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  1. #121
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    AW: NSU: Anklage zu dünn?

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    In der kommenden Woche wird das Urteil in diesem Prozess erwartet. Der Richter hat von Anfang an deutlich gemacht, dass er nicht neutral ist und auf ein hartes Urteil hinaus will.
    Das System braucht dringend einen Beweis, daß es unter Umständen auch energisch durchzugreifen gewillt ist.
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  2. #122
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    AW: NSU: Anklage zu dünn?

    Das System braucht etwas ganz anderes,den Strick.

  3. #123
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    AW: NSU: Anklage zu dünn?

    Beate Zschäpe immer noch nicht rechtskräftig verurteilt

    Während unsere durch die Bank linksversiffte Politik und Journaille seit einigen Jahren jedes größere Verbrechen möglichst den „Rechten“ und der bösen AfD in die Schuhe schieben wollen und jeder gehirnamputierte Einzeltäter Teil eines rassistischen Terrornetzwerks gewesen sein soll, ist Beate Zschäpe immer noch nicht rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen. Eine Schande für unseren verlotterten „Rechtsstaat“. Wir erinnern uns:
    Der NSU-Prozess startete zirkusartig am 6. Mai 2013 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München unter Richter Manfred Götzl und endete am 11. Juli 2018 mit der Verurteilung Beate Zschäpes wegen Mordes, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und schwerer Brandstiftung zu lebenslanger Haft, und man stellte außerdem noch die besondere Schwere der Schuld fest.
    Dies alles wurde außer der Brandstiftung aus den Fingern gesogen, Beweise gab es keine. Das Urteil riecht nach staatlicher Regie und öffentlicher Meinung. Zschäpe war nirgends an einem Tatort gesichtet worden und es lagen keinerlei Abhörprotokolle oder sonstige Beweise vor, die sie als führenden Kopf der NSU gezeigt hätten.
    Es ist sogar fraglich, ob der NSU überhaupt eine Terrorgruppe war. Wenn Böhnhardt und Mundlos jahrelang türkische Gemüsehändler und Dönerwirte umgebracht haben, es aber kein einziges Bekennerschreiben oder sonst einen Papierfetzen dazu gab, wo soll denn da der Terror sein? Selbst der Spiegel, der sich heute aufplustert, tippte ja auf türkische Revierkämpfe im Rauschgiftmilieu.
    Jedenfalls liegt aus München nach fast zwei Jahren immer noch keine schriftliche Urteilsbegründung vor. Ende April 2020 läuft anscheinend die Frist ab. Und erst dann können Zschäpe und ihre Anwälte ihre Revisionsgründe schriftlich einlegen. Dafür haben sie dann nur einen Monat Zeit. Und erst nach weiteren Monaten wird in der Folge über diese Revision entschieden. Entweder wird sie abgelehnt oder es kommt zu einer weiteren Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof.
    Und erst dann ist das dubiose Urteil rechtskräftig oder es gibt ein neues. Also vielleicht nach zehn Jahren?


    http://www.pi-news.net/2020/03/beate...ig-verurteilt/
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  4. #124
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    AW: NSU: Anklage zu dünn?

    Einen Tag vor Ablauf der Frist liegt nun das schriftliche Urteil vor. Ganze 3025 Seiten lang erläutert Richter Götzl sein Urteil. Es dürfte kein Zufall sein, dass der Richter so lange damit gewartet hat. Das "Werk" wird nicht veröffentlicht, ist für die Allgemeinheit nicht zugänglich.
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  5. #125
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    AW: NSU: Anklage zu dünn?

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Einen Tag vor Ablauf der Frist liegt nun das schriftliche Urteil vor. Ganze 3025 Seiten lang erläutert Richter Götzl sein Urteil. Es dürfte kein Zufall sein, dass der Richter so lange damit gewartet hat. Das "Werk" wird nicht veröffentlicht, ist für die Allgemeinheit nicht zugänglich.
    Die Logik unseres Rechtssystems ist wohl nur Eingeweihten vorbehalten.
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  6. #126
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    AW: NSU: Anklage zu dünn?

    Warum ist ein Urteil was im Namen des Volkes geschieht für das Volk dann nicht einsehbar ?

  7. #127
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    AW: NSU: Anklage zu dünn?

    Zitat Zitat von Narima Beitrag anzeigen
    Warum ist ein Urteil was im Namen des Volkes geschieht für das Volk dann nicht einsehbar ?
    Gute Frage. Zschäpes Anwälte wollen in Revision gehen, weil das Urteil an den Haaren herbeigezogen und rechtlich nicht haltbar ist. Es ist vor allem ein politisches Urteil, soll von den Machenschaften des Verfassungsschutzes und seiner politischen Hintermänner ablenken. Das letzte Wort ist in der Angelegenheit noch nicht gesprochen.
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  8. #128
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    AW: NSU: Anklage zu dünn?

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Gute Frage. Zschäpes Anwälte wollen in Revision gehen, weil das Urteil an den Haaren herbeigezogen und rechtlich nicht haltbar ist. Es ist vor allem ein politisches Urteil, soll von den Machenschaften des Verfassungsschutzes und seiner politischen Hintermänner ablenken. Das letzte Wort ist in der Angelegenheit noch nicht gesprochen.
    Wieder eine „unendliche Geschichte"! Da sage mal einer, die deutsche Justiz sei nicht kreativ.
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  9. #129
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    AW: NSU: Anklage zu dünn?

