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Hits: 3395 | 19.06.2013, 10:00 #1*******(10000)
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Zigeunerkind 250 Mal beim Klauen erwischt
Elisabeta (Foto), ein 13-jähriges Zigeuner-Kind, wurde in Duisburg und um Duisburg herum bereits 250 Mal beim Klauen erwischt, kurz festgenommen und dann wieder laufen gelassen, weil sie angeblich erst 13 ist. Natürlich werden sie und andere Kinder von den eingewanderten Zigeuner-Banden gezielt zum Stehlen eingesetzt. Der SPD-Innenminister schaut zu und blitzt derweil lieber die Einheimischen, [...]
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19.06.2013, 10:17 #2
AW: Zigeunerkind 250 Mal beim Klauen erwischt
Da ist dann Eigeninitiative der Bestohlenen gefragt. Das Gör gehört richtig verdroschen. Es wäre auch nicht schlecht, wenn das tatsächliche Alter des Mädchens festgestellt werden würde. Jeder Ausländer kennt doch die Schutzfunktion eines niedrigen Alters.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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19.06.2013, 13:54 #3
AW: Zigeunerkind 250 Mal beim Klauen erwischt
Verdrloschen? Nicht doch. Das ist ganz klar ein Fall für die Supernanny.
Vielleicht sollten auch mal die Eltern ins Gebet genommen werden und den Schaden ersetzen, das wirkt mehr als Prügel, wetten?
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19.06.2013, 14:36 #4
AW: Zigeunerkind 250 Mal beim Klauen erwischt
Die Eltern als bedauernswerte, mittellose Roma zur Kasse bitten?
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: Zigeunerkind 250 Mal beim Klauen erwischt
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AW: Zigeunerkind 250 Mal beim Klauen erwischt
Eine Ohrfeige ist mittlerweile strafbar
Ohnehin stehen Ohrfeige und Klaps erst seit 2000 unter Strafe. „Bis 1957 stand im Bürgerlichen Gesetzbuch der Bundesrepublik, dass der Vater körperliche Züchtigung ausüben darf“, sagt Georg Kohaupt. „Das wurde geändert, aber nicht, um die Kinder zu schützen, sondern, weil es in vielen Familien keinen Vater gab und Frauen gleichberechtigt sein sollten. Auch danach galt körperliche Züchtigung in Maßen als Gewohnheitsrecht der Eltern.“ Erst seit dem 8. November 2000 heißt es im Paragraf 1631 klipp und klar: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
Der 46-jährige Vater, der – wie berichtet – seine vierjährige Tochter ohrfeigte, weil sie auf dem Wochenmarkt weggelaufen war, wurde wegen Körperverletzung verurteilt, sagt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Silke Becker. Ihm nur eine Verwarnung zu erteilen, sei im Erwachsenenstrafrecht nicht möglich gewesen.
Ein Zeuge hatte den ohrfeigenden Vater angezeigt
Ohrfeige für Kind: Schon ein Ausrutscher ist strafbar
Das Urteil gegen einen Vater, der eine Strafe von 800 Euro zahlen musste, da er seine Tochter ohrfeigte...
Fest steht: Es gibt keinen Unterschied zwischen Klapsen und Prügeln. Beides ist Gewalt!"
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19.06.2013, 17:48 #8
AW: Zigeunerkind 250 Mal beim Klauen erwischt
Na Prima. Ohrfeigen würde ich aber nicht, da gibt es bessere Methoden
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: Zigeunerkind 250 Mal beim Klauen erwischt
Das hieße, du begehst eine Handlung, die du nicht begangen hast und das Mädchen präsentiert Zeugen, die nicht anwesend waren.
So oder so ähnlich?
In Deutschland mußt du mittlerweile in Clan-Strukturen denken, nicht nur in Bremen.
So wie gebietsweise niemand irgend etwas gesehen hat (haben will), so hat bei anderem Anlaß in diesen territorialen Teilbereichen jeder was gesehen, selbst der, der zu diesem Zeitpunkt im Nahen Osten weilte.
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19.06.2013, 17:59 #10
AW: Zigeunerkind 250 Mal beim Klauen erwischt
Aber, wie bereits gewohnt, alles nur Einzelfälle. Diese Einzelfälle bestimmen mittlerweile nicht nur maßgeblich die PKS, sondern auch unseren Alltag. Es ist nicht normal, dass man keine Handhabe gegen diese Ausuferungen haben will! Lieber schaut man zu, wie diese Gauner rechtschaffenen Bürgern auch noch das letzte Hemd klauen. Diesbezüglich stand heut in der BZ auch ein schöner Bericht, wie sich besagte Klientel mittlerweile gegen Ordnungshüter zur Wehr setzt.
19.06.2013
Verkehrte Welt
Ärger am Alex: Bettlerin will Wachmann anzeigen
Am Alex hielt ein Wachmann eine Bettlerin auf. Die behauptet, er habe sie sexuell belästigt.
Sie sind die Wegelagerer der Großstadt. Mit ihrer Masche nerven sie nicht nur Touristen. Mit einer besonders renitenten Bettlerin (37) bekam es jetzt ein Wachmann am Fernsehturm zu tun. Als er die Polizei wegen Hausfriedensbruchs holte, wollte sie ihn wegen sexueller Belästigung anzeigen.
Dienstag, 12 Uhr, am Alex: Eine Gruppe Rumäninnen schnorrt mit Kindern im Arm Passanten an. Eine will sich an Wachmann Dirk T. (32) vorbei in den Eingang des Fernsehturms drängen, obwohl sie dort Hausverbot hat. Dirk T. schiebt sie wieder nach draußen. „Ich kenne schon fast jede der Frauen, einige haben wir nach Diebstählen anzeigen müssen“, so Dirk T. zur B.Z.
Die Bettlerinnen zetern, schimpfen und beleidigen daraufhin den Wachmann, der nun die Polizei alarmiert. Als die eintrifft, behauptet die aggressivste (32) unter ihnen, er habe für 20 Euro Sex von ihr gewollt. Als die Polizisten das anzweifeln, zeigt sie den Beamten, was sie von ihnen hält, entblößt Geschlecht und ihr Hinterteil. Nun hat sie neben einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs auch zwei Verfahren wegen Beleidigung und Belästigung am Hals.
Wachmann Dirk T.: „Ich kann das Elend der Frauen ja auch verstehen, wir sind aber für die Sicherheit unserer Besucher verantwortlich.“
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