Der Artikel ist schon aus dem Jahr 2004. Ich stelle ihn trotzdem ein, da ich denke, dass das Thema nach wie vor aktuell ist und sich die Situation seitdem nicht geändert hat.
Deutschland erlaubt muslimischen Ehemännern Polygamie und "Familiennachzug" von Zweit- Dritt-, und Viertfrauen.


Auch die Zweitfrau darf bleiben

"Muslimische Zweitfrauen fallen oft durch Gesetzeslücken. Denn grundsätzlich wird die Polygamie in Deutschland geächtet. Nun hat ein rheinland-pfälzisches Gericht einer irakischen Zweitgattin Aufenthaltsrecht zugesprochen - aus humanitären Gründen..."


http://www.taz.de/1/archiv/?id=archi...04/03/30/a0100