Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
Seite 10 von 63 ErsteErste ... 567891011121314152060 ... LetzteLetzte
Ergebnis 91 bis 100 von 629
  1. #91
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.374

    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Da werden Menschen schwer verletzt und die Täter gehen straffrei aus. Selbst schwere Körperverletzung wird oft nur mit einer Bewährungsstrafe geahndet. Allerdings nur, wenn die Täter Migranten sind. Ein alter Mann fand seine Nachbarin am Boden liegend im Treppenhaus vor und half nicht. Dafür wurde er bestraft.............

    Das Amtsgericht Düsseldorf hat einen Rentner zu 4.500 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er einer schwer verletzt im Treppenhaus liegenden Nachbarin nicht geholfen hatte.

    Der 77-Jährige hatte im Oktober 2016 die blutende Nachbarin auf der Treppe eines Mehrfamilienhauses liegen lassen und sich weder gekümmert noch Hilfe geholt. Das wertete das Gericht als unterlassene Hilfeleistung.

    Die 58-Jährige hatte sich bei einem Sturz einen Schädelbasisbruch zugezogen. Der Rentner dachte, dass seine Nachbarin lediglich schlafe.
    http://www.shortnews.de/id/1236082/a...eigerter-hilfe
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #92
    Registriert seit
    25.04.2011
    Beiträge
    32.137
    Blog-Einträge
    1

    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    In Berlin wurde im letzten Jahr ein Raser wegen Mordes verurteilt. In Ingolstadt wurde ein Kuschelurteil gesprochen................




    ....im Grunde kann das nur bedeuten, dass der Raser türkischer oder arabischer Herkunft ist.
    Du meinst, wieder einer, der weiß, wo das Haus wohnt?

    Das Haus des Richters natürlich....

    Vielleicht reicht auch nur die allgemeine Bedrohungslage, damit der Richter ein wenig milder urteilt, also ohne dass der Raser weiß, wo das Haus wohnt. Er könnte es ja vielleicht wissen, wenn er woltle.

    außerdem wurde ihm für sechs Monate der Führerschein entzogen
    Das ist wahrlich eine ganz, ganz harte Strafe. D.h. er muss noch nicht einmal eine MPU machen.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  3. #93
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.374

    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Kaum zu ertragen, dass das erste Urteil lediglich Bewährungsstrafen vorsah. Der Migrantenbonus macht es möglich. Wahrscheinlich gab es viele Proteste, so dass nun noch einmal verhandelt wurde. Ein Mensch ist tot und dies elenden Bastarde können feixend den Gerichtssaal verlassen.


    Im Prozess gegen die Totraser vom Auenweg fordert der Staatsanwalt nach dem Tod von Studentin Miriam (†19) Haftstrafen für die beiden Angeklagten. Erhan F. (25) soll wegen fahrlässiger Tötung zwei Jahre ins Gefängnis, Firat M. (24) ein Jahr und neun Monate.

    Sie hatten sich im April 2015 ein illegales Rennen geliefert. Erkan F. kam mit seinem aufgemotzten BMW ins Schleudern und von der Straße ab, erfasste auf dem Radweg Miriam, die mit dem Fahrrad unterwegs war – sie starb an ihren schweren Verletzungen.
    Zwei Jahre sowie ein Jahr und neun Monate gab es auch im ersten Prozess für die beiden jungen Männer – allerdings auf Bewährung. Doch der BGH hob das Urteil auf. Es sei nicht ausreichend berücksichtigt worden, wie sich die Bewährungsstrafen auch das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken würde.

