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  1. #1

    Vermietung - Schadenersatz für Diskriminierung Farbiger

    Vermietung
    Schadenersatz für Diskriminierung Farbiger


    Dienstag, 19.01.2010, 14:06

    dpa Gerichtsurteil gegen diskriminierenden Hausverwalter


    Das Kölner Oberlandesgericht hat geurteilt: Wird ein Mietinteressent wegen seiner Hautfarbe oder ethnischen Herkunft abgelehnt, droht Schadenersatz.
    Das sei eine Verletzung der Menschenwürde und damit des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, stellte das Kölner Oberlandesgericht am Dienstag in einem Berufungsverfahren fest. Ein Immobilienverwalter muss demnach einem Paar schwarzafrikanischer Herkunft gut 5000 Euro Schadenersatz zahlen, weil es wegen seiner Hautfarbe als Mieter zurückgewiesen worden war. Es ist keine Revision zugelassen. „Das Urteil hat Signalwirkung auf den Immobilienmarkt“, sagte Isabell Teller, Beistand der Familie vom Aachener Gleichbehandlungsbüro.

    Das Paar hatte sich 2006 auf eine Annonce des Wohnungsverwalters gemeldet, weil es nach Aachen umziehen wollte. Als die Interessenten zum Besichtigungstermin kamen, habe die Hausmeisterin das Paar abgewiesen mit den Worten, die Wohnung werde nicht an „Neger – äh Schwarzafrikaner oder Türken“ vermietet, wie das Oberlandesgericht berichtete.

    Mit der Verweigerung der Wohnungsbesichtigung und ihrer Äußerung habe die Hausmeisterin das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Paares „besonders schwerwiegend“ verletzt. Die Bezeichnung „Neger“ sei nach heutigem Verständnis diskriminierend und ehrverletzend. Der Hausverwalter hafte für das Verhalten der Hausmeisterin.
    http://www.focus.de/immobilien/miete...id_472150.html

    Hätte die Hausmeisterin mehreren Bewerbern gegenüber verlauten lassen hätten die wohl gleich das Haus verkaufen müssen, um die vielfachen Strafen zahlen zu können.

  2. #2

    AW: Vermietung - Schadenersatz für Diskriminierung Farbiger

    Rassismus in den USA[/h]
    Rassendiskriminierung, Rassenunruhen, Rassenkrawalle, Rassenhass



    Der afroamerikanische Kommunist und Gewerkschafter Angelo Herndon wird 1931 als Anführer einer Demonstration von weißen und nichtweißen Arbeitslosen festgenommen und später zu zwanzig Jahren Zwangsarbeit verurteilt.

    25. März 1931: Neun zwischen vierzehn und neunzehn Jahre alte afroamerikanische Jugendliche (Haywood Patterson, Eugene Williams, Roy and Andy Wright, Clarence Norris, Charlie Weems, Olen Montgomery, Ozie Powell, Willie Roberson) werden am 25. März 1931 in Paint Rock bei Scottsboro, Alabama, aus einem Güterzug geholt und verhaftet, weil zwei weiße Landstreicherinnen – Ruby Bates und Victoria Price – behaupten, sie seien von ihnen vergewaltigt worden. Mit Ausnahme des Jüngsten werden die Jugendlichen am 9. April zum Tod verurteilt ("Scottsboro Case"). Nach jahrzehntelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen sie frei.

    Weil der in Europa gefeierten afroamerikanischen Altistin Marian Anderson (1902 – 1993) die Constitution Hall in Washington, D. C., wegen ihrer Hautfarbe verschlossen bleibt, gibt sie am Ostersonntag 1939 ein Open-Air-Konzert am Lincoln-Memorial, zu dem 75 000 Menschen strömen. – Am 7. Januar 1955 singt sie als erste Afroamerikanerin in der Metropolitan Opera in New York.

    Im Juni 1941 verbietet US-Präsident Franklin D. Roosevelt die Diskriminierung von Nichtweißen in der Armee.

    Der Oberste Gerichtshof der USA erklärt am 3. April 1944 die Regelung, derzufolge Nichtweiße nicht an den innerparteilichen Vorwahlen für die Präsidentschaftskandidatur teilnehmen dürfen, für verfassungswidrig.

    In Baton Rouge, Louisiana, wo die weißen Busfahrer die von der Stadt beschlossene Lockerung der Rassentrennung in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht akzeptieren, weigert sich Reverend T. J. Jemison im Juni 1953, seinen Sitzplatz für einen Weißen freizumachen. Der Fahrer steuert daraufhin eine Polizeiwache an, aber der afroamerikanische Geistliche bekommt Recht. Daraufhin streiken die weißen Busfahrer vom 15. bis 19. Juni. Vom 20. bis 25. Juni boykottieren dann die Afroamerikaner die Busse in Baton Rouge, um gegen das Verhalten der Busfahrer zu demonstrieren.

    Der Oberste Gerichtshof der USA gibt am 17. Mai 1954 einem Afroamerikaner Recht, der von einer Weißen vorbehaltenen Schule verlangt hatte, seinen Sohn aufzunehmen. Seit Ende des 19. Jahrhunderts müssen allen Schülern gleich welcher Hautfarbe gleiche Bildungschancen eingeräumt werden. Faktisch sind jedoch die Schulen für die Weißen besser als andere. Aufgrund des neuen Urteils, demzufolge die Rassentrennung an den Schulen gegen die Verfassung verstößt, müssen in 21 Bundesstaaten Gesetze geändert werden.

    Weil er der weißen Frau eines Ladenbesitzers in Money, Mississippi, nachgepfiffen haben soll, wird der aus Chicago stammende vierzehnjährige Afroamerikaner Emmett Till, der zu Besuch bei seinem Onkel ist, am 28. August 1955 von weißen Farmern brutal ermordet. Eine weiße Geschworenenjury spricht die des Mordes Angeklagten – Roy Bryant, den Mann der Frau, und dessen Halbbruder J. W. Milam – trotz erdrückender Beweise frei. (Stanley Nelson dreht darüber den Dokumentarfilm "The Murder of Emmett Till".)

    Die Afroamerikanerin Rosa Parks (1913 – 2005) weigert sich am 1. Dezember 1955 in Montgomery, Alabama, ihren Sitzplatz in einem öffentlichen Bus für einen Weißen freizumachen. Deshalb wird sie festgenommen und zu einer Geldstrafe verurteilt. Aus Protest organisieren Bürgerrechtler wie Jo Ann Robinson, Edgar D. Nixon und Martin Luther King in Montgomery einen 382 Tage dauernden Bus-Boykott der Afroamerikaner. Damit erreichen sie, dass der Oberste Gerichtshof der USA im Dezember 1956 die Rassendiskriminierung in den öffentlichen Verkehrsmitteln von Alabama untersagt.

    US-Präsident Dwight D. Eisenhower erlässt am 9. September 1957 ein neues Gesetz über die Bürgerrechte der Nichtweißen.

    Aufgrund des bereits erwähnten Urteils des Obersten Gerichtshofs der USA vom 17. Mai 1954 räumt auch der Bundesstaat Arkanas Eltern das Recht ein, ihre Bücher von Dieter Wunderlich Kinder ab September 1957 unabhängig von der Hautfarbe in öffentliche Schulen zu schicken. In der Hauptstadt Little Rock werden jedoch neun nichtweiße Schüler daran gehindert, eine bisher weiße High School zu betreten. Gouverneur Orval E. Faubus lässt das Gebäude tagelang von der Nationalgarde umstellen, um sie gegen Nichtweiße abzuriegeln. Am 23. September dürfen Afroamerikaner in die Schule, aber daraufhin verlassen die meisten Weißen das Gebäude, und es kommt zu blutigen Auseinandersetzungen auf den Straßen. Eisenhower schickt 1000 Fallschirmjäger nach Little Rock, um die Ordnung wieder herzustellen.

    ...
    http://www.dieterwunderlich.de/rasse...iminierung.htm

  3. #3
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    AW: Vermietung - Schadenersatz für Diskriminierung Farbiger

    Das Kölner Oberlandesgericht hat geurteilt: Wird ein Mietinteressent wegen seiner Hautfarbe oder ethnischen Herkunft abgelehnt, droht Schadenersatz.
    Wie kann man auch nur so bescheuert sein - ob als Wohnungsvermieter oder Arbeitgeber - einen Interessenten oder Bewerber mit dieser Begründung abzulehnen. Hier heißt: Dummheit muß bestraft werden!

    Die Wahl steht immer frei, sich für einen anderen zu entscheiden.

  4. #4

    AW: Vermietung - Schadenersatz für Diskriminierung Farbiger

    Zitat Zitat von präst Beitrag anzeigen
    @Turmfalke: Ändert allerdings nichts an der Einstellung. Wann werden dieses Denken in unserem Land endlich los??

    Wieso los werden? Es ist ja erst gekommen. Als die US-Streitkräfte noch da waren gab es keine Probleme mit den Negern. Da bekamen sie auch noch jede Wohnung.

    Das Problem sind die Vaterlandslosen Lumpen, die in der Stunde der Not ihrer Heimat den Rücken kehren und versuchen sich hier durch zu fressen.

  5. #5

    AW: Vermietung - Schadenersatz für Diskriminierung Farbiger

    Genau genommen ist jede Wahl eines Mieters eine Diskriminierung aller anderen Mieter.

    Es wäre konsequent die Wohnung allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen. Mal so rein formal logisch betrachtet.

    Oder noch besser gleich die Schlösser ausbauen und jeder der reinkommen will, einen Schlafplatz braucht ist willkommen. Das paßt ja dann auch perfekt zur Politik der abzuschaffenden Grenzen.

    Erschreckend finde ichs, daß offensichtlich Sympathie, persönlicher Draht usw absolut gar nichts zählen dürfen. Mieter werden nach den Rassegesetzen allein auf ihre Herkunft reduziert. Ist das etwa keine Diskriminierung?

    Eigentlich sollte es legitim sein, wenn man auf nicht ausreichende sprachkenntnisse verweist, um Mieter abzulehnen, da die Kommunikation dann icht ausreichend gesichert ist. Aber ich fürchte auch das wird dann als Diskriminierung gewertet. Oder darf man Dolmetscherkosten auf die Miete aufschlagen?

  6. #6

    AW: Vermietung - Schadenersatz für Diskriminierung Farbiger

    Zitat Zitat von John Rambo Beitrag anzeigen
    Wieso los werden? Es ist ja erst gekommen. Als die US-Streitkräfte noch da waren gab es keine Probleme mit den Negern. Da bekamen sie auch noch jede Wohnung.

    Das Problem sind die Vaterlandslosen Lumpen, die in der Stunde der Not ihrer Heimat den Rücken kehren und versuchen sich hier durch zu fressen.
    Es gibt auch immer mehr deutsche Männer, die sich ihre Dates gezielt danach aussuchen, ob sie ne geeignete Wohnung hat in der sie kostenlos unterkommen können.

    Nicht zuletzt auch , weil ihr Einkommen kaum für ne eigene Wohnung reicht.

  7. #7
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    AW: Vermietung - Schadenersatz für Diskriminierung Farbiger

    Der kleine Vermieter soll dafür zahlen, wärend große Immobiliengesellschaften das ganz offiziell betreiben:

    http://www.spiegel.de/politik/deutsc...-a-518675.html

  8. #8
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    AW: Vermietung - Schadenersatz für Diskriminierung Farbiger

    Zitat Zitat von Ranzom Beitrag anzeigen
    Der kleine Vermieter soll dafür zahlen, wärend große Immobiliengesellschaften das ganz offiziell betreiben:

    http://www.spiegel.de/politik/deutsc...-a-518675.html

    Barbara John, sagte zu SPIEGEL ONLINE: Wohnungen nach ethnischen Gesichtspunkten zu vergeben, würde bedeuten, das Rad zurückzudrehen. Im Übrigen werde in Migrantenfamilien oft viel stärkerer Wert auf Sauberkeit gelegt.
    Das habe ich aber noch nicht feststellen können.

    Das träfe bestenfalls dann ein, wenn man einen Alkoholiker im Endstadium mit einer Migrantenfamilie vergleichen würde.

    Der Dame fehlt der Erfahrungswert Kiez.

    (Ich habe unlängst eine Reportage über Ägypten und die deutsche Schule gesehen. Die Lehrer beklagten das Verhalten der Gesellschaft, das sich im Verhalten ihrer Schüler widerspiegele. Abfall würde grundsätzlich auf die Straße geschmissen ohne Rücksicht auf Verluste. Und dieses Wegwerfverhalten machte auch vor dem Schulhof nicht halt).

  9. #9

    AW: Vermietung - Schadenersatz für Diskriminierung Farbiger

    Eigentlich wäre es erstrebenswert, daß die bisherigen Bewohner in die Entscheidung mit einbezogen werden und natürlich sollten sie auch die Herkunft als Kriterium miteinbeziehen können. Das hat was mit Selbstbestimmung zu tun.

    Einziger Haken bei der Sache, der Eigentümer muß natürlich darauf achten, daß sein Eigentum dabei keinen Schaden nimmt, die Auswahl durch die Nachbarn wird nicht immer in seinem Sinne ausfallen.


    Aber die Antidiskriminierungsgesetze sehen das wohl anders. Nach deren Vorstellungen sind Individualität und Herkunft gleichzusetzen mit Diskriminierung.
    Der identitätslose entwurzelte Mensch ist das Ziel.

  10. #10

    AW: Vermietung - Schadenersatz für Diskriminierung Farbiger

    Im Studentenwohnheim damals gab es eine Quotenregelung für die 4er bis 6er WG's.

    Es durften nicht mehr als zwei ausländische Studenten aus dem gleichen Land kommen.

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