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  1. #151
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Ein sehr gutes Beispiel für den Migrantenbonus liefert dieser Fall...……………..


    Messerattacke in Beucha: Bewährungsstrafe für Syrer
    Er ging in Beucha mit einem Messer auf einen 17-Jährigen los und verletzte ihn schwer: Ein syrischer Flüchtling ist jetzt vom Amtsgericht Leipzig verurteilt worden. Hinter Gitter muss er nicht.
    Beucha
    Nach der fast tödlichen Messerattacke Anfang des Jahres am Bahnhof in Beucha ist ein 17-jähriger Syrer unter Ausschluss der Öffentlichkeit verurteilt worden. Nach LVZ-Informationen verhängte das Amtsgericht Leipzig gegen Mohammad A. eine Jugendstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung und mit strengen Auflagen.
    Der Fall hatte über Beucha hinaus für Bestürzung gesorgt. „Der junge Syrer hat Schutz bei uns gesucht, nun wird er selbst zur Gefahr – mir fehlen die Worte“, hatte der Brandiser Bürgermeister Arno Jesse (SPD) nach der Tat gesagt.
    Mindestens vier Messerstiche
    Das Jugendschöffengericht hielt es nun für erwiesen, dass der in Damaskus geborene Teenager am 5. Januar dieses Jahres gegen 19.40 Uhr mindestens vier Mal mit einem Messer auf den 17-jährigen Sebastian M. (*) eingestochen hat. Aktenkundig sind weitere fünf Messerangriffe gegen den Jugendlichen, der Stichverletzungen in beiden Oberschenkeln, am Schlüsselbein, am linken Oberarm und im Bauch erlitt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte wusste, dass seine Attacke potenziell lebensgefährlich war. Der Schwerverletzte wurde noch in der Tatnacht in der Uniklinik Leipzig operiert.
    Auslöser der Bluttat war offenbar der Streit um ein Mädchen, welches im Sommer 2017 etwa zwei Monate lang mit Mohammad A. zusammen war, dann aber Schluss machte und sich Sebastian M. zuwandte. Schon am 30. Dezember 2018 soll Mohammad A. dem Nebenbuhler am Bahnhof in Borsdorf angedroht haben, ihn abzustechen, nachdem er von ihm verprügelt worden war. Wenige Tage später eskalierte dann am Bahnsteig 1 in Beucha die Situation. Trotz des massiven Angriffs sah die Anklagebehörde letztlich aber keinen hinreichenden Tatverdacht wegen Begehung eines Tötungsdeliktes. Ein Tötungsvorsatz sei dem Syrer nicht sicher nachzuweisen. Ursprünglich war gegen ihn Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Totschlags erlassen worden.
    Pistole an Kopf
    Ebenfalls angeklagt waren Taten aus einer DRK-Unterkunft in Waldsteinberg. Dort soll der unbegleitete, minderjährige Flüchtling in zwei Fällen Ende Februar und Anfang März 2018 Betreuern eine täuschend echt aussehende Spielzeugpistole an den Kopf gehalten und sie bedroht haben. Beide Opfer hatten Angst um ihr Leben. Ohnedies waren gegen den Beschuldigten in jüngster Zeit etliche Ermittlungs- und Strafverfahren anhängig. „Die fünf Monate Untersuchungshaft haben Mohammad A. vor Augen geführt, welche Konsequenzen es hat, wenn er weiterhin Straftaten begeht“, sagte dessen Verteidiger Andreas Meschkat am Freitag auf LVZ-Anfrage. Sein Mandant werde nun in einer Einrichtung bei Zwickau betreut, wo er auch die Schule besuchen soll. Beim kleinsten Vergehen drohe ihm jedoch Haft.


    https://www.lvz.de/Region/Grimma/Mes...afe-fuer-Syrer

    ………………..ein Serienstraftäter wenn man dies liest

    Ohnedies waren gegen den Beschuldigten in jüngster Zeit etliche Ermittlungs- und Strafverfahren anhängig.

    ……...trotzdem haben seine Taten keinerlei rechtliche Konsequenzen. Migranten können also das gesamte Register an Straftaten durchgehen und sie kommen immer davon.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #152
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Ein sehr gutes Beispiel für den Migrantenbonus liefert dieser Fall...……………..





    ………………..ein Serienstraftäter wenn man dies liest




    ……...trotzdem haben seine Taten keinerlei rechtliche Konsequenzen. Migranten können also das gesamte Register an Straftaten durchgehen und sie kommen immer davon.
    Die Verhältnismäßigkeit stimmt schon lange nicht mehr, schon viel zu lange.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #153
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Es ist der dritte Justizskandal in Brandenburg in kurzer Zeit: Der mutmaßliche Mörder von Gerda K. († 82) kommt frei – wegen unverhältnismäßig langer Untersuchungshaft.

    Gerda K. starb einen qualvollen Tod: Gefesselt und mit einer Tüte über dem Kopf fand ihr Bruder die Rentnerin Ende 2016 in ihrer Cottbuser Wohnung. Die alte Dame wurde offenbar erstickt, alle Schränke und Schubladen waren durchwühlt. Ein grausamer Raubmord.
    Drei Monate später nahm die Polizei einen jungen Syrer (damals 17) fest – dringender Tatverdacht! Die ganze Stadt war aufgebracht. Seit Oktober 2017 wird ihm der Prozess gemacht. Doch jetzt ließ das Cottbuser Landgericht den mutmaßlichen Folter-Mörder frei.

    Der dritte Justizskandal in Brandenburg in kurzer Zeit! Zuvor hatte das Oberlandesgericht einen Mörder und einen Neonazi-Brandstifter auf freien Fuß gesetzt. Mit derselben Begründung wie jetzt: unverhältnismäßig lange Untersuchungshaft. Der junge Syrer sitzt seit zwei Jahren und vier Monaten ohne Urteil ein.

    „Ein kurzfristiger Verfahrensabschluss kann derzeit nicht abgesehen werden“, so das Gericht. Wegen „des nach wie vor bestehenden dringenden Tatverdachts“ muss er sich nun täglich bei der Polizei melden, bei einem Verwandten wohnen.
    Staatsanwaltschaft sieht hohe Fluchtgefahr
    Die Staatsanwaltschaft protestiert. „Wir sehen eine hohe Fluchtgefahr, denn dem Angeklagten drohen bis zehn Jahre Haft“, sagt der Kapitalverbrechen-Chef Gernot Bantleon (54), „deshalb haben wir Beschwerde eingelegt.“

    Die Schuld am Endlos-Prozess geben die Ankläger dem Verteidiger Christian Nordhausen (51). Er habe das Verfahren verzögert.
    Nordhausen räumt ein: „An den meisten Prozesstagen hat das Gericht auf meine Anträge die Arbeit der Polizei geprüft. Die Ermittlungsakte war unvollständig, Beweisstücke mehrfach nummeriert, ihre Fundorte widersprüchlich. Aber das ist nicht meine Schuld.“

    Der Anwalt versichert: „Mein Mandant wird nicht flüchten. Er weiß, dass er dann gefasst und wieder eingesperrt wird.“ Hat er mal daran gedacht, dass die Freilassung des Syrers vielen Cottbusern Angst macht – und die AfD stärkt? Nordhausen: „Das interessiert mich nicht.

    https://www.bild.de/article/5d1db60698520b0001b6c779
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  4. #154
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Man darf dem Anwalt keinen Vorwurf machen, es ist sein Job seinen Mandanten zu verteidigen. Um Schuld oder Unschuld oder Moral geht es dem Anwalt nicht, sondern darum, das Maximum für den Mandanten rauszuholen. Der Skandal liegt bei den Behörden, welche diese Lücke zuliessen. Aber wahrscheinlich sind sie nur überfordert, wie das an vielen anderen Orten der Fall ist - dann liegt der Skandal letzten Endes bei der Politik, die den Behörden nicht die nötigen Mittel genehmigt.

    In den weiter oben geschilderten Fällen, liegt der Skandal meist beim Gericht. Da finde ich manchmal das Geschworenengericht die bessere und demokratischere Variante, wo die Gesinnung einer Einzelperson (Richter) bei einem Urteil weniger ausschlaggebend ist.
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

    Kalifatslehre. Darum geht es.


  5. #155
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Vor Gericht und auf hoher See bist in Gottes Hand...

    Recht haben und Recht bekommen sind unterschiedliche Sachen...

    Wie oft ergeht ein Urteil "im namen des deuschen VOlkes" wo man nur mit dem Kopf schütteln kann...

    Menschen die anderen an Leib und Leben schädigten bekommen lächerliche Strafen - teil zur Bewährung..

  6. #156
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Ich wünsche solchen Scheiß-Richtern die maximal mögliche Bereicherung durch ihre Schützlinge! Was für widerliche Kreaturen! Natürlich meist mit SPD- oder Grünen-Parteibuch!
    "...und dann gewinnst Du!"

  7. #157
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Narima Beitrag anzeigen
    Vor Gericht und auf hoher See bist in Gottes Hand...

    Recht haben und Recht bekommen sind unterschiedliche Sachen...

    Wie oft ergeht ein Urteil "im namen des deuschen VOlkes" wo man nur mit dem Kopf schütteln kann...

    Menschen die anderen an Leib und Leben schädigten bekommen lächerliche Strafen - teil zur Bewährung..
    Eine dieser lächerlichen Strafen erhielt nun ein Messerstecher in Berlin...……………


    Am 21. Mai legte Hussein Y. (20) in der S-Bahn seine Füße auf den Sitz. Als sich ein Fahrgast beschwerte, attackierte Y. ihn mit einem Messer. Schon zwölf Tage später die Anklage. Jetzt folgte – nach nur sechs Wochen – vor dem Amtsgericht die Strafe auf dem Fuße.

    Sascha B. (35) saß an jenem Mittag neben Y. in der S5. „Nehmen Sie bitte Ihre Füße runter“, bat er. Da sprang der Angeklagte auf und rammte dem Abteilungsleiter ein Messer in Bein und Hand.

    Andere Fahrgäste überwältigten den Angreifer. Festnahme, U-Haft!

    Der Stich im Oberschenkel verheilte. Doch der Ringfinger des Opfers ist dauerhaft taub. Der Täter zeigte keine Reue.

    Der Richter verurteilte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs Monaten Jugendstrafe auf Bewährung.




    https://www.bz-berlin.de/tatort/mens...erliner-s-bahn
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  8. #158
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Dass auch Polen den Migrantenbonus zugesprochen bekommen, sieht man an diesem Fall...……….


    Erst riss er 30 Tulpen samt Zwiebeln aus einer Grünanlage am Görlitzer Wilhelmsplatz, dann verprügelte er einen Anwohner, der ihn auf den Blumenklau ansprach. Freitag zeigte der polnische Räuber, was er von dem Prozess gegen ihn hält – zeigte im Gerichtssaal den Stinkefinger.
    Drei Monate saß der arbeitslose Koch Daniel S. (27) aus Zgorzelec in Untersuchungshaft. Der Vater dreier Kinder behauptet, er habe die Tulpen gebraucht, um einen Streit mit seiner Ehefrau beizulegen.

    Anwohner Jörg S. (46), der den Klau per Handyvideo festhielt, wurde vom Tulpendieb zu Boden geschlagen und mit Tritten traktiert. Zudem wurde der Görlitzer als „Nazi“ und „Scheiß Deutscher“ vom Polen beschimpft.
    Richter Ulrich von Küster (55) verurteilte ihn daher wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl und Sachbeschädigung zu neun Monaten Haft auf Bewährung. Zudem muss er 1270 Euro Schmerzensgeld zahlen.
    Daniel S. soll 30 Euro monatlich an das Opfer überweisen – kann er das nicht, muss er hinter Gitter.

    Jörg S. trug nach der Tat Rippenprellungen und Hämatome davon. „Ich kann nachts nicht mehr schlafen“, so der Görlitzer, der an Multipler Sklerose leidet. „Für meine Zivilcourage habe ich keinen Dank bekommen. Daher werde ich nie wieder irgendwo dazwischengehen.“

    https://www.bild.de/regional/dresden...8392.bild.html

    …..eine lächerliche "Strafe". Das Opfer hat noch lange mit den Nachwirkungen des Angriffs zu tun.



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  9. #159
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Der sieht nicht aus wie ein typischer Pole, eher wie ein Zigeuner. Polen sind meist recht anständige Leute. Gut, schwarze Schafe gibt es da auch, aber insgesamt . . .
    "...und dann gewinnst Du!"

  10. #160
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Und wieder der Migrantenbonus...…………

    Räuber muss nicht in Haft, weil er Teil der Beute zurückzahlt
    Es sollte eine schnelle Prozessverständigung geben. Sie endete im Chaos. Das Resultat: Ein Casino-Räuber kam am Montag frei – nach Geständnis und Schmerzensgeldzahlung an sein Opfer.
    Die Rabattschlacht vor dem Landgericht Berlin: Husam Al-R. (31) ist „gerichtsbekannt“ und seit seiner Jugend wegen mehrerer Raubüberfälle auf Supermärkte und Kamps-Bäckereien erheblich vorbelastet. 2010 wurde er wegen drei Überfällen zu fünfeinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Danach führte der berufslose Schulabbrecher, der noch bei seiner Mutter wohnt, ein fast straffreies Leben.
    Bis November 2018. Zusammen mit zwei Komplizen setzte Husam Al-R. einen Spielautomaten-Aufsteller in Wilmersdorf beim Einzahlen von 233 000 Euro Bargeld mit Reizgas außer Gefecht und raubte ihn anschließend aus. Einen Zeugen verletzte er ebenfalls mit Pfefferspray. Auf der Flucht verlor er einen Teil seiner Beute. Noch in Tatortnähe konnte der glücklose Casino-Räuber festgenommen werden.
    Nach sieben Monaten Untersuchungshaft kam er jetzt wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Mit einem Geständnis, Schmerzensgeld in Höhe von 10 000 Euro für den Geschäftsmann und einer Schadenwiedergutmachung von 136 000 Euro handelten seine Verteidiger einen Deal aus: Freiheit bei Geständnis und Rückzahlung eines Teils der Beute.

    Die junge Staatsanwältin Katharina Ostendorf (32) tobte, lehnte das Angebot der Verteidigung ab und lehnte auch die Richterin wegen Befangenheit ab. Vergeblich.
    Obwohl die Staatsanwaltschaft den Deal abgelehnt hatte, verkündete die erfahrene, kurz vor der Pensionierung stehende, Vorsitzende Richterin Ina Tschirsky (64) am Montag nach nur drei Prozesstagen das Blitzurteil: Vier Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe, Haftverschonung und Meldeauflagen.
    Damit kommt der vorbestrafte Supermarkt-Räuber automatisch später in den offenen Vollzug – ohne einen Tag in Strafhaft der JVA Tegel gesessen zu haben.

    Noch während der Urteilsbegründung legte die Staatsanwältin Beschwerde ein – nach nur zehn Minuten Bedenkzeit wurde die Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen. Ein Skandal im Landgericht Berlin-Moabit.

    Im Zuschauerraum saßen mehrere Strafverteidiger und hörten aufmerksam zu. Anwalt Mirko Röder (54): „Der Brunnen zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht ist vergiftet. Die Ablehnung der Richterin gleicht einer Kriegserklärung.“...…….Die Staatsanwaltschaft will nun gegen die Haftverschonung Beschwerde beim Kammergericht einlegen.
    https://www.bild.de/regional/berlin/...3164.bild.html
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