lernbehinderte Tochter verboten hatten, suchte sie der 72-Jährige in der Schule auf und nahm im Keller sexuelle Handlungen an ihr vor, gegen die sie sich nicht wehren konnte.“
Die Mainpost schrieb im Januar 2020: „Dass sie erst elf Jahre alt war, wusste er. Das teilte ihm die Schülerin schon wenige Minuten nach Chatbeginn über den Online-Nachrichtendienst „WhatsApp“ mit. Auch dass Nacktbilder einer Minderjährigen kinderpornografische Schriften sind, war dem gelernten Maler und Lackierer klar. Dennoch forderte der damals 22-Jährige aus dem Landkreis Schweinfurt Nacktfotos von dem Kind – und bekam sie auch. Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen und des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften verurteilt ihn das Amtsgericht Schweinfurt nun zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten.“
Ebenfalls im Januar 2020 berichtete der Südkurier: Ein 23-Jähriger aus dem westlichen Landkreis Waldshut wurde gestern vor dem Amtsgericht Bad Säckingen zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten und drei Wochen wegen schwerem sexuellen Missbrauch verurteilt.“
Die Märkische Oder-Zeitung berichtete im Dezember 2017: „Vor dem Landgericht Neuruppin ist am Dienstag ein 20-jähriger Wittstocker verurteilt worden, weil er ein zwölfjähriges Mädchen sexuell missbraucht hat. Der junge Mann zeigte sich geständig, nachdem vereinbart worden war, dass er in diesem Fall nicht gleich ins Gefängnis muss.“
Die Peiner Allgemeine berichtete im März 2017: „Wegen des Verdachts der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs in zwei Fällen an seiner damaligen minderjährigen Nichte musste sich am Montag ein 59-Jähriger vor dem Hildesheimer Landgericht verantworten. Der einschlägig vorbestrafte Berufskraftfahrer gestand die Taten gleich zum Prozessbeginn. Das Urteil lautete schließlich zwei Jahre Haft, die auf drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.“
https://reitschuster.de/post/nach-ve...ngen-afghanen/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Ich will nur mal anmerken, dass Heranwachsende nicht zwingend nach Jugendstrafrecht verurteilt werden müssen, auch wenn diese Praxis im Moment regelmäßig angewendet wird, denn eigentlich ist die Verurteilung nach Jugendstrafrecht an bestimmte Kriterien gebunden, unter anderem, dass es sich um eine jugendtypische Verfehlung handeln muss. Eine jugendtypische Verfehlung ist zum Beispiel Schwarzfahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln, auch kleine Diebstähle fallen darunter.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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