    ► Außerdem hätten die Richter außer Acht gelassen, dass die Angeklagten die Gefahrenlage mit aggressivem Fahrstil vorsätzlich herbeiführten.
    Der Unfall, aber auch die Verurteilung zu Bewährungsstrafen, hatten bundesweit für Entsetzen gesorgt. Vor diesem Hintergrund musste nun eine andere Kammer des Landgerichts entscheiden, ob die in Deutschland geborenen Türken doch noch ins Gefängnis kommen.
    Der Staatsanwalt betonte, es lägen keine besonderen Umstände vor, die die Aussetzung zur Bewährung rechtfertigen würde. Die müsse auch versagt werden, wenn sie für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich sei. „Die Angeklagten haben ihre bloße Freude an Geschwindigkeit über menschliches Leben gestellt.“
    https://www.bild.de/regional/koeln/r...3416.bild.html

    Mörder aus der Türkei
    Name:  2,w=993,q=high,c=0.bild.jpg
Hits: 70
Größe:  47,7 KB

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Name:  2,w=658,c=0.bild.jpg
Hits: 83
Größe:  25,0 KB
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #94

    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Und einer der den Holocaust leugnet und oder sogenannte nicht genehme islamkritische Kommentare schreibt geht für Jahre in den Bau. Egal ob 70 oder 94 Jahre...
    Bin gegen jede Form extremistischer Gewalt dabei unerheblich aus welchem Lager.

  5. #95
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.374

    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von von Nettelbeck Beitrag anzeigen
    Und einer der den Holocaust leugnet und oder sogenannte nicht genehme islamkritische Kommentare schreibt geht für Jahre in den Bau. Egal ob 70 oder 94 Jahre...
    So ist es, wie der Fall der Ursula Haverbeck (89)!! zeigt................


    SIE HATTE IHRE HAFTSTRAFE NICHT ANGETRETEN
    Holocaust-Leugnerin (89) festgenommen
    Vlotho/Verden (NRW) – Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck (89), die zu einer Haftstrafe nicht angetreten war, wurde jetzt in ihrem Wohnhaus in Vlotho festgenommen.

    Das bestätigten Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag. Haverbeck wurde ins Gefängnis nach Bielefeld-Senne gebracht.

    Dort sollte die Rechtsextremistin eigentlich bereits am Mittwoch (2. Mai) zu einer zweijährigen Haftstrafe erscheinen. Doch Haverbeck kam nicht, auch ihr Haus war verwaist.
    Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft Verden einen Vollstreckungshaftbefehl gegen die Seniorin erlassen.


    ► Zuletzt scheiterte Haverbeck vorm Oberlandesgericht Celle mit dem Revisionsantrag gegen eine Verurteilung des Landgerichts Verden zu zwei Jahren Haft. Um die Vollstreckung zu vermeiden, legte sie ärztliche Atteste vor, die sie für haftunfähig erklärten.

    Ein Amtsarzt bestätigte aber das Gegenteil. Es folgte die Ladung. Aber sie erschien nicht. „Die Haftfähigkeit ist noch nicht geklärt”, sagte sie dem BILD-Reporter.
    https://www.bild.de/regional/ruhrgeb...5054.bild.html


    ....Ausländer gehen wegen "Haftempfindlichkeit" nicht ins Gefängnis aber eine alte Frau wird gnadenlos verfolgt und eingebuchtet.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  6. #96
    Registriert seit
    20.07.2015
    Beiträge
    3.241

    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    na die ist halt nicht haftempfindlich....

  7. #97
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.374

    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Gibt es noch ein besseres Beispiel für den Migrantenbonus? Wäre der Täter ein Rechtsradikaler gewesen, dann hätte er 5 Jahre bekommen aber so ein haftempfindlicher Migrant, der bekommt ein paar Streicheleinheiten.




    FAMILIENVATER TOT
    Angeklagter (19) auf Bewährung frei!
    Köln – Er hat Familienvater Thomas K. (40) in Bergisch Gladbach totgeschlagen. Doch Kemal N. (19, Name geändert) muss nicht in den Jugendknast. Er wurde zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt – wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
    „Sein Tod war und ist sinnlos“, so Richterin Ulrike Grave-Herkenrath deutlich zum Angeklagten. „Er wurde durch einen anderen Menschen aus dem Leben gerissen. Und dieser Mensch sind ganz alleine Sie.“

    Neben den Schwestern des Opfers saßen auch die Ex-Frau und der 14-jährige Sohn im Saal. Die Witwe weinte fassungslos.
    Mit einem Faustschlag hatte Kemal N. am 31. August 2017 das Opfer getroffen. Thomas K. schlug mit voller Wucht mit seinem Kopf auf den Asphalt, erlitt einen Schädelbruch und ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Er starb am nächsten Tag.
    Eine Gruppe Jugendlicher war in der Innenstadt auf Thomas K. und zwei Kumpel getroffen, die sich nach einer Wohnungsrenovierung ein paar Bierchen gönnten. Das Opfer hatte zwei Promille im Blut. Wegen der Arbeitskleidung hielten die Jungen sie wohl für Obdachlose. Die Richterin: „Anlass ihr Mütchen zu kühlen.“
    Ein Wortwechsel. Dann soll Thomas K. „Hurensohn“ zu Kemal N. gesagt haben und weggegangen sein. Der 19-Jährige ging hinterher.
    Die Richterin: „Er fühlte sich beleidigt, wollte sich vor den anderen stark machen. Den obercoolen spielen.“ Aus einer Drehung versetzte er dem Opfer einen Faustschlag. Mit dramatischen Folgen.

    Aber: Es sei ein klassischer Fall der Körperverletzung mit Todesfolge. Die Richterin: „In 100ten Fällen eines Schlags und Sturzes geschieht nicht viel.“ Doch in diesem Fall habe er die schwere Verletzung verursacht.

    Doch knapp habe sich die Kammer gegen den Jugendknast für den zur Tatzeit noch 18-Jährigen entschieden. Perspektivlos, noch lange nicht erwachsen und beeinflussbar sei er: „Wir glauben, dass er eine Persönlichkeit ist, bei der in einer Jugendstrafanstalt eine schlechtere Entwicklung zu befürchten ist als im Rahmen einer engmaschig betreuten Bewährung.“

    Dazu gehören, dass Kemal N. sich sofort bei einem Bewährungshelfer melden muss, wöchentliche Sozialstunden, berufliche Weiterbildung und Antiaggressionstraining.

    „Sie haben heute eine Chance bekommen“, so die Richterin. Wenn er die Auflagen nicht erfülle „sehen wir uns zeitnah wieder. Die Kammer wird nicht zögern, die Bewährung zu widerrufen.“
    Ob es bei der Bewährung bleibt, ist nicht nur deshalb ungewiss. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und drei Monate Jugendknast gefordert. Und auch hohe finanzielle Ansprüche kommen wohl noch auf den 19-Jährigen zu. „Wir werden Unterhaltsansprüche für die beiden Kinder (9/14) geltend machen“, so Opferanwältin Dr. Beate Grün.
    https://www.bild.de/regional/koeln/t...5328.bild.html

    Laut Richterin ist der Kerl noch lange nicht erwachsen. Dabei wirkt der Totschläger wie 30

    Name:  4,w=993,q=high,c=0.bild.jpg
Hits: 121
Größe:  58,6 KB
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  8. #98
    Registriert seit
    10.09.2017
    Beiträge
    90

    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Gibt es noch ein besseres Beispiel für den Migrantenbonus? Wäre der Täter ein Rechtsradikaler gewesen, dann hätte er 5 Jahre bekommen aber so ein haftempfindlicher Migrant, der bekommt ein paar Streicheleinheiten.
    Name:  4,w=993,q=high,c=0.bild.jpg
Hits: 121
Größe:  58,6 KB

    Reine Spekulation, ohne irgendwelche Fakten oder wenigstens einer Art sachlichen Argumentation. Solche Vorurteile taugen höchstens zur Manipulation bzw. Meinungsmache. Sachliche Aufklärungs sieht anders aus.

  9. #99
    Registriert seit
    25.04.2011
    Beiträge
    32.137
    Blog-Einträge
    1

    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Man sollte sich immer vergegenwärtigen, dass Jugendstrafe kein Muß, sondern ein Kann ist und nach Ermessen vergeben werden kann. Außerdem kommt das Jugendstrafrecht nur dann in Frage, wenn es sich um eine jugendtypische Verfehlung handelt. Eine jugendtypische Verfehlung ist zum Beispiel Schwarzfahren in Öffentlichen Verkehrsmitteln. Zudem kann das Jugendstrafrecht für Volljährige bis zum 21. Lebensjahr nur dann zur Anwendung kommen, wenn eine deutliche Reifeverzögerung vorliegt.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  10. #100
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.374

    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von De Sade d Humanist Beitrag anzeigen
    Reine Spekulation, ohne irgendwelche Fakten oder wenigstens einer Art sachlichen Argumentation. Solche Vorurteile taugen höchstens zur Manipulation bzw. Meinungsmache. Sachliche Aufklärungs sieht anders aus.
    Vorurteile? Da stirbt ein Mann durch die Hand dieser Person. Körperverletzung mit Todesfolge ist keine Kleinigkeit.
    Das Gesetz sieht dafür folgende Strafen vor...........


    § 227 StGB Körperverletzung mit Todesfolge
    (1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226a) der Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
    (2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
    ...also selbst im minder schwerem Fall gibt es ein Jahr Gefängnis. Lies dir doch einfach mal den ganzen Thread durch. Ach ja ich vergaß. Mit dem lesen hast du es nicht so.

    ----------------------------------------------------------------------------------------------------
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------

    Ein anderer Fall

    Nach einem "Konzert" brachen die Mitglieder der Band die Toten Hosen in ein Freibad ein und nahmen ein nächtliches Bad. Natürlich haben sie einen Promibonus. Während der Normalbürger vor Gericht gebracht würde, kommen diese Musiker straffrei davon....................


    Die Toten Hosen gingen baden – und sorgten damit für Ärger. Weil sie sich nachts in einem Freibad vergnügten, wurde Anzeige erstattet. Mit ernsten Konsequenzen müssen die Hosen aber nicht rechnen.
    Nach ihrem nächtlichen Freibadbesuch in Dresden müssen Campino und Co. nicht mehr mit Strafverfolgung durch die sächsische Justiz rechnen. Zwar laufen die Ermittlungen zunächst weiter, wie ein Polizeisprecher am Donnerstag in Dresden sagte. Ein Sprecher der Dresdner Bäder GmbH betonte aber, dass man nach der Entschuldigung der Rockmusiker nicht vorhabe, einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs zu stellen.
    Zeitnahe Einigung
    "Wir gehen fest davon aus, dass wir uns zeitnah einigen", sagte Lars Kühl, der Pressesprecher Dresdner Bäder GmbH, der Deutschen Presse-Agentur. Ohne Strafantrag müsste die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen, wenn sie die Ermittlungsakten von der Polizei bekommt, sagte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase.
    Die Toten Hosen hatten am Mittwoch für ihren nächtlichen Freibadbesuch in Dresden um Vergebung gebeten und wollen dem Bad 5.000 Euro spenden. Ein Foto mit Campino in Badehose und zwei Begleiterinnen hatten die Hosen selbst getwittert. Leider habe der Tourplan es nicht zugelassen, bis zur Öffnung des Bades am nächsten Morgen zu warten....................
    https://www.t-online.de/unterhaltung...-bestraft.html
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Kybeline´s Blog Was stimmt nicht mit den Finanzen der AfD? Und: Schachtschneider ins EU-Parlament!
    Von open-speech im Forum AfD - Alternative für Deutschland
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 20.11.2013, 10:39
  2. Wo ist da die Verhältnismäßigkeit?
    Von Realist59 im Forum Deutschland
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 30.01.2013, 19:01

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •