-
12.09.2023, 10:09 #571
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Hier wurde ein Präzedenzfall geschaffen, auf den sich nun alle berufen werden....
Das OLG Karlsruhe hat die Auslieferung eines Albaners abgelehnt, den die britische Justiz wegen Drogenhandels und Geldwäsche belangen wollte, und ihn auf freien Fuß gesetzt. Die Begründung: Angesichts der Überfüllung der dortigen Gefängnisse drohe eine unmenschliche Behandlung. In Großbritannien sorgt dies jetzt für Diskussionen.
Dass deutsche Gerichte Auslieferungen in ein Land wie Rumänien wegen der dortigen Haftbedingungen ablehnen, hat es durchaus schon gegeben – so das OLG Celle. Für das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland ist es hingegen eine neue Erfahrung, was das OLG Karlsruhe (Az.: 301 OAus 1/23) in einem erst kürzlich veröffentlichten Beschluss aus dem März entschieden hat: Auch auf der Insel gebe es "stichhaltige Gründe" für die Annahme, "dass eine tatsächliche Gefahr für den Schutz der Grundrechte des Verfolgten besteht". Denn die ausführlichen Garantien und Mitteilungen zu den Verhältnissen in den Gefängnissen reichten den badischen Richtern nicht – zumal die britischen Behörden zwei ihnen gesetzte Fristen zu weiteren Auskünften verstreichen ließen.
Von Interpol gesucht
Habhaft werden möchten diese eines Albaners, der unter anderem mit fünf Kilogramm Kokain gedealt und 330.000 britische Pfund (386.000 Euro) gewaschen haben soll. Das Amtsgericht Westminster (Magistrates' Court) hatte einen Haftbefehl nach dem Trade and Cooperation Agreement (TCA) ausgestellt, das das Vereinigte Königreich nach dem Brexit mit der EU geschlossen hat. Vorgeworfen werden dem Mann in dem nationalen Haftbefehl (ein Europäischer Haftbefehl käme hier naturgemäß nicht mehr zum Zuge) sowie in der "Red Notice" von Interpol "Verschwörung zur Lieferung einer kontrollierten Droge der Klasse A in zwei Fällen" und "Verschwörung zur Verschleierung, Umwandlung, Übertragung oder Entfernung von kriminellem Eigentum in vier Fällen" nach dem Criminal Law Act von 1977. In Deutschland befand er sich bei seiner Festnahme, um nach eigenen Angaben seine schwer kranke Lebensgefährtin zu besuchen.
Sein Strafverteidiger Jan-Carl Janssen aus Freiburg hat nach Studienjahren in Glasgow über den Strafvollzug im Vereinigten Königreich promoviert. Er wollte die Auslieferung für unzulässig erklären lassen und trug den Oberlandesrichtern vor: Dem Verfolgten drohe "eine menschenunwürdige Unterbringung in britischen Gefängnissen und damit eine Verletzung von Art. 3 EMRK, Art. 1 GG aufgrund der chronischen Überbelegung des Strafvollzugs, Personalengpässen und massiven Gewaltproblemen in den Strafvollzugseinrichtungen des Vereinigten Königreichs". Teilweise würden Haftstrafen in Anstalten verbüßt, die aus dem viktorianischen Zeitalter stammten und weiter nicht den Mindestanforderungen an Belüftung, Licht und Haftraumgröße genügten. Ein großer Teil sei zudem massiv von Überbelegung betroffen, ein weiterer Teil werde von privaten Anbietern mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben. Neben Kenntnissen aus eigenen Besuchen in britischen Haftanstalten und seinen wissenschaftlichen Beiträgen hierzu berief Janssen sich auf einen Bericht des Antifolterkomitees der EU aus dem Jahr 2022.
Auskünfte und Garantien verlangt
Zweimal forderten die Karlsruher Richter daraufhin Informationen und Zusicherungen von den britischen Behörden – schließlich seien nach der Rechtsprechung des BVerfG die unabdingbaren Gewährleistungen der EMRK und die Rechtsprechung des EuGH Ausdruck der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes. Um sodann eine eigene "Gefahrenprognose" anstellen zu können. Konkret verlangten sie über die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe:
1.) die "Garantie, dass die räumliche Unterbringung und die sonstige Gestaltung der gerade den Verfolgten betreffenden Haftbedingungen in allen den Verfolgten aufnehmenden Haftanstalten während der gesamten Zeit seiner Inhaftierung den europäischen Mindeststandards entsprechen und dem Verfolgten dort keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung i.S.v. Art. 3 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten droht"
2.) die "Mitteilung, in welcher Haftanstalt bzw. welchen Haftanstalten der Verfolgte im Falle seiner Auslieferung während der Quarantäne, während der Untersuchungshaft und im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung während der Dauer des Strafvollzugs untergebracht werden wird"
3.) die Mitteilung der vom Verfolgten in allen zuvor benannten Haftanstalten konkret zu erwartenden Haftbedingungen:
"- Wie viele Quadratmeter Bodenfläche stehen pro Person bei Einfach- oder Mehrfachbelegung des Haftraumes zur Verfügung?
- Mit wie vielen Personen wird der Haftraum maximal belegt?
- Verfügt der Haftraum über eine abgetrennte Toilette und ein Waschbecken?
- Ist der Haftraum ausreichend belichtet, belüftet und mit einer Heizung versehen?
- Wird dem Verfolgten einmal täglich ein Hofgang von mindestens einer Stunde gestattet?
- Gibt es Beschäftigungs- und/oder Freizeitmöglichkeiten für die Gefangenen?
- Hat der Verfolgte Zugang zu ärztlicher bzw. medizinischer Versorgung?"
4. die "Garantie, dass die verhängte Strafe oder Maßregel – auf Ersuchen des Verfolgten, spätestens aber nach 20 Jahren – überprüft wird und/oder dass die Anwendung von Gnadenakten, auf die die Person nach dem innerstaatlichen Recht oder der Rechtspraxis des Ausstellungsstaats Anspruch hat, ermutigt wird mit dem Ziel der Nichtvollstreckung der Strafe"
Im Namen des zuständigen Ministers trafen daraufhin in Deutschland ausführliche Erläuterungen zum britischen Sanktionssystem ein, ebenso die Ankündigung eines umfangreichen Ausbauprogramms der Haftanstalten sowie die Mitteilung einer (Über-)Belegung von 107,5%. Doch diese Angaben des HM Prison & Probation Service (wobei das "HM" zunächst für Her und nun für His Majesty's steht) reichten dem OLG-Senat nicht, woraufhin er eine Nachfrist von neun Tagen setzte – während Strafverteidiger Janssen die Zustände in der nahe gelegenen Haftanstalt "HMP Wandsworth" (His bzw. Her Majesty's Prison) darlegte. Dort seien etwaige Zusagen gar nicht umsetzbar. Weitere Mitteilungen aus dem Vereinigten Königreich trafen nicht mehr ein, woraufhin die Richter die sofortige Freilassung des Albaners anordneten.
Kritik am Strafvollzug auch in England
In Großbritannien hat dieser Vorgang jetzt die Debatte über den Strafvollzug befeuert. Der linksliberale "Guardian" berichtete am heutigen Dienstag ausführlich über die deutsche Gerichtsentscheidung. Der Rechtsanwalt Jonathan Goldsmith, der Ehrenämter in mehreren Berufsorganisationen hat, nannte den Vorgang "another severe rebuke for the British government’s record on the administration of justice". Er sagte: “This is an embarrassment for the UK. There have been similar court decisions before under the European arrest warrant framework, but in relation to member states whose records on prisons and human rights the UK would not wish to compare itself with.”
Ein Sprecher des Justizministeriums erwiderte: “This government is doing more than ever to deliver safe and secure prisons that rehabilitate offenders, cut crime and protect the public. We continue to press ahead with delivering 20,000 additional, modern prison places and our £100m investment in tough security measures – including X-ray body scanners – is stopping the weapons, drugs and phones that fuel violence behind bars.” https://rsw.beck.de/aktuell/daily/me...rossbritannienAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
-
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Die Justiz kümmert sich mehr um das Wohlbefinden Krimineller als um die Sicherheit der Bürger.
Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
-
14.09.2023, 09:58 #573
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Auf jeder linken Demo kann man die Hass-Plakate sehen, die sich gegen Deutschland richten. Auch Claudia Roth marschierte mit, als Deutschland du Stück Scheiße skandiert wurde. Fotos weiterer linker Demos mit Hass-Plakaten und Politiker vor allem der Grünen sieht man hier https://www.google.com/search?sca_es...h=732&dpr=1.25
Belangt wurde nie jemand aus den Reihen der Hasser. Sie haben als Linke Sonderrechte. Das bedeutet aber nicht, dass jeder so etwas sagen darf. Wer nicht linkst steht, dem geht es dafür an den Kragen.....
