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  1. #291
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Weil sie nicht abtreiben wollte: Syrer stieß seine schwangere Frau ins Gleis

    Nur 14 Monate Gefängnis: Da dürften viele nicht wissen, was sie für schockierender halten – die abscheuliche Tat oder das milde Urteil. Ein Syrer stieß seine schwangere Frau in Pirna ins Gleisbett und nahm die gemeinsamen Kinder Kinder an sich, in der Hoffnung, sie zur Abtreibung zu nötigen.

    So lautete das äußerst milde Urteil des Amtsgerichts Pirna gegen Wais S. (25) – obwohl der Tatverdächtige keinerlei Reue zeigte, sondern zu allen Vorwürfen schwieg. Der unfassbar brutale Vorfall spielte sich bereits im August im S-Bahnhof in Pirna ab. Mit der Geschädigten Iman A. (28) war der Migrant nach islamischem Recht verheiratet.
    Kindesentziehung sollte bis zur Abtreibung dauern
    Vor Gericht sprach die Frau über die schockierenden Details der Tat. Denn dass sie sich weigerte, das gemeinsame Baby abzutreiben, ließ den Syrer ausrasten. Er schubste die Schwangere einfach auf die Gleise. Nicht auszudenken, was passieren hätte können, wenn ein Zug gerade eingefahren wäre!

    Daraufhin ließ er die Frau hilflos auf den Zuggleisen zurück, ergriff die anderen Kinder und machte sich vom Acker. Diese würde sie erst wieder sehen, wenn sie sich für eine Abtreibung entschieden hätte. Zumindest mit dieser Drohung dürfte er mittelfristigen Erfolg gehabt haben – laut Tag24 nahm sie einige Zeit nach dem Angriff tatsächlich einen Schwangerschaftsabbruch vor.

    Am Tag nach der Tat drohte er mit Umbringen
    Kurze Zeit nach seiner Attacke schien er kurzzeitiges Einsehen zu haben. Nach zahlreichen Telefonaten mit seiner Familie brachte er die Kinder nach einigen Stunden zu seiner Frau zurück. Aber ein wirkliches Friedensangebot war das nicht – denn er bedrohte sie gleichzeitig mit einem Messer.

    Am nächsten Tag legte er nach und drohte ihr sogar mit dem Umbringen. Dabei sorgte er erneut für filmreife Szenen. Denn als die Frau gerade mit einer Freundin im Auto unterwegs war, sprang er ihr auf die Kühlerhaube, randalierte und brüllte wild herum. Wenn sie nicht augenblicklich mitsamt der Kinder umbringe, würde er alle töten.

    Aggressiver Syrer muss nur 14 Monate in Haft
    Die Richterin hatte keinen Grund, an der Aussage der Frau und anderen Zeugen zu Zweifel – es folgte eine Verurteilung. Mit 14 Monaten fällt diese allerdings denkbar gering aus. Dies, obwohl ein eindeutiges Aggressionspotenzial von ihm ausgeht – und der Strafrahmen nach oben hin bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe betragen hätte.

    Nachdem er bereits bei seiner Verhaftung nur schwer zu bändigen war, musste er beim ersten Verhandlungstag im November sogar mit Fußfesseln und Handschellen in den Gerichtsaal gebracht werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    https://www.wochenblick.at/weil-sie-...rau-ins-gleis/
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  2. #292
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Wieder eine Richterin, und das Opfer war eine Frau.
    Dabei sagt man doch, eine Krähe hacke der anderen...Aber das gilt wohl nicht für Frauen.
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  3. #293
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Cherusker Beitrag anzeigen
    Wieder eine Richterin, und das Opfer war eine Frau.
    Dabei sagt man doch, eine Krähe hacke der anderen...Aber das gilt wohl nicht für Frauen.
    Nicht selten erliegen Richter dem Charme der Angeklagten und nicht wenige Damen haben ein Faible für Schwerkriminelle.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #294
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    WIEDER KEIN KNAST!
    Berliner Hütchen-Spieler-Pate feiert sein mildes Urteil

    Berlin – Das ist Berlins berüchtigtster Hütchenspieler-Pate: Ramadan N. (70, 18 Einträge im Strafregister). Gerade wurde er erneut verurteilt. Wieder kein Knast! Grinsend steht er vor dem Kriminalgericht mit der Wodka-Pulle in der Hand: Darauf einen Borisov!

    Amtsgericht Tiergarten. Der Pate auf der Anklagebank. Mazedonischer Pass. Bezieht Grundsicherung in Berlin. Lebt in einer Wohnung in Tempelhof.

    Seit 2011 betreiben der Familienvater und seine Komplizen die Hütchenspiel-Abzocke in der Hauptstadt. Hunderte Taten registrierte die Polizei. Vor allem Touristen fallen darauf herein. 13 Betrugs-Fälle aus den Jahren 2018/19 sind jetzt angeklagt. Tatort meist die East-Side-Gallery (Friedrichshain), Checkpoint Charlie oder Brandenburger Tor (Mitte).
    Die Opfer stammen aus aller Welt (Kanada, Korea, Argentinien, England). Viele scheuen die weite Anreise zum Gericht. Gut für den Hütchenspieler-Paten: Mehr als zwei Drittel der Fälle werden eingestellt, vier gesteht er: „Ja-ja, so war’s.“

    Verurteilt auf Bewährung
    Die Richterin kennt ihn bereits seit 2019. Damals lief es so: Festnahme 27. Mai 2019. Haftverschont 20. Juni 2019, Meldeauflagen bei der Polizei. Sturzbetrunken aufs Revier getorkelt, prompt am 12. September 2019 wieder auf dem Trockenen hinter Gittern.

    Anderthalb Monate später ist er wieder frei: Frisch verurteilt für Raub und Diebstahl (ein Jahr und sieben Monate Gefängnis), aber Bewährung. Vier Jahre darf er sich einem Hütchenspiel keine 50 Meter nähern. Angeblich hält er sich daran. Erwischt wurde er jedenfalls nicht.


    Die jetzt verhandelten Trickbetrügereien waren im Oktober 2019 abgetrennt und nicht mitverhandelt worden. Doch die Staatsanwaltschaft blieb dran am Paten mit dem weißen Haarschopf.

    Die Richterin gibt keinen Haftnachschlag, sondern verhängt eine Geldstrafe: 4200 Euro (300 Tagessätze à 14 Euro). Die darf er mit 100 Euro im Monat abstottern. Na dann Prost!

    https://www.bild.de/regional/berlin/...7850.bild.html
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  5. #295
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Nur als Einheimischer wird man wirklich betraft - als sei es nicht schon Strafe genug, in diesem Land als Einheimischer sehen zu müssen, wie eine Migrantenschwemme seine Heimat ruiniert.
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  6. #296
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Das ist Deutschland: Ladendieb gestellt – Geschädigter muss 2000 Euro Strafe zahlen
    Stuttgart – Es ist unerträglich, was in diesem Land als Rechtsprechung durchgeht: Mohammad A. klaut in einer Boutique hochwertige Kleidung und stolziert wenige Zeit später erneut in den Laden. Der Geschädigte erkennt den Dieb und stellt ihn. Nun wurde der Boutique-Besitzer vom Amtsgericht Stuttgart dafür zu einem Bußgeld von 2.000 Euro verurteilt.

    Es ist eines dieser mittlerweile unzähligen Urteile, die in diesem Land im Namen des Volkes gesprochen werden und immer mehr Bürger nur noch sprachlos zurücklassen.
    Winnie Klenk bietet in seiner Stuttgarter Boutique „Abseits“ seinen Kunden hochpreisige Bekleidung an. Der 24-jährige Asylbewerber Mohammad A. betrat den Laden im Sommer 2019 und interessierte sich für eine Jeans des Designerlabels „Dsquared2“. Das edle Stück kann für 390 bis 890 Euro erworben werden. Der marokkanische Asylbewerber verließ den Laden, kam jedoch kurz darauf noch einmal – und verließ das Geschäft abermals, ohne etwas zu kaufen. Danach fehlten drei teure Designer-Jeans im Wert von 1800 Euro.

    Dreist: Kurze Zeit später stolzierte der marokkanische Ladendieb mit Asylstatus wieder im Laden herum. Noch dreister: Am Hintern eine der frisch geklauten Jeans. Als er vom Geschädigten erkannt wurde, flüchtete der Dieb. Klenk, ein Kollege und zwei Nachbarn nahmen die Verfolgung auf. Vor Gericht gab Mohammad laut der Bildzeitung zu: „Ja, ich habe in dem Laden geklaut. Ich hatte kein Geld, um die Hosen zu holen.“ Auf der Flucht sei er gestürzt. Seine Verfolger hätten ihn festgehalten, auf den Kopf geschlagen. „Im Laden hat mich jemand am Hals festgehalten. Ich habe gesagt, ich kriege keine Luft. Ich war unter Drogen.“

    Der bestohlene Boutiquebesitzer bestätigt, den Dieb festgehalten zu haben. „Ich kann ihm doch nicht bis zum Feuersee hinterherlaufen und bitten, dass er mir meine Hosen zurück gibt.“ Er und seine Helfer hätten dem Dieb dann die geklaute Hose ausgezogen. Man habe ihn gehalten, aber nicht gewürgt.

    Staatsanwältin Noelle Rosenkranz stellte zwar fest, dass die Verletzungen des Geschädigten nicht schwerwiegend gewesen seien, aber das Würgen – das wolle sie nicht herunterspielen. Das Verfahren wurde – im Namen des Volkes – gegen eine Geldauflage von 2000 Euro eingestellt. So sieht Gerechtigkeit im Merkel-Jahr 2020 aus.

    https://www.journalistenwatch.com/20...and-ladendieb/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  7. #297
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Jaja, so ein Ladendieb hat halt so seine Rechte. Schließlich wurde er bei der Ausübung seines Berufes behindert.
    Anders wär's gewesen, wenn es bei ihm um einen Einheimischen gehandelt hätte.
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  8. #298
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Das ist nur die Spitze des Eisberges.Linke Richter sind keine Ausnahme, sondern der Normalfall,wobei die Bezeichnung "links" oft auch nicht ganz stimmt, denn ich habe mal so einen Typ Richter kennengelernt und ganz ehrlich, der Typ hatte nicht mehr alle Tassen im Schrank und dazu kam noch eine Art Grössenwahnsinn hinsichtlich seiner gesellschaftlichen Position !!!
    Nur ein Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Wirbelsturm auslösen

  9. #299
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Hier noch einmal zusammengefasst, was dieser Thread eindeutig beweist.......

    Der Dhimmi des Jahres 2020, die PI-NEWS-Auszeichnung für besonders sklavische Beihilfe zur islamischen Kolonisation, geht dieses Jahr an Anne-Maria Seydell, Richterin am Landgericht Magdeburg. Ihr Urteil einer läppischen Bewährungsstrafe für den arabischen Totschläger Marcus Hempels ist dabei nur eines von vielen ähnlich rechtsbeugenden Urteile, die heutzutage charakteristisch sind für die politisch instrumentalisierte, korrupte Justiz in Merkels Reich.

    All diesen Urteilen gemeinsam ist die skandalös milde Bestrafung islamischer Kolonisten, sofern ihre Opfer indigene Deutsche sind. Politisch gesehen übermitteln diese Urteile die immerselbe Botschaft: Gewalt gegen indigene Deutschen durch orientalische Kolonisten wird staatlich geduldet, sogar das Töten indigener Deutscher ist aus staatlicher Sicht nur ein Kavaliersdelikt.

    Über den Totschlag des 30-jährigen Marcus Hempel aus Wittenberg durch einen 2015 illegal nach Deutschland eingedrungenen angeblichen „Syrer“ ist nicht nur bei PI-NEWS, sondern auch im Mainstream ausführlich berichtet worden. Dass der arabische Totschläger nur eine Bewährungsstrafe erhalten würde, war schon vor Prozessbeginn absehbar.

    Denn das Schema der Justiz im Zeitalter des Buntismus ist stets dasselbe: Die allererste Frage eines Richters gilt immer der Abstammung von Täter und Opfer. Ist das geklärt, ist das Urteil im Grunde gesprochen: Indigene Deutsche rangieren im Zweiklassenrecht der Bunten Republik auf der untersten Stufe, orientalischen Kolonisten als oberster Menschenklasse stehen besondere Vorrechte zu.

    Diesem Schema entsprechend hat im März 2020 auch Anne-Maria Seydell geurteilt, als sie den 17-jährigen Sabri H. mit einer lächerlichen Bewährungsstrafe laufen ließ. Hätte hingegen Marcus Hempel als deutscher Indigener den „Syrer“ totgeschlagen – insbesondere da sich der Getötete in diesem Fall erkennbar auf dem Rückzug befand – , hätte Seydell den deutschen Schläger wohl niemals nur zur Bewährung verurteilt.

    Vielmehr hätte sie alle rechtlichen Hebel genutzt, um zu einer möglichst hohen Strafe zu gelangen: „Tod billigend in Kauf genommen“, „niedere Beweggründe“, „Rassismus“. Denn so will es die ungeschriebene Gesetzlichkeit der buntistischen Zweiklassenjustiz: Für indigene Deutsche gilt immer die ganze Härte des Gesetzes, für islamische Kolonisten die ganze Milde.

    Anne-Maria Seydell hat daher nur ihre Pflicht getan. Es ist deshalb auch müßig zu fragen, ob sonstige Einflusskräfte, insbesondere Korruption, bei ihrer Urteilsfindung eine Rolle gespielt haben. Dass die Justiz in Merkels Reich, insbesondere im Bereich des auf allen Ebenen hochkorrupten Ausländerrechts, anfällig ist für Bestechlichkeit, ist ein offenes Geheimnis. Viel Schwarzgeld aus Drogen- und Prostitutionsgeschäften des ausländischen Clanmilieus, insbesondere wenn die Urteile im Rahmen von „Vergleichen“ nichtöffentlich in Hinterzimmern ausgeklüngelt werden, findet sich in so mancher deutschen Richtervilla verbaut.

    Ob auch Anne-Maria Seydell zu diesen Richtern gehört, die sich ihre Gefälligkeitsurteile mit Schmiergeld bezahlen lassen, oder nicht, tut nichts zur Sache. Genauso wenig von Belang ist die Frage, ob Seydell – man denke an die in Berlin erhängt aufgefundene Richterin Kirsten Heisig – im Vorfeld dieses Urteiles von Araberclans bedroht, erpresst oder sonst wie gefügig gemacht wurde. Das große Thema ihres Urteils im Fall des Totschlags an Marcus Hempel ist einzig und allein die erschreckende Selbstverständlichkeit, mit der die Abstammung von Menschen – aus welchen Gründen auch immer – wieder zu einem ganz wesentlich mitentscheidenden Gesichtspunkt der juristischen Urteilsfindung in Deutschland geworden ist.

    Indigene Deutsche darf man beleidigen, schlagen, treten, vergewaltigen, töten – dies ist das politische Signal, das von unserer Justiz immer wieder aufs Neue ausgesandt wird, zur Ermutigung der Kolonisten und zur Einschüchterung der Indigenen. Auch Anne-Maria Seydells Urteil im Fall des totgeschlagenen Marcus Hempel ist nur ein Teil dieses großen Ganzen, nur ein weiteres Echo der immergleichen Botschaft. Der Dhimmi des Jahres 2020 geht daher nicht nur an diese spezielle Frau als kleinem Rad im Getriebe, sondern zugleich an die gesamte politisch instrumentalisierte, korrupte Justiz der Bunten Republik.

    http://www.pi-news.net/2020/12/dhimm...maria-seydell/
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  10. #300
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    RADFAHRER MIT 83 KM/H ERFASST
    Totraser kommt mit Bewährung davon

    Frankfurt – Ein Tod, so sinnlos, wie vermeidbar. Hätten nur zwei Männer ein Mindestmaß an Vernunft gezeigt. Doch so musste Frank I. (57) am 26. September 2019 sterben und Goran S. (32) wegen fahrlässiger Tötung und Verkehrsgefährdung vor Gericht.

    Es war gegen Mitternacht, regnerisch, als sich der kroatische Kellner nach einem Abend mit einem Kumpel im Frankfurter Stadtteil Ostend ans Steuer seines Audi A5 (235 PS) setzte. Nüchtern, aber ungeduldig.
    Schon am Zoo fiel er Motorradfahrern auf, weil er nicht mit der grünen Welle auf dem Anlagenring mitschwamm, sondern an jeder Ampel stark beschleunigte, an der nächsten abbremsen musste, wieder beschleunigte. Außerdem schnitt er eine Kurve.


    Hinterm Opernplatz wollte Goran S. dann unbedingt noch die Grünphase an der Ecke Taunusanlage/Junghofstraße erwischen. Obwohl die Ampel schon auf Gelb sprang, als er noch 100 Meter entfernt war.
    Er beschleunigte auf mindestens 94 km/h, stellte später ein Gutachter fest. Und sah zu spät, dass Frank I. auf seinem Rad die Straße kreuzte. Der hatte über 2 Promille, scherte sich deshalb nicht darum, dass auch er Rot hatte, nahm den heranrasenden Audi nicht wahr.

    Trotz Vollbremsung erfasste der A5 den Radfahrer immer noch mit 83 Stundenkilometern. Schleuderte ihn vier, fünf Meter in die Höhe und 25 Meter weit. Das Rad flog sogar 44 Meter. Das Auto kam erst nach 57 Metern zum Stehen.
    Gastronomie-Betriebsleiter Frank I. war sofort tot.
    Stockend und unter Tränen gestand der Totraser: „Ich wünsche manchmal, mich hätte das Schicksal des anderen getroffen. Nur mein Sohn lässt mich durchhalten. Ich hatte gehofft, heute auf die Angehörigen zu treffen, um ihnen persönlich zu sagen, wie leid es mir tut. Ich muss bis an mein Ende damit leben.“

    Seine Reue, sein Geständnis und die Mitschuld des Opfers führen zu einem milden Urteil: Zwei Jahre auf Bewährung, drei Jahre Führerscheinsperre.
    https://www.bild.de/regional/frankfu...4808.bild.html
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