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  1. #171
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Narima Beitrag anzeigen
    >Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 3,36 Promille.<

    Bei 3,36 Promille dachte ich, ist man fast im Koma...

    https://www.kenn-dein-limit.info/pro...nd-folgen.html
    eigentlich ja, aber hier handelt es sich wohl um starke Toleranz aufgrund Gewöhnung, wie es für Alkoholiker typisch ist.

  2. #172
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Was ich nicht verstehe - auf der einen Seite wird Alkohol als Entschuldigungsgrund genannt und berücktsichtigt.
    Auf der anderen Seite: gerate ich als Legalwaffenbesitzer mit ALK in eine Kontrolle (auch wenn ich keine Schußwaffe transportiere- also keine dabeihabe), dann ist automatisch schon bei wesentlich geringerem Alk Konsum meine Zuverlässigkeit weg und somit meine Sportgeräte....

    Kann ja gerne jeder was trinken: aber dann halt nicht Auto fahren, mit Schußwaffen hantieren...

    M.E. müßten die Strafen generell unter Alk sehr viel strenger bestrat werden.

    Der normale Mensch trinkt was, geht dann müd ins Bett... Macht keine Straftat.

    Alk als Entschuldigung - das darf m.E. nicht sein !

    Mal hypothetisch angenommen: jmd säuft sich absichtlich einen an - ist aber noch in der Lage eine Politikerin zu ermorden.
    M.E. sollte sojemand die gleiche Strafe wie jeder andere OHNE Alk bekommen der die Politikerin ermordet.

    Es darf m.E. nicht sein, daß jmd weniger bestraft wird : weil Alkohol im Spiel war als jmd der ohne Alk jmd umbringt.

  3. #173
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Krawallflüchtling aus Sachsen
    Wieder nur Bewährung für „King Abode“

    Sachsens berüchtigter Krawall-Flüchtling, der Libyer Mohamed Youssef T. (angeblich 22), muss wieder nicht in den Knast. Das Amtsgericht Bautzen verurteilte den abgelehnten Asylbewerber am Montag nach sechs Verhandlungstagen zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung.
    Dabei hatte es die Anklage gegen den jungen Mann, der sich frech „King Abode“ – zu deutsch König Aufenthalt – nennt, durchaus in sich.
    Sachbeschädigung und Beleidigung in zwei Fällen, Hausfriedensbruch in fünf Fällen, vorsätzliche Körperverletzung, gemeinschaftliche gefährliche
    Körperverletzung sowie versuchte gefährliche Körperverletzung in
    Tateinheit mit gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
    Jugendrichterin Jana Ritschel (47) lies den Krawall-Flüchtling auf freiem Fuß, setzte die Haftstrafe zur Bewährung aus. Warum, wollte Amtsgerichtsdirektor Markus Kadenbach (52) „auf Rücksicht auf das Alters des Angeklagten“ nicht verraten.

    Schon zu Prozessbeginn im August hatte „King Abode“ für Kopfschütteln bei Prozessbeobachtern gesorgt, als er plötzlich behauptete, anderthalb Jahre jünger zu sein. Damit fiel sein Verfahren unter Jugendstrafrecht. Jugendrichterin Ritschel glaubte ihm und schloss daraufhin sogar die Öffentlichkeit aus.
    Dabei war Mohamed Youssef T. auch bisher fast immer mit Bewährung oder Geldstrafen davongekommen. Vor einem Jahr allerdings hatte ihn das Dresdner Amtsgericht zu acht Monaten ohne Bewährung verurteilt.
    Dagegen läuft derzeit jedoch noch die Berufung. Sollte dieses Urteil Bestand haben, könnte „King Abode“ doch noch hinter Gitter kommen. Sein heutiges Bewährungs-Urteil von einem Jahr und vier Monaten würde dann mit berücksichtigt.
    Derzeit ist Abode im Asylbewerberheim in Kamenz untergebracht und ist ausreisepflichtig – das hat Sachsens Oberverwaltungsgericht bestätigt. Wegen der unsicheren Lage in seinem angeblichen Heimatland Libyen kann er aber momentan nicht abgeschoben werden.
    https://www.bild.de/regional/dresden...5630.bild.html

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  4. #174
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Jugendrichterin Jana Ritschel (47) lies den Krawall-Flüchtling auf freiem Fuß, setzte die Haftstrafe zur Bewährung aus. Warum, wollte Amtsgerichtsdirektor Markus Kadenbach (52) „auf Rücksicht auf das Alters des Angeklagten“ nicht verraten.
    Vielleicht arbeitet er (King Abode) ja als IM für den Verfassungsschutz?
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  5. #175
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Nur noch zum Fremdschämen!
    "...und dann gewinnst Du!"

  6. #176
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Komatreter schuldunfähig, Krawallflüchtling frei, aber Knast für 86jährige Rentnerin
    Memmingen – Weil die 86.jährige gebrechliche, im Rollstuhl sitzende Rentnerin Ingrid Millgramm im April 2018 aus einem Supermarkt in Bad Wörishofen Puder, Wimperntusche, eine Gesichtscreme, Haarklammern und ein Sahnesteif im Wert von 18,73 Euro gestohlen hat, will ein zynischer Staatsanwalt diese Frau für weitere vier und sogar 11 Monate in den Knast stecken. Das erste Mal saß die alte Frau, die aus Hunger Lebensmittel im Wert von lächerlichen 70 Euro klaute, 2017 für acht Wochen im Gefängnis, verurteilt wie eine Schwerverbrecherin zu über sechs Monaten Knast. (merkur). Seitdem sitzt sie im Rollstuhl und ist gesundheitlich schwer angeschlagen. Wird ein neuer Gefängnisaufenthalt ihr Todesurteil?
    Insgesamt hat Ingrid M. inzwischen für ihre Bagatelldelikte mehr Knast aufgebrummt bekommen, als Uli Hoeneß, der für Steuerhinterziehung im zweistelligen Millionenbereich lächerliche drei Jahre bekam, mit großen Vergünstigungen absitzen musste. Im Fall der gebrechlichen Rednerin ist das bayrische Oberlandesgericht nicht so großzügig. Laut Bildzeitung wurde die Revision der 86-jährigen Witwe, die von einer kleinen Rente lebt, als „unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revision keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat“.
    Empathielos verkündet Staatsanwalt Sebastian Murer (41) mit Eiseskälte der BILD: „Es gibt aktuell noch keinen Termin zum Haftantritt. Die Akten liegen beim Amtsgericht.“ Weil die alte Frau in der Vergangenheit mehrmals kleine Ladendiebstähle begangen hat, sind laut BILD „noch sieben Monate Gefängnis offen, ausgesetzt zur Bewährung. Murer beharrt darauf, die Frau weiterhin hart zu bestrafen: „Wir prüfen derzeit, ob wir einen Antrag zur Bewährungs-Widerrufung stellen.“
    Im Klartext: Murer nimmt anscheinend den Tod der kranken Frau in Kauf, die nach Abbüßung von weiteren 11 Monaten dann 88 Jahre alt wäre. Eigentlich ist das ein Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der in diesem Fall auch die Rechtstaatlichkeit Deutschlands unter die Lupe nehmen könnte.
    Zum Beispiel wie in Sachen Strafverfolgung in Deutschland mit zweierlei Maß gemessen wird. Angefangen von einer Empfehlung, Ladendiebstähle von Migranten überhaupt nicht zu verfolgen, bis hin zu einer Bewährungsstrafe für einen Vergewaltiger im benachbarten Augsburg, gefolgt von einem Freispruch wegen Notwehr nach sieben tödlichen Messerstichen und dem reihenweisen Ausstellen von „Schuldunfähigkeitsbescheinigungen“ nach bestialischen Morden und Gewalttaten durch muslimische Migranten. Zum Beispiel im Fall des Somaliers der den Rentner Detlef J, in Offenburg vor dem Bahnhof zum dahinsiechenden Pflegefall trat. Auch die Frage, warum eine alte Frau mit entsprechender körperlicher wie geistiger Verfassung in das Knast muss, aber der so genannte Krawall-Flüchtling weiter auf Bewährung sein Unwesen treiben darf, ist eine spannende Frage.
    Für Menschen, die auf all diese Dinge mit ihrer bis zum Himmel stinkenden Doppelmoral und willkürlicher Rechtsauslegung keine Antwort mehr wissen, gibt es in Zeiten des Meinungs- und Denunzianten Terrors inmitten eines Regime-Staates eine kleine geistige altbewährte Entspannungsübung. Gedichte wie Heinrich Heine schreiben, oder Lieder wie Harro Harring komponieren, die man natürlich auf Grund der Zensur unter Strafandrohung niemals veröffentlichen kann. Weiterhin Aphorismen und Wortspiele entwickeln. Eine Methode dabei ist, einen Buchstaben in ein Wort einzufügen, dass danach einen anderen Sinn bekommt, oder sogar einen tieferen Sinn.

    https://www.journalistenwatch.com/20...chtling-knast/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  7. #177
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Es ist reine Willkür, was man in diesem Land als „Recht" interpretiert.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  8. #178
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Komatreter schuldunfähig, Krawallflüchtling frei, aber Knast für 86jährige Rentnerin
    Memmingen – Weil die 86.jährige gebrechliche, im Rollstuhl sitzende Rentnerin Ingrid Millgramm im April 2018 aus einem Supermarkt in Bad Wörishofen Puder, Wimperntusche, eine Gesichtscreme, Haarklammern und ein Sahnesteif im Wert von 18,73 Euro gestohlen hat, will ein zynischer Staatsanwalt diese Frau für weitere vier und sogar 11 Monate in den Knast stecken. Das erste Mal saß die alte Frau, die aus Hunger Lebensmittel im Wert von lächerlichen 70 Euro klaute, 2017 für acht Wochen im Gefängnis, verurteilt wie eine Schwerverbrecherin zu über sechs Monaten Knast. (merkur). Seitdem sitzt sie im Rollstuhl und ist gesundheitlich schwer angeschlagen. Wird ein neuer Gefängnisaufenthalt ihr Todesurteil?
    Insgesamt hat Ingrid M. inzwischen für ihre Bagatelldelikte mehr Knast aufgebrummt bekommen, als Uli Hoeneß, der für Steuerhinterziehung im zweistelligen Millionenbereich lächerliche drei Jahre bekam, mit großen Vergünstigungen absitzen musste. Im Fall der gebrechlichen Rednerin ist das bayrische Oberlandesgericht nicht so großzügig. Laut Bildzeitung wurde die Revision der 86-jährigen Witwe, die von einer kleinen Rente lebt, als „unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revision keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat“.
    Empathielos verkündet Staatsanwalt Sebastian Murer (41) mit Eiseskälte der BILD: „Es gibt aktuell noch keinen Termin zum Haftantritt. Die Akten liegen beim Amtsgericht.“ Weil die alte Frau in der Vergangenheit mehrmals kleine Ladendiebstähle begangen hat, sind laut BILD „noch sieben Monate Gefängnis offen, ausgesetzt zur Bewährung. Murer beharrt darauf, die Frau weiterhin hart zu bestrafen: „Wir prüfen derzeit, ob wir einen Antrag zur Bewährungs-Widerrufung stellen.“
    Im Klartext: Murer nimmt anscheinend den Tod der kranken Frau in Kauf, die nach Abbüßung von weiteren 11 Monaten dann 88 Jahre alt wäre. Eigentlich ist das ein Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der in diesem Fall auch die Rechtstaatlichkeit Deutschlands unter die Lupe nehmen könnte.
    Zum Beispiel wie in Sachen Strafverfolgung in Deutschland mit zweierlei Maß gemessen wird. Angefangen von einer Empfehlung, Ladendiebstähle von Migranten überhaupt nicht zu verfolgen, bis hin zu einer Bewährungsstrafe für einen Vergewaltiger im benachbarten Augsburg, gefolgt von einem Freispruch wegen Notwehr nach sieben tödlichen Messerstichen und dem reihenweisen Ausstellen von „Schuldunfähigkeitsbescheinigungen“ nach bestialischen Morden und Gewalttaten durch muslimische Migranten. Zum Beispiel im Fall des Somaliers der den Rentner Detlef J, in Offenburg vor dem Bahnhof zum dahinsiechenden Pflegefall trat. Auch die Frage, warum eine alte Frau mit entsprechender körperlicher wie geistiger Verfassung in das Knast muss, aber der so genannte Krawall-Flüchtling weiter auf Bewährung sein Unwesen treiben darf, ist eine spannende Frage.
    Für Menschen, die auf all diese Dinge mit ihrer bis zum Himmel stinkenden Doppelmoral und willkürlicher Rechtsauslegung keine Antwort mehr wissen, gibt es in Zeiten des Meinungs- und Denunzianten Terrors inmitten eines Regime-Staates eine kleine geistige altbewährte Entspannungsübung. Gedichte wie Heinrich Heine schreiben, oder Lieder wie Harro Harring komponieren, die man natürlich auf Grund der Zensur unter Strafandrohung niemals veröffentlichen kann. Weiterhin Aphorismen und Wortspiele entwickeln. Eine Methode dabei ist, einen Buchstaben in ein Wort einzufügen, dass danach einen anderen Sinn bekommt, oder sogar einen tieferen Sinn.

    https://www.journalistenwatch.com/20...chtling-knast/
    Es sind die letzten Jahre im Leben eines Menschen.

    (Wie sich andere Menschen in diesem Alter entwickeln, auch der Herr Staatsanwalt - den vielleicht wenigstens materielle Sorgen nicht plagen - sei mal dahingestellt. )
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  9. #179
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Ich meine, das die alte Frau mit ihren belanglosen Diebstählen Hilferufe sendet. So wie ein vernachlässigtes Kind ebenfalls zu Diebstählen neigt, ohne sich dessen bewusst zu sein. Anstatt eine Gefängnisstrafe auszusprechen, hätten psychologische Behandlungen deutlich mehr gebracht. Es ist ein absolutes Unding für Bagatellen eine Haftstrafe auszusprechen und erst recht, wenn die verurteilte Person schon so alt ist. Warum erspart man jungen Männern, die wegen schwerer Körperverletzung verurteilt wurden das Gefängnis, weil sie angeblich haftempfindlich sind? Ist eine 86-Jährige so robust, dass sie einsitzen kann? Was der alten Frau zum Verhängnis wurde ist ihre ethnische Herkunft. Als Deutsche hat man eben keinen Migrantenbonus.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  10. #180
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Als Deutsche hat man eben keinen Migrantenbonus.
    Nicht nur, daß man keinen Bonus hat, man hat als Einheimischer sogar einen Malus.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

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