Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
Seite 13 von 19 ErsteErste ... 389101112131415161718 ... LetzteLetzte
Ergebnis 121 bis 130 von 183
  1. #121
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.625

    AW: Verbotspartei (Die Grünen) will weiter verbieten

    Was für Faschisten! Nun sind sie sogar gegen Wasserkraft.........

    HESSENS GRÜNE SEHEN GEFAHR FÜR FISCHE
    Müller Zinn soll Mühle von 1495 stilllegen


    Tann (Rhön) – Seit 1495 wird in der Ulstermühle von Familie Zinn Mehl gemahlen. Nur durch die Kraft des vorbeifließenden Wassers. Dabei wird auch noch Strom für 500 Haushalte erzeugt. Im Hof laden Elektro-Autos. Eigentlich sind die Müller Ralf (25) und Vater Günter (59) Zinn Vorbilder für Umweltschutz. Aber nicht für Hessens Grüne. Die sehen die wasserbetriebene historische Mühle als Gefahr für das Wohl der Fische.


    Statt Wasserkraft besser Heizölgenerator

    In dem märchenhaften kleinen Rhönort geht die Angst vor der grünen Umweltministerin Priska Hinz (62) um. Sie will mit einem „Mindestwassererlass“ vorschreiben, dass sie weniger Wasser für ihre Mühlen verwenden dürfen.
    Eine Sprecherin: „Eine geringere Wassermenge ist natürlicherweise nur in kurzen Perioden innerhalb eines Jahres, nämlich meist im Hochsommer, vorhanden.“ Doch Zinn kann seine Mühle nicht ständig an- oder abstellen.
    Ralf Zinn (25): „Das heißt, wir müssten im Sommer die Mühle stilllegen. Oder wir stellen einen Heizöl-Generator zur Stromerzeugung für die Maschinen hin, der 60 000 Liter Öl verbrennt.“

    In Hessen gibt es nur noch 16 Mehl-Müller. Für das Land Hessen zu wenig, um sie zu schützen – obwohl der Beruf vom Aussterben bedroht ist und zum Kulturerbe der Unesco gehört.
    Auch die 600 bedrohten Strom-Mühlen sind dem Umweltministerium offenbar nicht wichtig und groß genug. Eine Sprecherin: „Der ökologische Nutzen der kleinen Wasserkraftanlagen ist gering. Die rund drei Prozent der Stromerzeugung in Hessen werden nur zu einem Drittel durch Kleinwasserkraftanlagen erzeugt.“
    Der Jung-Müller wütend: „Die wollen uns das Wasser abgraben. Und wollen nicht mit uns reden. Wir stellen hier nachhaltig Lebensmittel und Strom her. Getreide kommt von Bauern der Region. Wir zahlen mehr, auch die Kunden zahlen gerne mehr fürs Mehl. Die kommen ebenso aus der Region. Wenn wir nicht mehr sind, dann muss das Mehl hunderte Kilometer hergefahren werden.“

    Zwei Turbinen liefern die Kraft für zehn Tonnen Mehl pro Tag. Der Rest wird ins regionale Stromnetz eingespeist.
    Im zwei Kilometer langen Mühlgraben, den es seit über 526 Jahren gibt, landen 3000 Liter Wasser in der Sekunde. Es wird aufgestaut, die Fische können über Fischtreppen und -rutschen in und aus dem Mühlgraben. Damit kein Fisch in die Turbine kommt, sind enge Fischrechen eingelassen.

    Günter Zinn: „Die Tiere sind doch nicht dumm. Sonst wären sie doch schon ausgestorben, als es vor 100 Jahren noch 80 000 Mühlen gab. Das ist an der Mühle für die Tiere so laut, die schwimmen da nicht hin. Die Turbine dreht sich so, da passiert den Tieren nichts.“
    Der Mühlgraben ist voll mit Fischen, die sich hier tummeln. Zinn: „Das ist in heißen Sommern der letzte Ort, an den die Fische hinkommen können. Der Mühlgraben ist tief, kühl, hier überleben sie.“

    Zinn sieht dagegen andere Gefahren für die Flora und Fauna des Flusses. Am Wehr vor der Mühle sammelt sich der Müll, den die Müller täglich aus der Ulster ziehen. Zinn: „Und der weiß-gelbe Schaum obendrauf, das ist Klärschlamm. Kommt so aus der Kläranlage.“

    https://www.bild.de/regional/frankfu...4502.bild.html


    ......jeder der Grüne wählt, wählt den Faschismus. Das muss jedem klar sein.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #122
    Registriert seit
    01.11.2007
    Beiträge
    10.321

    AW: Verbotspartei (Die Grünen) will weiter verbieten

    Die Grünen haben der Zivilisation den Krieg erklärt und greifen deren Grundlagen an, wie Energie, Verkehr, selbst die Lebensmittelproduktion bleibt nicht verschont. Es gibt verschiedene Dsytopien, in denen alle Menschen in Superstädte eingesperrt werden, während sich die Natur ausserhalb entfalten kann. "Gaia Worship" erkennt das Gute in der Natur und das Böse in der Menschheit. Das wird nicht, wie viel behauptet, von Eugenikern wie Wolfgang Schäuble vetreten, sondern von neuen Malthusianern, wie dem "Club of Rome".
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

    Kalifatslehre. Darum geht es.


  3. #123
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.625

    AW: Verbotspartei (Die Grünen) will weiter verbieten

    Dass auch die Grünen das Auto nicht einfach so verbieten können, wurmt diese Partei. Aber es gibt andere Möglichkeiten den Bürgern das Auto zu vermiesen. Mittlerweile sind die Unterhalts- und Betriebskosten für einen PKW für viele schon unerschwinglich. Nun soll das Auto aus den Innenstädten verdrängt werden. In Hamburg geht man noch einen Schritt weiter und plant für ein Neubaugebiet von vornherein bewusst zu wenig Stellplätze ein........

    Hamburg – Die Anschaffung eines Autos ist eigentlich eine Frage von Geldbeutel und Notwendigkeit. Doch in Hamburg greift die rot-grüne Politik immer stärker in den privaten Bereich ein – durch Regulierung in Neubaugebieten.

    ► Beispiel Oberbillwerder: Laut jüngsten Planungen des Mega-Bauprojekts (7000 Wohnungen, 15 000 Einwohner, Baustart Mitte der 2020er) geht die städtische Planungsgesellschaft IBA nur von 25 Prozent „motorisiertem Individualverkehr aus“.

    Dahinter versteckt sich die Annahme, dass alle anderen 75 Prozent der künftigen Bewohner Fahrrad, Bus oder Bahn nehmen. Entsprechend wird das Quartier verkehrstechnische ausgerichtet. Viele Stellflächen für Pkw wird es nicht geben.

    Auf Nachfrage heißt es: „Der MIV Wert setzt sich aus aktuellen Werten und Entwicklungstrends aus Hamburg, Erfahrungswerten aus Referenzprojekten und Verkehrsprognosen unter Berücksichtigung der Mobilitätswende zusammen.“.......https://www.bild.de/regional/hamburg...8088.bild.html
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #124
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.625

    AW: Verbotspartei (Die Grünen) will weiter verbieten

    Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil gesprochen, das dem bevorstehenden Ökofaschismus Tür und Tor öffnet. Der Staat wird restriktiver und die Bürgerrechte massiv beschnitten. Da der Lockdown so gut klappt, macht man dann einfach so weiter. Der gesamte Justiz-Apparat ist von Linken und Grünen unterwandert. So müssen diese absurden Entscheidungen nicht verwundern. Die Grünen haben alle Institutionen des Landes übernommen...


    Lockdown bald auch fürs Klima – die wahre Tragweite des Karlsruher Beschlusses
    Grundgesetze nur noch unter Klima-Vorbehalt

    Vorgestern schrieb ich noch einen Text mit dem Titel: „Vermisst: Prof. Dr. Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts“. Es ging in dem Beitrag um die seit über einem Jahr von der Corona-Politik veranlasste Beschneidung der Grundrechte der Bürger. Und die Frage, warum zahlreiche dagegen anhängige Verfassungsbeschwerden entweder nicht angenommen wurden oder der Bearbeitung harren. Das Verfassungsgericht scheint es nicht sehr eilig zu haben mit der Klärung dieser Frage.

    Am heutigen Tage sind wir etwas klüger. Professor Doktor Stephan Harbarth und sein erster Senat sind wieder aufgetaucht und zwar mit einem wegweisenden Urteil. Nein, nicht zur Coronapolitik und den notleidenden Grundrechten der Menschen in diesem Lande. Stattdessen geht’s ums Klima.

    Das Klimaschutzgesetz von 2019 greift nämlich aus Sicht der Verfassungsrichter zu kurz. Es fehlten ausreichende Vorgaben für die Emissionsminderung ab 2031, erklärten sie und gaben einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde teilweise statt. Das klingt schön harmlos und umweltbewegt, hat es aber in sich. In der Pressemitteilung wird aus dem Urteil wie folgt zitiert:

    „Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen.“

    Dies lässt nun wirklich nichts Gutes ahnen. „Gravierendes“ sind keine Petitessen oder Lästigkeiten, sondern Robustes, Manifestes: Ausgangssperren, Reiseuntersagungen, Betätigungsverbote, Eigentumsentziehungen. Es geht also um das volle Programm dessen, was wir derzeit unter dem Corona-Regime erleben. Soll der sofortige Grundrechtsentzug jetzt zur Rettung des Weltklimas und einer vermuteten Temperaturentwicklung in 100 Jahren fortgeschrieben werden?

    Insofern wären die Verfassungsbeschwerden zur Corona-Politik bereits obsolet. Mit diesem Urteil lässt sich ab Herbst strikt grün durchregieren. Nach dem Vierten Bevölkerungsschutzgesetz (mit seinem Automatismus zwischen amtlich festgestellter Inzidenz und Menschenrechtsverkürzungen) soll nun offenbar bei der Rettung des Weltklimas analog vorgegangen werden. Zeitpunkt und Art dieses Urteils dürften politisch hochwillkommen sein (Peter Altmaier, als Mitglied der Bundesregierung der eigentlich Beklagte, hat sich auch schon euphorisch über seine „epochale“ Niederlage gefreut).

    Der Orwellsche Gedanke, Freiheiten abzuschaffen, um die Freiheit zu schützen, findet auch beim bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder („Die Maske ist ein Instrument der Freiheit“) begeisterte Zustimmung. Er nannte das Klima-Urteil „wuchtig, aber richtig“. Es müsse von allen als positive Chance verstanden werden. Noch nie habe ein Gericht in einer solchen Art und Weise einen Generationenvertrag eingefordert. „Das muss man jetzt umsetzen in positive Energie“, verlangte Söder. Man dürfe sich nicht wegducken, sondern müsse „jetzt anpacken“. Generationengerechtigkeit als eine Frage der Freiheit kommender Generationen“ zu sehen, sei „epochal und wegweisend!“, dichtete sein getreuer Generalsekretär Blume.

    Dazu noch einmal ein Zitat aus der Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichtes:

    „Die angegriffenen Regelungen entfalten eingriffsähnliche Vorwirkung auf die durch das Grundgesetz umfassend geschützte Freiheit. Die Möglichkeiten, von dieser Freiheit in einer Weise Gebrauch zu machen, die direkt oder indirekt mit CO₂-Emissionen verbunden ist, stoßen an verfassungsrechtliche Grenzen, weil CO₂-Emissionen nach derzeitigem Stand weitestgehend irreversibel zur Erwärmung der Erde beitragen, der Gesetzgeber einen ad infinitum fortschreitenden Klimawandel aber von Verfassungs wegen nicht tatenlos hinnehmen darf.“

    In einfacher Sprache: Ein wie auch immer gearteter „Klimawandel“ (hat sich das Klima jemals nicht gewandelt?) wird als Begründung ausreichen, Freiheiten einzuschränken, „die direkt oder indirekt mit CO₂,-Emissionen verbunden sind“. Dazu sei gesagt: Das gesamte Leben auf der Erde ist direkt oder indirekt mit CO₂-Emissionen verbunden.

    In Zukunft vermutlich keine Wurst als Belag
    Ohne CO₂ bleibt bald nur noch tote Materie. Der Mensch atmet bereits CO₂ aus, wenn sein Stoffwechsel das Frühstücksbrötchen verbrennt, das in Zukunft aber vermutlich keine Wurst als Belag mehr enthalten darf, weil Fleisch ja als klimaschädlich gilt. Das Bundesverfassungsgericht lässt uns am heutigen Tage in die Öko-Hölle schauen.

    Die Verfassungsbeschwerde wurde von den üblichen Verdächtigen unter den Umweltverbänden eingereicht, die stellvertretend eine Reihe von vorgeblich bereits vom Klimawandel betroffene Pappkameraden aufmarschieren ließen. Die Kläger wurden von großen Umweltschutzorganisationen BUND, Germanwatch, Greenpeace, der Deutschen Umwelthilfe, dem Solarenergie-Förderverein Deutschland und Protect the Planet unterstützt. Darunter Aktivisten von „Fridays for Future“, aber auch vorgeblich klimageschädigte junge Leute „aus Bangladesh und Nepal“. Dazu gehören auch einige Bewohner der Insel Pellworm, die argumentieren, dass der landwirtschaftliche Betrieb ihrer Familie durch den Klimawandel zerstört werde.

    Zu Pellworm nur eine exemplarische Feststellung: Die Insel liegt im Durchschnitt einen Meter unter dem Meeresspiegel, und das nicht erst seit heute. Acht Meter hohe Deiche schützen sie vor den Fluten. Ein beschleunigter Anstieg des Meeresspiegels in der Nordsee ist nicht festzustellen. Die Pegelmessungen in Cuxhaven und Norderney lassen das nicht erkennen. Auch die Universität Siegen (Meeresspiegel_Nordsee) bestätigt in einer Veröffentlichung aus 2013 den säkularen Anstieg mit derzeit 1,7 mm im Jahr oder 17 cm im Jahrhundert, das sind weniger als die vorher angenommenen 25 cm im Jahrhundert. Aber es kommt auf einen Zentimeter mehr oder weniger auch nicht an. Um den moderaten Anstieg werden die Deiche ohnehin routinemäßig erhöht. Ohne den postglazialen Meeresspiegelanstieg gäbe es übrigens weder das Watt noch beispielsweise die ostfriesischen Düneninseln. Dies nur als Schlaglicht auf den von den Klägern insinuierten Notstand (ähnlich Erdendes ließe sich zu den Klimafolgen in Bangladesh oder im Himalaya anführen).

    Aber es geht ja auch gar nicht – und das ist das Fatale an diesem Urteil – um das Hier und Heute, sondern um eine wie auch immer imaginierte Zukunft und dort auf unsere Kinder und Kindeskinder lauernde Gefahren. Das Bundesverfassungsgericht macht sich mit seinem aktuellen Urteil und der kritiklosen Übernahme vollkommen willkürlich gesetzter Ziele („1,5 Grad Ziel“) und raunender Gummibegriffe („Kipp-Elemente“), die ähnlich frei schwebend sind wie die Inzidenzwerte in diesem Lande, die Diktion der Klimaaktivisten zu eigen. In dieser Hinsicht erinnert die Klimadiskussion mit ihren ständig wechselnden Argumenten (aus „Globaler Erwärmung“ wurde „Klimawandel“ und schließlich eine ominöse „Klimakrise“) ebenfalls an das regierungsamtliche Corona-Spiel. Besonders erschreckend ist dabei die unglaublich naive Vorstellung darüber, wie monokausal das Klima auf Erden der Menschheit zugeschrieben werden könne.

    Das Klima entzieht sich dem Bundesverfassungsgericht
    Eine Zivilisation mit fast 8 Milliarden Menschen beeinflusst das Klima auf vielfache Art. Die natürlichen Einflüsse, die in der Vergangenheit oft abrupte Klima-Umschwünge einleiteten, haben jedoch nicht einfach aufgehört zu existieren, nur weil die Dampfmaschine oder das Auto erfunden wurden. Und doch erliegen viele diesem Trugschluss: Das Klima wird in der Öffentlichkeit mittlerweile als ein System wahrgenommen, das durch die Ausschaltung anthropogener Einflüsse in einen sanften Ruhezustand versetzt werden könnte. Als ginge es lediglich darum, das Klima nach eigenem Gusto angenehm zu gestalten, wie zu Hause mit dem Stellrad die Heizung herunterzudrehen. Das ist natürlich barer Unsinn. Das Klima wird sich so oder so weiterhin verändern – aus welchen Gründen auch immer. Gottseidank entzieht sich dieser Umstand auch dem Durchsetzungsbereich des Bundesverfassungsgerichts.

    Aber zumindest juristisch befinden wir uns inzwischen auf einem anderen Planeten. In dem Beitrag: „Vorsorgeprinzip: Schutzhaft für ein ganzes Land“ schrieb Achgut.com vor zwei Monaten:

    „Eines der Grundprinzipien des demokratischen Rechtsstaates heißt: Im Zweifel für den Angeklagten. Das Vorsorgeprinzip in seiner heutigen Auslegung kehrt diesen Grundsatz um. Der gut gemeinte und vernünftige Gedanke der Vorsorge ist in ein freiheitsfeindliches Konzept verwandelt worden. Auch am heutigen Tage wird die „Prävention“ beim Treffen der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten wieder als panzerbrechendes Argument herangezogen werden. Die Begründungen für einen Lockdown sind ja inzwischen schneller gewechselt worden als die Unterwäsche. Jetzt wo die Zahlen wieder sinken, müssen die vermuteten Eigenschaften auftretender Mutationen als Grund für die Rettung der Menschen vor sich selbst herhalten. Ein Argument für die Ewigkeit, denn Mutieren gehört nun mal zum Grundsatzprogramm von Viren. Nach Zero-Covid kommt dann Zero-CO₂. Von der Umweltpolitik salonfähig gemacht, zeigt die Corona-Politik das Vorsorgeprinzip endgültig als Schritt ins Totalitäre.“

    Nach Zero-Covid kommt dann Zero-CO₂: Der Verfasser hätte sich vor acht Wochen noch nicht vorstellen können, wie schnell diese Vorhersage eintreffen würde. In dem Urteil ist zwar zwischendrin auch einmal von „Abwägung“ und „Verhältnismäßigkeit“ die Rede; wie sehr solchen Sätzen aber zu trauen ist, zeigt die gegenwärtige vollkommen willkürliche und unverhältnismäßige Corona-Verbotsorgie, der bislang vom Bundesverfassungsgericht nicht Einhalt geboten wurde.

    Zurück unter die Knute von Hohepriestern und Päpsten
    Der ehemalige Chef des Umweltbundesamtes, Andreas Troge (CDU), empfahl schon vor vielen Jahren aus Gründen der Vorsicht, „Nichtwissen als gegen uns gerichtet zu betrachten“. Heute liest sich dieser Satz noch beängstigender als damals schon. Da die grundsätzliche Durchsetzung des Vorsorgeprinzips das Leben sofort zum Stillstand bringen würde, beschränkt man sich auf willkürlich ausgesuchte ideologische Steckenpferde. Und ein Bereich, in dem man nahezu das ganze Leben des Bürgers bevormundend regeln kann, ist der Klimaschutz, der nun auch mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts zur Staatsreligion befördert wird. Wir befinden uns auf dem strammen Weg zurück unter die Knute von Hohepriestern und Päpsten.

    Wenn ein Fabrikant oder Konsument künftig gegen ein Verbot eines lediglich vermutlich gefährlichen Produktes (siehe oben: „direkt oder indirekt mit CO₂-Emissionen verbunden“) verstößt, läuft er womöglich Gefahr, hart bestraft zu werden. „Dann sind wir auf dem Weg in ein anderes Universum“, schrieb der französische Nationalökonom Henri Lepage schon am 13. Januar 2001 in der FAZ. Seit heute ist der Marsch dieses Gedankens durch die Institutionen zumindest in Deutschland vollbracht.

    Es ist damit denkbar, dass jemand aus vorbeugenden Gründen eingesperrt wird. Mit dieser Entwicklung werde eine Grundlage der freien Gesellschaft und des Rechtsstaates ausgehöhlt. Die Zuschreibung einer Schuld werde zu etwas Künstlichem, zu einer Art willkürlicher Scheinjustiz. Auch der Bundesverfassungsrichter Winfried Hassemer ahnte schon vor vielen Jahren nichts Gutes: Er beklagte die Gefahr wachsender Willkür des Staates und entsprechende Tendenzen in der Entwicklung des deutschen Strafrechts. Der Jurist sah beispielsweise im Umweltstrafrecht „Neukriminalisierungen außerhalb eines Täter-Opfer-Bereichs“ sowie eine „flächendeckende Vorfeldkriminalisierung, bevorzugt über abstrakte Gefährdungsdelikte“.

    Bislang galt in Deutschland zumindest eine Frage als juristisch geklärt: Rechte haben können nur Menschen, genauer gesprochen: bereits geborene, lebende Menschen. Das Bürgerliche Gesetzbuch stellt genau dies gleich in Paragraph 1 fest: „Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.” Auch der Endpunkt dieser Rechtsfähigkeit ist klar bestimmt, indem nämlich Paragraph 1922 BGB den Übergang des Vermögens auf einen oder mehrere Erben im Todesfall regelt. Auf achgut.com schrieb Oliver Hartwich schon 2009 dazu sehr treffend:

    „Zwischen Paragraph 1 und Paragraph 1922 liegt das gesamte Leben, in dem der Mensch Kaufverträge schließen, ein Arbeitsverhältnis eingehen oder auch heiraten kann. Mit anderen Worten: Zwischen Geburt und Tod kann er Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen. Eigentlich ist das keine besonders bahnbrechende Erkenntnis, aber deutsche Juristen mögen es eben gerne präzise. Man denke nur an die berühmte Vorschrift aus dem Bundesreisekostengesetz von 1973: „Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet.”

    Zukünftige Generationen als Rechtsträger?
    Man muss kein Jurist sein, um den Sinn dieses klar umgrenzten Begriffs der Rechtsfähigkeit, also der Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein, zu verstehen. Wer noch nicht geboren oder bereits verstorben ist, kann keinerlei Verpflichtungen eingehen. Er kann keine Forderungen erheben; er kann keine Willenserklärungen abgeben; er kann keine vertraglichen Bindungen eingehen. Wer hingegen lebt, der kann und darf all dies tun.

    Es ist diese Privatautonomie, in der sich die Würde des Menschen spiegelt, die durch das Grundgesetz besonders geschützt ist. Man könnte auch sagen, dass Rechtsfähigkeit und Privatautonomie gerade aus dieser Menschenwürde erwachsen. Denn nichts wäre des Menschen unwürdiger, als nicht selbstbestimmt seine Angelegenheiten wahrnehmen zu können. Rechtsfähigkeit und Privatautonomie sind gemeinsam der wichtigste Ausdruck der Konzeption des freiheitlichen Rechtsstaates.

    So weit, so unstrittig. Doch gibt es seit langem von entsprechender Seite Gedankenspiele, den Kreis der Rechtsfähigkeit weiter zu ziehen. Zukünftige Generationen könnten ebenfalls als Rechtsträger anerkannt werden, argumentieren ihre selbsternannten irdischen Sachwalter. Dies wird häufig unter Verweis auf das Konzept der sogenannten Nachhaltigkeit getan, ein weiteres Wieselwort in dieser Debatte. Zur Begründung wird dabei angeführt, dass künftige Generationen in ihren eigenen Freiheitsrechten durch heutige Handlungen eingeschränkt würden. Folglich seien bei der Nutzung heutiger Ressourcen die Interessen jener künftigen Generationen zu berücksichtigen, insbesondere, wenn dies Auswirkungen auf die Umwelt hätte. Und genau dies hat heute wortwörtlich das Bundesverfassungsgericht getan.

    Es findet damit gleichzeitig eine Entmündigung und eine Anmaßung statt. Entmündigt wird die heutige Generation, denn ihr wird eine eigene Entscheidung, ihr Leben selbstverantwortlich zu führen, abgenommen. Zweitens maßt sich derjenige, der im angeblichen Interesse künftiger Generationen Forderungen erhebt, an, für eben jene Generationen sprechen zu können. Implizit treibt dieses Urteil auch einen Keil zwischen die ältere Generation, die sich als Kohlenstoff-Frevler schuldig gemacht hat, und diejenigen der jüngeren Generation, die den Verzicht auf den Schulunterricht als Methode zur Rettung des Klimas entdeckt haben.

    Paradoxer geht es nicht. Gerade die Sorge um das zarte Pflänzchen der Freiheit ist die beste Voraussetzung dafür, dass zukünftige Generationen in Freiheit und Wohlstand leben können. Es ist der inzwischen berühmte Konflikt zwischen denen, die Angst vor dem Ende der Welt haben, und jenen, die Angst vor dem Ende des Monats haben. Vor diesem Hintergrund ist das Prinzip der Freiheit der beste Garant für eine im Wortsinne nachhaltige, klimaschonende, erfinderische und kreative Gesellschaft und Entwicklung. Das Bundesverfassungsgericht scheint dieser Garant nicht mehr zu sein.


    https://reitschuster.de/post/bundesv...ima-vorbehalt/
    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: ::::::::::::::::::::::::::


    Der Entscheid des Gerichts erfreut nicht zufällig die linksorientierte Presse......


    Ökofaschismus im Tagesspiegel: Die gute Virendiktatur wäre auch eine gute Ökodiktatur

    Im „Tagesspiegel“ macht sich ein gewisser Max Tholl Gedanken zur Nützlichkeit dystopischer Stimmungen. Was in Merkels Virendiktatur schon ganz gut funktioniere, müsste auch ganz formidabel in einer Klimadiktatur hinhauen, meint der Totalitarist – und plädiert für das Schüren einer dystopischen Stimmung angesichts des von ihm als existent identifizerten „Ökozids“. Das Plädoyer für eine Rechnung der ganz anderen Art.
    Es gibt bekanntlich Leute, die immer rechthaben wollen. Und dann gibt es welche, die meistens rechthaben, ohne daß sie es wollen. Vor etwa einem Jahr habe ich gesagt, das Schlimmste an der sogenannten Pandemie (nach alleiniger Definition von „Pandemie“ durch die WHO 2009) sei gar nicht das Virus, sondern der Erkenntnisgewinn, den Regierungen anhand des Verhaltens der Masse in westlichen Demokratien haben werden bezüglich der Frage, in welchen Rahmen sich deren Denken hineinpressen läßt. Wer schon vorher den Verdacht hatte, daß es sich bei der mantraartig beschworenen Demokratie in westlichen Ländern um eine reine Showveranstaltung handeln könnte, weil diesen Demokratien die Demokraten fehlen, dem wurden durch die Coronakrise reichlich weitere Indizien dafür geliefert, daß er mit seinem Verdacht richtig liegen könnte. Es ist nämlich so: Damit der Demokrat als Demokrat wirken kann, müsste er informiert sein. Da er sich jedoch aus einer Vielzahl von Gründen lieber aus immer denselben Quellen informieren läßt, anstatt sich aktiv um seine Informiertheit zu kümmern, wird er steuerbar. Zumal dann, wenn die Quellen, aus denen das strömt, was er hernach für seine Informiertheit hält, mehr oder weniger gleichgeschaltet sind.
    Außerdem sage ich seit Jahren, daß das, was sich politisch durchsetzen läßt, im Grunde vom Selbstbild abhängt, das der desinformierte Bürger von sich hat. Es reicht durchaus, daß er sich für informiert hält, um ihm durch ständige Bauchpinseleien zu suggerieren, seine Meinung zähle – und daß die Welt ein besserer Ort wäre, dächten alle so wie er. Tatsächlich informiert sein muß er dazu nicht. Das wäre sogar äußerst kontraproduktiv im Sinne derer, die ihn lediglich verwalten wollen. Der Grundtenor, welcher dem Souverän ständig eingehämmert wird, ist zusammengefaßt der folgende: Du bist wichtig, auf dich kommt es an, deine Meinung zählt, die Welt muß wissen, was dir gefällt („gefällt mir“), du bist gleichberechtigt, deine Meinung ist gleichberechtigt, bring dich ein, mach´ mit, du hast Ansprüche, dir gehört dein E-Mail Provider („mein gmx“), eine Möbelhauskette („mein Möbelhaus“), eine Versicherungsgesellschaft („meine Versicherung“) usw.usf. – und die zu Aktivisten mutierten Journalisten sind deine Freunde, weil sie dir niemals sagen, was du zu müssen haben sollst, sondern sich bei dir immer über ein recht durchsichtiges „wir“ einschleimen. („Wir müssen, „wir“ brauchen, „wir“ dürfen nicht). In Wahrheit ist dieses ubiquitäre „Wir“ nichts weiter als ein trojanisches Pferd.
    Unzweifelhaft sind „wir“ in der „Pandemie“ inzwischen an dem Punkt angelangt, an dem das trojanische Pferd bereits im Innenhof der demokratischen Festung steht, die Klappen aufgehen – und die „Wir“-Sager aus dem Inneren der hölzernen Monstrosität heraus schwer bewaffnet den Innenhof fluten, um denen „das Maul zu stopfen“, denen jetzt erst auffällt, daß die „Wir“-Sager immer „Ihr“ gemeint hatten, wenn sie „Wir“ sagten.
    Das trojanische Pferd aus der griechischen Mythologie ist auch bekannt als Danäergeschenk. Daher der Satz: „Ich fürchte die Danäer, auch wenn sie Geschenke bringen“. Um einen der übelsten Danäer aus dem Bauch des trojanischen Gegenwartspferdes handelt es sich bei Max Tholl, dem Kommentator im „Tagesspiegel„. Er – als Teil des herbeihalluzinierten „Wir“ – erklärt „uns“, warum die Debatte um den „Ökozid“ nützlich sein soll.

    Gleichberechtigt: Genozid und Ökozid

    „Umweltzerstörung auf einer Stufe mit Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit? Die Forderung bekommt zunehmend politischen Rückhalt. Mehrere europäische Staaten wie Spanien, Schweden oder die Benelux-Länder wollen Ökozid als internationales Verbrechen durchsetzen, auch das EU-Parlament unterstützt ein solches Vorgehen, und selbst der Papst deklarierte Ökozid als eine katholischen Sünde. Im Juni will das Netzwerk „Stop Ecocide“ nun eine konkrete juristische Definition des Begriffes präsentieren, die als Entscheidungsbasis dienen soll.“ – finde den Fehler: „Mehrere europäische Staaten … wollen“. Ganz übler Taschenspielertrick. Staaten haben keinen Willen. Gewisse „die Menschen“ in gewissen Staaten haben einen. Und diese gewissen „die Menschen“ gälte es zu identifizieren. Das hätte Tholl auch fast getan, und zwar in der Zwischenüberschrift über dem hier zitierten Absatz. Aber eben nur fast. „Ein internationales Netzwerk will, dass „Ökozid“ auf eine Stufe mit Völkermord gestellt wird.“ Woraus besteht ein internationales Netzwerk, das etwas will? Ebenfalls aus Personen, die etwas wollen. Wer nicht „stocktotalitäre Neunmalkluge“ schreiben will, der schreibt eben von Staaten und Netzwerken. Tholl ist selbst stocktotalitär, wie sich noch herausstellen wird.

    Der stocktotalitäre Besserwisser beim „Tagesspiegel“

    Die französische Nationalversammlung habe kürzlich dafür votiert, den Straftatbestand des „Ökozids“ einzuführen. Angestrebt sei, „Umweltzerstörung“ künftig mit Geldstrafen bis zu mehreren Millionen oder Haft bis zu zehn Jahren zu sanktionieren. Die „böse“ französische Opposition jedoch sei quasi ein Verein zurückgebliebener Fortschrittsverhinderer.
    Tholl: „Die Opposition nennt das Vorhaben einen „Sprachmissbrauch“, der in eine „normative Hölle“ führe. In Frankreich und auf internationaler Ebene streiten sich nun Jurist:innen über den Begriff Ökozid und dessen juristische Konsequenzen. Auch wenn sich noch keine Umweltsünder in Den Haag verantworten müssen, erzeugt die Diskussion bereits die notwendige Dringlichkeit.“ – Was diesbezüglich eine notwendige Dringlichkeit ist, weiß Max Tholl natürlich, weil: Die Wissenschaft!

    Der Totalitarist vom „Tagesspiegel“: „Dazu bedarf es eigentlich keines Justizthrillers, ein Blick auf die wissenschaftliche Evidenz sollte schon reichen„. – Da reicht meinemeinen ein Blick, um zu erkennen, daß Tholl in der Lage ist, mit einem Blick zu erkennen, was ihm persönlich gefällt. Es ist nämlich so, daß ein Blick nicht ausreicht, um wissenschaftlich irgendetwas zu erkennen, sondern daß es vieler Blicke in die unterschiedlichsten wissenschaftlichen Publikationen bedarf, um zu erkennen, daß es diese wissenschaftliche Evidenz für einen menschlich verschuldeten „Ökozid“ nicht gibt. Es gibt noch nicht einmal einen „Ökozid“, sondern allenfalls lokal begrenzte Eingriffe des Menschen, die für eine gewisse Zeitspanne das Ökosystem verletzen. Und das auch nur unter der Voraussetzung, daß man den Menschen als natürlichen Bestandteil des gesamten Ökosystems aus demselben herausrechnet. Daß der Mensch mit seinen spezifischen Eigenarten so sehr Teil des Ganzen sein könnte wie alles andere, scheint ein Gedanke zu sein, den einer wie Tholl nicht denken kann oder nicht denken will, womöglich deswegen nicht, weil ihm ein solcher Gedanke nicht gefällt. „Mein gmx“, „meine Gedanken“, „meine Überzeugungen, „mein Willen“ usw.usf. – und: es gibt keine objektive Wahrheit. Auch ein Tholl konstruiert sich seine Realität selbst (1. Axiom der Sozialpsychologie).
    Max Tholl: „Es kann nur guttun, dem mangelnden Bewusstsein für die Klimakrise mit etwas dystopischer Stimmung nachzuhelfen.„. – Nein. Es kann nur guttun, dem mangelnden Bewußtsein für die Freiheitskrise in der demokratischen Showveranstaltung ein bißchen nachzuhelfen, indem man ausschließlich solche Typen wie Tholl in eine dystopische Stimmung schickt. Und zwar in eine sehr persönliche. So geht die Rechnung, wenn hernach das Ergebnis stimmen soll.

    https://www.journalistenwatch.com/20...esspiegel-die/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  5. #125
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.625

    AW: Verbotspartei (Die Grünen) will weiter verbieten

    Dass Grüne vom Wahnsinn befallen sind, zeigt eine Begebenheit aus Österreich........


    "Männer müssen Raum verlassen": Empörung über grüne Forderung
    Eine Satzung der grünen Studentenvertretung “Gras” sorgt jetzt für Wirbel an österreichischen Unis. Demnach sollen Männer jederzeit den Raum verlassen müssen, wenn das eine anwesende Person verlangt. “Die Gras hat Gleichberechtigung nicht verstanden”, kritisieren deswegen liberale Hochschulgruppen.
    Demnach heißt es unter Paragraph 47 in der Satzung der Grünen Hochschulvertreter (jene Vereinigung, in der auch NR Sigi Maurer ihre ersten politischen Erfahrungen gesammelt hat): “Auf allen Versammlungen und Veranstaltungen der Partei kann von einer anwesenden FLINT*-Person (Anm: FLINT bedeutet Frauen, Lesben, Inter, Nonbinär, Trans) jederzeit und ohne Begründung ein Safe Space verlangt werden. Wird ein Safe Space verlangt, haben für dessen Dauer alle anwesenden Cis-Männer den Raum zu verlassen.” Im Klartext: Männer müssen sofort den Raum verlassen, wenn Nicht-Männer das wollen.” Ist das fair?

    "Gleichberechtigung heißt nicht, dass manche Gruppen über andere gestellt werden."
    In dem bei Studenten beliebten sozialen Netzwerk “Jodel” sorgte die Passage für ordentlich Wirbel. “Alter, Gras, löscht’s den Absatz aus eurer Verordnung bitte. Das kann echt nicht euer ernst sein”, schreibt dort ein Student. “So etwas sexistisches habe ich lange nicht mehr gesehen.”

    Auch die NEOS-nahe liberale Hochschulgruppe JUNOS zeigte sich entsetzt: “Die Gras hat Gleichberechtigung nicht verstanden! Das zeigt dieser Auszug ihrer eigenen Parteisatzung, in dem sich die extremistische Ideologie der Partei offenbart. Wir kämpfen jedenfalls weiterhin für Gleichberechtigung, das heißt aber nicht, dass manche Gruppen über andere gestellt werden.”

    https://exxpress.at/maenner-muessen-...ene-forderung/


    ....Man stelle sich vor, Männer würden verlangen, dass Frauen und Diverse den Raum verlassen müssen. Und da wundern sich die Damen, dass sie seit Jahrtausenden unterdrückt werden?
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  6. #126
    Registriert seit
    12.03.2010
    Beiträge
    18.843
    Blog-Einträge
    1

    AW: Verbotspartei (Die Grünen) will weiter verbieten

    Eine Satzung der grünen Studentenvertretung “Gras” sorgt jetzt für Wirbel an österreichischen Unis. Demnach sollen Männer jederzeit den Raum verlassen müssen, wenn das eine anwesende Person verlangt.
    Vielleicht sollte man „müssen" durch „dürfen" ersetzen, denn wer wollte schon mit solchen „Diversen" und „Frauen" in einem Raum bleiben wollen.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  7. #127
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.625

    AW: Verbotspartei (Die Grünen) will weiter verbieten

    Wie sehr bereits viele Bürger von der grünen Idiotie befallen sind, zeigt dieses Beispiel aus den USA........

    „Für den Planeten!“ Rezepte-Seite streicht Rindfleisch

    Roastbeef, Rinderschmorbraten, Irish Stew, Geschmorte Ochsenbacken, Deftige Gulaschsuppe, Tafelspitz, Carpaccio ...

    Wer wissen will, wie man diese Gerichte zubereitet, wird an vielen Stellen im Internet fündig, aber NICHT mehr auf Epicurious, einer der populärsten Rezepte-Seiten der USA.

    Rindfleisch verboten.

    Der Grund: nicht der Geschmack. Es geht um mehr, viel mehr. Den Planeten.

    Weil Kühe (vor allem beim Rülpsen) das Treibhausgas Methan ausstoßen, verzichtet die Rezepte-Seite künftig auf Rindfleisch in jeder Form.

    Blumenkohlkeile statt T-Bone-Steaks
    Bei der Maßnahme gehe es „um Nachhaltigkeit, darum, einem der schlimmsten Klima-Täter der Welt keinen Platz zu geben“, formulieren die Betreiber der Seite, die zum Condé-Nast-Imperium (Vogue, GQ, Glamour) gehört.

    Und verkünden: „Wir betrachten diese Entscheidung nicht als Anti-Rindfleisch, sondern als Pro-Planet!“

    https://www.bild.de/lifestyle/essen-...4852.bild.html
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  8. #128
    Registriert seit
    20.07.2015
    Beiträge
    3.241

    AW: Verbotspartei (Die Grünen) will weiter verbieten

    Die Rezeptseite sollte auch auf User verzichten da die CO2 ausstoßen... Schaltet man die Website ab die Speicherplatz /Traffik braucht, spart man auch Co2 ein.

  9. #129
    Registriert seit
    01.11.2007
    Beiträge
    10.321

    AW: Verbotspartei (Die Grünen) will weiter verbieten

    Zitat Zitat von Narima Beitrag anzeigen
    Die Rezeptseite sollte auch auf User verzichten da die CO2 ausstoßen... Schaltet man die Website ab die Speicherplatz /Traffik braucht, spart man auch Co2 ein.
    Es ist einfacher auf Kosten anderen "gutes" zu tun. Ich glaube sogar, das ist deren Geschäftsmodell.
    Geändert von abandländer (03.05.2021 um 06:28 Uhr)
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

    Kalifatslehre. Darum geht es.


  10. #130
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.625

    AW: Verbotspartei (Die Grünen) will weiter verbieten

    Die Armut grassiert in Deutschland. Seit der Agenda-Politik Schröders sind zig Millionen Menschen in die Armut abgerutscht. Das interessiert die Politik nicht im geringsten. Stark steigende Lebenshaltungskosten setzen immer mehr Menschen zu. Eine Verdoppelung des Strompreises, rasant steigende Mieten und natürlich eine Inflation die weit höher ist, als die offiziellen Zahlen glauben machen. Oft sind Sonderangebote in den Lebensmittelläden die einzige Möglichkeit bis zum Monatsende etwas zu essen zu haben. Das wollen nun die Grünen unterbinden.....

    Grüne wollen Billig-Preise für Lebensmittel verbieten

    Die Grünen drängen darauf, dass Lebensmittel nicht mehr zu Preisen verkauft werden dürfen, die unter den Produktionskosten liegen. Bauern könnten nicht von Billigpreisen leben, sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der Grünen, Katharina Dröge, dem Nachrichtenportal T-Online.

    Die Reform des Agrarmarktstrukturgesetzes, die am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden soll, geht den Grünen nicht weit genug.
    Das Gesetz von Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) soll Landwirte und andere Lebensmittellieferanten besser davor schützen, von großen Handelsketten unter Druck gesetzt zu werden. Teil des Plans ist es, eine Preisbeobachtungsstelle einzurichten, die sowohl die Produktionskosten als auch die Verbraucherpreise im Blick behält. Die Grünen wollen zu niedrige Preise dann auch gleich verbieten........... https://www.mmnews.de/wirtschaft/164...ttel-verbieten

    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •