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  1. #81
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Am 27. Februar 2017 machte sich der Türke Tahir S. auf nach Euskirchen zu seiner Exfreundin, um wie er sagte, seinen achtjährigen Sohn zu besuchen, den der Drogensüchtige seit fünf Jahren nicht gesehen hatte, um den er sich aber angeblich große Sorgen gemacht habe. Er habe sich überzeugt, dass es dem Kind gut ginge und ging wieder, um sich im Krankenhaus einen gebrochenen Arm und wegen seiner Drogensucht behandeln zu lassen. Dort bekam er offenbar nicht die gewünschte Behandlung und randalierte bis die Polizei eintraf.

    Gegen 23 Uhr machte er sich erneut auf den Weg zur Wohnung seiner Exfreundin, die ihn beschimpft und bedroht habe, ihr neuer Freund habe ihn wohl auch gewaltsam am Eindringen in die Wohnung hindern wollen. Daraufhin habe er „Rot gesehen“. Obwohl er einerseits beteuerte nicht dahin gegangen zu sein, um jemanden anzugreifen, hatte er aber doch ein Messer dabei und sagte auch: „Als ich zugestochen habe, wollte ich sie töten!“
    Sogar als die verletzte 33-jährige Mutter sich zu einer Nachbarin flüchten wollte, verfolgte er sie und stach weiter auf sie ein. Insgesamt fügte er der Frau 34 Messerstiche zu, in deren Folge sie verstarb. Sein kleiner Sohn, um den er sich angeblich davor solche Sorgen machte, hörte seine Mutter in Todesangst schreien.

    Das „Trotzurteil“

    Am Donnerstag urteilte das Bonner Schwurgericht unter Vorsitz von Richter Josef Janßen auf Freispruch! Das Gericht folgte damit einem psychiatrischen Gutachten, demnach der Mördertürke schuldunfähig sei. Er soll wegen „akuter Psychose“ in einer Klinik untergebracht werden. Ohne Therapie bleibe er gefährlich, so der Sachverständige.

    Der Richter sorgte sich aber wohl ohnehin eher darum, dass es (noch) Menschen gibt, die es wagen ihre Meinung zu sagen.

    Der Express schreibt:


    Richter Josef Janßen.
    Er könne sich schon denken, wie es „heute Abend in den sozialen Medien rumort“, machte Vorsitzender Josef Janßen seinem Unmut Luft.
    Schließlich sei S. „Türke, seit 20 Jahren in Deutschland und hat außer Straftaten nicht viel im Sinn“. Und jetzt mache er auch noch einen auf schuldunfähig, würden ihm viele unterstellen. Dabei hätte man ihn doch wegen Mordes lebenslang in den Knast stecken müssen. Aber, so Janßen: „Nicht soziale Medien und der Stammtisch bestimmen, was Recht ist. Sondern die Gesetze.“ Und die sehen für Angeklagte, die für ihre Taten nicht verantwortlich sind, eben Freispruch vor.

    http://www.pi-news.net/bonn-tuerke-s...ab-freispruch/
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  2. #82
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Richter urteilen nicht danach, was rechtens ist, sondern danach, was sie für richtig halten. Für sie sind Gesetze nichts Verbindliches, sondern nur etwas, das man nach Gutdünken interpretieren darf.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #83
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Und die sehen für Angeklagte, die für ihre Taten nicht verantwortlich sind, eben Freispruch vor.
    Da fällt einem nichts mehr dazu ein! Was haben wir nur für eine Drecksjustiz!?
    "...und dann gewinnst Du!"

  4. #84
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zwickau – Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: Der Angeklagte wird freigesprochen. Im Namen des Volkes? Ein Freispruch für einen brutalen, mehrfach vorbestraften Räuber trotz bewiesener Tat? Obwohl der Richter ihn für „gefährlich für die Allgemeinheit“ hält?

    Das Urteil Freitag am Landgericht Zwickau gegen Martin K. (38) sorgte für Empörung im Saal.
    Was war vorgefallen? Der vorbestrafte Frauenschläger Martin K. überfiel im vergangenen Sommer zwei Autofahrerinnen in Wilkau-Haßlau. Die junge Mutter Diana Müller (31) bedrohte er mit einem Tischbein, zog sie an den Haaren aus ihrem Citroën und raste davon. Todesangst!

    Besonders schlimm: Das Auto war ein Spezialfahrzeug, extra umgebaut für die schwerbehinderte Tochter (7, BILD berichtete).
    Nach der späteren Festnahme befragte und untersuchte eine Gutachterin den Täter, dessen Schuld bewiesen war.

    Ihr Ergebnis: Martin K. litt wegen Alkohols und Crystals an einer „vorübergehenden krankhaften Störung der Geistestätigkeit“. Diese Störung hinderte ihn allerdings nicht, mit dem geraubten Auto bis nach Nordrhein-Westfalen zu fahren!
    Richter Gerolf Müller zum Angeklagten: „An dem Tag standen Sie unter einer Drogenpsychose, handelten unter einer krankhaften seelischen Störung. Ich spreche Sie frei, ordne aber die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Die Psychose ist nicht dauerhaft geblieben, sonst müssten Sie in den Maßregelvollzug.“

    Silke Schubert (51), die als erste Autofahrerin überfallen wurde, zu BILD: „Ich bin so wütend über das Urteil, das ist doch ein Freibrief für jeden Junkie.“
    Opfer Diana Müller, deren Behindertenauto geraubt wurde: „Nach dem Urteil fehlt mir jeder Glaube an die deutschen Gerichte. Der Täter geht in die Klinik, dann wieder raus und ist ja sogar erwiesenermaßen weiterhin gefährlich. Ein Schlag ins Gesicht aller Opfer, die jahrelang leiden.“
    http://www.bild.de/regional/chemnitz...8038.bild.html
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  5. #85
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    „Nach dem Urteil fehlt mir jeder Glaube an die deutschen Gerichte. Der Täter geht in die Klinik, dann wieder raus und ist ja sogar erwiesenermaßen weiterhin gefährlich. Ein Schlag ins Gesicht aller Opfer, die jahrelang leiden.“

    Ähm, ja, das ist leider inzwischen normal....

    Schon vor 20 Jahren wurde ich bedroht : der Typ war schon als bekloppt bekannt weil er Kinder mit der laufenden Motorsäge angegriffen hatte und danach Zwangsbesuch in Klapse mit anschließender ambulanten Zwangstherapie hatte. Hatte Nachbarin und deren Kind die Treppe runtergestoßen die anschließend ins KH mußten. Hab das mitbekommen und war als Zeugin bei Anzeige dabei - danach wurde ich bedroht - hatte das auch auf Band (damals hatte ich Diktiergerät mit dabei).

    Als ich bedroht wurde, Anzeige lag ja schon or wegen Körperverletzung) hieß es von Polizei damals: sie können nix machen... Der ist bekanntermaßen irr - ist psychiatrischer Behandlung - sie können nur was machen wenn grad was vorfällt - also der Schaden schon eingetreten ist - beweisbare Drohung keinerlei Handhabe...

    Damals wurde mir inoffiziell geraten mich im Verteidigungsfall aufs äußerste zu wehren - der Polizist meinte wenn sie eine Schreckschußwaffe haben, dann nicht drohen sondern benutzen - auch wenn der anschließend blind ist ... also auf kürzeste Entfernung nutzen. Er riet mir, mich so zu wehren daß ich es überlebe. Denn der Typ ist schon strafrechtlich bekannt, Irre, in Therapie aber Polizei kann nix machen solang nicht was gravierendes passiert. Bei dem Vorfall wo ich Zeuge war mußte das Kind ins KH, Mutter und Kind waren verletzt...

    Damals hat die Polizei noch zur Notwehr geraten: aber das war vor 20 Jahren...


    Ich bin schnell weggezogen von dort ... ebenso meine Nachbarin...

    Du hast in jedem Fall die A- Karte: entweder bist Du tot oder Du bist wehrhaft und hast Ärger weil Du es übelebt hast aber der Täter Schaden genommen hat...

  6. #86
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    In diesem Land sind die Täter mehr wert als die Opfer. Vielleicht ist es ja so, dass die Linken, die so oft auf den Richterstühlen anzutreffen sind, sich lieber mit den Tätern identifizieren.
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  7. #87
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    In diesem Land sind die Täter mehr wert als die Opfer. Vielleicht ist es ja so, dass die Linken, die so oft auf den Richterstühlen anzutreffen sind, sich lieber mit den Tätern identifizieren.
    Eine Krähe hackt der anderen nur selten ein Auge aus.
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  8. #88
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Für die Linken sind Polizisten nur Scheiß Bullen. Viele Richter und Staatsanwälte sind Linke. Muss man sich also bei dieser Geschichte wundern?



    Eine Berliner Polizistin wird von einer Autofahrerin drangsaliert – mehrfach und vor Zeugen. Die Justiz sieht keinen Grund, den Fall zu verfolgen.
    Nadine Hartung hat beruflich viel mit Verkehrsrowdies zu tun. Insofern kommt der erste Angriff für sie nicht völlig überraschend, als sie an jenem Vormittag im November 2016 wie üblich die 29 Kilometer zur Arbeit radelt, auf der Blankenburger Chaussee durch Karow stadteinwärts. Auf der Fahrbahn, weil der – ohnehin nicht benutzungspflichtige – Radweg mit den vielen Ausfahrten und losen Platten für ihre flotten 25 Stundenkilometer ungeeignet ist.
    Nötigung, gefährliche Körperverletzung, Widerstand
    Hinter der Beuthener Straße setzt sich ein Opel knapp neben sie, durchs offene Seitenfenster brüllt eine Frau: „Fahr auf dem Radweg!“ und komplettiert ihre Belehrung, indem sie Nadine Hartung derart schneidet, dass die nur dank einer Vollbremsung nicht zwischen Auto und Bordstein stürzt.
    Die Radlerin tritt noch flotter in die Pedale, um die Autofahrerin im Stau vor der nächsten Kreuzung anzusprechen. Doch dort sind die Autoscheiben geschlossen, die Fahrerin starrt geradeaus, reagiert nicht auf Klopfen. Stattdessen rückt sie mit offenbar mutwillig aufheulendem Motor Autolängen vor. Woraufhin die bisher zivile Radfahrerin sich in den Dienst versetzt. An der Autoscheibe gibt sich nun die Polizeikommissarin Hartung zu erkennen. Sie fordert die Papiere der Fahrerin.
    Spätestens in diesem Moment wäre sich ein Mensch mit Skrupeln wohl darüber klar geworden, dass es teuer werden kann. Doch die Autofahrerin zeigt der Polizistin einen Vogel, ruft, dass sie gefälligst den Radweg benutzen und abhauen solle, und rückt im Stau weiter vor.
    Nadine Hartung, nach 20 Außendienstjahren bei der Polizei, davon dreieinhalb bei der Fahrradstaffel, weiß Gott nicht mehr leicht zu erschüttern, legt also ihr Fahrrad vor den Opel, hält der Fahrerin ihren Dienstausweis an die Scheibe und fordert sie auf, auszusteigen.
    Die Opelfahrerin wirft das Rad über den Bordstein
    In diesem Moment naht auf der Gegenfahrbahn ein Rettungswagen mit Blaulicht. Offenbar hat jemand das Fahrrad auf der Straße liegen sehen und die Sanitäter alarmiert. Nachdem auch die Feuerwehrbeamten vergeblich auf die Autofahrerin eingeredet haben, alarmiert Hartung über Notruf ihre Kollegen, die sofort einen Streifenwagen schicken.
    Während die Sanitäter mit dem Rettungswagen wegfahren, steigt die Opelfahrerin plötzlich aus. Wirft das Fahrrad an den Bordstein und steigt unter dem Protest der Polizistin wieder ein. Nadine Hartung hätte sie buchstäblich im Handumdrehen festnehmen können, was ihr aber bei einer augenscheinlich im Rentenalter befindlichen Frau übertrieben schien.

    Doch die versucht nun, mit heulendem Motor das Fahrrad zu umkurven – und stößt der Polizistin, die sich vors Auto gestellt und die Hände auf die Motorhaube gelegt hatte, mehrfach gegen die Schienbeine. Sie schiebt sie, sodass die Fahrradschuhe über den nassen Asphalt rutschen. Als Hartung erkennt, dass die Frau sie gleich überfahren würde, springt sie zur Seite. Erneut ruft sie die 110, um den Opel stoppen zu lassen. Eine entsetzte Passantin eilt herbei und meldet sich als Zeugin.
    Während die Polizisten des einen Streifenwagens die Anzeige aufnehmen, kommen die aus dem anderen hinzu und berichten, dass die zwischenzeitlich gestoppte Opelfahrerin gesagt habe, sie wisse nicht, was man von ihr wolle und wie ein Polizeiausweis aussehe.
    "Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht nicht"
    Zitternd und mit rasendem Puls radelt Nadine Hartung zum Dienst. Ihre Schienbeine schmerzen, die Kettenschaltung an ihrem Rad ist vom Wegwerfen verbogen und rattert.
    Unter den Augen von Zeugen hatte die Autofahrerin Straftaten begangen – Nötigung, gefährliche Körperverletzung, Widerstand –, für die Gerichte bei Ersttätern erfahrungsgemäß etwa ein Monatseinkommen Geldbuße plus Fahrverbot verhängen. Diese Richtwerte nennt einer ihrer Kollegen, der wie sie als Verkehrspolizist regelmäßig als Zeuge vor Gericht geladen wird, wenn über Rowdies verhandelt wird. Polizeibeamte gelten als besonders glaubwürdige Zeugen. Irgendwann würde die Sache also ein angemessenes Ende finden, dachte Nadine Hartung, die neuerdings schlecht schlief.
    Am 9. November 2017, genau 373 Tage nach der Tat, teilte ihr die Staatsanwaltschaft in fünf Zeilen mit, dass das Verfahren wegen Nötigung – die anderen Straftaten wurden gar nicht thematisiert – gegen die Autofahrerin eingestellt worden sei. „Weil die Schuld als gering anzusehen wäre und ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht besteht.“ Die Beschuldigte sei nicht vorbestraft und „durch das bisherige Verfahren für die Zukunft hinreichend gewarnt“.

    Nadine Hartung hielt die Entscheidung für den Irrtum einer in Aktenbergen versinkenden Staatsanwältin. Sie legte Beschwerde ein – die wiederum erfolglos blieb: Mit geringem Tempo auf Fußgänger zuzuhalten, sei kein „gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ (der gar nicht zur Debatte stand) und keine Körperverletzung. Auch habe die Autofahrerin erklärt, sie habe keinen Dienstausweis gesehen und das Fahrrad nur zur Seite geschoben. Also auch kein Widerstand und keine Sachbeschädigung.
    Wie diese Einschätzung des Falles zustande kam, ließ die Anklagebehörde auch auf zweimalige Anfrage des Tagesspiegels unbeantwortet.
    Seitdem gibt es zwei Geschichten von jenem Tag. Die eine kursiert in der Polizei, deren Beamte sich täglich teils unter Lebensgefahr bemühen, die Stadt vor Leuten wie jener Autofahrerin zu schützen. Es ist die Geschichte einer Staatsanwältin, die nur der Beschuldigten glaubt und den Rechtsstaat zu sabotieren scheint. Jenen Rechtsstaat, der Zehn-Euro-Knöllchen verfolgt bis zum bitteren Ende.
    http://www.tagesspiegel.de/berlin/an.../20976172.html
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  9. #89
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    In Berlin wurde im letzten Jahr ein Raser wegen Mordes verurteilt. In Ingolstadt wurde ein Kuschelurteil gesprochen................

    Ingolstadt: Raser tötet zwei Buben - Sechs Monate Haft auf Bewährung
    Im Mai 2016 fuhr ein BMW-Fahrer mit 180 km/h auf nasser Fahrbahn, obwohl nur 80 km/h erlaubt gewesen waren. Dabei verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und prallte gegen den Wagen einer sechsköpfigen Familie.

    Durch die Wucht des Aufpralls wurden zwei Buben im Alter von acht und neun Jahren aus dem Fahrzeug geschleudert und getötet. Die übrigen Insassen des PKW wurden teilweise schwer verletzt. Das Urteil gegen den Fahrer erging bereits im November 2017. Die ursprünglich eingelegte Berufung wurde zurückgezogen.

    Das Urteil ist somit jetzt rechtskräftig gewesen. Er bekommt sechs Monate Haft auf Bewährung und muss mehrere Tausend Euro an eine Einrichtung zahlen, außerdem wurde ihm für sechs Monate der Führerschein entzogen. Dem Fahrer wurde zugute gehalten, dass die beiden Buben nicht angeschnallt waren, die Eltern somit eine Mitschuld tragen und dass er bisher ein unbescholtenes Leben führte.
    http://www.shortnews.de/id/1236030/i...uf-bewaehrung#

    ....im Grunde kann das nur bedeuten, dass der Raser türkischer oder arabischer Herkunft ist.
    Geändert von Realist59 (25.02.2018 um 11:03 Uhr)
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  10. #90
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Ingolstadt.. wundert mich jetzt nicht...

    In der Gegend ist schon vor 20 Jahren viel Nachwuchs gekommen von gewissem Klientel....

    Mein Paps wußte damals als Chefarzt immer gleich wenn da Volksfeste waren - denn dann wurden die Opfer mit Stichwunden schon vor 20 Jahren reihenweise eingeliefert...

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