Das Landgericht Dessau hat ein hartes Urteil gegen einen Rentner gefällt. Dieser soll Rasierklingen im Wert von sechs Euro gestohlen haben.

Das Gericht verhängte eine Strafe von 25 Tagessätzen zu 40 Euro, also 1000 Euro Strafe. Der Dieb, ein 78-jähriger Rollstuhlfahrer wird die Strafe wohl nicht zahlen können.

Er könnte damit ins Gefängnis wandern, das gleich mit seiner 81-jährigen Frau, die seine Pflegerin ist. Der Mann war bisher strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten.
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