Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
Seite 64 von 64 ErsteErste ... 1454596061626364
Ergebnis 631 bis 633 von 633
  1. #631
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.674

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Schwere Körperverletzung ist kein Bagatelldelikt. So ein Fall wurde nun vor einem Münchner Gericht verhandelt. Das Opfer ist fast blind geprügelt worden und der Täter wurde wegen dieser schweren Körperverletzung verurteilt. Aber ins Gefängnis muss er nicht. Er ist Araber und hat damit den Migrantenbonus...........

    München – Tony B. (31) kann sich an den Abend, der sein Leben veränderte, kaum erinnern. Dennoch wird er ihn nie vergessen. Denn mit den Konsequenzen lebt er seither jeden Tag.
    Der frühere Angestellte bei Feinkost-Käfer ist nach einer Club-Prügelei fast blind. Ein Frankfurter Unternehmer schlug ihm 2023 im Koks-Rausch in der Münchner Disco „Milchbar“ einen Bierkrug ins Gesicht. Jetzt wurde Gastronom Aissam D. (41) wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Dennoch verließ er als freier Mann das Amtsgericht München. Die Richterin ließ ihn laufen.
    „Er kann jetzt quasi Sommerurlaub machen. Wir sind schockiert, dass er mit uns einfach so aus dem Gericht spazieren konnte“, sagte Tonys Schwester Bianca A. (28) nach dem Urteil zu BILD.

    Was war passiert? Ende April 2023 kam es zur fatalen Begegnung in der „Milchbar“. Toni B. lief über die Tanzfläche, rempelte Aissam D. an. Es kam zum Streit. Toni versetzte dem Angeklagten einen Kopfstoß. Aissam D. lief ihm hinterher, schlug Toni laut Staatsanwaltschaft „zweimal kraftvoll das Bierglas in das Gesicht“. Das Glas zersplitterte, in Tonis Augen steckten große Glasscherben.
    Daran erinnern kann sich Toni nicht. „Ich lag vier Tage im Koma.“ Doch ein Überwachungsvideo zeigt die Szene. Es liegen nur 20 Sekunden zwischen der ersten Begegnung und den brutalen Schlägen mit dem Bierglas.
    Toni ist seither fast blind, sein linkes Auge wird er wohl verlieren. Auf dem rechten sieht er noch zu 30 Prozent. Früher arbeitete er bei Feinkost Käfer als Vize-Abteilungsleiter, heute ist er arbeitsunfähig. Er hat ständig Kopfschmerzen, muss in abgedunkelten Zimmern sitzen.
    ► Jetzt ging der Prozess gegen Aissam D. zu Ende. Mit unerwartetem Ausgang. Amtsrichterin Lacherbauer verurteilte ihn wegen schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren, neun Monaten Haft.
    Dennoch ließ sie den Frankfurter laufen, setzte den Haftbefehl außer Vollzug. Begründung: Keine Fluchtgefahr, er zeigte Reue, zahlte knapp 30 000 Euro Entschädigung an das Opfer.
    Das Umfeld von Toni reagierte fassungslos. Schwester Bianca, die im Internet Spenden sammelt für ihren Bruder, erklärte: „Wir fühlen uns vom Gericht veräppelt. Dass der Täter jetzt auf freiem Fuß ist, ist für Toni ein Schlag ins Gesicht.“
    Auch Tonis Anwalt David Mühlberger reagierte ungehalten auf die Entscheidung: „Dieses Urteil ist nicht nachvollziehbar. Mich schockieren sowohl die Strafhöhe als auch die Außervollzugsetzung des Haftbefehls. Ein katastrophales Signal für die Gesellschaft!“
    Bisher hatte Aissam D. elf Monate in U-Haft gesessen. Wann er den Rest seiner Strafe antreten muss, ist unklar. Er durfte erst einmal zu seiner Familie. Sein Verteidiger Vincent Burgert: „Das Urteil würdigt den vorhergehenden Kopfstoß durch den Geschädigten. Unser Mandant ist froh, endlich seinen Sohn wieder in die Arme schließen zu können.“


    Name:  a.jpg
Hits: 16
Größe:  190,7 KB


    ........die Scharia hat Einzug ins deutsche Rechtssystem gehalten.....

    Dennoch ließ sie den Frankfurter laufen, setzte den Haftbefehl außer Vollzug. Begründung: Keine Fluchtgefahr, er zeigte Reue, zahlte knapp 30 000 Euro Entschädigung an das Opfer.
    ......in der Scharia gibt es das sogenannte Blutgeld. Damit können sich reiche Täter von den Strafen loskaufen. Selbst Morde bleiben so ungesühnt weil die Angehörigen der Opfer meistens arm sind.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #632
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.674

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Ein Mensch ist tot und der, der ihn umgebracht hat, kommt mit ein paar Monaten Haft davon? Ja, das ist deutsche Realität. Solange der Täter zugewandert ist............


