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  1. #121
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    >Ich bin da nicht so bewandert aber solange sich der Hund auf deinem Grundstück aufhält, ist das doch nicht zu beanstanden.

    Es kam aber trotzdem einer vom Ordnungsamt - aber ich bekam auch nur Briefpost eben weswegen sie gekommen sind - daß sie nichts zu beanstanden hatten - sie haben den Hund gesehen der gemeldet hatte -aber sahen keinen Grund da irgendwie Probleme zu machen : Hund verhält sich normal - meldet halt was seine Aufgabe ist...
    Hab nie wieder was von denen gehört.


    Ich finds halt nur kackedreist: erst zu versuchen einzubrechen und wenn man dann gestört wird - der Hund den Job ausübt für den er angeschafft wurde - nämlich zu melden und Eindringlinge zu vertreiben und im Notfall auch zu verteidigen falls ich angegriffen werde - dann das Ordnungsamt wegen "gefährlichem Hund" Meldung zu erstatten (nur weil Hund meldet und vertreibt- hat ja nicht gebissen sondern nur vertrieben und hat Halt gemacht an Grundstücksgrenze) weil man beim aufbrechen gestört wurde...

  2. #122
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Ist wie der Einbrecher, der nachts bei Dir im Schlafzimmer steht. Du wehrst Dich Deiner Haut, schlägst ihn im Idealfall nieder und er verklagt Dich noch wegen Körperverletzung und bekommt sogar Recht! Wie mir mal ein Polizist persönlich erklärte, hätte man nur das Recht, wenn möglich, die Polizei zu rufen, den Einbrecher aber nicht körperlich anzugreifen. Gut, festhalten, ohne ihm weh zu tun, das dürfte man! Ihn dann höflich bitten, doch Platz zu nehmen, bis die Polizei eintreffe! Nur wenn man selbst durch den Einbrecher angegriffen werden sollte und sich in Notwehr verteidigt, DANN darf man zuschlagen! Nur noch pervers! In solchen Fällen lob ich mir die amerikanischen Gesetze, von denen ich aber generell sonst nicht viel halte. Du hast das Recht, jeden Einbrecher zu erschießen (zumindest in vielen Staaten). Peng und gut is! Da würden sich so manche Kulturbereicherer hier schwer überlegen, irgendwo einzubrechen!
    "...und dann gewinnst Du!"

  3. #123
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Niemand kann doch etwas dafür, wenn der Herr Einbrecher in Unkenntnis einer fremden Wohnung im Dunkeln stolpert und sich selbst verletzt.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  4. #124
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Ihn dann höflich bitten, doch Platz zu nehmen, bis die Polizei eintreffe!
    Und wann wird die Polizei eintreffen? Etwa 3 Stunden später, schlicht weil es dank ideologischem Kaputtsparens der Polizei an den nötigen Ressourcen fehlt.

    Und das war einst auch so ähnlich in den USA. Da konnte der Sheriff nicht zu den Farmern in die hinterste Provinz reiten, da mussten die Eigentümer ihr Eigentum selbst vor Banditen schützen. So hat man diese Gangart, die eben auch abschreckend wirkt, beibehalten.
    Du hast das Recht, jeden Einbrecher zu erschießen (zumindest in vielen Staaten). Peng und gut is! Da würden sich so manche Kulturbereicherer hier schwer überlegen, irgendwo einzubrechen!
    Und wenn sich die gegenwärtigen Tendenz fortsetzt, wird es wohl auch in Europa immer mehr nötig.
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

    Kalifatslehre. Darum geht es.


  5. #125
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Ein typisches Beispiel für den Migrantenbonus..................

    Freispruch für Messerstecher
    Seyed M. (18)
    Die Jugendstrafkammer Münster hat am Montag Seyed M. (18) vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen! Der Flüchtling aus Afghanistan hatte in Ochtrup den Studenten José M. (20) erstochen.
    Bild.de
    ......starker Tobak!!! Was ist geschehen? Der Afghane Seyed M. belästigte mehrfach eine Bekannte vom Opfer José M. dieser bestellte seinen Mörder zur Aussprache in den Stadtpark, wo es zu einer Rangelei kam. Seyed M. stach 8 mal auf José ein und tötete ihn. Dem Mörder aus Afghanistan wurde Notwehr attestiert und freigesprochen. Es gab bereits häufiger Urteile, wo derjenige, der angegriffen wurde, anschließend im Gefängnis landete weil er über die Notwehrsituation hinaus den Angreifer abwehrte. Dieser Freispruch ist ein handfester Skandal und belegt die Existenz des Migrantenbonus.
    Die erschütterte Mutter des Ermordeten reagierte fassungslos und kündigte an, alles zu unternehmen, dass es zu einer Revision kommt.

    Das Mordopfer José M. engagierte sich als Unterstützer für "Flüchtlinge"

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    Der Mörder aus Afghanistan
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    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  6. #126
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Es ist wirklich recht gebeugt, dieses deutsche Recht, das sich anscheinend vor jedem Unrecht verneigt, vorausgesetzt, es wurde von keinem Deutschen begangen.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  7. #127
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Cherusker Beitrag anzeigen
    Es ist wirklich recht gebeugt, dieses deutsche Recht, das sich anscheinend vor jedem Unrecht verneigt, vorausgesetzt, es wurde von keinem Deutschen begangen.
    Art 3 GG:

    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
    Banananrepublik.
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

    Kalifatslehre. Darum geht es.


  8. #128
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Die 15-jährige Alexandra ist davon überzeugt – sie wurde von einem Deutsch-Syrer vergewaltigt. Untersuchungen der Rechtsmedizin stützen ihre Aussage. Doch weder Polizei noch Staatsanwaltschaft glauben ihr. Gegen den mutmaßlichen Täter wird keine Anklage erhoben. Zurück bleibt ein zerbrochenes junges Mädchen und eine verzweifelte Mutter, die nicht verstehen kann, das so etwas in Deutschland möglich ist.
    Der 10. Mai ist ein lauer Abend. Die 15-jährige Alexandra aus Ilsede feiert am Vatertag vergangenen Jahres mit Freunden und Bekannten auf einem alten Hüttengelände ab. Auch ein ehemaliger Klassenkamerad, der damals 17 Jahre alte Sallarr G. ist mit von der Partie. Man trinkt und unterhält sich. Auch Alexandra trinkt, aber nicht so sehr, dass sie die Kontrolle verliert. Irgendwann gegen 23 Uhr soll der in Deutschland geborenen Syrer Alexandra aufgefordert haben, mit ihm an einen ruhigeren Platz zu kommen, damit man sich besser unterhalten kann. Nach nur wenigen Schritten setzen die Erinnerungen des jungen Mädchens aus.
    Wohin sie gingen und was dann mit ihr geschah, weiß sie Stunden später nicht mehr. Als Alexandra morgens zu Hause auftaucht, ist ihre Mutter über den desolaten Zustand ihrer Tochter entsetzt. Die beiden versuchen zu rekonstruieren, was passiert sein könnte. Ein verlorenes teures Handy und ihr fehlender Schlüpfer sind Hinweise, dass Alexandra etwas Furchtbares passiert sein muss. Sie vermuten,dass das Mädchen entweder mit Hilfe von Drogen bzw. K.-o.-Tropfen oder durch ihre Diabeteserkrankung den Alkohol nicht vertragen hat, einen Gedächtnisverlust erlitten hat und Opfer einer Vergewaltigung geworden ist. Noch am Vormittag des 11. Mai macht sich Alexandra zusammen mit ihrer Mutter Lorina Seiler auf den Weg zum Polizeirevier, um Anzeige zu erstatten.
    Der Fall scheint klar: Die übliche Untersuchung durch die Gerichtsmedizin stützt den Verdacht von Mutter und Tochter: Im Gutachten werden Bissspuren an Hals und De.kolle.té, Hautrötungen durch das Aufliegen auf hartem Untergrund, eine Kratzspur am rechten Oberschenkel, sowie eine deutliche Rötung der Schleimhaut im Bereich des Scheideneingangs festgestellt – die „eventuell durch das brüske Einführen eines Penis in die Scheide“ zu Stande gekommen sein könnte.
    Schützt hier die Justiz einen Vergewaltiger?
    Doch schon bei der Vernehmung wendet sich das Blatt – ab jetzt versucht man von Seiten der Behörden scheinbar alles, um das Opfer in ein schlechtes Licht zu rücken und den mutmaßlichen Täter – den syrischstämmigen Deutschen Sallarr G. – von jedem Verdacht reinzuwaschen. Es bahnt sich ein handfester Justizskandal an.
    Alexandras völlige Abwesenheit und Verschlossenheit bei der Vernehmung, wird gegen sie ausgelegt. Sie hätte im Rahmen der Befragung „unbeeindruckt“ gewirkt, vermerkt die Kriminaloberkommissarin. Alexandra weise in der Schilderung der Ereignisse große Lücken auf – „insbesondere fehlt die Detailvielfalt“, hält das Protokoll fest. Andererseits scheint für die Ermittler klar, dass das Mädchen offenbar nicht betrunken gewesen ist: „Eine Hilflosigkeit durch Alkohol ist ebenfalls auszuschließen“. Schwere Gedächtnislücken, keine Details, das alles ohne betrunken gewesen zu sein – diesem Widerspruch gehen weder die Kommissarin, die Staatsanwältin und auch nicht die „Opferanwältin“, die eigentlich die Interessen des jungen Mädchens vertreten müsste, nach. Eine Blut- oder Urinprobe, die mögliche Drogen oder auch Alkohol nachweisen und somit die Erinnerungslücken erklären könnte, wird nicht angeordnet.
    Die erdrückenden medizinischen Befunde, die den Geschlechtsverkehr belegen und durchaus auf eine Vergewaltigung hinweisen könnten, spielen offenbar für die ermittelnde Kommissarin keine Rolle. Sie glaubt Sallarr G., der die Tat offen zugibt, aber behauptet, der Geschlechtsverkehr sei „einvernehmlich“ geschehen.
    Für Polizei und Justiz scheint der Fall damit erledigt, sie geben dem Deutsch-Syrer volle Rückendeckung und nutzen so gut wie jedes Detail gegen das Mädchen. Es ist nicht nur der fehlende Drogentest, der dem Opfer zum Verhängnis wird, auch wichtige Zeugenaussagen werden nicht in die Akten aufgenommen. „Weil sie einen Freund hat“, wird Alexandra indirekt im Polizei-Protokoll unterstellt, sie hätte die Anzeige nur aufgegeben, um einen Fehltritt zu vertuschen. „Vielleicht erfolgte die Anzeige aus diesem Grund“, heißt es da fast sarkastisch. Wichtige Beweisstücke, wie die Kleidung des Verdächtigen werden nicht gesichert – der Vater des 17-Jährigen verweigert erfolgreich die Herausgabe.
    Ohne Alexandras fehlender „Detailvielfalt“ auf den Grund zu gehen, kommt die Kommissarin zu dem Ergebnis, „dass Alexandra eventuell an dem Abend Geschlechtsverkehr mit dem Beschuldigten gehabt hat, aber wohl eher einvernehmlich“.
    Sogar Rufmord muss das Vergewaltigungsopfer noch ertragen
    Bei dem Deutsch-Syrer hingegen wird ganz genau hingeguckt: Alles was seiner Entlastung dienen kann, wird akribisch protokolliert. Als erster Zeuge taucht ein gewisser Samuel H. auf, der Alexandra einen „schlechten Ruf“ bescheinigt, weil sie „ständig mit anderen Jungen liiert sei“. Das klingt fast nach einer persönlichen Abrechnung, sogar nach einer Rache, weil Samuel mit Alexandra anbandeln wollte, sie ihm jedoch einen Korb gab. Es stellt sich die Frage, warum wird eine solche Aussage, die nichts mit dem Tathergang zu tun hat, hier festgehalten? Muss ein solcher Zeuge allein wegen seiner Befangenheit nicht mit Skepsis betrachtet werden? Weiter behauptet Samuel, Alexandra und Sallarr G. wären mal ein Liebespaar gewesen. Soll der Eindruck entstehen, Alexandra wäre ein „Flittchen“ und hätte einfach mal ein bißchen „Sex mit dem Ex“ gehabt?
    All diese verworrenen Mosaiksteine zu Gunsten des Beschuldigten münden schließlich in der Abschlusserklärung der Staatsanwältin, die ohne weitere Nachforschungen den offensichtlich schlampigen und lückenhaften Polizeibericht wiedergibt. Wieder heißt es, dass die 15-Jährige „nicht detailliert“ angeben könne, „was tatsächlich passiert sein soll“. Die Staatsanwältin kommt zu dem Schluß „Mit dieser Aussage sind die Angaben des Beschuldigten nicht zu widerlegen.“
    Im Klartext: Eine Vergewaltigung, an die man sich nicht erinnern kann, ist auch keine Vergewaltigung. Ähnlich wie in islamischen Staaten heißt es heute offenbar auch bei der deutschen Justiz: Im Zweifel für den mutmaßlichen Vergewaltiger.
    Auch wenn der Vergewaltigungsvorwurf nicht eindeutig geklärt werden kann, verzichtet die Staatsanwaltschaft darüber hinaus sogar auf eine Anklage nach Paragraph§179 StGB, der im Falle eines „Geschlechtsverkehres mit einer hilflosen oder unter Bewusstseinsstörungen leidenden Person“ greift. §179 StGB regelt den „sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger Personen“. Unter „Widerstandsunfähigkeit“ versteht der Paragraph eine Person, die “wegen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einschließlich einer Suchtkrankheit oder wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung zum Widerstand unfähig ist.
    Es wird keine Anklage erhoben, die mutmaßliche Vergewaltigung der 15-jährigen Alexandra ad acta gelegt.
    Sollte der Fall von Anfang an vertuscht werden?
    Die Behörden scheinen sich durchaus darüber bewusst zu sein, dass hier etwas gewaltig in Schräglage ist: Ein YouTube-Video, in dem die 54-jährige Mutter sich angesichts des Unrechts, das ihrer Tochter auch noch von Seiten der Justiz angetan wird, an die Öffentlichkeit wendet, wurde innerhalb kürzester Zeit gelöscht – ist inzwischen aber wieder online. Doch liegt der Verdacht nahe, dass hier der Vorgang mit allen Mitteln unter den Teppich gekehrt werden soll.
    Die Vorwürfe der Mutter wiegen schwer. In ihrem Interview vor dem Berliner Kanzleramt schildert Lorina Seiler glaubhaft, wie die Gerichtsmedizin von einer Blut- und Harnuntersuchung bezüglich K.-o.-Tropfen Abstand nahm. Begründung: Der Zeitraum der Tat läge zu weit zurück. Doch nach eigener Aussage und nach den Behörden-Protokollen sind Mutter und Tochter nur wenige Stunden nach der vermeintlichen Tat bei der Polizei vorstellig geworden. Im Anschluss hatte die obligatorische Untersuchung im Gerichtsmedizinischen Institut stattgefunden. Von Zeitverzögerung kann also keine Rede sein.
    Selbst die Opferschutzorganisation Weißer Ring sei von der Aussage der Gerichtsmedizin überrascht gewesen, so Leonie Seiler. Besagte K.-o.-Tropfen würden sich auch noch nach Tagen in den Haarspitzen nachweisen lassen, so die Experten.
    Für die „Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer und ihre Familien“ Weißer Ring arbeitet auch die Rechtsanwältin von Alexandra. Doch die Frau, die das Mädchen verteidigen soll, ist sich in ihrer Beurteilung des Falls mit der Staatsanwaltschaft einig. Sie rät von einer Beschwerde gegen die Behörde ab und so verstreicht weitere wertvolle Zeit.
    Spielt hierbei eine Rolle, dass der Weiße Ring eine „regierungsnahe Organisation“ ist, die sich im Großen und Ganzen aus Geldbußen der Justiz finanziert? Die Justiz ist also mehr geldgebender Partner als Gegner. Der jetzige Vorsitzende Jörg Ziercke war Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), also Deutschlands ranghöchster Polizist. Polizisten und Staatsanwalte ausgerechnet über den Weißen Ring juristisch anzugehen, war also wohl von Anfang an ein aussichtsloses Unterfangen.
    15 Jahre alt und von allen im Stich gelassen
    Darüber hinaus hat der Verein hat bei der Beurteilung von Straftaten durch Migranten die gleiche reflexartige Täterschutz-Relativierung, wie die Justiz selbst. Die Aussagen des Vereins gegenüber den kritischen Stimmen gegen importierte Gewalt sind eindeutig. So hat der Bundesvorstand des Vereins den Beschluss gefasst, „dass künftig niemand ehren- und hauptamtliche Funktionen im WEISSEN RING ausüben kann, der gleichzeitig öffentlich für Parteien oder Organisationen aktiv ist, die Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit vertreten.“
    Es scheint unwahrscheinlich, dass Alexandras Rechtsanwältin eine andere politische Haltung als ihr Arbeitgeber vertritt, wenn es um einen mutmaßlichen Vergewaltiger mit Migrationshintergrund geht. Im überall geführten „Kampf gegen rechts“ setzt hier sofort der bekannte Schutzreflex ein – zumal die 54-jährige Mutter Lorina Seiler seit zwei Jahren ein engagiertes AfD-Mitglied ist. Ein Umstand, der in der niedersächsischen 21.000-Seelen-Gemeinde Ilsede kaum verborgen bleiben dürfte.
    Wenige Wochen nach der Tat, wird Alexandra nach exzessiven Alkohol- und Marihuana-Missbrauch in einem fast komaähnlichen Zustand in ein Krankenhaus eingeliefert. Für die Mutter ist das ein klarer Hilfeschrei, vergleichbar mit einem Suizidversuch, ein Zeichen für eine typische posttraumatische Belastungsstörung.
    Bis heute ist die mutmaßliche Vergewaltigung ungesühnt. Alexandra wurde nicht nur von der Polizei- dem „Freund und Helfer“ – und der Justiz im Stich gelassen. Sie wurde offenbar auch noch von Seiten des „Opfervereins „Weißer Ring falsch beraten. Die Folgen dieser Taten dürften schwerwiegende Folgen für ihr weiteres Leben haben. Ihr mutmaßlicher Vergewaltiger hat offenbar nichts zu befürchten – hinter ihm steht ein ganzer Staatsapparat. (KL/MS)

    https://www.journalistenwatch.com/20...ige-ich-keine/
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  9. #129
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Asylbewerber vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen
    Der 25-jährige Asylbewerber, der eine körperlich behinderte Flüchtlingshelferin vergewaltigt haben soll, ist vom Landgericht Nürnberg-Fürth freigesprochen worden. Das teilte der Pressesprecher des Gerichts, Friedrich Weitner, heute mit.
    Laut Weitner sei das Gericht nicht restlos überzeugt gewesen, dass der Geschlechtsverkehr gegen den Willen der Flüchtlingshelferin erfolgte. Deshalb sei der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" angewendet worden.
    Frau auf Flasche Wein eingeladen
    Laut Staatsanwaltschaft hatte der Asylbewerber die Frau im Dezember 2017 nach verschiedenen Behördengängen in ihrer Wohnung besucht und auf eine Flasche Wein eingeladen. Dort soll er die Sozialpädagogin vergewaltigt haben. Nicht zuletzt, weil die Frau an einer linksseitigen Spastik leide, sei sie dem jungen Mann körperlich unterlegen gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Der 25-Jährige hatte die Tat bestritten.

    https://www.br.de/nachrichten/bayern...rochen,RGTCPd2
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  10. #130
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Schwanzgesteuerte Monster! Man sollte ihnen diese Steuerung nehmen!
    "...und dann gewinnst Du!"

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