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04.01.2024, 11:25 #601
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
BADEN-WÜRTTEMBERG
Flüchtlinge „Schmarotzer“ genannt – Twitter-Nutzer zu drei Monaten Haft verurteilt
Weil Flüchtlinge „wohl eher Schmarotzer“ seien, wurde ein Mann in Baden-Württemberg zu einer Bewährungsstrafe wegen Volksverhetzung verurteilt. Der Ablauf erscheint dubios.
Ein 50-jähriger Mann aus dem baden-württembergischen Heinstetten schrieb am 15. November 2022 auf Twitter (heute X): „Flüchtlinge und Vertriebene sind wohl eher Schmarotzer“. Die Staatsanwaltschaft nahm daraufhin Ermittlungen wegen Volksverhetzung auf. Damit soll der Beschuldigte den öffentlichen Frieden gestört, Personen in ihrer Menschenwürde verletzt und sie verächtlich gemacht haben.
Der Fall wurde nun vor dem Amtsgericht Albstadt verhandelt. Das Gericht sprach den Mann der Volksverhetzung schuldig und verhängte auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine dreimonatige Haftstrafe, die dann zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich muss der nach Eigenangabe aktuell arbeitslose Mann 1500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung spenden.
Vor Gericht plädierte der Mann auf seine Unschuldig. „Ich bin unschuldig“, sagte er, wie die Südwest Presse berichtete, „posten tut man doch viel, oder?“ Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass diesen Post jeder einsehen konnte. Und: „Das war Satire. Für mich ist das Meinungsfreiheit.“
Die Staatsanwaltschaft soll daraufhin entgegnet haben: „Sie haben also geglaubt, das sei ok? Das wird Ihnen nichts nützen“. Die Strafe könne nur höher werden, da drei Monate Haft die Mindeststrafe für Volksverhetzung wären. Der Angeklagte meinte daraufhin: „Dann nehme ich den Einspruch zurück.“
Das erscheint sehr dubios: Denn eine solche Mindeststrafe bezieht sich nur auf einen Teil des Volksverhetzungsparagraphen, in dem es darum geht, den „öffentlichen Frieden zu stören“. Andere Formen der Volksverhetzung können auch mit Geldstrafen geahndet werden. Inwiefern der Tweet einer nicht prominenten Person gegen „Schmarotzer“ den öffentlichen Frieden gefährden soll, ist schleierhaft. Doch der Angeklagte zog aufgrund dieser Äußerung seinen Einspruch zurück, offenbar aus der Angst heraus, eine noch schwerere Strafe zu erhalten. Diese Sorge erscheint allerdings völlig unangebracht.
https://apollo-news.net/fluechtlinge...ft-verurteilt/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Der begriff „Volksverhetzung" wirft zumindest eine Frage auf.
Um welches Volk handelt es sich?
Wann wird wohl jemand außerdem auf die Idee kommen, einen Prozeß im Namen der Orchideen anzustrengen, die bisher ungestraft als „Schmarotzer" bezeichnet werden können?Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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05.01.2024, 11:37 #603
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Ein syrischer Asylbewerber wird wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Während das Kind traumatisiert ist, will das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Asylbescheid des Täters widerrufen. Doch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen urteilt: Der Syrer muss bleiben.
Es ist ein spektakulärer Fall, der bei vielen Menschen für reichlich Kopfschütteln sorgen dürfte: Die Geschichte beginnt 2015 mit der Einreise eines Syrers nach Deutschland. Sein Asylantrag wird am 22. September 2015 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) positiv beschieden. Ein halbes Jahr später begeht er eine schwere Straftat, die einen jahrelangen und kostenintensiven Rechtsstreit nach sich ziehen wird.
Ein Übergriff mit Folgen
Der Syrer erblickt am 13. April 2016 in einem Drogeriemarkt ein 11-jähriges Mädchen, das dort mit ihren Freundinnen einkauft. Er schleicht sich an sie heran, drängt das Kind im hinteren Bereich von ihren Freundinnen weg und belästigt sie vor einem Regal. Mit der linken Hand begrabscht er die rechte Brust des Mädchens, drückt fest zu und ruft: „Oh, schön!“ So geben es die Akten des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wieder. Genaue Hintergründe zum Alter des Syrers will das Verwaltungsgericht auf Anfrage von NIUS nicht bekannt geben.
Das Tatopfer erleidet durch den festen Griff heftige Schmerzen an ihrer rechten Brust, die etwa eine Woche anhalten. Noch schlimmer jedoch: Der sexuelle Missbrauch traumatisiert das Kind. Das junge Mädchen erleidet „erhebliche psychische Einschränkungen und eine frühkindliche Epilepsie-Erkrankung, die sich insbesondere durch Krampfanfälle zeigt“. Das Leben des Kindes ist fortan ein anderes.
Der Syrer will nicht absichtlich gehandelt haben
Vor dem Amtsgericht Unna, wo die Straftat schließlich verhandelt wird, gibt der Syrer an, das Kind nur versehentlich berührt zu haben. Das Amtsgericht spricht den Syrer schließlich wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit Körperverletzung für schuldig. Das Urteil fällt milde aus: Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wird.
Zur Begründung gibt die Kammer an, dass sie „zugunsten des Klägers“ davon ausgehe, dass es sich um ein „Einmalversehen“ handele. Das Gericht habe daher die Erwartung, dass der Kläger sich schon die bloße Verurteilung „als hinreichende Warnung“ dienen lasse. Somit läuft der Täter also weiter frei durch Deutschland. Doch offenbar geht ihm das Urteil sogar zu weit. Er legt Berufung ein, die allerdings vom Landgericht Dortmund verworfen wird.
Zumindest das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) reagiert. Die Behörde leitet ein Widerrufsverfahren des Flüchtlingsbescheids ein. Zur Begründung führt man „eine konkrete Wiederholungsgefahr“ und §60 Absatz 8 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes an. Dort heißt es: Der Flüchtlingsstatus kann verfallen, „wenn der Ausländer eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum oder wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist, sofern die Straftat mit Gewalt, unter Anwendung von Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben oder mit List begangen worden ist oder eine Straftat nach §177 des Strafgesetzbuches ist“.
Deshalb wertet das BAMF in seinem Widerruf das „öffentliche Interesse des Schutzes der Allgemeinheit vor dem straffälligen Antragsteller“ höher ein, als „dessen persönliche Belange“. Nach Syrien kann er laut BAMF trotzdem nicht abgeschoben werden, da in das Land ein Abschiebeverbot besteht.
Der Täter darf bleiben
Der Täter legt Einspruch gegen den Widerruf ein. Eine Wiederholungsgefahr erkennt sein Anwalt nicht. Über sieben Jahre nach der Tat entscheidet das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: „Die zulässige Klage ist begründet.“ Eine konkrete Wiederholungsgefahr bestehe entgegen der Auffassung des Bundesamtes nicht. „Ist der Ausländer – wie hier – als Ersttäter nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, so kommt eine negative Prognose nur ausnahmsweise in Betracht.“ Der Übergriff im Drogeriemarkt weise „nur geringe Intensität“ auf, „die nur wenig über eine bloße Belästigung hinausgeht und nicht das Gewicht einer Gewalttat erreicht“, urteilt ein einzelner Richter in Gelsenkirchen.
Der begründet seine Entscheidung wie folgt: „Bei der im Rahmen von § 60 Abs. 8 S. 3 AufenthG zu treffenden Prognoseentscheidung spricht die Verurteilung eines Ersttäters zu einer Bewährungsstrafe regelmäßig gegen das Vorliegen einer konkreten Wiederholungsgefahr.“
Das milde Urteil aus Unna verhilft dem Syrer also dazu, seinen Flüchtlingsstatus zu behalten. Trotz des sexuellen Missbrauchs eines 11-jährigen Mädchens darf der Täter weiter in Deutschland verbleiben.
