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  1. #1
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    Ein neuer Fall von Asylmissbrauch

    Diesmal heisst der Anstifter Italien!

    Ziehe 500 Euro ein

    Flüchtlinge, die für die Weiterreise nach Deutschland eine Prämie bekamen, dürfen nicht bleiben
    Von Insa Gall

    Mehrere hundert afrikanische Flüchtlinge sind über Italien nach Deutschland gekommen, weil die dortigen Behörden sie entgegen europäischen Vereinbarungen mit Geld und Aufenthaltspapieren zur Weiterreise animiert haben sollen. Rund 300 Frauen und Männer aus Libyen, Ghana und Togo sind nach Angaben der Hamburger Sozialbehörde in der Hansestadt gestrandet. Sie müssen in Hamburg derzeit auf der Straße leben und die Stadt auf mittlere Sicht verlassen. Sie haben in der Bundesrepublik keinerlei Anspruch auf Unterstützung, erklärte Sozialsenator Detlef Scheele (SPD). Die Stadt bemühe sich zwar, für die obdachlosen Flüchtlinge Unterkünfte und Hilfe zu organisieren. Er schränkte jedoch ein: "Es wäre unverantwortlich, falsche Erwartungen zu wecken; die Rückreise ist die einzige Option."

    Das Bundesinnenministerium hatte in einem Brief im März an die Ausländerbeauftragten der Länder geschrieben, dass Italien Flüchtlingen bis zu 500 Euro zahle, wenn sie das Land verließen. Die Politik bemüht sich auf allen Ebenen um eine Lösung. Die Bundesregierung sei mit der italienischen Regierung im Gespräch, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums der "Welt".
    Ein Treffen mit Vertretern der Flüchtlinge selbst am Dienstagvormittag brachte kein Ergebnis. Sie möchten gern langfristig in Hamburg bleiben, was die Behörde ablehnt.

    Quelle
    Würde mich nicht wundern, wenn die BRD auf allen Kosten sitzen bleibt. Die 500 Euro zur Ausreise aus Italien werden wir wohl auch mit unseren Steuern bezahlt haben! Danke Italien für so viel Solidarität! Danke auch an Brüssel, das solchen Irrsinn mit seiner verqueren, falschen und unsolidarischen Politik und Gesetzgebung erst möglich macht!

  2. #2
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    AW: Ein neuer Fall von Asylmissbrauch

    Nun die Deutschen plärren am lautesten das sie eine Willkommenskultur sind.
    Und mehr Zuzug benötigen !

    Das war eher freundlich gemeint von den Italienern.

  3. #3
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    AW: Ein neuer Fall von Asylmissbrauch

    Das alles ist gar nichts gegen das, was 2014 kommt. Die Freizügigkeit des Arbeitsmarktes, der dann von Rumänen (sprich Sinti und Roma) in Anspruch genommen wird, wenn auch nur vordergründig um Hartz4 zu erschleichen, wird alle Dimensionen sprengen, die Deutschland an Migratenansturm je erlebt hat. Sie werden zu zehntausenden kommen und hier Sozialleistungen und Kindergeld zu erheischen, und sie werden die Wohnungsnot noch um ein Vielfaches steigern. Die Kommunen werden finanziell und strukturell zusammenbrechen. Dann kommen noch einige tausend Helfer aus Afghanistan hinzu, die den deutschen Truppen angeblich geholfen haben. Prost Mahlzeit, dann wird dadurch auch noch die Zahl muslimischer Extremisten angehoben. Und dann wird man die Politiker, die das alles verursacht haben, auch noch wiederwählen. Schlimmer gehts nimmer!

  4. #4
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    AW: Ein neuer Fall von Asylmissbrauch

    Hat Italien nicht um die Hilfe der EU gebeten weil sie mit dem Flüchtlingsansturm nicht fertig werden? Mir schimmert was ...

    Wenn es um die Wirtschaft geht muss man ja immer helfen ohne Ende.. Deutschland vorallem!

    Aber hier? Warum schicken die EU Länder keine Marinesoldaten ins Mittelmeer? Wenn die Grenzen geöffnet wurden, so müssten die Länder alle dafür sorgen, dass keine Afrika "Flüchtlinge" (wers glaubt) nach Europa reisen! Ok, Schiffeversenken wäre natürlich soooo unmenschlich^^ aber zumindest zurückschicken!

    Wenn durch diese "Revolution" Christen nach Europa reisen wollen: Ich hätte rein GARNICHTS dagegen! Im Gegenteil! Aber der Rest soll ruhig dort bleiben!

    Gadaffi warnte ja mal, sollte man ihn stürzen, so wird Europa ein schwarzer Kontinent.. ich glaube, er wird am Ende weder schwarz noch weiß sondern blutrot!
    Koran - Sure 3, Vers 54: "Und sie schmiedeten Listen, und Allah schmiedete Listen; und Allah ist der beste Listenschmied."
    Hört sich ganz nach dem Vater der Lügen an..

    Toleranz wird zum Verbrechen wenn sie dem Aufruf zum Mord, der Lüge, dem Terror und der absoluten Intoleranz gilt - also dem Islam!

  5. #5
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    AW: Ein neuer Fall von Asylmissbrauch

    Nun wurde vor zwei Tagen in Brüssel eine Ausweitung der Schengenregelung beschlossen, die es betroffenen Staaten ermöglicht, im Falle massiver Einwanderung (Plünderung) der Sozialsysteme wieder Grenzkontrollen einzuführen. Generalumvolkerin Cecilia Malmström setzte allerdings fest, dass diese Regelung nur vorübergehend genutzt werden dürfe, um das Projekt "Vereinigte Staaten von Europa" nicht zu gefährden. Angesichts der Unruhen in ihrem Heimatland sieht man, wie verkommen und pervers die abgehalfterte EU-Clique (v. Rompuy, Barrosso, Schultz, Malmström,...) in Brüssel mittlerweile ist. Keiner hat sie gewählt, niemand hat sie vorher gekannt und keiner wollte dieses verlogene, selbstherrliche Pack je haben; und trotzdem zwingen sie über 500Mio Europäern ihren Willen auf!

  6. #6
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    AW: Ein neuer Fall von Asylmissbrauch

    Was nun so laut durch die Medien geistert, ist doch keine neue Praxis Italiens. Das wird schon seit Jahren so gehandhabt. Die Tunesier hat man gleich an Frankreich weitergegeben und schon vor langen Jahren schleuste man die ins Land strömenden Kurden nach Deutschland. Wenn Italien nun die Solidarität der EU einfordert, sollte Deutschland an die Nachwendezeit erinnern, als innerhalb weniger Jahre mehr als 4 Millionen "Flüchtlinge" nach Deutschland strömten und kein anderes Land in Europa Solidarität zeigte.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  7. #7
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    AW: Ein neuer Fall von Asylmissbrauch

    Zitat Zitat von Seatrout Beitrag anzeigen
    Diesmal heisst der Anstifter Italien!



    Würde mich nicht wundern, wenn die BRD auf allen Kosten sitzen bleibt. Die 500 Euro zur Ausreise aus Italien werden wir wohl auch mit unseren Steuern bezahlt haben! Danke Italien für so viel Solidarität! Danke auch an Brüssel, das solchen Irrsinn mit seiner verqueren, falschen und unsolidarischen Politik und Gesetzgebung erst möglich macht!
    Es gibt inzwischen Urteile, nach denen Asylbewerber, die nachgewiesenermaßen über das Drittland Italien kamen, nach dorthin nicht abgeschoben werden dürfen, weil ihnen die Zustände in Italien nicht zuzumuten seien.

    Aus dem Juli 2012 diese Meldung:



    Schlechte Behandlung: Richter stoppen Rückführung Asylsuchender nach Italien

    In Italien droht Flüchtlingen eine derart unmenschliche und erniedrigende Behandlung, dass sie nicht dorthin zurückgeschickt werden dürfen. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart bezüglich einer syrischen Familie entschieden. Kein Einzelfall - seit Monaten urteilen deutsche Gerichte ähnlich.



    Flüchtlinge auf der Insel Lampedusa (März 2011): "Unmenschliche Behandlung"


    Stuttgart - Dieser Beschluss ist unanfechtbar: Eine über Italien nach Deutschland gekommene Asylbewerberfamilie darf nicht dorthin zurückgeschickt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart beschlossen, wie eine Sprecherin am Donnerstag mitteilte. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der fünfköpfigen Familie dort aufgrund "systemischer Mängel" des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen die Gefahr einer "unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung" drohe
    http://www.spiegel.de/politik/deutsc...-a-844105.html

    Fast wortgleich wird gegen die Abschiebung in andere Drittstaaten entschieden. Fakt ist, wer erst mal in Deutschland ist, bleibt auch.

  8. #8
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    AW: Ein neuer Fall von Asylmissbrauch

    Und wieder werden die Gesetze umgangen!

    Petitionsausschuss setzt Abschiebung von Salem Begzad nach Afghanistan aus

    Abgeordnete kritisieren Innenministerium für Fehlinformation zu Afghanistan-Abschiebungen

    Am Mittwoch, den 10.07.2013, hat der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags entschieden, dass Salem Begzad (21) vorerst nicht nach Afghanistan abgeschoben wird. Zunächst soll ein Asylfolgeverfahren abgewartet werden, sollte dies negativ entschieden werden, befasst sich der Landtag erneut mit dem Fall. Dem jungen Afghanen droht die Abschiebung nach Afghanistan, da das bayerische Innenministerium die Ausländerbehörden angewiesen hat, alleinstehende abgelehnte Asylbewerber zurück in das Bürgerkriegsland zu schicken. Salem Begzad hat nie Straftaten begangen, arbeitet in einem Hotel, besucht einen Sprachkurs und hat über den Fußball und die Arbeit viele Freunde in Deutschland gefunden.

    Anlässlich des Falles zeigten sich verschiedene ParlamentarierInnen empört darüber, dass sie über das Thema Afghanistan-Abschiebungen falsch informiert wurden. So seien sie aufgrund der Aussagen des Innenministeriums bisher davon ausgegangen, dass nur Straftäter abgeschoben werden. Die Abgeordneten Angelika Weikert (SPD) und Renate Ackermann (Grüne) forderten vor diesem Hintergrund dazu auf, erneut über einen Abschiebestopp zu beraten. Auch Dietrich von Gumpenberg (FDP) sprach sich gegen die Abschiebung von straffreien jungen Afghanen, wie Salem Begzad, aus.

    Dazu Tobias Klaus, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats: „Wir freuen uns, dass wir für Salem Begzad einen Aufschub erreicht haben, um eine Lösung in diesem Einzelfall zu finden. Aber eine generelle Lösung für die von der Abschiebung bedrohten afghanischen Flüchtlinge steht noch aus. Wir fordern das Bayerische Innenministerium auf, sofort einen Abschiebestopp für Afghanistan zu erlassen!

    Und nochmal Absurdistan!

    Kaum mehr als Symbolpolitik

    Bayerische Staatsregierung kündigt leichte Änderungen in der bayerischen Asylpolitik an / Flüchtlingsrat: Grundlegender Richtungswechsel notwendig!



    Der Bayerische Flüchtlingsrat begrüßt, dass innerhalb der Staatsregierung eine Debatte über die Lebensbedingungen der Flüchtlinge in Bayern begonnen hat, kritisiert aber, dass die Änderungsvorschläge bei weitem nicht ausreichen: „Die Lebensbedingungen für Flüchtlinge in Bayern sind so verheerend, dass es immer wieder zu Suiziden und Suizidversuchen, aber auch zu Protestaktionen wie Hungerstreiks kommt. Wenn die Staatsregierung die Lebensbedingungen wirklich verbessern will, muss eine grundlegende Kurskorrektur in der Asylpolitik folgen. Die über die Medien ventilierten Änderungsvorschläge reichen dafür nicht aus. Sie sind Symbolpolitik, um die Gemüter zu beruhigen“, kritisiert Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats.

    Residenzpflicht:
    Flüchtlinge im Asylverfahren sind in Bayern in ihrer Bewegungsfreiheit auf die Regierungsbezirke beschränkt. Wollen sie den Regierungsbezirk verlassen, müssen sie eine Erlaubnis beantragen. Einige Ausländerbehörden verlangen dafür noch immer 10 Euro Bearbeitungsgebühr, obwohl es schon mehrere Gerichtsurteile gibt, die dies untersagen.
    Ministerpräsident Horst Seehofer hat erklärt, dass die Ausweitung der Residenzpflicht auf ganz Bayern nicht zur Debatte stehe, er hat lediglich die Kommunen gebeten, die „Verlassenserlaubnisgebühr“ von 10 Euro nicht mehr zu erheben.
    Dazu Alexander Thal: „Es ist kein Entgegenkommen, die bayerischen Kommunen zu bitten, die rechtswidrige Verlassenserlaubnisgebühr nicht mehr zu erheben. Der richtige Schritt wäre, die Residenzpflicht sofort auf ganz Bayern auszuweiten, und mit einer Bundesratsinitiative dazu beizutragen, dass diese schikanöse, europaweit einmalige Regelung komplett aus den Bundesgesetzen gestrichen wird!

    Förderung der Rückkehrbereitschaft durch schlechte Lebensbedingungen:
    Sozialministerin Christine Haderthauer hat angekündigt, den berüchtigten Satz, die Unterbringung in Flüchtlingslagern solle „die Bereitschaft zur Rückkehr in das Heimatland fördern“ aus der bayerischen Asyldurchführungsverordnung zu streichen (§ 7 Abs. 5 DV Asyl). Die DV Asyl gibt nur das Ziel der Lagerunterbringung vor, die Pflicht zur Lagerunterbringung ist jedoch im Bayerischen Aufnahmegesetz geregelt.
    Der notwendige Schritt wäre jetzt, schnellstmöglich die Lagerpflicht aus dem Aufnahmegesetz zu streichen. Denn die jahrelange Unterbringung in Flüchtlingslagern in drangvoller Enge und ohne Privatsphäre zermürbt die betroffenen Flüchtlinge und treibt sie in die Verzweiflung. Die Flüchtlingslager sollten nur eine Zwischenlösung sein, um Obdachlosigkeit zu vermeiden, Flüchtlinge sollten danach in Wohnungen umziehen können. Allein die Streichung des widerwärtigen Satzes aus der DV Asyl bringt noch keine Verbesserungen“, so Alexander Thal.

    Essenspakete:
    Bayern ist das einzige Bundesland, in dem Flüchtlinge in Lagern flächendeckend mit Essenspaketen versorgt werden. Christine Haderthauer hat nun angekündigt, den Bezirksregierungen freizustellen, ob sie weiter an den Essenspaketen festhalten oder auf Gutscheine oder Bargeld umstellen wollen.
    Alexander Thal: „Wir fordern von Sozialministerin Haderthauer eine klare Ansage an die Bezirksregierungen, die Essenspakete abzuschaffen und Bargeld auszuzahlen. Denn Essenspakete entmündigen die Flüchtlinge und zwängen ihnen Lebensmittel auf, die sie nicht wollen.

    Quelle

  9. #9
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    AW: Ein neuer Fall von Asylmissbrauch

    Wozu eigentlich Gesetze, wenn sie doch nur gebeugt werden?

    Petition verhindert Abschiebung von Familie Madaev/a


    Der Familie Madaev/a drohte Anfang 2013 die Abschiebung über Polen nach Tschetschenien. Weil Herr Madaev dort für viele Jahre in Menschenrechtsorganisationen aktiv war, musste er Inhaftierung und Folter fürchten. Herr Madaev ist seit 1995 in verschiedenen Menschenrechtsorganisationen in Tschetschenien und Georgien aktiv gewesen, leitete dort die Regionalgruppe des „Komitee der Tschetschenischen Flüchtlinge“ und gründete die Flüchtlingsorganisation „Bart“. Sein 7-jähriger Sohn Umar, der die Misshandlung seines Vaters in Tschetschenien miterleben musste, ist schwer traumatisiert. Als die Behörden Anfang des Jahres die Abschiebung einleiteten, protestierten wir unter anderem beim Bundestag und beim bayerischen Landtag. 1495 Menschen unterzeichent die Petition, die Abschiebung wurde gestoppt und im Juli 2013 verstrich die Überstellungsfrist: Die Familie erhält nun ein Asylverfahren in Deutschland.

    Vielen Dank an alle UnterstützerInnen, an PRO ASYL und die Abgeordneten
    Josef Winkler, Maria Scharfenberg und Ulrike Gote, welche sich für die Familie eingesetzt hatten.



    Die tschetschenische Familie Madaev/a sollte gemäß Dublin II-Verordnung nach Polen überstellt werden. Dort hötte ihr eine zeitnahe Abschiebung nach Tschetschenien gedroht. Mit der Petition sollte erreicht werden, dass die Überstellung nach Polen ausgesetzt wird, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge von seinem Selbsteintrittsrecht Gebrauch macht und somit die Fluchtgründe der Familie in Deutschland geprüft werden.

    Familie Madaev/a beantragte am 26. Juni 2011 Asyl in Polen. Herr Madaev ist seit 1995 in verschiedenen Menschenrechtsorganisationen aktiv gewesen. In Tschetschenien war er bereits vor dem Krieg Mitglied der russische Menschenrechtsorganisation Memorial. Während des Tschetschnienkrieges floh die Familie nach Georgien, dort war Herr Madaev Leiter einer Regionalgruppe des „Komitee der Tschetschenischen Flüchtlinge“, gründete die Flüchtlingsorganisation „Bart“ und arbeitete mit der georgischen Dependance des Norwegischen Flüchtlingsrates zusammen. Nach dem Krieg kehrte die Familie nach Tschetschenien zurück. Direkt nach der Rückkehr wurden Herr und Frau Madaev/a verhört. Nachdem der Halbbruder von Frau Madaeva, den die Familie eine zeitlang bei sich versteckt hatte, ermordet wurde, nahmen die Repressalien zu. Herr Madaev wurde mehrfach verhaftet und u.a. mit Stromschlägen gefoltert.

    Nachdem er im Jahr 2011 erneut vorgeladen wurde und den Aufforderungen nicht nachkam, wurde seine Frau am 18. Juni 2011 verhaftet und Herr Madaev aufgefordert den Vorladungen nachzukommen. Direkt nachdem seine Frau entlassen wurde, beschloss die Familie nach Polen zu fliehen um der Verfolgung zu entgehen. Trotz zahlreicher Belege für sein Engagement und der Vorlage der Vorladungsschreiben der Sicherheitsbehörden, wurde der Asylantrag der Familie in Polen abgelehnt. Nach Auskunft des polnischen Helsiniki-Komitee ist die Ablehnung des Asylantrags und des Antrags auf subsidiären Schutz rechtskräftig und es muss bei einer Überstellung nach Polen mit einer zeitnahen Abschiebung nach Tschetschenien gerechnet werden. Herr Madaev fürchtet bei einer Rückkehr gefoltert, oder, wie die Memorial Mitarbeiterin Natlja Estimirova, ermordet zu werden.

    Daher entschloss sich die Familie von Polen nach Deutschland zu fliehen und stellte am 19.09.2012 einen Asylantrag. Daraufhin wurde ein Dublin-Verfahren eingeleitet und Polen stimmte am 11.01.2013 der Überstellung der Familie zu. Neben der Gefahr einer Kettenabschiebung nach Tschetschenien, spricht auch der gesundheitliche Zustand der Familie gegen eine Überstellung. Insbesondere der 7-Jähirge Umar zeigt schwere Verhaltensstörungen mit Verdacht auf eine Traumatisierung durch die Geschehnisse in Tschetschenien, da er die Verhaftung und Misshandlung seines Vaters miterleben musste. Aus dem Schulunterricht musste er entfernt werden, da er rastlos durch die Schule irrte anstatt dem Unterricht zu folgen. Die Notwendigkeit einer Psychotherapie wurde fachärztlich festgestellt und der behandelnde Arzt warnt vor den psychischen Folgen für Umar, sollte durch eine Überstellung ein „apruptes Entfernen des Kindes und der Familie aus der jetzigen Situation, wo ausreichende therapeutische Ressourcen zur Verfügung stehen“ stattfinden.

    Quelle



  10. #10
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    AW: Ein neuer Fall von Asylmissbrauch

    Wozu eigentlich Gesetze, wenn sie doch nur gebeugt werden?

    Petition verhindert Abschiebung von Familie Madaev/a


    Der Familie Madaev/a drohte Anfang 2013 die Abschiebung über Polen nach Tschetschenien. Weil Herr Madaev dort für viele Jahre in Menschenrechtsorganisationen aktiv war, musste er Inhaftierung und Folter fürchten. Herr Madaev ist seit 1995 in verschiedenen Menschenrechtsorganisationen in Tschetschenien und Georgien aktiv gewesen, leitete dort die Regionalgruppe des „Komitee der Tschetschenischen Flüchtlinge“ und gründete die Flüchtlingsorganisation „Bart“. Sein 7-jähriger Sohn Umar, der die Misshandlung seines Vaters in Tschetschenien miterleben musste, ist schwer traumatisiert. Als die Behörden Anfang des Jahres die Abschiebung einleiteten, protestierten wir unter anderem beim Bundestag und beim bayerischen Landtag. 1495 Menschen unterzeichent die Petition, die Abschiebung wurde gestoppt und im Juli 2013 verstrich die Überstellungsfrist: Die Familie erhält nun ein Asylverfahren in Deutschland.

    Vielen Dank an alle UnterstützerInnen, an PRO ASYL und die Abgeordneten
    Josef Winkler, Maria Scharfenberg und Ulrike Gote, welche sich für die Familie eingesetzt hatten.



    Die tschetschenische Familie Madaev/a sollte gemäß Dublin II-Verordnung nach Polen überstellt werden. Dort hötte ihr eine zeitnahe Abschiebung nach Tschetschenien gedroht. Mit der Petition sollte erreicht werden, dass die Überstellung nach Polen ausgesetzt wird, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge von seinem Selbsteintrittsrecht Gebrauch macht und somit die Fluchtgründe der Familie in Deutschland geprüft werden.

    Familie Madaev/a beantragte am 26. Juni 2011 Asyl in Polen. Herr Madaev ist seit 1995 in verschiedenen Menschenrechtsorganisationen aktiv gewesen. In Tschetschenien war er bereits vor dem Krieg Mitglied der russische Menschenrechtsorganisation Memorial. Während des Tschetschnienkrieges floh die Familie nach Georgien, dort war Herr Madaev Leiter einer Regionalgruppe des „Komitee der Tschetschenischen Flüchtlinge“, gründete die Flüchtlingsorganisation „Bart“ und arbeitete mit der georgischen Dependance des Norwegischen Flüchtlingsrates zusammen. Nach dem Krieg kehrte die Familie nach Tschetschenien zurück. Direkt nach der Rückkehr wurden Herr und Frau Madaev/a verhört. Nachdem der Halbbruder von Frau Madaeva, den die Familie eine zeitlang bei sich versteckt hatte, ermordet wurde, nahmen die Repressalien zu. Herr Madaev wurde mehrfach verhaftet und u.a. mit Stromschlägen gefoltert.

    Nachdem er im Jahr 2011 erneut vorgeladen wurde und den Aufforderungen nicht nachkam, wurde seine Frau am 18. Juni 2011 verhaftet und Herr Madaev aufgefordert den Vorladungen nachzukommen. Direkt nachdem seine Frau entlassen wurde, beschloss die Familie nach Polen zu fliehen um der Verfolgung zu entgehen. Trotz zahlreicher Belege für sein Engagement und der Vorlage der Vorladungsschreiben der Sicherheitsbehörden, wurde der Asylantrag der Familie in Polen abgelehnt. Nach Auskunft des polnischen Helsiniki-Komitee ist die Ablehnung des Asylantrags und des Antrags auf subsidiären Schutz rechtskräftig und es muss bei einer Überstellung nach Polen mit einer zeitnahen Abschiebung nach Tschetschenien gerechnet werden. Herr Madaev fürchtet bei einer Rückkehr gefoltert, oder, wie die Memorial Mitarbeiterin Natlja Estimirova, ermordet zu werden.

    Daher entschloss sich die Familie von Polen nach Deutschland zu fliehen und stellte am 19.09.2012 einen Asylantrag. Daraufhin wurde ein Dublin-Verfahren eingeleitet und Polen stimmte am 11.01.2013 der Überstellung der Familie zu. Neben der Gefahr einer Kettenabschiebung nach Tschetschenien, spricht auch der gesundheitliche Zustand der Familie gegen eine Überstellung. Insbesondere der 7-Jähirge Umar zeigt schwere Verhaltensstörungen mit Verdacht auf eine Traumatisierung durch die Geschehnisse in Tschetschenien, da er die Verhaftung und Misshandlung seines Vaters miterleben musste. Aus dem Schulunterricht musste er entfernt werden, da er rastlos durch die Schule irrte anstatt dem Unterricht zu folgen. Die Notwendigkeit einer Psychotherapie wurde fachärztlich festgestellt und der behandelnde Arzt warnt vor den psychischen Folgen für Umar, sollte durch eine Überstellung ein „apruptes Entfernen des Kindes und der Familie aus der jetzigen Situation, wo ausreichende therapeutische Ressourcen zur Verfügung stehen“ stattfinden.

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