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  1. #1
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    Marokko: Todesstrafe für Abfall vom Islam - IBTimes


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    Marokko: Todesstrafe für Abfall vom Islam
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    Einmal mehr gilt: Keine Toleranz der Intoleranz. Eine schockierende Entwicklung spielt sich gerade in Marokko ab. Dort will der „Oberste Wissenschaftliche Rat" ein Scharia-Gesetz einführen, wonach ein Moslem inskünftig die Todestrafe erwarten soll, wenn ...




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  2. #2
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    AW: Marokko: Todesstrafe für Abfall vom Islam - IBTimes

    Und da können die Muslime uns noch so sehr etwas von "es gibt keinen Zwang im Glauben" vorlügen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Marokko: Todesstrafe für Abfall vom Islam - IBTimes

    Für Yasin: "Es gibt keinen Zwang im Glauben".

  4. #4

    AW: Marokko: Todesstrafe für Abfall vom Islam - IBTimes

    Lieber mal sichern, bevors verloren geht.

    By Roger | April 16, 2013 3:15 PM CEST
    Marokko: Todesstrafe für Abfall vom Islam

    Einmal mehr gilt: Keine Toleranz der Intoleranz. Eine schockierende Entwicklung spielt sich gerade in Marokko ab. Dort will der „Oberste Wissenschaftliche Rat" ein Scharia-Gesetz einführen, wonach ein Moslem inskünftig die Todestrafe erwarten soll, wenn er sich von seinem Glauben lösen möchte.

    Der „Oberste Wissenschaftliche Rat" ist eine religiöse Institution der marokkanischen Regierung, der 47 Wissenschaftler und Kleriker angehören. Diese Institution kann Fatwas herausgeben, die dann von König Mohammed VI unterstützt werden. Dabei ist anzumerken, dass Religion nichts mit Wissenschaft zu tun hat. Religion ist absolut unwissenschaftlich.
    Die marokkanische Zeitungen "Akhbar Alyawm" schrieb heute, dass der Rat eine Fatwa herausgibt, welche die Religionsfreiheit einschränken wird.




    Die Fatwa wurde von einer Ministerkonferenz für Menschenrechte im Rahmen der Vorbereitung des periodischen Berichts über bürgerliche und politische Rechte gefordert.
    Der Zeitung nach sollen Moslems, die den Islam verlassen unter den Tatbestand der "Apostasie" fallen und dafür mit dem Tod bestraft werden.
    Einige Marokkaner kommentierten in einem Social Network, dass ihr Land sich mit solchen Gesetzen auf die gleiche Stufe wie die Taliban in Afghanistan stellen werde.
    Einer meinte sogar: Regeln wie diese machen den Islam zu etwas ähnlichem wie die Mafia, denn bei der Mafia darf man bekanntlich auch nicht kündigen.


    http://de.ibtimes.com/articles/26282...-vom-islam.htm

  5. #5

    AW: Marokko: Todesstrafe für Abfall vom Islam - IBTimes

    Textauszug #4

    Die Fatwa wurde von einer Ministerkonferenz für Menschenrechte im Rahmen der Vorbereitung des periodischen Berichts über bürgerliche und politische Rechte gefordert.
    Das ist sicher nicht das, was wir von Ministern für Menschenrechte erwarten würden!

  6. #6
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    AW: Marokko: Todesstrafe für Abfall vom Islam - IBTimes

    Das sind eben die Islamischen Menschenrechte
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  7. #7
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    AW: Marokko: Todesstrafe für Abfall vom Islam - IBTimes

    Zitat Zitat von burgfee Beitrag anzeigen
    Textauszug #4



    Das ist sicher nicht das, was wir von Ministern für Menschenrechte erwarten würden!
    Menschenrechte werden in diesen Ländern auch komplett anders verstanden wie auch von Moslems insgesamt (außer den "säkulären", selbstverständlich - oder doch nicht?). Diese Argumentation kenne ich schon.

    Zuerst, zum bildlichen Verständnis dehne man das Wort und trenne es: Menschen-Rechte. Demgegenüber stelle man die Gott-Rechte oder Allah-Rechte. D.h. die Menschen-Rechte können nur der Teil sein, den Allah den Menschen als ihr Recht zubilligt und welches dieses Recht ist, geht aus Koran und Scharia hervor. Daher kann man also auch Minister, die über Menschen mit dem Koran und der Scharia richten, als Menschen-Rechtler ansehen.

    Ist doch gar nicht so schwer! Und so FURCHTBAR logisch!

  8. #8

    AW: Marokko: Todesstrafe für Abfall vom Islam - IBTimes

    Europäische Menschenrechtskonvention

    Abschnitt I - Rechte und Freiheiten (Art. 2 - 18)

    Artikel 9
    Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit



    (1) Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfaßt die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht oder Praktizieren von Bräuchen und Riten zu bekennen.
    (2) Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekennen, darf nur Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die öffentliche Sicherheit, zum Schutz der öffentlichen Ordnung, Gesundheit oder Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.
    http://dejure.org/gesetze/MRK/9.html

    Runterscrollen für Rechtsprechung...

    Gilt das auch für die Mittelmeerunion, für Marokko?

  9. #9
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    AW: Marokko: Todesstrafe für Abfall vom Islam - IBTimes

    @ Burgfee - siehe mein oberes Posting zu den Menschenrechten. Mehr gibt es dazu aus islamischer Sicht nicht zu sagen.

  10. #10

    AW: Marokko: Todesstrafe für Abfall vom Islam - IBTimes

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Menschenrechte werden in diesen Ländern auch komplett anders verstanden wie auch von Moslems insgesamt (außer den "säkulären", selbstverständlich - oder doch nicht?). Diese Argumentation kenne ich schon.

    Zuerst, zum bildlichen Verständnis dehne man das Wort und trenne es: Menschen-Rechte. Demgegenüber stelle man die Gott-Rechte oder Allah-Rechte. D.h. die Menschen-Rechte können nur der Teil sein, den Allah den Menschen als ihr Recht zubilligt und welches dieses Recht ist, geht aus Koran und Scharia hervor. Daher kann man also auch Minister, die über Menschen mit dem Koran und der Scharia richten, als Menschen-Rechtler ansehen.

    Ist doch gar nicht so schwer! Und so FURCHTBAR logisch!
    Es ist naheliegend, daß Menschenrechtler, die in einem islamischen Staat leben Muslime sind und auch islamkonform entscheiden. Stimmt.

    Aber kann mannicht davon ausgehen, daß auch der Menschenrechtsrat Marokkos ein Kind des UNO-Menschenrechtsrates ist und letztlich nicht um die Entscheidungen höherer Instanz umhin kommt. Gibt es Entscheidungen auf globaler Ebene? Wie fallen die aus?

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