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  1. #221
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Lange, massive Mauer, das Dreckspack entlang dieser aufreihen und . . . DAS wäre gerecht!
    "...und dann gewinnst Du!"

  2. #222
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    zu Beitrag #217



    privat
    Der 2017 getötete Marcus Hempel und sein Vater Karsten (Fotomontage).

    FOCUS-Online-Reporter Göran Schattauer
    Dienstag, 31.03.2020, 23:29
    Vor wenigen Tagen verurteilte das Landgericht Magdeburg einen Syrer, der 2017 in Wittenberg einen 30-jährigen Deutschen im Streit getötet hatte, zu einer Bewährungsstrafe. Jetzt droht der zuständigen Richterin selbst juristischer Ärger. Nach Informationen von FOCUS Online erstattete der Rechtsanwalt der Opferfamilie Strafanzeige gegen die Frau. Außerdem legte er Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterin ein. Die Justizbehörden prüfen nun die Vorwürfe.
    Der Rechtsanwalt Thomas Seifert geht juristisch gegen eine Richterin des Landgerichts Magdeburg vor. Es handelt sich um die Vorsitzende der Jugendstrafkammer, die in der vergangenen Woche das Urteil im Fall des 2017 getöteten Marcus Hempel gesprochen hatte.
    Täter erhält Bewährungsstrafe für tödlichen Faustschlag
    Das Gericht verhängte gegen den heute 20-jährigen Täter eine zweijährige Bewährungsstrafe. Der Syrer hatte gestanden, Marcus Hempel im Streit mit einem Faustschlag niedergestreckt zu haben. Das 30-jährige Opfer verstarb kurz darauf an den Folgen des Sturzes auf den Hinterkopf.

    Der aus Baden-Württemberg stammende und seit einigen Jahren in Belgien tätige Rechtsanwalt Seifert hatte in dem nicht-öffentlichen Prozess den Vater des Getöteten vertreten. Der 55-jährige Karsten Hempel war in dem Verfahren Nebenkläger.








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    Lesen Sie hier den Artikel "Mildes Urteil am Landgericht Magdeburg: Nur Bewährung für tödlichen Faustschlag - Vater des Opfers könnte „vor Wut heulen“
    Staatsanwaltschaft prüft Strafanzeige gegen Richterin
    Nach FOCUS-Online-Informationen erstattete der Anwalt am 29. März gegen die Richterin Strafanzeige „wegen Volksverhetzung, Amtsanmaßung und versuchter Rechtsbeugung“. Außerdem stellte er Strafantrag „wegen Beleidigung“.
    Die Magdeburger Staatsanwaltschaft bestätigte an diesem Dienstag den Eingang des Schreibens. Sprecher Frank Baumgarten: „Die Staatsanwaltschaft wird nunmehr prüfen, ob sich aus dem Anzeigeninhalt Straftaten herleiten lassen.“ Zugleich erhob der Rechtsanwalt Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterin. „Der Präsident des Landgerichts prüft derzeit die Beschwerde und wird über diese dann entscheiden“, erklärte Gerichtssprecher Christian Löffler gegenüber FOCUS Online.
    Vorwürfe beziehen sich auf Vorfall am letzten Prozesstag
    Die Vorwürfe des Rechtsanwalts beziehen sich auf den letzten Verhandlungstag am 26. März, als das Gericht zur Überraschung der Nebenklage bereits sein Urteil fällte. Vorausgegangen war eine Verständigung zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten. Grundlage der Übereinkunft war wohl, dass der Angeklagte ein Geständnis abgelegt hatte, nicht vorbestraft ist und über eine „günstige Sozialprognose" verfügt.
    Thomas Seifert kritisiert in seiner Strafanzeige, die Vorsitzende Richterin habe ihm am Morgen den Zugang zum Gerichtsgebäude ohne sachlichen Grund verwehrt. Ein Justizbeamter habe ihn am Betreten des Hauses gehindert mit den Worten „Sie sind belgischer Rechtsanwalt. Ihnen ist der Zutritt zum Gerichtsgebäude verboten.“
    Der Anwalt wies nach eigener Darstellung darauf hin, dass er als Nebenklagevertreter befugt sei, an der Verhandlung teilzunehmen. Nach etwa 20 Minuten durfte er das Gebäude doch noch betreten. In seiner Anzeige macht Anwalt Seifert die Vorsitzende der Jugendstrafkammer für seinen „zwangsweisen“ Ausschluss persönlich verantwortlich.
    Anwalt: "Erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung"
    „Die Weisung der Beschuldigten, mir den Zutritt zum Landgerichtsgebäude zu verweigern, weil ich belgischer Anwalt bin, erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung“, heißt es in der Strafanzeige.
    Außerdem sei die Richterin überhaupt nicht befugt gewesen, ihm den Zutritt zum Gebäude zu verbieten, moniert Seifert. Sie verfüge nämlich nicht über das Hausrecht. Mit ihrem Vorgehen habe sie den Straftatbestand der Amtsanmaßung erfüllt.
    Weitere Vorwürfe: Versuchte Rechtsbeugung, Beleidigung
    Indem sie seine „Teilnahme an der Hauptverhandlung vereiteln wollte“, habe sich die Richterin auch noch der versuchten Rechtsbeugung schuldig gemacht, meint der Anwalt. „Ich denke, das Motiv der Vorsitzenden liegt darin, dass ich mich bereits in der Hauptverhandlung vom 19. März 2020 einer Verständigung über das Strafmaß des Angeklagten widersetzt habe.“
    Es liege überdies eine „Beleidigung meiner Person“ vor, so Seifert in seiner Anzeige. Mit ihren Handlungen habe die Richterin ihn „in der Berufsehre als belgischer Rechtsanwalt“ verletzt.
    Anwalt legt Revision gegen Bewährungs-Urteil ein
    Mindestens genauso gewichtig wie die Anzeige und die Dienstaufsichtsbeschwere ist ein Schriftsatz, den der Nebenklage-Anwalt ebenfalls am 29. März aufgesetzt und an das Landgericht geschickt hat. Darin teilte Seifert mit, dass er gegen das Bewährungs-Urteil für den 20-jährigen Syrer „das Rechtsmittel der Revision“ einlege. Der Fall landet damit vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
    Karsten Hempel, der Vater des Opfers, zu FOCUS Online: „Ich hoffe, dass es dann ein anständiges und faires Verfahren gibt.“
    https://www.focus.de/politik/gericht..._11834629.html
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  3. #223
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Rumäne vergewaltigt 45-Jährige: Bewährung wegen Entschuldigung

