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  1. #461
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Wenn jemand verurteilt wird, bedeutet das noch lange nicht, dass er seine Strafe auch verbüßen muss. Mittlerweile sind rund 100000 verurteilte Straftäter auf freiem Fuß. Sitzt aber jemand ein, bedeutet das nicht, dass er seine Strafe auch bis zum Ende verbüßen muss......


    Berlin hat mehr als 160 Häftlinge vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen.

    Nach Angaben der Senatsjustizverwaltung wurden sie im Zuge der sogenannten Weihnachtsamnestie begnadigt. Neben dem Verhalten der Häftlinge sei ausschlaggebend gewesen, dass sie bald freigekommen wären.

    Justizsenatorin Kreck sagte, mit der vorzeitigen Entlassung ermögliche man den Gefangenen eine bessere Wiedereingliederung in die Gesellschaft.

    Ein Großteil der vorzeitig Begnadigten saß wegen Diebstahls, Körperverletzung und Schwarzfahrens ein.https://www.inforadio.de/nachrichten/#0000000300c4937e

    ...nicht wenige von ihnen dürften Migranten sein, die sich nie als Teil der Gesellschaft gesehen haben und deshalb auch nirgendwo eingegliedert werden können
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  2. #462
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Deutscher mit Mihigrund: Haftbefehl aber kein Knastplatz... Soll Strafe antreten wenn Platz frei wird.
    Anderer Ausländer der ja angeblich minderjährig war und gepampert wurde - ich kannte ihn persönlich - teilte sein wahres Alter mit - Meine Nachbarin hatte ihn in ihrem Haus privat versorgt: Amiga Syndrom.... Ihr ist gottseidank nix passiert aber der Ausländer mit Erlaubnis zum Waffentragen scharfe Waffe (Security) wurd straffällig und bekam Knast. Bisher mußte er nichtmal einrücken da Knast voll. Abgeschoben wurde er auch nicht...

  3. #463
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Wird Zeit mal Knäste zu bauen in D... Schafft Arbeitsplätze und die Schätzchen müssen dann nicht mehr so lang warten bis sie einrücken müssen weil in D. Knastplatzmangel herrscht...

  4. #464
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Wenn Richter mit grüner Gesinnung über Strassenblockierer entscheiden, kommen solche Urteile raus. In Auszügen:

    Der Richter bzw. das Amtsgericht

    lehnt selbst die Verhängung einer Geldstrafe gegen eine Aktivistin der „Letzten Generation“ ab, die sich für mehrere Stunden an einer Kreuzung in Friedrichshain festgeklebt und einen fast zwei Kilometer langen Stau verursacht hatte.


    Dass im bloßen Sich-Festkleben noch kein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte liegt, lässt sich in der Tat gut vertreten
    Die Aktivisten hätten zwar nicht Ort und Zeit der Blockade angekündigt, wohl aber ihre generelle Absicht, derartige Aktionen im Stadtgebiet durchzuführen, sodass Autofahrer ja vorsorglich auf den ÖPNV hätten umsteigen können.
    Außerdem handele es sich bei der Kreuzung ja um

    einen „allgemein bekannten, stark frequentierten Verkehrsbereich“ handele, an dem „auch ohne politische Aktionen regelmäßig mit Staus zu rechnen ist“.
    Die "lästigen Folgen" der Protestes gegen die Autofahrer rechtfertigen sich an dadurch, dass diese
    „maßgeblich an dem Verbrauch von Öl beteiligt und damit Teil der Klimaproblematik sind.“
    Damit überwiegt das (Grund-)Recht der Aktivisten die Grundrechtsbelange der Autofahrer:

    Dass „die legitime Ausübung“ des Rechts auf Versammlungsfreiheit der Aktivisten die „nur verhältnismäßig geringfügig eingeschränkten Grundrechtsbelange“ der Fahrzeugführer „bei Weitem“ überwiege,
    https://www.welt.de/debatte/kommenta...urer-Hohn.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  5. #465
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Wer diesen Thread durchliest, zweifelt nicht mehr an der Parteilichkeit deutscher Richter. Der Marsch durch die Institutionen hat Linksradikale in Machtpositionen gebracht....


    Gericht solidarisiert sich mit Klima-Extremisten…
    ...und Medien streuen Leser Sand in die Augen
    Es sind zwei Nachrichten, die nicht zusammen passen. „Keine Strafe: Gericht verbündet sich offen mit ‘Klima-Klebern‘“, titelt die JF. Parallel ist in der Berliner Zeitung folgende Schlagzeile zu lesen: „Kriminelle Vereinigung? Staatsanwalt überprüft ‘Letzte Generation‘“. Wie passt das zusammen, werden Sie sich nun fragen. Wenn man hinter die Schlagzeilen blickt, stellt sich heraus: Die erste Nachricht trifft zu, die zweite ist Hütchenspielerei.

    Aber der Reihe nach: „Ein Berliner Amtsgericht hat jetzt verneint, dass eine Klima-Kleberin, die stundenlang eine Kreuzung blockierte, die betroffenen Autofahrer genötigt habe. Es lehnte daher eine Geldstrafe gegen die Beschuldigte ab“, schreibt die „JF“. Diese Entscheidung ist schlicht skandalös. Das Gericht hätte einfach mal die Menschen fragen sollen, die in dem Stau steckten, den die Klima-Extremistin ausgelöst hat, ob sie sich genötigt sahen oder nicht.

    Das Urteil kommt zur Unzeit: Gerade erst wurde klar, dass eine Klebe-Aktion dazu führte, dass ein Rüstwagen im Stau stecken blieb, nicht rechtzeitig zu einem schweren Unfall kam, in dessen Folgen eine 44-Jährige Radfahrerin starb.

    „Bisher waren die Blockierer meist mit Geldstrafen oder Seminarbesuchen davon gekommen. Lediglich in München wurde nach mehreren Taten und der Ankündigung, sich weiterhin auf die Straßen zu setzen, Vorsorgegewahrsam ausgesprochen“, schreibt die „JF“.

    Schon die bisherigen milden Strafen waren ein Unding. In dem Berliner Fall hatte die Angeklagte, die nun frei gesprochen wurde, als Mitglied der „Letzten Generation“ sich mehrere Stunden lang an einer Kreuzung in Berlin-Friedrichshain festgeklebt. Sie löste damit einen Stau aus, der kilometerlang war. Nicht nur das Gericht, auch die grüne Bürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg Clara Herrmann (Grüne) solidarisierte sich den Klima-Extremisten. Sie besuchte extra eine blockierte Kreuzung.

    Die Begründung des Gerichts für das Urteil ist Ideologie und Gesinnungsjustiz pur: Die Klima-Kleber hätten zwar nicht Ort und Zeit ihrer Blockade angekündigt, so das Gericht, aber ihre generelle Absicht, derartige Aktionen im Stadtgebiet durchzuführen, sei bekannt gewesen. Autofahrer hätten deswegen vorsorglich auf Bus und Tram umsteigen können, dann wären sie nicht im Stau gestanden. Zudem sei der blockierten Kreuzung „auch ohne politische Aktionen regelmäßig mit Staus zu rechnen ist“.

    Das Urteil ist ein Generalangriff auf Autofahrer. Diese seien „maßgeblich an dem Verbrauch von Öl beteiligt und damit Teil der Klimaproblematik“, so der Richter: Da Fahrzeugführer auch vom Klimawandel betroffen seien, würden die Blockierer für diese ‘mit demonstrieren‘. Und weiter laut „JF“: „Die legitime Ausübung“ des Rechts auf Versammlungsfreiheit überwiege „bei Weitem“ die „nur verhältnismäßig geringfügig eingeschränkten Grundrechtsbelange“ der Verkehrsteilnehmer.
    Mit einem freiheitlichen Rechtsstaat und einer ideologieneutralen Rechtsprechung hat dieses Urteil nichts mehr zu tun. Es ist Gesinnungsjustiz pur.

    Umso beachtlicher ist, wie diese mit dem Bericht der „Berliner Zeitung“ verschleiert wird. Sie schreibt: „Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft überprüft, ob es sich bei der Klima-Bewegung der ‘Letzten Generation um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte. Das bestätigte Behördensprecher Sebastian Büchner am Freitag der Berliner Zeitung. Es seien mehrere Anzeigen eingegangen.“

    Liest man dann weiter, erfährt man folgendes: „Der CDU-Abgeordnete Christopher Förster hatte die Aktivisten angezeigt. Ein erstes Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Nach einer Beschwerde Försters und weil die ‘Letzte Generation‘ ihre Aktionen deutlich ausgeweitet hat, wird der Fall jetzt von der Generalstaatsanwaltschaft nachgeprüft.“

    Das ist eine Null-Meldung. Natürlich muss die Staatsanwaltschaft nach einer Beschwerde diese prüfen. Wenn heute jemand Anzeige erstattet bei der Staatsanwaltschaft gegen einen verhassten Nachbarn wegen Verleumdung und dann bei der Behörde anruft und fragt, ob sie die Anzeige prüft, müsste diese wahrheitsgemäß sagen – ja. Denn vor dem Einstellen muss sie ja die Anzeige prüfen.

    Aus so einer Selbstverständlichkeit eine Nachricht zu machen, ist entweder Hütchenspielerei oder völlige Inkompetenz. Für möglich halte ich beides. Auf jeden Fall wird hier der Eindruck erweckt, die Justiz tue etwas gegen die „Klima-Extremisten“. Obwohl das Urteil des Amtsgerichts für das Gegenteil spricht.

    https://reitschuster.de/post/gericht...a-extremisten/
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  6. #466
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Vor ein paar Jahren wurde es dem Leiter eines EDEKA-Marktes in Berlin zu bunt und er stellte einen notorischen Ladendieb. Ein paar Tage später war der Dieb tot, wies zahlreiche Hämatome auf. Der EDEKA-Marktleiter wurde verhaftet und wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Obwohl nicht klar nachgewiesen werden konnte, dass die Verletzungen vom Supermarktchef stammen und ein Zeitraum von mehreren Tagen bestand, in dem der Ladendieb von anderen Personen verletzt worden sein könnte.
    Szenenwechsel: ebenfalls in Berlin starb ein alter Mann, nachdem er von einem Auto erfasst wurde, welches mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Der Fahrer wurde freigesprochen, der Richter sagte sinngemäß, dass der alte Mann ohnehin bald gestorben wäre.
    Szenenwechsel 2: mehrere Migranten wurden bei Festnahmen verletzt, einige kamen zu Tode. Linke Gruppen demonstrierten. In Berlin wurde die Polizei durch den Senat per neuer Gesetze kriminalisiert.
    Szenenwechsel 3: ebenfalls in Berlin. Eine alte Frau starb an den Folgen eines Polizeieinsatzes. Niemand protestierte, niemand forderte die Polizei abzuschaffen. Statt dessen klammheimliche Freude bei Linken....



    Tod von Demonstrantin nach Polizei-Gewalt: Schwere Vorwürfe
    Staatsanwaltschaft sieht keinen Zusammenhang mit Brutalo-Einsatz
    Erinnern Sie sich? Im August schrieb ich hier über eine alte Frau, die in Berlin gestorben ist nach einem brutalen Polizei-Einsatz am 22. April 2021 bei einer Kundgebung gegen die Corona-Maßnahmen in der Hauptstadt. Es waren gruselige Szenen, in denen die Festnahme der Frau zu sehen ist. Sie liegt am Boden, zwischen mehreren Polizisten, in Schutzausrüstung, mit geschlossenen Visieren. Ein Polizist zog die Frau mehrere Meter über den Boden. Danach richteten mehrere Polizisten die Frau auf und führten sie weg. Es war deutlich zu erkennen, dass die Geschwindigkeit der Polizisten, die sie abführten, zu hoch war für die Frau. Sie gab Schmerzenslaute von sich und sagte, sie kann so nicht.

    „Ich habe das gesehen und habe das als unverhältnismäßigen Polizeieinsatz betrachtet, das heißt, in dem Moment stellt sich die Frage nach einer Körperverletzung im Amt, ich habe das dann umgehend bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht“, sagt der Anwalt Dr. Ingve Björn Stjerna aus Düsseldorf jetzt im Interview mit mir. Nur ihm ist es zu verdanken, dass überhaupt bekannt wurde, dass die alte Dame nach dem Polizeieinsatz starb.


    Sie wurde zwei Tage später, am 23.04.2021, stationär in ein Krankenhaus aufgenommen. Sie klagte über starke Kopfschmerzen. Es waren äußerlich unter anderem druckempfindliche Verletzungen im Stirnbereich feststellbar; aufgrund einer Blutung im Gehirn („subturales Hämatom“) musste sie unverzüglich notoperiert werden. Am 19.05.2021 verstarb sie im Krankenhaus infolge des Eingangsbefundes.
    Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen die Polizisten ein – mit der Begründung, es gebe keinen Beweis, dass ihr Tod in ursächlichem Zusammenhang mit dem Einsatz der Beamten steht. Auch die Verhältnismäßigkeit des brutalen Vorgehens gegen die alte Dame sieht die Staatsanwaltschaft Berlin als gegeben an.

    Doch der streitbare Anwalt aus Düsseldorf will trotzdem nicht aufgeben. Auch wenn er die Chancen, dass etwas geschieht, als eher gering betrachtet. Wie genau er jetzt weitermachen will und warum es nicht nur in Berlin zu solchen Szenen kommt – über all das habe ich mit dem engagierten Juristen in meinem neuen Interview gesprochen. Sehen Sie sich mein Gespräch mit Stjerna hier


    Weitere Infos finden Sie auch auf dem Blog des Rechtsanwalts hier.

    PS: Das Ausmaß der Brutalität durch die Berliner Polizei führte sogar dazu, dass sich der frühere Sonderberichterstatter der UNO für Folter, Nils Melzer, einschaltete. Im April dieses Jahres sprach der Schweizer ein vernichtendes Urteil: Es gebe eine „Kultur der Toleranz für Polizeigewalt” in Berlin.

    PPS: Eine Leserin schrieb mir zu diesem Beitrag: „Zu dieser Demonstration in Berlin war ich auch, mit vier weiteren Frauen aus und um Leipzig herum. Wir sind dieser Frau nach dem Vorfall begegnet und haben sogar mit ihr gesprochen, da sie blutverschmiert war und sichtlich mitgenommen wirkte und total fassungslos.
    Wir boten unsere Hilfe an, sie erzählte was passiert war und wollte dann aber alleine weiter.“

    https://reitschuster.de/post/demonst...olizei-gewalt/
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  7. #467
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Fast 6 Jahre Haft bekommt man in diesem Land nicht oft. Zugewanderte Mörder sind meistens schon nach drei Jahren wieder draußen, Totschläger bekommen oft nur eine Bewährungsstrafe. Wiegt also ein Mord weniger schwer als Hassmails?...


    Berliner im "NSU-2.0"-Prozess zu knapp sechs Jahren Haft verurteilt


    Urteil im "NSU 2.0"-Prozess in Frankfurt am Main: Ein Berliner, der über 100 Drohschreiben an Personen des öffentlichen Lebens gerichtet hatte, muss für fast sechs Jahre ins Gefängnis. Der Angeklagte hatte alle Vorwürfe zurückgewiesen.

    Im Prozess um die "NSU 2.0"-Drohschreiben ist der Angeklagte am Donnerstag zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Nach Auffassung der Richter am Landgericht Frankfurt am Main hatte der aus Berlin stammende Mann eine Serie hasserfüllter und rassistischer Drohschreiben an Personen des öffentlichen Lebens gerichtet.

    Der 54-Jährige wurde für mehrere Vergehen schuldig gesprochen, darunter für öffentliches Auffordern zu Straftaten, Bedrohung, Beleidigung, Nötigung, Störung des öffentlichen Friedens und Volksverhetzung.
    ...Der Verurteilte bestreitet Taten
    Die Anklage beschuldigte den Mann, zwischen dem 2. August 2018 und dem 21. März 2021 insgesamt 116 Drohschreiben verfasst zu haben. Alle seien mit "Heil Hitler" unterzeichnet gewesen, sagte Oberstaatsanwalt Sinan Akdogan zu Beginn der Verhandlungen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten gefordert.

    Der Angeklagte wies in einem letzten Vortrag im Prozess alle Vorwürfe zurück. Diese seien nicht belegt. Er sei lediglich Mitglied einer rechten Chatgruppe im Darknet gewesen, habe aber keine Straftaten begangen.

    Drohschreiben an diverse in der Öffentlichkeit bekannte Personen
    Die Schreiben waren den Staatsanwälten zufolge in behördlicher Form verfasst, dabei gespickt mit vulgären Schimpfwörtern sowie ausländerfeindlichen und rassistischen Beleidigungen. Eine ganze Reihe dieser Mails und Faxe bedrohten die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz. Adressaten waren unter anderen auch Politikerinnen der Linken wie die jetzige Bundesvorsitzende Janine Wissler und Journalistinnen wie die "Panorama"-Moderatorin Anja Reschke und die ZDF-Moderatorin Maybrit Illner.

    Auch Behördenvertreter erhielten Drohungen wie die Frankfurter Oberstaatsanwältin Nadja Nießen, oder Personen des öffentlichen Lebens, wie die Berliner Kabarettistin Idil Baydar. Die Unterschrift "NSU 2.0" spielte auf die rechtsextremistische Gruppe "Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)" an, die von 2000 bis 2007 neun Migranten und eine Polizistin ermordete.

    Der Verfasser der Drohschreiben nannte sich häufig "SS-Obersturmbannführer", manchmal auch "Uwe Böhnhardt" in Anspielung auf das NSU-Mitglied, oder er bezeichnete sich als Polizeibeamter..... https://www.rbb24.de/politik/beitrag...aftstrafe.html

    .....damit kein Zweifel aufkommt: Volksverhetzung, Beleidigung usw. sind keine Kavaliersdelikte aber wenn Mord die schlimmste Straftat ist, kann die Strafe dafür nicht niedriger sein, als verhältnismäßig läppische Drohschreiben.

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    LOCKERUNGEN TROTZ LEBENSLANGER HAFT!
    Freigang für Kindermörder Ronny Rieken
    Er löschte das Leben zweier Kinder aus, zerstörte das Glück von Familien. Und bekam jetzt doch ein kleines Stück seines eigenen Lebens zurück.

    Kindermörder Ronny Rieken (54), der seit 24 Jahren in Haft sitzt, durfte mehrfach aus der Justizvollzugsanstalt Celle. Matthias Rennecke, Sprecher der Staatsanwaltschaft Oldenburg, zu BILD: „Es ist richtig, dass der Inhaftierte sogenannte 'Ausführungen' bekommen hat. Die Staatsanwaltschaft wurde dazu gehört, das Anliegen bewilligt.“........https://www.bild.de/regional/hannove...2612.bild.html
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  8. #468
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    19 Vorstrafen und immer noch Milde von den Richtern. Warum wird der Iraner nicht abgeschoben?



    Bad Gottleuba (Sachsen) – Ungewöhnlicher Einbruch in eine Dorfkirche in der Sächsischen Schweiz – Deutsch-Iraner Navid P. (40) schlug am 10. November 2021 gegen 12.15 Uhr mit einem Gummi-Hammer die Kirchentür in Markersbach ein, läutete die Glocken, klimperte auf der Orgel und klaute Inventar.

    Navid P. wohnt nur 100 Meter von der Kirche entfernt. Seine dubiose Version der Geschichte: An dem Tag schlugen seine Hunde an, er ging zur Kirche und sah, dass sie aufgebrochen war: „Ich wollte nur Wertgegenstände in Sicherheit bringen“, erzählte er. Montag musste sich der Internet-Händler vor dem Amtsgericht für die Tat verantworten.
    Renate (78) und Winfried J. (82) – die gegenüber der Kirche wohnen – schildern die Tat anders: „Wir saßen beim Mittagessen, hörten dumpfe Schläge, sahen einen Mann in der Kirche verschwinden.“

    Das Rentner-Ehepaar eilt über die Straße, berichtet: „Aus der Kirche hörten wir wirre Gesänge, Orgelklänge und das Schlagen der Glocke.“
    Der ungebetene Glöckner verlässt kurz darauf die Kirche, unterm Arm zwei historische Holzgeländer von 1801, Altar-Decken und eine Kabel-Trommel. Er wird von Anwohnern gestellt, den Gummi-Hammer hat er noch in der Hand – lässt seine Beute fallen und flüchtet.
    Navid P. lebt schon seit den 80er-Jahren in Deutschland, ist 19-mal – u. a. wegen Diebstahls und Drogenbesitzes – vorbestraft, kassierte für den Einbruch acht Monate Haft auf Bewährung. Das Tatmotiv bleibt ungeklärt. Richterin Simona Wiedmer (60): „Der Einbruch in ein Gotteshaus ist besonders verwerflich!“
    https://www.bild.de/regional/dresden...8258.bild.html
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    3 Jahre Haft für einen Mord? In Deutschland durchaus üblich, solange der Täter zugewandert ist.....


    Halle – Im ersten Strafprozess kam Mohammed G. (22) milde davon: Die Jugendrichter am Amtsgericht setzten seine Haftstrafe zur Bewährung aus (BILD berichtete).

    Doch der Witwer ging in Berufung. Bei der Neuverhandlung (Az. 14 Ns 3/22) setzte auch die Staatsanwältin alles daran, dass geprüft wird, ob der Angeklagte sich in der Tatnacht ein Autorennen lieferte.

    Fahranfänger Mohammed G. war mit einem hochmotorisierten Mercedes CLS geflüchtet, nachdem er Kathrin Bagger (†43) am 14. Dezember 2019 in Halle nachts am Leipziger Turm überfahren hatte. Vor seiner Festnahme versenkte er die Kennzeichen des geborgten Mercedes in einem Gully.

    Zur Haftstrafe von drei Jahren erlegten die Berufungsrichter dem Verurteilten eine Führerschein.sperre für 18 Monate auf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig..... https://www.bild.de/regional/sachsen...9264.bild.html

    .....im ersten Prozess also lediglich eine Bewährungsstrafe und im zweiten drei Jahre. Allerdings sind diese 3 Jahre Augenwischerei. Es ist fraglich, ob der Täter seine Haft überhaupt antreten muss. Deutschlandweit sind hunderttausend verurteilte Straftäter auf freiem Fuß. Sollte er tatsächlich in Haft gehen, dürfte er bereits nach 15 Monaten wieder draußen sein.

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

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    Das Justizwesen kam als erste Institution des Landes unter die Räder. Hier tummelten sich rasch zahlreiche 68er. Mittlerweile sind Staatsanwälte und Richter überwiegend im linken Parteienspektrum anzusiedeln. Entsprechend sind ihre Urteile. Von einem Rechtsstaat kann man schon lange nicht mehr sprechen..........


    Freiburg – Kein Kleber, eine einfache Sitzblockade. Das Amtsgericht Freiburg hat einen Klima-Aktivisten freigesprochen.

    Der 31 Jahre alte Mann war im Februar an mehreren Straßenblockaden in Freiburg beteiligt. Vom 7. bis zum 15. Februar dieses Jahres hatte er mit weiteren Demonstranten drei Mal Straßen blockiert.

    Ein Sprecher des Amtsgerichts am Montag mitteilte, hätte sich der Klimaaktivist damals nicht festgeklebt. Er hätte sich wegtragen lassen und sei von der Polizei als kooperativ und friedlich geschildert worden. (Az. 24 Cs 450 Js 18098/22)

    Der Mann stand jetzt wegen des Vorwurfs der Nötigung in drei Fällen vor Gericht. Dem Tatvorwurf schloss sich das Gericht nicht an und sprach ihn frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    https://www.bild.de/regional/stuttga...8168.bild.html
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  9. #469
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Ach ja, denk ich an Deutschland..., bin ich um den Verstand gebracht.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  10. #470
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    STAATSANWALTSCHAFT MACHT DEAL
    Für 80 000 Euro: Clan-Boss frei!
    Mitglieder saßen in U-Haft wegen Geiselnahme, Jobcenter-Betrugs, Körperverletzung und Geldwäsche
    Die Razzia in der Millionen-Villa der Al-Zeins in Leverkusen sorgte im Juni 2021 in ganz Deutschland für Aufsehen. Ein Jahr später startete am Düsseldorfer Landgericht dann der Prozess gegen sieben Mitglieder des Libanesen-Clans.

    Ein Deal mit der Staatsanwaltschaft führt jetzt dazu, dass sogar Clan-Chef Badia Al-Zein (47, genannt „Buddy“) und seine Söhne Sehmus (30) und Merhen (28) freikommen! Lediglich für Clan-Boss „Buddy“ musste eine Kaution von 80 000 Euro hinterlegt werden. .... https://www.bild.de/bild-plus/region...0418.bild.html
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