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  1. #301
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Es war gegen Mitternacht, regnerisch, als sich der kroatische Kellner nach einem Abend mit einem Kumpel im Frankfurter Stadtteil Ostend ans Steuer seines Audi A5 (235 PS) setzte
    Ein Audi A 5 kostet ab rd. 40.000 Euro aufwärts. Ich frage mich, woher der kroatische Kellner ein solches Auto hat und wie er sich einen solchen Pkw leisten kann. Kellner verdienen üblicherweise in einem Umfang, der schon die Versicherung zu einem Pkw zu einem fast unerschwinglichen Unterfangen werden läßt.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #302
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Totschläger lässt man unbehelligt aber Falschparker werden gnadenlos verfolgt. Wer das für übertrieben hält, sollte folgendes lesen........


    Erste Festnahme des Jahres ist ein Falschparker

    Die erste Festnahme der Bundespolizei am Münchner Flughafen im neuen Jahr hatte einen vergleichsweise banalen Grund - ein Falschparker aus Nürnberg ging den Beamten ins Netz. Der 51-Jährige hatte nach Angaben eines Sprechers der Bundespolizei vom Montag zehn Euro Bußgeld für einen Parkverstoß nicht bezahlt, deshalb hatte ihn die Staatsanwaltschaft mit Erzwingungshaftbefehl gesucht. Am vergangenen Freitag wollte der Mann nun via Dubai nach Sansibar reisen, bei der Ausreisekontrolle entdeckten die Beamten die Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft. Der Mann wurde festgenommen - und bezahlte schließlich neben dem Bußgeld auch 151,21 Euro an Verwaltungskosten.

    https://www.msn.com/de-de/nachrichte...out&li=BBqg6Q9
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  3. #303
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Was mag der über Dubai reisende Mann in Sansibar gewollt haben?
    Manchmal wäre es sicher interessant, die Hintergründe kennenzulernen.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  4. #304
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Düsseldorf – An Silvester schlich sich Amar G. (26) am Hauptbahnhof in den ICE nach Berlin, stahl einen Rucksack mit Laptop.

    Bundespolizisten beobachteten das. Sie nahmen ihn noch am Gleis fest. Sechs Tage saß der Algerier in U-Haft. Jetzt wurde ihm im sogenannten „beschleunigten Verfahren“ der Prozess am Amtsgericht gemacht. Der drogenabhängige Asylbewerber räumte alles ein. Verteidiger Karl-Matthias Göbel: „Die Haft hat ihn beeindruckt.“
    Der Richter: „Wenn Sie Asyl wollen, sollten sie das unterlassen.“ Urteil: 90 Tagessätze zu 5 Euro.

    https://www.bild.de/regional/duessel...4164.bild.html

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: ::::::::::::::::::::::::::::::

    Migrantenbonus pur für Clan-Chef



    OBWOHL DER BUSHIDO-PROZESS NOCH LÄUFT
    Clan-Boss-Bruder aus U-Haft entlassen
    Yasser Abou-Chaker seit 4. Januar auf freiem Fuß

    Berlin – Überraschende Entwicklung am Rande des Bushido-Prozesses in Berlin! Yasser Abou-Chaker (39) wurde aus der U-Haft entlassen – obwohl der Prozess im Fall Bushido noch läuft!
    Der Bruder von Clan-Boss Arafat Abou-Chaker war wegen gleich zwei Vorwürfen in U-Haft. Zum einen wird ihm vorgeworfen, an der Planung und Vorbereitung der Entführung der Kinder von Rapper Bushido (40) beteiligt gewesen sein. Zum anderen geht es um Körperverletzung eines Wachmannes in einem dänischen Einkaufszentrum. Wegen letzterem gibt es einen Auslieferungshaftbefehl von Dänemark.....Mit dieser Entscheidung ist Yasser Abou-Chaker praktisch von den zwei Haftbefehlen verschont – und seit dem 4. Januar auf freiem Fuß.............Yasser Abou-Chaker ist unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls und Betrugs vorbestraft. .....https://www.bild.de/regional/berlin/...3486.bild.html
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  5. #305
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Der Richter: „Wenn Sie Asyl wollen, sollten sie das unterlassen.“
    „Dudu, mutte nit tun!"
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  6. #306
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Berlin: Kriminelles Clanmitglied erhält Duldung – zum 27. Mal

    Ein Clanmitglied hat von den Berliner Behörden eine Duldung erhalten – zum 27. Mal. Damit kann der verurteilte Straftäter Ahmad A. für weitere 18 Monate nicht abgeschoben werden. Erst im vergangenen Jahr war er wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.
    Ahmad A., ein prominentes Mitglied des berüchtigten Miri-Clans, darf vorerst weiter in Deutschland bleiben. Der vielfach vorbestrafte Kriminelle erhielt Ende 2020 eine neuerliche Duldung – seine siebenundzwanzigste. Das berichtete das Hamburger Nachrichtenmagazin Der Spiegel am Freitag.
    Laut dem Magazin geht aus vertraulichen Unterlagen der Ausländerbehörde Berlin hervor, dass die Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung eineinhalb Jahre lang gilt, also bis Mitte 2022.

    Der angeblich 39-jährige A., der sich selbst Ahmad "Patron" Miri nennt, kam 1989 mit seinen Eltern aus dem Libanon nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde 1992 abgelehnt. Weil die Familie keine Reisepässe besaß, konnte sie nicht abgeschoben werde.
    A. fiel bereits in seiner Jugend durch Straftaten auf, darunter räuberische Erpressung, Diebstahl und Körperverletzung. Im Bundeszentralregister sind mittlerweile 22 Eintragungen verzeichnet. Der Spiegel berichtet von engen Kontakten des Mannes in die "Berliner Gangsta-Rap-Szene".

    Im Januar 2020 hatte das Amtsgericht Berlin A. wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Im September wurde das Urteil rechtskräftig.

    Offenbar um seine Abschiebung zu verhindern, gibt der verurteilte Straftäter seit einigen Jahren an, aus Syrien zu stammen. Der seit 2012 geltende Abschiebestopp nach Syrien ist Ende Dezember 2020 ausgelaufen. Dennoch schieben deutsche Behörden kaum nach Syrien ab.

    A. beschäftigt die deutschen Behörden seit Jahren mit diversen Identitäten. Drei Aliaspersonalien sind von ihm bekannt, mal ist er 1980 geboren, mal 1982 oder 1984, mal in Libanon, mal in der Türkei – oder eben in Syrien. Der Anwalt von A. beantwortete eine Anfrage des Magazins zum Aufenthaltsort seines Mandanten nicht.
    Auf Twitter reagierte A. auf seine Weise auf die Vermeldung seiner 27. Duldung. Unter einem entsprechenden Tweet des Spiegel-Journalisten Roman Lehberger, dem Autor des Artikels, kommentierte A. offenbar (von einem nicht verifizierten Konto):

    "Ihr könnt mir einen blasi blasi ihr Hunde"

    Andere Kommentare unter dem Tweet kritisierten die Berliner Behörden für ihre Entscheidung. Frank Buckenhofer, der stellvertretende Vorsitzende des Bezirks Bundespolizei der Gewerkschaft der Polizei, schrieb:

    "Solche dauerhaft möglichen 'Karrieren', die seit langer Zeit folgenlos in unserer Gesellschaft bleiben, zermürben enorm das Vertrauen vieler aufrechter Menschen in den Rechtsstaat und die Politik."

    Ein weiterer Kommentator kritisierte den grünen Justizsenator Berlins, Dirk Behrendt:

    "Sorry, Dirk Behrendt inspiziert gerade die Unisex-Toiletten und kann nicht ans Telefon gehen. Bitte hinterlassen Sie ihre Nachfrage nach dem Piiiieeep."


    https://de.rt.com/inland/111562-berl...haelt-duldung/
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  7. #307
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    SCHON 20 HAFTBEFEHLE, ABER FREI!
    Bewährung in Berlin für Europas „berühmteste“ Diebin

    In Italien wird sie mit Sophia Loren (86) verglichen. Diese spielte einmal in ihrer Jugend eine Kriminelle, die dauernd schwanger wurde, um nicht ins Gefängnis zu müssen – und brachte es im Film auf sieben Kinder. Vasvija H. (34) aber legte im echten Leben noch was drauf: Sie wurde 13 Mal schwanger, um nicht in den Knast zu müssen! Das berichten jedenfalls italienische Medien.

    Die Bosnierin soll seit 20 Jahren als notorische Taschendiebin zwischen Rom und Mailand ihr Unwesen treiben. Im Corona-Sommer 2020 verlegt Mutter Vasvija ihr Gewerbe nach Berlin – und wurde erwischt!

    Lesen Sie mit BILDplus, wie sie es in der Hauptstadt schaffte, dem Knast zu entgehen.

    https://www.bild.de/bild-plus/region...ogin.bild.html


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  8. #308
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Migranten mit 150 Straftaten müssen nicht einen einzigen Tag ins Gefängnis, aber alte Leute werden in den Knast geworfen. In den USA hätte sich der Mann auf Meinungsfreiheit berufen können. Der Begriff "Volksverhetzung" ist in Deutschland sehr dehnungsfähig. Würde man bei Migranten die gleichen Maßstäbe ansetzen, wären die Knäste noch voller, aber die haben den Migrantenbonus, werden sogar für tätliche Angriffe auf Juden nicht verurteilt......


    Rentner (74) muss wegen Volksverhetzung ins Gefängnis

    Berlin – Nicht zum ersten Mal stand Gerd W. (74) wegen Volksverhetzung vor Gericht. Doch diesmal kam es für ihn ganz dicke.

    „Es soll eine Weltregierung installiert werden zur Unterdrückung aller freien Völker“, hatte er am 26. April 2020 nach einer sogenannten Hygiene-Demo vor der Volksbühne am Rosa-Luxemburg-Platz verkündet. Und auf die Frage, wer das denn wolle? „Die Juden. Wer denn sonst?“
    Der Rentner aus Zossen berief sich auf Meinungsfreiheit. Es sei ein persönliches Gespräch mit seinem Gegenüber gewesen. Ansonsten schwieg er.

    Das Gegenüber: Ein BILD-Kollege, der privat und zufällig seinen Weg kreuzte, hatte einen Demo-Teilnehmer auf dessen Plakat angesprochen. Der Angeklagte, der sich einmischte, habe seine Worte regelrecht geschrien. In das vor sein Gesicht gehaltene Handy. „Laut und für andere Passanten vernehmbar.“

    Die Äußerung des Mandanten sei „provoziert, herausgefordert“ worden, erklärte sein Anwalt. „So was wie eine Notwehrhandlung?“ schmetterte der Staatsanwalt das Argument sofort ab: „Eine so laute und deutliche Äußerung auf Straßenland ist geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören.“ Und weil er keine Hoffnung auf Einsicht beim Angeklagten hegt: Sechs Monate ohne Bewährung.
    Die Richterin legte sogar noch was drauf: „Die Unterdrückung freier Völker durch die Juden, genau das ist eine feindselige Behauptung, die die Grenzen der Meinungsfreiheit überschreitet.“ Und laut geschrien ist auch kein persönliches Gespräch unter zweien mehr. Und damit kein geschütztes Rechtsgut.“ Dass das Video danach sogar im Internet Verbreitung fand, damit müsse man heutzutage rechnen.
    „Mensch, sagen Sie mal“, kochte bei diesen Worten die Wut des Angeklagten kurz hoch. Doch die Ansage der Richterin („Sie riskieren auch noch ein Ordnungsgeld“) ließ ihn mitten im Satz wieder verstummen.

    Die Richterin: „Ihre Äußerung auf der Demo war kein Ausrutscher.“ Mehrfach musste sich die Justiz schon mit ihm beschäftigen – als Volksverhetzer, als Rassist, als Holocaust-Leugner. „Sie sind ein Überzeugungstäter.“

    Ihr Urteil: Acht Monaten Haft ohne Bewährung. „Woher sollte bei Ihnen eine für Bewährung notwendige günstige Sozialprognose kommen?“

    https://www.bild.de/regional/berlin/...4120.bild.html
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  9. #309
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Die Richterin...
    Doppelname und linksrotgrün? Bestimmt!
    "...und dann gewinnst Du!"

  10. #310
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    SERDAL C. (40) LOCKTE STUDENTIN (20) IN DIE FALLE
    Vergewaltiger frei, weil er 17 500 Euro zahlt

    Er lockte sie heimtückisch in eine Falle. Dann fiel er über sein hilfloses Opfer her, vergewaltigte die junge Frau (20). Und dennoch muss Serdal C. nicht in den Knast, erhielt nur eine Bewährungsstrafe und muss 17 500 Euro bezahlen........ https://www.bild.de/bild-plus/news/i...ogin.bild.html
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