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  1. #641
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Folgen einer verfehlten Migrationspolitik? Dein Freund und Helfer – Polizist Tayfun A. – hat vor Gericht gestanden, seine damals 21-jährige Kollegin während eines privaten Treffens vergewaltigt zu haben. Der Türke kam mit Bewährung davon. Sein Opfer ist bis heute in psychologischer Betreuung.

    Der Täter, Tayfun A. und sein Opfer hatten sich damals bei der Bundespolizei am Frankfurter Flughafen kennengelernt. Mitte 2022 kam es dann zu einem einem Treffen in A.s Wohnung. Nachdem er einen Wein und sie einen Gin getrunken hatte, versuchte er, sich seiner damals 21-jährigen Kollegin sexuell zu nähern. Die junge Frau wehrte ihn aber ab und sei danach kurz ins Bad gegangen, um ihre Kleidung zu richten. Als sie wieder herauskam, fiel der Tayfun A. plötzlich gewaltsam über sie her.
    Noch in der Nacht habe die Frau aus Angst, allein in ihre Wohnung zurückkehren zu müssen, bei einem Freund übernachtet, berichtet hierzu die Bild-Zeitung. Am darauffolgenden Tag erstattete sie bei der Polizei Anzeige und ließ sich von ihrem Hausarzt Verletzungen, die sie bei der Tat erlitt, attestieren.

    Der Beamte Tayfun A. hatte seine widerliche Tat erst kurz vor Ende der Beweisaufnahme gestanden. Während des Prozesses hatte er immer wieder bestritten, sich an seiner jüngeren Arbeitskollegin vergangen zu haben. Am vergangenen Mittwoch nun, nachdem mutmaßlich die Beweislast unumstößlich war, hat der 31-jährige Vergewaltiger seine Tat gestanden.

    Mehr als nur gerecht, verliert der türkischstämmige Bereicherer nun seinen Job als Bundespolizist, seinen Beamtenstatus sowie jegliche Pensionsansprüche. Zudem soll er 8000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Mittlerweile flaniert Tayfun A. zwar arbeitslos, aber wieder auf freiem Fuß herum. Denn: Das Bonner Landgericht verurteilte ihn wegen Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten – die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.

    Sein Opfer indes ist noch immer in therapeutischer Behandlung.

    https://journalistenwatch.com/2024/0...ewaltigt-frau/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #642
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Das Bonner Landgericht verurteilte ihn wegen Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten – die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.
    Da er erst bei drückender Beweislast gestanden hat, bestand wohl eher kein Anlaß auf „Bewährung".
    Jetzt genügt es, sich nicht wieder erwischen zu lassen.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #643
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Noch keine Verurteilung aber ein Beleg dafür, wie hierzulande mit zugewanderten Tätern umgegangen wird.........



    Mann (33) beim Gassi-Gehen brutal attackiert
    Jugendliche Tottreter müssen nicht in Haft
    Richter sagt: „Kein Tötungsvorsatz“

    Magdeburg – Vor einer Woche schlugen und traten drei Jugendliche (14, 14, 16) so brutal auf Steve Z. (33) ein, dass der gelernte Stahlbetonarbeiter vier Tage nach der Auseinandersetzung an seinen schweren Kopfverletzungen starb.
    Kaum zu fassen: Alle drei Jugendlichen, die von der Polizei mehrfach verhört wurden, sind immer noch auf freiem Fuß.
    „Der zuständige Ermittlungsrichter hatte keinen Tötungsvorsatz angenommen, die Tat zunächst als gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung bewertet und deswegen unter den engeren Voraussetzungen für Untersuchungshaft gegen Jugendliche nach Paragraf 72 Jugendgerichtsgesetz keinen Haftbefehl erlassen“, sagte Oberstaatsanwalt Frank Baumgarten zu BILD.
    Sprich: Trotz aller Brutalität sollten die Täter zu jung für die U-Haft sein – und schwerste Attacken auf den Kopf hier nicht auf Tötungsvorsatz schließen lassen.
    Mit Voranschreiten der Ermittlungen prüft die Staatsanwaltschaft Magdeburg nun einen neuen Haftantrag.
    Laut BILD-Informationen konnten bei Durchsuchungen der Wohnungen der mutmaßlichen Täter „verfahrensrelevante Beweise“ gesichert werden. „Zum derzeitigen Ermittlungsstand gehen wir davon aus, dass keine Stich- oder Schusswaffen zum Einsatz gekommen sind“, sagte eine Polizeisprecherin zu BILD.
    Zudem existiert nach BILD-Informationen auch ein Video der Tat, welches ein Zeuge aus seiner Wohnung gefilmt hat. Die Polizei bestätigt: „Wir haben ein Video sichergestellt. Das ist noch Gegenstand der Ermittlungen.“
    Opfer war mit seinem Hund unterwegs
    Laut dem Bekannten war Steve Z. gegen 1.30 Uhr nachts mit seinem Hund unterwegs. Auch ein leicht geistig behinderter Kumpel (30) von Steve, der im gleichen Haus wohnt, sei dabei gewesen.
    Der Bekannte: „Steve hat ein Herz für Menschen, die Hilfe brauchen. Also freundete er sich mit Frank an, kümmerte sich, wenn er konnte.“
    Die beschuldigten Jugendlichen gingen offenbar auf Steve Z. los, als er seinen Freund schützen wollte.

    https://www.bild.de/regional/magdebu...4390622edc138b
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    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    16 Überfälle in Südniedersachsen
    Milde Strafen für Supermarkt-Bande
    Hannover – Es war die größte Überfallserie auf Supermärkte im südlichen Niedersachsen: Eine Bande raubte in sechs Wochen 16 Geschäfte aus, darunter 14 Einkaufsmärkte. Am Donnerstag sprach die Jugendkammer des Landgerichts Hannover gegen fünf Angeklagte ihr Urteil.
    „Kasse auf, Geld her, sonst knalle ich dich ab!“ Das war der Sound, mit dem Steven V. (21) und Jean-Pascal H. (21) maskiert und bewaffnet in die Filialen marschiert waren. Zwischen Dezember 2022 und Januar 2023 gingen sie mit Schreckschuss-Pistole, Elektroschocker und Pfefferspray auf Raubzug. Betroffen waren u. a. Filialen von Edeka, Rewe und Netto – von letzteren hatten sie gehört, dass Angestellte des Discounters angeblich dazu angehalten waren, ohne Widerstand den Kasseninhalt zu übergeben.
    Unterstützt wurden die beiden bei ihren Taten von Benahm M. (20) aus Afghanistan, Ali J. (35, Syrer) und Moussa S. (30) aus Langenhagen. Die Komplizen halfen bei der Suche nach geeigneten Zielen, chauffierten die Räuber zu den Filialen und standen Schmiere. Überfallen wurden Märkte u. a. in Hannover, Laatzen, Peine, Wunstorf, Bad Eilsen, Hambühren und Hämelerwald. Gesamtbeute: rund 78 000 Euro.
    Angesichts der nachhaltigen Schrecken, die die vorbestraften Nachwuchs-Gangster bei den Kassierern und Kunden ausgelöst hatten, fielen die Strafen außerordentlich milde aus: Steven V. aus Hannover erhielt 5,5 Jahre Jugendknast, muss aber nur einen Bruchteil absitzen, weil er wegen seiner Kokainsucht in der Entzugsklinik therapiert werden soll. In dem seit Januar laufenden Prozess habe V. „in hohem Maße Verantwortung übernommen“, wie die Vorsitzende Richterin sein ausführliches Geständnis lobte.
    Jean-Pascal H. kam mit vier Jahren und drei Monaten Jugendstrafe davon. In die Strafe einbezogen wurde eine vorherige Jugendstrafe aus dem Sommer 2023. Da erhielt er eine bereits 2,5 Jahre Haft wegen eines Supermarkt-Überfalls in Isernhagen. Helfer Moussa R. soll für zweieinhalb Jahre hinter Gitter, bei Benahm M. und Ali J. beließ es das Gericht bei Bewährungsstrafen.
    https://www.bild.de/regional/nieders...f8ce475a2e13b3
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  4. #644
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Jugendliche Tottreter müssen nicht in Haft
    Richter sagt: „Kein Tötungsvorsatz“
    Aber den Mord billigend in Kauf genommen zu haben, ist für diesen „Richter" unerheblich.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  5. #645
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Die "Klimakleber" begehen mit ihren Aktionen klare Straftaten. Vom gefährlichen Eingriff ins Verkehrsgeschehen, Sachbeschädigung über Nötigung sowie Behinderung von Rettungskräften ist alles dabei. Gerichtlich belangt werden sie eher selten. Und selbst der von ihnen verursachte Tod einer Frau in Berlin blieb juristisch folgenlos. Aber wehe, die von ihnen behinderten Bürger nehmen die Aufgaben der Polizei wahr, die immer nur daneben steht um die Kleber zu schützen. Nicht wenige Autofahrer versuchen die Linksextremisten von der Straße zu zerren um ihre wichtigen Termine wahrnehmen zu können.....


    Rentner hart bestraft, weil er Klima-Kleber mit 4711 besprühte

    Berlin – Mit Parfum gegen die „Letzte Generation“: Ein Berliner Ex-Polizist ist zu 2700 Euro Strafe verurteilt worden, weil er mit dem versprühtem Kölnisch Wasser 4711 Klima-Chaoten von einer Straße vertreiben wollte. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar sieben Monate Knast auf Bewährung gefordert.
    Amtsgericht Tiergarten. Peter K. (71) aus Berlin-Marzahn war bis zur Rente Wachpolizist. Fuhr Streife. Schützte Botschaften. Auf seine alten Tage muss der Ordnungshüter die Seiten wechseln und sitzt auf der Anklagebank. Vorwurf der Anklage: gefährliche Körperverletzung, Mindeststrafe sechs Monate Knast.
    Der 18. September 2023, Landsberger Allee im Berliner Bezirk Friedrichshain, morgens im Berufsverkehr. „Ich hatte 8 Uhr einen Arzttermin im Krankenhaus, als die Leute vor mir auf die Straße stürmten“, erinnert sich der Angeklagte.
    Und weiter: „Die kommen aus Göttingen und Stuttgart extra nach Berlin und machen einem hier alles kaputt! Ich stieg aus und rief: So geht’s nicht! Interessierte die aber nicht. Da holte ich mein altes Spray aus dem Auto. 4711 Kölnisch Wasser, die polnische Variante. Das benutze ich immer, um mich frisch zu machen. Aber nach einigen Spritzern war die Flasche auch schon alle, leider.“
    Drei Blockierer rieben sich die Augen. Setzten sich dann trotzdem auf die Straße. Den Arzt-Termin verpasste der Rentner. Nach einer Stunde kam die Polizei. Von der Parfum-Attacke gibt es ein Video.
    Vor Gericht sagt der Ex-Polizist: „Ich versprühte Duftwasser, um diese Leute aufzuwecken“, sagt er. „Das war doch Notwehr, ich bewies Zivilcourage! Ich war der Einzige, der versuchte, sie wegzuräumen. Viele andere schauten einfach nur zu.“
    Die Staatsanwältin: „Notwehr gilt nicht schrankenlos! Ich bezweifle, dass es Ihnen um Selbstverteidigung ging. Das grenzt an Selbstjustiz.“
    Die Amtsrichterin verurteilt Peter K. wegen gefährlicher Körperverletzung im minderschweren Fall: 90 Tagessätze à 30 Euro, macht 2700 Euro Strafe. „Sie wurden genötigt, anzuhalten – auch das ist eine Straftat. Aber Ihr Duftwasser-Spray war kein angemessenes Mittel der Reaktion. Auch wenn die Wirkung nicht besonders schwer war. Das wissen Sie als ehemaliger Polizist.“

    https://www.bild.de/regional/berlin/...0ae054f177faad

    .....es ist kein Geheimnis, dass die meisten Richter den Klimaklebern nahe sind und mit ihnen sympathisieren. Wo bei der Aktion des Rentners die "gefährliche Körperverletzung" sein soll, ist mir ein Rätsel.
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  6. #646
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Eine Flughafen-Besetzerin hat schon 80 Taten begangen
    Klima-Chaoten frei, weil sie so was nie wieder machen wollen
    Wer soll das denn glauben?
    München – Sie versauten Tausenden Menschen den Pfingst-Urlaub und sorgten für einen erneuten Sicherheits-Skandal auf dem Münchner Flughafen. Aber Knast? Oder Gewahrsam? Nein – denn die Chaoten haben ja versprochen, so was nie, nie wieder zu tun ...
    Nach der Besetzung von Rollfeldern des Airports und ihrer Festnahme entließ Ermittlungsrichterin Antje Stölzner alle Besetzer. Drei von ihnen sogar ohne jede Anhörung.
    Drei weitere, polizeibekannte Täter der „Letzten Generation“ wollte die Polizei wegen Wiederholungsgefahr für mehrere Tage in Langzeitgewahrsam stecken. Unter ihnen: Judith Beadle (43), früher Kommunikations-Designerin in Berlin.
    Sebastian Pinta, Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord, zu BILD: „Maßgeblich für die polizeiliche Bewertung war die Tatsache, dass zwei dieser Personen einschlägig polizeilich bekannt und bereits 2022 mit selber Intention in den Sicherheitsbereich des Flughafens München eingedrungen waren.“
    BILD erfuhr: Beadle hat deutschlandweit schon 80 Vorgänge bei Polizeibehörden angehäuft. Sie klebte auf Straßen, verschandelte ein Sylter Luxushotel und Boutiquen am Kudamm. Aber sie kam frei! Weil sie und ihre kriminellen Komplizen sagten: „Wir werden es nicht noch mal tun.“
    Wer soll das denn glauben?
    Rainer Wendt (67), Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), zu BILD: „Die Aktionen würden vermutlich dann aufhören, wenn die Klima-Chaoten schnell zu Gefängnisstrafen verurteilt werden.“
    Der Gewerkschafts-Boss sieht aber auch die Flughäfen in der Pflicht. „Wie kann es sein, dass in München wiederholt Kriminelle aufs Rollfeld kommen, in dem sie die Zäune aufschneiden. Der Flughafen sollte die Zäune endlich sicher machen.“
    Immerhin: Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat gestern fünf Mitglieder der „Letzte Generation“ wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt. Unter den Angeklagten: Serien-Täterin Mirjam Herrmann.

    https://www.bild.de/regional/muenche...3568586a81a500
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  7. #647
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Mehrfach vorbestraft

    Holzlatten-Eritreer aus Worms auf freiem Fuß
    WORMS. Ein Asylbewerber aus Eritrea, der in der rheinland-pfälzischen Stadt Worms mehrere Autos beschädigt und Passanten bedroht hatte, ist innerhalb von wenigen Stunden aus der Haft entlassen worden. Vergangenen Samstag nachmittag war der 38jährige mit einer Holzlatte auf mehrere geparkten Fahrzeuge eingeschlagen. Dazu gehörte auch ein Polizeiauto. Nachdem einige Augenzeugen den Mann gefaßt und entwaffnet hatten, intervenierten die Sicherheitskräfte. Sie schossen zweimal aus den Tasern auf ihn, da er Widerstand geleistet hatte. Erst dann konnte er verhaftet werden.
    Der 38jährige kam vor zehn Jahren nach Deutschland und ist bereits mehrfach vorbestraft, wie die Bild-Zeitung berichtet. Immer wieder beging er Sachbeschädigungen, Körperverletzungen und exhibitionistische Handlungen. Informationen des Blatts zufolge soll er zudem unter psychischen Problemen leiden und Drogen konsumieren.

    Eritreer wegen mangelnder Haftvoraussetzungen entlassen
    Dennoch greift der Haftgrund der Wiederholungsgefahr nicht, wie die Mainzer Staatsanwaltschaft mitteilte. „Der zuständige Oberstaatsanwalt hat nach dem ihm vorgetragenen Sachverhalt die rechtlichen Voraussetzungen des §112a Strafprozeßordnung als nicht gegeben angesehen“, sagte Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller der Bild. Sachbeschädigungen und Körperverletzungen seien demnach nicht von der Vorschrift erfaßt. Zugleich befinde sich der Vorgang noch in polizeilicher Sachbearbeitung.

    Die AfD-Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz kritisierte das Vorgehen der Staatsanwaltschaft. „Kein weiteres Wegschauen, sofortige Abschiebung“, forderte Fraktionschef Jan Bollinger.

    https://jungefreiheit.de/politik/deu...f-freiem-fuss/
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  8. #648
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Bewährung nach blutigem Angriff
    Messerstecher (28) lacht sein Opfer (39) vor Gericht aus
    Jena (Thüringen) – Er wollte einen Streit schlichten und als Dank wurde ihm ein Messer in Bauch, Brust und Rücken gerammt …
    Sechs Narben verunstalten seitdem den Oberkörper von Luis A. (39). Am Donnerstag traf der Thüringer seine beiden Angreifer vor dem Amtsgericht Jena wieder. Die Messerstecher hatten für ihr Opfer nur ein fieses Grinsen übrig.
    Rückblick. Luis A. feierte den Jahreswechsel 2022/2023 in der Innenstadt Jenas (Thüringen). Auf der Johannesstraße traf er auf den Iraker Kovan A. (28), der ihn bereits früher am Abend mit einem Messer bedroht hatte. Er will den Streit schlichten, für Aussöhnung sorgen.
    „Ich wollte mit ihm eine rauchen, bot ihm eine Zigarette an. Doch als ich nach meinem Feuerzeug griff, stach er zu“, erinnert sich das Opfer. Im Handgemenge sticht ihm ein zweiter Angreifer in den Rücken. Die Gruppe um Kovan A. flüchtet, wird aber noch in derselben Nacht aufgegriffen. Dabei wird auch bei Syrer Shvan R. (24) ein Klappmesser sichergestellt.
    Luis A. verbringt Neujahr im Krankenhaus, leidet seither unter Panikattacken, einer Angststörung sowie Sozialphobie. Sein Job als Laden-Detektiv und Security-Mitarbeiter musste er aufgeben, ist seitdem arbeitssuchend.
    Angeklagte verhöhnen Opfer
    „Ich würde diesen Tag am liebsten vergessen“, sagt das Opfer. Die beiden Beschuldigten, Kovan A. und Shvan R., die wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt sind, juckt das nicht: Breit grinsend und mit ausgestreckten Daumen stolzierten sie in den Sitzungsaal des Justizzentrums, verspotteten ihr Opfer geradezu. Bauarbeiter Kovan A. kommt sogar ohne Anwalt.
    Beide bestreiten den Messerangriff, wollen sich nicht erinnern können. Entschuldigung? Fehlanzeige! Am Ende verurteilt Richter Klaus Lichius nur einen der zwei Angeklagten. Der vorbestrafte Shvan R. wird freigesprochen, Kovan A. zu einem Jahr auf Bewährung und 2000 Euro Schmerzensgeld verurteilt........... https://www.bild.de/regional/thuerin...4cbc2d431bd664
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  9. #649
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Breit grinsend und mit ausgestreckten Daumen stolzierten sie in den Sitzungsaal des Justizzentrums, verspotteten ihr Opfer geradezu.
    Dem „Rechtgläubigen" ist alles recht.
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  10. #650
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Wenn eine linkslastige Justiz gegen Linksfaschisten "vorgeht", kommt so etwas dabei heraus.........



    Linksextremistischer Brandanschlag auf Mercedes-Autohaus
    Haftrichter lässt Feuerleger laufen
    Leipzig – Drei Beschuldigte fackelten in der Nacht zu Freitag (31. Mai) gegen 2 Uhr acht „Mercedes“-Neuwagen im Autohaus Max Schultz in Lindenau ab, wurden kurz darauf in Tatortnähe geschnappt. Doch jetzt sind sie erst einmal frei!
    Dabei waren die Verdächtigen keine Unbekannten – sondern mutmaßliche Linksextremisten, bei den Ermittlern in der Szene schon registriert. Die Soko LinX schaltete sich ein, die Vermutung lag nahe, dass der Anschlag in Leipzig ein politisches Motiv hatte.
    Also erließ der Ermittlungsrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehle wegen drohender Fluchtgefahr. Doch das Gericht ließ die tatverdächtige Frau (20) und zwei tatverdächtige Männer (20, 21) aus Leipzig gegen Auflagen wieder laufen! Das teilte das Landeskriminalamt Sachsen am Samstagvormittag (1. Juni) mit.
    Das Gericht begründete die Entscheidung sperrig mit einer sogenannten Verhältnismäßigkeitserwägung im vorliegenden Fall. Soll heißen: Auch weniger einschneidende Maßnahmen und Auflagen reichen aus, das drohende Verfahren gegen die mutmaßlichen Täter zu sichern. Bei Zuwiderhandlungen droht Untersuchungshaft.
    Zur unglaublichen Begründung hieß es weiter, alle drei seien bisher strafrechtlich nur unwesentlich in Erscheinung getreten.
    Alle drei schon bei linksextremer Randale
    Ansichtssache: Schließlich wird gegen alle drei bereits wegen der Ausschreitungen am 3. Juni 2023 in Leipzig, dem sogenannten „Tag X“ u.a. wegen Landfriedensbruchs ermittelt.
    Das Landeskriminalamt äußerte sich dazu: „Die Beschuldigten waren im Rahmen der polizeilichen Umschließung der gewalttätigen Menschenmenge einer Identitätsfeststellung und einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen worden. Die Ermittlungen der EG »LEX« der Polizeidirektion Leipzig zu diesem Sachverhalt sind noch nicht abgeschlossen. Wann und mit welchem Ergebnis diese Ermittlungen abgeschlossen werden, kann derzeit noch nicht gesagt werden.“
    Der Sachschaden im Autohaus beträgt mindestens 450.000 Euro, verletzt wurde niemand. Als das Trio von den Beamten unmittelbar am Tatort gestellt wurde, hatten die Verdächtigen noch Gegenstände dabei, die als Beweismittel dienen könnten. Auch ihre Wohnungen wurden noch in derselben Nacht durchsucht.
    Bereits am 13. Mai 2024 flogen Brandsätze auf das Autohaus, der Sachschaden vor gut drei Wochen betrug 120 000 Euro.

    https://www.bild.de/regional/leipzig...1e6d2df21c2054
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