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AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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30.03.2023, 07:53 #522
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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30.03.2023, 08:00 #523
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Wer sich wehrt, lebt verkehrt!
So ist das offenbar heute.
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30.03.2023, 08:52 #524
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Wie war das? Karlsruhe möchte, dass Kinderehen in Deutschland weiter bestehen können? Nochmals zum Mitschreiben KINDEREHEN.
Dann können Leute also ins Ausland gehen und dort Minderjährige heiraten, nach Deutschland zurückkehren und es wird anerkannt?
In der Konsequenz müssten nach dem Urteil dann Kinderehen und auch sog. Eheschliessungen mit Minderjährigen in Deutschland ebenfalls erlaubt werden.
Gleiche Rechte für alle - ausser dem unmündigen Kind. Das ist der Weg in den Unrechtsstaat.
Denkt man weiter, müssten diese Kinder alle als vollmündig gelten, ansonsten handelt es sich um eine forcierte „Eheschliessung“.Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.
Kalifatslehre. Darum geht es.
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30.03.2023, 08:58 #525
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30.03.2023, 09:25 #526
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Rechtsungleichheit kennzeichnet den Unrechtsstaat. Es ist vorbei.
Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.
Kalifatslehre. Darum geht es.
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30.03.2023, 09:28 #527
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05.04.2023, 08:13 #528
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Die Linken machen seit Jahrzehnten das Christentum madig, Moslems zerstören kirchliches Kulturgut aber gerichtliche Konsequenzen hat all das nie. Anders sieht es inzwischen mit jenen aus, die den Islam kritisieren.....
Ein 64-jähriger Augsburger hat in verächtlicher Weise den Islam kritisiert. Beim Prozess gegen ihn ging es um einen Straftatbestand, der selten eine Rolle spielt.
VONKLAUS UTZNI
ARTIKEL ANHÖREN
Es ist ein Straftatbestand, der nicht oft in den Gerichtssälen zur Debatte steht, der aber von großer Bedeutung für die Meinungs- und Kunstfreiheit ist: Der Paragraf 166 des Strafgesetzbuches sieht Sanktionen von Geldstrafe bis zur Freiheitsstrafe von drei Jahren für denjenigen vor, der "Bekenntnisse, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen" beschimpft und damit den öffentlichen Frieden stört. Ein 64-jähriger Augsburger ist jetzt vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 810 Euro (30 Tagessätze zu je 27 Euro) verurteilt worden, weil er den Islam in einer verächtlichen Weise kritisiert hatte.
https://www.augsburger-allgemeine.de...d66068431.html
.....schon vor ein paar Jahren wies Michael Stürzenberger auf die Entwicklung hin https://www.pi-news.net/2022/03/proz...bunden-werden/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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05.04.2023, 10:10 #529
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Der Politische Gefangene ist zurück. Menschen die wegen ihrer politischen Haltung ins Gefängnis kommen und nicht wegen verübter Straftaten. Gibt es nicht? Doch, gibt es. Die links-grünen Faschisten haben den Gründer der Querdenker Bewegung 9 Monate ins Gefängnis geworfen und trotz eifrigster Tricksereien keine belastenden Anklagepunkte gefunden....
ANKLAGE ZIEHT WESENTLICHE PUNKTE ZURÜCK
Querdenken-Gründer Ballweg kommt nach neun Monaten U-Haft frei
Während verurteilte Kriminelle vorzeitig entlassen oder gar nicht erst inhaftiert werden, musste Michael Ballweg, der politische Gegner der Corona-Maßnahmen seit dem Jahr 2020, neun Monate in Haft bleiben. Am Ende wurde die Klageschrift dünner als gedacht. Bestand darin das Problem?
Man stelle sich vor, ein Vereinspräsident sammelt ein paar Spenden ein, vielleicht auch ein paar mehr als üblich, weil die Sache, für die er steht, ausgesprochen beliebt ist. Er macht dann zwei oder drei Barabhebungen, um einen Kauf zu tätigen oder ein Projekt anzuschieben. Außerdem kann es sein, dass der kleine Vereinspräsident nicht immer streng zwischen seinen eigenen Ausgaben und solchen des Vereins unterscheidet – weil er der Verein ist und der Verein er. Und dann stelle man sich vor, dass plötzlich im Laufe einer Hausdurchsuchung sämtliche Vermögenswerte des Kaninchenzüchter-Präsidenten beschlagnahmt und die Bankkonten eingefroren werden. Und im Laufe dieser Ermittlung wegen eines Anfangsverdachtes der Geldwäsche und des Betrugs wird der kleine Vorsitzende dann abgeführt und am Ende von einem Richter in Untersuchungshaft gebracht, weil, so das Gericht, die Gefahr einer Absetzung ins Ausland mitsamt den Vermögenswerten bestanden hätte.
So könnte man etwas zugespitzt und metaphorisch übertragen den Fall Ballweg beschreiben. Denn Michael Ballweg war das Haupt des Vereins der Corona-Querdenker, die ihm, vielleicht aus persönlicher Geneigtheit und sicher mit politischen Absichten, Spenden überwiesen. Laut Anklageschrift in 9.450 Fällen, wobei dann insgesamt mehr als eine Million Euro zusammenkamen. 640.000 Euro von diesen Spendeneingängen soll Ballweg angeblich für eigene Zwecke genutzt haben, wie Bild berichtet. Seine Verteidiger sagen freilich, dass der Unternehmer Ballweg zuvor und daneben umfänglich eigenes Vermögen für seine Sache einsetzte. Außerdem soll er weitere 430.000 Euro in vier Barabhebungen zweckentfremdet und damit vielleicht sogar „gewaschen“ haben. Vier weitere Vorwürfe der Geldwäsche wurden, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, fallengelassen.
Durch diese Abhebung und Neueinzahlung, so die Anklage, wäre die „mutmaßlich rechtswidrige Herkunft der eingeworbenen finanziellen Zuwendungen in mittlerer sechsstelliger Höhe … verschleiert worden“, erläutert das Rechtsportal Legal Tribune Online. Dieser Einschätzung tritt der Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ entgegen, sogar wenn Ballweg die abgehobenen Beträge in Krypto-Währung angelegt haben sollte. Dass diese Anlageform an sich schon „verschleiernd“ sei, kann Christ in einem Video-Interview nicht nachvollziehen. Inwiefern könnte außerdem die Einwerbung der Spenden „rechtswidrig“ gewesen sein? Auch die Antwort zu dieser Frage erschließt sich nicht direkt.
Eher als Ballwegs Geld scheint man seine Argumente zu fürchten
So steht es in der nun ergangenen Anklageschrift, ergangen wohlgemerkt erst neun Monate, nachdem Ballweg seine U-Haft in Stuttgart-Stammheim angetreten hat. Außerdem werden ihm darin Steuerstraftaten vorgeworfen. Dabei könnte es sich laut Gerüchten um die Nichtabgabe der Steuererklärung 2020 handeln, die am 31. August 2022 fällig gewesen wäre. Aber zwei Monate zuvor war Ballweg ja verhaftet, waren seine Steuerunterlagen konfisziert worden. Die Abgabe der Steuererklärung wurde also von den Ermittlern selbst verhindert.
Die Anklageschrift, die nun endlich nach neun Monaten des Wartens erschien, ist aber nur die eine Nachricht. Daneben kam Ballweg nun endlich frei, wie es viele seine Anhänger in allen großen Städten wie vor der JVA Stammheim selbst immer wieder bei Demonstrationen und mit Transparenten gefordert haben. Viele Gewaltkriminelle und Vergewaltiger kommen vermutlich rascher wieder frei, wenn sie in U-Haft geraten sollten. Sogar bei einem polizeibekannten Messertäter zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg war es in diesem Frühjahr nicht anders. Die monatelange Inhaftierung Ballwegs dürfte daher andere Gründe gehabt haben.
Michael Ballweg war einer der frühen Protagonisten des Protests gegen den umfangreichen Maßnahmenkatalog, der damals nach und nach auf der Grundlage der Corona-Pandemie eingeführt wurde. An ihm war ein Großteil der Querdenken-Bewegung ausgerichtet, die noch immer sehr lebendig ist und noch interessante Nachwirkungen in der deutschen politischen Landschaft hinterlassen könnte.
Die Vermutung eines politischen Verfahrens stand daher unmittelbar im Raum, als im letzten Sommer die Verhaftung Ballwegs bekannt wurde. Die lange, kaum durch Sicherheitsgründe gerechtfertigte Verweildauer in der Untersuchungshaft schien diese Vermutung zu bestätigen, ähnlich wie bei anderen, offenbar politischen Prozessen, etwa dem um die „Putschisten” gegen Lauterbach, die ebenfalls mehr als sechs Monate auf eine Anklageschrift warten mussten. Eigentlich ist die Untersuchungshaft, die von einem Staatsanwalt beantragt wird und von einem Richter beschlossen werden muss, auf sechs Monate begrenzt. Diese Zeitdauer sollte für das Verfassen der meisten Klageschriften ausreichen. Zur Not kann die U-Haft aber verlängert werden wie auch in Ballwegs Fall.
Die Zeit, in der Querdenken allgemein als etwas Positives eingeschätzt wird, scheint ja auch vorbei. Und so galten entsprechende Forderungen als randständig. Die Untersuchungshaft eines prominenten Kritikers zweier Bundesregierungen und der kontinuierlich durchgeführten Maßnahmenpolitik schlug daher kaum größere Wellen. Allerdings wurden die Wellen schon etwas höher, als die Untersuchungshaft nach sechs Monaten in die Verlängerung ging, ohne dass eine Anklageschrift ergangen war. Auch TE fragte bei einem Berliner Staatsanwalt nach, wie das sein könne.
Oberstaatsanwalt Ralph Knispel erklärte dazu, man müsse natürlich sehen: „Wie umfangreich ist ein Verfahren? Wie verhalten sich Beschuldigte oder Angeklagte und Verteidigung? Bedarf es weiterer Gutachten?“ Außerdem werde in solchen Fällen meist „mit scharfen Schwertern gekämpft, und dann können Sie davon ausgehen, dass die Verteidigung, die in aller Regel auch fachlich wirklich gut und personell stark aufgestellt ist, große und scharfe Geschütze auffährt“. Dass Knispel hier den Fall Ballweg so nachzeichnete, wie er ist, scheint wenig plausibel. Mehr als Ballwegs Geld hat die baden-württembergische Staatsanwaltschaft wohl die validen Gegenargumente von Ballwegs Verteidigerteam zu fürchten.
Ein Vorgehen, das sich auf viele Mutmaßungen stützt
Nach neun Monaten scheint die Staatsanwaltschaft ihre Möglichkeiten aber genügend geprüft zu haben. Heraus kam eine eingedampfte Anklageschrift. Aus dem Vorwurf des Betrugs wurde nun in merkwürdiger Zaghaftigkeit – der des versuchten Betrugs. Das geschah angeblich, weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass die von Ballweg mutmaßlich „für private Zwecke genutzten Gelder von denjenigen Unterstützern stammten, die zumindest auch mit einer entsprechenden Handhabung einverstanden gewesen seien“. Das aber klingt schon beim ersten Hinhören merkwürdig.
„Versuch“ bedeutet ja, dass man eine Handlung in zumindest theoretischen, besser wohl praktischen Ansätzen verwirklicht, sie aber letztlich nicht vollendet. Der Begriff hängt also nicht etwa von der Einwilligung der Spender ab. Wenn die Spender mit dem Vorgehen nicht einverstanden gewesen waren, dann wäre diese Handlungsweise ein richtiggehender Betrug. Waren Ballwegs Unterstützer mit dem Vorgehen aber ganz und gar einverstanden – was anscheinend der Fall war –, dann gab es weder den Betrug noch den Versuch dazu. Der Anwalt Alexander Christ berichtet, dass es den allermeisten Schenkern tatsächlich egal war, was Ballweg mit ihren Spenden tat. Insofern handle es sich in deutscher Rechtssprache um einen „untauglichen Versuch“, weil eine Schädigung gar nicht möglich war.
Es wird also, kurz gesagt, Anklage erhoben wegen einer Tat, die bei Erhebung der Beweismittel noch in der Zukunft lag und zudem niemanden geschädigt hätte, wenn sie vollendet worden wäre. Auch das wirft kein gutes Licht auf diese Anklageschrift. Eine Festnahme und eine neunmonatige Untersuchungshaft im berüchtigten Gefängnis Stammheim wurden anscheinend auf reine Mutmaßungen gegründet.
Daneben ist auch die lange Inhaftierung nicht verständlich. Ballwegs Verteidiger hatten schon vor einiger Zeit angekündigt, dass ihr Mandant Meldeauflagen akzeptieren würde, wenn er nur freigelassen wird. Seine Konten seien ohnehin eingefroren, so dass eine Absetzung mit Vermögen ins Ausland nicht mehr als möglich gelten kann. Man kann die ganze Verzögerung dieser unabwendbaren Freilassung von Michael Ballweg also wohl am ehesten mit den Nöten der Anklage beim Verfassen der eigenen Klageschrift und mit einem Versuch erklären, das eigene Gesicht zu wahren.
https://www.tichyseinblick.de/daili-...n-u-haft-frei/
.....der Faschismus ist zurück.Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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13.04.2023, 09:24 #530
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Mord ist Mord auch wenn die Richter gerne Körperverletzung mit Todesfolge daraus machen möchten. Dass ein Urteil dann auch vom vorgegebenen Strafmaß deutlich abweichen kann, zeigt folgender Fall....
35 Mal auf Ehefrau eingestochen
Marokkaner wegen Mordes zu elf Jahren Haft verurteilt
Wegen des Mordes an seiner Ehefrau vor genau einem halben Jahr hat das Landgericht Stralsund einen 43-Jährigen zu elf Jahren Haft verurteilt. Er habe aus Eifersucht und darin begründet aus niedrigem Beweggrund gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter. Strafverschärfend komme hinzu, dass er "mit seiner Tat seinen Kindern die Mutter genommen hat". Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der aus Marokko stammende Mann am 12. Oktober in einer Asylbewerberunterkunft in Barth in Mecklenburg-Vorpommern 35 Mal mit einem Küchenmesser auf die Frau eingestochen habe.
Er habe deren Tod beabsichtigt und unmittelbar danach laut Zeugen gesagt: "Ich bin ein Mann. Ich musste es tun." Strafverschärfend kam laut Richter hinzu, dass der Mann direkt nach der Tat Fotos und Videos mit seinem Handy von dem Opfer gemacht und verschickt habe. Darin habe er entgegen der Tatsachen behauptet, sie mit einem anderen Mann erwischt zu haben. Das Eheverhältnis habe schon länger unter dem Drogen- und Alkoholkonsum des Mannes gelitten. Zudem habe dieser gegenüber seiner Frau einen "Alleinbesitzwillen" an den Tag gelegt.
.....es gab also mehrere strafverschärfende Aspekte. Strafverstärkende wohlgemerkt, nicht strafmildernde. Trotzdem fällt das Urteil milde aus.....
Die Kammer verhängte nicht - wie eigentlich bei Mord vorgesehen - eine lebenslange Haftstrafe, weil eine erhebliche Minderung seiner Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt nicht auszuschließen sei. Der Mann hatte zuvor Alkohol und Kokain konsumiert. Strafmildernd wertete das Gericht das Geständnis des Mannes zum Prozessauftakt sowie gezeigte Reue. Es ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Zuvor seien drei Jahre und sechs Monate der Haftstrafe zu vollziehen.
Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert und sechs Jahre Haft gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
https://www.n-tv.de/panorama/Marokka...e24047231.html
......kaum zu glauben welche Register die Richter ziehen um ihren Schützlingen den Migrantenbonus angedeihen zu lassen. 11 Jahre Haft bedeuten faktisch 7 Jahre effektiver Knast.Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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