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17.12.2015, 18:19 #21
AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
In Berlin-Plötzensee befindet sich eine Haftanstalt. 30% der dort inhaftierten sitzen wegen Schwarzfahren.
Jeder Dritte in Plötzensee sitzt wegen Schwarzfahrens. Notorisches Schwarzfahren endet jedes Jahr für Hunderte Berliner in einer Gefängniszelle. So sitzt derzeit fast jeder dritte Gefangene in der Justizvollzugsanstalt Plötzensee nur deshalb ein, weil er immer wieder öffentliche Verkehrsmittel ohne Fahrschein benutzte und auch die daraufhin von Gerichten verhängten Geldstrafen nicht bezahlen konnte oder wollte.
„Mindestens 155 unserer 480 Gefangenen wurden wegen Schwarzfahrens zu Ersatzfreiheitsstrafen verurteilt“, sagt JVA- Leiter Udo Plessow: „Erschleichen von Leistungen heißt der Straftatbestand. Eigentlich haben wir hier noch mehr Schwarzfahrer, aber wenn die Männer auch für andere Delikte verurteilt wurden, wird die Schwarzfahrer-Strafe damit verknüpft und nicht eigens erfasst.“
http://www.tagesspiegel.de/berlin/st...s/1396434.htmlAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Die Zeiten ändern sich und dann ist das irgendwann normal.
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Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Der Artikel spricht für sich. Dennoch die kleine Anmerkung, dass mit dem Erschleichen von Leistungen auch Schwarzfahren gemeint ist (neben des Erschleichens von Sozialleistungen, das auch gemeint sein könnte und normalerweise gleich im Knast endet).
Und noch die kleine Anmerkung, dass das geringere Delikt erheblicher bestraft wird als das weitaus schlimmere und der hart verurteilte weiße Schwarzfahrer erst 16 ist, während der nicht verurteilte schwarze schwarzfahrende Onanierer sogar 22 Jahre alt ist:
Wenn Weiße schwarz fahren
Ein 16-jähriger, offensichtlich Weißer, muss wegen Schwarzfahrens den Rest seiner Jugend, fast 3 Jahre, im Gefängnis verbringen, wie die WAZ meldet:
Ein 16-Jähriger, der wegen notorischen Schwarzfahrens per Haftbefehl gesucht wurde, ist in Sachsen-Anhalt festgenommen worden. Der junge Mann muss nun eine Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verbüßen, wie die Bundespolizei Magdeburg am Dienstag mitteilte.Weniger streng ergeht es einem Schwarzen aus Eritrea, der beim Onanieren im Zug auffällt:
In Fulda musste der 22-jährige Asylbewerber aus Eritrea den Zug zur Prüfung seiner Identität verlassen. Dabei stellten die Bundespolizisten fest, dass der Mann bereits 189 Strafanzeigen wegen Erschleichens von Leistungen und über 40 Diebstähle auf seinem Straftatenkonto hat. Hinzu kommen weitere Taten wie Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung.
Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat gegen den Mann ein erneutes Strafverfahren wegen Erschleichens von Leistungen und exhibitionistischer Handlungen eingeleitet.
Der 22-Jährige kam nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Fulda wieder frei.
Da die Inhalte von Links manchmal entfernt oder verändert werden, anschließend die Meldungen in Auszügen.
Meldung 1 (der weiße Schwarzfahrer)
16-jähriger Schwarzfahrer muss fast drei Jahre ins Gefängnis
(...)Ein 16-Jähriger, der wegen notorischen Schwarzfahrens per Haftbefehl gesucht wurde, ist in Sachsen-Anhalt festgenommen worden. Der junge Mann muss nun eine Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verbüßen, wie die Bundespolizei Magdeburg am Dienstag mitteilte.
Er wurde noch am Montagabend ins Gefängnis gebracht....
Fall 2 - der schwarzfahrende und onanierende Eritraer, der zudem bereits 40 Diebstähle begangen hatte wie auch Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung:
189-facher Schwarzfahrer onaniert im Zug
Eine offizielle Pressemeldung der Bundespolizeiinspektion Kassel
Fulda. Weil ein 22-Jähriger sich Dienstag nachmittag (23.02.) im Zug selbstbefriedigte, erstattete eine 27-jährige Zugbegleiterin der Deutschen Bahn AG Strafanzeige beim Bundespolizeirevier Fulda.
Der Mann fiel nicht nur deswegen auf. Für die Reise im ICE von Frankfurt/Main Richtung Kassel besaß er zudem auch keine gültige Fahrkarte sowie keine ausreichenden Barmittel.
Bei der Bundespolizei kein Unbekannter
In Fulda musste der 22-jährige Asylbewerber aus Eritrea den Zug zur Prüfung seiner Identität verlassen. Dabei stellten die Bundespolizisten fest, dass der Mann bereits 189 Strafanzeigen wegen Erschleichens von Leistungen und über 40 Diebstähle auf seinem Straftatenkonto hat. Hinzu kommen weitere Taten wie Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung.
Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat gegen den Mann ein erneutes Strafverfahren wegen Erschleichens von Leistungen und exhibitionistischer Handlungen eingeleitet.
Der 22-Jährige kam nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Fulda wieder frei.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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AW: Wenn Weiße schwarz fahren oder wie unterschiedlich Täter behandelt werden
Ein 16-Jähriger, der wegen notorischen Schwarzfahrens per Haftbefehl gesucht wurde, ist in Sachsen-Anhalt festgenommen worden. Der junge Mann muss nun eine Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verbüßen, wie die Bundespolizei Magdeburg am Dienstag mitteilte.Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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27.02.2016, 15:27 #25
AW: Wenn Weiße schwarz fahren oder wie unterschiedlich Täter behandelt werden
Jeder ist vor dem Gesetz gleich? Wohl kaum, wie man sieht.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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23.03.2016, 19:32 #26
AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
München – Grinsend stürmen drei junge Männer aus dem Gerichtsgebäude ins Freie. Gerade wurden sie aus der Haft entlassen, zünden sich Zigaretten an. Es sind die U-Bahn-Pöbler vom Candidplatz!
Anfang Februar sorgte ein Video aus der U1 für Aufregung: Drei Asylbewerber bepöbeln Fahrgäste, zetteln eine Rangelei an. Jetzt wurden die Afghanen verurteilt. Das Ergebnis: Schuldig der gefährlichen Körperverletzung – aber in den Knast zurück müssen sie nicht! Fardin A. (20) und Haroon H. (19), für die Jugendstrafrecht gilt, brummte die Richterin zwar vier Wochen Arrest auf.
Doch weil sie schon sieben Wochen in U-Haft saßen, ist die Strafe verbüßt. Der dritte Täter Rahimi A. (25) muss 475 Euro Strafe zahlen.
Rückblick: Am 30. Januar um 18 Uhr stieg das Trio betrunken in die U1 am Candidplatz. Fardin A. spuckte einer Münchnerin (76) vor die Füße, griff ihr ans Gesäß.
Ihr Mann Wolfgang S. (70) saß daneben: „Meine Frau hat bis heute Angst.“ Fardin A. machte eine zweite Frau an. Als sie ihn abwies, schlug er aggressiv gegen die Scheibe. Andere Fahrgäste mischten sich ein, Haroon H. nahm einen Mann in den Schwitzkasten. „Es gab einen großen Tumult“, schildern die Zeugen.
Verletzt wurde niemand. Das Trio wanderte wegen gefährlicher Körperverletzung in U-Haft. Alle drei leben seit Jahren in Deutschland, werden als afghanische Flüchtlinge hier geduldet. Fardin A. und Haroon H. wurden u.a. schon wegen Diebstahls verurteilt. Vor Gericht entschuldigten sich die Täter, begründeten ihr Verhalten mit ihrem Alkoholpegel.
Verteidiger Christian Gerber betonte angesichts der öffentlichen Debatte: „Das war kein ausländerspezifischer Übergriff.“ Alle Opfer nahmen die Entschuldigung an. Der Staatsanwalt: „Ich denke, dass die U-Haft alle Drei wachgerüttelt hat.“
http://www.bild.de/regional/muenchen...9678.bild.htmlAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Der Staatsanwalt: „Ich denke, dass die U-Haft alle Drei wachgerüttelt hat.“Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Gefährliche Körperverletzung und vier Wochen Arrest: Das ist ja wohl ein Witz!
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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24.03.2016, 10:27 #29VIP
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- 27.01.2014
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- 6.582
AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Das passierte in der U-Bahn . . . waren die mit den zwei Senioren allein in dem Abteil oder haben sich alle anderen Fahrgäste wieder mal ängstlich weggeduckt? Nur noch zum Kotzen!
"...und dann gewinnst Du!"
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12.04.2016, 08:10 #30
AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Totschläger müssen nicht in den Knast aber nun droht einem Schulleiter, der bei eine Schülerin am Radau machen hindern wollte 5 Jahre Haft.............
Schulleiter Bernd S. (52) steht seit Montag vor dem Amtsgericht in Heilbad Heiligenstadt (Thüringen). Ihm wird Körperverletzung im Amt vorgeworfen: Er soll eine Schülerin angegriffen haben!.......
Schülerin Malin S. (17) wurde damals leicht an der Hand verletzt
http://www.bild.de/regional/leipzig/...3756.bild.htmlAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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