Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
Seite 58 von 64 ErsteErste ... 8485354555657585960616263 ... LetzteLetzte
Ergebnis 571 bis 580 von 636
  1. #571
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.828

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Hier wurde ein Präzedenzfall geschaffen, auf den sich nun alle berufen werden....

    Das OLG Karls­ru­he hat die Aus­lie­fe­rung eines Al­ba­ners ab­ge­lehnt, den die bri­ti­sche Jus­tiz wegen Dro­gen­han­dels und Geld­wä­sche be­lan­gen woll­te, und ihn auf frei­en Fuß ge­setzt. Die Be­grün­dung: An­ge­sichts der Über­fül­lung der dor­ti­gen Ge­fäng­nis­se drohe eine un­mensch­li­che Be­hand­lung. In Großbri­tan­ni­en sorgt dies jetzt für Dis­kus­sio­nen.

    Dass deut­sche Ge­rich­te Aus­lie­fe­run­gen in ein Land wie Ru­mä­ni­en wegen der dor­ti­gen Haft­be­din­gun­gen ab­leh­nen, hat es durch­aus schon ge­ge­ben – so das OLG Celle. Für das Ver­ei­nig­te Kö­nig­reich von Großbri­tan­ni­en und Nord­ir­land ist es hin­ge­gen eine neue Er­fah­rung, was das OLG Karls­ru­he (Az.: 301 OAus 1/23) in einem erst kürz­lich ver­öf­fent­lich­ten Be­schluss aus dem März ent­schie­den hat: Auch auf der Insel gebe es "stich­hal­ti­ge Grün­de" für die An­nah­me, "dass eine tat­säch­li­che Ge­fahr für den Schutz der Grund­rech­te des Ver­folg­ten be­steht". Denn die aus­führ­li­chen Ga­ran­ti­en und Mit­tei­lun­gen zu den Ver­hält­nis­sen in den Ge­fäng­nis­sen reich­ten den ba­di­schen Rich­tern nicht – zumal die bri­ti­schen Be­hör­den zwei ihnen ge­setz­te Fris­ten zu wei­te­ren Aus­künf­ten ver­strei­chen lie­ßen.

    Von In­ter­pol ge­sucht
    Hab­haft wer­den möch­ten diese eines Al­ba­ners, der unter an­de­rem mit fünf Ki­lo­gramm Ko­ka­in ge­dealt und 330.000 bri­ti­sche Pfund (386.000 Euro) ge­wa­schen haben soll. Das Amts­ge­richt West­mins­ter (Ma­gis­tra­tes' Court) hatte einen Haft­be­fehl nach dem Trade and Co­ope­ra­ti­on Agree­ment (TCA) aus­ge­stellt, das das Ver­ei­nig­te Kö­nig­reich nach dem Brexit mit der EU ge­schlos­sen hat. Vor­ge­wor­fen wer­den dem Mann in dem na­tio­na­len Haft­be­fehl (ein Eu­ro­päi­scher Haft­be­fehl käme hier na­tur­ge­mäß nicht mehr zum Zuge) sowie in der "Red No­ti­ce" von In­ter­pol "Ver­schwö­rung zur Lie­fe­rung einer kon­trol­lier­ten Droge der Klas­se A in zwei Fäl­len" und "Ver­schwö­rung zur Ver­schleie­rung, Um­wand­lung, Über­tra­gung oder Ent­fer­nung von kri­mi­nel­lem Ei­gen­tum in vier Fäl­len" nach dem Cri­mi­nal Law Act von 1977. In Deutsch­land be­fand er sich bei sei­ner Fest­nah­me, um nach ei­ge­nen An­ga­ben seine schwer kran­ke Le­bens­ge­fähr­tin zu be­su­chen.

    Sein Straf­ver­tei­di­ger Jan-Carl Jans­sen aus Frei­burg hat nach Stu­di­en­jah­ren in Glas­gow über den Straf­voll­zug im Ver­ei­nig­ten Kö­nig­reich pro­mo­viert. Er woll­te die Aus­lie­fe­rung für un­zu­läs­sig er­klä­ren las­sen und trug den Ober­lan­des­rich­tern vor: Dem Ver­folg­ten drohe "eine men­schen­un­wür­di­ge Un­ter­brin­gung in bri­ti­schen Ge­fäng­nis­sen und damit eine Ver­let­zung von Art. 3 EMRK, Art. 1 GG auf­grund der chro­ni­schen Über­be­le­gung des Straf­voll­zugs, Per­so­nal­eng­päs­sen und mas­si­ven Ge­walt­pro­ble­men in den Straf­voll­zugs­ein­rich­tun­gen des Ver­ei­nig­ten Kö­nig­reichs". Teil­wei­se wür­den Haft­stra­fen in An­stal­ten ver­bü­ßt, die aus dem vik­to­ria­ni­schen Zeit­al­ter stamm­ten und wei­ter nicht den Min­dest­an­for­de­run­gen an Be­lüf­tung, Licht und Haft­raum­grö­ße ge­nüg­ten. Ein gro­ßer Teil sei zudem mas­siv von Über­be­le­gung be­trof­fen, ein wei­te­rer Teil werde von pri­va­ten An­bie­tern mit Ge­winn­erzie­lungs­ab­sicht be­trie­ben. Neben Kennt­nis­sen aus ei­ge­nen Be­su­chen in bri­ti­schen Haft­an­stal­ten und sei­nen wis­sen­schaft­li­chen Bei­trä­gen hier­zu be­rief Jans­sen sich auf einen Be­richt des An­ti­fol­ter­ko­mi­tees der EU aus dem Jahr 2022.

