Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
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  1. #1

    Icon8 Ein Rechtsstaat, der das Recht nicht achtet.....

    ....so etwa hat es Bernd Lucke in einer Rede beschrieben.

    Jeder relativ gut verdienende Arbeitnehmer stellt sich doch immer öfter die Frage, warum er seinem Sohnemann nicht mal so nebenher ein schickes Auto kaufen kann und sich ebensowenig eine neue Bleibe leisten kann, wenn die eigeneWohnung zu klein wird.
    Wie machen das die vielen "Geschäftsleute" deren Kinder, kaum volljährig bereits ein nagelneues Auto besitzen können, während es bei anderen gerade mal für die Kosten des Führerscheins reicht.....

    Hier des Rätsels Lösung, oder eben nur eine von vielen:

    http://www.lampertheimer-zeitung.de/...n/12841296.htm

    ...und wenn man dan mal erwischt wird, gibts eben ne lasche Bewährungsstrafe, während der autochthone Steuer-Betrüger knallhart mit Haftstrafe rechnen muss, auch wenn es "nur " um ein paar tausend Euro geht......
    Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen (G. Orwell)

  2. #2
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    AW: Ein Rechtsstaat, der das Recht nicht achtet.....

    Ob der aus Pakistan stammende Angeklagte die ganze Tragweite erkannt hat, ist zweifelhaft. „Er war nur ein kleines Rad“, sagte der Staatsanwalt. Aber auch „ein kleines Rad ist nötig, damit das Räderwerk funktioniert“. Verteidiger Fred Sagert bezeichnete seinen Mandanten als „Marionette“. Der habe nicht gewusst, um was es geht.


    Also ein Dummkopf der zu dämlich ist seine strafbaren Handlungen zu erkennen? Aber wie war das doch noch gleich?

    http://de.wiktionary.org/wiki/Unwissenheit_sch%C3%BCtzt_vor_Strafe_nicht
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Ein Rechtsstaat, der das Recht nicht achtet.....

    Nimm es mir bitte nicht übel, wenn ich meine Meinung dazu äußere. Aber ich höre oft bei Arbeitnehmern einen gewissen Neid gegenüber Selbstständigen heraus. Ich bin selber schon seit vielen Jahren selbstständig und möchte folgende Fragen stellen: Wenn die Selbstständigen es doch so viel besser haben als Angestelle, bist Du auch bereit 350-600 Euro Krankenversicherung im Monat zu zahlen pro Person (Kinder werden nicht über Eltern mitversichert)? Bist Du auch bereit auf Deinen bezahlten Urlaub zu verzichten und auch am Wochenende zu arbeiten? Bist Du auch bereit auf staatliche Rente zu verzichten und selber für Dein Alter vorzusorgen? Bist Du auch bereit auf Lohnvorzahlung im Krankheitsfall zu verzichten und Dir Krankheit gar nicht leisten zu können? Bist Du auch bereit auf festes Gehalt zu verzichten? Bist Du? Dann werde doch auch Unternehmer und profitiere von den großen Vorteilen!
    Zum Thema Steuern: Deutschland gilt im Ausland als Hochsteuerland. Man sollte sich vielleicht lieber mal fragen, ob es überhaupt gerechtfertigt ist, dass Politiker das Volk mit Steuern dermaßen ausplündern, anstatt härtere Strafen für vermeintliche Steuerhinterzieher zu verlangen. Wenn ich nach Großbritannien oder in die Schweiz umziehen würde, würde ich viel weniger Steuern zahlen als ich in Deutschland zahle, das finde ich ungerecht.
    Islamkritik ist kein Rassismus!

    Arthur Schopenhauer über den Koran: "...ich habe keinen einzigen wertvollen Gedanken darin entdecken können.“


  4. #4

    AW: Ein Rechtsstaat, der das Recht nicht achtet.....

    Dabei wäre noch hinzuzufügen, wie viele Unternehmer haben eine 7 Tage Woche tragen volles Risiko bei Einzelunternehmen, mittlerweile haften sie auch bei Kapitalgesellschaften mit ihrem privaten vermögen, weil sie sonst gar keine Kredite mehr bekommen. Haben häufig Jahre lang keinen Urlaub usw. Nebenbei bin ich 27 jahre selbstständig gewesen dabei immer mit einem Bein im Knast. Wie schnell passiert ein Arbeitsunfall, der dem Unternehmer zur last gelegt wird, es sei denn er kann sich hundertprozentig distanzieren. Schon bei grober Fahrlässigkeit, wie schnell kann das passieren, reine Auslegungssache der Richter, sitzt der Unternehmer im Knast nicht unter 2 Jahren...
    Bin gegen jede Form extremistischer Gewalt dabei unerheblich aus welchem Lager.

  5. #5
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    AW: Ein Rechtsstaat, der das Recht nicht achtet.....

    Zitat Zitat von Antonia Beitrag anzeigen
    Nimm es mir bitte nicht übel, wenn ich meine Meinung dazu äußere. Aber ich höre oft bei Arbeitnehmern einen gewissen Neid gegenüber Selbstständigen heraus. Ich bin selber schon seit vielen Jahren selbstständig und möchte folgende Fragen stellen: Wenn die Selbstständigen es doch so viel besser haben als Angestelle, bist Du auch bereit 350-600 Euro Krankenversicherung im Monat zu zahlen pro Person (Kinder werden nicht über Eltern mitversichert)? Bist Du auch bereit auf Deinen bezahlten Urlaub zu verzichten und auch am Wochenende zu arbeiten? Bist Du auch bereit auf staatliche Rente zu verzichten und selber für Dein Alter vorzusorgen? Bist Du auch bereit auf Lohnvorzahlung im Krankheitsfall zu verzichten und Dir Krankheit gar nicht leisten zu können? Bist Du auch bereit auf festes Gehalt zu verzichten? Bist Du? Dann werde doch auch Unternehmer und profitiere von den großen Vorteilen!
    Zum Thema Steuern: Deutschland gilt im Ausland als Hochsteuerland. Man sollte sich vielleicht lieber mal fragen, ob es überhaupt gerechtfertigt ist, dass Politiker das Volk mit Steuern dermaßen ausplündern, anstatt härtere Strafen für vermeintliche Steuerhinterzieher zu verlangen. Wenn ich nach Großbritannien oder in die Schweiz umziehen würde, würde ich viel weniger Steuern zahlen als ich in Deutschland zahle, das finde ich ungerecht.
    Es kommt immer darauf an, in welcher Branche du selbständig bist und wie erfolgreich damit. Wenn du zum Beispiel im Putzgewerbe Leute vermietest und erfolgreich bist, kannst du dir sogar Luxusurlaube leisten. Ich kenne einen Fall.

    Wenn du Mediziner bist, profitierst du von der gemeinschaftlichen Altersvorsorge der Ärzte, die bei geringer Einzahlung eine Versorgung sicherstellt, die mit Pensionen konkurrieren kann. Solltest du nur teilweise selbständig agieren, zum Beispiel im Krankenhaus in einer Professorenstelle, so werden Dir die Arbeitsmittel, die Du für Deine Privattätigkeit benötigst, für einen symbolischen Betrag zur Verfügung gestellt, man könnte aber auch sagen, für die Kaffeekasse des Krankenhauses. Mehr ist es nämlich nicht. Diese Berufe gehören aber zu den geschützten Berufen, die sich mit altem Standesrecht immer noch abschotten und die sich einkommensreduzierende Konkurrenz nicht nur durch das Honorarrecht, sondern auch durch die Niederlassungsbeschränkungen vom Leibe halten.

    Es kommt immer darauf an, in welcher Branche du in welcher Weise erfolgreich bist. Je reeller die Arbeit ist und je mehr sie von Dir selber in Eigenleistung erbracht wird und je mehr sich der Preis für diese Eigenleistung am Markt orientiert, desto ärmer bist du dran. Wenn sich klassische Angestelltenberufe selbständig machen, so macht nicht der nun Selbständige den wahren Profit.

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Zitat Zitat von von Nettelbeck Beitrag anzeigen
    Dabei wäre noch hinzuzufügen, wie viele Unternehmer haben eine 7 Tage Woche tragen volles Risiko bei Einzelunternehmen, mittlerweile haften sie auch bei Kapitalgesellschaften mit ihrem privaten vermögen, weil sie sonst gar keine Kredite mehr bekommen. Haben häufig Jahre lang keinen Urlaub usw. Nebenbei bin ich 27 jahre selbstständig gewesen dabei immer mit einem Bein im Knast. Wie schnell passiert ein Arbeitsunfall, der dem Unternehmer zur last gelegt wird, es sei denn er kann sich hundertprozentig distanzieren. Schon bei grober Fahrlässigkeit, wie schnell kann das passieren, reine Auslegungssache der Richter, sitzt der Unternehmer im Knast nicht unter 2 Jahren...
    Die Unternehmer, die ich kenne, sind eigentlich Angestellte in ihrem Unternehmen. Ihr Unternehmen gehört eigentlich niemandem wirklich mehr und die Haftung beschränkt sich auf die Einlage. Diese Unternehmensform nennt sich GmbH und ist sehr verbreitet.

  6. #6

    AW: Ein Rechtsstaat, der das Recht nicht achtet.....

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    .......Die Unternehmer, die ich kenne, sind eigentlich Angestellte in ihrem Unternehmen. Ihr Unternehmen gehört eigentlich niemandem wirklich mehr und die Haftung beschränkt sich auf die Einlage. Diese Unternehmensform nennt sich GmbH und ist sehr verbreitet.

    So stimmt das nicht und vor allem ist die Haftung des geschäftsführenden Gesellschafters nicht zu verachten.

    Der Eingangsbeitrag bezieht sich auf Umsatzsteuerbetrug von zugezogenen "Fachkräften (TM)".

  7. #7
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    AW: Ein Rechtsstaat, der das Recht nicht achtet.....

    Zitat Zitat von John Rambo Beitrag anzeigen
    So stimmt das nicht und vor allem ist die Haftung des geschäftsführenden Gesellschafters nicht zu verachten.

    Der Eingangsbeitrag bezieht sich auf Umsatzsteuerbetrug von zugezogenen "Fachkräften (TM)".
    Die Haftung ist, sofern kein betrügerisches Handeln dahintersteckt, auf die Höhe der Einlage begrenzt.


    Zum Eingangsbeitrag zurückzukommen:

    Wenn es jetzt kein Mitglied eines gut organisierten internationalen Verbrecherrings wäre, wäre er mit den Steuerforderungen erledigt. Ist er aber nicht. Unser Problem ist, daß mit der Zuwanderung unser Land mit mafiosen Strukturen zersetzt und unterlaufen wird. Das wirkt sich auch auf Urteile aus. Das, was dem Herren wehgetan hätte, wurde nicht gefällt, weil es sonst dem Richter wehgetan hätte. Der Rest ist für diesen Herren unerheblich. Er wird von seiner Firma bezahlt.

  8. #8

    AW: Ein Rechtsstaat, der das Recht nicht achtet.....

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Die Haftung ist, sofern kein betrügerisches Handeln dahintersteckt, auf die Höhe der Einlage begrenzt......

    Haftung Geschäftsführer / Gesellschafter GmbH

    Entgegen der allgemeinen Auffassung, mit Gründung der GmbH wäre die Haftung allein auf das Stammkapital der GmbH beschränkt, ergeben sich in einer Krisensituation des Unternehmens u. U. umfangreiche Risiken für den Geschäftsführer und den Gesellschafter der GmbH.

    Spätestens zu Beginn seiner Tätigkeit sollte sich der Geschäftsführer einer GmbH in der Krise genau beraten lassen. Die Nicht-Feststellung eines Insolvenzgrundes sollte geprüft werden. Insbesondere in der Krise sollte der Geschäftsführer seine Pflichten genau beachten und sorgfältig dokumentieren.

    Bei Nichtbeachtung drohen zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen und damit finanzielle Gefahren durch die eigene, persönliche Haftung.

    Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und fordern Sie ein Angebot an. In Zusammenarbeit mit Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern nehmen wir uns Ihres Problems an und versuchen, eine für Sie zufriedenstellende Regelung zu finden.

    Geschäftsführer
    » Allgemeine Feststellung

    Der Geschäftsführer haftet (gegenüber der GmbH, gegenüber den Gesellschaftern und gegenüber Dritten), wenn er die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes vorsätzlich und fahrlässig verletzt! § 43 GmbHG www.existenzgruender.de
    » Zivilrechtlich zum Schadensersatz verpflichtet

    Sofern der Geschäftsführer seine Pflichten verletzt, ist er der Gesellschaft (§ 43 Abs. 2 GmbHG) aber auch Dritten gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet. Kommt es zur Insolvenz, wird der Insolvenzverwalter diese Ansprüche der Gesellschaft und den Gesamtschaden der Gläubiger ( § 92 InsO ) zugunsten der Insolvenzmasse geltend machen.
    » Strafrechtliche Sanktionen

    ● Insolvenzverschleppung § 84 GmbHG
    ● Gläubigerbegünstigung nach § 283 c StGB
    ● Nichtzahlung der Sozialversicherungsabgaben § 266 a StGB

    Beispiele für eine persönliche Haftung
    » Werden keine Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung) abgeführt, haftet der Geschäftsführer u. U. in Höhe des Arbeitnehmeranteils persönlich.
    » Werden Steuern der Gesellschaft (Körperschafts- / Gewerbesteuer / Lohnsteuer für Mitarbeiter) nicht gezahlt, haftet der Geschäftsführer u. U. persönlich §§ 34 + 69 AO

    Auch eine verschuldensabhängige Haftung für Umsatzsteuer ist zu beachten. www.frankfurt-main.ihk.de
    » Aufnahme zusätzlicher Kredite, ohne die völlige Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft anzugeben

    Weitere Beispiele einer persönlichen Haftung
    » Verletzen Mitarbeiter ihre Pflichten - haftet der Geschäftsführer u. U. persönlich.
    » Hat ein Vertragspartner berechtigte Ansprüche aus Lieferungs- und Leistungsverträgen wegen fehlerhafter Arbeiten - oder weil vereinbarte Arbeiten nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen - haftet der Geschäftsführer u. U. auch persönlich, wenn er Sorgfaltspflichten nicht beachtet hat.
    » Ist der Geschäftsführer zugleich Gesellschafter, kann er haften, wenn er Firmen- und Privatkonten nicht hinreichend trennt (Durchgriffshaftung)
    » Für die Ein-Personen-GmbH gilt außerdem: Beim Verkauf von Geschäftsanteilen besteht für den Geschäftsführer eine fünfjährige Nachhaftung. § 736 Abs. 2 BGB in V. m. § 160 Abs. 1 HGB
    » Falsche Prospektangaben (Prospekthaftung)
    » Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht

    Haftungsrisiken für den GmbH-Geschäftsführer einschränken
    » siehe hierzu z. B. Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie www.existenzgruender.de

    Gesellschafter
    Ist der Geschäftsführer zugleich Gesellschafter, kann er haften, wenn er Firmen- und Privatkonten nicht hinreichend trennt (Durchgriffshaftung)
    » Beim Verkauf von Geschäftsanteilen besteht für den Gesellschafter eine fünfjährige Nachhaftung. § 736 Abs. 2 BGB in V. m. § 160 Abs. 1 HGB
    » Haftung z. B. des Gesellschafters als „faktischer Geschäftsführer“

    Für Personen, die wesentlich Einfluss auf die Geschäftsführung ausüben kann aufgrund des Rechtsinstrumentes des so genannten „faktischen Geschäftsführers“ eine Haftung begründet werden. Handelt ein Dritter wie ein Geschäftsführer, so muss er sich u. U. auch wie ein Organmitglied verantworten.

    Zusätzlich zu einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit kann ein „faktischer Geschäftsführer“ auch persönlich z. B. bei Insolvenzverschleppung in Anspruch genommen werden.



    Hoffmann Unternehmensberatung

    Das zum Einen, zum Anderen verlangen Banken auch oft noch persönliche Bürgschaften des geschäftsführenden Gesellschafters. Der einzig sichere Hafen ist eine treue Frau und Gütertrennung, aber darauf würde ich heute nicht mehr spekulieren.

  9. #9

    AW: Ein Rechtsstaat, der das Recht nicht achtet.....

    [QUOTE=Antonia;1545255]Nimm es mir bitte nicht übel, wenn ich meine Meinung dazu äußere.

    Wen meinst Du damit?
    Hier darf jeder seine Meinung äussern, aber ich glaube, da geht es gerade am Thema vorbei.....
    Ich meinte nicht die Freiberufler in "ehrlichen" Berufen, sondern die anderen "Berufszweige" und die Geldquellen , die wie im Artikel nicht durch Arbeit und Risiken der freiberuflichen Tätigkeit genutzt werden.
    Deine Argumente kann ich sehr gut nachvollziehen, da mein Mann ebenfalls zeitweise Freiberufler bzw. Selbständiger war.... daher kenne ich auch die Risiken, die man hat , gerade, wenn eine ganze Familie dran hängt ( z. b. Versicherungen, die nicht bezahlbar oder extrem teuer sind , etc.)
    ...solange das Geschäft läuft, schein alles in Ordnung, aber wehe, wenn es bergab geht, dann stürzt die ganze Familie und kein soziales Netz fängt dich auf.
    Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen (G. Orwell)

  10. #10

    AW: Ein Rechtsstaat, der das Recht nicht achtet.....

    Genau so sieht es aus. Egal ob Einzelunternehmen oder 1 Mann GmbH oder kleine GmbH wie viele Handwerksbetriebe heute aufgestellt sind. Werden Kredite benötigt, ob nun Wirtschaftsflaute, Rezession oder Investition. die Bank will sehen ob Eigenkapital vorhanden ist. Sonst gibs keine Kredite. Die Zeiten, wo der Unternehmer lediglich mit seiner Einlage haftet, sind lange vorbei. Daher sind Unternehmer in so fern besser beraten wenn Gütertrennung festgelegt wurde. So bleibt der Ehepartner von einer eventuellen Pleite verschont wenn er die Kredite nicht mit unterschrieben hat. Beliebt sind bei Banken auch immer das eintragen einer Grundschuld bei immobilienbesitz. Häuig fatal für den Unternehmer.
    Bin gegen jede Form extremistischer Gewalt dabei unerheblich aus welchem Lager.

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