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  1. #311
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    SERDAL C. (40) LOCKTE STUDENTIN (20) IN DIE FALLE
    Vergewaltiger frei, weil er 17 500 Euro zahlt

    Er lockte sie heimtückisch in eine Falle. Dann fiel er über sein hilfloses Opfer her, vergewaltigte die junge Frau (20). Und dennoch muss Serdal C. nicht in den Knast, erhielt nur eine Bewährungsstrafe und muss 17 500 Euro bezahlen........ https://www.bild.de/bild-plus/news/i...ogin.bild.html
    Ein Scharis-Urteil, in dem man sich freikaufen kann?
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  2. #312
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    DUBIOSE TEPPICHGESCHÄFTE
    Clan-Mitglied bekommt Bewährung

    Köln – Der Nächste, bitte!

    Schon wieder stand ein Mitglied eines bekannten Clans vor Gericht: Richard G. (32) wurde am Freitag in Köln unter anderem wegen gemeinschaftlichen versuchten Betrugs und gemeinschaftlichen Diebstahls in jeweils besonders schweren Fällen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

    G. hatte unter anderem eine Remscheiderin (84) bei einem dubiosen Teppich-Geschäft bestohlen. Mit einem Verwandten bot er der Seniorin in deren Wohnung einen Teppich an. Die Frau lehnte den Kauf ab – dennoch nahmen die Täter ihr 150 Euro in Bar und Schmuck im Wert von rund 3500 Euro ab.

    G. gestand die Taten im Prozess. Zu seinen Bewährungsauflagen gehört, dass er 200 Stunden unentgeltliche Arbeit leisten und sich um einen Job bemühen muss.

    https://www.bild.de/regional/koeln/k...1362.bild.html
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  3. #313
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zu seinen Bewährungsauflagen gehört, dass er 200 Stunden unentgeltliche Arbeit leisten und sich um einen Job bemühen muss.
    Und bei den „Bemühungen" wird es dann wohl bleiben, weil man ja auch anders zu Geld kommen kann.
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  4. #314
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    IMPORTIERTE SEXUELLE GEWALT

    Saarbrücken: Bewährungsstrafe für Syrer nach Missbrauch 14-Jähriger

    Vor dem Landgericht Saarbrücken ist in der vergangenen Woche ein Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der heute 28 Jahre alte Attalah A. arbeitete im Jahr 2017 auf 450-Euro-Basis bei einer Imbissbude am Saarbrücker Rathausplatz. In einer Nacht im Juni kam das damals 14 Jahre alte Opfer in den Laden und fragte nach der Toilette. Während das Mädchen aufs Klo ging, schloss der Syrer den Laden ab und hinderte das Mädchen am Verlassen des Geschäfts.

    Er nahm sie mit in die Küche, angeblich, um ihr etwas geben zu wollen. Dort zog er sich dann aber teilweise aus und forderte die 14-Jährige zu sexuellen Handlungen auf. Die tat aus Angst so, wie ihr geheißen wurde. Bei der Tat fasste der Angeklagte die Minderjährige auch unterhalb der Kleidung an und hinterließ dabei genetische Spuren. Für den Prozess an der Jugendkammer wurden die Sicherheitsvorkehrungen erhöht. Die Verteidigerin des 28-Jährigen lieferte zunächst für ihren Mandanten eine andere Version der Geschehnisse.
    Demnach sei alles einvernehmlich geschehen. Eine Geschichte, die der Vorsitzende Richter Thomas Emanuel nicht glauben konnte. Unter anderem Videoaufzeichnungen der Überwachungskamera ließen an der Darstellung des Angeklagten Zweifel aufkommen, so der Richter. Das Opfer hat bereits vor der Tat durch seine privaten Lebensumstände psychisch schwer leiden müssen. Eine Zeugenaussage vor Gericht hätte für die Jugendliche daher eine extrem hohe Belastung bedeutet.

    An ihrer Stelle kamen eine Schwester und ihre Mutter ins Gericht. Mit ihnen verständigte sich der Angeklagte auf eine Schmerzensgeldzahlung von 7.500 Euro. Zudem nahm der 28-Jährige seine geschönte Version des Tathergangs zurück und lieferte vor Gericht nach einigem Zögern ein weitreichendes Geständnis ab. Nur deshalb beließ es die Kammer schließlich bei einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

    http://www.pi-news.net/2021/02/saarb...-14-jaehriger/
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  5. #315
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Wundert sich wirklich jemand? Des Rätsels Lösung lautet: Migrantenbonus............

    Frankfurt – Am 19. Juli 2020 rasteten Hunderte Feiernde am Frankfurter Opernplatz aus, bewarfen Polizisten mit Glasflaschen. Fünf Beamte wurden verletzt, nach 21 Randalierern wurde wochenlang öffentlich gefahndet. Nun hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft Anklage erhoben – gegen sieben junge Männer.

    FAHNDUNG NACH FRANKFURT-RANDALIERERN
    „Sie akzeptieren Deutschland nicht als ihr Land“
    Die Männer sind 18 bis 31 Jahre alt, haben deutsche, syrische, polnische Pässe. Sie wohnen überwiegend in Frankfurt/Main. Vorwürfe: Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und versuchte gefährliche Körperverletzung.
    Die Angeschuldigten sollen während der schweren Ausschreitungen am Opernplatz Flaschen in Richtung der Polizisten geworfen haben. Einer soll sich gewaltsam gegen seine Festnahme gewehrt haben. Ein weiterer Angeklagter soll andere Täter mit dem Rufen der Parole „ACAB“ („All Cops Are Bastards“) angefeuert haben. Einer der Männer, ein vorbestrafter und wohnsitzloser Syrer, saß deswegen bereits einen Monat lang in U-Haft.

    Der Prozess gegen einen heranwachsenden Angeschuldigten beginnt bereits am 17. Februar 2021. Die restlichen Prozesse sind noch nicht terminiert.

    Warum wurden nur sieben Personen angeklagt?
    Hunderte Randalierer, 21 Fahndungsbilder, nur sieben Anklagen – wie passt das zusammen?


    Hunderte Menschen standen auf dem Opernplatz. Viele tranken friedlich Wein, einige 100 machten Randale. Für die Ermittler ist es schwer, diese Personen zu identifizieren und ihnen letztendlich sogar einen Tatvorwurf zu machen. In den seltensten Fällen wurden Taten per Video aufgenommen. Dass die Ermittler überhaupt gegen sieben Personen eine Anklage erheben konnten, ist daher ein Erfolg....https://www.bild.de/regional/frankfu...3272.bild.html
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  6. #316
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    4 Jahre für ein Menschenleben?.......

    Vier Jahre Haft nach tödlichem Streit

    Köln – Er tötete seinen Kontrahenten wegen einer billigen Trainingsjacke: Wegen Körperverletzung mit Todesfolge wurde am Donnerstag vor dem Kölner Landgericht Telvin O. (21) zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

    Er hatte im Juli 2020 den Obdachlosen Ingo T. (40) totgeprügelt, weil dieser die Jacke des Angeklagten über Nacht angezogen hat. Daraufhin entbrannte am nächsten Morgen zwischen beiden Männern ein Streit.
    Als das Opfer bereits am Boden lag, soll Telvin O. weiter gegen seinen Kopf und Oberkörper getreten haben. Ingo T. erlitt einen Milzriss, verblutete innerlich.

    https://www.bild.de/regional/koeln/k...7324.bild.html

    .......der Täter stammt aus Afrika, deshalb auch hier der Migrantenbonus. Wie üblich wird die U-Haft angerechnet und ein Drittel der Haftstrafe erlassen. Faktisch ist der Mörder nach 2,5 Jahren wieder draußen, falls er überhaupt seine Haft antreten muss.
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  7. #317
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    4 Jahre für ein Menschenleben?.......




    .......der Täter stammt aus Afrika, deshalb auch hier der Migrantenbonus. Wie üblich wird die U-Haft angerechnet und ein Drittel der Haftstrafe erlassen. Faktisch ist der Mörder nach 2,5 Jahren wieder draußen, falls er überhaupt seine Haft antreten muss.
    Bekommt der Arme denn nicht wenigstens eine Entschädigung für die Untersuchungshaft?
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  8. #318
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

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    GESTÄNDNIS IM ERSTEN PROZESS UM OPERNPLATZ-RANDALE
    Mildes Urteil nach Flaschenwurf auf Polizisten
    Frankfurt (Hessen) – Der erste Prozess um den Gewaltexzess am Opernplatz im Juli 2020 hat mit einem Geständnis begonnen. Elyas T. (20) gab am Mittwoch vor dem Frankfurter Amtsgericht zu, eine Glasflasche in Richtung der Polizeibeamten geworfen zu haben.

    Bundespolizisten hatten Elyas T. nach der Tat in der Fressgasse festnehmen wollen. Doch er befreite sich, flüchtete mit Handschellen auf dem Rücken 550 Meter weit durch die Grünanlage der Bockenheimer Anlage in ein angrenzendes Parkhaus, wo mehrere Beamte der Bereitschaftspolizei ihn schließlich in einem dunklen Treppenhaus festnahmen.

    Der Student hatte offenbar vom Wodka getrunken, der in der 1-Liter-Flasche war, die er zuvor nach den Beamten geworfen hatte: Nach der Festnahme wurden bei ihm 1,17 Promille Alkohol im Blut festgestellt.
    Der Suff sei auch schuld an seiner Tat. Zumindest sei der Alkohol der einzige Grund, den er sich für sein Fehlverhalten vorstellen könne. Er habe sich dort mit Freunden zum Feiern getroffen, es gab keine vorherigen Absprachen zum Randalieren. Neben ihm waren in dieser Nacht sieben weitere Personen vorübergehend festgenommen worden.

    Nach dem Vorfall schrieben seine Eltern einen Brief an die Staatsanwaltschaft, entschuldigten sich für das Fehlverhalten ihres Sohnes. Auch Elyas T. verfasste im November ein solches Schreiben.

    Urteil wegen schweren Landfriedensbruchs, Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands gegen die Polizei und versuchter Körperverletzung: Verwarnung, 50 Sozialstunden, 500 Euro an die Kinderhilfestiftung Frankfurt. Außerdem soll er das Buch „Deutschland im Blaulicht“ lesen, in dem eine Polizeibeamtin ihren Alltag schildert.
    Das Gericht wandte Jugendstrafrecht an, weil Elyas T. noch zuhause lebt, sich mit seinem Bruder ein Zimmer teilt und gerade erst sein Studium begonnen hat. Er ist nicht vorbestraft, lebt in geordneten Familienverhältnissen.

    Die Opernplatz-Randale
    An dem Abend im Juli 2020 hatten zunächst rund 3500 Leute friedlich am Opernplatz gefeiert. In der Nacht kippte die Stimmung, als die Polizei einem Prügelopfer helfen wollte. Überwiegend junge Männer rotteten sich zusammen, attackierten die Beamten und deren Einsatzfahrzeuge. Die FES beseitigte nach der Randale 3 Tonnen Glasscherben! Schaden: mindestens 14 600 Euro.

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  9. #319
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Totraserin (44) kommt mit Bewährungsstrafe davon
    Nicole F. (44) war 2016 auf der A620 mit ihrem Geländewagen in den Ford Ka von Christopher Meinerzag (23) gedonnert. Der junge Mann starb.....

    https://www.bild.de/bild-plus/region...ogin.bild.html
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  10. #320
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Nicht nur Migranten genießen Sonderrechte. Auch Politiker werden mit Samthandschuhen angefasst, sollten sie mal in den Knast gehen. ....

    UNFASSBARES URTEIL FÜR EX-MINISTER
    Staat muss Häftling
    6700 Euro Pension zahlen

    Koblenz – Kopfschüttel-Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Koblenz. Der Ex-Finanz.minister von Rheinland-Pfalz, Ingolf Deubel (70, SPD), soll auch im Knast monatlich 6700 Euro Pension bekommen. Ausgerechnet Deubel, dessen .Fehler den Steuerzahler 330 Millionen Euro gekostet haben!

    Vor einem Jahr wurde Deubel wegen Untreue und uneidlicher Falschaussage im Zusammenhang mit der Nürburgring-Affäre zu 27 Monaten Haft verurteilt. Das Verwaltungsgericht Koblenz strich ihm zudem die Beamtenpension.
    Deubel ging in Berufung und bekam jetzt recht. Begründung: Die Pension darf erst entzogen werden, wenn ein aktiver Beamter zu einem Jahr oder ein pensionierter Beamter zu zwei Jahren Haft verurteilt wird.


    Da Deubel aber die Untreue in seiner .Amtszeit und die .Falschaussage in seinem Ruhestand begangen hat, muss auch die verhängte Haftstrafe geteilt werden – auf 16 Monate für Vergehen im Ruhestand und 11 Monate in der aktiven Amtszeit. Beide Strafen liegen unter dem Mindestmaß.

    https://www.bild.de/news/inland/news...4372.bild.html

    Nomen est Omen. Deubel bedeutet Teufel
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