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  1. #281
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Kräftige 25-jährige Migranten können aufgrund von Haftempfindlichkeit nicht eingeknastet werden. Aber eine 92-jährige Deutsche wird gnadenlos verfolgt..........

    Berlin – Knast-Nachschlag für Holocaust-Leugnerin: Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte Ursula Haverbeck (92) am Freitag zu einem Jahr Gefängnis wegen Volksverhetzung.

    Die Angeklagte blieb dem Prozess am zweiten Prozesstag fern. Es wurde ohne sie verhandelt, sie war anwaltlich vertreten. Die Akademikerin gilt als Galionsfigur der rechten Szene (2019 Spitzenkandidatin für „Die Rechte“ bei der Europawahl).

    Zweieinhalb Jahre Gefängnis hatte die Rentnerin als Holocaust-Leugnerin bis zum 5. November 2020 verbüßt. Am 17. November 2020 begann der neue Prozess.
    https://www.bild.de/regional/berlin/...1578.bild.html

    ....es ist klar, dass das Leugnen des Holocaust in Deutschland eine Straftat ist. Die Frage ist aber, ob hier die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist, wenn gleichzeitig Migranten für schwere Straftaten lediglich Bewährungsstrafen bekommen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #282
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Kräftige 25-jährige Migranten können aufgrund von Haftempfindlichkeit nicht eingeknastet werden. Aber eine 92-jährige Deutsche wird gnadenlos verfolgt..........




    ....es ist klar, dass das Leugnen des Holocaust in Deutschland eine Straftat ist. Die Frage ist aber, ob hier die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist, wenn gleichzeitig Migranten für schwere Straftaten lediglich Bewährungsstrafen bekommen.
    Da kann die Justiz endlich mal wieder zeigen, wozu sie fähig ist.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #283
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Unfassbar!

    Oldenburg – Ein Staatsanwalt hat sich in einem Kindesmisshandlungs-Verfahren für eine milde Strafe für den Täter eingesetzt. Und diese Forderung hat der Jurist mit Zitaten aus der Bibel begründet!

    Der Staatsanwalt ist bei Gericht Vertreter der Anklage. Aber in dem Berufungsverfahren am Landgericht Oldenburg lief das anders.


    ► Nach einem Bericht der Oldenburger „Nordwestzeitung“ hat sich der Staatsanwalt für einen 55-jährigen Familienvater eingesetzt. Der Mann aus Friesoythe hatte nachweislich seine Kinder geschlagen.
    Der Ankläger habe sich dann auf den Bibelsatz berufen „Wer sein Kind liebt, der züchtigt es“. Der Staatsanwalt habe auch auf Papst Franziskus verwiesen.

    Der Pontifex hatte im Februar 2015 bei einer Generalaudienz im Vatikan Schläge als Erziehungsmaßnahme indirekt befürwortet, Ohrfeigen jedoch ausdrücklich abgelehnt.

    Der Staatsanwalt relativierte die Taten des Familienvaters nach Angaben der „Nordwestzeitung“ auch mit den Worten, es sei noch gar nicht so lange her, da sei das Schlagen der eigenen Kinder erlaubt gewesen. Die Vorsitzende Richterin war fassungslos.
    Seit mehr als 20 Jahren ist es in Deutschland gesetzlich verboten, seine Kinder zu prügeln.

    „Religiöse Begründungen gehören nicht in ein Plädoyer“, erklärte die Oldenburger Staatsanwaltschaft am Donnerstag selbstkritisch in einer Stellungnahme. Es dürfe kein Zweifel an staatlicher Neutralität gegenüber den Religionen aufkommen. „Und schon gar nicht dürfen religiöse Erwägungen sich gegen gesetzliche Vorgaben wenden und begangenes Unrecht relativieren.“


    https://www.bild.de/news/inland/news...8052.bild.html
    Ein Staat der die Verstümmelung/Körpererletzung kleiner Jungen erlaubt ist zu vielem in der Lage !!!
    Nur ein Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Wirbelsturm auslösen

  4. #284
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    KLEINWÜCHSIGER (41) ERSTICKTE AN SEINEM BLUT
    Nur drei Jahre Haft für den Peiniger von „Ibo“
    Im Prozess um den tragischen Tod von Ibrahim Demir († 41) hat das Landgericht Dortmund den Angeklagten Asir A. (39) zu drei Jahren Haft wegen Körperverletzung verurteilt.

    Der Fall: Mitte Mai fand ein Nachbar den sterbenden „Ibo“ in einem Hauseingang in Dortmund. Den Peiniger sah er noch flüchten. Noch während der Notarzt um „Ibos“ Leben kämpfte, kehrte der Angeklagte zum Tatort zurück.

    Schläger fühlte sich beleidigt
    ►Anhand seines Käppis identifizierte der Augenzeuge ihn als mutmaßlichen Täter. Einen Tag später fanden die Brüder des Opfers seinen Namen heraus – Festnahme.
    Im Prozess hatte der Angeklagte gestanden, dass er „Ibo“ zur Rede stellen wollte, weil er sich von ihm beleidigt gefühlt habe. Als das spätere Opfer dann aus seiner Haustür kam, will er ihn angesprochen und geschlagen haben. Der Kleinwüchsige fiel hin und blieb liegen. Dann will Asir A. den Tatort verlassen haben.
    Tritte gegen Kopf konnten nicht nachgewiesen werden
    Danach soll dem am Boden liegenden Mann allerdings noch gegen den Kopf getreten worden sein. Ob dies auch der Angeklagte war, blieb für die Kammer zweifelhaft. Der Vorsitzende: „Wir wissen nicht, wer das war. Ob es der Angeklagte war oder ein Anderer. Wir können dem Angeklagten seine Einlassung nicht widerlegen.“ Deshalb blieb letztlich beim Urteil nur eine Körperverletzung übrig.

    Nebenklagevertreter Hans Reinhardt (60) zu BILD: „Die Familie des Opfers ist entsetzt. Es ist doch eine reine Schutzbehauptung, ein Unbekannter sei hinzugekommen und habe dem kleinwüchsigen, behinderten Opfer die tödlichen Tritte verursacht.“

    Die Nebenklage will Revision einlegen. Dann kommt der Fall vor den Bundesgerichtshof.
    https://www.bild.de/regional/ruhrgeb...3556.bild.html
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  5. #285
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    KLEINWÜCHSIGER (41) ERSTICKTE AN SEINEM BLUT
    Nur drei Jahre Haft für den Peiniger von „Ibo“
    Im Prozess um den tragischen Tod von Ibrahim Demir († 41) hat das Landgericht Dortmund den Angeklagten Asir A. (39) zu drei Jahren Haft wegen Körperverletzung verurteilt.

    Der Fall: Mitte Mai fand ein Nachbar den sterbenden „Ibo“ in einem Hauseingang in Dortmund. Den Peiniger sah er noch flüchten. Noch während der Notarzt um „Ibos“ Leben kämpfte, kehrte der Angeklagte zum Tatort zurück.

    Schläger fühlte sich beleidigt
    ►Anhand seines Käppis identifizierte der Augenzeuge ihn als mutmaßlichen Täter. Einen Tag später fanden die Brüder des Opfers seinen Namen heraus – Festnahme.
    Im Prozess hatte der Angeklagte gestanden, dass er „Ibo“ zur Rede stellen wollte, weil er sich von ihm beleidigt gefühlt habe. Als das spätere Opfer dann aus seiner Haustür kam, will er ihn angesprochen und geschlagen haben. Der Kleinwüchsige fiel hin und blieb liegen. Dann will Asir A. den Tatort verlassen haben.
    Tritte gegen Kopf konnten nicht nachgewiesen werden
    Danach soll dem am Boden liegenden Mann allerdings noch gegen den Kopf getreten worden sein. Ob dies auch der Angeklagte war, blieb für die Kammer zweifelhaft. Der Vorsitzende: „Wir wissen nicht, wer das war. Ob es der Angeklagte war oder ein Anderer. Wir können dem Angeklagten seine Einlassung nicht widerlegen.“ Deshalb blieb letztlich beim Urteil nur eine Körperverletzung übrig.

    Nebenklagevertreter Hans Reinhardt (60) zu BILD: „Die Familie des Opfers ist entsetzt. Es ist doch eine reine Schutzbehauptung, ein Unbekannter sei hinzugekommen und habe dem kleinwüchsigen, behinderten Opfer die tödlichen Tritte verursacht.“

    Die Nebenklage will Revision einlegen. Dann kommt der Fall vor den Bundesgerichtshof.
    https://www.bild.de/regional/ruhrgeb...3556.bild.html
    Weil er sich beleidigt gefühlt hatte, immer die gleiche Ausrede. Er wollte sich beleidigt fühlen, alleine die Anwesenheit eines Kleinwüchsigen beleidigte ihn. Es war das Opfer, weil er kleinwüchsig war. Er wollte es dem Kleinwüchsigen ordentlich zeigen, niederstrecken und gegen den Kopf treten. Damit das Opfer tot ist.
    Vielleicht heute ein Kleinwüchsiger, morgen ein Homosexueller, übermorgen ein Ungläubiger, der ein Statussymbol trägt, das seinen Ärger erregt oder seine Haarfarbe, sein Gang...
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  6. #286
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Ein Auto kann zur Waffe werden. Wer jemanden umbringen möchte, sollte dies mittels seines Autos tun.......


    Familie trauert an Unfallstelle – und der Totraser ist frei......Zwei Dutzend Menschen versammeln sich mit der Familie am Leipziger Turm – Freunde, Verwandte und Kollegen von Kathrin Bagger. Am 14. Dezember 2019 wurde die Mutter hier Opfer eines Totrasers.
    Oliver Bagger: „Wir wollen an unsere Kathrin erinnern und daran, dass wir dieses Jahr das zweite Weihnachten ohne Mutter und Ehefrau feiern müssen, während der Verantwortliche bislang nicht einen einzigen Tag hinter Gittern saß.“
    Der Fahranfänger Mohamed G. (damals 19 Jahre) überfuhr Kathrin Bagger mit einem silbernen Mercedes-Coupé. Laut Gutachten war der Wagen mindestens 75   km/h schnell. Der Raser ließ die Schwerverletzte liegen, flüchtete und versuchte, die Kennzeichen des Wagens verschwinden zu lassen.
    Inzwischen – nach einem Jahr, hat sich der Angeklagte (Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt) über seinen Anwalt entschuldigt und jammert: „Ich bin seither krankgeschrieben und in ärztlicher Behandlung. Ich habe starke Schlafstörungen und schwere Angstträume.“

    Der wegen eines fehlenden Gutachtens ausgesetzte Prozess soll im Frühjahr neu aufgerollt werden. Bis dahin bleibt Mohamed G. ein freier Mann.

    https://www.bild.de/regional/sachsen...0146.bild.html


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    Mohamed G.
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  7. #287
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen


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    Mohamed G.

    Der Fahranfänger Mohamed G. (damals 19 Jahre)... mit einem silbernen Mercedes-Coupé....

    Ei, wo hat denn der Fahranfänger Mohamed mit seinen zarten 19 Jahren das silberne Mercedes-Coupé her?
    Wäre doch mal ne Frage wert, die aber offensichtlich der Richter nicht stellte, die Presse auch nicht.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  8. #288
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Schwarzfahrer droht im Zug mit Mord: Asyl-Afrikaner außer Rand und Band

    Einen Großeinsatz der Polizei löste am vergangenen Wochenende ein Gambier (34) in Kassel aus. Denn dieser hatte einen Schaffner mit dem Umbringen bedroht. Zeitweise war sogar offen, ob er nicht sogar eine Waffe bei sich trage!

    Infolgedessen kamen zehn Beamten zum Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe, um dem Vorfall in einer dort befindlichen ICE-Garnitur nachzugehen. Ein eigentlich in einer Unterkunft in Baden-Württemberg lebender afrikanischer Asylwerber hatte kein Ticket dabei und drohte dem Zugbegleiter in gebrochenem Englisch mit dem Tod („I kill you“). Dies berichtet die Fuldaer Zeitung.
    Betrunkener Gambier hatte aggressives Auftreten
    Immerhin stellte sich die ursprünglich angenommene Drohung mit Waffengewalt als Fehlalarm heraus – dennoch hatten die Beamten alle Hände voll zu tun. Denn der Mann zeigte sich laut Polizei „extrem aggressiv“. Zum Tatzeitpunkt war der Gambier zudem offenbar stockbetrunken: Ein Alkoholtest ergab einen stolzen Wert von 1,9 Promille.

    Nun wartet ein Strafverfahren auf den Migranten – in Haft muss er allerdings nicht. Denn nach den polizeilichen Maßnahmen setzte man ihn einfach wieder auf freien Fuß. Bleibt für das Bahn-Personal und die Passagiere im öffentlichen Verkehr nur zu hoffen, dass er bei seiner nächsten Zugfahrt weniger aufbrausend und nüchterner auftritt….

    Hessen: Häufung krimineller Migranten im Zugverkehr
    Der Vorfall ist längst kein Einzelfall mehr – Hessen kämpft seit längerer Zeit immer wieder mit Übergriffen von Einwanderern im Bereich öffentlicher Verkehrsmittel. Im September ereignete sich eine regelrechte Welle derartiger Vorkommnisse. Ebenfalls in Kassel biss damals eine nigerianische Schwarzfahrerin sogar eine Polizistin – Wochenblick berichtete über den schockierenden Fall.

    Im Landkreis Fulda kam es nur kurz zuvor sogar zu zwei Vorfällen. Ein Somalier hatte Anfang September einen Schaffner kräftig durchgeschüttelt – auch hier war ein fehlendes Ticket der Auslöser. Nicht im Zug aber am Bahnhof spielte sich die Tat eines Inders ab, der im Bahnsteigbereich eine junge Frau ins Gesicht schlug, weil sie nach seiner Grapschattacke auf die Avancen nicht eingehen wollte und keinen Sex wünschte.


    https://www.wochenblick.at/schwarzfa...rand-und-band/
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  9. #289
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    in Haft muss er allerdings nicht. Denn nach den polizeilichen Maßnahmen setzte man ihn einfach wieder auf freien Fuß.
    Aber eine Frau von 91 Jahren, der „Holocaust-Leugnen" vorgeworfen wird, muß selbstverständlich ins Gefängnis. Denn „Leugnen" ist schlimmer als „Bedrohung".
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  10. #290
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Von ihrer Sorte sitzen hunderte in den Ämtern. Sie sind geldgierig oder stehen politisch links und sind ideologisch motiviert, Straftaten zu begehen. Nach ihrer eignen Auffassung tun sie nur Gutes. Dabei richten sie Schäden in Millionenhöhe an. Nun wurde eine dieser Kriminellen verurteilt. 3 Jahre Haft ist ein Witz, denn effektiv dürfte diese Person nur wenige Monate einsitzen, wenn überhaupt..........

    DREI JAHRE HAFT
    Beamtin (45) vergab illegal Visa an Flüchtlinge

    Detmold – Sie verschaffte Dutzenden Flüchtlingen ein falsches Bleiberecht.

    Weil sie Visa und Aufenthaltsgenehmigungen illegal an Syrer und Iraker abgab, muss eine ehemalige Beamtin des Kreises Lippe für drei Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Detmold verurteilte Elisabeth P. (45) am Donnerstag wegen gewerbsmäßiger Urkundenfälschung im Amt und Einschleusen von Ausländern. Dass sie auch Geld (rund 250 000 Euro) kassierte, konnte nicht bewiesen werden.
    Die Richter waren überzeugt, dass die dreifache Mutter, die in der Ausländerabteilung arbeitete, von 2014 bis 2016 Flüchtlingen, die bereits in Deutschland lebten, half und gefälschte Papiere für deren Angehörige oder Freunde ausstellte. Daten bekam sie per E-Mail oder über WhatsApp.

    Die Herkunft von rund 250 000 Euro, die in dieser Zeit auf ihren Konten landeten, konnte das Gericht nicht aufklären. Im Prozess hatte Elisabeth P. behauptet, das Geld stamme aus Immobilien- und Kreditvermittlungsgeschäften. Anwalt Peter Rostek: „Diese Behauptung konnte nicht widerlegt werden.”

    Übrigens: Die eingereisten Flüchtlinge durften in Deutschland bleiben.

    https://www.bild.de/regional/ruhrgeb...4122.bild.html
    ....da diese Dame 250000 Euro kassiert hat, wäre es nur logisch gewesen, dieses Geld dem Staat zuzuführen und eine entsprechende Geldstrafe zu verhängen.
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