Auch beim Fall Sami A. spielte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine Rolle
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen führte in den vergangenen Jahren zahlreiche Fälle, bei denen über Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gerichtet wurde. Häufig wurden dabei Widerrufe des Asylstatus durch das BAMF von Einzelrichtern wieder rückgängig gemacht, oder drohende Abschiebungen untersagt. Der wohl berühmteste Fall spielte sich 2018 ab: Damals ging es um den salafistischen Prediger und ehemaligen Leibwächter von Osama bin Laden, Sami A.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verfügte, dass der Tunesier nicht abgeschoben werden dürfe, die Stadt Bochum tat es dennoch. Der Bescheid sei zu spät eingegangen, so die Begründung. Der politisch brisante Fall zog sich wochenlang hin, sowohl Landes- als auch Bundesregierung gaben zum Thema Erklärungen ab. Im November 2018 hob das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das vorläufige Abschiebeverbot schließlich auf, nachdem die tunesischen Behörden erklärt hatten, dass A. in seinem Heimatland nicht von Folter bedroht sei.
Damals war der Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, Richter Wolfgang Thewes, der Meinung, mit der Abschiebung von Sami A. durch die Stadt Bochum sei „der Rechtsstaat vorgeführt worden“. Thewes ist auch heute noch Sprecher des Gerichts. Angesichts milder Urteile wie im Falle des Syrers, der ein 11-jähriges Mädchen sexuell missbrauchte und trotzdem in Deutschland bleiben darf, dürfte der Glaube an den Rechtsstaat in der Bevölkerung seitdem nicht gerade zugenommen haben.
https://www.nius.de/Gesellschaft/das...5-e0243a20bfd0Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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19.01.2024, 10:39 #604
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Sie können berechtigterweise davon ausgehen, dass ihre Taten keinerlei rechtliche Konsequenzen haben. So mutet es schon fasst revolutionär an, dass ein hochgradig krimineller Ausländer tatsächlich ins Gefängnis muss.....
Hannover
Marokkaner (63) nach 18 Straftaten in Haft
Hannover – 63-jähriger Marokkaner nach 18 Straftaten seit Jahresbeginn endlich in Haft.
Der wohnungslose Mann wurde beinahe täglich von den Beamten der Bundespolizeiinspektion Hannover festgenommen und angezeigt, hauptsächlich wegen Diebstahlsdelikten und Erschleichens von Leistungen.
Am vergangenen Montag (15.01.24) wurde er wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls in einer Drogerie im Hauptbahnhof Hannover festgenommen und einem beschleunigten Verfahren zugeführt. Die Justiz verurteilte ihn am Dienstag zu fünf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Doch das hielt ihn nicht davon ab, weitere Straftaten zu begehen.
Nur kurz danach fuhr er ohne Fahrschein von Hannover nach Hildesheim und bekam dort die nächste Strafanzeige wegen Erschleichens von Leistungen. Er durfte das Bundespolizeirevier Hildesheim zunächst noch auf freien Fuß verlassen, fuhr zurück nach Hannover und beging in einer Drogerie im Hauptbahnhof erneut einen Diebstahl. Dort entwendete er Parfum und Schmuck und wurde vom Ladendetektiv erwischt.
Die alarmierten Bundespolizisten nahmen den Dieb ein weiteres Mal fest und fanden bei der Durchsuchung seiner Sachen weiteres Diebesgut. Die Beamten kontaktierten daraufhin die Staatsanwaltschaft und ein erneutes beschleunigtes Verfahren wurde angeordnet.
Am Mittwoch (17.01.24) wurde der 63-Jährige einem Haftrichter vorgeführt, der ihn erneut zu einer fünfmonatigen Haftstrafe verurteilte, dieses Mal jedoch ohne Bewährung. Direkt im Anschluss ging es für den Intensivtäter ins Gefängnis.
https://www.bild.de/regional/hannove...9564.bild.htmlAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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26.01.2024, 10:05 #605
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Dresden – Sie hofften auf das schnelle Geld und landeten im Frauenknast. Am Donnerstag standen die Ukrainerinnen Svitlana T. (30) und ihre Mutter Olena T. (58) wegen Einschleusens von Ausländern vor dem Amtsgericht.
Svitlana T., alleinerziehende Mutter von zwei Töchtern (10, 12), bewarb sich als Schleuserin über das Internet, bekam den Auftrag, sechs Syrer von Bratislava (Slowakai) nach Dresden zu bringen. Der versprochene Lohn: rund 4000 Euro!
Svitlana T. ließ ihre Kinder zu Hause, nahm die Mutter als Beifahrerin mit und holte am 5. September 2023 morgens um 3.30 Uhr die Syrer ab. Vier Männer quetschten sich auf die Rückbank, zwei weitere saßen im Kofferraum des VW Passat Kombi.
In Dresden, Nähe Hauptbahnhof fiel einer Streife der Bundespolizei der überladene Kombi mit den Männern im Kofferraum auf. Die Frauen wurden festgenommen, landeten im Chemnitzer Frauenknast.
Vor Gericht beteuerten Mutter und Tochter ihre Reue. „Wir leben als Kriegsflüchtlinge in Warschau, die staatliche Unterstützung reicht gerade für die Miete. Ich finde keinen Job“, sagt Svitlana, die eigentlich Informatik-Sachbearbeiterin ist. Ihre Mutter (Metallfacharbeiterin) jobbte in einer Bäckerei und als Putzfrau.
„Meine Mutter war eigentlich dagegen, kam nur mit, um mich zu beschützen“, beteuert die junge Mutter. Nach knapp fünf Monaten Haft sind die Frauen verzweifelt, wollen nur noch nach Hause.
Weil beide Frauen nicht vorbestraft sind, wurden sie zu neun Monaten bzw. sechs Monaten Haft verurteilt. Der Rest der bereits verbüßten Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
https://www.bild.de/regional/dresden...0512.bild.html
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Nicht nur Migranten können auf ganz besondere Milde bei Gericht hoffen. Auch links-grüne Gestalten werden mit Samthandschuhen angefasst.....
Saarbrücken (Saarland) – Für ihren beleidigenden Post über den Schweigemarsch für Israel nach dem Hamas-Überfall muss eine Rechtsreferendarin am Oberlandesgericht (OLG) keine weiteren disziplinarischen Konsequenzen befürchten.
Nach Angaben des SR stellte das OLG im Saarland den Vorgang jetzt ein. Offen ist allerdings, ob die Staatsanwaltschaft weiter ermittelt – beispielsweise wegen Beleidigung.
Die Vorgeschichte: Die Referendarin warf in einem Instagram-Post im vergangenen Oktober Israel u. a. vor, in Gaza mehrere Tausend Kinder ermordet zu haben. Teilnehmer der Solidaritäts-Veranstaltung, bei der neben MP Anke Rehlinger (47, SPD) auch zahlreiche Politiker anwesend waren, bezeichnete sie als „Haufen Dreck“.
Die Jüdische Gemeinde im Saarland informierte das OLG über den mutmaßlich antisemitischen Post der angehenden Juristin. Folge: eine Abmahnung. Der Antisemitismus-Beauftragte im Saarland, Roland Rixecker (72), verzichtete auf eine Anzeige: Ihm erschien der fragwürdige Post nicht als eindeutig strafbar.
CDU-Generalsekretär Frank Wagner (46) erklärte: „Die Hamas-Angriffe sind abscheuliche Verbrechen an Unschuldigen. Israel hat das Recht auf Selbstverteidigung.“....... https://www.bild.de/regional/saarlan...4020.bild.html
.......Andersdenkende wären dafür in den Knast gekommenAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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27.01.2024, 10:27 #606
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Brandstiftung und versuchter Mord, das würden vor einem ordentlichen deutschen Gericht 10 Jahre Haft bedeuten. Allerdings gilt dies nur für ethnische Deutsche. Migranten kommen deutlich milder davon....
Wadgassen (Saarland) – Er setzte ein Döner- und Pizza-Haus in der Provinzialstraße in Wadgassen in Brand – und kam mit zwei Jahren auf Bewährung davon!
Die Tat ereignete sich 2021 an einem frühen November-Morgen im Saarland. Der 41-jährige Abdulilah D. schlich sich in die Räumlichkeiten des Imbisses, verschüttete Brandbeschleuniger im Gebäude, in dem im oberen Stockwerk arglos eine Familie schlief.
Dann zündete der Täter den Laden an und haute ab. Sofort kam es zu einer massiven Flammenbildung. Die Schläuche an den Gasflaschen brannten durch, es waren mehrere Explosionen zu hören. Die Familie im Haus blieb unverletzt, konnte sich rechtzeitig ins Freie retten.
Die alarmierte Feuerwehr konnte den Brand zunächst nur von außen durch das Verkaufsfenster des Lokals bekämpfen, bis jemand einen Schlüssel für die Räumlichkeiten brachte. Der Schaden am Gebäude und an der Einrichtung des Gastronomiebetriebs lag bei knapp 100 000 Euro.
Grund für Tat bleibt unklar
Brandermittler der Polizei bekamen schnell heraus, dass das Feuer absichtlich gelegt worden ist. Zunächst stand der Verdacht im Raum, dass es sich um einen fremdenfeindlichen Anschlag handeln könnte. Später ermittelte die Polizei aber den 41 Jahre alten Deutschen, der in der Türkei geboren wurde.
Jetzt der Prozess vor dem Landgericht in Saarbrücken: Im Falle einer Verurteilung drohten dem Mann mindestens zwei Jahre Haft. Um die noch zur Bewährung auszusetzen, müsste der Angeklagte schon ein Geständnis abliefern, erklärte die Richterin zu Beginn der Sitzung.
Doch der Angeklagte machte zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch. Im Lauf der Verhandlung folgte dann aber ein Umdenken: Geständnis!
Wie angekündigt, verhängte das Gericht eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Der Grund für die Tat blieb unklar.
https://www.bild.de/regional/saarlan...2344.bild.html
......die Bild schreibt bewusst irreführend....
Später ermittelte die Polizei aber den 41 Jahre alten Deutschen, der in der Türkei geboren wurde.Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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03.02.2024, 10:23 #607
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Tausende Schüler schwänzten alle Freitage um zu Demos zu gehen. Rechtliche Konsequenzen? Keine! Wer sich für links-grüne Belange einsetzt, steht quasi außerhalb des Rechts. Das musste auch ein Vater erleben, der seinen Sohn nicht zu einer Propagandaveranstaltung in eine Moschee gehen lassen wollte. Nun müssen sogar zwei Mütter ins Gefängnis. Die eine, weil sie ihr Kind in eine den Grünen nicht genehme Schule schickte.....
Schleswig – Knallhart-Strafen für zwei Mütter, die ihre Kinder nicht in die Schule gehen lassen.
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat Haftbefehle gegen die beiden erlassen.
Die für Schulrecht zuständige 9. Kammer habe für die Mütter der 12 und 15 Jahre alte Jungen Ersatzzwangshaft für drei Tage angeordnet, bestätigte eine Gerichtssprecherin.
Das Gericht geht davon aus, dass die Mütter in beiden Fällen alleine sorgeberechtigt sind, deswegen wurden nur sie und nicht auch die Väter zur Verantwortung gezogen. Die bereits am 26. Januar ergangenen Beschlüsse sind bisher nicht rechtskräftig, die Mütter können gegen die Entscheidung noch Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht einlegen. (9 E 3/23 und 9 E 4/23).
Ein Fall spielt im Kreis Ostholstein. Dort war der betroffene Junge bis 2019/2020 noch recht regelmäßig zur Schule erschienen, 2022 wurde das Kind zwischenzeitig in Obhut genommen. Später erklärte die Mutter, ihr Sohn sei nun im „germanistischen Bildungswesen“. Der andere Fall spielt im Kreis Dithmarschen, wo das Kind bis 2020 eine Waldorf-Grundschule besuchte.
Nach Angaben des Verwaltungsgerichts hatten die Frauen Zwangsgelder von jeweils 800 Euro nicht gezahlt. Diese Beträge hatten Behörden wegen Verstößen gegen behördliche Anordnungen zur Schulanmeldung und zur Einhaltung der Schulpflicht verhängt. Vollstreckungsversuche blieben erfolglos.
Mit Blick auf die weitere Entwicklung der Jungen und einen möglichen Schulabschluss sei eine kurzzeitige Freiheitsentziehung zur Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrages angemessen, hieß es vom Gericht.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2014 in einem Grundsatzurteil Haftstrafen gegen Eltern von Schulschwänzern zugelassen. Begründung unter anderem: „Die Allgemeinheit habe ein berechtigtes Interesse daran, religiös oder weltanschaulich motivierten Parallelgesellschaften entgegenzuwirken“.
https://www.bild.de/regional/schlesw...5908.bild.html
.......bemerkenswert die Aussage des Gerichts....
„Die Allgemeinheit habe ein berechtigtes Interesse daran, religiös oder weltanschaulich motivierten Parallelgesellschaften entgegenzuwirken“Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
warum werden dann nicht die Koranschulen geschlossen? Warum werden die Unis nicht dichtgemacht, wo unsere jungen Leute links-grün indoktriniert werden?
Wer's nicht glaubt, muß schließlich am Ende doch dran glauben.Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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06.02.2024, 08:45 #609
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Totschläger laufen frei rum, Schriftsteller, die auf die Realitäten hinweisen, kommen in den Knast....
Neun Monate Haft wegen Volksverhetzung für Blogger Akif Pirincci
Stand: 05.02.2024, 15:13 Uhr
Das Bonner Amtsgericht hat den Schriftsteller und Blogger Akif Pirinçci wegen Volksverhetzung zu neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
Von Christoph Hensgen
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 64-Jährige auf seiner Internetseite gegen Teile der Bevölkerung zum Hass aufgestachelt und die Würde anderer Menschen angegriffen hat. Mit dem Urteil ging der Richter deutlich über das geforderte Strafmaß der Staatsanwaltschaft hinaus. Die Anklage hatte sieben Monate Haft ohne Bewährung gefordert. Pirinçcis Anwalt, der auf Freispruch plädiert hatte, kündigte an, in Berufung zu gehen.
Turbulente Wortgefechte und ein Befangenheitsantrag
Ursprünglich war für das Verfahren ein Verhandlungstag angesetzt worden – es wurden derer drei. Nach turbulenten Wortgefechten hatte die Verteidigung den Richter zum Prozessauftakt im vergangenen Dezember wegen Befangenheit abgelehnt. Über diesen Antrag wurde auch am zweiten Verhandlungstag Anfang Januar nicht entschieden. Erst heute wurde bekannt, dass ein anderer Amtsrichter den Antrag als unbegründet abgelehnt hatte.
Die auf Cyberkriminalität spezialisierten Staatsanwälte der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW) in Köln hatten dem in der Türkei geborenen Pirinçci vorgeworfen, in seinem Blog "Der kleine Akif“ Feindseligkeit gegen Ausländer geschürt zu haben.
Angriff auf die Menschenwürde und Aufstacheln zum Hass
In dem Text aus dem Juni 2022 schimpft der 64-Jährige über Migranten und stellt laut Anklage ohne Belege Behauptungen über angebliche Straftaten auf. Pirinçci schreibt von Muslimen und "Afros", die in den Jahren 2015 und 2016 als "Schmarotzer" nach Deutschland gekommen seien und sich "mikrobenartig immer weiter vermehren" würden. Außerdem unterstellte er, sie wären für eine "bis heute nicht abreißende Serie bestialischer Verbrechen vor allem an Frauen" verantwortlich.
Pirinçci und sein Verteidiger widersprachen. Nicht jede Flüchtlingskritik oder grenzwertige Äußerung sei eine Volksverhetzung. Zudem sei der Text von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Grenze der Meinungsfreiheit überschritten
Der Richter hingegen würdigte den Blog Pirinçcis rechtlich als Volksverhetzung. Es seien gleich zwei Tatbestände erfüllt: der Angriff auf die Menschenwürde und das Aufstacheln zum Hass. Und da der Text die Menschenwürde angreife, sei er auch nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Die Äußerungen Pirinçcis würden die Grenze der Meinungsfreiheit deutlich überschreiten.
Im Oktober 2021 war Akif Pirinçci vom Bonner Landgericht wegen Beleidigung der Klimaschutzaktivistin Luisa Neubauer zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt worden. Da er wegen dieses Urteils unter laufender Bewährung stand, wird das heutige Urteil nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt.
Verteidigung kündigt Berufung an
Pirinçcis Rechtsanwalt hatte in seinem Plädoyer noch einmal betont, dass der Richter befangen gewesen sei. Schon vor Beginn der Beweisaufnahme habe festgestanden, dass sein Mandant verurteilt werden solle. Er kündigte an in Berufung zu gehen.
https://www1.wdr.de/nachrichten/rhei...tzung-100.htmlAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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06.02.2024, 09:21 #610
AW: Araberclans bedrohen innere Sicherheit
Es war ein absurdes Theater. Der Musiker Bushido verklagte seinen einstigen Busenfreund Abou Chaker. Es folgte ein Mammutprozess, der sich sage und schreibe 3,5 Jahre hinzog. 113 Verhandlungstage! Ein Aufwand der durch nichts zu rechtfertigen ist und in der Geschichte des Landes einmalig ist. Und das Ergebnis? Freispruch für den Clan-Boss. Eine absurde Farce aber auch folgerichtig, denn Abou Chaker hat eine beeindruckende Liste an Freisprüchen vorzuweisen. Er und sein Clan sind unantastbar.....
Berlin – Freispruch! Clan-Chef Arafat Abou-Chaker (47) ist im Prozess gegen Rapper Bushido (45) am Montag mit einer Geldstrafe davongekommen. Nicht das erste Mal, dass der Abou-Chaker-Clan einem harten Urteil entgeht – selbst wenn hart zugeschlagen wird oder Waffen im Spiel sind.
► Im März 2018 schlägt Arafat einen Hausmeister, drückt ihm zwei Finger in die Augen und gibt ihm eine Kopfnuss. Das Urteil in erster Instanz: zehn Monate Haft auf Bewährung. Doch Arafat geht in Berufung und kommt in zweiter Instanz mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 165 Euro (insgesamt 14.850 Euro) davon. Günstig – denn erst ab 91 Tagessätzen ist man vorbestraft.
Betrunken? Na dann ...
► Arafats Bruder Rommel Abou-Chaker attackiert im April 2018 sturzbetrunken in Berlin-Charlottenburg einen Taxifahrer, weil der ihn nicht befördern wollte. Abou-Chaker beleidigt den Fahrer wegen seiner Hautfarbe, schlägt ihm viermal mit der Faust gegen den Kopf. Die Folge: Das Opfer verliert die Kontrolle über seinen Wagen und fährt gegen einen Audi – 2800 Euro Schaden.
Doch weil Rommel so dermaßen betrunken war, dass er drei Promille hatte, urteilte das Gericht: schuldunfähig! Auch für seinen Vollrausch bekam Abou-Chaker keine Strafe. Er hatte sich im Vorfeld bei seinem Opfer entschuldigt und ihm 1500 Euro Ausgleich gezahlt. Der Taxifahrer zog deshalb die Strafanzeige zurück.
Eine Machete? Nur zur Verteidigung
► Im Dezember 2020 taucht Arafats älterer Bruder Ali Abou-Chaker bei einer Poker-Runde in einem Kreuzberger Keller auf. Er will gemeinsam mit zwei weiteren Männern 4000 Euro Schulden eintreiben, bedroht den Pokerspieler mit einer Machete.
Der Vorwurf: versuchte schwere räuberische Erpressung. Laut Gericht diente die Machete aber nur zum Selbstschutz! Die Begründung: Es sei bekannt gewesen, dass Alis Kontrahent immer bewaffnet sei. Eine gewagte These, aber: Freispruch.
► Im Mai 2021 steht Arafats Cousin Abdallah Abou-Chaker vor Gericht, weil er illegale Geschäfte mit ergaunerten Luxuskarossen eingefädelt haben soll. Die Staatsanwaltschaft fordert dreieinhalb Jahre Knast für Abdallah. Aber der wird freigesprochen …
Zwangsversteigerung? Übernimmt der Sohn
► Bushido setzt im Juni 2022 vor dem Amtsgericht Potsdam durch: Das gemeinsame 14,8-Millionen-Euro-Grundstück inklusive drei Luxusvillen von Arafat Abou-Chaker und Bushido in Kleinmachnow (Brandenburg) wird zwangsversteigert.
Macht aber nichts: Denn Arafats eigener Sohn Ahmed, damals 21 Jahre alt, ersteigert das Anwesen einfach – für 7,4 Millionen Euro. Woher er das Geld hatte? Er sei an einer Investmentfirma des Clans beteiligt, hieß es.
Bei den Abou-Chakers, so scheint es, geht am Ende immer alles gut aus.
https://www.bild.de/regional/berlin/...6938.bild.htmlAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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