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  1. #71
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Das Landgericht Dessau hat ein hartes Urteil gegen einen Rentner gefällt. Dieser soll Rasierklingen im Wert von sechs Euro gestohlen haben.

    Das Gericht verhängte eine Strafe von 25 Tagessätzen zu 40 Euro, also 1000 Euro Strafe. Der Dieb, ein 78-jähriger Rollstuhlfahrer wird die Strafe wohl nicht zahlen können.

    Er könnte damit ins Gefängnis wandern, das gleich mit seiner 81-jährigen Frau, die seine Pflegerin ist. Der Mann war bisher strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten.
    http://www.shortnews.de/id/1228992/d...e-fuer-rentner
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  2. #72
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Das Landgericht Dessau hat ein hartes Urteil gegen einen Rentner gefällt. Dieser soll Rasierklingen im Wert von sechs Euro gestohlen haben.

    Das Gericht verhängte eine Strafe von 25 Tagessätzen zu 40 Euro, also 1000 Euro Strafe. Der Dieb, ein 78-jähriger Rollstuhlfahrer wird die Strafe wohl nicht zahlen können.

    Er könnte damit ins Gefängnis wandern, das gleich mit seiner 81-jährigen Frau, die seine Pflegerin ist. Der Mann war bisher strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten.
    http://www.shortnews.de/id/1228992/d...e-fuer-rentner
    Nun denn, ein Tagessatz beträgt 1/30 des Nettoeinkommens, also in diesem Fall der Rente, bereinigt um Steuern und die Kranken- und Pflegeversicherung.

    Der Rentner verfügt damit über eine Nettorente von 1.200,-- Euro monatlich. Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach der Schwere der Tat. Das heißt, die Anzahl der Tagessätze schwankt irgendwo zwischen fünf und 360 Tagessätzen. Man hätte ja auch fünf nehmen können. In diesem Fall wäre der Rentner aber vielleicht auf die Idee gekommen, weitere Rasierklingen im Wert von sechs Euro zu stehlen. Ein bißchen Abschreckung muß schon sein, dachte sich der Richter, und maß die Strafe an seinem Gehalt und befand die Höhe für lächerlich niedrig.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  3. #73
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Das Landgericht Traunstein hat drei Schleuser zu milden Haftstrafen verurteilt, obwohl bei deren lebensgefährlichen Mittelmeer-Überfahrten 13 Flüchtlinge starben.

    Der 27 Jahre alte Hauptangeklagte erhielt vier Jahre Gefängnis, der Bootsführer, selbst ein Flüchtling, muss für zweieinhalb Jahre in Haft und der Vermittler bekam zwei Jahre auf Bewährung.

    Im September 2015 stieß das völlig überladene und unbeleuchtete Schlauchboot der Schleuser mit einem Frachter zusammen: Bis heute werden auch noch zwei Kinder darauf vermisst.
    http://www.shortnews.de/id/1229420/t...-fluechtlingen
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  4. #74
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    "Verliert" ein Deutscher ein Schweineschnitzel in der Nähe einer Moschee, wird er wahrscheinlich härter bestraft.
    "...und dann gewinnst Du!"

  5. #75
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    88-Jährige muss wegen erneuter Volksverhetzung zwei Jahre ins Gefängnis
    Das Amtsgerichts Verden hat Ursula Haverbeck wegen erneuter Volksverhetzung zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.

    Die 88-Jährige ist eine unbeirrte Holocaust-Leugnerin und behauptet, dass in den Konzentrationslagern der Nationalsozialisten keine Menschen vergast wurde.

    Nun wurde sie zu Volksverhetzung in acht Fällen verurteilt, die die Richter als bewiesen ansahen.
    http://www.shortnews.de/id/1230057/8...ns-gefaengnis#
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  6. #76
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Eddie J. Beitrag anzeigen
    Meine Erregung hält sich in Grenzen, was das Urteil betrifft.

    Was den Vollzug belangt: Haftfähig oder nicht haftfähig, ist die Frage. Das Alter ist das irrelevant, auch wenn die Haftfähigkeit angesichts des hohen Alters der braunen Kuh natürlich besonders sorgfältig zu prüfen ist.
    In solchen Fällen muss natürlich auch die umgangssprachlich als Altersstarrsinn bezeichnete Demenz unbedingt ausgeschlossen werden.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  7. #77

    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Eddie J. Beitrag anzeigen
    Meine Erregung hält sich in Grenzen, was das Urteil betrifft.

    Was den Vollzug belangt: Haftfähig oder nicht haftfähig, ist die Frage. Das Alter ist das irrelevant, auch wenn die Haftfähigkeit angesichts des hohen Alters der braunen Kuh natürlich besonders sorgfältig zu prüfen ist.
    Die Leugnung geschichtlicher Vorgänge gehört in wohl 130 bis 150 Staaten der Erde zu dem Grundrecht der freien Meinungssäuerung, sonst müßte man ja auch Kreationisten wegsperren. In gut 42 bis 62 Staaten gehört die Leugnung geschichtlicher Tatsachen zur Staatsräson, wenn jetzt auch nicht mehr so schnell ist einer davon auf dem Weg in die EU. Nur in einem Staat steht so etwas unter Strafe und so ein Staat will sich dann auch noch demokratisch nennen.

    Eine ältere Dame dann auch noch braune Kuh zu nennen ist natürlich politisch korrekt und in bestimmten Kreisen auch opportun. Aber genau deshalb mag ich die Entgleisungen eines gewissen Staatspräsidenten der sich dann auch sicherlich nicht zu schade wäre zu sagen: "So etwas steht verbotsgeilen dreckigen grünen Kinderfickern nicht zu"! Oder eben so ähnlich.
    Jeder glaubt eine eigene Meinung zu haben, nur woher hat er vergessen.
    Medien sind das was man über Religionen sagte, Opium fürs Volk.


  8. #78
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Aus Hunger geklaut Rentnerin (83) droht wegen Essens-Diebstahl eine Gefängnisstrafe
    Die Münchnerin Ingrid M. hatte Nahrungsmittel im Wert von rund 85 Euro geklaut.
    http://www.mz-web.de/panorama/aus-hu...trafe-27933562
    Update

    --------------------------------------------------------------------------
    Während ausländische Kriminelle nicht ins Gefängnis kommen, weil sie haftempfindlich sind, muss die inzwischen 84 Jährige Dame nun in den Knast...

    25.10.2017 - 10:43 Uhr
    Bad Wörishofen (Bayern) – Keine Gnade für Rentnerin Ingrid Millgramm (84) aus Bad Wörishofen! In den nächsten Tagen muss die 84-Jährige ihre vielleicht neunmonatige Haftstrafe antreten.
    BILD berichtete Ende Juni exklusiv über den Fall, der bundesweit für Aufregung sorgte: Die Rentnerin hatte aus Armut mehrere Male in Supermärkten und Drogerien geklaut. Mal Spargel, mal Pflaster, mal Rouladen. Es geht um fünf Fälle und einen Schaden von insgesamt rund 70 Euro.
    Millgramm erklärte dem Gericht: „Mir bleiben nur 188,90 Euro zum Leben im Monat, das reicht nur bis zur Monatsmitte!“
    ► Am 17. Juli 2013 stiehlt sie Fleisch im Wert von 6 Euro – 1800 Euro Geldstrafe!
    ► Am 5. Juni 2014 stiehlt sie Rum und Fertigsuppe (19,57 Euro) – drei Monate Haft auf Bewährung!
    ► Am 11. Februar 2015 klaut sie Nahrung im Wert von 6,06 Euro – drei Monate Haft auf Bewährung.
    ► Am 15. und 17. März klaut sie Kosmetik-Artikel (53,47 Euro) – drei Monate Haft OHNE Bewährung! Macht mit den Bewährungen aus den beiden vorherigen Urteilen eine Knast-Strafe von neun Monaten!
    Nach dem letzten Klau hatten die Juristen genug: Knast! Endgültig! Der Anwältin der Rentnerin lag ein Attest vor, dass Millgramm nicht haftfähig sei. Die Juristin stellte ein Gnadengesuch bei Justizministerium und Generalstaatsanwaltschaft.
    Jetzt die bittere Nachricht: Es gibt keine Gnade! Oma Ingrid (84) muss ins Gefängnis.

    Oberstaatsanwalt Joachim Ettenhofer zu BILD: „Gnaden-Erweise haben Ausnahmecharakter. In diesem Fall lagen keine anderen Umstände vor als zum Zeitpunkt des Urteils. Es gibt keinen Anspruch auf Gnade.“
    Ingrid Millgramm muss also in den nächsten Tagen ihre Haftstrafe in der JVA Memmingen antreten.
    http://www.bild.de/regional/muenchen...0754.bild.html
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  9. #79
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Aus Hunger geklaut Rentnerin (83) droht wegen Essens-Diebstahl eine Gefängnisstrafe
    Die Münchnerin Ingrid M. hatte Nahrungsmittel im Wert von rund 85 Euro geklaut.
    http://www.mz-web.de/panorama/aus-hu...trafe-27933562
    Es war wohl nicht immer der Hunger, der sie zum Diebstahl getrieben hat, aber an der Verhätlnismäßigkeit der Strafen darf sicher gezweifelt werden.
    Der Malus in der deutschen „Recht"-Sprechung liegt eindeutig bei den Einheimischen. Es ist nun einmal strafwürdig, echter Deutscher zu sein.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  10. #80
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Diebstahl wird in Berlin kaum noch verfolgt

    Der Einzelhandel beklagt inzwischen Milliardenschäden. Die Justiz stellt derweil sogar Verfahren bei Wiederholungs- und Raubtaten in Serie ein.
    Die Justiz ist nicht nur überlastet, sondern versagt streckenweise völlig. Zum Beispiel werden Ladendiebstähle oft auch dann nicht verfolgt, wenn es sich um Wiederholungstaten handelt und hoher Schaden entstanden ist. Dies wurde kürzlich bei einer Diskussionsveranstaltung des Deutschen Richterbunds (DRB) ganz deutlich. „Ist die Justiz zu milde?“, lautete das Thema des Abends, und Peter Schröder, Jurist beim Einzelhandelsverband, stand auf und schilderte seine Erfahrungen.

    „Ich könnte jetzt viele Beispiele nennen“, sagte Schröder. „Wir haben etwa einen Wiederholungstäter, der innerhalb von 24 Monaten einen Schaden von 20 000 Euro verursacht hat, wobei man von einer hohen Dunkelziffer ausgehen kann. Bei Festnahmen wird er renitent. Und trotzdem sind Verfahren gegen ihn immer wieder eingestellt worden.“ Auf dem Podium saß unter anderem Berlins Generalstaatsanwalt Ralf Rother, der sich nun von Schröder die Frage anhören musste: Haben wir den Zeitpunkt erreicht, wo die Justiz Verfahren einstellt, weil sie der Sache nicht mehr Herr wird? Wo sie aus Effizienzgesichtspunkten auf Strafverfolgung verzichtet?

    Rother zögerte nicht und stellte sich auf Schröders Seite. „Wenn es ein Wiederholungstäter ist, in dieser Vielzahl von Fällen, mit diesem Ausmaß von Schaden, dann dürfen diese Fälle nicht einfach eingestellt werden. Ohne Wenn und Aber. Das hätte nicht passieren dürfen“, sagte Rother.

    Schröder schilderte ein anderes Beispiel, in dem ein Mann binnen zwölf Monaten 483 Artikel stahl, 6500 Euro Schaden verursachte und nichts passierte. „Der ist weiter on tour, der klaut unbehelligt, das führt zu einer hohen Frustration bei den Einzelhändlern, die Polizei nimmt die Fälle schon gar nicht mehr auf– das unterhöhlt das Vertrauen in den Rechtsstaat.“.............
    ....André Schulz vom Bund Deutscher Kriminalbeamter schilderte das Phänomen eingeschleuster Georgier, die den ganzen Tag nichts anderes taten, als gewerbsmäßig zu stehlen: „Das Bundeskriminalamt hat ausgerechnet, dass allein diese Personengruppe, obwohl es von ihnen nur eine niedrige vierstellige Zahl in Deutschland gibt, mehr als 100 Millionen Euro Schaden pro Jahr verursacht hat“, so Schulz. Insgesamt klauen Kunden laut Einzelhandelsverband jährlich im Wert von 2,2 Milliarden Euro, Mitarbeiter vergrößern das Loch um weitere 800 Millionen Euro.

    Schon beim Thema Wohnungseinbrüche waren sich Schulz und Rother einig gewesen, dass es nicht reiche, wenn die Polizei nur zur „Beileidskundgabe“ vorbeikomme. „Da wird man als Geschädigter in seinen Grundfesten getroffen“, sagte Rother, „solche Breitendelikte, zum Beispiel auch Körperverletzung im öffentlichen Nahverkehr, die können jedem passieren und müssen verfolgt werden, aber leider ist es so: Wir kommen da an Grenzen.“

    http://www.tagesspiegel.de/berlin/kr.../20679408.html
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