    Der rumänische Familienvater Alexandru F. fällt nach gemeinsamen Getränken über eine 45-Jährige her und vergewaltigt sie. Weil es ihm aufrichtig leid tut, bekommt er Bewährung.
    Am 8. November vergangenen Jahres nahm die Düsseldorfer Polizei den mit 2,1 Promille stark angetrunkenen 35-jährigen Rumänen Alexandru F. in einer Parkanlage fest. Dort soll der gerade einmal seit vier Wochen in Deutschland aufhältige zweifache Familienvater nach gemeinsam eingenommenen Getränken eine 45-jährige Frau vergewaltigt haben.
    Bei der Gerichtsverhandlung am Amtsgericht Düsseldorf in der vergangenen Woche bekundete der Verteidiger: „Es tut ihm aufrichtig leid. Er hatte vor der Tat getrunken.“ Weil er bereits seit einem halben Jahr in Haft saß, er die Tat bedauere, er geständig war und er doch zurück in seine Heimat wolle, wo eine Frau mit zwei gemeinsamen Kindern auf ihn warte, bekam er 21 Monate auf Bewährung. Wie die Bild-Zeitung berichtete, forderte die Staatsanwaltschaft zwei Jahre.

    https://www.journalistenwatch.com/20...ge-bewaehrung/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #224
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Rumäne vergewaltigt 45-Jährige: Bewährung wegen Entschuldigung
    Wer sich für seine Mitgliedschaft in der AfD entschuldigt, darf allerdings nicht mit der gleichen Milde rechnen; zumal der Rumäne ja auch selbst zum Opfer geworden war, zum Opfer seines kleinen Dingsda.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  5. #225
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Es war ein Mordversuch! Dem Migrantenbonus sei Dank bekam der Täter nur eine Bewährungsstrafe. Deutschland ist das Paradies für ausländische Kriminelle...………..

    Ein 18-jähriger Ukrainer wurde bei dem Angriff lebensgefährlich verletzt. Das Messer steckte so fest zwischen seinen Rippen, dass die Ärzte es nur mit viel Mühe herausziehen konnten.
    Bei dem Angriff wurde neben dem Täter auch ein Armenier verletzt.
    Das Tatmotiv blieb bis zuletzt unklar.
    Im Oktober wurden drei junge Männer bei einer Messerstecherei in Plauen schwer verletzt.
    Nun wurde ein 20-Jähriger für die Tat verurteilt.


    Der Afghane wurde vom Gericht zu zwei Jahren Haft nach Jugendstrafrecht verurteilt.
    Die Strafe wurde auf Bewährung ausgesetzt, der Haftbefehl aufgehoben.
    https://tekk.tv/deutschland/mann-sti...rteil-meldung/

    ...das ist schon sehr erstaunlich. Und wie rechtfertigt der Richter sein Urteil?


    Das Gericht wertete den ersten Messerstich gegen den Armenier als Notwehr, denn dieser soll den 20-Jährigen zuvor niedergeschlagen haben.
    ..aha, Notwehr also. Bei der Tatwaffe handelt es sich um ein Küchenmesser. Hat man so ein Messer immer dabei, oder wozu trug es der Täter bei sich? In vielen anderen Fällen wurde durchaus so geurteilt, dass derartige "Notwehraktionen" als überzogen gewertet wurden. Aber um den Migrantenbonus selbst in den übelsten Fällen durchsetzen zu können, sind sich die Richter zu nichts zu schade.

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Wieder ein Urteil, das zum Himmel stinkt...…………..

    Mord an Cottbuser Rentnerin: Freispruch für 21-jährigen Syrer

    Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 82-jährigen Frau aus Cottbus hat das Landgericht den Angeklagten freigesprochen. Dies berichtete Gerichtssprecherin Susanne Becker am Montag nach der Urteilsverkündung in dem nichtöffentlichen Prozess.
    Der zur Tatzeit 17 Jahre alte Syrer war angeklagt, die Rentnerin im Dezember 2016 getötet und anschließend beraubt zu haben. Das Urteil erging nach 102 Verhandlungstagen und einer Verfahrensdauer von gut zweieinhalb Jahren.
    Die Staatsanwaltschaft hatte für den 21-Jährigen zehn Jahre Haft wegen Mordes und Raub mit Todesfolge gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, weil die kriminaltechnischen Untersuchungen aus ihrer Sicht mangelhaft gewesen seien.

    Fehler bei der Untersuchung
    Die Kammer habe den 21-Jährigen freigesprochen, weil bei der Kammer Zweifel geblieben seien, ob der Angeklagte die Tat begangen habe, berichtete Becker. Da es keine Zeugen der Tat gegeben habe, seien das einzige belastende Indiz zwei in der Wohnung der Rentnerin aufgefundene DNA-Spuren des Syrers gewesen. Wegen Fehlern bei der kriminaltechnischen Untersuchung habe aber nicht ausgeschlossen werden können, dass diese Spuren etwa aus dem Treppenhaus hereingetragen wurden, sagte Becker. Der Flüchtling war ein Nachbar der getöteten Rentnerin. Außerdem sei der Tatort vor Eintreffen der Polizei durch den Einsatz der Rettungskräfte verändert worden.
    Der Verteidiger des Angeklagten, Christian Nordhausen, erläuterte auf Anfrage, die Beamten der Spurensicherung hätten nicht wie vorgeschrieben dokumentiert, wo und wann sie ihre Schutzkleidung gewechselt hätten. Nicht erklärbar sei auch gewesen, dass nur zwei DNA-Spuren gefunden wurden, obwohl die Wohnung des Opfers durchwühlt gewesen sei. Der 21-Jährige habe sich weder vor noch im Prozess geäußert...…
    https://www.uckermarkkurier.de/brand...139338405.html

    …….da sind schon Leute wegen Mordes verurteilt worden, die nachweislich nie an einem der Tatorte gewesen sind. Dass der Syrer nicht einmal seine Unschuld beteuert hat, deutet in eine Richtung, die an seine Täterschaft keinen Zweifel lässt.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  6. #226
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Bei der Tatwaffe handelt es sich um ein Küchenmesser. Hat man so ein Messer immer dabei, oder wozu trug es der Täter bei sich?
    Vielleicht plante er, sich ein Süppchen zu kochen. In manchen deutschen Gegenden ist das Wasser nämlich sehr hart.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  7. #227
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Während islamistische Extremisten, Linksterroristen und kriminelle Ausländer-Clans in Deutschland von der Justiz mit Samthandschuhen behandelt werden und de facto einen „Freifahrtschein“ haben, richtet sich die ganze Härte des Gesetzes mal wieder gegen den Autofahrer. Seit 28. April 2020 gilt in Deutschland für Autofahrer ein neuer Bußgeldkatalog. Schon bei geringfügigen Verkehrsverstößen oder Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen nun völlig überzogene Bußgelder und sogar Fahrverbote. Die Verkehrssicherheit wird dadurch nicht erhöht, dafür aber einmal mehr der Autofahrer zur „Melkkuh der Nation“ gemacht und ein unkalkulierbares Risiko für all jene geschaffen, die auf ihren Führerschein angewiesen sind.

    Schon ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts, beziehungsweise 26 km/h außerorts und auf Autobahnen droht jetzt ein Fahrverbot von einem Monat. Zuvor war dies erst ab einer Überschreitung von 31 km/h, beziehungsweise 40 km/h der Fall. Sprich, wer in einer Ortschaft einmal ein „Zone 30“-Schild übersieht und mit 51 km/h weiterfährt, der ist sofort seinen Führerschein los. Experten schätzen, dass dies zukünftig jährlich bis zu 2 Millionen Autofahrern den Führerschein kosten wird! Eine existenzbedrohliche Situation für jeden, der auf seinen Führerschein angewiesen ist, egal ob als berufstätiger Pendler, auf dem Land, oder als älterer Mensch, der ohne Auto schlicht nicht mehr mobil ist.

