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  1. #111
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    >Sein Führerschein wurde entzogen, er darf zwei Jahre keine Fahrerlaubnis erteilt bekommen.

    super - also nach 2 Jahren darf er dann legal wieder Autofahren und den nächsten umnieten ?

  2. #112
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Um ins Gefängnis zu kommen, muss ein Migrant schon einen Mord begehen, alles andere ist nicht schlimm genug. Ein Deutscher hingegen muss nicht viel tun, um in den Knast zu kommen...............

    für Kaninchen-Mord in den Knast
    Köthen - Wegen gleich vier Delikten soll sich ein Sohn der Familie Ritter aus Köthen (Landkreis Anhald-Bitterfeld) nun vor dem Gericht verantwortet haben und verurteilt worden sein. Ihm seien unter anderem Kaninchen-Diebstahl, Bedrohung von Polizisten, Diebstahl eines Rollstuhls und Misshandlung vorgeworfen worden.
    Die beiden letzten Taten konnten dem alkoholkranken Norman dabei nicht nachgewiesen werden, wie die "MZ" berichtet. Die Verfahren wurden eingestellt.
    Im Fall der gestohlenen Kaninchen habe sich der Angeklagte dagegen geständig gezeigt. Er gab die Tat zu und entlastete so sogar einen angeblichen Komplizen. Eines der Tiere hatte Norman auch getötet.
    Anders habe es jedoch bezüglich der Bedrohung von Vollzugsbeamten ausgesehen. Diese sollen Anfang Februar zur Unterstützung des Ordnungsamtes in die Augustenstraße gerufen worden sein. Weil er seine Musik zu laut hatte, sei der Angeklagte von den Beamten aufgefordert worden, diese leiser zu drehen. Als er dieser nicht nachkam, griff einer der Beamten nach dem Mobiltelefon des Ritter-Sohnes, mit dem sich die Anlage steuern lies. Daraufhin habe der Angeklagte einen Teleskop-Schlagstock gezogen und gedroht: "Ich schlage dir das Ding um die Ohren!"
    Norman selbst habe dies während der Anklage bestritten, was ihm jedoch niemand glaubte. Für die Richterin sei das Maß damit voll gewesen. Sie verurteilte den Angeklagten zu insgesamt 15 Monaten im Gefängnis. Davon fallen acht Monate auf den Diebstahl der Kaninchen, sieben auf die Bedrohung der Beamten. "Bewährung kommt nicht in Frage. Dafür sind es einfach zu viele Straftaten", wird die Richterin zitiert.
    https://www.tag24.de/nachrichten/nor...s-knast-858353

    ...um es klarzustellen: dieser Kerl ist kein Unschuldslamm! Aber im Verhältnis zu Straftaten zugewanderter Krimineller, die sehr milde davon kommen, ist das Urteil schon erstaunlich.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #113
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Wieder ein Fall von Migrantenbonus.................

    Mit seinem Protest gegen ein Urteil des Amtsgerichts in Vechta hat ein 24 Jahre alter Syrer aus Vechta keinen Erfolg gehabt. Das Oldenburger Landgericht verwarf am Donnerstag die Berufung des Angeklagten. Damit hat das erste Urteil Bestand. Das Amtsgericht hatte den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
    https://www.nwzonline.de/region/vech...483229221.html


    ......kaum zu glauben. 4 Monate für so eine Tat.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #114
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Und dann noch auf Bewährung!

    Und die Lügerei, bzw. Umkehrung zum Opfer:

    Draußen sei er von den Freunden der Frau geschlagen worden.
    Selbst wenn es wahr wäre, wäre es mehr als verdient gewesen!

    Positiv sprach für den Angeklagten, dass er nicht vorbestraft ist und Arbeit hat.
    Natürlich! Wäre es ein Deutscher gewesen, hätte das nicht die geringste Rolle gespielt! Aber bei einem Syrer muss man ja schon dankbar sein, wenn er sich überhaupt herablässt und hier arbeitet, nicht? Man kann gar nicht so viel fressen wie man kotzen möchte!
    "...und dann gewinnst Du!"

  5. #115
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Clark Beitrag anzeigen
    Und dann noch auf Bewährung!

    Und die Lügerei, bzw. Umkehrung zum Opfer:



    Selbst wenn es wahr wäre, wäre es mehr als verdient gewesen!



    Natürlich! Wäre es ein Deutscher gewesen, hätte das nicht die geringste Rolle gespielt! Aber bei einem Syrer muss man ja schon dankbar sein, wenn er sich überhaupt herablässt und hier arbeitet, nicht? Man kann gar nicht so viel fressen wie man kotzen möchte!

    So etwas sind eben ganz miese Charaktere. Also solche, die wenn ein Schiff sinkt, zuerst auf Frauen und Kinder trampeln, um in die Rettungsboote zu gelangen.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  6. #116
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Täter-Opfer-Umkehr?.................

    Landgericht MagdeburgVier Jahre Haft nach Hundeattacke auf Syrer
    Urteil im Fall um eine Hundeattacke auf eine syrische Familie: Das Landgericht Magdeburg hat den Hundehalter am Dienstag zu vier Jahren Haft verurteilt.
    Ein halbes Jahr nach einer Hundeattacke auf eine syrische Familie in Magdeburg ist der Hundehalter zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Am Dienstag ist am Landgericht Magdeburg das Urteil gefallen.

    Das Landgericht sah den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung demnach als erwiesen an. Es folgte mit dem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft hatte gefordert, den Angeklagten wegen mehrerer Vorfälle zu vier Jahren Haft zu verurteilen. Die Verteidigung wollte einen Freispruch erwirken. Während des Prozesses hatte der 24-jährige Magdeburger geschwiegen.

    Syrer im Florapark-Garten gebissen
    Der Vorfall hatte sich im Mai im Florapark-Garten im Norden von Magdeburg ereignet. Der 24-Jährige hatte eine syrische Familie rassistisch beleidigt und angegriffen. Dabei wurde der 29 Jahre alte Vater von den Hunden des Magdeburgers gebissen. Der Syrer erlitt mehrere Bisswunden. Die Hunde wurden nach der Tat in ein Tierheim gebracht.

    Der Fall hatte überregional für Schlagzeilen gesorgt. Kurz nach der Tat war ein Handy-Video aufgetaucht, das in sozialen Netzwerken geteilt wurde. In den Aufnahmen entstand der Eindruck, dass das Opfer der Täter war und der Täter das Opfer. Die Polizei hatte die Veröffentlichung des Videos kritisiert.
    https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/ma...eburg-100.html

    ....wie kann es denn sein, dass das Video diesen Eindruck erweckt? Hat der Mann seine Hunde grundlos auf den Syrer gehetzt? Oder gibt es eine Vorgeschichte, die niemanden interessiert, weil es die Situation in einem anderen Licht erscheinen lässt?
    Wie auch immer. Angenommen, der Mann hat tatsächlich die Hunde aus rassistischer Absicht auf den Syrer gehetzt. Er gehört für diese Tat bestraft. Aber sind 4 Jahre Haft angemessen? Es sind schon Mörder zu geringeren Strafen verurteilt worden. Was, wenn die Situation eine andere gewesen wäre und der Syrer hätte den Deutschen angegriffen? Mit Sicherheit wäre das Urteil erheblich milder ausgefallen.
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  7. #117
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Ich hatte einen versuchten Einbruch auf meinem Grundstück bemerkt: mein Doberman - damals noch Welpe aber nicht minder wachsam - machte mich auf das Problem aufmerksam indem er bellte und ich sah wie der Möchtegerneinbrecher der die Scheune aufbrechen wollte davonrannte als ich den Hund rauslies... Der lief und ich pfiff meinen 4 Monate alten Welpen zurück.

    4 Tage später bekam ich Besuch vom Ordnungsamt: ich war nicht da aber bekam Brief: es wurde anonym gemeldet daß ein gefährlicher Hund frei auf unserem Grundstück rumläuft... Angetroffen hat der Beamte einen Hund der meldete aber nicht aggressiv war. Wir wohnen hier auf dem Dorf - der Beamte sah, ja da ist ein Hund der meldet - aber das ist auch sein Job... Ich bekam keinen sonstigen Ärger und außer dem Brief hab ich nie wieder was mit dem Amt zu tun gehabt.

    Aber so Kackedreist sind manche Leute: versuchen einzubrechen und melden dann die Leute die genau deswegen einen Hund angeschafft haben, der meldet und dann auch Leute des Grundstücks verweisen kann...

  8. #118
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Narima Beitrag anzeigen
    ....es wurde anonym gemeldet daß ein gefährlicher Hund frei auf unserem Grundstück rumläuft...
    Ich bin da nicht so bewandert aber solange sich der Hund auf deinem Grundstück aufhält, ist das doch nicht zu beanstanden.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  9. #119
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Am Ende war der 15 -jährige Maurice tot. Zusammengeschlagen von mehreren Männern bei einer verabredeten Prügelei. Nun war der Prozess gegen die 4 Schläger und die Urteile sind ein Skandal. .....

    Für die tödlichen Schläge auf Maurice K. (15) in einer Passauer Fußgänger-Unterführung hat das Land.gericht Passau den ältesten Angeklagten für drei Jahre und sechs Monate hinter Gitter geschickt. Die minderjährigen Mitangeklagten erhielten am Donnerstag Jugendstrafen zwischen einem Jahr und 21 Monaten auf Bewährung.

    Letztlich war für Richterin Ur.sula Raab-Gaudin nicht feststellbar, wer von den Ange.klagten die tödlichen Schläge gesetzt hat und was überhaupt am 16. April 2018 zu dem Schaukampf vor 20 Zuschau.ern geführt hatte.

    ▶︎ Die Richterin: „Nur weil sie sich nicht mochten, verabredeten sie sich zum 1:1-Kampf. Und Maurice hat sich darauf ein.gelassen.“

    Fest stand weiter.hin nur: „Maurice ist an sei.nem Blut erstickt.“ Doch der tödliche Nasenbeinbruch ließ sich auch nach zweimonatiger Beweisaufnahme keinem der jungen Männer zuordnen.
    Kenny R. (16), der den Kampf mit Maurice eröffnete und sich von ihm mit Bemerkun.gen wie „pussyhafte Schläge“ gedemütigt fühlte, erhielt ein Jahr und neun Monate Haft auf Bewährung wegen vor.sätzlicher Körperverletzung und Beteiligung an einer Schlägerei. Er soll auch die letzten Fausthiebe ins Gesicht geschlagen haben, als sich der 15-Jährige durch eine Bewusstseinstrübung bereits nicht mehr wehren konnte.
    Alan B. (17) und Nurettin U. (15) sollen sich dann einge.mischt haben, weil Maurice angeblich mit dem Fuß auf den am Boden liegenden Kenny eintreten wollte. Dafür erhielten sie ein Jahr auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung und Beteiligung an einer Schlägerei.
    Maurice soll nach Überzeu.gung des Gerichts die beiden Cousins noch abgeschüttelt haben, bis sich dann der einzige Erwachsene, Pas.cal K. (25), einmischte. Insgesamt dauerte die Schlägerei sieben Minuten.

    „Er wurde als Beschützer der Fa.milienehre tätig“, sagte die Richterin. Die Schläge des vorbestraften Bodybuilders hätten eine ganz andere Qualität als die vorherigen ge.habt. Er selbst habe in der Tatnacht geprahlt: „Ich habe einen K.o. geschlagen. Two-Punch-K.o.“ Weil Pascal K. zudem erst ein halbes Jahr vor der Tat aus der Haft ent.lassen worden war und sein Tatbeitrag als fahrläs.sige Tötung gewertet wurde, verurteilte die Kammer ihn zu drei Jahren und sechs Monaten Haft.

    ▶︎ Nach diesen Schlägen habe Maurice seine Abwehrfähig.keit verloren. Er habe das eingeatmete Blut vom Nasen.beinbruch nicht mehr ausge.hustet, sich nicht mehr ge.wehrt. Raab-Gaudin: „Die Mutter von Maurice kam am Ende dazu und hat ihren Sohn sterben sehen.“
    Unter Tränen verfolgte die Mutter die Urteilsbegrün.dung. Auch die Richterin zeigte sich betroffen: „So eine Tat hatte die Kammer noch nie zu verhandeln. Das waren Vorgänge, die einen vernünftigen Menschen fas.sungslos machen.“

    Den ju.gendlichen Angeklagten machte die Richterin jährlich vier bis sechs Drogentests zur Auflage. „Jeder Drogen.konsum ist untersagt, jeder hat sich nach Kräften um die Erlangung des qualifizieren.den Hauptschulabschlusses zu bemühen.“
    https://www.bild.de/regional/muenche...0196.bild.html

    ......lumpige Bewährungsstrafen und nur ein Täter geht für ein paar Monate in den Knast? Interessant ist diese Text-Passage

    Letztlich war für Richterin Ur.sula Raab-Gaudin nicht feststellbar, wer von den Ange.klagten die tödlichen Schläge gesetzt hat
    Aha. Und weiter im Text....

    Kenny R. (16), der den Kampf mit Maurice eröffnete und sich von ihm mit Bemerkun.gen wie „pussyhafte Schläge“ gedemütigt fühlte, erhielt ein Jahr und neun Monate Haft auf Bewährung wegen vor.sätzlicher Körperverletzung und Beteiligung an einer Schlägerei. Er soll auch die letzten Fausthiebe ins Gesicht geschlagen haben, als sich der 15-Jährige durch eine Bewusstseinstrübung bereits nicht mehr wehren konnte.

    ....es ist ein Unding, dass die Anklage nicht wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge erhoben wurde.
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  10. #120
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Unsere Justiz richtet politisch korrekt.
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