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16.03.2024, 12:39 #621
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Richterinnen neigen bei männlichen Angeklagten - die aus dem Ausland stammen - sehr oft zu ungerechtfertigter Milde. Und liest man sich den Artikel durch, dürfte die Verfasserin eine Frau sein, die wie die Richterin mit dem Unterleib gedacht hat. Es geht hier um einen Serienstraftäter, einen Gewalttäter und nicht, wie im Artikel zu lesen, um einen sympathischen Angeklagten....
Junger Syrer bekommt vom Amtsgericht Döbeln eine allerletzte Chance
Der Familienvater ist vorm Amtsgericht Döbeln wegen Körperverletzung angeklagt. Warum das Urteil hätte anders ausfallen können.
Döbeln. Der 24-jährige Syrer macht einen reumütigen Eindruck, wie er auf der Anklagebank sitzt, zwischen seinem Anwalt und einem Dolmetscher.
Seine aus der Region Döbeln stammende Ehefrau und sein gut einjähriges Kind befinden sich im Zuschauerraum, zudem ein Begleiter.
Fast sympathisch wirkt der Chemnitzer in diesem Moment und auch, als er dem Gericht unter Vorsitz von Richterin Anne Mertens seine Sicht der Dinge erläutert, die ihm von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen werden.
Körperverletzung in zwei Fällen
Die unterstellt dem Angeklagten, am 25. August 2023 nach dem Besuch einer Trauerfeier eine Person mit der Faust und Fußtritten angegriffen und eine weitere Person, die dazwischenging, geschlagen zu haben.
Aus besonderem öffentlichen Interesse sah die Staatsanwaltschaft die Verfolgung von Amts wegen, aufgrund der Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen geboten.
Der Angeklagte bemühte sich, seine Aussagen zur Tat in Deutsch zu treffen. So erklärte er, dass einer der Geschädigten seine Frau zwei Wochen vorher, am Todestag seines Schwagers, „angegangen hätte“.
Es wäre wohl um eine Tätowierung an der Hand der jungen Frau gegangen. Er hätte das nicht ertragen. An so einem Tag würde man so etwas nicht tun, sagte der Angeklagte, der den Geschädigten nach der Trauerfeier vor einem Döbelner Bestattungshaus zur Rede stellen wollte.
Ärger beginnt nach Trauerfeier
Dort hätte er ihn geschubst und versucht, zu treten. Auch dessen Begleiter, der schlichtend eingreifen wollte, bekam etwas ab. Die ganze Geschichte wäre nach nicht einmal einer Minute vorbei gewesen, denn der Vater seiner Frau kam schlichtend hinzu.
Diese musste zwischenzeitlich das Gericht verlassen, weil sie sich bereiterklärt hatte, als Zeugin auszusagen. Allerdings machte sie später von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
Der Versuch, sich bei den geschädigten Deutschen zu entschuldigen, wäre dann fehlgeschlagen, so der Syrer. Diese hatten nicht auf die Kontaktaufnahme reagiert, sondern bereits im Anschluss an das Geschehen nach der Trauerfeier umgehend Strafanzeige bei der Polizei gestellt.
In etwa ähnlich schilderten die jungen Männer aus Döbeln und Hartha das Geschehen auf dem Vorplatz des Bestattungshauses.
„Ich bin nach einer OP zwei Stunden vorher erst aus dem Krankenhaus entlassen worden, stand unter Medikamenten und hatte deshalb keine Schmerzen wegen des Schlages in die Rippengegend“, sagte der zur Hilfe geeilte Döbelner.
Der Harthaer trug dagegen ein Hämatom in der Armbeuge davon, dass je nach Zeugenaussage von einem intensiven Halten oder einem Fußtritt herrührte. Auch die Uhr des Geschädigten wäre bei der „Schubserei“ kaputtgegangen.
„Ich entschuldige mich, es tut mir leid“, versuchte der Angeklagte, mit dem Geschädigten zu kommunizieren, bevor dieser den Gerichtssaal verließ. Eine weitere Zeugin stützte die Aussage der beiden Geschädigten.
Lange Liste an Vergehen
Spürbar nervöser wurde der Angeklagte spätestens, als seine Einträge aus dem Bundeszentralregister vorgelesen wurden. In dem standen immerhin zwölf, beginnend von unerlaubter Einreise über Diebstahl, gefährlicher und versuchter Körperverletzung, Delikten gegen das Betäubungsmittelgesetz, Fahren ohne Führerschein oder auch verbotener Waffenbesitz.
Der letzte Eintrag stammte aus dem Jahr 2022 wegen vorsätzlicher Körperverletzung, die eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren nach sich zog.
Die Staatsanwaltschaft sah die Tatvorwürfe vollumfänglich bestätigt, wertete die Einlassung des Angeklagten, das familiäre Umfeld und einen Minijob als Kellner positiv für den Bewährungsbrecher.
„Es ist eine allerletzte Chance“, so die Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zu vier Jahren Bewährung forderte. Die Verteidigung sah die Tat am unteren Rand und argumentierte ebenfalls für Bewährung.
„Ich weiß, es war nicht richtig, ich habe mich entschuldigt. Ich habe ein wunderschönes Kind. So etwas wird nicht noch einmal vorkommen“, so der Syrer in seinem Schlusswort.
Tatvorwürfe erwiesen
Richterin Anne Mertens sah die Tatvorwürfe ebenfalls als erwiesen an und verhängte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung, die Übernahme der Verfahrenskosten sowie die Ableistung von 80 sozialen Arbeitsstunden.
Mit ungläubiger Mine versuchte der Angeklagte nun, wegen der drei Jahre Bewährung mit der Vorsitzenden zu feilschen, da er Angst um seinen Aufenthaltstitel hätte.
Diese ließ sich verständlicherweise nicht auf die Diskussion ein und erklärte: „Das hätten Sie sich überlegen müssen, bevor sie in der Bewährungszeit wieder straffällig geworden sind.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
https://www.msn.com/de-de/nachrichte...89257536&ei=39
.....ein elender Verbrecher aber soooooo sympathisch.
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Das Amtsgericht Riesaer verurteilte Iraker wegen Missbrauchs von Elfjährigem
Ein Vorfall in einem Dönerimbiss in Strehla hatte den Asylbewerber auf die Anklagebank gebracht. Warum das Gericht milde urteilt.
Riesa/Strehla. Das Riesaer Amtsgericht hat einen 43 Jahre alten Mann irakischer Herkunft wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt, deren Vollstreckung für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist.
Nach mehrstündiger Hauptverhandlung sah das Schöffengericht um den Vorsitzenden Herbert Zapf als erwiesen, dass der Mann am Neujahrsnachmittag 2023 einem damals elfjährigen Jungen in einem Strehlaer Dönerimbiss zwei Zungenküsse gegeben hatte.
Der Vorfall hatte nach Bekanntwerden im Vorjahr durchaus Wellen geschlagen: Der Betreiber des Strehlaer Dönerimbisses sah sich Anfeindungen ausgesetzt.
Begegnung am Busbahnhof
Im jetzigen Strafprozess wurde die Sache nun aufgearbeitet. In der Verhandlung hatte der Angeklagte den gegen ihn erhobenen Vorwurf bestritten und behauptet, der damals elfjährige Junge habe ihn umarmt. Der heute Zwölfjährige sagte indes aus, dass der Mann ihn geküsst hatte. Beide hatten sich allein in dem Strehlaer Imbiss befunden.
Begegnet waren sie einander an jenem Tag am Riesaer Busbahnhof. Der Asylbewerber und der Junge kannten sich offenbar bereits vom Sehen, da der Iraker im Dönerimbiss seines Bruders in Strehla in der Vergangenheit ausgeholfen hatte und der Junge dort Kunde gewesen war.
Wer von beiden wen am Busbahnhof angesprochen hatte, dazu machten der Iraker und der Junge unterschiedliche Angaben. Unstrittig blieb, dass beide an dem Nachmittag gemeinsam im Bus nach Strehla fuhren, wo sie ausstieg und in den eigentlich an dem Tag geschlossenen Dönerimbiss gegangen waren. Während der Angeklagte deutlich machte, dass der Junge mit ihm dorthin gewollt habe, machte der heutige Zwölfjährige deutlich, dass der Iraker ihm etwas zu trinken versprochen habe.
Kumpels ermuntern zur Anzeige
Als der Junge im Imbiss eine Limo getrunken hatte und gehen wollte, habe der Iraker ihn umarmt und dann kurz mit der Zunge geküsst. Den Imbiss konnte der Junge aber anschließend noch verlassen. Nachdem er zwei per Handy kontaktierte Kumpels in der Nähe traf und ihnen die Sache erzählt hatte, ermunterten die ihn, die Polizei zu rufen. Beamte nahmen den Iraker wenig später vorläufig in dem Dönerimbiss-Fest auf.
Im Prozess versuchte der Verteidiger des Irakers, Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Jungen zu säen. Er führte dazu unter anderem Videoaufnahmen einer Überwachungskamera aus dem Dönerimbiss vor, die den Jungen nur wenige Tage nach dem angeklagten Vorfall mit Freunden dort zeigten.
Denkwürdige Geste
Die Unbeschwertheit des Jungen wertete der Anwalt als Indiz, dass etwas an den Aussagen des Kindes nicht stimmt. Der Verteidiger führte weitere Aufnahmen vor, die den Vater des Jungen zeigten, der sich einige Wochen nach dem Vorfall beim Dönerimbiss-Inhaber für die „Lügengeschichten“ seines Sohnes entschuldigte. Allerdings haben der Junge und sein Vater so gut wie keinen Kontakt, wie in der Verhandlung deutlich wurde.
Vorsitzender Herbert Zapf machte in der Urteilsbegründung deutlich, dass das Schöffengericht dem Siebtklässler glaubte. Mehrere Deuten darauf hin, dass man es mit einem durchaus intelligenten Jungen zu tun habe, der auch keinen Belastungsseifer gezeigt habe, so der Richter. So wertete das Gericht das Auftauchen des Jungen im Imbiss und mehrere Detailschilderungen von ihm geradezu als Beweis, dass es sich nicht um einen erfundenen Vorfall handelt. Auch Aussagen der zwei Kumpels des Jungen (heute 10 und 15 Jahre), wonach ihr Freund beim Treffen nach dem Vorfall mitgenommen gewirkt hatte, sprachen nach Ansicht des Gerichts für die Vorwürfe.
Kritik am Gesetzgeber
Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht unter anderem, dass von einer sehr kurzen Missbrauchshandlung ausgegangen sei. Der Mann hatte dem Jungen nach Überzeugung des Gerichts auch nicht verwehrt, den verschlossenen Imbiss zu verlassen. Auch sei der Iraker, der nach eigenen Angaben in seinem Herkunftsland selbst einen elfjährigen Sohn habe, bislang in Deutschland nicht strafrechtlich aufgefallen.
Laut Richter Zapf erfüllt der Zungenkuss zwar rechtlich gesehen den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs an Kindern, weshalb der Schuldspruch inklusive Mindeststrafe im Verfahren die Folge sein muss. Man sieht aber in dem Geschehen „die unterste Untergrenze“ und bedaure, dass der Gesetzgeber keinen minderschweren Fall vorsehe, der die Möglichkeit gebe, die Wertigkeit des Vorfalls besser einzuordnen.
Das Urteil war zu Prozessende noch nicht rechtskräftig.
https://www.msn.com/de-de/nachrichte...02f938b3&ei=33Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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17.03.2024, 08:24 #622
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Auch sei der Iraker, der nach eigenen Angaben in seinem Herkunftsland selbst einen elfjährigen Sohn habe, bislang in Deutschland nicht strafrechtlich aufgefallen.
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17.03.2024, 08:43 #623
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Sind Promis Opfer tätlicher Gewalt oder Beleidigungen ausgesetzt, urteilen viele Richter etwas härter als bei Normalbürgern. Nicht so bei Oliver Pocher, der unvermittelt von einem Migranten verprügelt wurde......
Die Amtsrichterin hatte eine große Chance, endlich etwas gegen Hass und Gewalt im Netz zu tun. Doch leider hat sie diese Möglichkeit kläglich verschenkt. Ganz Deutschland schaute auf den Prozess gegen Fat Comedy. Im Gerichtssaal in Dortmund wurde klar gesagt, er habe Oliver Pocher (46) nur für Ruhm im Netz grundlos geschlagen.
„Happy-Slapping“ (frei übersetzt „lustige Prügel“) wird dieses Phänomen genannt. Doch nichts, wirklich nichts daran ist lustig.
Auch Oliver Pocher hatte nach der brutalen Attacke des 24-Jährigen Angstzustände, schilderte eindrücklich vor Gericht, dass er die Situation sogar als lebensbedrohlich empfand.
Deshalb forderte die Oberstaatsanwältin auch zehn Monate Haft für den Angeklagten. Um endlich ein Zeichen gegen diese sinnlose Gewalt zu setzen, und – um Nachahmer abzuschrecken!
Denn: immer öfter tauchen brutale Gewaltvideos von Jugendlichen und Kindern wie zum Beispiel bei TikTok auf. Um die Opfer nach der Tat noch mal zu erniedrigen. Und um sich selbst mit der feigen Gewalt noch zu brüsten.
Die Beweislage ist unstrittig: Fat Comedy griff vor gut zwei Jahren Oliver Pocher an. Das Gerichtsurteil aber ist ein erneuter Schlag. Denn es suggeriert: Für ein paar tausend Euro Strafe kann man einen Menschen angreifen und sich danach im Netz lustig machen. Ernsthafte Konsequenzen oder Gefängnisstrafe: Fehlanzeige
Genau das wollte Fat Comedy auch. Erst durch vermeintlichen Ruhm im Netz und danach machte er sich mit Beleidigungen noch weiter lustig über sein Opfer. Doch was macht die Richterin: gibt dem Angeklagten nur eine winzige Geldstrafe. Weil er behauptet, er verdiene mit seinen 1,4 Millionen Followern bei TikTok kein Geld.
Das verheerende und falsche Signal: Gewalt im Netz lohne sich offenbar doch ...
Und bringt den feigen Angreifern Millionen Follower und die Justiz geht hinterher milde mit den Gewalttaten um. Ein weiterer Schlag ins Gesicht der vielen Opfer!
https://www.bild.de/unterhaltung/leu...1378.bild.html
.....die Milde für den Täter basiert auf dessen Herkunft. Er heißt eigentlich Omar und gilt als gläubiger Moslem. In dieser Eigenschaft hat er natürlich geglaubt das Richtige zu tun und wollte einen Ungläubigen demütigen. Dank einer links-grünen Richterin hat das auch geklappt. Nebenbei bemerkt: offenbar sollte die Herkunft des Täters verschleiert werden......
Wer ist Fat Comedy? Pochers Angreifer ist TikTok-Star und ...
FOCUS online
https://www.focus.de › Unterhaltung › Stars
31.03.2022 — Bei dem Angreifer handelt es sich um den Social-Media-Star Fat Comedy, der eigentlich Omar heißt und aus Bochum kommt. Er ist gläubiger Muslim ...Wie heißt Fat Comedy richtig?
Ein Video der Tag lud er noch in der Nacht hoch und stellte es so einem Millionenpublikum zur Verfügung. Da er selbst damit eine glasklare Beweislage geschaffen hat, hat Fat Comedy, der eigentlich Giuseppe S. heißt, auch nie versucht, das Ganze abzustreiten.Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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17.03.2024, 13:35 #624VIP
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AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Die Unverhältnismäßigkeit vieler Urteile sind immer öfter klar deutschfeindlich.Wie ist es sonst zu erklären das Gruppenvergewaltigung von Ausländern gradezu lächerlich geringe Strafen zu Folge haben. Eine solche Tat MUSS immer schwerer bestraft werden wie z.B Steuervergehen !!!
Nur ein Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Wirbelsturm auslösen
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18.03.2024, 10:35 #625
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Arthur (17) starb nach einem Streit, der Täter wird freigesprochen
Landau (Rheinland-Pfalz) – Bleibt dieser gewaltsame Tod für immer ungesühnt?
Nach einer Grillhütten-Party im vergangenen Jahr bei Weingarten (Rheinland-Pfalz) wurde Arthur Leven (17) Opfer einer tödlichen Messer-Attacke. Kerem B. (21) gestand zwar bei der Polizei und später auch vor Gericht, auf den Jugendlichen eingestochen zu haben, behauptete aber, in Notwehr gehandelt zu haben. Ende Februar sprach das Landgericht Landau den Angeklagten frei.
Für Arthurs Familie ist das Urteil unbegreiflich: „Das ist ein Schlag ins Gesicht“, sagt Bruder Daniel Leven (21) zu BILD. Vor allem für Mama Elena sei die Entscheidung des Gerichts „einfach nur ein schreckliches Urteil“ und „kaum in Worten zu beschreiben“. Als Mutter könne sie es „überhaupt nicht nachvollziehen, dass der Mörder ihres Sohnes einfach frei rumlaufen kann und Arthur für immer weg ist“, berichtet Daniel weiter.
Die Staatsanwaltschaft hatte B. wegen des Verdachts des Totschlags angeklagt, Ende Dezember 2023 startete der Prozess. Daniel und seine Mutter traten als Nebenkläger auf. „Die Verhandlungstage waren für uns unglaublich anstrengend“, sagt Daniel. „Das Urteil lässt uns keine Möglichkeit, auch nur annähernd mit der Sache abzuschließen. Ein schlechter Film, ein Albtraum.“
Der Fall:
Am 30. Juni 2023 besuchte Arthur mit Freunden eine private Oberstufenparty des örtlichen Gymnasiums. Die Feier war privat organisiert. Am späten Abend erschien auch der Angeklagte auf der Party. Kurz nach Mitternacht gerieten er und Arthur aneinander – B. wurde handgreiflich. Laut Staatsanwaltschaft eilten Party-Gäste Arthur daraufhin zu Hilfe, verpassten dem Angeklagten mehrere Schläge ins Gesicht. Bekannte brachten den damals 20-Jährigen schließlich nach Hause.
Doch Kerem B. kam wieder, stellte sein Auto auf einem Feldweg ab – wenige hundert Meter entfernt von der Grillhütte. Vor Gericht sagte er dazu: „Ich war nicht auf Rache aus. Ich war besorgt um mein Handy.“ Das hätte er bei der Auseinandersetzung verloren und wollte es suchen.
Als sich Arthur gegen 3 Uhr mit seinen Kumpels auf den Heimweg machte, kam die Gruppe am Wagen des Angeklagten vorbei. Laut Staatsanwaltschaft stieg er mit einem Messer aus, es kam erneut zum Gerangel. Arthur soll B. dabei einen Schlag ins Gesicht verpasst haben. Dann stach der Angeklagte zu – mitten in Arthurs Brust. Der 17-Jährige starb noch am Tatort. B. flüchtete, wurde schließlich von der Polizei gefasst.
Das Urteil:
Das Landgericht sah es in seinem Urteil als erwiesen an, dass Kerem B. in einem sogenannten entschuldigten Notwehrexzess handelte – aus Angst vor weiteren Schlägen. Der Angeklagte vor Gericht über die Situation: „Dann habe ich so viel Angst bekommen. Das war dann sozusagen die Reaktion auf den Schlag, dass ich das Messer benutzt habe.“ B. hätte keinen anderen Ausweg gesehen, um sein „Leben zu schützen.“
Laut „Die Rheinpfalz“ hatte der Angeklagte zwar „ganz bewusst und mit voller Wucht zugestochen“, trotzdem trage er keine Schuld. Laut dem Sprecher des Landgerichts Landau berief sich die Kammer auf den Paragrafen 33 des Strafgesetzbuches. Darin heißt es: „Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.“
Das Gericht hätte es laut „Die Rheinpfalz“ als plausibel angesehen, dass der Angeklagte aus Angst ums eigene Leben zustach. Zuvor hätte er die Brille von Arthur vom Gesicht geschlagen bekommen und sich „im Dunkeln einer großen Überzahl an Gegnern ausgesetzt gesehen“.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auf BILD-Anfrage bestätigte eine Sprecherin, dass die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt habe. Weiter wollte sie das Urteil nicht kommentieren. In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft fünf Jahre Gefängnis gefordert, die Verteidigung Freispruch. Daniel Leven und seine Mutter haben inzwischen ihren Anwalt gewechselt und ebenfalls Rechtsmittel eingelegt.
Daniel: „Ich verstehe das Rechtssystem nicht. Ich habe in das Rechtssystem kein Vertrauen mehr. Ich hätte mir zu Prozessbeginn nicht annähernd vorstellen können, dass der Täter freigesprochen wird.“ Mama Elena: „Arthur ist für immer weg. Diesen Schmerz muss ich jetzt für den Rest meines Lebens mit mir tragen.“
https://www.bild.de/regional/rheinla...9712.bild.htmlAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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19.03.2024, 09:30 #626
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Sie begehen die schwersten Taten und kommen immer mit einem milden Urteil davon. Wer keinerlei rechtliche Konsequenzen für sein Handeln erfährt, hat auch keinen Grund damit aufzuhören......
Köln (NRW) – Der Mord an dem erst 15-jährigen Dara K. vor einer Woche am Mülheimer Hafen. Eine mehrköpfige Bande brachte den Jungen an einem Schiffsanleger um. Nach BILD-Informationen erlitt Dara mehrere Messerstiche in den Bauch und in die Brust, die Klinge traf auch sein Herz.
Drei Tatverdächtige sitzen in U-Haft. Einer von ihnen verließ gestern kurz das Gefängnis, um sich wegen einer anderen Straftat vor Gericht zu verantworten.
Ahmet Y. (26) betritt in Handschellen das Kölner Amtsgericht. Der Vorwurf: Illegaler Waffenbesitz. Die Polizei fand bei einer Razzia in seiner Wohnung in Mülheim eine halbautomatische Schusswaffe vom Typ Reck P8 mit Magazin. Was er mit der Pistole, die nicht im nationalen Waffenregister verzeichnet ist, wollte, wurde in der Verhandlung nicht erörtert. „Der Vorwurf wird eingeräumt“, sagte seine Verteidigerin Anne Kieven. Urteil: ein Jahr auf Bewährung.
Es war nicht das erste Mal, dass der türkischstämmige Ahmet Y. (arbeitslos, keinen Beruf erlernt) vor Gericht stand. Bereits dreimal wurde er wegen Drogenhandels verurteilt, kam stets mit Geldstrafen davon. In Dortmund war er wegen eines illegalen Autorennens zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden – auf Bewährung.
Doch was dem 26-Jährigen aktuell zur Last gelegt wird, stellt alles andere in den Schatten: gemeinschaftlicher Mord!
Er, Joshua M. (18) und Marcel M. (20) sollen Dara am vergangenen Sonntag getötet haben. Vermutlich aus Rache, weil Dara K., der vor einem Monat wegen Drogen vor dem Jugendgericht stand, im Prozess gegen einen, zwei oder alle drei Männer ausgesagt und belastet haben soll.
Töteten sie deshalb den Jungen aus Rache?
Nach BILD-Informationen soll Ahmet Y. wenige Stunden vor dem Mord Daras Vater (42) getroffen und ihm gegenüber gedroht haben: „Wenn wir deinen Sohn finden, bringen wir ihn um.“ Wenig später wurde das Vorhaben in die Tat umgesetzt. Ahmet Y. und die beiden mutmaßlichen Komplizen sitzen wegen gemeinschaftlichen Mordes in Untersuchungshaft.
Der kurdischstämmige Dara wurde inzwischen in Dohuk in Nordirak beerdigt.
https://www.bild.de/regional/koeln/k...7298.bild.html
....und selbst für diesen Mord wird er sicherlich nicht zur Rechenschaft gezogen. Ich blicke mal eben in die Glaskugel und lese: 3,5 Jahre Haft, von denen er effektiv nur 15 Monate absitzen wird. Mal sehen, ob das Urteil dem nahe kommtAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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28.03.2024, 08:52 #627
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Es kommt nicht selten vor, dass Angeklagte trotz schwacher Beweis- und Indizienlage zu hohen Haftstrafen verurteilt werden. Dies trifft vor allem ethnische Deutsche. Sitzen Migranten auf der Anklagebank, gelten plötzlich ganz andere Kriterien.....
Heimtückischer Mord
Tödliche Schüsse in Shisha-Bar: Freispruch
Hamburg – Mord in einer Shisha-Bar! Doch vor Gericht landete dann ein falscher Angeklagter.
Zwei dunkel gekleidete und maskierte Männer stürmen am 27. Juli 2022 gegen 23 Uhr in die Shisha-Bar „Nythys“ im Hamburger Stadtteil Hohenfelde. Sie gehen sofort auf den Gast Terry S. (27) zu, der im Lokal auf einem Sofa sitzt.
Einer von ihnen schießt mit einer silbernen Pistole zweimal auf den 27-Jährigen. Ein Schuss trifft Terry S. ins Herz und tötet ihn. Das Geschehen wird von einer Überwachungskamera aufgezeichnet.
Nach dreimonatigem Prozess dann am Mittwoch das Urteil: FREISPRUCH!
Die Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Matthias Steinmann spricht den Angeklagten Okan Ö. vom Vorwurf des Mordes frei. Der 26-Jährige sollte laut ursprünglicher Anklage einer der Täter sein, aber nicht selbst geschossen haben.
Zwei Zeuginnen verweigerten die Aussage
Die Tat habe nicht aufgeklärt werden können, weil zwei wichtige Zeuginnen nicht aussagen wollten, erklärte Steinmann. Und das Gericht habe die beiden in der Schweiz lebenden Frauen auch nicht zwangsweise vernehmen können.
Der Richter, der die Zeuginnen persönlich zu einer Aussage vor Gericht zu überreden versuchte, zeigte sich schwer enttäuscht: „Das Ergebnis ist auch bitter für die Nebenklägerin, die sich Aufklärung erhofft hatte, warum ihr Sohn so kaltblütig erschossen wurde.“
Mord als „inszenierte Hinrichtung“
Hintergrund der Schüsse: Der Getötete sei tief in den internationalen Drogenhandel verstrickt gewesen. Er soll einen in Spanien lebenden arabischen Großhändler betrogen haben. Das habe er im Auftrag dieses Mannes mit dem Leben bezahlt, erklärte Steinmann. Der Mord sei eine „inszenierte Hinrichtung“ gewesen.
Der Angeklagte ging dennoch nicht als freier Mann aus dem Gerichtssaal. In einem weiteren Anklagepunkt wurde Okan Ö. nämlich schuldig gesprochen. Die Strafkammer verurteilte ihn wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu zwei Jahren und vier Monaten Haft. Grund: In der Wohnung eines Freundes hatte die Polizei eine Maschinenpistole gefunden, die einen Fingerabdruck des Angeklagten aufwies und deren Besitz er vor Gericht einräumte.
Am 6. August 2022 hatte es in der Wohnung im Stadtteil Lurup einen tödlichen Zwischenfall gegeben. Ein jüngerer Bruder des Freundes, der die Maschinenpistole und andere Waffen aufbewahrte, wurde von einem versehentlichen Schuss getroffen und starb in den Armen seiner Mutter, wie Steinmann sagte.
Angebliches Geständnis von Okan Ö. gegenüber Ex
Ende November 2022 meldeten sich dann überraschend eine Ex-Freundin des Angeklagten bei der Hamburger Polizei. Bei einer Vernehmung erklärte Selinay A., der Angeklagte habe ihr gegenüber die Tat gestanden. Er sei nicht der Schütze, sondern dessen Begleiter gewesen.
Aus den Aussagen der Frauen im Alter von 20 und 21 Jahren ergab sich ein dringender Tatverdacht.
Im Juli 2023 wurde Ö. bereits durch das Landgericht Hamburg wegen Drogendelikten zu einer Strafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt.
Angeklagter bestritt die Tat
Okan Ö. bestritt vor Gericht energisch, in der Tatnacht in der Shisha-Bar gewesen zu sein.
Aus einer Handy-Auswertung ging hervor, dass der Angeklagte in der Tatnacht intensiv mit einer Frau in türkischer Sprache kommunizierte. Genau zur Tatzeit schickte er eine Nachricht an eine Frau in Spanien.
Der Angeklagte habe auch den Drogenhändler in Spanien gekannt. Eine belastbare Beziehung zu dem Hintermann sei ihm aber nicht nachzuweisen gewesen.
https://www.bild.de/regional/hamburg...3412.bild.htmlAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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28.03.2024, 09:52 #628
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Bei ethnischen Deutschen reicht oft nur ein schräger Blick und man muss sich wegen Beamtenbeleidigung vor Gericht verantworten. In diesem Fall hier musste sich ein Araber für seine Taten verantworten. Die Anklagepunkte sind keine Kleinigkeit....schwerer Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung, tätlicher Angriff auf- und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in besonders schwerem Fall. Man sollte meinen, dass das für eine Haftstrafe reicht. Aber wie gesagt, der Täter ist Araber und die haben den Migrantenbonus. Das Urteil ist ein Skandal aber eben typisch für die links-grünen Richter dieses Landes. Die Opfer waren ja nur Polizisten.
Schüsse auf Polizisten
Silvester-Randalierer kommt mit Bewährung davon
Berlin – Das Jahr 2024 ist keine Stunde alt, da fallen in Neukölln Schüsse auf Polizisten. Festgenommen wird ein BWL-Student (23).
Schon drei Tage später ist am 4. Januar die Anklage fertig. Er bekommt eine Bewährungsstrafe. Obwohl der Staatsanwalt anderthalb Jahre Knast beantragt hatte – ohne Bewährung: „Weil alles andere als ungerechtfertigtes Zurückweichen vor Kriminalität angesehen werden könnte.“
Amtsgericht Tiergarten. Angeklagt: Aziz M. (23) aus Gropiusstadt. Er studiert an einer namhaften Universität Betriebswirtschaftslehre, fakultativ auch Recht und Gesetz.
„Da sind ja die Bullen!“
Er weiß es besser. Trotzdem geht er in der Silvesternacht unter die Neuköllner Randalierer. 0.30 Uhr, Lipschitzallee. Auf dem Lidl-Parkplatz stehen Polizeifahrzeuge und Beamte. 20 teils Vermummte biegen um die Ecke, rufen: „Da sind ja die Bullen!“
Schüsse auf die Polizei aus zehn Metern Entfernung (Knallkartuschen, Pfeifpatronen). „Sie zelebrierten den Angriff regelrecht“, sagt ein Beamter (33). Sein Kollege (25) dreht sich weg, kriegt ein Projektil in den Nacken, sonst wäre es in seinem Gesicht gelandet. „Ich spürte die Explosion, hatte nur noch Piepen im Ohr“, sagt er. Es dauert Tage, bevor er wieder hört.
Der Student mit der weißen Weste fällt auf in der Menge. Drei Polizeibeamte können ihn kaum bändigen bei der Festnahme. „Habe Mist gebaut, möchte mich entschuldigen“, sagt er nun. „Ich gebe alles zu. Ich wollte zur Party. Traf Leute auf der Straße. Ging einfach mit. Schoss rum. Geplant war das nicht.“ Mindestens drei Schüsse kamen von ihm. Sein Waffenarsenal: 35 Schreckschuss-, 78 Pfeif-, 50 Platz-Patronen plus Schreckschusspistole.
Urteil: 1 Jahr und 7 Monate Haft, Bewährungszeit 3 Jahre (schwerer Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung, tätlicher Angriff auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in besonders schwerem Fall). Dazu 150 Stunden gemeinnützige Arbeit. Der Haftbefehl vom 1. Januar wird aufgehoben.
Insgesamt gab es 390 Festnahmen in der Silvesternacht in Berlin und 54 verletzte Polizisten.
https://www.bild.de/regional/berlin/...3230.bild.htmlAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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28.03.2024, 15:13 #629
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Hinterher tut es ihnen immer leid. Wie glaubwürdig diese Kreaturen sind, wissen wir alle.
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31.03.2024, 10:03 #630
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Linksgrüne Kuscheljustiz: Verhinderte tadschikische Dom-Attentäter von Köln fast alle auf freiem Fuß
Wer nicht gerade Deutscher ist und Steuern hinterzogen, gegen die Corona-Beschränkungen verstoßen oder gar die GEZ-Zwangsgebühr nicht entrichtet hat, muss, selbst beim Verdacht auf schwerste Straftaten, nicht mehr mit einem Gefängnisaufenthalt rechnen. Von den mutmaßlichen Terroristen, die im Dezember festgenommen wurden, weil sie einen Anschlag auf den Kölner Dom planten, sind die meisten auf freiem Fuß – weil deutschen Richtern die Beweislage zu schwach war. Der Zugang zum Kölner Dom wurde wochenlang strengstens reguliert, weil eine tadschikische Terrorziele mit Verbindungen zum „Islamischen Staat“ ein Massaker plante. Einer der Verdächtigen wurde nach Tadschikistan abgeschoben, ein weiter an die österreichische Justiz ausgeliefert, weil offenbar auch der Wiener Stephansdom ein Terrorziel und bereits ausgekundschaftet worden war.
Die anderen Verdächtigen wurden jedoch freigelassen. Einer hat sich nach Dänemark abgesetzt, ein anderer in die Niederlande und ein dritter hält sich offenbar noch in Deutschland auf, wo in Bochum ein Strafverfahren gegen ihn läuft. Dass einer davon eine rege Reisetätigkeit in die Ukraine, nach Ungarn, Bulgarien und Österreich entfaltet und von diesen Aufenthalten immer zentralasiatische „Flüchtlinge“ mitgebracht hatte, spielte keine Rolle.
Staat als Lachnummer
Auch dass er für diese im Ausland auch gleich noch gefälschte Dokumente beschafft und in seiner Wohnung in Münster im Frühjahr 2023 ein Treffen mit dem tadschikischen ISPK-Terrorkommando organisiert hatte, das im Juli letzten Jahres ausgehoben wurde, und diese Zelle laut Bundeskriminalamt auch Pakete unbekannten Inhalts bei ihm abgeholt hat, reichte der deutschen Justiz nicht, um ihn festzuhalten. Nachdem er sich ungestört in die Niederlande absetzen konnte, will er nun nach Dublin weiterreisen.
Dieser Vorgang zeigt, dass der deutsche Rechtsstaat nur noch funktioniert, wenn er gegen einheimische Deutsche vorgehen kann. Während sich die angeblich unmittelbar vor einem Staatsstreich stehenden Reichsbürger-Rentner seit über einem Jahr auf äußerst fragwürdiger Grundlage in Untersuchungshaft befinden, werden islamistische Terrorverdächtige, die erwiesenermaßen die Sicherheitsvorkehrungen am Kölner Dom ausspioniert hatten und sich mehrfach mit Angehörigen von Terrorzellen trafen, einfach freigelassen und können nach Belieben in Deutschland und Europa umherreisen. So macht sich ein Staat zur Lachnummer und gefährdet nicht nur das Leben der eigenen Bürger, sondern auch noch das anderer Menschen in Europa.
https://journalistenwatch.com/2024/0...f-freiem-fuss/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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