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  1. #51
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Amtsgericht Zwickau
    Verwarnungen gegen zwei Asylbewerber nach Massenschlägerei
    Das Amtsgericht Zwickau hat Verwarnungen gegen zwei Asylbewerber ausgesprochen, die sich an einer Massenschlägerei im Zwickauer Landratsamt beteiligt hatten. Außerdem müssen sie 60 Arbeitsstunden leisten.



    Verwarnungen und 60 Stunden Arbeit, da haben Leute, die einen Apfel gestohlen haben, höhere Strafen bekommen. Was also haben sich diese Asylanten zuschulden kommen lassen?


    Das Jugendschöffengericht sprach die jungen Männer des besonders schweren Landfriedensbruchs schuldig. Das Urteil ist rechtskräftig, da es von der Staatsanwaltschaft und den Verurteilten akzeptiert wurde.
    http://www.mdr.de/sachsen/chemnitz/m...ndelt-100.html
    Wie bitte? Besonders schwerer Landfriedensbruch? Das ist inzwischen auch schon eine Bagatelle geworden.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #52

    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Verwarnungen und 60 Stunden Arbeit, da haben Leute, die einen Apfel gestohlen haben, höhere Strafen bekommen. Was also haben sich diese Asylanten zuschulden kommen lassen?




    Wie bitte? Besonders schwerer Landfriedensbruch? Das ist inzwischen auch schon eine Bagatelle geworden.
    Strafgesetzbuch
    Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
    7. Abschnitt - Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§ 123 - 145d)
    Gliederung
    § 125a
    Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs

    In besonders schweren Fällen des § 125 Abs. 1 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

    1. eine Schußwaffe bei sich führt,
    2. eine andere Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, um diese oder dieses bei der Tat zu verwenden,
    3. durch eine Gewalttätigkeit einen anderen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder
    4. plündert oder bedeutenden Schaden an fremden Sachen anrichtet.
    Da scheinen Staatsanwalt und Richter nicht mehr zu wissen das wir entsprechende Gesetze haben und der Ermessensspielraum eigentlich zwischen 6 Monate und zehn Jahre Freiheitsstrafe liegt.
    Niemand in unserem Land braucht sich wundern, wenn sich von Asylbewerbern und Flüchtlingen begangene Straftaten häufen, schließlich sprechen sich auch solche Urteile unter ihnen herum und das schneller als wir es erfahren.
    Das alles ist von ganz oben so gewollt, anders kann man es nicht verstehen.
    "Mein Vaterland hat allzeit den ersten Anspruch auf mich." (Mozart)

    "Ich habe nur ein Vaterland, das heißt Deutschland." (vom Stein)

  3. #53
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Die Bonner sind auf dem Baum! Eine arme Flaschensammlerin vor Gericht zerren, weil sie eine im Müll gefundene Opernkarte verkaufte – was soll das?
    Im Internet ist ein Shitstorm gegen die Staatsanwaltschaft entbrannt. Sie hatte die bedürftige Rheinländerin nicht nur wegen Unterschlagung angeklagt – sondern auch Berufung gegen den ergangenen Freispruch eingelegt.
    Nach dem EXPRESS-Artikel kocht die Volksseele. Petra L. (Name geändert) durchwühlt täglich in der City Papierkörbe, um ihre Frührente aufzubessern. Nachdem sie eine dabei entdeckte „Anatevka“-Karte für 20 Euro verkauft hatte, brachte ihr Ebay-Kunde die Staatsgewalt ins Spiel.
    Staatsanwalt legte Berufung ein
    Doch die gnädige Richterin war wie die 41-Jährige der Meinung: Wie kann es Unterschlagung sein, wenn jemand etwas aus dem Müll zieht und verkauft? Sie sprach Petra L. frei.
    Doch damit ist der Fall für die Königswintererin nicht ausgestanden: Der zuständige Staatsanwalt (am Prozess selbst hatte ein Referendar teilgenommen) hat Berufung gegen den Freispruch eingelegt.
    Shitstorm auf Facebook
    Zahllose Leser machen sich auf unserer Facebook-Seite Luft: „Wo leben wir eigentlich??? Die arme Frau soll noch bestraft werden, weil sie arm ist. Toll, lieber Staatsanwalt“, echauffiert sich ein User.
    Marc L. fragt sich: „Angeblich sind Staatsanwaltschaft und Gerichte überlastet und (…) da wird bei einem solchen Bagatellfall Berufung eingelegt?“
    „Da fällt einem doch nichts mehr zu ein! Das ist ja an sich schon eine Posse aber die Berufung ist schon lächerlich“, meint Jessica S. Und Vincent R. fordert: „Man sollte die Staatsanwaltschaft wegen groben Unfugs anzeigen!“
    Behörde hält sich Hintertür offen
    Dr. Sebastian Buß, Sprecher der Behörde, versucht zu erklären: „Der staatsanwaltschaftliche Sitzungsvertreter war auch nach Durchführung der Beweisaufnahme offenbar weiterhin zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung wegen Unterschlagung gerechtfertigt gewesen wäre.“
    Doch die Behörde hält sich ein Hintertürchen offen. Buß: „Ob die Berufung dann aber letztlich tatsächlich durchgeführt wird, wird geprüft, sobald hier die schriftlichen Urteilsgründe des Amtsgerichts vorliegen.“
    Sollte sich dadurch an der bisherigen Einschätzung der Staatsanwaltschaft etwas ändern, könne die Berufung „jederzeit auch wieder zurückgenommen werden“, so Buß.
    Damit würden dem Steuerzahler ein Haufen Kosten erspart bleiben.
    Teure Neuauflage
    EXPRESS hat dazu ein Rechenexperiment gewagt: Sollte es zum Berufungsprozess kommen, entscheiden ein Berufsrichter und zwei Schöffen über Freispruch oder Verurteilung. Außerdem nehmen ein Vertreter der Staatsanwaltschaft und ein Protokollführer teil.
    Rechnet man die Brutto-Besoldung von Richter und Staatsanwalt sowie das Gehalt des Justizfachangestellten und die Entschädigungen für die Laienrichter zusammen, kostet eine Prozessstunde um die 125 Euro. Alles wegen einer 20-Euro-Karte…
    – Quelle: http://www.express.de/25205500 ©2016
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #54
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Ein bereits polizeibekannter 18-Jähriger wurde am Montag in einem Aachener Wettbüro bei einer Razzia festgenommen.Bei der Razzia im Wettbüro und einer benachbarten Straße wurden insgesamt 60 Personen kontrolliert.

    Die Beamten stellten dabei unter anderem Rauschgift und Falschgeld sicher. Die Person gab an Iraner zu sein und hatte neun Identitäten.

    Die Person war der Polizei bereits 28 Mal aufgefallen wegen Körperverletzung, Raub und Diebstahl.
    http://www.shortnews.de/id/1219974/m...tbuero-gefasst



    Und vor Gericht gestanden hat er sicher nicht ein einziges Mal.
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  5. #55
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Und vor Gericht gestanden hat er sicher nicht ein einziges Mal.
    Deutschland als El Dorado der Kriminellen! Das müßte den Tourismus doch in ungeahnte Höhen schnellen lassen.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  6. #56

    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Nee, nee, Deutschland das Land dort wo die Bevölkerung zu Zwergen gemacht wird. Das treibt den Tourismus noch in ungeahnte Höhen; denn solche ( mal milde ausgedrückt ) " Schlafmützen " sieht man sich gerne mal genauer an. Ist ( wird ) dann wie im Zoo (sein). In naher Zukunft dürfte hier das ( hüstel )Volk von Europa zu bestaunen sein!

  7. #57
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Pressewarze Beitrag anzeigen
    Nee, nee, Deutschland das Land dort wo die Bevölkerung zu Zwergen gemacht wird. Das treibt den Tourismus noch in ungeahnte Höhen; denn solche ( mal milde ausgedrückt ) " Schlafmützen " sieht man sich gerne mal genauer an. Ist ( wird ) dann wie im Zoo (sein). In naher Zukunft dürfte hier das ( hüstel )Volk von Europa zu bestaunen sein!
    Diese Idee des Reservates hätte aber auch ihr Gutes.
    Zumindest einige müßten sich dann auf in der Vergangenheit gepflegte Feste und Tugenden besinnen. Denn schließlich würden die aus aller Welt heranreisenden Touristen natürlich einen Blick auf deutsche Folklore und „The German Way of Life” werfen wollen.
    Daß man dann mehrmals im Jahr Weihnachten zu feiern hätte, wäre zwar gewöhnungsbedürftig, könnte aber durch die Mehrzahl an Geschenken wieder ausgeglichen werden.
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  8. #58
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Anderthalb Jahre nach dem Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen (Havelland) hat das Landgericht Potsdam seine Urteile verkündet.
    Potsdam – Das Landgericht Potsdam hat den NPD-Politiker Maik Schneider wegen des Brandanschlags auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen zu acht Jahren Haft verurteilt.
    Zusätzlich erhielt der 29-Jährige am Donnerstag eine weitere Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten für andere rechtsextreme Delikte.
    http://www.bild.de/regional/berlin/b...8818.bild.html

    8 Jahre für einen Anschlag auf ein geplantes Heim! Es war ein leerstehendes Gebäude, es gab keine Verletzten oder Toten. Der Verdacht liegt sehr nahe, dass es eher um die politische Gesinnung geht. Der Mann ist in der NPD. Interessanterweise werden Asylbewerber, die Heime anzünden, überhaupt nicht bestraft.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  9. #59
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    8 Jahre für einen Anschlag auf ein geplantes Heim! Es war ein leerstehendes Gebäude, es gab keine Verletzten oder Toten. Der Verdacht liegt sehr nahe, dass es eher um die politische Gesinnung geht. Der Mann ist in der NPD. Interessanterweise werden Asylbewerber, die Heime anzünden, überhaupt nicht bestraft.
    Die einen haben einen Dauerbonus, der ihnen selbst als Wiederholungstäter zur „Bewährung” verhilft; die anderen dafür den Malus, der bis in die Gesinnung reicht.
    Es ist schon sehr lange her, als man „Die Gedanken sind frei” singen konnte. Heute darf man es nur noch summen. Im Gerichtssaal sollte man es aber besser unterlassen.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  10. #60
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    In einer anderen Meldung steht, dass der Verurteilte ein ehemaliges NPD-Mitglied ist, also nicht mehr in der Partei ist.
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