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  1. #401
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Das alles ist nur noch Wahnsinn. Die deutsche Justiz hätte eigentlich froh sein können diesen Mörder loszuwerden. Ein US-Bürger, der in den USA einen Mann ermordete, wurde in Frankfurt verhaftet. Man hätte ihn einfach an die USA ausliefern können. Aber dort gilt der Migrantenbonus nicht.......


    BÜROKRATIE-IRRSINN
    Warum wir einen Killer in Deutschland behalten müssen
    Statt lebenslanger Haft in den USA muss ER jetzt nur 11 Jahre und 6 Monate absitzen

    0,14 Quadratmeter bewahren den mutmaßlichen Killer Sohrob M. (25) vor einer Strafe „Knast bis in den Tod“!

    Landshut/Los Angeles – Dem US-Staatsbürger wurde seit Mittwoch vor dem Landgericht Landshut der Prozess gemacht, weil der Elektriker im Oktober 2018 in einem Stadtteil von Los Angeles im Drogenrausch einen Freund erschossen haben soll. Auf der Flucht in sein Heimatland Iran wurde er am Flughafen München gefasst. Am Donnerstag wurde Sohrob M. verurteilt – zu 11 Jahren und 6 Monaten wegen Totschlags,

    In den USA hätte Sohrob M. bei einer Verurteilung wegen Mordes eine lebenslange Haftstrafe bis zum Tod erwartet. Ausgeliefert wurde der US-Bürger von den bayerischen Behörden jedoch nicht, da laut einer EU-Vorgabe ein Haftraum mindestens 3 Quadratmeter umfassen müsste. „In Kalifornien liegt die Mindestgröße bei 2,86 Quadratmeter“, erklärte der Vorsitzende Richter Markus Kring die Gründe für den Prozess in Landshut statt Los Angeles.

    Mindestgröße der Haftzellen in Kalifornien entspricht nicht EU-Standards – darum entging M. einem Prozess in den USA

    Die brutale Tat: Im Oktober 2018 hatte sich der drogensüchtige Sohrob M. mit seinem Freund Justice J. In einem Vorort zum „Abhängen“ getroffen. „Ich hatte Drogen genommen, hätte keine Waffe bei mir haben dürfen. Das tut mir alles sehr leid“, sagte der Angeklagte im Prozess.

    Justice J. warf seinen Kumpel nach einem Streit aus dem Wagen, wollte wegfahren. „Das Handy des Angeklagten war aber noch im Auto des Geschädigten, er wollte es sich holen“, so ein Gutachter im Prozess. Es kam zu einer Handgreiflichkeit, Justice J. soll seinen Kumpel wohl angegriffen haben. „Der Angeschuldigte fühlte sich bedroht – und hat geschossen“, erklärte der Sachverständige, der mit Sohrob M. über die Tat gesprochen hatte.
    Eine regelrechte Hinrichtung soll sich laut Anklage abgespielt haben – die zunächst auf Mord lautete. Zweimal schoss Sohrob M. seinem Kumpel in den Oberkörper. Dann drückte er laut Anklage noch weitere viermal ab, als das Opfer bereits reglos auf dem Boden lag. Sohrob M. klaute den Sportwagen des Opfers, flüchtete. Er soll sogar über den reglosen Körper von Justice J. gefahren sein. Über Mexiko wollte Sohrob M. in seine Heimat nach Teheran flüchten, wurde in München geschnappt.

    Ein Ermittlerteam der Kripo Landshut reiste sogar in die USA, um den Fall zu untersuchen. Sohrob M. darf seine Strafe nun in Deutschland absitzen. Er kommt zudem zum Alkohol- und Drogenentzug in eine Fachklinik....
    https://www.bild.de/regional/muenche...6864.bild.html



    ........natürlich wird der Mörder nicht 11 Jahre absitzen. Spätestens nach 5 Jahren wird er wieder frei sein und natürlich wird ihm dann ein Leben in den USA nicht möglich sein und er wird auf ewig in Deutschland bleiben. Diese linken Richter sind eine Pest.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #402
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Der "Berliner", um den es hier geht, heißt natürlich nicht Karl-Heinz oder Thorsten.....


    Berliner unterstützte jahrelang brutale Terror-Vereinigung
    Rund zwölf Jahre nach seiner Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland ist ein 31-Jähriger in Berlin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Angeklagte sei in das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet gereist und habe sich spätestens Anfang April 2010 der Organisation „Deutsche Taliban Mudschahedin“ (DTM) angeschlossen, erklärte das Berliner Kammergericht am Freitag.
    Der 31-Jährige wurde der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat schuldig gesprochen. Eine Teilnahme des Angeklagten an Kampfhandlungen oder Anschlägen habe der Senat nicht feststellen können, hieß es weiter im Urteil. Er sei zudem nur kurze Zeit Mitglied der Vereinigung gewesen. Zugunsten des 31-Jährigen habe auch sein Geständnis gesprochen.

    Der Angeklagte hatte erklärt, er sei damals „radikal und religiös verblendet“ gewesen. Im Frühjahr 2007 habe er in Berlin Kontakt zu Salafisten bekommen. Anfang 2010 habe er Deutschland verlassen, um sich der DTM anzuschließen. Deren Ziel war es, die Streitkräfte der Nato-Mission anzugreifen und die afghanische Regierung zu beseitigen. „Ich wusste das alles“, hieß es in seiner Erklärung. Er sei an der Waffe ausgebildet worden, habe aber nicht an Kämpfen teilgenommen.

    Nach dem Tod des Anführers der DTM Ende April 2010 löste sich die Gruppe von Islamisten auf, deren Mitglieder in Deutschland aufgewachsen waren. Der Angeklagte, ein deutscher Staatsbürger, blieb nach seinen Angaben weiterhin in Pakistan. Im August 2020 kehrte der inzwischen vierfache Vater nach Deutschland zurück – und kam aufgrund eines Haftbefehls von 2013 in Untersuchungshaft. Nach etwa zwei Monaten erhielt er Haftverschonung.

    Die Generalstaatsanwaltschaft hatte zwei Jahren Haft auf Bewährung verlangt. Der Verteidiger plädierte auf eine Jugendstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung. Es habe sich um eine „Jugendsünde“ gehandelt, so der Anwalt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    https://www.msn.com/de-de/nachrichte...out&li=BBqg6Q9


    ....zur Erinnerung: bereits einige GEZ-Verweigerer wurden jeweils für 6 Monate Erzwingungshaft eingeknastet.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #403
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    HEIMLEITER VERLETZT, 19-JÄHRIGER VERURTEILT
    Dresden - Er rastete seinen Betreuern gegenüber massiv aus. Jetzt wurde Sanna F. (19) vom Landgericht Dresden wegen Bedrohung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
    Wie berichtet, sollte der Gambier im April 2021 aus einer Jugendeinrichung in ein Heim für Erwachsene umziehen.

    Doch wie schon viele Male zuvor rastete er aus, weil er seinen Willen nicht bekam. Er verletzte bei der Attacke den Heimleiter. Wegen mangelnder Impulskontrolle, so die Richterin, habe sich Sanna nicht im Griff.

    Er bekam acht Monate Haft. Allerdings werden seine inzwischen acht Monate in der Unterbringung angerechnet.

    https://www.tag24.de/justiz/gerichts...rteilt-2302396
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  4. #404
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    „Mangelnde Impulskontrolle"!
    Endlich einmal eine neue Diagnose. Es bleibt abzuwarten, wie kreativ die Justiz noch sein wird.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  5. #405
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    PUTZMANN (50) KOMMT MIT BEWÄHRUNG DAVON
    Studentin nach Disco-Nacht vergewaltigt und eingesperrt
    Düsseldorf – Für ein abstoßendes Vergehen an einer Studentin (22) ist Familienvater Hüseyin T. (50) am Freitag am Düsseldorfer Landgericht verurteilt worden.

    In einer Oktobernacht 2019 war die junge Frau nach dem Feiern in der „Nachtresidenz“ betrunken auf einer Bank unter der Rheinkniebrücke eingeschlafen. T., der dort im „Apollo“-Theater als Putzkraft arbeitete, weckte sie. Wie er im Prozess gestand, führte er sie dann in sein Auto.

    Dort vergewaltigte er die Frau, die laut Anklage wegen ihrer Trunkenheit vollkommen hilflos war. Er sperrte sie in sein Auto ein, ging zurück zur Arbeit. Nach einer Weile sei er zum Auto zurückgegangen und habe sie rausgelassen.
    Die Richterin bestätigte die Anklage auf Vergewaltigung und Freiheitsberaubung, sagte empört: „Und dann stellen Sie sich hier auch noch so dar, als wenn Sie sie gerettet hätten. Dabei haben Sie ihr das Schlechteste angetan, das man einer Frau antun kann.“

    Dass wegen seines Geständnisses das noch immer verstörte Opfer nicht noch einmal vor Gericht aussagen musste, milderte allerdings ihr Urteil: Zwei Jahre auf Bewährung und 1800 Euro an einen Opferschutz-Verein.

    https://www.bild.de/regional/duessel...4370.bild.html
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  6. #406
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Dass wegen seines Geständnisses das noch immer verstörte Opfer nicht noch einmal vor Gericht aussagen musste, milderte allerdings ihr Urteil: Zwei Jahre auf Bewährung und 1800 Euro an einen Opferschutz-Verein.
    Es gibt „Strafen", die einen nachdenklich machen können.
    Eine Vergewaltigung „kostet" also 1800 Euro?
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  7. #407
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Cherusker Beitrag anzeigen
    Es gibt „Strafen", die einen nachdenklich machen können.
    Eine Vergewaltigung „kostet" also 1800 Euro?
    Du meinst, du kannst sie dir leisten, finanziell? Na, eine Kreuzfahrt, die ist teurer.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  8. #408
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Du meinst, du kannst sie dir leisten, finanziell? Na, eine Kreuzfahrt, die ist teurer.
    Entschuldigung, aber das verstehe ich jetzt nicht.
    Ich habe von mir nicht gesprochen, sondern nur gefragt, ob jetzt ein Eintrag in eine fiktive Preisliste möglich wäre, ähnlich wie die, die den Verlust von Gliedmaßen und eventuellen Schadenersatzansprüchen regelt.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  9. #409
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Cherusker Beitrag anzeigen
    Entschuldigung, aber das verstehe ich jetzt nicht.
    Ich habe von mir nicht gesprochen, sondern nur gefragt, ob jetzt ein Eintrag in eine fiktive Preisliste möglich wäre, ähnlich wie die, die den Verlust von Gliedmaßen und eventuellen Schadenersatzansprüchen regelt.
    Entschuldigung, mein Fehler. Meine Reaktion war .... zu britisch.

    Beziehe es nicht auf dich, betrachte nur die Zuspitzung.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  10. #410
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Wenn ein Straftäter verurteilt ist, heißt das noch lange nicht, dass er seine Strafe auch verbüßen muss. Die Gefängnisse sind überfüllt. Schwarzfahrer, alte, demente Holocaustleugner und GEZ-Verweigerer sitzen ein. Totschläger laufen frei herum. Die meisten von ihnen sind zugewandert............


    Kriminalität

    Hamburg: Mehrheit der Gewaltverbrecher mußte 2020 nicht ins Gefängnis

    HAMBURG. Hamburger Strafgerichte haben Gewalttäter im Jahr 2020 mehrheitlich nicht zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. Mit 21 Prozent mußte etwa jeder Fünfte schuldig Gesprochene eine Gefängnisstrafe absitzen, wie das Statistikamt Nord am Mittwoch mitteilte.

    Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 712 Personen in Hamburg verurteilt. Rund 44 Prozent von ihnen waren Ausländer. Etwa 40 Prozent aller Täter erhielten eine Freiheits- oder Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Weitere 18 Prozent wurden zu einer Geldstrafe verurteilt.

    In 21 Prozent der Fälle entschieden sich die Richter für erzieherische Sanktionen des Jugendstrafrechts. Etwa 17 Prozent der Gewaltverbrecher waren zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 18 Jahre alt.

    Gefährliche Körperverletzung häufigster Vorwurf
    Am häufigsten sprachen die Gerichte Angeklagte bei Gewaltdelikten der gefährlichen Körperverletzung schuldig. 120 der Verurteilten sollen zudem Raubüberfälle begangen haben, weitere 55 Personen wurden der räuberischen Erpressung beschuldigt.

    Zwölf Angeklagte erhielten ihre Strafe für Mord oder Totschlag. Elf Personen verurteilten die Richter wegen Vergewaltigungen sowie Vergewaltigungen mit Todesfolge.

    Jeder vierte Täter in Schleswig-Holstein war Ausländer
    Auch die Zahlen für Schleswig-Holstein im Zeitraum 2020 teilte das Statistikamt Nord mit. Strafgerichte in dem Bundesland verurteilten dort 574 Männer und Frauen. 28 Prozent von ihnen waren Nicht-Deutsche. Rund 18 Prozent der Beschuldigten erhielt eine Haftstrafe ohne Bewährung. In 40 Prozent der Fälle kamen sie auf Bewährung frei.

    Rund 16 Prozent der Täter mußten eine Geldstrafe zahlen. Bei einem Viertel der Gewaltverbrecher griffen die Richter auf erzieherische Maßnahmen des Jugendstrafrechts zurück. Der Anteil der Angeklagten, die zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 18 Jahren alt waren, betrug 19 Prozent.

    https://jungefreiheit.de/politik/deu...-hamburg-2020/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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