Wegen „Drecksstaat“: 1.500 Euro Geldstrafe für Studenten
Hätten Sie mich bis vor fünf Minuten gefragt, ob die Bundesrepublik ein Drecksstaat ist, dann hätte ich gesagt: Bei aller berechtigten Kritik, bei aller Abwendung von Demokratie und Rechtsstaat – so weit würde ich nicht gehen.
Vor fünf Minuten las ich, dass ein 26-jähriger Informatik-Student aus München einen Strafbefehl über 1.500 Euro Strafe bekam, weil er Deutschland in einem Post als „Drecksstaat“ bezeichnete aus Wut darüber, dass er während der Corona-Maßnahmen nicht zu seiner Oma durfte, um mit ihr Geburtstag zu feiern. Neben den 1.500 Euro muss der junge Mann auch die Verfahrens- und Anwaltskosten bezahlen.
Der junge Mann bekam ein dreiviertel Jahr nach seinem Tweet aufgrund der Anzeige eines anonymen Denunzianten eine Vorladung von der Polizei Rosenheim – und war völlig konsterniert. Er wusste gar nicht, was die Polizei von ihm wollte. Und konnte sich gar nicht vorstellen, dass seit neun Monaten gegen ihn ermittelt wurde.
Es ging um folgende drei zusammenhängende Tweets:
„Gerade hat ein Pfleger aus dem Heim angerufen. ‚Zu viele COVID-Fälle, Bewohner dürfen 1 Woche das Heim nicht verlassen‘. Frage an die Juristen unter meinen Followern: auf welcher Grundlage können die die Bewohner einsperren? Wir fahren aber auf jeden Fall. Es reicht.“
„Ich kriege das absolute Kotzen bei diesem Drecksstaat und jeder einzelnen Person, die dieses menschenverachtende System unterstützt.“
„Ist ja nur ihr 90. Geburtstag. Nachdem bereits ihr 88. und 89. ausgefallen sind. Und Weihnachten. Zwei mal. ‚Sind doch nur zwei Wochen und du bist doch noch jung *Clown-Emoticons*‘ Fickt euch.“
Diese Aussagen wurden nach der anonymen Anzeige in den Strafverfolgungsbehörden unter der Kategorie „Staatsschutz/Terrorismus“ eingeordnet.
Freiheitliche Demokratien zeichnen sich dadurch aus, dass man sie auch ungestraft als Drecksstaat bezeichnen darf, obwohl sie keine sind. Staaten, die es unter Strafe stellen, wenn sie ihre Bürger als „Drecksstaat“ bezeichnen, erwecken damit zumindest den begründeten Verdacht, dass sie ein eben solcher sind.
Schon in Sachen Beleidigung von Privatpersonen kann man durchaus in Zweifel ziehen, ob es wirklich notwendig ist, dass der Staat bzw. seine Justiz die Kränkung der Ehre und mithin der Gefühle von jemandem als Straftat verfolgen lässt. Und ob das nicht besser im Zivilrecht aufgehoben wäre. Zumal in Deutschland wegen Überlastung der Justiz immer wieder Straftäter auf freien Fuß kommen, bis hin zu einem Frauenmörder und Kinderschänder
Dass der Staat aber nicht nur die Beleidigung von Privatpersonen untereinander kriminalisiert, sondern auch noch die „Beleidigung“ des Staates, ist höchst fragwürdig. Laut Paragraph 90, Absatz 1, Satz 1 des Strafgesetzbuches, muss mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe rechnen, wer öffentlich die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht.
Eigentlich könnte man provokant fragen, warum aufgrund dieses Paragraphen etwa nicht gegen Nancy Faeser ermittelt wird, die unsere verfassungsmäßige Ordnung in meinen Augen durch ihr Verhalten in der Regierung und ihre Einseitigkeit und Radikalität verächtlich macht – und der man dabei durchaus auch Böswilligkeit unterstellen kann.
Früher wurde dieser Paragraph kaum bis gar nicht angewandt. Kultur-Staatsministerin Claudia Roth von den Grünen lief bei einer Demonstration mit, bei der Parolen wie „Deutschland, Du mieses Stück Scheiße“ und „Deutschland verrecke“ mitgeführt bzw. skandiert wurden.
Von Ermittlungen ist nichts bekannt. Auch nicht von einer Distanzierung Roths von den Parolen.
Das Vorgehen gegen den Studenten ist nicht vom freiheitlich-pluralistischen Geist des Grundgesetzes und der späten Bundesrepublik getragen, sondern vom Geist der DDR.
Der heute buchstäblich aus allen Ritzen kriecht – ob das den „Haltungs“-Zwang in Medien und Politik betrifft oder die Verwahrlosung des öffentlichen Raums und den Niedergang der Wirtschaft. Allein die Tatsache, dass sich die Justiz über ein Jahr lang mit dem Tweet eines Studenten beschäftigt, spricht Bände. Auch dass in den großen Medien bis auf wenige Ausnahmen nicht über die Verurteilung berichtet wird (Stand: Nacht auf Donnerstag), ist vielsagend.
Der Geist ist fruchtbar noch, aus dem der Geist des Kommunismus kroch.
Angela Merkel hat ganze Arbeit geleistet.
PS: In den sozialen Netzwerken sorgte das Urteil für heftige Debatten. Der aus Syrien stammende Blogger Manaf Hassan schrieb auf „X“: „Wenn du Corona-Deutschland einen #Drecksstaat nennst, kriegst du als Student ein Bußgeld in Höhe von 1500 €. Wenn du aber Vetternwirtschaft betreibst, korrupt bist, deinen Lebenslauf fälschst, Steuergelder hinterziehst & Deutschland durch krumme Machenschaften um Millionen bis Milliarden betrügst, wirst du Bundeskanzler, Außenminister, Wirtschaftsminister & Präsident der Europäischen Kommission.
Das Ganze nennt sich dann ‚Demokratie‘.“
Der Blogger „Jonas“ erläutert, dass es Ermessenssache der Staatsanwaltschaft war, nach Paragraph 90 anzuklagen – oder nicht. Sein Fazit: „Abgesehen von der rechtlichen Dimension des Falls ist die Vorgehensweise der Behörden ohnehin fragwürdig und erweckt den Eindruck, hier solle um jeden Preis ein Exempel statuiert (inklusive Einschüchterungseffekt) und bestimmte Meinungen im Wege des missbräuchlichen Einsatzes ohnehin spärlicher und anderweitig benötigter Justizressourcen aus rein politischen Gründen sanktioniert werden.“
Ein anderer Blogger schreibt: „Das Erschreckende am #Drecksstaat ist, dass er beliebig dreckig mit seinen Untertanen umgehen kann, und die Paragraphen 90 und 90a StGB gelten trotzdem noch. Selbst wenn der Staat völlig Amok läuft (Corona/Klima), kann er ein solches Gesetz nutzen, um Kritiker mundtot zu machen.“
Ruben Equit schreibt: „Was musste Claudia Roth eigentlich zahlen, als sie bei einer Demo Schildern wie ‚Deutschland, Du mieses Stück Scheiße’ und ‚Deutschland verrecke‘ hinterhergelaufen ist? Und dies nicht als harmlose Studentin, sondern als Politikerin dieses Landes.“
https://reitschuster.de/post/wegen-d...uer-studenten/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
-
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Als „Volksverhetzung" gilt ja nur, was die Linken dafür halten.
Wäre es nicht so, stünden sie ständig vor Gericht.Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
-
18.09.2023, 09:40 #575
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Gewalt-Explosion bei Eritrea-Festival
228 Festnahmen! Und nur einer muss zum Haftrichter
27 verletzte Polizisten, 228 Festnahmen – und 227 Personen, die mittlerweile wieder auf freiem Fuß sind!
Nach den massiven Ausschreitungen im Zusammenhang mit einer Eritrea-Veranstaltung in Stuttgart sind fast alle zwischenzeitlich festgenommenen Tatverdächtigen wieder frei. Ein mutmaßlicher Täter sollte noch am Sonntag dem Haftrichter vorgeführt werden, da er nach Angaben der Ermittler schon häufiger polizeilich in Erscheinung getreten sei.
Der Stuttgarter Vize-Polizeipräsident Carsten Höfler (47) präsentierte jetzt eine Auswahl der Waffen, mit denen die Randalierer auf seine Beamten losgegangen sind. Elf Holzlatten, zwei Baumäste, drei Metallstangen und kiloschwere Steinbrocken. Der Polizei-Chef: „Das zeigt die Brutalität, die die Kolleginnen und Kollegen ausgesetzt waren.“
Der aggressive Mob wollte eine Veranstaltung von Eritrea-Vereinen im Stuttgarter Römerkastell stürmen. Laut Polizei seien die Angreifer Gegner des eritreischen Regimes. 63 Randalierer seien aus der Schweiz angereist. Der Rest komme zum größten Teil aus der Region Stuttgart.
Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper (62, CDU) kam einen Tag nach den Ausschreitungen zum Römerkastell, sagte: „Aus meiner Sicht müssen die Täter hart und schnell bestraft werden.“ Doch dann musste seine Ordnungsamtsleiterin Susanne Scherz einräumen, dass die Halle von der Stadt an den „Verband der eritreischen Vereine Baden-Württemberg“ vermietet wurde. Und das, obwohl erst vor zehn Wochen Regime-Gegner das Eritrea-Festival in Gießen attackiert und 26 Polizisten zum Teil schwer verletzt hatten.
Sieben Polizisten dienstunfähig
Samstagmittag hatten sich mehrere Kleingruppen von Oppositionellen am Bahnhof Bad Cannstatt und am Stuttgarter Hauptbahnhof versammelt. Am Römerkastell griffen sie die Beamten an. Ihr Ziel: eine Veranstaltung eines regierungsnahen eritreischen Vereins im Römerkastell in Stuttgart-Hallschlag......... https://www.bild.de/regional/stuttga...7872.bild.htmlAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
-
26.09.2023, 08:39 #576
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Sie können tun und lassen was sie wollen. Strafrechtlich belangt werden sie nicht......
Mann zertrümmert 245 Autos, raubt Rentnerin (84) aus und bleibt frei!
Was muss noch passieren, dass ER eingesperrt wird?
Hamburg – Was muss man eigentlich tun, damit man in Deutschland hinter Gitter kommt? Wie dieser unfassbare Fall aus Hamburg zeigt: offenbar einiges!
Von Mai bis Juni fahndete die Polizei mit großem Aufwand und Zivilfahndern nach einem Unbekannten, der nachts immer wieder loszog und im Hamburger Westen Windschutzschutzscheiben von geparkten Autos zertrümmerte. 245 gingen zu Bruch.
▶︎ Schließlich wurde Firas A. (31) auf frischer Tat ertappt und festgenommen. Bei der Durchsuchung des 31-Jährigen beschlagnahmten die Beamten einen Hammer und eine verbotene Schlagring-Messer-Kombination.
Der Syrer kam in U-Haft, doch ein Richter ließ ihn wieder laufen. Begründung: Der Mann war nur bei zwölf Scheiben in flagranti erwischt worden. Kein Haftgrund. Bei den anderen Taten könne seine Beteiligung nicht bewiesen werden.
▶︎ Kurz nach seiner Entlassung aus der U-Haft wurde er wieder erwischt, abermals beim Fahren ohne Führerschein. Doch auch diesmal durfte er in Freiheit bleiben.
Am 29. April war Firas A. bereits zum wiederholten Mal beim Fahren ohne Führerschein erwischt worden. Die Beamten zogen daraufhin seine Autoschlüssel ein – und die Serie von zerstörten Windschutzscheiben begann!
Feiger Überfall auf Seniorin
Am 23. August dann der vorläufige Höhepunkt seiner Straftaten. Um 10.10 Uhr nähert sich ein junger Mann in Jogginghose, Turnschuhen und T-Shirt einer Seniorin am Geldautomaten vor dem Einkaufszentrum „Osdorfer Born“. Die 84-Jährige ist gerade dabei, Bares abzuheben. Der Mann greift sein Opfer von hinten an, will der älteren Dame die Scheine aus der Hand reißen. Die Frau wehrt sich, das Geld fällt zu Boden. Der Täter schnappt sich einen Teil davon und flüchtet.
Sein Opfer muss mit Prellungen an der Hand und einer Schnittwunde von Rettern behandelt werden. Sofort fahnden sechs Polizeiwagen nach dem Räuber – ohne Erfolg!
Aber: Im „Born Center“ gibt es aber überall Kameras. Die führen schließlich zu Firas A. Die Ermittler erkennen ihn auf den Bildern sofort wieder.
Kein Haftbefehl
Und auch die Adresse des Beschuldigten ist bei den Fahndern im Hamburger Westen längst bekannt. Doch sie können wieder nichts tun. Ihnen fehlt einfach der Haftbefehl für den Syrer. Und den kann nur ein Richter erlassen!
Thomas Jungfer, Hamburger Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG): „Während die Polizei hier ihre Aufgaben gemacht hat, scheint für die Justiz noch Platz auf dem Kerbholz zu sein und sie lässt eher Gnade walten, als Recht zu sprechen. Das macht sprachlos.“
Was sagt die Staatsanwaltschaft?
Oberstaatsanwältin Liddy Oechtering: „Sowohl der Vorgang wegen des Verdachts der Sachbeschädigung als auch wegen des Vorwurfs des Raubes sind bei der Staatsanwaltschaft anhängig. In beiden Verfahren dauern die Ermittlungen an. Haftbefehle wurden mangels Vorliegens von Haftgründen nicht beantragt. Insbesondere für Fluchtgefahr fehlt es an Anhaltspunkten.“
https://www.bild.de/regional/hamburg...5310.bild.html
......der Täter ein Syrer, der Staatsanwalt eine Frau und der Richter links-grün. Was erwartet man da anderes?Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
-
27.09.2023, 10:02 #577
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Die Richter geben sich nicht einmal mehr die Mühe ihre Parteilichkeit zu kaschieren. Die Justiz war die erste Institution die den 68ern zum Opfer fiel.
Verwaltungsgericht erteilt Klima-Extremisten Frei-Klebeschein
Richter agieren wie Sympathisanten – und treten Rechtsempfinden von Millionen mit Füßen
Die deutsche Justiz, die bei Corona noch knallhart durchgriff, entwickelt sich immer mehr zu einem Unterstützungs-Kommando für die Klima-Extremisten. Der Fairness halber muss man hinzufügen, dass es Ausnahmen gibt – etwa in Bayern, und vereinzelt auch darüber hinaus. Wie am Amtsgericht Tiergarten in Berlin, das vergangene Woche eine Klimademonstrantin aus Köln nach Straßenblockaden zu acht Monaten Haft verurteilte – ohne Bewährung, weil die Frau Wiederholungstaten ankündigte.
Das war die bislang härteste Strafe gegen so genannte „Klimakleber“, wie diese selbst beklagten. Was eigentlich alles aussagt: Denn solches Durchgreifen sollte bei Tätern, die Wiederholungen selbst vor Gericht ankündigen, eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Doch während in anderen Ländern die Behörden und die Justiz hart durchgreifen, werden die Extremisten hierzulande in der Regel mit Samthandschuhen angefasst. Und haben die Sympathien von Medien und Politikern.
Ein Berliner Gericht hatte sich 2022 sogar mit einem der Klima-Extremisten solidarisiert, ihn freigesprochen und stattdessen die Autofahrer attackiert. Auch wenn die höhere Instanz den Freispruch aufhob, hatte er doch Signalwirkung.
Wie jetzt ein neues Urteil: Das Verwaltungsgericht der Hauptstadt ist der Ansicht, die Polizei dürfe keine Gebühren von Klima-Extremisten für das Auflösen ihrer Blockaden verlangen. Im konkreten Fall ging es um eine Blockade vom Juni 2022, in der Polizisten die Kleber von der Fahrbahn lösen und wegtragen mussten. Dafür stellten die Behörden den Straftätern 241 Euro als Gebühren in Rechnung.
Viel zu wenig, war meine erste Reaktion, als ich davon las. Denn die Steuerzahler kommt die Sache viel teurer zu stehen – sowohl wegen des volkswirtschaftlichen Schadens als auch der Kosten für den Polizeieinsatz. Die Extremisten sahen das anders und zogen vor Gericht. Im Eilverfahren bekamen sie da jetzt Recht.
Die Begründung der in großen Teilen stramm politisierten Berliner Justiz liest sich wie Satire und eine Verhöhnung der Opfer der Extremisten. Die Voraussetzung für die Zahlung einer Gebühr an die Polizei sei nicht gegeben, befand die 1. Kammer des Verwaltungsgerichtes. Und zwar, weil die Beamten gar nicht notwendig gewesen seien, um den Angeklebten von der Straße zu entfernen. Das hätte der Mann auch persönlich gekonnt.
Nein, das ist kein Aprilscherz. Das befand das Gericht auch so. Dass es nicht noch in die Begründung schrieb, er hätte ja auch auf das Ankleben verzichten können, verwundert. Das ist in etwa so, wie wenn man einen Bankräuber freispricht, weil er ja den Bankraub auch hätte abbrechen können.
Der Einsatz, so die bemerkenswerten Richter weiter, habe auch nicht nicht der Gefahrenabwehr gedient, „sondern allein dem Zweck, den ungehinderten Straßenverkehr zu ermöglichen“.
Genau. Weil dessen Behinderung Notwehr ist eine Straftat.
Was den Richtern aber offenbar nicht bekannt ist oder sie einfach ignorierten.
Ebenso wie die Tatsache, dass bereits mehrfach Rettungsfahrzeuge in den künstlich erzeugten Staus stecken blieben. In einem Fall starb eine Radfahrerin, nachdem ein Spezial-Rettungsfahrzeug feststeckte und nicht rechtzeitig am Unfallort ankam.
Wetten, dass in diesem Fall anders als beim Weimarer Richter Dettmar, der wegen Rechtsbeugung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurde, nachdem er Kinder von der Maskenpflicht an der Schule befreite, eher eine Beförderung als Ermittlungen gegen die Richter „droht“?
Massiver kann man den Rechtsstaat eigentlich nicht mehr diskreditieren, als es die Berliner Richter hier taten. Sie treten buchstäblich das Rechtsempfinden von Millionen Menschen mit Füßen und verhöhnen die Opfer, die im Stau standen.
Anders als beim Masken-Richter Dettmar bleibt ein Aufschrei in Politik und Medien aus. Weil sie, ebenso wie offenbar die Justiz, mit Sympathisanten der Klima-Extremisten durchsetzt sind.
https://reitschuster.de/post/verwalt...i-klebeschein/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
-
27.09.2023, 11:41 #578VIP
- Registriert seit
- 20.07.2015
- Beiträge
- 3.241
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Aber das sind doch Aktivisten laut allen Medien - das sind doch die Guten... Die begehen doch keine Straftaten wie Nötigung im Straßenverkehr, Sachbeschädigung etc - das muß man doch verstehen... Das ist wie der vergewaltigte Bub der das "doch gut weggesteckt hat" - ist ja nix schlimmes passiert - da kann man doch mal beide Augen zudrücken...
-
28.09.2023, 08:59 #579
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Tübingen – Vor einer Woche verletzte ein 32-jähriger Krawallmacher aus Gambia einen Tübinger Polizisten (43) lebensgefährlich. Der Täter musste nicht in U-Haft. Das ärgert Oberbürgermeister Boris Palmer (51).
Der Stadtchef stellt in einem Brief an Innenminister Thomas Strobl (63) und Justizministerin Marion Gentges (52, beide CDU) fest, dass er sich um die Sicherheit der Tübinger große Sorgen macht. Der Gambier hatte vor seiner Festnahme mit einem Fahrradschloss nach Passanten geschlagen, sie beleidigt und bedroht.
Palmer will u.a. Folgendes wissen:
► „Warum ist der Beschuldigte auf freiem Fuß, obwohl er das Leben eines anderen gefährdet hat?“
► „Besteht die Gefahr, dass der Beschuldigte sich erneut Passanten in aggressiver Weise nähert?“
► „Ist er einschlägig vorbestraft oder häufig polizeilich bekannt geworden?“
► An welchen Integrationsmaßnahmen hat er teilgenommen? Wurden Anzeichen einer Gewalttätigkeit bemerkt?“
Palmer beschwert sich darüber, dass die Stadtverwaltung keinerlei Auskünfte über den mutmaßlichen Asylbewerber erhalten habe. Der Rathaus-Chef: „Die zuständigen Stellen verweigern dies unter Hinweis auf den Datenschutz. Ich halte diese Güterabwägung für falsch.“ Speziell Gambier seien in Tübingen immer wieder durch schwere Straftaten aufgefallen.
Palmers Forderung an die Regierungsmitglieder: „Ich bitte Sie dringend, die möglichen Maßnahmen zum Schutz der Tübinger Bevölkerung und der Einsatzkräfte zu veranlassen.“
Vor allem solle eine mögliche U-Haft für den gewalttätigen Gambier noch einmal geprüft werden. „Das erscheint mir zwingend notwendig, um dem Eindruck entgegenzutreten, in unserem Land hätten solche Taten keine Folgen.“
Innen- und Justizministerium teilen auf Anfrage mit, dass sie Palmers Brief noch gar nicht erhalten hätten. Man könne sich deshalb nicht äußern.
https://www.bild.de/regional/stuttga...7522.bild.htmlAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
-
30.09.2023, 09:41 #580
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Der typische Migrantenbonus wieder.......
Hagen (NRW) – Aus der Untersuchungshaft in die Herbstferien: Der Oberstufenschüler Yamen H. (18) aus Syrien attackierte im Februar zwei Mitschüler (17, 18) vor der Schule mit einem Messer und verletzte sie schwer. Seit der Tat vor der katholischen Hildegardis-Schule in Hagen saß der junge Mann 233 Tage in U-Haft in der JVA Wuppertal-Ronsdorf. Bis jetzt.
Am Freitagmorgen konnte der Messerstecher das Gericht ohne Handschellen verlassen. Wenige Minuten zuvor hatte das Gericht ein Urteil gefällt: Die Messer-Attacke war demnach kein zweifacher versuchter Mord, sondern nach Ansicht der Richter „nur“ eine gefährliche Körperverletzung! Urteil: drei Jahre Haft – der Haftbefehl wurde vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Banaler Streit eskalierte
Anfang August begann der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Grund: Jugendschutz. Der Angeklagte war zur Tatzeit minderjährig. Ein banaler Streit um Beleidigungen zwischen fünf Oberstufenschülern in der Mittagspause schien beigelegt, als Yamen H. plötzlich von hinten mit einem Klappmesser (Klinge 7,2 Zentimeter) angriff und einem Schüler (18) dreimal in den Kopf stach.
Weil ein anderer Jugendlicher (17) dazwischenging und versuchte, Yamen H. zu überwältigen, überlebte der 18-Jährige den heftigen Messerangriff. Beide Opfer wurden verletzt und haben bis heute mit den Folgen des Angriffs zu kämpfen.
Oberstaatsanwalt Bernd Haldorn hatte auf versuchten Totschlag und vier Jahre Haft plädiert. Nach BILD-Informationen ging das Gericht aber von einem Rücktritt vom Versuch aus – weil der Syrer nach dem letzten Stich das Messer eingeklappt hatte. Die Eltern des Opfers zu BILD: „Dieses Urteil macht wütend: Es ist ein völlig falsches Signal.“
Yamen wird seine Haftstrafe in Kürze antreten müssen, seine bisher abgesessene Zeit in U-Haft wird ihm wohl angerechnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
https://www.bild.de/regional/ruhrgeb...1186.bild.html
............falls der Syrer jemals seine Haft antreten muss, ist er schon nach 6 Monaten wieder frei. 3 Jahre Haft minus 233 Tage U-Haft bedeuten effektiv 2 Jahre Reststrafe, die dann wegen guter Führung und anderer migrantenspezifischen Programme (Weihnachtsamnestie u.a. ) auf 6 Monate eingedampft sind. Wer Gerechtigkeit will, darf sich nicht auf den deutschen Staat verlassen. Nicht umsonst werden solche Sachen in den Herkunftsländern der Täter privat geregelt.Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
Aktive Benutzer
Aktive Benutzer
Aktive Benutzer in diesem Thema: 3 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 3)
Ähnliche Themen
-
Kybeline´s Blog Was stimmt nicht mit den Finanzen der AfD? Und: Schachtschneider ins EU-Parlament!
Von open-speech im Forum AfD - Alternative für DeutschlandAntworten: 0Letzter Beitrag: 20.11.2013, 10:39 -
Wo ist da die Verhältnismäßigkeit?
Von Realist59 im Forum DeutschlandAntworten: 3Letzter Beitrag: 30.01.2013, 19:01
SPD, Grüne, Linke, FDP, CDU und...
Werden Alt-Parteien verboten und deren Politiker verhaftet?