    Urteil gegen Erdem I. (22)
    Totraser muss viereinhalb Jahre in den Knast
    Mit 144 km/h durch München ++ Er fuhr einen Gymnasiasten (18) tot
    München – Ein junger Mann, der rücksichtslos durch München raste und einen 18-jährigen Gymnasiasten tötete, muss lange ins Gefängnis.
    Wegen eines verbotenen Autorennens mit Todesfolge, vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs wurde der Angeklagte Erdem I. (22) am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Außerdem erhielt der rücksichtslose Raser eine fünfjährige Führerschein-Sperre.
    Rückblick: Erdem I. saß in der Nacht zum 9. Juli 2023 zugedröhnt von Alkohol und Cannabis am Steuer seines Renault. Mit mehr als 140 km/h raste er durch die Nacht.
    Als ihn die Polizei kontrollieren wollte, gab Erdem I. Gas. Auf der Flucht vor den Beamten donnerte er laut Staatsanwaltschaft mit bis zu 144 km/h durch München. Dann geschah der furchtbare Unfall: Auf Höhe der Tram-Station Leonrodplatz raste Erdem I. mit 96 km/h über eine rote Ampel, stieß mit einem VW zusammen. Dabei schleuderte I.’s Auto in eine Tram-Haltestelle und erfasste Daniel N. (†18). Der Gymnasiast starb. Fünf weitere Menschen wurden bei dem Crash verletzt.
    Der beste Freund des Getöteten saß vor Gericht im Zeugenstand. Leonard W. (19) und Daniel N. kamen in der Unfallnacht von einem Konzert: „Als wir bei Grün über die Straße gingen, sah ich die Scheinwerfer. Ich merkte, dass der Wagen viel zu schnell fährt.“
    W. weiter: „Ich sagte noch, wir müssen rennen. Da wusste ich, dass ich jetzt sterben werde. Ich hatte keine Chance mehr in meiner Wahrnehmung.“
    Die Staatsanwaltschaft hatte für Erdem I. vor Gericht „nur“ vier Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigung drei Jahre und zwei Monate.

    https://www.bild.de/regional/muenche...ebf2482d96b3d8


    ........die 4 Jahre und 6 Monate Haft bedeuten am Ende lediglich 2,5 Jahre und es ist fraglich, ob er die Haft je antreten werden muss. In Deutschland sind mehr als 100000 zu Haftstrafen verurteilte Kriminelle auf freiem Fuß.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #633
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.674

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Nach Drogentod einer 13-Jährigen: Dealer muss Sozialstunden leisten
    Ein 17-Jähriger hatte einem Mädchen im vergangenen Juni Ecstasy verkauft – die 13-Jährige starb bald an dem Konsum. Ein Gericht verurteilte den Jugendlichen jetzt zu 120 Sozialstunden, weil Tod des Mädchens „dem Angeklagten nicht zur Last gelegt worden“ könne.
    Nach dem Drogentod einer 13-Jährigen muss ein Drogenhändler Sozialstunden leisten. Der 17-Jährige hat in drei bestätigten Fällen Ecstasy-Pillen verkauft – unter anderem an das junge Mädchen, verkündete ein Jugendschöffengericht in Neubrandenburg. Die 13-Jährige war im vergangenen Juni nach der Einnahme einer sogenannten „Blue Punisher“-Pille gestorben, einer besonders potenten und neuartigen Form von Ecstasy.

    Das Schöffengericht verwarnte den 17-Jährigen – er muss jetzt 120 Sozialstunden leisten. Zusätzlich wurden dem Jugendlichen drei Termine bei der Suchtberatung und fünf Stunden Berufsberatung auferlegt. Die Strafe hätte höher ausfallen können, jedoch konnte lediglich festgestellt werden, dass der Verurteilte Pillen an die 13-Jährige verkaufte – nicht jedoch, dass eine dieser Pillen zum Tod des Mädchens führte.

    Den Handel mit Ecstasy habe der 17-Jährige gestanden und Reue gezeigt, „der Tod des Mädchens ist dem Angeklagten nicht zur Last gelegt worden“, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch. Weil alle Beteiligten von weiteren rechtlichen Schritten absahen, wird das Urteil umgehend rechtskräftig.

    Zu Beginn der Ermittlungen Ende Juni hatte die Polizei wegen der Weitergabe von Betäubungsmitteln vier Verdächtige festgenommen – der 17-Jährige blieb damals mangels Haftgrund noch verschont. Das 13-jährige Mädchen war nach der Einnahme der „Blue-Punisher“-Pille in kritischem Zustand hospitalisiert worden. Laut Gutachten soll sie an einer Hirnschwellung infolge der Einnahme der hochpotenten Droge verstorben sein.


    https://apollo-news.net/nach-drogent...unden-leisten/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 3 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 3)

Ähnliche Themen

  1. Kybeline´s Blog Was stimmt nicht mit den Finanzen der AfD? Und: Schachtschneider ins EU-Parlament!
    Von open-speech im Forum AfD - Alternative für Deutschland
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 20.11.2013, 10:39
  2. Wo ist da die Verhältnismäßigkeit?
    Von Realist59 im Forum Deutschland
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 30.01.2013, 19:01

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •