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12.04.2024, 10:47 #631
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Schwere Körperverletzung ist kein Bagatelldelikt. So ein Fall wurde nun vor einem Münchner Gericht verhandelt. Das Opfer ist fast blind geprügelt worden und der Täter wurde wegen dieser schweren Körperverletzung verurteilt. Aber ins Gefängnis muss er nicht. Er ist Araber und hat damit den Migrantenbonus...........
München – Tony B. (31) kann sich an den Abend, der sein Leben veränderte, kaum erinnern. Dennoch wird er ihn nie vergessen. Denn mit den Konsequenzen lebt er seither jeden Tag.
Der frühere Angestellte bei Feinkost-Käfer ist nach einer Club-Prügelei fast blind. Ein Frankfurter Unternehmer schlug ihm 2023 im Koks-Rausch in der Münchner Disco „Milchbar“ einen Bierkrug ins Gesicht. Jetzt wurde Gastronom Aissam D. (41) wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Dennoch verließ er als freier Mann das Amtsgericht München. Die Richterin ließ ihn laufen.
„Er kann jetzt quasi Sommerurlaub machen. Wir sind schockiert, dass er mit uns einfach so aus dem Gericht spazieren konnte“, sagte Tonys Schwester Bianca A. (28) nach dem Urteil zu BILD.
Was war passiert? Ende April 2023 kam es zur fatalen Begegnung in der „Milchbar“. Toni B. lief über die Tanzfläche, rempelte Aissam D. an. Es kam zum Streit. Toni versetzte dem Angeklagten einen Kopfstoß. Aissam D. lief ihm hinterher, schlug Toni laut Staatsanwaltschaft „zweimal kraftvoll das Bierglas in das Gesicht“. Das Glas zersplitterte, in Tonis Augen steckten große Glasscherben.
Daran erinnern kann sich Toni nicht. „Ich lag vier Tage im Koma.“ Doch ein Überwachungsvideo zeigt die Szene. Es liegen nur 20 Sekunden zwischen der ersten Begegnung und den brutalen Schlägen mit dem Bierglas.
Toni ist seither fast blind, sein linkes Auge wird er wohl verlieren. Auf dem rechten sieht er noch zu 30 Prozent. Früher arbeitete er bei Feinkost Käfer als Vize-Abteilungsleiter, heute ist er arbeitsunfähig. Er hat ständig Kopfschmerzen, muss in abgedunkelten Zimmern sitzen.
► Jetzt ging der Prozess gegen Aissam D. zu Ende. Mit unerwartetem Ausgang. Amtsrichterin Lacherbauer verurteilte ihn wegen schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren, neun Monaten Haft.
Dennoch ließ sie den Frankfurter laufen, setzte den Haftbefehl außer Vollzug. Begründung: Keine Fluchtgefahr, er zeigte Reue, zahlte knapp 30 000 Euro Entschädigung an das Opfer.
Das Umfeld von Toni reagierte fassungslos. Schwester Bianca, die im Internet Spenden sammelt für ihren Bruder, erklärte: „Wir fühlen uns vom Gericht veräppelt. Dass der Täter jetzt auf freiem Fuß ist, ist für Toni ein Schlag ins Gesicht.“
Auch Tonis Anwalt David Mühlberger reagierte ungehalten auf die Entscheidung: „Dieses Urteil ist nicht nachvollziehbar. Mich schockieren sowohl die Strafhöhe als auch die Außervollzugsetzung des Haftbefehls. Ein katastrophales Signal für die Gesellschaft!“
Bisher hatte Aissam D. elf Monate in U-Haft gesessen. Wann er den Rest seiner Strafe antreten muss, ist unklar. Er durfte erst einmal zu seiner Familie. Sein Verteidiger Vincent Burgert: „Das Urteil würdigt den vorhergehenden Kopfstoß durch den Geschädigten. Unser Mandant ist froh, endlich seinen Sohn wieder in die Arme schließen zu können.“
........die Scharia hat Einzug ins deutsche Rechtssystem gehalten.....
Dennoch ließ sie den Frankfurter laufen, setzte den Haftbefehl außer Vollzug. Begründung: Keine Fluchtgefahr, er zeigte Reue, zahlte knapp 30 000 Euro Entschädigung an das Opfer.Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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18.04.2024, 07:56 #632
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Ein Mensch ist tot und der, der ihn umgebracht hat, kommt mit ein paar Monaten Haft davon? Ja, das ist deutsche Realität. Solange der Täter zugewandert ist............
Urteil gegen Erdem I. (22)
Totraser muss viereinhalb Jahre in den Knast
Mit 144 km/h durch München ++ Er fuhr einen Gymnasiasten (18) tot
München – Ein junger Mann, der rücksichtslos durch München raste und einen 18-jährigen Gymnasiasten tötete, muss lange ins Gefängnis.
Wegen eines verbotenen Autorennens mit Todesfolge, vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs wurde der Angeklagte Erdem I. (22) am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Außerdem erhielt der rücksichtslose Raser eine fünfjährige Führerschein-Sperre.
Rückblick: Erdem I. saß in der Nacht zum 9. Juli 2023 zugedröhnt von Alkohol und Cannabis am Steuer seines Renault. Mit mehr als 140 km/h raste er durch die Nacht.
Als ihn die Polizei kontrollieren wollte, gab Erdem I. Gas. Auf der Flucht vor den Beamten donnerte er laut Staatsanwaltschaft mit bis zu 144 km/h durch München. Dann geschah der furchtbare Unfall: Auf Höhe der Tram-Station Leonrodplatz raste Erdem I. mit 96 km/h über eine rote Ampel, stieß mit einem VW zusammen. Dabei schleuderte I.’s Auto in eine Tram-Haltestelle und erfasste Daniel N. (†18). Der Gymnasiast starb. Fünf weitere Menschen wurden bei dem Crash verletzt.
Der beste Freund des Getöteten saß vor Gericht im Zeugenstand. Leonard W. (19) und Daniel N. kamen in der Unfallnacht von einem Konzert: „Als wir bei Grün über die Straße gingen, sah ich die Scheinwerfer. Ich merkte, dass der Wagen viel zu schnell fährt.“
W. weiter: „Ich sagte noch, wir müssen rennen. Da wusste ich, dass ich jetzt sterben werde. Ich hatte keine Chance mehr in meiner Wahrnehmung.“
Die Staatsanwaltschaft hatte für Erdem I. vor Gericht „nur“ vier Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigung drei Jahre und zwei Monate.
https://www.bild.de/regional/muenche...ebf2482d96b3d8
........die 4 Jahre und 6 Monate Haft bedeuten am Ende lediglich 2,5 Jahre und es ist fraglich, ob er die Haft je antreten werden muss. In Deutschland sind mehr als 100000 zu Haftstrafen verurteilte Kriminelle auf freiem Fuß.Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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18.04.2024, 10:20 #633
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Nach Drogentod einer 13-Jährigen: Dealer muss Sozialstunden leisten
Ein 17-Jähriger hatte einem Mädchen im vergangenen Juni Ecstasy verkauft – die 13-Jährige starb bald an dem Konsum. Ein Gericht verurteilte den Jugendlichen jetzt zu 120 Sozialstunden, weil Tod des Mädchens „dem Angeklagten nicht zur Last gelegt worden“ könne.
Nach dem Drogentod einer 13-Jährigen muss ein Drogenhändler Sozialstunden leisten. Der 17-Jährige hat in drei bestätigten Fällen Ecstasy-Pillen verkauft – unter anderem an das junge Mädchen, verkündete ein Jugendschöffengericht in Neubrandenburg. Die 13-Jährige war im vergangenen Juni nach der Einnahme einer sogenannten „Blue Punisher“-Pille gestorben, einer besonders potenten und neuartigen Form von Ecstasy.
Das Schöffengericht verwarnte den 17-Jährigen – er muss jetzt 120 Sozialstunden leisten. Zusätzlich wurden dem Jugendlichen drei Termine bei der Suchtberatung und fünf Stunden Berufsberatung auferlegt. Die Strafe hätte höher ausfallen können, jedoch konnte lediglich festgestellt werden, dass der Verurteilte Pillen an die 13-Jährige verkaufte – nicht jedoch, dass eine dieser Pillen zum Tod des Mädchens führte.
Den Handel mit Ecstasy habe der 17-Jährige gestanden und Reue gezeigt, „der Tod des Mädchens ist dem Angeklagten nicht zur Last gelegt worden“, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch. Weil alle Beteiligten von weiteren rechtlichen Schritten absahen, wird das Urteil umgehend rechtskräftig.
Zu Beginn der Ermittlungen Ende Juni hatte die Polizei wegen der Weitergabe von Betäubungsmitteln vier Verdächtige festgenommen – der 17-Jährige blieb damals mangels Haftgrund noch verschont. Das 13-jährige Mädchen war nach der Einnahme der „Blue-Punisher“-Pille in kritischem Zustand hospitalisiert worden. Laut Gutachten soll sie an einer Hirnschwellung infolge der Einnahme der hochpotenten Droge verstorben sein.
https://apollo-news.net/nach-drogent...unden-leisten/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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19.04.2024, 08:09 #634
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Der Name des Autofahrers deutet auf einen Albaner hin und damit hat er als Ausländer selbstverständlich auch den Migrantenbonus........
Mutter Valentina Kostadinova (26) sagt weinend: „Ich bin mit meinem kleinen Sohn im Kinderwagen vorausgegangen. Aybuke war mit dem Laufrad hinter mir. Als ich mich umdrehte, sah ich, wie sie schon unter dem Auto lag und die Arme zu mir ausstreckte. Als wollte sie rufen: ,Mama, heb' mich auf!'“
Danach setzte der Unfallfahrer mit dem zwei Tonnen schweren Mercedes GLE angeblich nochmals zurück. Die Mutter: „Er hat sie nochmal überfahren. Dann war mein Mädchen tot.“
Der Unfall geschah am 22. März 2022 um 12.27 Uhr in der Parcusstraße, am Übergang über die Bahnhofstraße. Mercedes-Fahrer Xuan N. (63) hatte ebenfalls Grün, bog nach rechts ab, ließ die Mutter durch und erfasste wenige Sekunden später das Mädchen.
Hätte er den Kopf des Mädchens sehen können?
Die Staatsanwaltschaft Mainz stellte die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung Ende März ein! Begründung: „Dem Fahrer konnte ein strafbares Verhalten nicht mit der zu einer Anklageerhebung hinreichenden Sicherheit nachgewiesen werden.“ Zwei Gutachten hätten ergeben, dass er „das Kind in der konkreten Situation nicht sehen konnte“. Oberstaatsanwältin Andrea Keller: „Letztlich handelt es sich um ein tragisches Unfallgeschehen.“
Allerdings sind die Gutachten voller Widersprüche. Ein Gutachter geht davon aus, dass der tote Winkel beim SUV bei 70 Zentimetern Höhe aufhört und der Fahrer Aybukes Kopf hätte sehen können. An anderer Stelle heißt es plötzlich, dass „aufgrund der Ausmaße des Fahrzeugs“ das Kind nicht zu sehen gewesen sei.
Genügt ein Luxus-SUV als Begründung dafür, dass ein Unfallfahrer ohne Prozess davonkommt? Hätte er nicht ohnehin anhalten müssen?....... https://www.bild.de/regional/mainz/m...fe415a356c59aeAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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23.04.2024, 07:52 #635
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Der Migrantenbonus gilt bei Clan-Mitgliedern gleich doppelt. Sie haben völlige Narrenfreiheit.......
Zwei Jahre nach der blutigen Clan-Eskalation
Gericht muss Messerstecher (27) freisprechen
Essen (NRW) – Es waren entsetzliche Szenen Ende Juni 2022: Prügelnd zog ein Mob durch Essen, nachdem ein Streit zwischen zwei arabischen Familienclans eskaliert war. Ein Mann erlitt dabei lebensgefährliche Stichverletzungen. Der Täter (27) stand am Montag vor Gericht – und wurde freigesprochen!
Er hatte einem Mitglied der anderen Familie bei der Massenschlägerei mit einem Teppichmesser in den Hals gestochen. Das Opfer (heute 32) türkisch-syrischer Abstammung schwebte in akuter Lebensgefahr. Im Prozess gab der Angeklagte den Stich zu, sprach aber von Nothilfe. Erklärung: Er habe seinen Bruder retten wollen.
Auf einem Handy-Video ist zu sehen, wie das spätere Opfer mit erhobener Faust auf die Gruppe zuläuft, in der sich der Bruder des Angeklagten befand. Ob der Angreifer ebenfalls ein Messer in der Hand hielt, blieb am Landgericht in Essen (Nordrhein-Westfalen) ungewiss.
Die Aussagen des 27-Jährigen konnten die Richter damit nicht widerlegen – Verurteilung nicht möglich. Ursprünglich hatte die Anklage auf gefährliche Körperverletzung gelautet, zuletzt beantragte auch die Staatsanwaltschaft einen Freispruch.
Clan-Krieg dauerte tagelang
Am Abend des 25. Junis zählte die Polizei etwa 300 Beteiligte, die im Stadtteil Altendorf aufeinander losgingen. Stühle und Tische flogen durch die Luft. Es kam zum lebensgefährlichen Stich, mindestens zwei weitere Personen wurden verletzt.
Tags darauf war Polizei erneut mit einem größeren Aufgebot vor Ort, nachdem es wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen verfeindeter Gruppen gekommen war.
Vorausgegangen war wohl eine Beleidigung im Internet. Ein Essener, der sich „Arroganter Pate“ nennt, soll gegenüber dem Kölner Musikmanager „Mazen“ ausfallend geworden sein. Der steht laut Polizei dem Al-Zein-Clan nahe, ist Chef der Plattenfirma „NWD“.
Später sorgte aber ein Friedensrichter dafür, dass es nicht zu weiteren Ausschreitungen kommt. Laut Urteil habe es Versöhnungsgespräche in einer Moschee gegeben. Dabei soll sich der Angeklagte entschuldigt haben.
Im Prozess sagt der 27-Jährige noch: „Ich habe nur noch meinen Bruder gesehen. Ich habe doch nur einen Bruder.“
https://www.bild.de/regional/essen/z...4f84083c298ac4Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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25.04.2024, 09:33 #636
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Viele Linke sind Feiglinge. Auch so erklären sich viele nicht nachvollziehbare Urteile..........
Nach Tumulten im Amtsgericht München
Justiz lässt Gerichts-Schläger laufen
München – Während Justizminister Georg Eisenreich (53, CSU) keine Worte zu den Tumulten im Amtsgericht München findet, laufen die Gerichts-Schläger frei herum.
Am Mittwochvormittag teilte die Polizei noch mit, drei Schläger sollten am Mittwoch (24. April) dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Nach BILD-Informationen handelt es sich um drei Männer – zwei (48, 49) aus Augsburg und einen 24-Jährigen aus Röfingen (Landkreis Günzburg).
Haftgrund: angeblich Verdunkelungsgefahr! BILD erfuhr: Die Männer sollen im Krankenhaus angerufen haben, wann Opfer Longino A. (65) entlassen wird. Um ihm dann aufzulauern? A. erlitt bei der Prügelattacke mehrere Kopfplatzwunden und Prellungen.
Berliner Verhältnisse in München
Am Nachmittag teilte Juliane Grotz, Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I, auf BILD-Anfrage mit: „Die Staatsanwaltschaft München I hat keine Haftbefehle gegen Beschuldigte beantragt, da kein Haftgrund vorliegt. Wir gehen weder von Flucht- noch von Verdunkelungsgefahr aus.“..........Selbst Münchens Chef-Staatsanwalt Hans Kornprobst wurde Zeuge der Tumulte, stand neben Justizwachtmeistern und aufgebrachten Clan-Mitgliedern im Flur.
Hintergrund der Prügelei: Dienstag waren zwei Großfamilien auf den Fluren des Amtsgerichtes aufeinander losgegangen, schrien sich auf Romanes an, bedrohten sich. Ziel der hinterhältigen Attacke: Longino A.
Er soll vor rund zweieinhalb Jahren seinen Ex-Schwiegersohn mit einer Rasierklinge im Gesicht und am Hals verletzt haben. Er bekam dafür ein Jahr und drei Monate auf Bewährung und muss 3000 Euro an das Opfer zahlen – doch nach dem Urteil eskalierte die Situation …
Die Familie des Geschädigten lauerte dem Angeklagten mit rund 30 Mann auf, drängte ihn ab und prügelte in tumultartigen Szenen auf ihn ein. Selbst am Boden ließen die Angreifer nicht von ihm ab.
Die Familie des Prügel-Opfers kam zu Hilfe, auch unbeteiligte Zeugen versuchten, zu schlichten, warfen Jacken auf die Schläger und gingen mit einem Papierkorb dazwischen. Bei der Chaos-Prügelei wurden sogar einige Sitzschalen aus den Halterungen gerissen! Nur mit Mühe konnte ein Großaufgebot an Justiz-Angestellten die Situation beenden.
https://www.bild.de/regional/muenche...8459210e5e9f65
.......nicht einmal ein Ordnungsgeld wurde verhängt.Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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01.05.2024, 07:21 #637
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Hitler hatte eine grausame Kindheit, die seinen Charakter prägte. Er floh nach Deutschland um sich dem Militärdienst seines Heimatlandes zu entziehen. Darüber hinaus erlebte er im Ersten Weltkrieg traumatische Ereignisse. Damit ist er also von seiner immensen Schuld freizusprechen? Geht es nach den heutigen Richtern dann durchaus. Denn die Kriterien Flucht und Traumata sind in erheblicher Weise strafmildernd..........
Opfer war 11-jährig - Wegen traumatischer Fluchterfahrung fällt Strafe für Vergewaltiger mild aus.....Ein 14-Jähriger, der eine 11-Jährige stundenlang vergewaltigte, muss nicht hinter Gitter. Mildernd wirkte unter anderem, dass er eine traumatische Flucht aus der Ukraine hinter sich hatte.....Das Urteil: 14 Monate Haft für den Haupttäter, 13 Monate davon auf Bewährung. Da der Haupttäter jedoch bereits einen Monat in Untersuchungshaft verbüßt habe, gelte die Haft als vollständig abgesessen......Verteidiger spricht von „traumatischer Fluchterfahrung aus der Ukraine“
Zum niedrigen Strafmaß beigetragen haben dürfte neben dem Alter des Haupttäters dessen Hintergrund. Verteidiger Gernot Funder habe argumentiert, sein Mandant habe eine „traumatische Fluchterfahrung aus der Ukraine“ hinter sich, berichtet „oe24“. Die Zeit in der Untersuchungshaft habe ihn zusätzlich „schwer traumatisiert“.
Zudem habe der Fall seinen Mandanten gebrandmarkt: Seit drei Monaten finde er keine Schule mehr, die ihn annehmen wolle. „[Mein Mandant] befindet sich jetzt in medizinischer und psychologischer Betreuung und erhält Bewährungshilfe“, sagte Funder.....https://www.msn.com/de-de/nachrichte...07f3f881&ei=12
.....ausnahmsweise mal ein Fall aus ÖsterreichAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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08.05.2024, 09:06 #638
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Unfassbares Urteil
Clan prügelt Polizist in Klinik – nur Sozialstunden!
Köln (NRW) – Sie prügelten einen Polizisten krankenhausreif – und kommen mit einer milden Strafe von.
Nachdem drei Mitglieder eines Balkan-Clans im vergangenen Jahr zwei Beamte angegriffen haben, standen sie am Dienstag nun wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Köln. Das Windelweich-Urteil: Verwarnungen und ein paar Sozialstunden!
Rückblick: Am 9. August 2023 kontrollierten zwei Polizisten (34, 26) an einer Asylunterkunft in Köln-Holweide ein dort geparktes Auto, das nicht haftpflichtversichert war. Während die Beamten sich noch in der Nähe des Pkws aufhielten, kam zwei junge Männer aus der Unterkunft. Sabrija H. (17) und Mensur H. (20) leugneten zunächst, etwas mit dem Wagen zu tun zu haben. Doch die Beamten fand bei Sabrija H. einen Schlüssel, der zu dem Auto passte ...
Plötzlich prügelten die Brüder auf die Beamten ein
Als die Ermittler dann versuchten, die Personalien der beiden festzustellen, wurden sie von den beiden jungen Männern erst angepöbelt, dann prügelten sie auf die beiden Beamten ein. Um sich zu verteidigen, setzte die Polizistin einen Taser ein.
Daraufhin kam noch ein weiterer Bruder aus der Roma-Großfamilie – Antonello H. (16) – dazu und schlug einen Beamten ins Gesicht. Und schließlich griff auch Fadila H. (39) ein, die Mutter der Jugendlichen, und versuchte, ihre Söhne „zu befreien“.
Schwer verletzter Beamter war halbes Jahr krankgeschrieben
Erst ein Großaufgebot der Polizei konnte die Lage in den Griff bekommen. Bei dem Angriff wurde ein Beamter schwer verletzt und musste operiert werden. Er war nach dem Einsatz ein halbes Jahr krankgeschrieben.
Über seinen Anwalt Ingmar Rosentreter gestand am Dienstag Sabrija H. den Angriff auf die Beamten – und wollte bei dem im Saal anwesenden Polizisten entschuldigen. Doch der Beamte nahm die Entschuldigung nicht an. „Ich will ihre Entschuldigung nicht hören“, sagte der Ermittler. „Sie hatten zehn Monate Zeit dies zu tun, haben aber nichts unternommen. Zudem haben Sie sich im Herbst während eines anderen Polizeieinsatzes von ihren Freunden für den Angriff auf uns feiern lassen.“
Weil die Mutter der Brüder Fadila H. bereits wegen eines Diebstahls zu einem Jahr Haft verurteilt wurde, stellte das Gericht das Verfahren wegen des Angriffs auf Polizisten gegen sie jetzt ein. Ihr Sohn Mensur H. flüchtete nach der Tat ins Ausland. Er verbüßt jetzt wegen einer anderen Straftat in Frankreich bis September eine Haftstrafe.
Sabrija H., Antonello H. und ihre Schwester Behara H. (21), die ebenfalls Polizisten angriff, kamen wegen ihres Alters mit geringen Strafen davon. Sabrija H, wurde zu 40 Sozialstunden verurteilt und wird zwei Jahre lang unter der Beobachtung der Behörden stehen. Antonello H. bekam eine Verwarnung und Behara H., die bereits wegen eines Diebstahls verurteilt wurde, 30 Sozialstunden.
Das milde Urteil begründete das Gericht damit, dass für die Angeklagten noch das Jugendstrafrecht gelte ...
https://www.bild.de/regional/koeln/u...2c7520afb91c98Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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08.05.2024, 10:07 #639
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Wenn es um vermeintliche "Rechte" geht, sind die Richter dieses Landes gerne mal kreativ. Da wird aus einem simplen Silvesterböller schon mal Sprengstoff oder das dumme Gelaber einer Chatgruppe zur Verabredung zum Putsch. Links-grün dominiert die Justiz. Sie ist die erste Institution unseres Landes gewesen, die die Linksfaschisten übernommen haben.....
Gerichtsurteil: Fakten sind schnuppe, wenn sie rot-grüner Ideologie widersprechen
AfD-Politikerin für Tweet zu 100 Tagessätzen verurteilt – selbst Elon Musk reibt sich die Augen
AfD und Millionen ihrer Wähler als Nazis zu bezeichnen oder öffentlich Sprüche wie „AfDler töten“ zu zeigen – das gilt als guter Kampf gegen Hass und Hetze in Deutschland im Jahr 2024.
Zu fragen, ob illegale Massenmigration „Willkommenskultur für Gruppenvergewaltigungen“ ist – das gilt als böse Volksverhetzung.
Die Rotenburger AfD-Kreisvorsitzende Marie-Thérèse Kaiser wurde dafür jetzt zu 100 Tagessätzen verurteilt und ist damit vorbestraft. Weil sie auf den Umstand hinwies, dass Afghanen nach offiziellen Statistiken überproportional an Gruppenvergewaltigungen teilnahmen.
Konkret schrieb sie im Sommer 2021 Jahren auf Twitter: „Afghanistan-Flüchtlinge; Hamburger SPD-Bürgermeister für ,unbürokratische‘ Aufnahme; Willkommenskultur für Gruppenvergewaltigungen?“ Der Text war eine Replik auf die Forderung von Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD), noch mehr afghanische Ortskräfte nach Deutschland zu bringen.
Schon im Juni 2023 zeigte das Amtsgericht Rotenburg, wie politisch unsere Justiz ist. Es entschied, die AfD-Politikern habe „billigend in Kauf genommen“, dass die Aussage von „einem objektiven Betrachter als volksverhetzend empfunden werde“. Zudem verletzte die rhetorische Frage die Menschenwürde afghanischer Flüchtlinge. Merke: Nicht einmal mehr fragen ist in Deutschland erlaubt. Wenn man nicht als vorbestraft gelten will. Denn das war nach dem damaligen Urteil der Fall – Kaiser erhielt 100 Tagessätzen von 60 Euro auferlegt.
Das Landgericht Verden bestätigte jetzt dieses Urteil. Und machte klar: Fakten spielen keine Rolle. Ob die Aussagen der Politikerin von der Statistik gedeckt sind oder nicht, sei egal, so der Vorsitzende Richter Heiko Halbfas: Für die Bewertung sei es unerheblich, ob sich volksverhetzend formulierte Beiträge auf tatsächliche Sachverhalte beziehen oder nicht.
Mit anderen Worten: Politische Korrektheit geht vor Tatsachen. Belegbare Fakten sind für die Richter und die Staatsanwälte ein „Angriff auf die Menschenwürde“ einer national abgrenzbaren Gruppe und ein Beitrag zur „Aufstachelung zu Hass“.
Der grüne Traum vom neuen Deutschland ist weit gereift – vor Gericht erlebt man immer öfter einen Links-Staat statt eines Rechtsstaats.
Kein „Angriff auf die Menschenwürde“ einer politisch abgrenzbaren Gruppe und kein Beitrag zur „Aufstachelung zu Hass“ ist es dagegen, wenn SPD-Esken und CDU-Wüst Millionen Menschen als Nazi beschimpfen. Dass sie damit die schlimmsten Verbrecher in der deutschen Geschichte instrumentalisieren und verharmlosen und auch ihre Millionen Opfer verhöhnen, um innenpolitische Süppchen zu kochen – wetten, dass unsere Justiz daran nichts auszusetzen haben wird?
Die Justiz reagierte auch nicht, als der damalige stellvertretende Landesvorsitzende der Grünen Hamburg, Michael Gwosdz, nach den Massenübergriffen auf Frauen in der Kölner Silvesternacht 2016 alle Männer als potentielle Vergewaltiger bezeichnete.
Solange es gegen weiße, einheimische Männer geht, ist offenbar alles erlaubt. Aber wehe, es geht um Zuwanderer!
Es fehlen einem fast täglich aufs Neue die Worte angesichts dessen, was in diesem Land geschieht.
Und das geht nicht nur uns hier so. Selbst der Milliardär und „X“-Chef Elon Musk rieb sich verwundert die Augen und schrieb auf „X“ zu seinem Bericht über die Verurteilung der AfD-Politikerin: „Wollen Sie damit sagen, dass die Geldstrafe für die Wiederholung genauer Regierungsstatistiken verhängt wurde? War an ihrer Aussage etwas ungenau?“
Ich ertappte mich bei dem Gedanken, dass ich mich wunderte, dass sich Musk noch wundert über den Irrsinn hierzulande. Leider, leider sind wir offenbar inzwischen daran regelrecht gewöhnt. Und abgestumpft. Genau das wollen die rot-grün-woken Kulturkämpfer auch erreichen.
PS: Ihr Vordenker Saul Alinsky machte gar keinen Hehl aus diesen Zielen. Wie verheerend das Wirken des US-Aktivisten bis heute ist und wo die Wurzeln für das Denken liegen, das Esken & Co. an den Tag legen, zeigt Christian Jung in seinem Buch „Staats-Antifa“ (siehe hier). Alinskys Schriften lesen sich in vielem wie eine Handlungsanweisung für das heutige Agieren von Rot-Grün. Unter anderem riet Alinsky zu einem Stigmatisieren von nicht-linken Kräften. In seinem Werk „Regeln für Radikale“ empfahl er etwa, den politischen Gegner zu zermürben und so irrelevant zu machen. Ganz im Sinne der Stasi. Alinsky riet den Radikalen auch, sich durch ein bürgerliches Auftreten zu tarnen. Alinskys Jünger sitzen heute an den Schalthebeln der Macht.
https://reitschuster.de/post/gericht...widersprechen/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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11.05.2024, 08:46 #640
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Ab und an kommen auch ethnische Deutsche in den Genuss richterlicher Milde. In diesem Fall muss der Richter ein Kinderhasser sein............
Plauen – Ein Urteil, das fassungslos macht: Lisa S. (28) und Patrick S. (31) kommen mit anderthalb Jahren Bewährungsstrafe davon, obwohl ihnen die Misshandlung ihrer Kinder vorgeworfen wurde: Eines starb in ihrer Obhut, zwei mussten in Pflegefamilien gerettet werden. Inzwischen haben die Horror-Eltern ein viertes Baby!
Wie kam das Amtsgericht Plauen zu dieser Entscheidung?
► Im Juli 2017 starb der sechs Monate alte Liam in der Wohnung seiner Eltern. Erst zwei Jahre später wurde ermittelt, weil das älteste Kind (heute 8) seinen Pflegeeltern davon erzählt hatte. Die Staatsanwaltschaft klagte die Eltern an, der Vorwurf damals: Patrick S. habe das Baby mit einem Kissen erstickt, weil es zu sehr weinte. Die Mutter stand untätig daneben.
Das Landgericht Zwickau sprach im November 2021 die Eltern frei, aus Mangel an Beweisen und der Möglichkeit, dass Liam an einem Herzfehler gestorben sein könnte. Dabei ermittelte die Polizei zu diesem Zeitpunkt bereits eine weitere Misshandlung, die aber erst jetzt am Amtsgericht Plauen (Sachsen) verhandelt wurde.
► Auch diese Misshandlung liegt bereits Jahre zurück. Lisa S. und Patrick S. sollen damals ihr drittes Kind schwer misshandelt haben. Laut Anklage wurde das kleine Mädchen geschlagen, gewürgt, geschüttelt. Die Eltern sollen ihm die Hände auf den Rücken gebunden haben, damit es nicht an den Fingern lutscht.
Ein Kinderarzt entdeckte bei der damals Einjährigen überschminkte blaue Flecken. Bei näheren Untersuchen fand man verheilte Brüche der Oberarme, des Schienbeines und am Mittelfußknochen.
Unfassbar: Zu ihrem Prozess am Amtsgericht in Plauen in dieser Woche kamen die Eltern mit ihrem vierten Kind (ca. ein Jahr). Sie gaben sich als fürsorgliche Eltern, wickelten im Gerichtssaal das Kind, der Vater fütterte das Baby, wie RTL zuerst berichtete.
Sieben Taten angeklagt, Urteile in nur drei Fällen
Angeklagt waren sieben Taten. Nach der Anklageverlesung gab es ein Rechtsgespräch, dann legten die Eltern unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein Geständnis ab.
Am Ende kamen allerdings nur drei Taten zur Verurteilung. Die Eltern wurden zu Bewährungsstrafen von jeweils 19 Monaten verurteilt, der Vater muss 250 Sozialstunden ableisten.
Ihr viertes Kind dürfen Lisa und Patrick S. behalten. Sie leben inzwischen in Herne (Nordrhein-Westfalen). Ihre beiden überlebenden Töchter sind schon lange in Pflegefamilien untergebracht.
Die Staatsanwaltschaft prüft nach dem milden Urteil jetzt eine Berufung.
https://www.bild.de/regional/sachsen...d67436519520faAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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