    Aus­künf­te und Ga­ran­ti­en ver­langt
    Zwei­mal for­der­ten die Karls­ru­her Rich­ter dar­auf­hin In­for­ma­tio­nen und Zu­si­che­run­gen von den bri­ti­schen Be­hör­den – schlie­ß­lich seien nach der Recht­spre­chung des BVerfG die un­ab­ding­ba­ren Ge­währ­leis­tun­gen der EMRK und die Recht­spre­chung des EuGH Aus­druck der Völ­ker­rechts­freund­lich­keit des Grund­ge­set­zes. Um so­dann eine ei­ge­ne "Ge­fah­ren­pro­gno­se" an­stel­len zu kön­nen. Kon­kret ver­lang­ten sie über die Ge­ne­ral­staats­an­walt­schaft Karls­ru­he:

    1.) die "Ga­ran­tie, dass die räum­li­che Un­ter­brin­gung und die sons­ti­ge Ge­stal­tung der ge­ra­de den Ver­folg­ten be­tref­fen­den Haft­be­din­gun­gen in allen den Ver­folg­ten auf­neh­men­den Haft­an­stal­ten wäh­rend der ge­sam­ten Zeit sei­ner In­haf­tie­rung den eu­ro­päi­schen Min­dest­stan­dards ent­spre­chen und dem Ver­folg­ten dort keine un­mensch­li­che oder er­nied­ri­gen­de Be­hand­lung i.S.v. Art. 3 der Eu­ro­päi­schen Kon­ven­ti­on zum Schutz der Men­schen­rech­te und Grund­frei­hei­ten droht"

    2.) die "Mit­tei­lung, in wel­cher Haft­an­stalt bzw. wel­chen Haft­an­stal­ten der Ver­folg­te im Falle sei­ner Aus­lie­fe­rung wäh­rend der Qua­ran­tä­ne, wäh­rend der Un­ter­su­chungs­haft und im Falle einer rechts­kräf­ti­gen Ver­ur­tei­lung wäh­rend der Dauer des Straf­voll­zugs un­ter­ge­bracht wer­den wird"

    3.) die Mit­tei­lung der vom Ver­folg­ten in allen zuvor be­nann­ten Haft­an­stal­ten kon­kret zu er­war­ten­den Haft­be­din­gun­gen:

    "- Wie viele Qua­drat­me­ter Bo­den­flä­che ste­hen pro Per­son bei Ein­fach- oder Mehr­fach­be­le­gung des Haft­rau­mes zur Ver­fü­gung?

    - Mit wie vie­len Per­so­nen wird der Haft­raum ma­xi­mal be­legt?

    - Ver­fügt der Haft­raum über eine ab­ge­trenn­te Toi­let­te und ein Wasch­be­cken?

    - Ist der Haft­raum aus­rei­chend be­lich­tet, be­lüf­tet und mit einer Hei­zung ver­se­hen?

    - Wird dem Ver­folg­ten ein­mal täg­lich ein Hof­gang von min­des­tens einer Stun­de ge­stat­tet?

    - Gibt es Be­schäf­ti­gungs- und/oder Frei­zeit­mög­lich­kei­ten für die Ge­fan­ge­nen?

    - Hat der Ver­folg­te Zu­gang zu ärzt­li­cher bzw. me­di­zi­ni­scher Ver­sor­gung?"

    4. die "Ga­ran­tie, dass die ver­häng­te Stra­fe oder Ma­ß­re­gel – auf Er­su­chen des Ver­folg­ten, spä­tes­tens aber nach 20 Jah­ren – über­prüft wird und/oder dass die An­wen­dung von Gna­den­ak­ten, auf die die Per­son nach dem in­ner­staat­li­chen Recht oder der Rechts­pra­xis des Aus­stel­lungs­staats An­spruch hat, er­mu­tigt wird mit dem Ziel der Nicht­voll­stre­ckung der Stra­fe"

    Im Namen des zu­stän­di­gen Mi­nis­ters tra­fen dar­auf­hin in Deutsch­land aus­führ­li­che Er­läu­te­run­gen zum bri­ti­schen Sank­ti­ons­sys­tem ein, eben­so die An­kün­di­gung eines um­fang­rei­chen Aus­bau­pro­gramms der Haft­an­stal­ten sowie die Mit­tei­lung einer (Über-)Be­le­gung von 107,5%. Doch diese An­ga­ben des HM Pri­son & Pro­ba­ti­on Ser­vice (wobei das "HM" zu­nächst für Her und nun für His Ma­jes­ty's steht) reich­ten dem OLG-Senat nicht, wor­auf­hin er eine Nach­frist von neun Tagen setz­te – wäh­rend Straf­ver­tei­di­ger Jans­sen die Zu­stän­de in der nahe ge­le­ge­nen Haft­an­stalt "HMP Wands­worth" (His bzw. Her Ma­jes­ty's Pri­son) dar­leg­te. Dort seien et­wai­ge Zu­sa­gen gar nicht um­setz­bar. Wei­te­re Mit­tei­lun­gen aus dem Ver­ei­nig­ten Kö­nig­reich tra­fen nicht mehr ein, wor­auf­hin die Rich­ter die so­for­ti­ge Frei­las­sung des Al­ba­ners an­ord­ne­ten.

    Kri­tik am Straf­voll­zug auch in Eng­land
    In Großbri­tan­ni­en hat die­ser Vor­gang jetzt die De­bat­te über den Straf­voll­zug be­feu­ert. Der links­li­be­ra­le "Guar­di­an" be­rich­te­te am heu­ti­gen Diens­tag aus­führ­lich über die deut­sche Ge­richts­ent­schei­dung. Der Rechts­an­walt Jo­na­than Golds­mith, der Eh­ren­äm­ter in meh­re­ren Be­rufs­or­ga­ni­sa­tio­nen hat, nann­te den Vor­gang "ano­ther se­ve­re re­bu­ke for the Bri­tish go­vern­ment’s re­cord on the ad­mi­nis­tra­ti­on of ju­sti­ce". Er sagte: “This is an em­barrass­ment for the UK. There have been si­mi­lar court de­cis­i­ons be­fo­re under the Eu­rope­an ar­rest war­rant frame­work, but in re­la­ti­on to mem­ber sta­tes whose re­cords on pri­sons and human rights the UK would not wish to com­pa­re its­elf with.”

    Ein Spre­cher des Jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums er­wi­der­te: “This go­vern­ment is doing more than ever to de­li­ver safe and se­cu­re pri­sons that re­ha­bi­li­ta­te of­fen­ders, cut crime and pro­tect the pu­blic. We con­ti­nue to press ahead with de­li­ver­ing 20,000 ad­di­tio­nal, mo­dern pri­son pla­ces and our £100m in­vest­ment in tough se­cu­ri­ty mea­su­res – in­clu­ding X-ray body scan­ners – is stop­ping the wea­pons, drugs and pho­nes that fuel vio­lence be­hind bars.” https://rsw.beck.de/aktuell/daily/me...rossbritannien
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #572
    Registriert seit
    12.03.2010
    Beiträge
    18.876
    Blog-Einträge
    1

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Die Justiz kümmert sich mehr um das Wohlbefinden Krimineller als um die Sicherheit der Bürger.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #573
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.828

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Auf jeder linken Demo kann man die Hass-Plakate sehen, die sich gegen Deutschland richten. Auch Claudia Roth marschierte mit, als Deutschland du Stück Scheiße skandiert wurde. Fotos weiterer linker Demos mit Hass-Plakaten und Politiker vor allem der Grünen sieht man hier https://www.google.com/search?sca_es...h=732&dpr=1.25
    Belangt wurde nie jemand aus den Reihen der Hasser. Sie haben als Linke Sonderrechte. Das bedeutet aber nicht, dass jeder so etwas sagen darf. Wer nicht linkst steht, dem geht es dafür an den Kragen.....


    Wegen „Drecksstaat“: 1.500 Euro Geldstrafe für Studenten

    Hätten Sie mich bis vor fünf Minuten gefragt, ob die Bundesrepublik ein Drecksstaat ist, dann hätte ich gesagt: Bei aller berechtigten Kritik, bei aller Abwendung von Demokratie und Rechtsstaat – so weit würde ich nicht gehen.

    Vor fünf Minuten las ich, dass ein 26-jähriger Informatik-Student aus München einen Strafbefehl über 1.500 Euro Strafe bekam, weil er Deutschland in einem Post als „Drecksstaat“ bezeichnete aus Wut darüber, dass er während der Corona-Maßnahmen nicht zu seiner Oma durfte, um mit ihr Geburtstag zu feiern. Neben den 1.500 Euro muss der junge Mann auch die Verfahrens- und Anwaltskosten bezahlen.

