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02.03.2022, 10:57 #422
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Das Gesetz ist eine Jungfrau im Parlament, aber eine Hure vor Gericht.
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11.03.2022, 08:25 #423
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
HAFT AUF BEWÄHRUNG
Pizza-Bote fuhr Mann (65) um – tot!
Leipzig – Einen Monat später wollte er in Rente gehen. Doch dazu kam es nicht mehr.
Als Klaus-Dieter S. (65) im Dezember 2019 nachts auf dem Heimweg von einem Tischtennis-Turnier den Täubchenweg auf Höhe des Netto-Marktes überquerte, erfasst ihn Monmohan S. (48) mit seinem Opel Corsa.
Der Pizza-Fahrer war mit überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Zentrum unterwegs gewesen. Klaus-Dieter S. starb kurz nach dem Unfall im Krankenhaus.
Jetzt muss sich der Unfallfahrer wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht verantworten. Der indische Familienvater hatte zwar mehrfach Reue bekundet, jammerte allerdings vorm Richter, dass er selbst bei dem Unfall verletzt worden sei und seitdem nicht mehr richtig sehen könne.
Aber: Der Angeklagte räumte ein, bereits zwei Tage nach Crash wieder hinterm Steuer gesessen zu haben, ohne Behandlung beim Augenarzt.
Urteil: 3 Monate Haft auf Bewährung, 6 Monate Führerscheinsperre und 1000 Euro Strafe.
https://www.bild.de/regional/leipzig...1256.bild.htmlAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Urteil: 3 Monate Haft auf Bewährung, 6 Monate Führerscheinsperre und 1000 Euro Strafe.Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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22.03.2022, 08:10 #425
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
MUTTER VON DREI SÖHNEN ÜBERFAHREN
Totraser muss nicht in Haft
Halle (Sachsen-Anhalt) – Ein Fahranfänger tötet mit seinem 250-PS-Sportwagen eine Mutter († 43) von drei Söhnen. Statt anzuhalten, flüchtet er, versenkt die Autokennzeichen im Gully. 27 Monate später verlässt der Totraser als freier Mann den Gerichtssaal ...
Ein Urteil, das für Diskussionen sorgen wird: Der geständige Mohammed G. (21) wird wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit Unfallflucht zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe (Az. 330 Ls 193 Js 57171/19) verurteilt. Dabei wollte die Staatsanwältin den Angeklagten hinter Gittern sehen – forderte drei Jahre Haft.
Die Beweisaufnahme ergab, dass Mohammed G. am Abend des 14. Dezembers 2019 in einem Mercedes CLS deutlich zu schnell über den Hansering gerast war. Der Angeklagte kam aus einer Shisha-Bar, wie die Fahrer zweier anderer Autos (BMW, Audi-SUV), die auch ins Unfallgeschehen involviert waren.
Die Staatsanwaltschaft wollte beweisen, dass der Angeklagte sich ein Autorennen geliefert hatte. Doch den Jugendrichtern fehlten dafür letztlich die Beweise.
Kathrin B. († 43) überlebte den Unfall am Leipziger Turm nicht
Oliver B. (49) verfolgte den Prozess als Nebenkläger. Der Witwer zu BILD: „Meine Söhne haben ihre Mutter, ich meine Frau verloren. Dieses Urteil können wir nicht akzeptieren.“ Der Anwalt der Familie hat bereits Rechtsmittel eingelegt.
https://www.bild.de/regional/sachsen...5174.bild.htmlAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Der Moslem-Bonus hat sich wieder durchgesetzt.
Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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29.03.2022, 07:31 #427
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
ER PLANTE EINEN ANSCHLAG AUF DIE HAGENER SYNAGOGE
Bewährungsstrafe für Juden-Hasser Oday J. (17)
Hagen (NRW) – Er hatte einen Bombenanschlag auf die Hagener Synagoge geplant. Jetzt wurde der Hagener Attentäter Oday J. (17) aus Syrien vom Landgericht Hagen verurteilt. Ein Jahr und neun Monate auf Bewährung nach Jugendstrafrecht.
Außerdem ordneten die Richter die stationäre Unterbringung in einer Erziehungsanstalt an. Eine weitere Auflage der Bewährung ist der Ortswechsel!
Der Prozess wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, fand wegen des Alters des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und endete am Montag überraschend.
Gerichtssprecher Christian Potthast (43) zu BILD: „Er hat große Teile aus der Anklage eingeräumt und sich geständig eingelassen.“............ https://www.bild.de/regional/ruhrgeb...2802.bild.htmlAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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02.04.2022, 06:46 #428
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Selbst Totschläger kommen mit Bewährungsstrafen davon, solange sie zugewandert sind. Für Deutsche gelten andere Regeln. Da wandert selbst eine 93-Jährige in den Knast. Junge Kerle, Gewalttäter vor dem Herrn, können aufgrund ihrer "Haftempfindlichkeit" mit Schonung rechnen, aber eine alte Frau wird gnadenlos verfolgt.....
URTEIL IN BERLIN
Holocaust-Leugnerin (93) muss ins Gefängnis
Berlin – Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck (93) muss ein Jahr ins Gefängnis: Vor dem Berliner Landgericht scheiterte sie am Freitag mit ihrer Berufung gegen zwei Verurteilungen durch das Amtsgericht Tiergarten. Das hatte sie 2017 und 2020 wegen Volksverhetzung jeweils zu Haftstrafen verurteilt.
► Die Straftaten: In Vorträgen hatte sie die Echtheit der Gaskammern im Vernichtungslager Auschwitz bestritten. In einem Interview behauptet, die vom NS-Regime geplante, systematische Ausrottung der Juden habe es nicht gegeben.
„Weder damals noch heute zeigten Sie Reue“, so Richterin Lisa Jani in der Urteilsbegründung. „Wir müssen unseren Staat schützen vor Menschen wie Ihnen, notfalls durch Wegsperren.“..... https://www.bild.de/regional/berlin/...1064.bild.html
.....klar ist, dass das Leugnen des Holocaust eine Straftat darstellt. Aber ist das das schlimmste Verbrechen, dass man in diesem Land begehen kann? Offenbar ist dem so.Geändert von Realist59 (02.04.2022 um 09:01 Uhr)
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04.04.2022, 06:30 #429
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
SCHOCK FÜR JUNGE FRAU
Freisprüche im Vergewaltigungsprozess
Lüneburg – Vor sechs Jahren sollen zwei Syrer eine damals 14-jährige Flüchtlingshelferin in einer Unterkunft in Lüchow-Dannenberg vergewaltigt haben.
In erster Instanz erhielt das Duo eine Bewährungsstrafe, in der Berufung vorm Landgericht Lüneburg die überraschende Wende: Freisprüche für für Schadi A. (25) und Mohamad T. (25)!
Grund: Laut Gericht habe sich das angebliche Opfer Annika R. (20, Name geändert) in ihrer Aussage unter Ausschluss der Öffentlichkeit in Widersprüche verwickelt. Die Richter meinen auch, dass eine Vergewaltigung nicht stattgefunden habe!
Freude bei den Angeklagten (schwiegen zum Vorwurf), Unverständnis auf der Gegenseite. Pascal Ackermann, Anwalt der Nebenklägerin: „Ein klares Fehlurteil! Die Annahme, ihre Aussage sei nicht glaubhaft, ist ein Skandal. Die Freisprüche sind ein Schlag ins Gesicht einer tapferen jungen Frau.“ Annikas Mutter: „Meine Tochter ist nach der Entscheidung zusammengebrochen. Ein Albtraum, dass sie jetzt zur Lügnerin abgestempelt wurde.“
Erst ein Jahr nach dem angeblichen Übergriff war die Helferin zur Polizei gegangen. Ihren Angaben zufolge soll das Duo zuvor gedroht haben, ihrer Familie etwas anzutun, falls sie reden sollte.
https://www.bild.de/regional/hannove...4032.bild.htmlAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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15.04.2022, 07:44 #430
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Schauprozess: 60 Tage Haft für Ärztin – Terrorverdächtiger kommt mit Bewährung davon
Gegen solche „Missetäter“ greift die deutsche Haltungsjustiz gerne drastisch durch: In Hamburg steht derzeit eine 77-jährige Ärztin im Ruhestand vor Gericht, weil sie – angeblich ohne medizinische Indikation – in ihrer Privatwohnung Atteste zur Befreiung vom Maskenzwang ausgestellt hatte. Deshalb war sie bereits in erster Instanz zu 3.000 Euro Strafe (ersatzweise 60 Tage Haft) verurteilt worden, wogegen sie Berufung eingelegt hatte.
Die Unerbittlichkeit der Justiz ist insofern bemerkenswert, als die Aufklärungs- und Verurteilungsquote von Straftaten in Deutschland immer weiter sinkt und wo Messerattacken im öffentlichen Raum, Gruppenvergewaltigungen oder schwere Körperverletzung zunehmend in den Rang von Bagatelldelikten absinken. Dafür wird gegen „Querdenker“ und jene, die die staatlichen Corona-Schikanen hintertreiben, umso „konsequenter“ vorgegangen. So beharrt denn auch die Hamburger Staatsanwaltschaft stur auf dem Verfahren gegen die betagte Ärztin – weil dieses angeblich von öffentlichem Interesse sei.
Anklage trotz Fehler in Anklageschrift
So sehr hat sich die Anklagebehörde in ihrem Eifer verrannt, dass ihr sogar Schlampigkeiten in der Vorbereitung des Verfahrens durchgingen: So wies die Anklageschrift gleich mehrere Fehler auf. Der Beklagten wurde darin zum Beispiel fälschlicherweise vorgeworfen, gar keine Approbation mehr zu besitzen – was nicht der Fall war. Nicht einmal das Datum der angeblichen „Straftat” war korrekt: Zunächst wurde der September 2021 angegeben, tatsächlich geschah sie jedoch ein Jahr früher. Damit ändert sich nach Ansicht der Verteidigung allerdings auch die strafrechtliche Beurteilung des Falls – weil damals nämlich deutlich leichtere Regeln für die Ausstellung entsprechender Atteste zur Maskenbefreiung gegolten hatten.
Unentgeltlich Atteste für verzweifelte Menschen
Eigentlicher Grund dafür, dass die Frau vor Gericht steht, scheint jedoch ihr „staatgefährdendes“ Umfeld zu sein: Die Medizinerin, die wegen ihrer Atemnot selbst ohne Maske vor Gericht erschien, gehört dem Bündnis „Ärzte für Aufklärung“, das den Corona-Beschränkungen kritisch gegenübersteht und zur „Querdenker-Bewegung” zählt. Sie beteuert allerdings, gar nicht „grundsätzlich“ gegen die Maske zu sein, sondern lediglich die Maskenpflicht abzulehnen. Sie habe verzweifelten Menschen, bei denen eine Maske kontraindiziert sei, helfen wollen und kein Geld für ihre Atteste genommen.
Abschreckung für “Nachahmer”
Für den 20. April ist ein weiterer Verhandlungstag angesetzt; leider muss erwartet werden, dass der Corona-Staat hier ein möglichst drakonisches Exempel statuiert, um Nachahmer-„Täter“ abzuschrecken. Denn auch wenn die Maskenpflicht in weiten Teilen Deutschlands (zumindest derzeit) abgeschafft ist, gilt sie doch in vielen Situationen – etwa in Bussen und Zügen – weiterhin.
Unverhältnismäßige Härte bei Corona-Kritikern
Der Hamburger Fall taugt daher als Lehrstück und typisches Beispiel für die groteske Unverhältnismäßigkeit, mit der die deutsche Justiz nicht nur, aber insbesondere gegen Kritiker der Corona-Maßnahmen vorgeht. Während Schwerverbrecher und selbst Terrorverdächtige, wie jüngst der siebzehnjährige Syrer, der die Synagoge im nordrhein-westfälischen Hagen in die Luft sprengen wollte, mit lächerlichen Bewährungsstrafen davonkommen, wenn sie einer pauschalexkulpierten gesellschaftlichen „Minderheit” angehören, droht man einer 77-Jährigen wegen eines Bagatelldelikts mit sechzig Tagen Haft. Dem Rechtsstaat ist mit solchen Schauprozessen ein Bärendienst erwiesen…
https://journalistenwatch.com/2022/0...ess-tage-haft/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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