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  1. #101
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    ...Richterin Ulrike Grave-Herkenrath...
    „Wir glauben, dass er eine Persönlichkeit ist, bei der in einer Jugendstrafanstalt eine schlechtere Entwicklung zu befürchten ist als im Rahmen einer engmaschig betreuten Bewährung.“
    „Sie haben heute eine Chance bekommen“, so die Richterin.
    So, ich geh' jetzt erst mal kotzen . . .

    Ob die "Richterin" wohl genauso geurteilt hätte, wenn es ihr eigener Mann gewesen wäre, der totgeschlagen worden wäre? Man kann sich für die deutsche "Justiz" nur noch schämen!
    "...und dann gewinnst Du!"

  2. #102
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Vorurteile? Da stirbt ein Mann durch die Hand dieser Person. Körperverletzung mit Todesfolge ist keine Kleinigkeit.
    Das Gesetz sieht dafür folgende Strafen vor...........




    ...also selbst im minder schwerem Fall gibt es ein Jahr Gefängnis. Lies dir doch einfach mal den ganzen Thread durch. Ach ja ich vergaß. Mit dem lesen hast du es nicht so.

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    Ein anderer Fall

    Nach einem "Konzert" brachen die Mitglieder der Band die Toten Hosen in ein Freibad ein und nahmen ein nächtliches Bad. Natürlich haben sie einen Promibonus. Während der Normalbürger vor Gericht gebracht würde, kommen diese Musiker straffrei davon....................
    Da hast du wohl etwas missverstanden, vll hätte ich da eindeutiger sein können, dachte das wäre so klar. Ich bezog mich mit meiner Aussage selbstverständlich nicht auf den verlinkten Artikel, sonder einzig auf deine Äußerung dazu am Ende.
    N keinster Weise will ich eine Straftat leugnen, noch den Täter irgendwie in Schutz nehmen. Ist er schuldig, so gehört er, von mir aus auch hart, bestraft.

    Was den Promibonus angeht, würde ich dir zustimmen, zumindest habe ich auch das Gefühl, dass so was existiert. Dein Beispiel allerdings ist dagegen eher witzig als skandalös. Ich meine in ein Schwimmbad einbrechen, da kommt jeder mit ner Verwarnung davon, ist doch kein Kapitalverbrechen. :-)

  3. #103
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Lebenslänglich wegen eines quicklebendigen, reichlich theoretischen „Mordopfers“. Aber nur 8,5 Jahre für tatsächlichen Mord. Trotz der sichtbar vorhandenen, gräßlich zugerichteten Leiche einer 15-Jährigen im örtlichen Drogeriemarkt zur üblichen Geschäftszeit zum Beweis. Die Urteile im Namen des Volkes. Oder doch schon im Namen des Regimes?

    Syrisches Opfer quicklebendig: Deutscher muss lebenslang hinter Gitter
    Zweierlei Maß: Während Syrer für Tötungsdelikte oft glimpflich davon kommen, muss ein Deutscher, der während einer Auseinandersetzung im sächsischen Torgau mit einer manipulierten Schreckschusspistole einen Syrer anschoss, wegen „versuchten Mordes“ nun lebenslang hinter Gitter. Damit folgte der Richter der Vorgabe des Staatsanwaltes. Der hatte bereits in seinem Plädoyer am 21. September wegen einer „besonderen Schwere der Schuld“ die Höchststrafe für den Torgauer Keneth E. gefordert. Sogar mit anschließender Sicherheitsverwahrung.

    Wie die FR in ihrer heutigen Ausgabe schreibt, konnte das Gericht eine fremdenfeindliche Tat nicht erkennen, „auch wenn Indizien auf eine rechtsextreme Überzeugung des Täters wiesen“.

    Ebenfalls unberücksichtigt blieben die vom Gericht erkannten „Zwei Welten“, die hier während des Streites am 7. Juli zusammengeprallt seien. Auch für das „Alkoholiker-Milieu“ gab es keinen „Bonus“, ebenso wenig wie das nicht gerade „passive und friedliche“ Auftreten der syrischen Migrantengruppe. Die hatte zuvor an der Tankstelle einen Deutschen mit einem Gegenstand am Kopf verletzt. All diese, den Täter entlastenden Indizien, wurden nicht berücksichtigt…

    Acht Jahre für syrischen Rasiermesser-Schlitzer
    Dieser besagte Bonus wird augenscheinlich nur noch an Menschen mit einer anderen Rechtsauffassung vergeben, zum Beispiel an den syrischen Friseur, der seine ehemalige Geliebte und Chefin ein Rasiermesser an den Hals setzte und die Frau schwer verletzte. Er bekam laut rbb24 vom Landgericht Cottbus nur acht Jahre aufgebrummt.

    Eine ähnliche doppelte Moral mit Verdacht auf Stockholmsyndrom ist im Urteil gegen den Syrer zu erkennen, der eine Frau von der Brust bis zum Schambein regelrecht aufschlitzte und für diese Metzelei, die er mit der Scharia begründete („Als Moslem darf man das“), lächerliche fünf Jahre ins Gefängnis muss. (Jouwatch berichtete)

    Ebenfalls skandalträchtig ist die Ermittlung wegen „Totschlages“ des Landerichts Frankental im Fall der ermordeten 19-jährigen Polin Nicola, die wie die WELT schrieb, von ihrem türkischen Ex-Freund gezielt im Treppenhaus abgeschlachtet wurde. Der Fall erinnerte an den Mordfall von Kandel und wurde vom Frauenbündnis Kandel und anderen freien Bündnissen mehrmals thematisiert. Auch Mahnwachen und Kundgebungen wurden bereits abgehalten. (KL)
    https://www.journalistenwatch.com/20...tscher-gitter/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #104
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Lebenslänglich wegen eines quicklebendigen, reichlich theoretischen „Mordopfers“. Aber nur 8,5 Jahre für tatsächlichen Mord. Trotz der sichtbar vorhandenen, gräßlich zugerichteten Leiche einer 15-Jährigen im örtlichen Drogeriemarkt zur üblichen Geschäftszeit zum Beweis. Die Urteile im Namen des Volkes. Oder doch schon im Namen des Regimes?

    Syrisches Opfer quicklebendig: Deutscher muss lebenslang hinter Gitter
    Zweierlei Maß: Während Syrer für Tötungsdelikte oft glimpflich davon kommen, muss ein Deutscher, der während einer Auseinandersetzung im sächsischen Torgau mit einer manipulierten Schreckschusspistole einen Syrer anschoss, wegen „versuchten Mordes“ nun lebenslang hinter Gitter. Damit folgte der Richter der Vorgabe des Staatsanwaltes. Der hatte bereits in seinem Plädoyer am 21. September wegen einer „besonderen Schwere der Schuld“ die Höchststrafe für den Torgauer Keneth E. gefordert. Sogar mit anschließender Sicherheitsverwahrung.

    Wie die FR in ihrer heutigen Ausgabe schreibt, konnte das Gericht eine fremdenfeindliche Tat nicht erkennen, „auch wenn Indizien auf eine rechtsextreme Überzeugung des Täters wiesen“.

    Ebenfalls unberücksichtigt blieben die vom Gericht erkannten „Zwei Welten“, die hier während des Streites am 7. Juli zusammengeprallt seien. Auch für das „Alkoholiker-Milieu“ gab es keinen „Bonus“, ebenso wenig wie das nicht gerade „passive und friedliche“ Auftreten der syrischen Migrantengruppe. Die hatte zuvor an der Tankstelle einen Deutschen mit einem Gegenstand am Kopf verletzt. All diese, den Täter entlastenden Indizien, wurden nicht berücksichtigt…

    Acht Jahre für syrischen Rasiermesser-Schlitzer
    Dieser besagte Bonus wird augenscheinlich nur noch an Menschen mit einer anderen Rechtsauffassung vergeben, zum Beispiel an den syrischen Friseur, der seine ehemalige Geliebte und Chefin ein Rasiermesser an den Hals setzte und die Frau schwer verletzte. Er bekam laut rbb24 vom Landgericht Cottbus nur acht Jahre aufgebrummt.