    Der junge Mann bekam ein dreiviertel Jahr nach seinem Tweet aufgrund der Anzeige eines anonymen Denunzianten eine Vorladung von der Polizei Rosenheim – und war völlig konsterniert. Er wusste gar nicht, was die Polizei von ihm wollte. Und konnte sich gar nicht vorstellen, dass seit neun Monaten gegen ihn ermittelt wurde.

    Es ging um folgende drei zusammenhängende Tweets:

    „Gerade hat ein Pfleger aus dem Heim angerufen. ‚Zu viele COVID-Fälle, Bewohner dürfen 1 Woche das Heim nicht verlassen‘. Frage an die Juristen unter meinen Followern: auf welcher Grundlage können die die Bewohner einsperren? Wir fahren aber auf jeden Fall. Es reicht.“
    „Ich kriege das absolute Kotzen bei diesem Drecksstaat und jeder einzelnen Person, die dieses menschenverachtende System unterstützt.“
    „Ist ja nur ihr 90. Geburtstag. Nachdem bereits ihr 88. und 89. ausgefallen sind. Und Weihnachten. Zwei mal. ‚Sind doch nur zwei Wochen und du bist doch noch jung *Clown-Emoticons*‘ Fickt euch.“
    Diese Aussagen wurden nach der anonymen Anzeige in den Strafverfolgungsbehörden unter der Kategorie „Staatsschutz/Terrorismus“ eingeordnet.

    Freiheitliche Demokratien zeichnen sich dadurch aus, dass man sie auch ungestraft als Drecksstaat bezeichnen darf, obwohl sie keine sind. Staaten, die es unter Strafe stellen, wenn sie ihre Bürger als „Drecksstaat“ bezeichnen, erwecken damit zumindest den begründeten Verdacht, dass sie ein eben solcher sind.

    Schon in Sachen Beleidigung von Privatpersonen kann man durchaus in Zweifel ziehen, ob es wirklich notwendig ist, dass der Staat bzw. seine Justiz die Kränkung der Ehre und mithin der Gefühle von jemandem als Straftat verfolgen lässt. Und ob das nicht besser im Zivilrecht aufgehoben wäre. Zumal in Deutschland wegen Überlastung der Justiz immer wieder Straftäter auf freien Fuß kommen, bis hin zu einem Frauenmörder und Kinderschänder
    Dass der Staat aber nicht nur die Beleidigung von Privatpersonen untereinander kriminalisiert, sondern auch noch die „Beleidigung“ des Staates, ist höchst fragwürdig. Laut Paragraph 90, Absatz 1, Satz 1 des Strafgesetzbuches, muss mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe rechnen, wer öffentlich die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht.

    Eigentlich könnte man provokant fragen, warum aufgrund dieses Paragraphen etwa nicht gegen Nancy Faeser ermittelt wird, die unsere verfassungsmäßige Ordnung in meinen Augen durch ihr Verhalten in der Regierung und ihre Einseitigkeit und Radikalität verächtlich macht – und der man dabei durchaus auch Böswilligkeit unterstellen kann.

    Früher wurde dieser Paragraph kaum bis gar nicht angewandt. Kultur-Staatsministerin Claudia Roth von den Grünen lief bei einer Demonstration mit, bei der Parolen wie „Deutschland, Du mieses Stück Scheiße“ und „Deutschland verrecke“ mitgeführt bzw. skandiert wurden.

    Von Ermittlungen ist nichts bekannt. Auch nicht von einer Distanzierung Roths von den Parolen.

    Das Vorgehen gegen den Studenten ist nicht vom freiheitlich-pluralistischen Geist des Grundgesetzes und der späten Bundesrepublik getragen, sondern vom Geist der DDR.

    Der heute buchstäblich aus allen Ritzen kriecht – ob das den „Haltungs“-Zwang in Medien und Politik betrifft oder die Verwahrlosung des öffentlichen Raums und den Niedergang der Wirtschaft. Allein die Tatsache, dass sich die Justiz über ein Jahr lang mit dem Tweet eines Studenten beschäftigt, spricht Bände. Auch dass in den großen Medien bis auf wenige Ausnahmen nicht über die Verurteilung berichtet wird (Stand: Nacht auf Donnerstag), ist vielsagend.

    Der Geist ist fruchtbar noch, aus dem der Geist des Kommunismus kroch.

    Angela Merkel hat ganze Arbeit geleistet.

    PS: In den sozialen Netzwerken sorgte das Urteil für heftige Debatten. Der aus Syrien stammende Blogger Manaf Hassan schrieb auf „X“: „Wenn du Corona-Deutschland einen #Drecksstaat nennst, kriegst du als Student ein Bußgeld in Höhe von 1500 €. Wenn du aber Vetternwirtschaft betreibst, korrupt bist, deinen Lebenslauf fälschst, Steuergelder hinterziehst & Deutschland durch krumme Machenschaften um Millionen bis Milliarden betrügst, wirst du Bundeskanzler, Außenminister, Wirtschaftsminister & Präsident der Europäischen Kommission.
    Das Ganze nennt sich dann ‚Demokratie‘.“

    Der Blogger „Jonas“ erläutert, dass es Ermessenssache der Staatsanwaltschaft war, nach Paragraph 90 anzuklagen – oder nicht. Sein Fazit: „Abgesehen von der rechtlichen Dimension des Falls ist die Vorgehensweise der Behörden ohnehin fragwürdig und erweckt den Eindruck, hier solle um jeden Preis ein Exempel statuiert (inklusive Einschüchterungseffekt) und bestimmte Meinungen im Wege des missbräuchlichen Einsatzes ohnehin spärlicher und anderweitig benötigter Justizressourcen aus rein politischen Gründen sanktioniert werden.“

    Ein anderer Blogger schreibt: „Das Erschreckende am #Drecksstaat ist, dass er beliebig dreckig mit seinen Untertanen umgehen kann, und die Paragraphen 90 und 90a StGB gelten trotzdem noch. Selbst wenn der Staat völlig Amok läuft (Corona/Klima), kann er ein solches Gesetz nutzen, um Kritiker mundtot zu machen.“

    Ruben Equit schreibt: „Was musste Claudia Roth eigentlich zahlen, als sie bei einer Demo Schildern wie ‚Deutschland, Du mieses Stück Scheiße’ und ‚Deutschland verrecke‘ hinterhergelaufen ist? Und dies nicht als harmlose Studentin, sondern als Politikerin dieses Landes.“
    https://reitschuster.de/post/wegen-d...uer-studenten/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #574
    Registriert seit
    12.03.2010
    Beiträge
    18.876
    Blog-Einträge
    1

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Als „Volksverhetzung" gilt ja nur, was die Linken dafür halten.
    Wäre es nicht so, stünden sie ständig vor Gericht.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  5. #575
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.828

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Gewalt-Explosion bei Eritrea-Festival
    228 Festnahmen! Und nur einer muss zum Haftrichter
    27 verletzte Polizisten, 228 Festnahmen – und 227 Personen, die mittlerweile wieder auf freiem Fuß sind!

    Nach den massiven Ausschreitungen im Zusammenhang mit einer Eritrea-Veranstaltung in Stuttgart sind fast alle zwischenzeitlich festgenommenen Tatverdächtigen wieder frei. Ein mutmaßlicher Täter sollte noch am Sonntag dem Haftrichter vorgeführt werden, da er nach Angaben der Ermittler schon häufiger polizeilich in Erscheinung getreten sei.

    Der Stuttgarter Vize-Polizeipräsident Carsten Höfler (47) präsentierte jetzt eine Auswahl der Waffen, mit denen die Randalierer auf seine Beamten losgegangen sind. Elf Holzlatten, zwei Baumäste, drei Metallstangen und kiloschwere Steinbrocken. Der Polizei-Chef: „Das zeigt die Brutalität, die die Kolleginnen und Kollegen ausgesetzt waren.“

    Der aggressive Mob wollte eine Veranstaltung von Eritrea-Vereinen im Stuttgarter Römerkastell stürmen. Laut Polizei seien die Angreifer Gegner des eritreischen Regimes. 63 Randalierer seien aus der Schweiz angereist. Der Rest komme zum größten Teil aus der Region Stuttgart.
    Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper (62, CDU) kam einen Tag nach den Ausschreitungen zum Römerkastell, sagte: „Aus meiner Sicht müssen die Täter hart und schnell bestraft werden.“ Doch dann musste seine Ordnungsamtsleiterin Susanne Scherz einräumen, dass die Halle von der Stadt an den „Verband der eritreischen Vereine Baden-Württemberg“ vermietet wurde. Und das, obwohl erst vor zehn Wochen Regime-Gegner das Eritrea-Festival in Gießen attackiert und 26 Polizisten zum Teil schwer verletzt hatten.

    Sieben Polizisten dienstunfähig
    Samstagmittag hatten sich mehrere Kleingruppen von Oppositionellen am Bahnhof Bad Cannstatt und am Stuttgarter Hauptbahnhof versammelt. Am Römerkastell griffen sie die Beamten an. Ihr Ziel: eine Veranstaltung eines regierungsnahen eritreischen Vereins im Römerkastell in Stuttgart-Hallschlag......... https://www.bild.de/regional/stuttga...7872.bild.html
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  6. #576
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.828

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Sie können tun und lassen was sie wollen. Strafrechtlich belangt werden sie nicht......

    Mann zertrümmert 245 Autos, raubt Rentnerin (84) aus und bleibt frei!
    Was muss noch passieren, dass ER eingesperrt wird?

    Hamburg – Was muss man eigentlich tun, damit man in Deutschland hinter Gitter kommt? Wie dieser unfassbare Fall aus Hamburg zeigt: offenbar einiges!

    Von Mai bis Juni fahndete die Polizei mit großem Aufwand und Zivilfahndern nach einem Unbekannten, der nachts immer wieder loszog und im Hamburger Westen Windschutzschutzscheiben von geparkten Autos zertrümmerte. 245 gingen zu Bruch.
    ▶︎ Schließlich wurde Firas A. (31) auf frischer Tat ertappt und festgenommen. Bei der Durchsuchung des 31-Jährigen beschlagnahmten die Beamten einen Hammer und eine verbotene Schlagring-Messer-Kombination.

    Der Syrer kam in U-Haft, doch ein Richter ließ ihn wieder laufen. Begründung: Der Mann war nur bei zwölf Scheiben in flagranti erwischt worden. Kein Haftgrund. Bei den anderen Taten könne seine Beteiligung nicht bewiesen werden.
    ▶︎ Kurz nach seiner Entlassung aus der U-Haft wurde er wieder erwischt, abermals beim Fahren ohne Führerschein. Doch auch diesmal durfte er in Freiheit bleiben.

    Am 29. April war Firas A. bereits zum wiederholten Mal beim Fahren ohne Führerschein erwischt worden. Die Beamten zogen daraufhin seine Autoschlüssel ein – und die Serie von zerstörten Windschutzscheiben begann!
    Feiger Überfall auf Seniorin
    Am 23. August dann der vorläufige Höhepunkt seiner Straftaten. Um 10.10 Uhr nähert sich ein junger Mann in Jogginghose, Turnschuhen und T-Shirt einer Seniorin am Geldautomaten vor dem Einkaufszentrum „Osdorfer Born“. Die 84-Jährige ist gerade dabei, Bares abzuheben. Der Mann greift sein Opfer von hinten an, will der älteren Dame die Scheine aus der Hand reißen. Die Frau wehrt sich, das Geld fällt zu Boden. Der Täter schnappt sich einen Teil davon und flüchtet.

    Sein Opfer muss mit Prellungen an der Hand und einer Schnittwunde von Rettern behandelt werden. Sofort fahnden sechs Polizeiwagen nach dem Räuber – ohne Erfolg!

    Aber: Im „Born Center“ gibt es aber überall Kameras. Die führen schließlich zu Firas A. Die Ermittler erkennen ihn auf den Bildern sofort wieder.
    Kein Haftbefehl
    Und auch die Adresse des Beschuldigten ist bei den Fahndern im Hamburger Westen längst bekannt. Doch sie können wieder nichts tun. Ihnen fehlt einfach der Haftbefehl für den Syrer. Und den kann nur ein Richter erlassen!

    Thomas Jungfer, Hamburger Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG): „Während die Polizei hier ihre Aufgaben gemacht hat, scheint für die Justiz noch Platz auf dem Kerbholz zu sein und sie lässt eher Gnade walten, als Recht zu sprechen. Das macht sprachlos.“
    Was sagt die Staatsanwaltschaft?
    Oberstaatsanwältin Liddy Oechtering: „Sowohl der Vorgang wegen des Verdachts der Sachbeschädigung als auch wegen des Vorwurfs des Raubes sind bei der Staatsanwaltschaft anhängig. In beiden Verfahren dauern die Ermittlungen an. Haftbefehle wurden mangels Vorliegens von Haftgründen nicht beantragt. Insbesondere für Fluchtgefahr fehlt es an Anhaltspunkten.“
    https://www.bild.de/regional/hamburg...5310.bild.html

    ......der Täter ein Syrer, der Staatsanwalt eine Frau und der Richter links-grün. Was erwartet man da anderes?
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  7. #577
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.828

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Die Richter geben sich nicht einmal mehr die Mühe ihre Parteilichkeit zu kaschieren. Die Justiz war die erste Institution die den 68ern zum Opfer fiel.

    Verwaltungsgericht erteilt Klima-Extremisten Frei-Klebeschein
    Richter agieren wie Sympathisanten – und treten Rechtsempfinden von Millionen mit Füßen

    Die deutsche Justiz, die bei Corona noch knallhart durchgriff, entwickelt sich immer mehr zu einem Unterstützungs-Kommando für die Klima-Extremisten. Der Fairness halber muss man hinzufügen, dass es Ausnahmen gibt – etwa in Bayern, und vereinzelt auch darüber hinaus. Wie am Amtsgericht Tiergarten in Berlin, das vergangene Woche eine Klimademonstrantin aus Köln nach Straßenblockaden zu acht Monaten Haft verurteilte – ohne Bewährung, weil die Frau Wiederholungstaten ankündigte.
    Das war die bislang härteste Strafe gegen so genannte „Klimakleber“, wie diese selbst beklagten. Was eigentlich alles aussagt: Denn solches Durchgreifen sollte bei Tätern, die Wiederholungen selbst vor Gericht ankündigen, eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Doch während in anderen Ländern die Behörden und die Justiz hart durchgreifen, werden die Extremisten hierzulande in der Regel mit Samthandschuhen angefasst. Und haben die Sympathien von Medien und Politikern.

    Ein Berliner Gericht hatte sich 2022 sogar mit einem der Klima-Extremisten solidarisiert, ihn freigesprochen und stattdessen die Autofahrer attackiert. Auch wenn die höhere Instanz den Freispruch aufhob, hatte er doch Signalwirkung.

    Wie jetzt ein neues Urteil: Das Verwaltungsgericht der Hauptstadt ist der Ansicht, die Polizei dürfe keine Gebühren von Klima-Extremisten für das Auflösen ihrer Blockaden verlangen. Im konkreten Fall ging es um eine Blockade vom Juni 2022, in der Polizisten die Kleber von der Fahrbahn lösen und wegtragen mussten. Dafür stellten die Behörden den Straftätern 241 Euro als Gebühren in Rechnung.
    Viel zu wenig, war meine erste Reaktion, als ich davon las. Denn die Steuerzahler kommt die Sache viel teurer zu stehen – sowohl wegen des volkswirtschaftlichen Schadens als auch der Kosten für den Polizeieinsatz. Die Extremisten sahen das anders und zogen vor Gericht. Im Eilverfahren bekamen sie da jetzt Recht.

    Die Begründung der in großen Teilen stramm politisierten Berliner Justiz liest sich wie Satire und eine Verhöhnung der Opfer der Extremisten. Die Voraussetzung für die Zahlung einer Gebühr an die Polizei sei nicht gegeben, befand die 1. Kammer des Verwaltungsgerichtes. Und zwar, weil die Beamten gar nicht notwendig gewesen seien, um den Angeklebten von der Straße zu entfernen. Das hätte der Mann auch persönlich gekonnt.

    Nein, das ist kein Aprilscherz. Das befand das Gericht auch so. Dass es nicht noch in die Begründung schrieb, er hätte ja auch auf das Ankleben verzichten können, verwundert. Das ist in etwa so, wie wenn man einen Bankräuber freispricht, weil er ja den Bankraub auch hätte abbrechen können.

    Der Einsatz, so die bemerkenswerten Richter weiter, habe auch nicht nicht der Gefahrenabwehr gedient, „sondern allein dem Zweck, den ungehinderten Straßenverkehr zu ermöglichen“.

    Genau. Weil dessen Behinderung Notwehr ist eine Straftat.

    Was den Richtern aber offenbar nicht bekannt ist oder sie einfach ignorierten.

    Ebenso wie die Tatsache, dass bereits mehrfach Rettungsfahrzeuge in den künstlich erzeugten Staus stecken blieben. In einem Fall starb eine Radfahrerin, nachdem ein Spezial-Rettungsfahrzeug feststeckte und nicht rechtzeitig am Unfallort ankam.
    Wetten, dass in diesem Fall anders als beim Weimarer Richter Dettmar, der wegen Rechtsbeugung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurde, nachdem er Kinder von der Maskenpflicht an der Schule befreite, eher eine Beförderung als Ermittlungen gegen die Richter „droht“?

    Massiver kann man den Rechtsstaat eigentlich nicht mehr diskreditieren, als es die Berliner Richter hier taten. Sie treten buchstäblich das Rechtsempfinden von Millionen Menschen mit Füßen und verhöhnen die Opfer, die im Stau standen.

    Anders als beim Masken-Richter Dettmar bleibt ein Aufschrei in Politik und Medien aus. Weil sie, ebenso wie offenbar die Justiz, mit Sympathisanten der Klima-Extremisten durchsetzt sind.

    https://reitschuster.de/post/verwalt...i-klebeschein/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  8. #578
    Registriert seit
    20.07.2015
    Beiträge
    3.241

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Aber das sind doch Aktivisten laut allen Medien - das sind doch die Guten... Die begehen doch keine Straftaten wie Nötigung im Straßenverkehr, Sachbeschädigung etc - das muß man doch verstehen... Das ist wie der vergewaltigte Bub der das "doch gut weggesteckt hat" - ist ja nix schlimmes passiert - da kann man doch mal beide Augen zudrücken...

  9. #579
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.828

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Tübingen – Vor einer Woche verletzte ein 32-jähriger Krawallmacher aus Gambia einen Tübinger Polizisten (43) lebensgefährlich. Der Täter musste nicht in U-Haft. Das ärgert Oberbürgermeister Boris Palmer (51).

    Der Stadtchef stellt in einem Brief an Innenminister Thomas Strobl (63) und Justizministerin Marion Gentges (52, beide CDU) fest, dass er sich um die Sicherheit der Tübinger große Sorgen macht. Der Gambier hatte vor seiner Festnahme mit einem Fahrradschloss nach Passanten geschlagen, sie beleidigt und bedroht.
    Palmer will u.a. Folgendes wissen:

    ► „Warum ist der Beschuldigte auf freiem Fuß, obwohl er das Leben eines anderen gefährdet hat?“

    ► „Besteht die Gefahr, dass der Beschuldigte sich erneut Passanten in aggressiver Weise nähert?“

    ► „Ist er einschlägig vorbestraft oder häufig polizeilich bekannt geworden?“

    ► An welchen Integrationsmaßnahmen hat er teilgenommen? Wurden Anzeichen einer Gewalttätigkeit bemerkt?“
    Palmer beschwert sich darüber, dass die Stadtverwaltung keinerlei Auskünfte über den mutmaßlichen Asylbewerber erhalten habe. Der Rathaus-Chef: „Die zuständigen Stellen verweigern dies unter Hinweis auf den Datenschutz. Ich halte diese Güterabwägung für falsch.“ Speziell Gambier seien in Tübingen immer wieder durch schwere Straftaten aufgefallen.
    Palmers Forderung an die Regierungsmitglieder: „Ich bitte Sie dringend, die möglichen Maßnahmen zum Schutz der Tübinger Bevölkerung und der Einsatzkräfte zu veranlassen.“

    Vor allem solle eine mögliche U-Haft für den gewalttätigen Gambier noch einmal geprüft werden. „Das erscheint mir zwingend notwendig, um dem Eindruck entgegenzutreten, in unserem Land hätten solche Taten keine Folgen.“

    Innen- und Justizministerium teilen auf Anfrage mit, dass sie Palmers Brief noch gar nicht erhalten hätten. Man könne sich deshalb nicht äußern.

    https://www.bild.de/regional/stuttga...7522.bild.html
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  10. #580
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.828

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Der typische Migrantenbonus wieder.......


    Hagen (NRW) – Aus der Untersuchungshaft in die Herbstferien: Der Oberstufenschüler Yamen H. (18) aus Syrien attackierte im Februar zwei Mitschüler (17, 18) vor der Schule mit einem Messer und verletzte sie schwer. Seit der Tat vor der katholischen Hildegardis-Schule in Hagen saß der junge Mann 233 Tage in U-Haft in der JVA Wuppertal-Ronsdorf. Bis jetzt.

    Am Freitagmorgen konnte der Messerstecher das Gericht ohne Handschellen verlassen. Wenige Minuten zuvor hatte das Gericht ein Urteil gefällt: Die Messer-Attacke war demnach kein zweifacher versuchter Mord, sondern nach Ansicht der Richter „nur“ eine gefährliche Körperverletzung! Urteil: drei Jahre Haft – der Haftbefehl wurde vorläufig außer Vollzug gesetzt.

    Banaler Streit eskalierte
    Anfang August begann der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Grund: Jugendschutz. Der Angeklagte war zur Tatzeit minderjährig. Ein banaler Streit um Beleidigungen zwischen fünf Oberstufenschülern in der Mittagspause schien beigelegt, als Yamen H. plötzlich von hinten mit einem Klappmesser (Klinge 7,2 Zentimeter) angriff und einem Schüler (18) dreimal in den Kopf stach.
    Weil ein anderer Jugendlicher (17) dazwischenging und versuchte, Yamen H. zu überwältigen, überlebte der 18-Jährige den heftigen Messerangriff. Beide Opfer wurden verletzt und haben bis heute mit den Folgen des Angriffs zu kämpfen.
    Oberstaatsanwalt Bernd Haldorn hatte auf versuchten Totschlag und vier Jahre Haft plädiert. Nach BILD-Informationen ging das Gericht aber von einem Rücktritt vom Versuch aus – weil der Syrer nach dem letzten Stich das Messer eingeklappt hatte. Die Eltern des Opfers zu BILD: „Dieses Urteil macht wütend: Es ist ein völlig falsches Signal.“

    Yamen wird seine Haftstrafe in Kürze antreten müssen, seine bisher abgesessene Zeit in U-Haft wird ihm wohl angerechnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
    https://www.bild.de/regional/ruhrgeb...1186.bild.html

    ............falls der Syrer jemals seine Haft antreten muss, ist er schon nach 6 Monaten wieder frei. 3 Jahre Haft minus 233 Tage U-Haft bedeuten effektiv 2 Jahre Reststrafe, die dann wegen guter Führung und anderer migrantenspezifischen Programme (Weihnachtsamnestie u.a. ) auf 6 Monate eingedampft sind. Wer Gerechtigkeit will, darf sich nicht auf den deutschen Staat verlassen. Nicht umsonst werden solche Sachen in den Herkunftsländern der Täter privat geregelt.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 4 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 4)

Ähnliche Themen

  1. Kybeline´s Blog Was stimmt nicht mit den Finanzen der AfD? Und: Schachtschneider ins EU-Parlament!
    Von open-speech im Forum AfD - Alternative für Deutschland
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 20.11.2013, 10:39
  2. Wo ist da die Verhältnismäßigkeit?
    Von Realist59 im Forum Deutschland
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 30.01.2013, 19:01

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •