Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
Seite 15 von 63 ErsteErste ... 5101112131415161718192025 ... LetzteLetzte
Ergebnis 141 bis 150 von 629
  1. #141
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.371

    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Cherusker Beitrag anzeigen
    Immerhin hat er Bewährung bekommen, was für einen Einheimischen nicht die Regel ist.
    Oder ist er etwa kein Einheimischer? Dann wäre die Bewährungs-„Strafe" noch verständlicher.
    Aber man hält sich mit Informationen gerne zurück, besonders bei allem, was uns die Zuwanderung beschert hat. Denn zu viel Wissen ist der Gesundheit des Bürgers nicht zuträglich.
    Der Idealtyp des gewünschten Bürgers wurde uns schon im Märchen vom Hans im Glück vorgestellt: blauäugig und für jeden Betrug offen.
    Ich denke mal, dass ein wesentliches Kriterium bei derartigen Bagatelldelikten das Alter sein muss. Mit 87 in den Knast zu gehen, ist ein Unding, wenn gleichzeitig 30-Jährige nicht einsitzen müssen, weil sie "haftempfindlich" sind. Sollen die alten Leute als Strafe den Schaden finanziell wiedergutmachen aber in dem Alter ins Gefängnis?
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #142
    Registriert seit
    12.03.2010
    Beiträge
    18.812
    Blog-Einträge
    1

    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Ich denke mal, dass ein wesentliches Kriterium bei derartigen Bagatelldelikten das Alter sein muss. Mit 87 in den Knast zu gehen, ist ein Unding, wenn gleichzeitig 30-Jährige nicht einsitzen müssen, weil sie "haftempfindlich" sind. Sollen die alten Leute als Strafe den Schaden finanziell wiedergutmachen aber in dem Alter ins Gefängnis?
    Aber irgendwo muß doch der Richter ein Exempel statuieren, um wenigstens einen Rest an Glaubwürdigkeit zu bewahren.
    Und das macht man am besten dort, wo mit dem geringsten Widerstand zu rechnen ist.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #143
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.371

    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Viele Richter und auch Kinderschänder stehen politisch den Grünen nahe. Muss man sich da noch wundern?


    Berlin – Dieser Fall macht ein- fach nur wütend! Am 9. April verurteilte das Berliner Landgericht den Kinderschänder Christian M. (38) zu fünf Jahren Haft, weil er über Jahre die Tochter und den Sohn von Freunden missbraucht hat. Trotzdem ist der Kita-Erzieher frei.

    Wie kann das sein?

    Nachdem das Urteil gefallen war, hatten Christian M. und auch die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, dagegen Revision einzulegen. Von diesem Recht hat der Verurteilte laut einem Sprecher des Landgerichts durch seinen Verteidiger Gebrauch gemacht.
    Der Fall liegt damit beim Bundesgerichtshof (BGH), der nun zu entscheiden hat, ob das Verfahren vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts neu aufgerollt werden muss. Bis dahin ist Christian M. frei. Ohne Auflagen! Justiz-Sprecher Dr. Sebastian Abel: „Auflagen gibt es nur bei Bewährungsstrafen.“
    BILD fragte Berlins Justizsenator: Warum läuft dieser Straftäter noch frei herum?

    Dirk Behrendt (47, Grüne): „Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Von daher können wir mit der Strafvollstreckung, also mit der Inhaftierung zur Abbüßung noch nicht beginnen.“ Wie lange sich das Revisionsverfahren jetzt bis zu einem endgültigen Urteil noch hinziehen werde, sei ganz schwer zu prognostizieren. Behrendt weiter: „Das hängt davon ab, wie
    überprüfungsintensiv das erstinstanzliche Urteil ist.“

    Sven Rissmann, Rechtsexperte der CDU-Fraktion, ist empört. Der Politiker: „Ich erwarte, dass Justiz und Polizei durch Überwachung sicherstellen, dass keinerlei Gefahren von dem Mann ausgehen.“
    https://www.bild.de/regional/berlin/...2948.bild.html
    -------------------------------------------------------------------------------------------------
    -------------------------------------------------------------------------------------------------
    -------------------------------------------------------------------------------------------------
    Fall 2

    Eine Beleidigung ist immer unschön aber in den Knast musste dafür noch niemand. Höchstens Geldstrafen wurden verhängt. Araber und Türken, bei denen derartige Ausdrücke zum normalen Vokabular zu gehören scheinen, kommen immer ungestraft davon.


    Düsseldorf – Er soll für vier Monate ins Gefängnis, weil er angeblich einen Ladendetektiv als „A...loch“ beleidigte: Das Amtsgericht Düsseldorf kannte für Dominik B. (44) kein Pardon!

    Es passierte in einem Rewe-Supermarkt in Bilk. An der Kasse stand der ehemalige Binnenschiffer in einer Schlange. Trotzdem warf die Kassiererin Zigaretten-Blättchen mit einem Kollegen hin und her. Dominik B. wurde ungeduldig: „Kann ich mal zahlen?“

    ► Empört rief die Kassiererin einen Ladendetektiv hinzu. Dominik B.: „Der packte mich gleich am Schlafittchen. Aber ich habe ihn nicht beleidigt, sondern bezahlte meine Sachen und ging.“ Schon in den Wochen zuvor fühlte sich Dominik B. im Markt gemobbt, weil er einer Flaschen-Sammlerin am Automaten half: „Eine alte Frau, aber das wird nicht gerne gesehen.“ Danach sei ihm ein Ladendetektiv in nur 50 Zentimeter Abstand durch den ganzen Supermarkt gefolgt.

    Das Amtsgericht glaubte ihm in erster Instanz weniger als den Zeugen aus dem Supermarkt. Weil er vorbestraft und auf Bewährung war, verurteilte es ihn zur Haftstrafe ohne Bewährung. Dominik B., der an einer schweren Krankheit leidet und deshalb von Frührente lebt, hofft jetzt vor dem Landgericht in der Berufung auf mildere Richter. Am 10. Mai geht das Verfahren weiter.

    https://www.bild.de/regional/duessel...9422.bild.html

    -----------------------------------------------------------------------------------
    -----------------------------------------------------------------------------------
    -----------------------------------------------------------------------------------


    Fall 3

    Dass für eine richtige Straftat lediglich Bewährung gegeben wird, ist immer dann typisch, wenn der Täter ein Migrant ist...........................


    Altona – Echtes Urteil für falschen Polizisten: Das Amtsgericht Altona hat am Freitag Harun C. (41) wegen gemeinschaftlichen versuchten gewerbsmäßigen Betrugs zu 22 Monaten auf Bewährung verurteilt.

    Der arbeitslose Koch gab zu, mit einem Telefonbetrüger aus der Türkei gemeinsame Sache gemacht zu haben.

    Sein Komplize rief bei älteren Leuten an, gab sich als Polizist aus und versuchte sie zu überreden, ihre Ersparnisse von der Bank zu holen. Drei Hamburgerinnen (71–85) wären fast darauf reingefallen, aber die echte Polizei war schneller und nahm C. fest, als er das Geld abholen wollte.

    https://www.bild.de/regional/hamburg...2382.bild.html
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #144
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.371

    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Obwohl die ARD selbst Erzwingungshaft im Zusammenhang mit Rundfunkbeiträgen für unangemessen hält, ist am Donnerstag in Nordrhein-Westfalen erneut eine Frau im Gefängnis gelandet. Sylvia Schulte und ihr Mann möchten keine pauschalen Gebühren entrichten.
    Es ist nicht der erste Fall, in dem ein Bürger hierzulande wegen geringer Summen, die er sich für einen nicht genutzten Service zu zahlen weigert, hinter Gittern landet. Und das, obwohl die ARD selbst die Erzwingungshaft im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag für unangemessen hält.
    Die Wuppertalerin Sylvia Schulte wurde zunächst in die JVA Wuppertal mitgenommen. Da dies jedoch ein reines Männergefängnis ist, wurde sie daraufhin nach Köln-Ossendorf gebracht, das habe ihr Mann später erfahren, wie er RT Deutsch auf Anfrage telefonisch mitteilte.
    Das Vergehen der 41-jährigen Hausfrau: Seit circa vier Jahren weigert sich Schulte, die Gebühren an den Beitragsservice zu entrichten, der für ARD, ZDF und Deutschlandradio die Rundfunkgebühr einzieht. Laut dem frisch unterzeichneten Haftbefehl ist so eine Summe von gerade einmal 277,62 Euro zusammengekommen........Mahnbescheide hatte Sylvia Schulte nicht erhalten, es gab lediglich einen Festsetzungsbescheid. Die Stadt Wuppertal sollte den Fall übernehmen, allerdings war der Bescheid zum Zeitpunkt des Besuchs eines Mitarbeiters bereits abgelaufen. Daraufhin schaltete sich die Obergerichtsvollzieherin der Stadt ein, die den im April ausgestellten Haftbefehl letztendlich auch unterzeichnete.
    Überrascht sind die Schultes nicht. Denn dies sei nicht der erste Fall einer Inhaftierung wegen Rundfunkgebührenverweigerung und für sie sei es ähnlich verlaufen wie für Sieglinde Baumert. Im Jahr 2016 musste die Chemnitzerin 61 Tage hinter Gitter, weil sie keine Beiträge gezahlt hatte.
    Nachdem der Fall zu reichlich öffentlicher Kritik führte, sagte die damalige ARD-Vorsitzende Karola Wille, Erzwingungshaft sei unverhältnismäßig. Jedoch fällt diese Entscheidung kein Sender, sondern die zuständigen Behörden des jeweiligen Landes. Nach Auskunft eines Pressesprechers der Justizministeriums kostet ein Gefängnisaufenthalt pro Tag um die 130 Euro.
    Für die Schultes bleibt nun nur eins, das Geld irgendwoher schnellstmöglich aufzubringen, am besten noch am Donnerstag. Erst dann können sie sich mit den zahlreichen Details, wie Verfahrensfehlern beim Eintrag ins Schuldnerverzeichnis, befassen.

    https://deutsch.rt.com/inland/87728-...funkgebuehren/

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Name:  5ccb0b5b4c96bbec7d8b4567.jpg
Hits: 151
Größe:  188,4 KB
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  5. #145
    Registriert seit
    12.03.2010
    Beiträge
    18.812
    Blog-Einträge
    1

    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Wer seine Rundfunkgebühren nicht zahlt, landet im Gefängnis. Wer andere zusammenschlägt, erhält Bewährung.
    So bekommt jeder, was ihm zusteht in dieser Bananenrepublik.
    Wahrlich, wir leben in einem Musterländle.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  6. #146
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.371

    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Bei diesem Urteil kann man den Glauben an die Gerechtigkeit verlieren, die Milde dieses hannoverschen Schwurgerichtes ist unbegreiflich. Muharrem C. (28), trainierter Thai-Boxer, hatte den 40-jährigen Ilja T. aus nichtigem Anlass mit gezielten hammerharten Schlägen gegen den Kopf zu Boden geprügelt und ihm dort mit einem finalen Schlag von oben den Rest gegeben. Aus dem Koma wachte sein Opfer nicht mehr auf. Der Vertreter der Nebenklage, der bekannte hannoversche Anwalt Fritz Willig, früher selbst Boxer, sprach von einer „Hinrichtung mit Kick-Boxschlägen“. Für Richter Wolfgang Rosenbusch und Staatsanwältin Kathrin Heuer war es aber statt Totschlag nur Körperverletzung mit Todesfolge. Dafür bekam Muharrem C. fünfeinhalb Jahre und eine Drogen-Entziehungskur. Ein Schonprogramm auf Staatskosten.

    Die Tat geschah am 8. Oktober 2018 im hannoverschen Stadtteil Linden. Jetzt tauchte der Totprügler total easy zum Gerichtstermin auf: ganz in Schwarz, Kapuze, verspiegelte Sonnenbrille, Fluppe rauchend und – große Überraschung – frei wie ein Vögelchen! Nach der U-Haft war er noch wochenlang vor dem Prozess entlassen worden, weil angeblich keine Flucht- und Verdunklungsgefahr vorlag.
    Totprügler mit zwei Anwälten

    Ihm zur Seite standen gleich zwei erfahrende Strafverteidiger, die den KfZ-Sattler gut vorbereitet haben dürften: er leide an Drogensucht, rauche Marihuana, nehme Kokain und Alkohol. Das koste ihn 300 Euro die Woche bei rund 2.000 netto im Monat. Am Tattag sei er ärgerlich und nervös gewesen, weil er zur Bank wollte und seine Kreditkarte vergessen habe. Außerdem habe seine Frau in der Entbindungsstation gelegen. Und überhaupt, so das Standard-Schlusswort, er entschuldige sich bei der Familie des Opfers und bedaure „aufrichtig, was passiert sei“.

    Passiert war folgendes: das spätere Opfer Ilja T., ein Gastwirt, war dem radfahrenden C. in die Quere gekommen. Die beiden Männer beschimpften sich. Der Streit flammte erneut auf, als Muharrem C. bemerkt haben will, dass sein Kopfhörer nicht mehr funktionierte. Nun forderte er Ilja T. zum Boxkampf auf. Gegen den trainierten Kampfsportler hatte T., der die Schlägerei ablehnte, keine Chance. Fünf Schläge gegen den Kopf, ein finaler Schlag von oben auf den wehrlos am Boden liegenden Mann. Der 40-Jährige starb drei Tage später an schweren Hirnverletzungen. Ein Tatzeuge brach vor Gericht in Tränen aus, als er den Ablauf schilderte: wuchtige, präzise Schläge gegen den Kopf des Kontrahenten.

    Richter Rosenbusch spulte seine Litanei der Milde ab, weil man sich an Fakten halten müsse: Muharrem C. habe keine Morddrohungen ausgestoßen, sei nach der Tat nicht geflüchtet, habe seine Schuld eingeräumt und sei noch nie als Gewalttäter in Erscheinung getreten. Als berücksichtigenswert nannte der Richter den Drogenkonsum. Zwar hätte er sich als Kampfsportler der Gefahr seines Handelns bewusst sein müssen, so Rosenbusch, aber Anhaltspunkte, dass der 28-Jährige das Opfer töten wollte, fand die Kammer nicht. Die Staatsanwältin sah nach der Beweisaufnahme sogar einen „minderschweren Fall“ und rückte von dem Anklagevorwurf des Totschlags ab.

    Wegen seiner Drogenabhängigkeit ordnete das Gericht die Unterbringung des Thai-Boxers in der Entzugsklinik an. Vor der Therapie soll Muharrem C. neun Monate Haft vorweg verbüßen (darauf werden die knapp sechs Monate in der U-Haft angerechnet), berichtet Bild. Die Nebenklage will sich nicht mit dem Kuschelurteil abfinden und in Revision gehen.

    Kritik an Kuscheljustiz mit zweierlei Maß

    Über nicht nachvollziehbare Milde deutscher Kuscheljustiz herrscht auch allgemein zunehmend Kritik und Empörung, selbst in Polizei- und Justizkreisen. „Ernsthafte Strafverfolgung findet in Deutschland meist gar nicht statt“, beklagt der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, die laschen Urteile deutscher Richter. „Wenn es bei uns so scheiße ist, warum sind Sie dann hier?“ Mit dieser Frage an einen libyschen Mehrfachstraftäter, der vor Gericht über Deutschland schimpfte, sorgte Amtsrichter Stephan Zantke aus Zwickau im Dezember deutschlandweit für Schlagzeilen. Jetzt rechnet er mit milden Richtern in den oberen Instanzen und einer überforderten Justiz ab.

    Auffällig ist, dass die deutsche Justiz mit zweierlei Maß urteilt, jedenfalls der Artikel 3 Grundgesetz (Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich) höchst unterschiedlich gehandhabt wird, berichtet Jouwatch anhand mehrerer Fälle. Das Problem einer „blinden“ Justiz ist nicht neu, verschärft sich aber offensichtlich in bunten Zeiten, wie PI-NEWS bereits 2013 zu berichten wusste. (RB)

    http://www.pi-news.net/2019/05/die-u...muharrem-c-28/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  7. #147
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.371

    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Acht Monate ist es her, dass der Fall die Kleinstadt Köthen in Aufruhr versetzte. Ein 22-Jähriger stirbt nach einem nächtlichen Streit auf einem Spielplatz. Jetzt hat ein Gericht entschieden, ob zwei junge Männer Schuld am Tod des herzkranken Kötheners sind.
    Rund acht Monate nach dem Tod eines herzkranken 22-Jährigen bei einem Streit in Köthen hat das Landgericht Dessau-Roßlau die beiden Angeklagten verurteilt. Sie seien der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Das Gericht verhängte gegen den 17 Jahre alten Angeklagten am Freitag eine Strafe von einem Jahr und fünf Monaten. Sein 19 Jahre alter afghanischer Landsmann wurde zusätzlich wegen zwei weiterer Taten zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt.
    Seine Familie reagierte aggressiv auf die Verkündung des Strafmaßes für die beiden Angeklagten. Ein Bruder des Toten warf einen Tisch um, eine Schwester schrie. Die Justizbeamten mussten eingreifen und die Angeklagten wurden kurzzeitig aus dem Raum geführt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Richterin im Todesfall von Köthen: Tod wurde fahrlässig verursacht
    Der Tod sei kein bloßer Unfall gewesen, sondern sei durch die Körperverletzung der Angeklagten fahrlässig verursacht worden, begründete die Vorsitzende Richterin Uda Schmidt das Urteil. Der Fall hatte rechtsgerichtete Demonstrationen und Gegenproteste ausgelöst.
    Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, ob die 17 und 19 Jahre alten Männer für den Tod des jungen Kötheners verantwortlich sind. Der schwer herzkranke Mann war vorigen September bei einem Streit auf einem Spielplatz an einem Herzinfarkt gestorben. Seit Monaten standen die jungen Afghanen wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor dem Landgericht Dessau-Roßlau.
    Mit Blick auf Erkenntnisse im Prozess stufte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf zuletzt nur noch als gefährliche Körperverletzung ein und forderte Jugendstrafen. Die Angeklagten hätten nicht mehr der schweren Herzerkrankung ihres Gegenübers und den schwerwiegenden Folgen rechnen können. Auch die Verteidigung argumentierte, der Tod des 22 Jahre alten Deutschen könne nicht den Angeklagten zugerechnet werden und forderte Freispruch von diesem Vorwurf.
    Bundesweite Debatten
    Der Fall wurde bundesweit wahrgenommen. Auch weil der nächtliche Streit zeitlich nur wenige Tage nach dem Tod eines 35-Jährigen bei einem Stadtfest in Chemnitz lag. Nicht wenige zogen die Parallele, dass in beiden Fällen die Toten deutscher Staatsangehörigkeit waren, die Verdächtigen aber nicht. In Köthen mobilisierte die rechte Szene noch am Tattag rund 2500 Menschen zu einem sogenannten Trauermarsch. Die Stimmung war aufgeheizt und aggressiv. Immer wieder gab es in den Folgewochen Demonstrationen rechtsgerichteter Gruppen und auch Gegendemos.
    Seit Anfang Februar wurde der Fall vor dem Landgericht verhandelt. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die Angeklagten den 22-Jährigen geschlagen und getreten haben. Sie hatten mitten in der Nacht auf einem Spielplatz mit einem Landsmann gestritten. Der 22-Jährige soll hinzugekommen sein, um zu schlichten.
    https://www.focus.de/panorama/welt/u..._10724244.html
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  8. #148
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.371

    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Ulm – Weil sie als Transsexuelle von Muslimen verhöhnt wurde, hat eine alkoholkranke Frau mit psychischen Problemen aus Baden-Württemberg ein Feuer vor einem Asylbewerberheim und einem türkischen Laden gelegt. Beide Brände richteten nach einem Bericht des tag24 nur geringen Schäden an. Niemand wurde verletzt. Dennoch bekam die Deutsche die volle Härte der deutschen Scharia-Justiz zu spüren. Fünfeinhalb Jahre lautet das Hammerurteil des Landgerichts Ulm. Der Staatsanwalt hatte sogar neun Jahre gefordert. Zum Vergleich: In Münster bescheinigte das Gericht einem Afghanen Notwehr, der einen Flüchtlingshelfer mit sieben Messerstecher niederstreckte und in Köthen war das ausgelöschte Leben von Markus den Scharia-Richtern nicht einmal zwei Jahre wert.
    Ausschlaggebend für das harte Urteil dürfte die die politische Gesinnung der Angeklagten sein: Das Urteil erging wegen „versuchten Mordes und Brandstiftung aus fremdenfeindlichen Motiven“ berichtet TAG24. Bei der Durchsuchung der Verdächtigen im Kreis Göppingen fanden die Polizisten Nazi-Symbole. Das wirkte sich beim Urteil wohl buchstäblich wie ein Brandbeschleuniger aus.
    Aus dem Tatbestand der kleinen Feuer vor den Einrichtungen konstruiert die Justiz die Behauptung, „Die Angeklagte habe den Tod von insgesamt mehr als 40 Menschen billigend in Kauf genommen.“ Auffallend ist, dass im Gegensatz zu angeklagten Asylbewerbern so gut wie nichts zu Gunsten der Angeklagten angerechnet wurde.
    Zwar behauptet das Gericht, es hätte beim Urteil eine durch eine schwere Alkoholsucht und psychische Probleme bedingte verminderte Schuldfähigkeit der 33-Jährigen zugestanden, aber vergleicht man den Fall mit ähnlichen oder sogar schlimmeren Brandstiftungen, so fällt das Handicap nicht ins Gewicht. Im Gegenteil: Im Münsterland bekam ein kerngesunder Syrer für einen viel gefährlicheren Brand mit Sachschaden von 200.000 Euro sogar drei Monate weniger aufgebrummt. Bei einem Syrer, der in Bingen ein Haus anzündete und sogar Hakenkreuze sprühte, verhängte das Mainzer Gericht sogar nur vier Jahre.
    Auch vom „Frauenbonus“ konnte die Angeklagte nicht profitieren, was in einer gendersüchtigen Gesellschaft besonders scheinheilig hervorsticht. Ebenso wenig der bei kriminellen Asylbewerbern oft zum Vorteil des Angeklagten angerechnete Alkoholkonsum.
    Übrig bleibt nur eine „Rachejustiz“, die entgegen sonstigen Kuschelurteilen gegenüber Migranten, scheinbar ein Exempel an einer psychisch kranken, alkoholabhängige Frau statuieren wollte. Der allergrößte Hammer zum Schluss: haben Merkels Messerstecher meist zwei Anwälte an ihrer Seite, die auf Freispruch plädieren, so forderte der „Anwalt“ der Angeklagten allen Ernstes die Frau für sechs Jahre wegzusperren. Schlug also eine härtere Strafe als der Richter vor. Wer Deutschland immer noch für einen Rechtsstaat hält, muss auf einen anderen Planeten leben. (KL)

    https://www.journalistenwatch.com/20...ranssexueller/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  9. #149
    Registriert seit
    12.03.2010
    Beiträge
    18.812
    Blog-Einträge
    1

    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Bei uns isr das „Recht" immer bei den Richtigen.
    Wir Deutsche müssen uns nur daran gewöhnen, immer die Falschen zu sein.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  10. #150
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.371

    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Im Tollhaus Deutschland, wo Plastikverpackungen verboten, Einkaufstüten mit Abgaben belegt, Falschparker mit Armeen von Bütteln verfolgt und Zwangsgebührenverweigerer rigoros eingesperrt werden, genießen schwerbewaffnete terrorverdächtige Sozialbetrüger weiterhin großzügig ausgelegte Narrenfreiheit.
    Über einen besonders dreisten Gesellen dieses Kalibers – nennen wir ihn „Raschid K.“, obwohl niemand weiß, welche oder ob überhaupt eine der zahlreichen Identitäten, unter denen er sich hierzulande herumtreibt und abkassiert – berichten gerade die Medien. Das liest sich wie eine überdrehte Satire auf einen versagenden Staatsapparat, scheint nur leider wahr zu sein: Ein krimineller Tschetschene, der seit 15 Jahren in Deutschland lebt, obwohl sein „Asylantrag“ längst abgelehnt ist; den seine Heimat, wohl aus Gründen, nicht zurücknehmen will, weswegen er von Duldung zu Duldung weiter hier herumlaufen darf.
    Ein Mann, den die Sicherheitsbehörden für einen potentiellen Islam-Terroristen halten, bei dem sie auch schon eine Pistole samt Schalldämpfer gefunden haben; der sich schon hat mit Kriegswaffen ablichten lassen; der aber trotz Straftaten in Serie nicht ins Gefängnis kommt, weil er mit hanebüchenen Ausreden daherkommt, die von nachsichtigen halbblinden Richtern auch regelmäßig brav geschluckt werden.
    Es gibt keine Verpflichtung, jeden über die Grenze zu lassen
    Ein Einzelfall? Nein. Polizeibeamte und Ermittler sind wütend und frustriert, weil sie bei der Jagd auf Islam-Terroristen regelmäßig ausgebremst und sabotiert werden. Sie ahnen, was kommt, sie ahnten es wohl auch schon bei Anis Amri, aber die Verantwortlichen wollen nichts davon wissen. Der Fall des Breitscheidplatz-Attentäters, der unter den Augen der Sicherheitsbehörden seinen Anschlag planen und Menschen morden konnte, war offenkundig kein Ausrutscher und kein vorübergehender Kontrollverlust, sondern die Spitze eines ganzen Eisbergs an Staatsversagen.
    Muß das so sein? Auch nicht. Es gibt weder eine Verpflichtung, jeden über die Grenze zu lassen, noch erkannte Betrüger und Straftäter im Land zu behalten und frei herumlaufen zu lassen. Bei konsequenter Anwendung von Recht und Gesetz hätte der in Mönchengladbach lebende Tschetschene wohl bereits mehrfach inhaftiert und abgeschoben werden können. Es fehlt weniger an Gesetzen als am Willen einer laxen und sich feige vor „Rassismus“-Vorwürfen fürchtenden Verwaltung und einer Kuscheljustiz mit ideologischer Schlagseite, diese auch anzuwenden.
    Staatsfeinde werden auf Kosten der Allgemeinheit verhätschelt
    Ein Staat, der Strenge nur gegenüber den eigenen Bürgern übt, aber importierte Terrorverdächtige und Staatsfeinde auf Kosten der Allgemeinheit verhätschelt, ist kein Rechtsstaat mehr. Politisch Mißliebige sollen per Gesetz willkürlich entwaffnet werden, Islam-Extremisten dürfen ihr Waffenarsenal einfach so behalten: Das versteht kein Mensch.
    Es grenzt an ein Wunder, daß die rechtstreuen Bürger und Steuerzahler einem Staat, der ihr Geld für alles Mögliche verwendet, nur nicht, um das im Gegenzug zum Gewaltmonopol gegebene Sicherheitsversprechen zu erfüllen, nicht schon längst im großen Umfang die Gefolgschaft verweigern.

    https://jungefreiheit.de/debatte/kom...r-im-tollhaus/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Kybeline´s Blog Was stimmt nicht mit den Finanzen der AfD? Und: Schachtschneider ins EU-Parlament!
    Von open-speech im Forum AfD - Alternative für Deutschland
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 20.11.2013, 10:39
  2. Wo ist da die Verhältnismäßigkeit?
    Von Realist59 im Forum Deutschland
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 30.01.2013, 19:01

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •