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  1. #31
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    In diesem Land bekommt jeder „sein” Recht, nur der Deutsche nicht.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  2. #32
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Passiert ist letztlich nichts, denn die Molotowcocktails richteten keinen Schaden an. Trotzdem wurden die Angeklagten u.a. wegen Mordversuch verurteilt.

    Zwickau – Nach einem Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft im sächsischen Crimmitschau müssen drei Männer für mehrere Jahre ins Gefängnis.
    Das Landgericht Zwickau verurteilte den ältesten Täter (36) zu fünf Jahren Haft wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung. Er sei der Rädelsführer gewesen, hieß es. Ein 35-Jähriger soll viereinhalb Jahre ins Gefängnis, der jüngste Angeklagte (32) drei Jahre und neun Monate. An ihrer ausländerfeindlichen Gesinnung besteht nach Ansicht des Gerichts kein Zweifel. Die Männer hatten im November 2015 drei Molotow-Cocktails gegen ein als Flüchtlingsheim genutztes Wohnhauses geworfen, in dem 39 Asylbewerber schliefen.
    Bild.de
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  3. #33

    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von murktimon Beitrag anzeigen
    Die Zeiten ändern sich und dann ist das irgendwann normal.

    Anhang 5305
    Ist Schwarzarbeit nicht unter Strafe gestellt?
    "Mein Vaterland hat allzeit den ersten Anspruch auf mich." (Mozart)

    "Ich habe nur ein Vaterland, das heißt Deutschland." (vom Stein)

  4. #34
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Die Nachricht sorgte für großes Aufsehen vor rund sechs Monaten in und um Weil am Rhein: In jener Silvesternacht, die durch die Ereignisse am Kölner Hauptbahnhof mittlerweile traurige Berühmtheit erlangt hat, soll es auch in der südbadischen Stadt zu einem gravierenden Fall sexueller Gewalt gekommen sein.
    Der schwerwiegende Vorwurf damals: Vier junge Syrer im Alter 14 bis 20 Jahren sollen zwei Mädchen (14 und 15 Jahre) in einer Wohnung vergewaltigt haben. Für zusätzliche Aufregung sorgte, ganz wie in Köln, die Informationspolitik der Polizei. Denn während die Nachricht der mutmaßlichen Vergewaltigung bereits im Netz kursierte, hüllte sich die Polizei noch in Schweigen – laut eigenen Angaben aufgrund von Belangen des Jugend- und Opferschutzes.
    Nun hat die Justiz in dem Fall gesprochen: Vor der großen Jugendkammer des Landgerichts Freiburg sind die Angeklagten zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Da sie allesamt geständig waren, wurde der eigentlich auf vier Verhandlungstage angesetzte Prozess bereits gestern abgeschlossen. Zwischen den Prozessbeteiligten und den Richtern gab es Verhandlungen über eine Verständigung. Dabei wurden aufgrund der Geständnisse Obergrenzen bei der Bestrafung zugesagt. Die vier Kriegsflüchtlinge aus Syrien saßen zudem bereits vor dem Prozess sechs Monate lang in Untersuchungshaft. Alle Angeklagten räumten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ein und bereuten die Übergriffe. Die Opfer mussten vor Gericht deshalb nicht vernommen werden.
    Die Mädchen hatten zwei der Angeklagten über ein soziales Netzwerk kennengelernt. Sie waren in der fraglichen Nacht zunächst freiwillig mit in die Wohnung gegangen, in der es dann zu den Vergewaltigungen kam. Zunächst habe man Küsse ausgetauscht, gegen die sich die Mädchen nicht gewehrt hätten. Die jungen Angeklagten wollten aber mehr, und entkleideten die Mädchen gegen ihren Willen. Der Geschlechtsakt sei dann auch vollzogen worden, ohne dass dabei körperliche Gewalt ausgeübt worden sei. Nachdem die Mädchen kurz vor 23 Uhr die Wohnung verlassen konnten, hatte eine von ihnen über Notruf die Polizei verständigt.
    Im Detail verhängte das Gericht folgende Strafen: Alle vier angeklagten Jugendlichen erhielten eine Jugendstrafe auf Bewährung. Einer der Täter wurde zu einem Jahr und zwei Monaten verurteilt und zwei weitere zu einem Jahr und fünf Monaten. Der 20-jährige Angeklagte erhielt indes eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten. Auch er auf Bewährung.
    http://www.schwarzwaelder-bote.de/in...c7a8e0308.html
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  5. #35
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Passiert ist letztlich nichts, denn die Molotowcocktails richteten keinen Schaden an. Trotzdem wurden die Angeklagten u.a. wegen Mordversuch verurteilt.
    An ihrer ausländerfeindlichen Gesinnung besteht nach Ansicht des Gerichts kein Zweifel
    Sind sie jetzt für ihre Gesinnung bestraft worden oder für die Tat?
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  6. #36
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Die amtierende Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker wurde im letzten Jahr tätlich angegriffen. Sie erlitt eine Verletzung durch eine Messerattacke. Diese Verletzung war nie lebensbedrohlich. Inzwischen steht der Täter vor Gericht und die Staatsanwaltschaft fordert lebenslänglich. Verwundert reibt man sich da die Augen. Selbst für die niederträchtigsten Morde werden geringe Freiheitsstrafen verhängt, solange der Täter Türke oder Araber ist. Frau Reker ist nicht getötet worden, so dass das Urteil niemals lebenslänglich sein kann.
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  7. #37
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

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    Vor dem Kölner Landgericht kam der fiese Räuber Murat F. (27, Name geändert) am Freitag mit einem äußerst milden Urteil davon. Er erhielt zwei Jahre Haft auf Bewährung.

    Das Urteil fiel auch deshalb so milde aus, weil der Fall mehrere Jahre unbearbeitet bei der Justiz lag! Der Überfall ereignete sich bereits im November 2012.
    Gottes Mühlen mahlen langsam, aber die der Kölner Justiz sind auch nicht schneller.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  8. #38
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Das Amtsgericht Dachau hat einen 27-jährigen Mann zu zehn Monaten Haft – ausgesetzt zu vier Jahren auf Bewährung – und einer Zahlung von 1500 Euro verurteilt. Über seine Ehefrau verhängte es wegen Mittäterschaft eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro. Das Verbrechen?
    „Facebook-Hetze“:
    „Die Kriegs- und Wirtschaftsflüchtlinge überschwemmen unser Land. Sie bringen Terror, Angst, Leid. Sie vergewaltigen unsere Frauen und bringen unsere Kinder in Gefahr. Setzt dem ein Ende!“, schrieb M. bei der Gründung der [Facebook]Gruppe. Dazu ein Bild der Deutschland- Flagge – fertig ist eine rechtsradikale Gruppierung, so Richter Lukas Neubeck.

    Urteilsbegründung?
    „Was denken Sie, wer Mitglied in ihrer Gruppe werden wollte? Bestimmt nicht der Pädagoge, der über Flüchtlingsthemen diskutieren will“, sagte der Richter. Der Inhalt des Beschreibungstexts sei mehr als eindeutig: „Er geht ganz klar in eine rechtsradikale Richtung.“ Es handele sich um „pauschalisierte Vorwürfe mit ganz klar rechtsradikalem Hintergrund“. Und: „Die Aussagen waren in keinster Weise unüberlegt.“

    Ausblick?
    Richter Neubeck: „Ich hoffe, dass Ihnen der Ernst der Lage klar ist. Wenn Sie noch einmal hier vor mir auf der Anklagebank sitzen, dann landen Sie im Gefängnis.“

    Anwaltliche Unterstützung hatte das Paar nicht. Die Verteidigerin hatte ihr Mandat vor der Hauptverhandlung niedergelegt. Willkommen im deutschen Rechtsstaat Version Merkel 2016.
    http://www.pi-news.net/2016/07/dacha...t/#more-522114
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  9. #39
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Wo, bitte, ist da Hetze!!!??? Das sind nüchterne Aussagen, die in vielen Fällen auch belegbar sind! Das einzige, was man den beiden vorwerfen könnte, wäre Pauschalisierung, und das ist ja wohl nicht strafbar!
    Und was soll DAS denn?

    „Was denken Sie, wer Mitglied in ihrer Gruppe werden wollte? Bestimmt nicht der Pädagoge, der über Flüchtlingsthemen diskutieren will“, sagte der Richter.
    Ist man nun auch schon verantwortlich dafür, wer sich in einer Gruppe anmeldet und ist es nun strafrechtlich relevant?

    Oh mein Gott, was für eine Scheißbananenrepublik! Ich wünsche dem Richter und seiner Familie intensivste kulturelle Bereicherung durch deren Schützlinge!
    "...und dann gewinnst Du!"

  10. #40
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Richter Neubeck: „Ich hoffe, dass Ihnen der Ernst der Lage klar ist. Wenn Sie noch einmal hier vor mir auf der Anklagebank sitzen, dann landen Sie im Gefängnis.“
    Bei Körperverletzung und Vergewaltigung gibt's Bewährungs-„Strafen”, bei „rechtem” Denken das Gefängnis.
    Vor langer Zeit forderte einmal jemand Gedankenfreiheit. Dem hat unsere Justiz endlich einen Riegel vorgeschoben.
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