Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
Seite 19 von 63 ErsteErste ... 9141516171819202122232429 ... LetzteLetzte
Ergebnis 181 bis 190 von 628
  1. #181
    Registriert seit
    12.03.2010
    Beiträge
    18.812
    Blog-Einträge
    1

    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr


    „...und das werden wir auch hinbekommen...", ist wohl die neue Version von „Wir schaffen das".
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  2. #182
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.365

    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Migrantenbonus für Eltern des verhungerten kleinen Mohamed
    Hamburg – Wieder einmal: Mildes Urteil für Islamgläubige: Ganze zwei Jahre auf Bewährung verhängte ein Kuschelgericht im Hamburg für ein kasachisch-marokkanisches Paar, dass ihren im August 2017 geborenen Säugling elendig verhungern ließ. Die Frau ist bereits wieder schwanger und erwartet ihr achtes Kind. Das verstorbene Kind wog im November weniger als bei der Geburt.
    Der Rechtsstaat hat fertig. Die Hamburger Richter haben für den 34 Jahre alten Vater und die 33-jährige Mutter nach dem als Totschlag eingestuften Hungertod des Säuglings nur eine milde Bewährungsstrafe und ein paar mahnende Worte parat. Das Gericht erteilte den Angeklagten detaillierte Auflagen, die erneute Geburt und alle ärztlichen Untersuchungen den Behörden zu melden. „Wir werden Sie im Blick behalten“, betonte Richter Joachim Bülter.
    Wie die WELT detailliert schildert, hatte der Hunger den kleinen Mohamed kurz vor seinem Tod sichtbar gezeichnet: ein Greisengesicht, eingefallene Wangen und tief liegende Augenhöhlen zeugten von fehlender Nahrung. Selbst das Landgericht kam zu dem Schluss, dass der lebensbedrohliche bedrohliche Zustand des Säuglings nicht zu übersehen gewesen sei. Trotz dieser Merkmale und dem enormen Gewichtverlust – Mohamed wog weniger als sein Geburtsgewicht 2820 Gramm –holten die Eltern keine Hilfe und sagten einen Termin bei der Kinderärztin ab. Die hätte den Säugling umgehend ins Krankenhaus überwiesen, wo er hätte gerettet werden können. Besonders pikant: In der Vergangenheit hatte es bereits mehrfach „einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gegeben“, der aber keine Konsequenzen für die Familie hatte. So war der marokkanische Vater 2016 durch ein Drogendelikt aufgefallen, die Mutter wegen mehrfachem Ladendiebstahl. Im Gegensatz zu der 86jährigen Sozialrentnerin in Bayern gabs dafür keine Gefängnisstrafe, geschweige denn, dass ein Jugendamt tätig wurde.
    Begründung für das Hamburger Skandal-Urteil: Um die anderen sechs Kinder hätten sich die Eltern „gut gekümmert“ und außerdem werde im Februar ja erneut Nachwuchs erwartet. Der soll, falls es ein Junge wird, wie sein verhungertes Brüderchen den ausgefallenen Namen Mohamed tragen.
    Diese Doppelmoral findet auch beim jetzigen Urteil des Hamburger Landgerichtes ihre unselige Fortsetzung. Zum Vergleich: Eine Frau, die im Raum Winterberg 2018 ihr zweijähriges Kind verhungern lies, wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. (Westfalenpost). Zu fünf Jahren verurteilte ein Gericht in Rottweil 2013 eine 25jährige Mutter, die ihre drei Kinder sich selbst überlassen hatte. Die jüngste starb. (MOZ.de) Noch härter wurde 2014 eine 22jährige Mutter in Soest bestraft, die gleichfalls ihren Säugling verhungern lies. Die drogenabhängige Frau bekam sogar lebenslänglich. „Eine verminderte Schuldfähigkeit durch den Drogenkonsum sah die Kammer nicht.“ , heißt es dazu in der WAZ. (KL)

    https://www.journalistenwatch.com/20...ltern-mohamed/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #183
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.365

    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Frankenberg – Ein Gericht in Frankenberg hat einen jungen gewaltbereiten AfD-Gegner, der im Oktober 2018 einen Wahlkampfstand attackierte und dabei sogar einen Körperbehinderten zu Boden stieß, zu der milden Strafe von 90 Tagessätzen à 10 Euro, also 900 Euro verurteilt. Ursprünglich hatte der Richter für den bereits zwei mal vorbestraften Mann – vor allem wegen der ausgestoßenen Morddrohungen – mehr gefordert. „Machen Sie aus ihrem Leben etwas Sinnvolles“, so der Rat der betroffenen AfD-Kreissprecherin Sonja R. an den „Kämpfer gegen rechts“.
    Mit großer Souveränität schildert Sonja R., Kreissprecherin des AfD Kreisverband Waldeck-Frankenberg, was am 13. Oktober 2018 im Landtagswahlkampf am AfD- Infostand in Frankenberg auf dem Georg-Thonet Platz. Ihre Schilderungen decken sich mit dem, was auch Tage später auf der Onlineplattform 112-Magazin zu lesen war. Da heißt es: „Gegen 13.50 Uhr erschien der 20jährige erstmalig am Stand und beleidigte nach Zeugenaussagen die 31-jährige Sonja R. in unflätiger Weise durch frauenverachtende Äußerungen und eindeutige, sexistische Handzeichen.“
    Als das Wahlkampfteam gegen 14:05 Uhr den Stand wieder abbauen wollte, kam der passionierte Anti-Rechts-Kampfgenosse zurück und leitete das Finale seiner Hassattacken ein. Er beleidigte einen Helfer aus Battenberg und stieß den an Muskelschwund erkrankten Mann sogar um. „Daraufhin stellte sich Wahlkämpfer Stefan G. schützend vor seinen Helfer, verletzte sich dabei aber am Knie,“ berichtet das 112-Magazin weiter. Das Wahlkampfteam ging daraufhin, anders wie berichtet, direkt zum Polizeirevier und erstattet Anzeige. Nicht nur wegen der körperlichen Attacke, sondern auch wegen den Morddrohungen, die der Waffenbesitzer ausstieß. Sonja R.: „Er wohnt ganz in meiner Nähe. Da bekommt man wirklich Angst.“ Dazu heißt es im Bericht: „Ebenso wurde die Waffenbehörde im Kreishaus über den Vorfall unterrichtet, weil eine Wiederholung der Tat bereits durch das aggressive Auftreten des AfD-Gegners am 13. Oktober mit einer ausgesprochenen Todesdrohung impliziert scheint.“
    Als fast erheiternd empfand die Klägerin, dass beim Prozess Broschüren mit „Aussteigerprogrammen gegen rechts“ herumlagen. Trotz allem ist die Kreissprecherin mit dem Urteil zufrieden und meint, dass man während der Verhandlung gerecht mit der AfD umgegangen ist, auch wenn das Urteil erst mal nicht so hart klingt. Im Gespräch mit Jouwatch schildert die 31-Jährige wie wichtig es für sie war, mit dem jungen Mann ins Gespräch zu kommen. „Ich habe ihm mal erzählt, welche Gefühle und Ängste man aushalten muss, wenn man am Stand oder bei Veranstaltungen von Fremden angebrüllt und bedroht wird, nur weil man sich ehrenamtlich in einer demokratisch gewählten Partei engagiert.“ Sie rechnet dem Angeklagten Philip H. hoch an, dass er sich nun endlich für sein Verhalten bei ihr entschuldigt hat und wünsche sich, „dass der Angeklagte seine Chance nutzt und sich nicht weiter seine Zukunft verbaut.“ (KL)
    https://www.journalistenwatch.com/20...de-strafe-afd/

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Eine unglaubliche Sauerei. Der Migrantenbonus rettet Araber...…..

    Freispruch für Syrer und Co: Betrunkene Polizistentochter ausgezogen, abgeknutscht und gefilmt
    Bielefeld – Mit überwiegenden Freisprüchen und Gesprächstherapie endete der Prozess vor dem Bielefelder Landgericht für eine neunköpfige Jugendgruppe, darunter drei syrische Migranten, die im November 2017 ein 14jähriges Mädchen zu einer „Geburtstagsfeier“ in einen Keller lockten, betrunken machten, sie entkleideten, abknutschten und dabei filmten. Anschließend legten sie das hilflose Mädchen in einem Park ab. Von einer ursprünglichen Gruppenvergewaltigung rückte das Gericht ab, da laut Anklage nur ein Knutschfleck nachgewiesen werden konnte.
    „Die Männer filmten ihre Taten in Harsewinkel im Kreis Gütersloh. Doch eine Vergewaltigung war auf den Aufnahmen offenbar nicht zu erkennen“, berichtet die Medienplattform owl24 über den lange von der Polizei zur Verschlusssache erklärten heimtückischen Übergriff auf das zur Tatzeit erst 14-jährige Mädchen. Für sieben Angeklagte endete der Prozess daher erwartungsgemäß mit einem Freispruch. Die beiden als Haupttäter wurden zur Gesprächstherapie verurteilt. Einer hatte dem nackten Mädchen im Partykeller an die Brust gegriffen, der andere gefilmt und die Aufnahmen anschließend an Freunde verschickt.
    „Die Angeklagten, überwiegend arabischer Herkunft mit Flüchtlingshintergrund, nahmen das Urteil am Mittwochabend erleichtert auf.“, textet mit offenkundlicher Sympathie für die Neubürger das Westfalenblatt und drückt dabei sogar ordentlich auf die Tränendrüse, wenn es schreibt: „Manche weinten, als ihnen der Dolmetscher übersetzte, sie seien freigesprochen worden.“
    Gericht belastet Opfer schwer
    Das Pikante an dem Fall: Beim Opfer handelt es sich laut Zeitung um eine Polizistentochter. Sie wird im Gericht nach der inzwischen gewohnten Täter-Opferumkehr sogar schwer belastet. Schließlich zog Richterin Schlingmann die Schlinge zu Gunsten der Angeklagten zu und behauptete, dass „das mutmaßliche Opfer in wesentlichen Teilen seiner mehrfachen Vernehmung schlicht gelogen habe.“ Angeblich habe die Tochter eines Polizisten-Ehepaares laut Westfalenblatt „schon seit längerem gekannt, auch sei es vor der Einladung in den Partykeller schon zu einvernehmlichem Sex gekommen.“
    Die beiden Verteidiger sehen die Hauptangeklagten nun vollkommen rehabilitiert. Eine Anwältin sagte dem WB: „Es hat sich in der Beweisaufnahme gezeigt, dass wir es hier mit kleinen Jungs und nicht mit Sextätern zu tun hatten.“ Die Kleinstadt-Jugendlichen hätten unter dem Prozess enorm gelitten. Ihr Kollege sprach von einem „enormen Flurschaden“, und kritisierte „schwere Ermittlungspannen“ der Polizei. Diese hatte es am Tat-Tag, wie die NW berichtet, zunächst nur mit einem schwer alkoholisierten Mädchen zu tun, dass in einer Parkanlage aufgefunden wurde, nachdem es das „Filmteam“ dorthin begleitet hatte. Die arabischen jugendlichen sollen noch den Rettungsdienst alarmiert haben und dann verschwunden sein.
    Dank PI wurde der Fall öffentlich
    Bis Mitte 2018, also mehr als ein Jahr vor Prozessbeginn hatte die Polizei Gütersloh den Fall unter Verschluss gehalten. Erst im Juni 2018 hing sie damit an die Öffentlichkeit. Aus Gründen des Opferschutzes, wie ein Polizeisprecher damals mitteilte. Dass der Fall überhaupt vor dem Prozess an die Öffentlichkeit kam, ist mutmaßlich das Verdienst von PI, das am 6. Juni 2018 unter der Headline „Vier Syrer und ein Kurde sollen deutsches Mädchen übel misshandelt haben – Harsewinkel: Massenvergewaltigung an 14-Jähriger wird vertuscht“ erstmalig über die Tat schrieb.
    Damals konnte Michael Stürzenberger exklusiv verkünden: „Die Pressestelle der Polizei in Gütersloh hat aber eine absolute Nachrichtensperre verhängt. Man bestätigte auf meine heutige Nachfrage lediglich, dass der Vorfall bearbeitet werde und die Ermittlungen liefen. Bisher gibt es auch noch keinen einzigen Zeitungsbericht. PI-NEWS ist das erste Medium, das diesen Skandal öffentlich macht.“
    Diese Meldung hat anschließend zu hektischen Aktivitäten in Sachen „Rechtfertigung von blockierter Kommunikation“ geführt. Sowohl bei der gleichgeschalteten Presse als auch bei der Polizei, die daraufhin mehr Details preis gab. Wohl auch auf Druck von CDU-Innenminister Reul, wie aus dem Bericht der NW eindeutig hervorgeht. Zitat: Wir erwarten von den Polizeibehörden Transparenz und Offenheit. Manchmal kann es aber auch gute Gründe geben, die gegen eine Veröffentlichung sprechen, etwa wenn es um den Schutz eines Opfers geht. Im vorliegenden Fall haben wir die Polizei in Gütersloh um einen Bericht gebeten.“
    Ein Beweis, wie wichtig Leitmedien der Gegenöffentlichkeit wie PI oder Journalistenwatch sind. Ohne sie würde so mancher Fall von Migrantengewalt komplett vertuscht, relativiert, auf nischenhafte Lokalberichterstattung beschränkt oder in einem völlig verzerrten Licht dargestellt werden. Kein Wunder, dass solche Medien den Einheitsmeinungsmachern und staatlichen Zensoren ein Dorn im Auge sind, und alles dran gesetzt wird, sie inzwischen mit den Methoden totalitärer Staaten zu bekämpfen und auszuschalten. (KL)

    https://www.journalistenwatch.com/20...ruch-syrer-co/
    …..selbst wenn es keine Vergewaltigung war, wie sind diese Freisprüche zu rechtfertigen, wenn alleine schon der Besitz von Kinderpornografie strafbar ist? Was das Mädchen damit einverstanden, sich nackt auszuziehen und sich filmen zu lassen? Die Justiz in diesem Land ist ein Skandal.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #184
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.365

    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Kampfhunde sind in der Lage Menschen zu töten. Das weiß jeder. In Leimen ereignete sich eine Tat, die als Mordversuch gewertet hätte müssen. Ein Türke hetzte zwei Kampfhunde auf einen 16-Jährigen. Nun das Urteil.....

    Jugendstrafe im Leimener Hundebiss-Fall

    Das LG Heidelberg hat in dem Strafverfahren wegen des Angriffs zweier Kampfhunde in Leimen gegen den inzwischen 17-jährigen Berke C. eine Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verhängt.

    Die beiden weiteren Angeklagten Berkant C. und Marvin B. wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von jeweils einem Jahr verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen wurde hinsichtlich dieser beiden Angeklagten zur Bewährung ausgesetzt. Dem Angeklagten Berkant C. wurde auferlegt, an den Geschädigten einen Betrag i.H.v. 5.000 Euro in Raten zu zahlen. Dem Angeklagten Marvin B. wurde die Zahlung einer Geldauflage i.H.v. 1.000 Euro in Raten an den Geschädigten auferlegt.

    Die Kammer hat es nach einer umfangreichen Beweisaufnahme als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte Berkant C. am 10.06.2019 seinem zur Tatzeit 16 Jahre alten Bruder Berke C. den Bestimmungen einer Polizeiverordnung des Innenministeriums über das Halten gefährlicher Hunden zuwider zwei Kampfhunde der Rasse American Staffordshire Terrier überließ, um mit diesen spazieren zu gehen. Die Hunde wurden verbotswidrig durch Berke C. und Marvin B. ohne Leine und Maulkorb geführt. Die beiden Angeklagten trafen im Feldbereich zwischen Leimen und Heidelberg auf den ihnen bekannten 15-jährigen Geschädigten. Als der Angeklagte Berke C. sich durch eine Äußerung des Geschädigten provoziert fühlte, fasste er den Entschluss, die Hunde hinter dem Geschädigten her zu jagen. Berke C. wies außerdem Marvin B. an, den durch ihn geführten Hund loszulassen, wobei Berke C. die Hunde mit den Worten "geh" losschickte. Daraufhin erfolgten massive Angriffe beider Hunde auf den Geschädigten, die mehrere Minuten andauerten. Durch die Angriffe erlitt der Geschädigte schwerwiegende Verletzungen (u.a. Abriss von Teilen der Nase und der linken Ohrmuschel, Durchtrennung der rechten Ohrmuschel, Weichteildurchtrennungen am Hinterhaupt, tiefe Verletzungen des Unterarms und lebensbedrohliche Furchen in der Knochenoberfläche des Hinterhauptbeins).

    Das LG Heidelberg hat den Angeklagten wegen schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

    Bei der Verhängung der Jugendstrafe gegen Berke C. ging das Landgericht von dem gesetzlichen Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren aus. Nach dem Jugendgerichtsgesetz und der Rechtsprechung des BGH war die Jugendstrafe so zu bemessen, dass die erforderliche erzieherische Einwirkung auf den zur Tatzeit 16-jährigen Jugendlichen möglich ist.

    Die Verhängung einer Bewährungsstrafe erschien der Kammer erzieherisch nicht vertretbar, weil sich aus den Tatumständen ein hoher Erziehungsbedarf ergab. Gleichzeitig blieb die Kammer mit dieser Strafe unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verhängung einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren. Dabei wurde insbesondere zugunsten des Angeklagten gewürdigt, dass er zu Beginn des Strafverfahrens ein umfassendes, sich selbst belastendes Geständnis abgelegt hatte und auch durch eine Entschuldigung bei dem Geschädigten Verantwortung für die Tat übernommen hatte.

    Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagten, der Nebenkläger und die Staatsanwaltschaft können gegen dieses Urteil binnen einer Woche das Rechtsmittel der Revision zum BGH einlegen.
    http://www.gesetze.berlin.de/jportal...enachricht.jsp

    das Opfer
    Name:  nino.jpg
Hits: 179
Größe:  7,9 KB


    2,5 Jahre Haft hört sich erst einmal recht gut an. Aber den Erfahrungen nach wird der Verurteilte gerade einmal 1 Jahr, wenn überhaupt, einsitzen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  5. #185
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.365

    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Während alte Frauen wegen Bagatellen ins Gefängnis wandern, bemüht sich die Justiz, hier die Staatsanwaltschaft, Migranten so billig wie nur möglich davon kommen zu lassen. Wer jemanden in voller Absicht ins Gleisbett stößt, nimmt dessen Tod bewusst in Kauf, ja will durch diesen Stoß den Tod herbeiführen. Hier handelt es sich mindestens um Totschlag!

    Zwei 16-jährige vor Zug gestoßen: Kuschel-Staatsanwaltschaft sieht „keine Tötungsabsicht“
    Bei der Schlägerei im Januar zwischen zwei Gruppen von Jugendlichen auf dem Bahnsteig nach einem Discobesuch waren drei junge Männer ins Gleisbett gestoßen worden. Ein einfahrender Zug überrollte zwei von ihnen – beide 16 Jahre alt -, der dritte konnte sich mit einem Sprung in letzter Sekunde retten. Die Hauptverhandlung vor der Jugendkammer Nürnberg-Fürth findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da der Prozess dem Jugendstrafrecht unterfällt.

    Ein Großteil der bisherigen Prozessführung ging für die wort- und tränenreichen Beteuerungen der Täter drauf, die „das alles nicht gewollt“ hätten und ihr Handeln „aufrichtig bereuen“, ja sogar schon finanzielle Symbolbeträge an die Opferfamilien gezahlt hätten. Auf sentimentale Kuscheljuristen und anwesende Sozialarbeiter machte all dies wohl einen Rieseneindruck. Angeblich hätten die jugendlichen Täter in dem vorangegangenen „Handgemenge“, in der „Rauferei“ (das Anklageplädoyer wartet noch mit weiteren, ähnlich verharmlosenden Begriffen auf) „nicht zwingend“ wahrnehmen müssen, dass sich ein Zug näherte, erklärte sogar die Staatsanwaltschaft. Soll das etwa heißen, dass Täter, die ihr Opfer von einer Autobahnbrücke stoßen, „nicht zwingend“ davon ausgehen müssen, dass dort gerade Autos fahren? Oder wenn sie es aus dem Fenster schmeißen, dass sie „nicht zwingend“ erwarten brauchen, zufällig läge unten keine luftgefüllte Matratze, die den Aufprall mindert?

    Feelgood-Anklagebehörde voller Verständnis für Täter

    Die Nebenkläger hingegen fordern für die Hinterbliebenen eine Verurteilung Strafen von mindestens fünf Jahren und drei Monaten für einen der beiden Angeklagten respektive von vier Jahren und sechs Monaten für den anderen – wegen Totschlags. Die Beweisaufnahme habe sehr wohl einen Tötungsvorsatz gegeben. Die Väter der Opfer hatten in Fernsehsendungen erklärt, dass ihre Söhne versucht hätten, schlichtend einzugreifen, woraufhin Sie sind geschubst worden seien. „Der Umgang der Gesellschaft mit Gewalt“, so einer der Väter, zeige sich „auch darin, ob von Staat und Justiz angemessen darauf reagiert wird.“ Diese Aussagen wurden von den Verteidigern der Täter natürlich sofort zum Anlass genommen, die „mediale Vorverurteilung“ der Täter anzuprangern.

    Das Urteil soll morgen fallen; in seltener Einmütigkeit gehen nun also sowohl Staatsanwaltschaft und Verteidigung „nicht von einer Tötungsabsicht der Angeklagten aus“. Deshalb sollen laut „Welt“ die zur Tatzeit 17-Jährigen Angeklagten lediglich zu vier Jahren und fünf Monaten Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt werden; ein weiterer Angeklagter soll wegen des gleichen Straftatbestandes zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt werden. Das bedeutet, dass sie bei guter Führung unter Anrechnung der Untersuchungshaft mit weniger als zwei beziehungsweise eineinhalb Jahren davonkommen würden. Soviel ist heute in Deutschland ein Menschenleben wert.

    https://www.journalistenwatch.com/20...6-zug-kuschel/

    ….warten wir das Urteil ab. Hoffentlich ist der Richter kein Mitglied der Grünen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  6. #186
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.365

    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Update zu Beitrag #182

    Das Urteil wurde gesprochen und wie befürchtet wurde auf Körperverletzung mit Todesfolge geurteilt.....

    Nürnberg – Urteil im Prozess gegen zwei S-Bahn-Schubser!
    Die Jugendkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth wertete die Taten der zwei 17-jährigen Angeklagten als Körperverletzung mit Todesfolge. Einer der Jugendlichen muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis, der zweite drei Jahre und drei Monate.
    Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die beiden Männer bei einem Streit auf dem S-Bahnsteig der Haltestelle Frankenstadion im Januar drei etwa gleichaltrige Jugendliche ins Gleisbett gestoßen haben. Zwei von ihnen starben, weil just zu der Zeit ein Zug durchfuhr.
    Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und fünf Monate für den einen Angeklagten sowie drei Jahre und neun Monate für den anderen gefordert. Die Verteidigung hatte auf Bewährungsstrafen plädiert. Die Nebenklage im Auftrag der Eltern der Opfer sah dagegen eine Tötungsabsicht bei den Angeklagten und forderte längere Haftstrafen wegen Totschlags.
    Der Prozess fand wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
    https://www.bild.de/regional/nuernbe...3268.bild.html
    ...wie hätte das Urteil wohl ausgesehen, wenn die Täter Deutsche und die Opfer Migranten gewesen wären? Faktisch werden die beiden Mörder nach einem Jahr wieder draußen sein.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  7. #187
    Registriert seit
    12.03.2010
    Beiträge
    18.812
    Blog-Einträge
    1

    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Update zu Beitrag #182

    Das Urteil wurde gesprochen und wie befürchtet wurde auf Körperverletzung mit Todesfolge geurteilt.....



    ...wie hätte das Urteil wohl ausgesehen, wenn die Täter Deutsche und die Opfer Migranten gewesen wären? Faktisch werden die beiden Mörder nach einem Jahr wieder draußen sein.
    Denk ich an Deutschland bei der Nacht...!
    Was würde Heine wohl heute sagen, angesichts der Bestattung eines ganzen Landes?
    Aber ein Teil der Wähler muß es ja so gewollt haben.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  8. #188
    Registriert seit
    27.01.2014
    Beiträge
    6.562

    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Man mag solche Urteile fast nicht mehr kommentieren, weil nur noch kalte Wut in einem aufsteigt. "Bayern 1" berichtete auch davon und sprach politisch korrekt von "Rangelei" und "Schubsen"! Mein Blutdruck ist sofort in die Höhe geschossen! Normalerweise höre ich ja äußerst selten Radio. War nur an wegen meiner Frau.
    "...und dann gewinnst Du!"

  9. #189
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.365

    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Und wieder der Migrantenbonus.....

    Bielefeld/Hiddenhausen – 25 Stichverletzungen in Oberkörper, Kopf und Gesäß und mehrere wuchtige Schläge gegen Kopf und Arme wiesen Gerichtsmediziner am Opfer nach. Doch dieses Blutbad wird vor Gericht „nur“ als Körperverletzung mit Todesfolge verhandelt.
    „Das war eine brutale Abschlachtung. Das war Mord!“, ist Rechtsanwalt Christian Simonis sicher. Im Prozess vertritt er Angehörige des Toten.
    Jetzt wird der Tod von Raschad A. († 31) aus Hiddenhausen vor dem Landgericht Bielefeld verhandelt. Angeklagt sind die Brüder Ismet (31) und Ferhan A. (33). Sie sollen ihr Opfer am 30. Mai per Telefon aus dem Haus gelockt und auf offener Straße getötet haben. Zu den Vorwürfen schweigen sie.
    Laut Staatsanwalt hatte Raschad A. dem jüngeren Bruder am Vortag im Streit um Geld (1 200 Euro) das Nasenbein zertrümmert. Handydaten belegen, dass Ismet A. den Rivalen kurz vor der Tat anrief und zu einer Aussprache aus der Wohnung bat. Anwalt Simonis: „Er wurde in eine Falle gelockt und aus Rache getötet.“
    Aber Tatwaffe, Tatzeugen, Geständnisse oder eindeutige Spuren fehlen. Dafür tauchte ein anonymes Bekennerschreiben auf, das die Brüder entlastet. Deshalb sieht das Landgericht (bisher) keine ausreichenden Beweise für Mordmerkmale (Heimtücke, niedere Beweggründe).
    Der Prozess wird fortgesetzt.
    https://www.bild.de/regional/ruhrgeb...3392.bild.html
    …...das muss man sich vor Augen halten. Da wird ein Mann aus seiner Wohnung gelockt, die Mörder haben Messer dabei um ihn zu töten und das Gericht sieht keine Mordmerkmale?
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  10. #190
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.365

    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zoff um privates Einsatztraining eines Bielefelder Beamten
    Disziplinarverfahren: Das zusätzliche Einüben von Einsatz- und Zugriffstechniken könnte einem Beamten zum Verhängnis werden. Die Behörde strengt interne Ermittlungen an, weil er in einem Video identifiziert wurde
    Bielefeld. Weil sich ein junger Polizeibeamter für den Einsatz auf der Straße - etwa gegen kampferprobte und teilweise bewaffnete Täter - nicht genug ausgebildet fühlte und sich deshalb privat weitergebildet hat, sieht er sich jetzt internen Ermittlungen ausgesetzt. Nun muss der Polizist dienstrechtliche Konsequenzen befürchten. Denn außerdienstliches Einsatztraining ist verboten. Wie Polizeisprecher Achim Ridder bestätigt, wurde ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet.
    Bekanntgeworden ist die Bielefelder Privatfortbildung durch einen Fernsehbericht. In dem RTL-Nachrichtenbeitrag im Januar kritisierten maskierte Polizeibeamte die Aus- und Fortbildung der Behörde als realitätsfern und nicht ausreichend. Gerade angesichts der erhöhten Gewaltbereitschaft bestimmter Täter sahen die Beamten dringenden Bedarf an einer häufigeren und besseren Einsatzausbildung, sprachen von Überforderung.

    Sie alle trainieren bei dem Bielefelder Christian Hjort, der seit Jahren freiberuflich als Einsatztrainer für Polizei-, Zoll- und Justizbeamte sowie Security-Mitarbeiter arbeitet. Seine Spezialkurse, in denen Taktiken zur Eigensicherung, Zugriffstechniken und Kontrollgriffe gelehrt und trainiert werden, haben Zulauf aus dem gesamten Bundesgebiet.

    Behörde ist Angebot ein Dorn im Auge
    Der Bielefelder Behörde ist dieses Angebot ein Dorn im Auge. Kurz nach Bekanntwerden wies Polizeipräsidentin Katharina Giere im Intranet der Behörde ausdrücklich darauf hin, "dass polizeiliches Einsatztraining ausschließlich im Dienst durchgeführt werden darf und dessen Inhalte nicht an Außenstehende weitervermittelt werden dürfen."

    Polizeisprecherin Sonja Rehmert erklärt warum: "Die Durchführung polizeilichen Einsatztrainings außerhalb des Dienstes können Pflichtverletzungen gegen die Gehorsams- und Verschwiegenheitspflicht darstellen."

    Außerdem sei die Verwendung dienstlicher Ausrüstungsgegenstände und Hilfsmittel zu privaten Zwecken untersagt. Außerdem bestehe der Verdacht, dass die Beamten von Hjort Vergünstigungen erhalten haben. Die Behörde begann daraufhin intern zu ermitteln, um die maskierten Beamten zu identifizieren. Ein Trainingsvideo zu den Kursen, das der Bielefelder Sportclubbesitzer auf seiner Homepage veröffentlicht hat, wurde daraufhin im Präsidium herumgereicht. Die Vorgesetzten sollten die Beamten, die auch in diesem Film mit Sturmhauben gezeigt wurden, identifizieren.

    Ein junger Polizist wurde dabei jetzt an seiner Stimme erkannt und der Behördenleitung gemeldet, heißt es aus Polizeikreisen. Laut Sprecher Achim Ridder ist das Disziplinarverfahren gegen den Betroffenen noch nicht abgeschlossen, eine strafrechtlichen Relevanz - etwa durch Vorteilsnahme - sei aber nicht erkennbar. Möglicherweise ist aber schon die Mitwirkung an dem Trainingsvideo ohne Zustimmung der Behördenleitung ein Dienstvergehen.

    Privattrainer Hjort wehrt sich gegen Kritik
    Arnold Plickert aus dem Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte das Vorgehen der Bielefelder Polizei kritisiert: "Wenn bei den Kollegen das Gefühl vorherrscht, dass sie nicht richtig ausgebildet werden. Dann sollte die Behördenleitung nicht die Energie darauf verwenden, herauszukriegen, wer das gesagt hat. Sie sollte für sie lieber Lösungen finden." Polizeisprecher Achim Ridder sagt dazu: "Dienst- und strafrechtliche Verstöße werden konsequent verfolgt."

    Privattrainer Hjort, der auf positives Feedback verschiedener Polizisten und Ausbilder verweisen kann und insbesondere für sein Anti-Messer-Seminar sehr gelobt wird, verwehrt sich gegen die Kritik der Behörde. Der Sprecher des NRW-Innenministeriums, Wolfgang Beus, hatte damals betont, dass die Ausbildung der Beamten einheitlich sein soll, weshalb privates Einsatztraining eben nicht erlaubt sei. Als unerwünschtes Beispiel nannte er "Angriffe gegen den Hals", wie angeblich in Hjorts Werbevideo zu sehen. "Das ist gelogen", entgegnet der Bielefelder. "In der Szene kann ich Hals und Kehlkopf gar nicht erreichen." Er greife von hinten diagonal über die Schulter, über die Brust und unter den gegenüberliegen Arm, um so den Täter über seine Körpermitte nach hinten "zu brechen". Auch müssten die Kursteilnehmer keine Polizeiausrüstung mitbringen: Trainingswaffen und Einsatzmehrzweckstöcke seien Teil seiner Ausrüstung. Aufgrund des Verbots durch die hiesige Polizeibehörde hat der Trainer sein Angebot in Bielefeld trotzdem derzeit eingestellt. Woanders finden die Einsatztrainings aber weiterhin statt.


    https://www.nw.de/lokal/bielefeld/mi...r-Beamten.html
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Kybeline´s Blog Was stimmt nicht mit den Finanzen der AfD? Und: Schachtschneider ins EU-Parlament!
    Von open-speech im Forum AfD - Alternative für Deutschland
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 20.11.2013, 10:39
  2. Wo ist da die Verhältnismäßigkeit?
    Von Realist59 im Forum Deutschland
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 30.01.2013, 19:01

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •