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  1. #51
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    AW: Wahlbetrug!

    Bremerhaven: AfD und BIW decken gravierende Wahlfehler auf

    Redaktion

    Die Wählervereinigung »Bürger in Wut« (BIW) geht nun schon das dritte Mal in Folge juristisch gegen das amtliche Wahlergebnis in der Seestadt Bremerhaven, einer SPD-Hochburg seit vielen Jahrzehnten, vor. Beim ersten Mal im Jahre 2007, wo die BIW mit nur einer einzigen Stimme an der Fünf-Prozent-Sperrklausel gescheitert sein sollten, errangen diese höchstrichterlich eine Wiederholung der Landtagswahl in nur einem Wahlbezirk. Jetzt haben AfD und BIW wegen festgestellter Mängel höchstrichterlich einen Einblick in alle Stimmzettel erhalten und erneut eklatante Wahlfehler aufgedeckt.
    In der Seestadt Bremerhaven, wo die Sozialdemokraten seit Ende des Zweiten Weltkrieges politisch den Ton angeben – aktuell in einer großen Koalition mit der CDU – darf der Wähler seit der Reform im Jahre 2011 fünf Stimmen an die Parteien vergeben oder auf die einzelnen Kandidaten verteilen. Entsprechend bekommt jeder Wähler dort ein mehrseitiges Stimmheft anstatt eines Wahlzettels zum Verteilen seiner fünf Stimmen ausgehändigt.

    Von den vielen Wahlhelfern (zumeist Schülerinnen und Schüler) wurden nach dem Urnengang am 10. Mai 2015 die verteilten Stimmen aus den Stimmheften in einen Computer übertragen. Die Stimmhefte wurden in der Folge nummeriert und versiegelt in rund 190 Umzugskartons abgelegt und eingelagert.

    Jetzt haben Vertreter von AfD und BIW anhand von Computer-Ausdrucken in Form von Excel-Tabellen (Niederschrift zur Wahl) überprüft, ob die in den Computer eingegebenen Stimmen mit den Kreuzen in den jeweils mehr als 32 000 Stimmheften übereinstimmen. Die Vertreter der AfD nahmen dabei die Stimmhefte zur Bürgerschaftswahl und die Vertreter der BIW die Stimmhefte zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung (Kommunalparlament) ins Visier.


    Der Spitzenkandidat der Alternative für Deutschland (AfD), Thomas Jürgewitz, verpasste den Einzug in die Bremische Bürgerschaft / Landtag mit rund 50 Stimmen oder zehn Wählern (4,97 Prozent). Den BIW fehlten für das vierte Mandat in der Stadtverordnetenversammlung, und somit für den Fraktionsstatus, 75 Stimmen oder rund 15 Wähler.

    Übrigens wurde die Anzahl von benötigten Mandaten für den Fraktionsstatus kurz nachdem die BIW im Jahre 2007 mit drei Mandatsträgern in das Kommunalparlament eingezogen waren, auf Vorschlag des damaligen Stadtverordnetenvorstehers Artur Beneken (SPD), also von der Politik, von bisher drei auf jetzt vier Mandate hochgesetzt– ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Der 76-jährige Beneken befindet sich aktuell nicht etwa im Ruhestand, sondern ist derzeitiger Chef des Sail-Organisationskomiteesin Bremerhaven.

    Bei der jetzt abgelaufenen Überprüfung (Grobsichtung) der Stimmhefte im Stadthaus in Bremerhaven hatten die Parteien nur drei Werktage Zeit, um die jeweils mehr als
    32 000 Stimmhefte auf Fehler zu überprüfen, weil die Einspruchsfrist gegen die Wahl am Mittwoch um 24:00 Uhr abgelaufen ist. Denkbar knapp also.


    Der AfD ist es gelungen, in diesem Zeitraum rund zwei Drittel der Stimmhefte zu sichten und 46 Stimmen zu finden, die der Wähler für die AfD abgegeben hatte, die aber bei der Auszählung dann in Gänze nicht für die AfD oder sogar für andere Parteien gewertet wurden. Außerdem konnten die Mitglieder und Helfer der AfD mehr als 100 weitere Stimmzettel ausfindig machen, die ebenso falsch oder in Teilen falsch gewertet wurden.

    Den Mitgliedern und Helfern der Wählervereinigung »Bürger in Wut« (BIW) ist es gelungen, in dieser äußerst knappen Zeit sogar mehr als 80 Prozent der Stimmhefte zu sichten und 51 Stimmenzu finden, die der Wähler für die BIW abgegeben hatte, die aber bei der Auszählung dann in Gänze nicht oder für andere Parteien gewertet wurden.