    Aber auch bei geringeren Überschreitungen um bis zu 20 km/h haben sich die Bußgelder verdoppelt. So zahlt man nun im – am Tacho kaum wahrnehmbaren – Bereich von bis zu 10 km/h zu viel, bereits 30 Euro Strafe, ab 16 km/h schon 70 Euro. Noch empfindlicher als die Geldbußen treffen den Autofahrer die Punkte in der Flensburger Verkehrssünder-Datei, die zu weiteren Fahrverboten führen können und nun auch schon viel früher drohen, nämlich ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 21 km/h, auch außerorts, sowie für das Parken in zweiter Reihe. Übrigens wird Falschparken auf einem Parkplatz für Elektroautos nun genauso bestraft, wie auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte.

    An den völlig überzogenen und unverhältnismäßigen Strafen wurde zurecht scharfe Kritik laut. Dr. Michael Haberland vom Autoclub „Mobil in Deutschland“ spricht von einer „Führerschein-Vernichtungsmaschine“. Der ADAC kritisiert, dass Fahrverbote nun völlig „unabhängig von der Gefährdungssituation und ohne ausreichende Differenzierung“ drohen. Selbst die Polizeigewerkschaft plädiert dafür, die Geschwindigkeitsgrenze, ab der Fahrverbote drohen, wieder anzuheben. Inzwischen musste auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) einsehen, dass die überzogenen Strafen und Fahrverbote „unverhältnismäßig“ sind und das „Gerechtigkeitsempfinden“ der Bürger verletzen und will diese nun teilweise wieder rückgängig machen. Das kann er aber nur mit der Zustimmung des Deutschen Bundesrates...……………


    https://www.patriotpetition.org/2020...aengig-machen/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  8. #228
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Im Februar jährte sich der Mord an Hatun Sürücü zum 15. Mal. Anlass genug diesen krassen Fall hier einzugliedern, ist er doch das Paradebeispiel für eine windelweiche deutsche Justiz, wenn es um Angeklagte aus dem Migrantenmilieu geht. Bei diesem Mord wurde eine junge kurdische Frau von ihren Brüdern auf offener Straße erschossen um die vermeintliche Familienehre wiederherzustellen. Trotz detaillierter Zeugenaussage und klarer Beweislast sprach das Gericht zwei der Brüder frei. Lediglich der jüngere Bruder wurde zu 8 Jahren Haft verurteilt, da er tatsächlich die drei Schüsse auf seine Schwester abgab und dies auch gestand. Im Gefängnis wurde der Mörder von seinen islamischen Mitgefangenen wie ein Held verehrt.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  9. #229
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Früher wäre so einer im Gefängnis vor die Hunde gegangen (worden). Da war aber die "Belegschaft" eben noch größtenteils einheimisch. Heutzutage haben wir bis zu 80 Prozent Migranten in den Gefängnissen, weil diese ja offiziell nicht krimineller als Deutsche sind, und da ist es eben etwas anders . . .
    "...und dann gewinnst Du!"

  10. #230
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Wenn linke Angeklagte auf einen linken Richter treffen, kann ihnen nicht viel passieren...……….

    „Ich habe Verständnis für Ihre Ziele“
    Richter sympathisiert mit Haus-Besetzern!
    Dresden – Das gibt es auch nicht alle Tage ... Haus-Besetzer Linda K. (30) und Alessandro F. (30) wurden am Mittwoch vom Amtsgericht wegen Hausfriedensbruch nur verwarnt, bekamen 200 Euro Geldstrafe auf Bewährung.

    Die Haus-Besetzer hatten am 17. Januar diesen Jahres für fünf Tage drei Villen an der Königsbrücker Straße besetzt, wollten die Besitzer, „Argenta-Immobilien“ in München dazu bringen, ihnen die Häuser für alternative Wohn- und Sozialprojekte zur Verfügung zu stellen.
    Die Häuser stehen seit 30 Jahren leer, gehören zur Firma „Dental-Kosmetik“ (im Besitz der Argenta), die schon zu DDR-Zeiten die Kinderzahncreme „Putzi“ herstellte.
    Richter Arndt Fiedler (57) zu den Angeklagten: „Ich habe Verständnis für Ihre Ziele. Sie haben etwas Gutes gewollt und anders als in der Anklage formuliert auch keinen Sachschaden angerichtet, sondern begonnen, die Grundstücke in Ordnung zu bringen. Engagieren Sie sich bitte weiter, aber mit legalen Mitteln.“

    https://www.bild.de/regional/dresden...0600.bild.html
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