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28.10.2019, 20:07 #171
AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Jugendrichterin Jana Ritschel (47) lies den Krawall-Flüchtling auf freiem Fuß, setzte die Haftstrafe zur Bewährung aus. Warum, wollte Amtsgerichtsdirektor Markus Kadenbach (52) „auf Rücksicht auf das Alters des Angeklagten“ nicht verraten.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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29.10.2019, 08:31 #172
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AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Nur noch zum Fremdschämen!
"...und dann gewinnst Du!"
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09.11.2019, 10:47 #173
AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Komatreter schuldunfähig, Krawallflüchtling frei, aber Knast für 86jährige Rentnerin
Memmingen – Weil die 86.jährige gebrechliche, im Rollstuhl sitzende Rentnerin Ingrid Millgramm im April 2018 aus einem Supermarkt in Bad Wörishofen Puder, Wimperntusche, eine Gesichtscreme, Haarklammern und ein Sahnesteif im Wert von 18,73 Euro gestohlen hat, will ein zynischer Staatsanwalt diese Frau für weitere vier und sogar 11 Monate in den Knast stecken. Das erste Mal saß die alte Frau, die aus Hunger Lebensmittel im Wert von lächerlichen 70 Euro klaute, 2017 für acht Wochen im Gefängnis, verurteilt wie eine Schwerverbrecherin zu über sechs Monaten Knast. (merkur). Seitdem sitzt sie im Rollstuhl und ist gesundheitlich schwer angeschlagen. Wird ein neuer Gefängnisaufenthalt ihr Todesurteil?
Insgesamt hat Ingrid M. inzwischen für ihre Bagatelldelikte mehr Knast aufgebrummt bekommen, als Uli Hoeneß, der für Steuerhinterziehung im zweistelligen Millionenbereich lächerliche drei Jahre bekam, mit großen Vergünstigungen absitzen musste. Im Fall der gebrechlichen Rednerin ist das bayrische Oberlandesgericht nicht so großzügig. Laut Bildzeitung wurde die Revision der 86-jährigen Witwe, die von einer kleinen Rente lebt, als „unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revision keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat“.
Empathielos verkündet Staatsanwalt Sebastian Murer (41) mit Eiseskälte der BILD: „Es gibt aktuell noch keinen Termin zum Haftantritt. Die Akten liegen beim Amtsgericht.“ Weil die alte Frau in der Vergangenheit mehrmals kleine Ladendiebstähle begangen hat, sind laut BILD „noch sieben Monate Gefängnis offen, ausgesetzt zur Bewährung. Murer beharrt darauf, die Frau weiterhin hart zu bestrafen: „Wir prüfen derzeit, ob wir einen Antrag zur Bewährungs-Widerrufung stellen.“
Im Klartext: Murer nimmt anscheinend den Tod der kranken Frau in Kauf, die nach Abbüßung von weiteren 11 Monaten dann 88 Jahre alt wäre. Eigentlich ist das ein Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der in diesem Fall auch die Rechtstaatlichkeit Deutschlands unter die Lupe nehmen könnte.
Zum Beispiel wie in Sachen Strafverfolgung in Deutschland mit zweierlei Maß gemessen wird. Angefangen von einer Empfehlung, Ladendiebstähle von Migranten überhaupt nicht zu verfolgen, bis hin zu einer Bewährungsstrafe für einen Vergewaltiger im benachbarten Augsburg, gefolgt von einem Freispruch wegen Notwehr nach sieben tödlichen Messerstichen und dem reihenweisen Ausstellen von „Schuldunfähigkeitsbescheinigungen“ nach bestialischen Morden und Gewalttaten durch muslimische Migranten. Zum Beispiel im Fall des Somaliers der den Rentner Detlef J, in Offenburg vor dem Bahnhof zum dahinsiechenden Pflegefall trat. Auch die Frage, warum eine alte Frau mit entsprechender körperlicher wie geistiger Verfassung in das Knast muss, aber der so genannte Krawall-Flüchtling weiter auf Bewährung sein Unwesen treiben darf, ist eine spannende Frage.
Für Menschen, die auf all diese Dinge mit ihrer bis zum Himmel stinkenden Doppelmoral und willkürlicher Rechtsauslegung keine Antwort mehr wissen, gibt es in Zeiten des Meinungs- und Denunzianten Terrors inmitten eines Regime-Staates eine kleine geistige altbewährte Entspannungsübung. Gedichte wie Heinrich Heine schreiben, oder Lieder wie Harro Harring komponieren, die man natürlich auf Grund der Zensur unter Strafandrohung niemals veröffentlichen kann. Weiterhin Aphorismen und Wortspiele entwickeln. Eine Methode dabei ist, einen Buchstaben in ein Wort einzufügen, dass danach einen anderen Sinn bekommt, oder sogar einen tieferen Sinn.
https://www.journalistenwatch.com/20...chtling-knast/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Es ist reine Willkür, was man in diesem Land als „Recht" interpretiert.
Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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09.11.2019, 16:33 #175
AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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10.11.2019, 06:05 #176
AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Ich meine, das die alte Frau mit ihren belanglosen Diebstählen Hilferufe sendet. So wie ein vernachlässigtes Kind ebenfalls zu Diebstählen neigt, ohne sich dessen bewusst zu sein. Anstatt eine Gefängnisstrafe auszusprechen, hätten psychologische Behandlungen deutlich mehr gebracht. Es ist ein absolutes Unding für Bagatellen eine Haftstrafe auszusprechen und erst recht, wenn die verurteilte Person schon so alt ist. Warum erspart man jungen Männern, die wegen schwerer Körperverletzung verurteilt wurden das Gefängnis, weil sie angeblich haftempfindlich sind? Ist eine 86-Jährige so robust, dass sie einsitzen kann? Was der alten Frau zum Verhängnis wurde ist ihre ethnische Herkunft. Als Deutsche hat man eben keinen Migrantenbonus.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Als Deutsche hat man eben keinen Migrantenbonus.Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
„...und das werden wir auch hinbekommen...", ist wohl die neue Version von „Wir schaffen das".Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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02.12.2019, 07:45 #179
AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Migrantenbonus für Eltern des verhungerten kleinen Mohamed
Hamburg – Wieder einmal: Mildes Urteil für Islamgläubige: Ganze zwei Jahre auf Bewährung verhängte ein Kuschelgericht im Hamburg für ein kasachisch-marokkanisches Paar, dass ihren im August 2017 geborenen Säugling elendig verhungern ließ. Die Frau ist bereits wieder schwanger und erwartet ihr achtes Kind. Das verstorbene Kind wog im November weniger als bei der Geburt.
Der Rechtsstaat hat fertig. Die Hamburger Richter haben für den 34 Jahre alten Vater und die 33-jährige Mutter nach dem als Totschlag eingestuften Hungertod des Säuglings nur eine milde Bewährungsstrafe und ein paar mahnende Worte parat. Das Gericht erteilte den Angeklagten detaillierte Auflagen, die erneute Geburt und alle ärztlichen Untersuchungen den Behörden zu melden. „Wir werden Sie im Blick behalten“, betonte Richter Joachim Bülter.
Wie die WELT detailliert schildert, hatte der Hunger den kleinen Mohamed kurz vor seinem Tod sichtbar gezeichnet: ein Greisengesicht, eingefallene Wangen und tief liegende Augenhöhlen zeugten von fehlender Nahrung. Selbst das Landgericht kam zu dem Schluss, dass der lebensbedrohliche bedrohliche Zustand des Säuglings nicht zu übersehen gewesen sei. Trotz dieser Merkmale und dem enormen Gewichtverlust – Mohamed wog weniger als sein Geburtsgewicht 2820 Gramm –holten die Eltern keine Hilfe und sagten einen Termin bei der Kinderärztin ab. Die hätte den Säugling umgehend ins Krankenhaus überwiesen, wo er hätte gerettet werden können. Besonders pikant: In der Vergangenheit hatte es bereits mehrfach „einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gegeben“, der aber keine Konsequenzen für die Familie hatte. So war der marokkanische Vater 2016 durch ein Drogendelikt aufgefallen, die Mutter wegen mehrfachem Ladendiebstahl. Im Gegensatz zu der 86jährigen Sozialrentnerin in Bayern gabs dafür keine Gefängnisstrafe, geschweige denn, dass ein Jugendamt tätig wurde.
Begründung für das Hamburger Skandal-Urteil: Um die anderen sechs Kinder hätten sich die Eltern „gut gekümmert“ und außerdem werde im Februar ja erneut Nachwuchs erwartet. Der soll, falls es ein Junge wird, wie sein verhungertes Brüderchen den ausgefallenen Namen Mohamed tragen.
Diese Doppelmoral findet auch beim jetzigen Urteil des Hamburger Landgerichtes ihre unselige Fortsetzung. Zum Vergleich: Eine Frau, die im Raum Winterberg 2018 ihr zweijähriges Kind verhungern lies, wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. (Westfalenpost). Zu fünf Jahren verurteilte ein Gericht in Rottweil 2013 eine 25jährige Mutter, die ihre drei Kinder sich selbst überlassen hatte. Die jüngste starb. (MOZ.de) Noch härter wurde 2014 eine 22jährige Mutter in Soest bestraft, die gleichfalls ihren Säugling verhungern lies. Die drogenabhängige Frau bekam sogar lebenslänglich. „Eine verminderte Schuldfähigkeit durch den Drogenkonsum sah die Kammer nicht.“ , heißt es dazu in der WAZ. (KL)
https://www.journalistenwatch.com/20...ltern-mohamed/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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