    Außerdem wurden weitere 320 Stimmzettel ausfindig gemacht, die in Gänze falsch oder nur teilweise richtig von den vielen Wahlhelfern in den Computer eingegeben wurden (im Vergleich Stimmheft zur Wahlniederschrift).

    AfD-Spitzenkandidat Jürgewitz zeigte sich gegenüber butenunbinnen (ab Minute 4:10) sehr erbost und sprach sogar von Wahlmanipulationen, die seine Helfer aufgedeckt hätten. Der Magistrat, also die Politik, weist diese Vorwürfe naturgemäß entschieden zurück.

    Beide Parteien haben nun Einspruch gegen das Wahlergebnis eingelegt. Das Wahlprüfungsgericht, bestehend aus zwei Richtern und fünf Politikern, entscheidet auf Landesebene im Fall der AfD. Die nächste Instanz bedeutet für die BIW, dass die Politik höchstselbst, nämlich in Form der Stadtverordnetenversammlung von Bremerhaven, jetzt über den Einspruch zu entscheiden hat. Anschließend steht beiden politischen Organisationen der Gang zum Verwaltungsgericht bis hinzum Bremer Staatsgerichtshof frei.

    Einsprüche gegen das amtliche Wahlergebnis haben in Bremerhaven mittlerweile traurige Tradition. Schon bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft/Landtag am 13. Mai 2007 hatte die Wählervereinigung »Bürger in Wut« die Fünfprozenthürde im Wahlbereich Bremerhaven – laut offizieller Feststellung – nur um eine einzige Stimme (!) verfehlt.

    Auch damals schon hatten die BIW schnell eklatante Wahlfehler aufgedeckt – ähnlich wie zur Wahl im Jahre 2011. So gelang es beispielsweise den Wahlhelfern am Wahlabend des 13. Mai 2007 im Wahlbezirk 132/02 (Freizeittreff Eckernfeld) auch nach mehrmaligem Auszählen nicht, ein schlüssiges Ergebnis der Wahl zustande zu bringen. Anschließend hatte die Wahlvorsteherin aus dem Wahlbezirk 132/02, wohl auf Order aus dem Wahlamt (nicht amtlich bewiesen), alle Stimmzettel per Fahrrad ins drei Kilometer entfernte Stadthaus verbracht, wo die Stimmen schlussendlich ausgezählt werden konnten und das Chaos damit perfekt war. Kurz darauf wurde das Scheitern der BIW an der Fünf-Prozent-Sperrklausel mit nur einer Stimme bekannt gegeben.

    Nach ungefähr einem Jahr hatten die BIW sich dann in einem langwierigen und äußerstkostenaufwendigen Verfahren durch diverse Instanzen eine Wiederholung der Bürgerschaftswahl in nur einem Wahlbezirk (132/02 Freizeittreff Eckernfeld) erstritten und wurden dabei mit einem satten Ergebnis von rund 28 Prozent ziemlich eindeutig von den Bremerhavenern in die Bremische Bürgerschaft gewählt.

    BIW-Chef Jan Timke konnte jedoch auch dann nicht sofort und ohne weitere Probleme sein Mandat im Parlament wahrnehmen, denn der damalige SPD-Abgeordnete Wolfgang Jägers, ein langjähriger Gewerkschafter der IG Bau, blieb so lange wie es eben ging auf seinem Parlamentsstuhl sitzen.

    Die BIW schrieben dazu im Jahre 2008:
    »Eigentlich hätte das Wahlprüfungsgericht unverzüglich nach Bekanntgabe des berichtigten Endergebnisses der Wahl am 10. Juli feststellen müssen, dass Wolfgang Jägers seine Mitgliedschaft im Bremer Landesparlament verloren hat. Das ergibt sich aus den wahlrechtlichen Bestimmungen.

    Doch die Richter ließen sich erstaunlich viel Zeit und teilten BÜRGER IN WUT nun auf Anfrage mit, dass man über den Mandatsverlust von Jägers erst am 3. September zu entscheiden gedenke. Da die Bürgerschaft am 10. September das nächste Mal zusammenkommt und die Antragsfrist bereits am 26. August endet, haben die BÜRGER IN WUT keine Möglichkeit, für diese Sitzung eigene Anträge einzubringen.


    Wegen der knappen Zeitspanne, die zwischen der anstehenden Entscheidung des Wahlprüfungsgerichtes und dem Tagungstermin der Bürgerschaft liegt, besteht sogar die Gefahr, dass Jan Timke an dieser ersten Sitzung nach der Sommerpause überhaupt nicht teilnehmen kann. Dann aber dürfte Bremerhaven am 10. September mit einem Abgeordneten weniger im Landesparlament vertreten sein. Denn Jägers selbst wird nach der Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts sein Mandat nicht mehr ausüben können.«
    Endlich im Parlament angekommen, musste MdBB Jan Timke sich dann noch durch einen dreimonatigen Stehstreik in der Bürgerschaft und einer Klage vor dem Staatsgerichtshof seinen Einzelsitzplatz im Parlament erstreiten.
    http://info.kopp-verlag.de/hintergru...ehler-auf.html

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  2. #52

    AW: Wahlbetrug!

    Nun ich habe außer der FDP in Jahrzehnten alle Parteien durch! Zuletzt AFD! Aber sollte da was dran sein ( Wahlbetrug ), bin ich mir in Zukunft zu schade, als Wähler und Stabilitator diesem Laienhaufen (Regierung) zu dienen.

    Könnte mir nur vorstellen eine etwas härtere AFD zu unterstützen, dann auch wieder als ( Familien- ) Wähler.

  3. #53
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    AW: Wahlbetrug!

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Ich habe eine Zeitlang in der Stadt in einem Szene-Viertel im Innenstadtbereich gelebt, Szene-Viertel für die einen, für die anderen Problemviertel, gespeist aus Migranten des anderen Kulturkreises und angereichert mit deutschen Problemfällen. In diesem Stadtteil war eine hohe Zustimmung für rechtslastige Parteien, allen voran die NPD zu erwarten. Und es geschah das, was ich nicht vermutet hätte in diesem Land: Wahlunterlagen erreichten viele Bürger in diesem Stadtteil nicht, was in der Praxis dann zu einer mäßigeren Wahlbeteiligung und zu einem mäßigeren Ergebnis der NPD oder anderer Parteien dieses Spektrums geführt haben muß bzw. wird. Denn.... nicht jeder Bürger hakt auch nach.
    Das erklärt so einiges.
    Islamkritik ist kein Rassismus!

    Arthur Schopenhauer über den Koran: "...ich habe keinen einzigen wertvollen Gedanken darin entdecken können.“


  4. #54
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    AW: Wahlbetrug!

    Ein Bürger hat die Bürgermeisterwahl in Denkingen beanstandet und Einspruch eingelegt.

    Das Landratsamt erklärte die Wahl vom 28. Juni nun für ungültig, weil die Wahlhelfer ihre Neutralitätspflicht verletzt hätten und sich für den Amtsinhaber Rudolf Wuhrer stark machten.

    Es besteht aber noch die Möglichkeit eines Einspruchs gegen die Entscheidung des Landratsamt Tuttlingen beim Verwaltungsgericht Freiburg.

    http://www.shortnews.de/id/1173025/d...-nicht-neutral
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  5. #55
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    AW: Wahlbetrug!

    Diese Meldung gehört zum Beitrag 51

    DAS ist richtig peinlich für das Landeswahlamt in Bremen – und ein kleines Desaster für die SPD!
    Denn: Die Bremer Bürgerschaftswahl vom 10. Mai muss korrigiert werden. Das beschloss das Wahlprüfungsgericht am Montag. Demnach steht der Alternative für Deutschland (AfD) ein weiteres Mandat zu – und die SPD muss eines abgeben.
    Das Gericht hatte Fehler bei der Auszählung festgestellt. Die AfD war mit vier Abgeordneten in die Bürgerschaft eingezogen. Für ein fünftes Mandat fehlten wenige Stimmen in Bremerhaven. Nachdem Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung bekannt wurden, klagte die Partei.
    http://www.bild.de/politik/inland/br...0850.bild.html
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  6. #56

    AW: Wahlbetrug!

    Wer weiß, wie oft das schon in Deutschland unentdeckt gemacht wurde? Der Fall zeigt, dass in dieser korrupten Parteienoligarchie alles möglich ist. Das Parteiensystem ist das Grundübel der "Demokratie".