    Eine ähnliche doppelte Moral mit Verdacht auf Stockholmsyndrom ist im Urteil gegen den Syrer zu erkennen, der eine Frau von der Brust bis zum Schambein regelrecht aufschlitzte und für diese Metzelei, die er mit der Scharia begründete („Als Moslem darf man das“), lächerliche fünf Jahre ins Gefängnis muss. (Jouwatch berichtete)

    Ebenfalls skandalträchtig ist die Ermittlung wegen „Totschlages“ des Landerichts Frankental im Fall der ermordeten 19-jährigen Polin Nicola, die wie die WELT schrieb, von ihrem türkischen Ex-Freund gezielt im Treppenhaus abgeschlachtet wurde. Der Fall erinnerte an den Mordfall von Kandel und wurde vom Frauenbündnis Kandel und anderen freien Bündnissen mehrmals thematisiert. Auch Mahnwachen und Kundgebungen wurden bereits abgehalten. (KL)
    https://www.journalistenwatch.com/20...tscher-gitter/
    Siehe:

    https://open-speech.com/threads/7782...76#post1777776
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  5. #105
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    GEGEN WEISSE ALTE MÄNNER IST DIE JUSTIZ UNERBITTLICH

    Hildesheim: Schwarzfahrender Opa (75) fährt in den Bau
    Acht(!) Staatsanwaltschaften jagten einen 75-jährigen Hildesheimer Schwarzfahrer, bis sie ihn zur Strecke gebracht hatten. Der alte weiße Mann wird jetzt für 110 Tage eingelocht.

    Unsere Justiz ist edel, weise, gerecht und unerbittlich – vor allem gegenüber den „neuen Deutschen“. Wer das Glück hat, auf „schwarzem Ticket“ fahren zu können, kann mit viel Milde und Verständnis rechnen. Erst am Freitag schenkte Richter Klaus Reinhoff vom Bonner Landgericht einem Menschen aus Ghana 1,5 Jahre Strafrabatt, der sich als brutaler Vergewaltiger betätigt hatte („Come out, Bitch, I want to fuck you – zu deutsch: Komm raus, Schlampe, ich will dich ficken“).
    Je weißer die Hautfarbe, so scheint es, desto härter fällt die Strafverfolgung aus. Den wohnungslosen Menschen, der vor 75 Jahren in Hildesheim geboren wurde, trifft die volle Härte des Gesetzes, weil er gegen die Regeln des Bahnfahrens verstößt. Er geriet zu dem wohl meistgesuchtesten Opa in Deutschland.

    Sein Verbrechen: der Mann reiste durchs Land, ohne zu bezahlen. Vielfach wurde er erwischt und ermahnt. Da kennt die deutsche Justiz kein Erbarmen. Die Staatsanwaltschaften in Hannover, Münster, Siegen, Bielefeld, Aschaffenburg, Hagen und Hildesheim setzten ihn auf die Fahndungsliste, berichtet die Hildesheimer Allgemeine.

    Am Donnerstag erwischten Kontrolleure den Senior im Bahnhof Hamm mal wieder ohne gültigen Fahrausweis. Weil er zur Festnahme ausgeschrieben war, landete er direkt im Knast.

    Im Juni 2017 hatte die Hildesheimer Justiz den Mann am Wickel, weil er den ICE nach Göttingen ohne Ticket benutzte und keine Strafe zahlen wollte. Die Folge: Strafbefehl über 100 Euro oder 20 Tage Bau. Weil er sich nicht im Gefängnis einfand, Fahndung!

    Die Mühlen der Justiz mahlten unerbittlich. Zusammen mit den Haftbefehlen der Staatsanwaltschaften Giesen und Aschaffenburg summierten sich die Fälle auf 110 Tage Haft. Über 1.700 Euro für einen Freikauf verfügte der als wohnungslos geführte Senior nicht oder wollte sie nicht bezahlen. Jetzt kommen auch die Fälle der restlichen vier Staatsanwaltschaften gegen ihn ins ins Rollen. Ordnung muss schließlich sein, Alter schützt vor Strafe nicht.

    Allerdings seien folgende Fragen erlaubt: Wird hier vielleicht ein 75jähriger Obdachloser gejagt, bis er zur Strecke gebracht ist? Gibt es keine anderen Mittel? Ist er überhaupt zurechnungsfähig? Welche und wieviele Anwälte haben ihn verteidigt? Steht die extreme Strafverfolgung in angemessenem Verhältnis zu den vergleichsweise harmlosen Taten. Oder soll hier lediglich ein Exempel am deutschen Schwarzfahrer exerziert werden?

    Denn im Teint etwas dunklere Schwarzfahrer kommen offenbar oftmals glimpflicher davon. So hatte der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer selbst fünf junge Araber ohne Fahrschein in der Bahn entdeckt, ein Foto gemacht und ins Netz gestellt. Ein gewaltiger Shitstorm war ihm sicher.

    Sofern die „neuen Deutschen ohne Fahrschein“ überhaupt beim Schwarzfahren zur Kasse gebeten werden, dürfte ihnen das generell am Allerwertesten vorbei gehen. Wenn das Geld mangels Masse, unklarer Identität später nicht eingetrieben werden kann, bezahlt das zuletzt der Steuerzahler. Wer aber Pech hat und Deutsch-Deutscher ist, egal wie alt oder vermögend, fährt in den Bau. Sonst könnte ja jeder kommen.


    http://www.pi-news.net/2018/10/hilde...rt-in-den-bau/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  6. #106
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    das ist halt die Konsequenz der anti-'rassistischen' linken Ideologie.

  7. #107
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Es wird langsam wieder Winter...

    Wenigstens hat der Obdachlose dann im Knast ein warmes Plätzchen mit regelmäßigen Mahlzeiten.
    Auch wird hofentlich der Knast überwacht - sowmit braucht er hoffentlich weniger Sorge haben, daß er im Schlafsack angezündet wird...

    1. Von was soll der Obsachlose die Strafe denn zahlen ? Klar daß der in Knast geht...
    2. selbst wenn ihm jmd das Geld für die Strafe zusteckt: gehts ihm besser wenn er im Winter erfriert oder im Schlafsack angezündet wird ?

    Ich kann den Obdachlosen irgendwie verstehen...

  8. #108
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    TOLERANZ-TOLLHAUS BERLIN

    Justizskandal: Mehrfach Verurteilter mit „Haftverschonung“ begeht Raubmord!
    Das ist Berlin im Merkeljahr 2018 – ein polizeibekannter Mörder ist der Bruder eines polizeibekannten Mörders – und bei BEIDEN haben Justiz und Behörden komplett versagt. Der mehrfach verurteilte Straftäter Omar Ali-Khan (42), erhielt „Haftverschonung“, obwohl er noch mehr als 500 Tage im Gefängnis hätte absitzen müssen.

    Die schöne Zeit der „Haftverschonung“ nutzte der Gast des Steuerzahlers, um bei einem Einbruch in Kreuzberg einen fünffachen Familienvater brutalst zu ermorden – ein Zufallsopfer! Es war aber nicht die einzige Tat der Merkel-Bestie.
    Der mehrfach wegen Raubes, Diebstahls mit Waffen und Drogendelikten vorbestrafte Omar Ali-Khan brach am helllichten Tag in Berlin über ein Baugerüst am 27. September bei Familienvater Detlev L. in der Alexandrinenstraße ein. Als der 54-Jährige den Einbrecher ertappte, stach Omar mehrfach mit einem Messer auf den Oberkörper seines Opfers ein, wie die Berliner Mordkommission mitteilte.

    Während der Familienvater am nächsten Tag im Krankenhaus verstarb, konnte der mutmaßliche Messerstecher fliehen – und wurde nach vier Tagen auf der Flucht von einer neuen, weiteren Straftat festgenommen.

    Mörder hätte noch 500 Tage in der JVA bleiben müssen …

    Omar Ali-Khan verübte vier Tage später einen erneuten Wohnungseinbruch in der Bücherstraße in Kreuzberg, nur einige hundert Meter vom ersten Tatort entfernt – und bedrohte auch hier den Mieter mit einem Messer. Auf der Flucht konnten ihn Beamte am U-Bahnhof Hallesches Tor stellen. Sie fanden bei dem Täter auch die Tatwaffe, an der noch Blut und DNA von Detlev L. klebten.

    „Wir ermitteln wegen Mordes und einer Raubtat. Der Beschuldigte soll dem Haftrichter vorgeführt werden“, so der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft. Bisher sei die Ausweisung oder Abschiebung des Täters an seinem ursprünglichen „Heimatland“, dem Libanon, gescheitert, weil das Land seine straffälligen Staatsbürger dummerweise nicht wieder zurück nehme. Ende vergangenen Jahres bekam der so genannte „Libanese“ (in Wahrheit natürlich Kurde oder Palästinenser), der in Deutschland nur geduldet ist, trotzdem eine „Haftverschonung“ von der migrationsaffinen Berliner Dhimmi-Justiz – Strafrecht für Dummies, sozusagen.

    Berlin: Polizeibekannter Mörder ist Bruder eines polizeibekannten Mörders


    Der mehrfach Vorbestrafte ist zu allem Übel der Bruder von Polizisten-Mörder Yassin Ali-Khan (48), der im Jahr 2003 den SEK-Beamten Roland Krüger († 37) erschossen hatte. Auch die Abschiebung von Yassin Ali-Khan scheiterte an einer bloßen Formalie. Der Libanese war im Jahr 2004 zu lebenslanger Haft verurteilt worden und sollte nach 15 Jahren im Gefängnis in den Libanon zurückgeführt werden.

    Doch dazu kam es nicht, weil aufgrund eines Behördenfehlers keine Anhörung stattfand. Die aktuellen Entwicklungen bezeichnen mit dem Fall betraute Insider als „extrem ärgerlich“ – zumal durch die plötzlich entstandene Öffentlichkeit die fragilen Verhandlungen über die „Rücknahme“ des Straftäters gefährdet werden können. Außerdem sei die Trennung von seiner Familie – sechs Kinder, vier davon in der Haft gezeugt, alle „deutsche Staatsbürger“ – unzumutbar. Alle Familienmitglieder leben zudem auf Kosten des Steuerzahlers. Yassin Ali-Khans Asylanwälte machten daraufhin einen Deal: Er verließ Deutschland „freiwillig“ im August 2018 und kann nach einem Jahr „legal“ wieder einreisen: Aus „Illegalität Legalität“ zu machen, ist auch das oberste Ziel der kriminellen Multi-Migrations-Matrone im Kanzleramt !

    Die Mordkommission rekonstruierte jetzt die Bluttat an der Alexandrinenstraße: Familienvater Detlev L., der erst seit kurzem dort wohnte, weil er sich von seiner Frau getrennt hatte, kam um 18.15 Uhr nach Hause – und überraschte offenbar Omar Ali-Khan. Detlev L., ein kräftiger Bauarbeiter, versuchte anscheinend den Einbrecher zu stellen.

    Auch das multikriminelle Menschengeschenk Omar Ali-Khan ist seit über 30 Jahren Stammgast der Berliner Justiz – sein Strafregister füllt Bände – wie bei so vielen illegalen Migranten. Wegen Einsprüchen und Berufungen gegen seine Verurteilungen durch seine steuerfinanzierten „Asylanwälte“ ist der Geduldete vorzeitig freigekommen – was ihm nun den Mord an einen Familienvater ermöglichte.

    Dr. Alice Weidel: Justiz- und Politikversagen kostet Menschenleben

    Dazu erklärt die Fraktionsvorsitzende der AfD im Deutschen Bundestag, Alice Weidel:

    „Das Versagen und die unbegreifliche Nachsicht von Justiz, Behörden und Politik im Umgang mit schwerkriminellen Einwandererclans kostet Menschenleben, zerstört Familien und untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Detlev L. könnte noch leben und seine fünf Kinder noch ihren Vater haben, wäre Omar Ali-Khan nicht anderthalb Jahre vor Ablauf seiner Haftstrafe aus dem Gefängnis entlassen worden.

    Dass Omar Ali-Khan sich nach seiner Haftentlassung frei in Berlin bewegen und wieder Verbrechen in Serie begehen konnte, ist den Bürgern nicht zu vermitteln. Dass sein Bruder, der Polizistenmörder Yassin Ali-Khan, wegen eines Behördenfehlers nach Verbüßung seiner Strafe nicht abgeschoben wurde, sondern schon in einem Jahr nach seiner ‚freiwilligen Ausreise‘ wieder nach Deutschland zurückkehren darf, ist ein handfester Skandal.

    Ausländische Straftäter müssen grundsätzlich in ihre Heimatländer abgeschoben und mit einer dauerhaften Einreisesperre belegt werden, die auch durchgesetzt wird. Und zwar nicht erst, wenn sie jemanden ermordet haben, sondern bereits nach der ersten Verurteilung unabhängig von der Schwere der Tat. Die Sicherheit der rechtstreuen Bürger muss wieder oberste Priorität bekommen.“

    Im bunten Toleranz-Tollhaus Berlin ist das aber alles null Problemo!!

    http://www.pi-news.net/2018/10/justi...geht-raubmord/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  9. #109
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    >Detlev L. könnte noch leben und seine fünf Kinder noch ihren Vater haben, wäre Omar Ali-Khan >nicht anderthalb Jahre vor Ablauf seiner Haftstrafe aus dem Gefängnis entlassen worden.

    Einfach nur Wahnsinn...

    Ich war bisher immer gegen die Strafen in den Heimatländern wo solche Typen herkommen...

    So langsam verstehe ich deren rohe Körperstrafen wo dann mal eine Hand, Bein oder der Kopf abgehackt wird....

    Dachte immer: sowas ist doch nicht nötig - aber so langsam werde auch ich erfolgreich islamisiert und ich verstehe die drastischen Strafen in so manchen islamischen Ländern - die Rückfallquote bei Raub ist halt niedriger wenn ein oder 2 Körperteile fehlen und bei Mord ist halt die Rückfallquote Null % wenn der Kopf vom Körper getrennt wurde...

  10. #110
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Totraser bekommt 18 Monate auf Bewährung
    Er raste über eine rote Ampel, fuhr in das Rennrad von Nachwuchs-Hoffnung Philip Klein (17). Jetzt erhielt Sezgin G. (34) u.a. wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Verkehrsgefährdung eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten!

    Am 11. Juli vergangenen Jahres war G. in Brühl an einem verhängnisvollen Unfall beteiligt. Weil er laut eigener Aussage pünktlich auf der Arbeit sein wollte, raste er mit Flip-Flops an den Füßen mit seinem Opel Astra in Richtung seiner Arbeitsstelle, missachtete dabei eine rote Ampel, die schon 1,7 Sekunden Rot zeigte. Laut Gutachten fuhr er damals mit rund 90 km/h, erlaubt waren 50. Wenige Sekunden vorher war er laut Zeugenaussagen zudem schon einmal über eine rote Ampel gefahren.
    Kurz hinter der Ampel fuhr er dann von hinten in das Rennrad von Philip – der war auf dem Heimweg von einer Trainingsrunde mit seinem Kumpel Lajos (19). Philip flog vom Rad, verletzte sich schwer (u.a. erlitt er ein Schädel-Hirn-Trauma) und starb noch an der Unfallstelle.

    Besonders tragisch: Laut Gutachter hätte der Unfall vermieden werden können, hätte G. die rote Ampel oder die Höchstgeschwindigkeit beachtet oder wäre Philip vor dem Unfall nicht selbst auch über eine rote Ampel gefahren.
    Philip galt als große Nachwuchs-Hoffnung der Radrenn-Szene. Im Prozess sagte u.a. Philips Vater Heinz-Dieter (63) aus, er trat mit seiner Frau als Nebenkläger auf. Er über seine Gefühle nach dem Tod seines Sohnes: „Es ist, als würde eine kalte Hand das Herz umfassen. Es ist nichts da außer Leere und Trostlosigkeit.“

    Sezgin G. hatte schon zu Prozessbeginn zugegeben, dass er über Rot gefahren war. G.: „Ich möchte mich bei Philips Eltern entschuldigen. Ich wollte nie, dass jemand zu Schaden kommt.“ Sein Führerschein wurde entzogen, er darf zwei Jahre keine Fahrerlaubnis erteilt bekommen.
    https://www.bild.de/regional/koeln/k...0474.bild.html
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