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  1. #531
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Nicht wenige Männer werden von Frauen zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt. Die Folgen sind oft eine gesellschaftliche Ächtung und Arbeitsplatzverlust. Anders verhält es sich bei Pädophilen. Sie finden meistens sehr wohlwollende Richter, kommen mit sehr geringen Strafen davon. Eine Krähe hackt ja bekanntlich der anderen kein Auge aus. .....


    Er verging sich an jungem Patienten
    Pädophiler kommt frei und darf wieder Kinder als Psychologe therapieren

    Ein wegen Kindesmissbrauchs verurteilter Psychologe ist nach Ende seiner Strafe bald wieder auf freiem Fuß, vielleicht schon vorzeitig. Das Fatale: Nach der Haftentlassung darf er wieder Kinder behandeln.

    Im Dezember 2020 verurteilte das Landgericht Saarbrücken den Psychotherapeuten Walter P. (inzwischen 77) wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu vier Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe. Drei Monate Untersuchungshaft bis zur Urteilsverkündung wurden der Freiheitsstrafe angerechnet. Er hat 2005 und 2006 einen zu dem Zeitpunkt achtjährigen Jungen missbraucht.

    Nach dem Urteil hat P.s Anwalt Lars Nozar Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Der Saarbrücker Strafverteidiger forderte die Aufhebung des Urteils. Die Karlsruher Richter wiesen dies ab. Die Urteilsbegründung und die Revision liegen FOCUS Online vor.

    Gericht erlaubt weitere Therapien
    Kommendes Jahr hat P. die Freiheitsstrafe regulär abgesessen. Er könnte allerdings schon früher aus der Haft entlassen werden. „In diesem Frühjahr steht die Möglichkeit der sogenannten 2/3-Entlassung an“, erklärt Prof. Christian Laue, Anwalt des Opfers. Unter gewissen Voraussetzungen können Verurteilte die Entlassung auf Bewährung beantragen, wenn sie zwei Drittel der Freiheitsstrafe verbüßt haben. Laue hält es für wahrscheinlich, dass P. damit Erfolg hat. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken bestätigte gegenüber FOCUS Online, dass das Gericht derzeit die Akten prüft, um über die Aussetzung der Reststrafe zu entscheiden.

    Das Eltern beunruhigen muss: P. darf laut dem Urteil nach wie vor therapieren, Jungen über 14 Jahren und Mädchen sofort nach der Entlassung. Lediglich für männliche Patienten unter 14 Jahren sprach das Gericht ein Behandlungsverbot von fünf Jahren aus. Die Frage, ob der Psychologe seine Approbation noch besitzt, beantworteten die zuständige Behörde und die saarländische Psychotherapeutenkammer bislang nicht. Das spielt aber auch nur eine untergeordnete Rolle. Denn Psychologen dürfen in Deutschland nach dem Studium auch ohne die förmliche Zulassung behandeln, allerdings nur Privatpatienten. Lediglich die Zusammenarbeit mit Krankenkassen ist ausgeschlossen.

    Prozess mit acht Jahren Verzögerung
    2012 war P. vom Landgericht Saarbrücken schon einmal in der gleichen Sache verurteilt worden. Schon damals musste sich der BGH mit dem Psychologen beschäftigen, hob das Urteil aber auf und gab es an das Gericht zur Neuverhandlung zurück. Die Begründung: Das Opfer sei nicht glaubwürdig und habe die Taten zu wenig detailliert beschrieben. Zum erneuten Prozess kam es aber nicht. P. hielt ein Attest in Händen, das ihm Verhandlungsunfähigkeit bescheinigte. Angefertigt hatte das Gutachten ein Saarbrücker Psychologe. Dieser informierte damals das Gericht, dass P. unter anderem unter einer Angststörung und depressiven Verstimmungen leide.

    Psychologe verteidigt in Buch Pädophilie
    2019 veröffentlichte P. ein Buch mit dem Titel „Cautio Criminalis 2.0“. In diesem vergleicht der Psychologe Missbrauchsprozesse der Neuzeit mit den Hexenprozessen früherer Jahrhunderte. Angelehnt hat er seine 2.0-Version an das Werk gleichen Titels des Dichters und Jesuiten Friedrich Spee aus dem Jahr 1631. Spee stellte – mit Recht – den Hexenwahn seiner Zeit infrage und läutete so dessen Ende ein. P. hingegen hält die Strafverfolgung pädosexueller Täter für kontraproduktiv.

    Er stützt sich unter anderem auf frühere und schon lange widerlegte „wissenschaftliche Erkenntnisse“, Kinder und Jugendliche könnten über ihre Sexualität selbst bestimmen. P. schwadroniert, dass „Pädophile Kindern behilflich seien, sich vom Unbewussten und der ,großen Mutter‘ zu befreien.“ Man solle solche Überlegungen „im Sinne der gegenseitigen Bereicherung nutzen“.

    Die Mutter des Opfers, Anne B., ist über die eventuelle vorzeitige Entlassung des Psychologen schockiert: „Jemand mit einer solchen Einstellung dürfte nicht mehr rauskommen und schon gar nicht therapieren dürfen.“ Sie hofft auf Wiederaufnahme und dass P. doch noch in Sicherungsverwahrung kommt. Das sei aber nur möglich, wenn sich weitere Opfer des Psychologen melden, sollte es diese geben

    https://www.focus.de/panorama/welt/t...191168335.html
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  2. #532
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    In Berlin wurden zwei Beteiligte eines Autorennens - bei dem ein unbeteiligter starb - wegen Mordes verurteilt. Gestern wurde eine Frau zu 6 Jahren Haft verurteilt, weil sie bei einem Überholvorgang mit Tempo 180 einen entgegenkommenden Wagen rammte in dem sich zwei kleine Kinder befanden, die bei dem Unfall starben. Ursprünglich sollte die Anklage auf Mord lauten aber die Fahrerin traf auf eine sehr milde gestimmte Richterin, die offensichtlich in feministischer Verbundenheit agierte. Dabei ist das Verhalten der Fahrerin nach dem Unfall ein Beleg für ihre Allgemeingefährlichkeit. Obwohl ihr damals der Führerschein abgenommen wurde, kaufte sie sich ein neues Auto und fuhr ohne Lappen weiter. Von den 6 Jahren würde sie lediglich 3 absitzen müssen. Trotzdem will sie Revision einlegen. So wie der Staatsanwalt, dem das Urteil zu milde erscheint. Die Eltern der beiden toten Kinder reagierten auf das Urteil fassungslos.




    Zum Fall kann man sich hier https://www.news38.de/niedersachsen/...teil-news.html informieren
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  3. #533
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Schon wieder der Migrantenbonus.....


    BEWÄHRUNGSSTRAFE NACH MESSERANGRIFF IM KLASSENZIMMER
    Mädchen (14) stach auf Mitschülerin ein
    Krefeld (NRW) – Mitten im Unterricht passierte ist. Ein 14 Jahre altes Mädchen stand auf, ging zum Platz einer gleichaltrigen Mitschülerin – und stach ihr mit einem Küchenmesser zweimal in den Hals!

    Am Dienstag endete der Prozess um die Bluttat im Klassenzimmer. Im Landgericht Krefeld erhielt die Messerstecherin wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zwei Jahre Jugendhaft auf Bewährung. Das Verfahren fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
    ► Offenbar hätte bei dem Angriff am 6. September 2022 in der Albert-Schweizer-Realschule Krefeld alles noch viel schlimmer enden können. Laut Anklage verhinderte nur das schnelle und mutige Eingreifen einer Lehrerin, dass die Schülerin weiter auf ihr Opfer einstach....Von einer Unterbringung der Täterin in einer Psychiatrie, die zunächst nicht ausgeschlossen worden war, war nach der Urteilsverkündung nicht mehr die Rede.

    Die Angeklagte war zur Tatzeit 14 Jahre alt und damit strafmündig. Zu den verhängten Bewährungsauflagen und den Hintergründen der Tat hielt sich das Gericht bedeckt.

    https://www.bild.de/regional/duessel...5958.bild.html

    ......ein klarer Mordversuch!
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  4. #534
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Hamburg – Wer als Flüchtling ohne Papiere nach Hamburg kommt, hat von der Justiz kaum etwas zu fürchten.

    Das gilt auch für andere Verstöße gegen das Asylgesetz, das Aufenthaltsrecht oder das Freizügigkeitsgesetz.

    Das geht aus der Senatsantwort auf eine Anfrage der CDU-Sicherheitsexperten Richard Seelmaecker (50) und Dennis Gladiator (41) hervor.

    Danach gab es im vergangenen Jahr 9312 solcher Verfahren (2021: 7328). Die allermeisten, nämlich 9275, wurden eingestellt. Nur in 37 Fällen (rund 0,4 Prozent) wurde ein Strafbefehl erteilt.
    Der Rest der Verfahren wurde aus unterschiedlichen Gründen eingestellt – die allermeisten (4448) wegen Geringfügigkeit.

    Gladiator: „Wir warten vergeblich darauf, dass die Täter auch Konsequenzen zu spüren bekommen.“

    Seelmaecker: „Das ist ein Schlag ins Gesicht der Polizeibeamten, die tagtäglich auf den Straßen Hamburgs neue Verfahren einleiten.“

    https://www.bild.de/regional/hamburg...9436.bild.html
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  5. #535
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zugewanderte Kriminelle können den Behörden nur deshalb so frech kommen, weil man sie lässt.....


    HALLOWEEN-VERGEWALTIGER AUS AFGHANISTAN
    1000 Euro, wenn er endlich geht

    Ulm – Der Afghane Mohtajar N. (30) missbrauchte ein Mädchen (14) in der Halloween-Nacht, fuhr schwarz und ging in Stuttgart klauen. Alle Versuche, den Vergewaltiger von Illerkirchberg loszuwerden, sind bisher gescheitert. Derweil tanzt der abgelehnte Asylbewerber den Behörden auf der Nase herum. Am Dienstag wurde ihm am Amtsgericht Ulm zum vierten Mal der Prozess gemacht.

    1000 EURO, WENN ER GEHT!
    Nach der Gruppenvergewaltigung im November 2019 saß Mohtajar N. rund zwei Jahre in Haft, seither steht er unter Führungsaufsicht. Er muss regelmäßig an einem Programm für rückfallgefährdete Sexualstraftäter teilnehmen. Die staatliche Institution „Sonderstab Gefährliche Ausländer“ kümmert sich um ihn, hat dem abgelehnten Asylbewerber mehrfach 1000 Euro angeboten, damit er endlich in seine Heimat zurückkehrt. Vergeblich.

    Abgeschoben wird der 30-Jährige nicht. Rückführungen nach Afghanistan seien nicht möglich, meint die Bundesregierung.
    Die Auflage, sich bei Polizei und Bewährungshelferin zu melden, ignorierte der 30-Jährige. Stattdessen setzte er sich im August nach Frankreich ab, den Grund gab er vor Gericht unumwunden zu: „Ich hatte Angst, dass ich abgeschoben werde.“

    Im Nachbarland stellte er einen neuen Asylantrag, doch die Franzosen schickten ihn postwendend zurück. An der Rheinbrücke in Kehl nahmen deutsche Beamte den Vergewaltiger wieder in Empfang.
    Richter Dr. Tobias Rundel (45) zum Angeklagten: „Keiner will Sie mehr – auch nicht in Illerkirchberg.“ Da sei es nachvollziehbar, dass Mohtajar N. gegangen sei. Allerdings sei ihm klar gewesen, dass er damit das Recht breche.

    Mit 1000 Euro Rückkehrprämie könnte der Afghane seine Geldstrafe bezahlen. Das Gericht verurteilte ihn wegen Verstoßes gegen Weisungen zu 100 Tagessätzen à 10 Euro. Da Mohtajar N. aber kein Geld hat (er bekommt nur noch Gutscheine), wird die Justiz wohl leer ausgehen.

    https://www.bild.de/regional/stuttga...0892.bild.html
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  6. #536
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Der Migrantenbonus muss her, koste es was es wolle. Um eine Bewährungsstrafe zu rechtfertigen wurde ein hochgradig krimineller Syrer als gut integriert dargestellt. Trotz fehlender Deutschkenntnisse. Der Begriff "Integriert" ist dehnungsfähig und nicht klar definiert. Linke Deppen haben ihre eigenen Vorstellungen davon wann jemand integriert ist und wann nicht.....


    VORBESTRAFT UND KAUM EIN WORT DEUTSCH
    Dieser Syrer ist laut Staatsanwältin gut integriert

    Im Bundeszentralregister hat Syrer Ismaiel D. (40) sechs Einträge: u.a. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch, vorsätzliche Körperverletzung und Nötigung. Im Prozess wegen gefälschter Markenartikel braucht er einen Dolmetscher, weil er so gut wie kein Deutsch spricht. Aber die Staatsanwältin hält ihn für „gut integriert“. Ismaiel D. kam 2014 nach Deutschland, arbeitete nach eigener Aussage erst als Security und Autohändler, bevor er 2019 seinen eigenen Laden in Deutschland aufmachte. Er sei verheiratet mit einer syrischen Frau, habe ein sieben Jahre altes Kind. Sein Nettoeinkommen: rund 2000 Euro. Donnerstag musste der 40-Jährige vor dem Landgericht Leipzig erscheinen – Berufungsprozess wegen strafbarer Kennzeichenverletzung. Am Amtsgericht wurde er schon zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Zoll fing am 26. November 2019 eine Lieferung an den 40-Jährigen ab. Inhalt: gefälschte Markenware. Darunter u.a. 120 Kinder-Jogginganzüge von Adidas, Sweatshirt von Giorgio Armani, elf Gucci-Freizeitanzüge, 36 Lacoste-Trainingsanzüge, fünf Prada-Handtaschen, eine Rolex-Uhr. Erst bestritt er die Tat: „Die Ware ist falsch zu mir gekommen. Ich habe diese nicht bestellt.“ Er habe No-Name-Ware in der Türkei bestellt, Marken-Plagiate seien zwischen die Ware gelegt worden. Richterin Karen Aust (57): „Aber in Ihrem Shop wurden doch auch Markenwaren verkauft, klingt irgendwie unglaubwürdig.“ Grund: Im August 2020 wurden bei ihm gefälschte Marken-Klamotten gefunden. U.a. mal wieder Trainingsanzüge von Adidas (36), fünf Burberry-Taschen, fünf Balanciaga-Jacken, 13 Gucci-Shirts, 13 Taschen von Louis Vuitton und acht T-Shirts von Versace. Nach einem Rechtsgespräch gestand der Angeklagte die Taten. Im Gegenzug wurden ihm maximal sechs Monate auf Bewährung in Aussicht gestellt. Im Plädoyer sprach die Staatsanwältin davon, sie halte dem Angeklagten zugute, dass er „gut integriert“ sei. Ismaiel D. habe laut eigenen Aussagen vor sechs Monaten die Einbürgerung beantragt. „Eine hohe Strafe hätte gravierende Folge auf die Einbürgerung“, so die Staatsanwältin. Am Nachmittag wurde er dann zu fünf Monaten auf Bewährung verurteilt. Er will auch keine Revision einlegen. Vorbestraft, braucht Dolmetscher: Dieser Syrer ist laut Staatsanwältin gut integriert | Regional | BILD.de

    ......in Verbrecherkreise gut integriert aber nicht in die Gesellschaft.
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  7. #537
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    AW: Araberclans bedrohen innere Sicherheit

    Trotz schlimmster krimineller Aktivitäten befinden sich die meisten Straftäter aus den Clans auf freiem Fuß. Eher selten kommt es zu Anklagen, nur wenn die Fälle besonders spektakulär sind, versucht der Staat zumindest den Anschein der Rechtsstaatlichkeit zu wahren. Der Einbruch ins "Grüne Gewölbe" mit einem Schaden von mehr als 120 Millionen Euro stellt den bisherigen Höhepunkt krimineller Aktivitäten der Remmo-Familie aus Berlin dar. Als die Familie merkte, dass sie die Beute nicht loswird und die Polizei nicht wie gewohnt lasch ermittelte, machten die windigen Anwälte der Familie mit der Justiz einen "Deal". Der größte Teil der Beute wurde zurückgegeben. Allerdings in arg beschädigtem Zustand und Geständnisse gab es auch. Im Gegenzug sollten die Urteile mild ausfallen. Und genau das ist nun geschehen.......



    DRESDEN. Das Landgericht Dresden hat wegen des Einbruchs im Dresdner Grünen Gewölbe mehrjährige Haftstrafen gegen Angehörige des Berliner Remmo-Clans verhängt. Nachdem sich vier der sechs Angeklagten auf einen Deal mit der Staatsanwaltschaft eingelassen und die Tat gestanden hatten, wurden fünf von ihnen zu Freiheitsstrafen zwischen vier und sechs Jahren verurteilt, wie die Bild-Zeitung am Dienstag berichtete.

    Allein den wohl lediglich an der Planung des Einbruchs im Grünen Gewölbe beteiligte Ahmed Remmo sprach das Gericht frei. Er befand sich in der Tatnacht in der Notaufnahme eines Krankenhauses in Berlin Neukölln.

    Remmos sollten Schmuck ans Grüne Gewölbe zurückgeben
    Der Deal – an die Voraussetzung eines Geständnisses geknüpft – bestand in der teilweisen Rückgabe des gestohlenen Schmucks und einer vorläufigen Haftverschonung für die meisten der Einbrecher. Sprich: Die Clan-Leute gehen größtenteils nicht sofort ins Gefängnis und dürfen ihre Haftzeit außerdem in einem Berliner Gefängnis absitzen.

    Der Gerichtsprozeß wurde im Januar vergangenen Jahres eröffnet, zog sich laut dem MDR insgesamt über 47 Verhandlungstage und beanspruchte dabei drei Staatsanwälte und zwölf Verteidiger. Mehr als 100 Zeugen wurden im Lauf der Zeit vernommen. Die Täter stahlen am 25. November 2019 übe 20 Schmuckstücke von teils unschätzbarem Wert und verursachten bei ihrer Aktion einen Sachschaden von etwa zwei Millionen Euro.

    AfD nennt Urteil „skandalös“
    Zu dem Diebesgut aus dem Grünen Gewölbe, das nicht wieder aufgetaucht ist, gehörte beispielsweise auch der „Sächsische Weiße Diamant“, ein knapp 50 Karat schwerer Edelstein, der 1728 von August dem Starken für das Kurfürstentum Sachsen erworben wurde. Zwei der angeklagten Remmo-Leute waren bereits am Diebstahl der „Maple-Leaf-Münze“ im Berliner Bode-Museum im Jahr 2017 beteiligt.
    Die AfD-Sachsen kritisierte das Urteil. „Noch immer fehlt einer der wertvollsten Diamanten der Welt. Das Urteil ist deshalb für mich eine riesige Enttäuschung“, teilte der kulturpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Dresdner Landtag, Thomas Kirste, am Dienstag mit. Da die Täter bereits einige Zeit Untersuchungshaft hinter sich hätten, dürften sie wohl in Kürze das Gefängnis wieder verlassen können. Das sei skandalös.

    https://jungefreiheit.de/politik/deu...woelbe-urteil/


    ......die Haftstrafen erscheinen auf dem ersten Blick angemessen. Allerdings müssen sie die Strafen gar nicht absitzen. In Deutschland sind hunderttausend verurteilte Straftäter auf freiem Fuß, treten ihre Strafe nicht an.
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  8. #538
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Dresden – Seine auffällige Winterjacke wurde ihm zum Verhängnis! Polizei und Staatsanwaltschaft haben einen gefährlichen Straßenräuber überführt – mit Hilfe seines TikTok-Accounts! Inzwischen sitzt der vorbestrafte Gewalttäter in U-Haft.

    Murtaza Y. (27) stammt aus Afghanistan und soll laut Staatsanwaltschaft im Januar 2023 morgens um 3 Uhr einen jungen Mann (18) auf der Grunaer Straße in Dresden überfallen haben.

    Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt (46): „Er hielt ihm ein Messer vor, forderte Wertgegenstände.“ Das Opfer wehrte sich, versuchte zu fliehen, verlor dabei seine Kopfhörer (Airpods) im Wert von 200 Euro und Zigaretten.
    Überfall mit Messer und Schlagstock
    Murtaza Y. griff sich die Kopfhörer und Zigaretten, drohte weiter mit dem Messer, flüchtete dann aber mit seiner Beute.

    Der Fehler des Straßenräubers: Er trug eine auffällig bunte Jacke mit Paisley-Muster der Marke „Karl Kani“ (150 Euro)!

    Nach der Täterbeschreibung und der Jacke durchforsteten die Ermittler ihre Archive, das Internet und die sozialen Netzwerke. Zu dem vorbestraften Räuber passte die Täterbeschreibung. Doch den entscheidenden Treffer lieferte TikTok!

    Auf der Seite von Murtaza Y. fanden die Ermittler ein Foto des Räubers – in genau jener Winterjacke, die er auch beim Überfall trug. Fotos und Jacke passten haargenau zur Täterbeschreibung des Opfers.
    Täter kam vorzeitig aus dem Gefängnis
    Wie BILD erfuhr, wurde Murtaza Y. bereits 2019 wegen bewaffneten Straßenraubes am Landgericht Dresden zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, nachdem er 2018 in Coswig mit einem Teleskopschlagstock auf zwei Männer eingeschlagen, ihnen eine Bauchtasche geraubt hatte.

    Im November 2021 wurde der Afghane dann aber vorzeitig und auf Bewährung entlassen. Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt (46): „Der Beschuldigte sitzt jetzt wieder in U-Haft. Wir haben bereits Anklage vor der großen Strafkammer des Landgerichts erhoben.“

    Ein Verhandlungstermin steht allerdings noch nicht fest.

    https://www.bild.de/regional/dresden...5954.bild.html
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  9. #539
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Der Migrantenbonus mal wieder


    Dresden – Mildes Urteil für einen Messerstecher. Der Syrer Nour J. (24) wurde am Montag vom Landgericht Dresden zu zwei Jahren und acht Monaten Haft wegen gefährlicher Körperverletzung, Waffenbesitz und Sachbeschädigung verurteilt. Richter Herbert Pröls (60) begründete dies mit der fehlenden Tötungsabsicht – und setzte sogar den Haftbefehl außer Vollzug.

    Nour J. fuhr am 30. Oktober 2022 mit der Buslinie 66 nach Nickern ohne Fahrschein für sich und sein Fahrrad. Er wurde erwischt und doppelt abgestraft: 60 Euro Strafe für ihn und 60 Euro fürs Rad. Nach der Kontrolle tickte er komplett aus, stach auf den Bus-Reifen mit einem Butterfly-Messer ein. Als der Kontrolleur (34) ihn daraufhin festhielt, rammte der Syrer ihm zweimal das Messer in den Bauch.

    Richter Pröls: „Er hatte das Messer noch in der Hand, wollte sich von dem Kontrolleur befreien, es gab keine Tötungsabsicht. Die Klinge drang 2,5 Zentimeter in den Bauch des Kontrolleurs ein, erreichte aber die Bauchhöhle nicht. Sein dickes Fettgewebe schützte ihn.“
    Grund für den blutigen Ausraster: Der ertappte N. fühlte sich betrogen, obwohl die Strafe im Einklang mit den Beförderungsbedingungen stand. Im Prozess sagte er über den Kontrolleur: „Ich habe gedacht, der verlangt zu viel.“ Und der Angeklagte beteuerte: „Ich wollte ihn nicht töten.“

    Nach der Tat war J. ohne sein Fahrrad geflohen, konnte aber durch Polizisten gestellt werden. Er stand weder unter Drogen, noch unter Alkohol, hatte das blutige Messer bei sich und kam sofort in U-Haft.
    Im Prozess vor dem Schwurgericht entschuldigte sich der Syrer bei seinem Opfer. „Es tut mir leid, ich war aufgeregt, habe mich betrogen gefühlt. Ich habe einen Fehler gemacht, es tut mir wirklich leid, ich wünsche Ihnen alles Gute.“

    Die sieben Monate U-Haft werden auf seine Gesamtstrafe angerechnet, doch die muss Nour J. nicht sofort antreten. Er bekam Haftverschonung, muss sich jeden Donnerstag bei der Polizei melden, bis er zum Absitzen der restlichen Strafe geladen wird.

    https://www.bild.de/regional/dresden...9688.bild.html
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  10. #540
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Richter Herbert Pröls (60) begründete dies mit der fehlenden Tötungsabsicht – und setzte sogar den Haftbefehl außer Vollzug.
    Bei einem ethnisch Deutschen hätte das Urteil sicher anders ausgesehen.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

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