    Das Verhängnis der politischen Parteien

    „Grobsein darf nur dann entschuldigt werden,
    wenn man durchaus recht hat;
    das aber hat keine Partei,
    weil sie eben Partei ist.“
    Goethe


    Wesen der Partei

    Das Wort „Partei“ kommt von lateinisch „pars“, was der Teil bedeutet. Parteien vertreten weltanschauliche und konkret politische, wirtschaftliche oder kulturelle Teil-Interessen, die sie durch möglichst viele Vertreter im Gesetzgebungsverfahren des Parlamentes und in der Regierung durchsetzen wollen. Es handelt sich um organisierte Gruppeninteressen, die primär nicht das Ganze, sondern Einseitigkeit und Egoismus eines Teiles im Auge haben. So prallen mit den Parteien verschiedene Gruppenegoismen im Kampf um die Macht über die Gesetzgebung aufeinander. Und wer durch die Wahl die Mehrheit der Stimmen im Parlament erhalten hat, kann dem Ganzen des Volkes Gesetze aufzwingen, die den Interessen eines Teiles, einer Gruppe, dienen, was zwangsläufig die Vernachlässigung und Unterdrückung der Interessen der Anderen bedeutet.


    Lobbyismus

    Es gibt noch andere Interessengruppen, die nach der Vorhalle des Parlaments benannten Lobbyisten. Lobbyismus ist die persönliche argumentative Einflussnahme organisierter Interessengruppen auf die Legislative und Exekutive. Sie wollen, dass die eigenen Interessen nicht nur berücksichtigt werden, sondern möglichst bestimmend in die Gesetze eingehen und sie prägen. Im Jahr 2014 waren beim deutschen Bundestag offiziell 2221 Interessen-Verbände und deren Vertreter registriert. Der Intention nach unterscheiden sich Lobbyisten-Gruppen aber überhaupt nicht von den Interessengruppen der politischen Parteien. Beide sind parteiisch und wollen, dass ihre Interessen politisch maßgebend sind. Der Unterschied ist lediglich, dass die Parteien die Gesetzgebungs- und Regierungs-Apparate besetzt halten und die anderen Interessen-Verbände nun bei ihnen um Einfluss buhlen müssen.

    Keine Volksvertreter

    Die von den Parteien gestellten Abgeordneten sind keine Volks-, sondern Parteivertreter, deren partikulare Interessen sie im Parlament wahrnehmen. Sie verschleiern das natürlich gerne, indem sie als „Volksvertreter“ ausgegeben werden. Doch das geflügelte Wort „Wer glaubt, dass Volksvertreter das Volk vertreten, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten“ drückt schon in sarkastisch- bitterer Weise den wahren Sachverhalt aus. Nach Art.38 des Grundgesetzes sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zwar „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. Das ist aber, seitdem die Abgeordneten ausschließlich von den Parteien gestellt werden, eine Fiktion, die sie zur Täuschung und Vernebelung der Wähler vor sich hertragen.


    Demokratiefeindlichkeit

    Die Partei und ihre Fraktion im Parlament sind hierarchisch aufgebaute Organisationen, die ihre Mitglieder zur Durchsetzung von gemeinsamen Interessen zusammenbinden. Dies kann ja auch nur bei geschlossenem Vorgehen erreicht werden. Der Einzelne ist an die durch Mehrheitsbeschluss oder Vorstands-Vorgaben verordneten Parteirichtlinien gebunden. Seine eigenen Einsichten, Erkenntnisse und Motive spielen demgegenüber keine Rolle mehr. Er unterliegt dem Gruppenzwang, der ihn als freie Individualität, auf der doch die Demokratie beruhen soll, ausschaltet und zum gehorsamen „Parteisoldaten“ degradiert. Das wird nicht dadurch anders, dass er seine parteiinternen Vormünder wählen kann. Der Mensch, durch Erkenntnis und Selbstbestimmung über das Tier erhoben, wird im „Hohen Hause“, wie der Volksmund treffend sagt: zum „Stimmvieh“.

    Von daher liegt die Gesetzgebung de facto nicht bei den Abgeordneten, sondern bei ihrer Partei. Gesetzgeber ist im Grunde nicht das Parlament, sondern die Mehrheits-Partei oder Koalitionsrunde, wo die Gesetzesvorhaben beschlossen werden. Das Parlament stellt nur noch formal das Forum dar, auf dem der Gesetzgebungsprozess als leeres Theaterstück für das Volk abläuft. Da zudem Parlamentsmehrheit und Regierung von derselben Partei gestellt werden, ist die Gewaltenteilung von Legislative und Exekutive praktisch aufgehoben.

    Auch die Judikative ist von Parteimitgliedern durchsetzt und ihre Unabhängigkeit durchlöchert, was sich besonders gravierend beim Bundesverfassungsgericht, dem Hüter und maßgebenden Ausleger des Grundgesetzes auswirkt. Die 16 Richter werden je zur Hälfte von Bundesrat und Bundestag gewählt, also von Vertretern der Landesregierungen, die natürlich Parteien angehören, und von Parlamentariern, die Vertreter von Parteien sind. Die Parteien bestimmen also nach dem Proporz die Richter, die natürlich einer Partei angehören oder ihr besonders nahe stehen.


    Die Wurzel des Problems

    Der entscheidende, heftig umkämpfte neuralgische Punkt des Systems ist der Gesetzgebungs-Mechanismus des Parlamentes. Wer ihn mit der Mehrheit in Besitz hat, stellt auch die Regierung, was über die Parlamente und Regierungen der Länder auch die Mehrheit im Bundesrat, der zweiten Gesetzgebungskammer, bedeutet. Die Omnipotenz, alle Lebensbereiche der Menschen gesetzlich lenken und regeln zu können, macht die ungeheure Anziehungskraft des parlamentarischen Gesetzgebers für alle Interessen-Gruppen aus. Das Parlament ist der Flaschenhals, durch den alle wirksame gesellschaftliche Beeinflussung und Bestimmung – in Gesetze gegossen – hindurch muss. Hier sammeln sich daher wie die Schmeißfliegen alle Interessen-Gruppen, die Parteien im Innern, die anderen in der Lobby, um ein möglichst großes Stück der Macht über Menschen zu ergattern.

    Die Omnipotenz der parlamentarischen Gesetzesmaschine über alle Lebensgebiete ist anmaßend, unrechtmäßig und demokratiewidrig. Sie ist das Übel, das stets weitere Übel nach sich zieht. Wird sie der Gesetzgebung genommen, dann schwindet auch deren Anziehungskraft auf die egoistischen Interessengruppen. Die heutige „Demokratie“, die diese omnipotente Regelungskompetenz vom absolutistischen Obrigkeitsstaat unreflektiert übernommen hat, verrät damit ihre eigene Grundlage, auf der sie angeblich beruht: die Selbstbestimmung des mündigen Menschen.

    Wirtschaft und Kultur sind die Lebensbereiche, in denen die Menschen aktiv und schöpferisch handelnd tätig sind. Darin bilden und entfalten sie ihre Fähigkeiten, um ihre Ideen selbstbestimmt zu verwirklichen. Hier lebt sich aus und entfaltet sich der Mensch mit seiner ganzen Persönlichkeit, wofür ihm nach Art.2 des Grundgesetzes das zentrale, unantastbare Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit garantiert ist. In dem Maße, in dem der Staat hier das Handeln inhaltlich vorgibt und reglementiert, wird aber die freie Selbstbestimmung des Menschen beschnitten und aufgehoben.

    Die Freiheit gründet sich auf die grundsätzliche Möglichkeit jedes Menschen, sein Handeln aus eigener Erkenntnis in die Zusammenhänge selbst vernünftig bestimmen zu können. In dieser Freiheit sind alle Menschen gleich (s. Wo sind Freiheit …) Das heißt, niemand hat das Recht, auch die Abgeordneten nicht, den anderen die Erkenntnismöglichkeit und damit die Freiheit abzusprechen, sich über sie zu stellen und ihnen von oben vorzuschreiben, was und wie sie in diesen Lebensbereichen zu handeln haben. Sowohl in der Wirtschaft als auch in der Kultur mit ihrem Kern des Bildungswesens haben daher inhaltlich lenkende Gesetze des Staates nichts zu suchen, da dadurch immer ein Über- und Unterordnungs- also ein Untertanenverhältnis geschaffen wird. Diese Bereiche müssen prinzipiell durch Selbstverwaltungen geordnet werden, in denen die freien Bürger die Einrichtungen und Aktivitäten vertraglich horizontal koordinieren. Für Parteien und andere Interessengruppen gibt es dann dafür an der bisherigen Gesetzgebungsmaschinerie keinen Ansatzpunkt mehr.

