Ein schwedischer Mann, von dem sein Alter nur mit über 60 Jahren angegeben wird, hat ein langes Vorstrafenregister. Die meisten seiner bisher 90 Straftaten waren Betrugsfälle. Eine Verurteilung erfolgte jedoch im Jahr 2004 wegen sexueller Belästigung der fünfjährigen Tochter seines Nachbarn.

Danach wurde der Mann verdächtigt, ein minderjähriges Mädchen vergewaltigt zu haben. Die Beweise reichten aber nicht für eine Verurteilung aus. Seitdem stand der Mann unter erhöhter Überwachung des Jugendamtes. Im Jahr 2007 wurde er wegen erhöhter Rückfallgefahr für eine sexuelle Straftat therapiert.

Nachdem die Ehefrau verstarb, die einen jetzt zehn Jahre alten behinderten Jungen mit in die Ehe brachte, wurde dem Mann gestattet den Jungen zu adoptieren. Es war der Wunsch der Mutter. Der biologische Vater ist auch damit einverstanden. Der örtliche Sozialdienst reklamiert die Adoptionserlaubnis.


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