    Der Staat ist die Rechtsgemeinschaft aller, die ihre Existenznotwendigkeit daraus bezieht, gemeinsam für den Schutz der Menschen nach außen und nach innen zu sorgen. Wenn das sonst freie Handeln des Menschen verletzend oder zerstörend in die physische oder seelisch-geistige Integrität eines anderen eingreift, also in Gesundheit, Leben, Eigentum, Freiheit des Willens usw., muss die staatliche Gemeinschaft einschreiten und diese Handlungen unter Strafe stellen, bzw. im Zivilrecht durch geltende positive Regeln gerechten Verhaltens rechtlich ungültig machen. Das ist das Gebiet des eigentlichen Rechts. Indem aber auch Teile des eigentlich freien Handlungsfeldes per Gesetz vorgeschrieben werden, wird dieses nicht zum Recht, sondern im Kostüm des Rechts zum staatlichen Unrecht, das die selbstbestimmte, freie Entfaltung der Persönlichkeit ausschließt. Dieses Thema habe ich in dem Artikel Macht macht untertan ausführlich behandelt. Für das reine Recht verbietet es sich von vorneherein, Vertreter von parteiischen Interessengruppen in das Parlament zu entsenden, die ja heute auch das Recht vielfach nach ihren Interessen zum Unrecht verbiegen Es müssen unabhängige Bürger sein, die allein durch ihre Kompetenz und ihr lauteres Eintreten für die Gerechtigkeit des Ganzen prädestiniert sind. Die Parteien würden dort landen, wo sie hingehören: im Orkus der Geschichte.


    Die Interessen hinter den Interessen

    Die den Staat und seine Organe beherrschende scheindemokratische Parteien-Oligarchie gibt die Möglichkeit ab, dass noch ganz andere Interessen sich ihrer bedienen, die nicht offiziell in der Lobby vertreten sind, aber aus dem Hintergrund den größten Einfluss entfalten. So ist für jeden offensichtlich, dass die Politiker aller Parteien heute weitgehend den Interessen der Finanzindustrie dienstbar sind, wie man z. B. an der schon Jahre andauernden Rettung der Banken auf Kosten der Steuerzahler, die als Rettung von Schuldnerländern ausgegeben wird, sehen kann. Mit Ausnahme der Partei „Die Linke“ haben alle Parteien stets mehrheitlich zugestimmt. Man kann nicht oft genug auf die treffende Feststellung des sonst zwielichtigen Coudenhove-Kalergies hinweisen:

    „Heute ist Demokratie Fassade der Plutokratie. Weil die Völker nackte Plutokratie nicht dulden würden, wird ihnen die nominelle Macht überlassen, während die faktische Macht in den Händen der Plutokraten ruht. In republikanischen wie in monarchischen Demokratien sind die Staatsmänner Marionetten, die Kapitalisten Drahtzieher: Sie diktieren die Richtlinien der Politik, sie beherrschen durch Ankauf der öffentlichen Meinung die Wähler, durch geschäftliche und gesellschaftliche Beziehungen die Minister. … Die Plutokratie von heute ist mächtiger als die Aristokratie von gestern: denn niemand steht über ihr als der Staat, der ihr Werkzeug und Helfershelfer ist.“ (Vgl. Fassade Demokratie).

    Wenn die Omnipotenz der Gesetzgebung aufgelöst würde, fiele die Parteien-gestützte scheindemokratische Fassade in sich zusammen und mit ihr auch die Herrschaft der Plutokratie.

    Noch stärker, aber durchaus im Bunde mit der Finanzindustrie, wirkt der übermächtige Bruder über dem großen Teich auf die Politiker der Parteien ein; auf die in der Regierung über die diplomatischen und geheimdienstlichen Kanäle, auf den Nachwuchs durch die „Young-Leader-Programme“ und Schulungen in den zahlreichen transatlantischen Gesellschaften, in denen sie im Verein mit den Alpha-Journalisten der Medien auf die Außenpolitik der USA und die Militärpolitik der NATO eingeschworen werden. Doch die Einwirkung ist natürlich noch weit komplexer (vgl.: Herrschaftsmethoden des US-Imperialismus)

    Erst dann, wenn die Parteien-Oligarchie in der angedeuteten Weise verschwände, bestünde die Möglichkeit, den bis dahin von Partei-Kollaborateuren gestützten Vasallenstatus Deutschlands allmählich abzuschütteln.
    https://fassadenkratzer.wordpress.co...chen-parteien/

  7. #57
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    AW: Wahlbetrug!

    Es ist schon schockierend zu sehen, dass die selbsternannten Hüter und Schützer der Demokratie zu undemokratischen Methoden greifen. Es müsste ein paralleles System aufgebaut werden. Neben dem klassischen Stimmzettel, müsste ein Computer die Ergebnisse erfassen um abgleichen zu können, ob Computer und Auszählergebnis deckungsgleich sind.

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Einer dieser seltsamen "Demokraten"

    http://www.pi-news.net/2015/12/das-d...du-politikers/
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  8. #58
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    AW: Wahlbetrug!

    Eine erneute Auszählung der Stimmzettel der Bremerhavener Kommunalwahl vom 10. Mai 2015 hat eine relativ hohe Zahl fehlerhaft ausgewerteter Stimmzettel ergeben. Das teilte der Direktor der Verwaltungsbehörde (Magistrat) Claus Polansky als Stadtwahlleiter am Freitag in Bremerhaven mit. Auf die Mandatsverteilung wirke sich dies aber nicht aus. Auch bei der gleichzeitig abgehaltenen Landtagswahl waren Stimmen fehlerhaft ausgezählt worden, wodurch die AFD nach einer Entscheidung des Wahlprüfungsgerichtes nachträglich ein weiteres Bürgerschaftsmandat erhielt. An der Auszählung waren seinerzeit Schüler beteiligt. Von den 34 500 überprüften Stimmzetteln der Kommunalwahl wurden 886 als fehlerhaft bewertet. Zwar scheine die Zahl der Fehler hoch, doch sie seien nicht relevant für das Endergebnis, sagte Polansky. Die Wahl sei aber nicht optimal verlaufen. Die Wählerinitiative „Bürger in Wut”, deren Einspruch zu der Nachzählung geführt hatte, weist jetzt einen reduzierten Stimmenanteil auf. „Damit ist der geäußerte Verdacht eindeutig widerlegt, dass Schüler bei der Auszählung systematisch oder vorsätzlich Ergebnisse manipuliert hätten”, betonte Polansky.
    Bild.de
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  9. #59
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    AW: Wahlbetrug!

    Wahlfälschung: Nach Bremerhaven jetzt Pirmasens
    Torben Grombery
    Die rechtsstaatlichen Verfahren wegen Wahlfälschung ziehen sich in die Länge, das wissen wir nicht erst seit der andauernden Wahlfarce von Bremerhaven. Jetzt hat das Amtsgericht Pirmasens nach anderthalbjährigen Ermittlungen einen Strafbefehl über 2400 Euro wegen achtfacher Wahlfälschung und Verletzung des Wahlgeheimnisses gegen eine örtliche Genossin der SPD erlassen.
    Auch im laufenden Verfahren wegen Wahlfälschung und Verletzung des Wahlgeheimnisses im rheinland-pfälzischen Pirmasens sprach die Staatsanwaltschaft in Zweibrücken jetzt von einem »unrichtigen Ergebnis der Wahlen«. Es geht um Vorfälle bei der Bundestagswahl im Jahr 2013 und bei den Kommunalwahlen im Jahr 2014.

    Schon am 17. November 2014 hatten Kriminalbeamte auf Anordnung der Staatsanwaltschaft in Zweibrücken nach einem Hinweis das Fraktionsbüro der SPD in Pirmasens durchsucht und diverse Unterlagen beschlagnahmt. Auch die Wohnungen der beiden Hauptverdächtigen wurden seinerzeit in diese Maßnahme mit einbezogen. Die Staatsanwaltschaft in Zweibrücken hat jetzt der Presse dazu mitgeteilt:
    »Die seit Mitte 2014 gegen zwei Mitglieder der SPD Pirmasens geführten Ermittlungen wegen Wahlfälschung und Verletzung des Wahlgeheimnisses im Zusammenhang mit den Bundestagswahlen vom 22.09.2013 und den Kommunalwahlen vom 20.05.2014 sind nunmehr abgeschlossen.
    Nach dem Ergebnis der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass ein Parteimitglied der SPD Briefwähler bei der Beschaffung und Weiterleitung der Briefwahlunterlagen unterstützte, was grundsätzlich zulässig ist. Die Briefwahlunterlagen wurden persönlich den Wahlberechtigten überbracht. Während des Ausfüllens der Wahlunterlagen, insbesondere dem Ausfüllen des Stimmzettels, soll die unterstützende Person aber im selben Raum zugegen geblieben sein. Damit konnte sich die anwesende Person Kenntnis davon verschaffen, wie der Wahlberechtigte gewählt hat. In einigen Fällen soll auch die Kuvertierung der Stimmzettel durch die unterstützende Person übernommen worden sein. Der ursprünglich im Raum stehende Verdacht, dass von Parteimitgliedern ausgefüllte Stimmzettel unverschlossen mitgenommen wurden oder aktiv Wähler aufgefordert wurden, für eine bestimmte Person oder Partei ihre Stimme abzugeben, hat sich durch die Ermittlungen nicht bestätigt; ebenso wenig, dass von Parteimitgliedern eigenmächtig Stimmzettel ausgefüllt wurden.
    Das Vorgehen, von dem die Staatsanwaltschaft nach dem Ergebnis der Ermittlungen ausgeht, verstößt gegen § 66 Abs. 1 und 3 Bundeswahlordnung sowie gegen § 49 Abs. 1 und 2 Kommunalwahlordnung. Die unter Verstoß gegen die Wahlordnungen abgegebenen Stimmzettel wurden an den Wahlvorstand weitergeleitet und zu Unrecht als gültige Stimmabgaben gewertet. Damit kam es nach der Bewertung der Staatsanwaltschaft insoweit zur Feststellung eines unrichtigen Ergebnisses der Wahlen.
    Wegen acht Fällen der Wahlfälschung und der Verletzung des Wahlgeheimnisses, die sich jeweils hälftig auf die Bundestagswahl 2013 und die Kommunalwahl 2014 bezogen, hat das Amtsgericht Pirmasens auf Antrag der Staatsanwaltschaft Zweibrücken deshalb gegen ein Mitglied der SPD einen Strafbefehl zur Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 2400 EUR erlassen. Die Angeklagte, die nicht einem Parlament, dem Stadtrat oder einem Ortsbeirat angehört, hat in ihrer Einlassung bestritten, die Stimmabgaben der unterstützten Personen beobachtet zu haben. Die Angeklagte hat nun die Möglichkeit, gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen. Im Falle eines Einspruchs der Angeklagten kommt es zur Prüfung der Tatvorwürfe in einer Hauptverhandlung durch das Amtsgericht Pirmasens. Erfolgt kein Einspruch, wird die im Strafbefehl verhängte Geldstrafe rechtskräftig.
    Gegen das zweite Mitglied der SPD Pirmasens wurde das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweises eingestellt. Ein Nachweis, dass dieses Kenntnis von den Verstößen gegen die Wahlordnung durch die Angeklagte hatte oder an diesen beteiligt war, konnte nicht erbracht werden.«
    Zu Beginn der Ermittlungen äußerte sich der SPD-Fraktionsvorsitzende im Stadtparlament, Rechtsanwalt Gerhard Hussong, im Sat1-Interview noch wie folgt:
    »Wir hatten damit in keiner Weise gerechnet, hatten auch keinen Anlass, mit etwas Derartigem zu rechnen. (…)
    Wir gehen davon aus, dass sich diese Anschuldigungen nicht nur nicht erhärten werden, sondern das am Ende rauskommt, dass nix war.«
    Nach dem Strafbefehl lässt sich der Jurist Gerhard Hussong in der Pirmasenser Zeitung (PZ) wie folgt zitieren:
    »›Es ist bedauerlich, dass es zu einem Ermittlungsverfahren gekommen ist‹, sagte der Fraktionsvorsitzende der Sozialdemokraten, Gerhard Hussong, gestern auf Anfrage der PZ. Er sei fest davon überzeugt, dass niemand die Absicht hatte, etwas zu manipulieren.
    Mit einem Strafbefehl habe er nicht gerechnet, da in seinen Augen der Vorwurf ›weit hergeholt‹ und die Beweislage ›mehr als merkwürdig‹ sei.«
    Nicht nur der von der Wahlfälschung direkt betroffene Linkenchef Frank Eschrich sieht das etwas anders. Dieser hält die Vorgänge für einen »politischen Skandal«, den seine Partei auf Schärfste verurteile: »Ob es sich um eine Stimme oder 800 dreht, ist dabei völlig irrelevant«, zitiert ihn die PZ. Eschrich fordert, dass die SPD die politische Verantwortung in der Sache übernimmt. Auch in dieser Angelegenheit berichten wir weiter…

    Ein meistgelesener Artikel des Cicero aus dem Jahre 2011 mit dem Titel: »Wahlhelfer unter Verdacht: Manipulation bei Bundestagswahlen?« sei als Abschlusslektüre zur Thematik empfohlen. Reaktionen der etablierten Parteien auf diese Vorgänge bisher: Keine!
    http://info.kopp-verlag.de/hintergru...pirmasens.html
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  10. #60
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    AW: Wahlbetrug!

    Komischerweise glänzt vor allem die SPD durch Wahlbetrug!
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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