    Zitat Zitat von Cherusker Beitrag anzeigen
    Wieder eine „unendliche Geschichte"!.....
    So ist es. Zschäpes Anwälte haben nun Revision eingelegt...…………

    BERLIN taz/dpa | Im NSU-Verfahren geht es in die nächste Etappe. Am Montag reichten die Verteidiger von Beate Zschäpe und des Mitangeklagten Holger G. ihre Revisionsbegründungen ein. Jetzt muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Urteil im NSU-Prozess befassen.
    Das Oberlandesgericht München hatte am 11. Juli 2018, nach gut fünfjähriger Verhandlung, Beate Zschäpe wegen der zehnfachen NSU-Mordserie zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt. Vier Mitangeklagte erhielten Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren Haft. Im April legte das Gericht seine schriftliche, 3.025 Seiten starke Urteilsbegründung vor. Die Verteidiger hatten anschließend einen Monat Zeit für ihre Revisionsbegründungen. Nur ein Angeklagter, Carsten S., hatte sein Urteil akzeptiert. Er hatte der Terrorgruppe eine Waffe übergeben und verbüßt dafür nun eine Haftstrafe von drei Jahren.
    Im Fall von Zschäpe wurden jetzt gleich zwei Revisionsbegründungen eingereicht, weil sich die 45-Jährige im NSU-Prozess mit ihren ursprünglichen Pflichtverteidigern Anja Sturm, Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl überworfen hatte und einen vierten Verteidiger, Mathias Grasel, durchsetzte. Laut SWR umfasst die Begründung von Sturm und Heer 2.300 Seiten und sieben Verfahrensrügen, Stahl wollte einen eigenen Schriftsatz einreichen. Laut Gerichtssprecher reichte auch Grasel am Montag seine Begründung ein.
    Alle Zschäpe-Verteidiger halten es nicht für tragbar, dass die Angeklagte als gleichwertige Mittäterin neben ihren Untergrundkumpanen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos verurteilt wurde – obwohl sie an keinem Tatort war. Die Morde, Anschläge und Raubüberfälle hätten vielmehr allein die Männer zu verantworten.
    Auch Mitangeklagte wollen Revision
    Auch der Mitangeklagte Holger G. reichte laut Gericht eine Revisionsbegründung ein. Er wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er dem Trio eine Waffe überbracht und Papiere überlassen haben soll.
    Die zwei weiteren Mitangeklagten André Eminger und Ralf Wohlleben haben für ihre Begründungen noch bis Freitag Zeit, weil sie die schriftlichen Urteilsgründe erst später erhielten und die Frist für die Revisionsbegründung erst ab Empfang läuft.
    Im Fall André Eminger hatte auch die Bundesanwaltschaft Revision angekündigt. Der Zwickauer hatte dem NSU-Trio bis zum Schluss die Treue gehalten und den TerroristInnen Wohnwagen, eine Wohnung und Bahncards beschafft. Die Bundesanwaltschaft stellte gar Überlegungen an, ob Eminger das vierte Mitglied des NSU gewesen sei, und forderte für ihn zwölf Jahre Haft. Das Oberlandesgericht aber sah das anders: Für die Richter wurde Eminger erst kurz vor Ende der Anschlagsserie in die Morde eingeweiht. Das Gericht verurteilte den bis heute bekennenden Neonazi deshalb nur zu zweieinhalb Jahren Haft.
    Die Bundesanwaltschaft hat für ihre Revisionsbegründung im Fall Eminger noch länger Zeit als die anderen Verfahrenbeteiligten: bis zum 12. Juni – wegen eines Fauxpas. Das Gericht hatte der Anklagebehörde zwei Seiten der Urteilsgründe nicht übersandt, wie ein Gerichtssprecher der taz bestätigte. Das Dokument musste deshalb noch mal neu übersandt werden. Die Frage, ob das Urteil von André Eminger Bestand hat, ist von weitreichender Bedeutung: Denn wenn schon der engste Vertraute nichts von den NSU-Morden gewusst haben soll, sind Anklagen gegen weitere Terrorhelfer weitgehend aussichtslos.
    Liegen alle Revisionsbegründungen vor, beginnt vor dem Bundesgerichtshof ein mehrmonatiges Verfahren, in dem alle Seiten noch mal Stellungnahmen abgeben können. Die Richter prüfen dann, ob das NSU-Urteil inhaltlich und formal fehlerfrei war. Mit einer Entscheidung wird erst im nächsten Jahr gerechnet.

    https://taz.de/Beate-Zschaepe-legt-R...-ein/!5688671/
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  10. #130
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    AW: NSU: Anklage zu dünn?

    Die Gewinner solcher Prozesse sind die Anwälte. Da wird dann auch ganz gerne manipuliert und gelogen. Peinlich wenn dann diese Lügen auffliegen................

    An mehr als 230 Verhandlungstagen hat ein Rechtsanwalt aus Eschweiler beim NSU-Prozess in München ein vermeintliches Opfer des Kölner Nagelbombenattentats auf der Keupstraße vertreten – bis sich herausstellte, dass die Person frei erfunden war. Nun droht dem Juristen eine Haftstrafe, ihm werden Betrug, versuchter Betrug, Urkundenfälschung und Anstiftung zur falschen Versicherung an Eides statt vorgeworfen.

    Köln: NSU-Opfer von Keupstraße war frei erfunden
    Für seine Mandantin und Nebenklägerin Meral Keskin hatte der Strafverteidiger (52) seit Mitte 2013 bei der Verhandlung um Beate Zschäpe (45) am Oberlandesgericht teilgenommen – die Nazibraut wurde im Juli 2018 unter anderem wegen zehnfachen Mordes zu lebenslang Gefängnis verurteilt (hier lesen Sie mehr).

    Doch eine Meral Keskin existiert gar nicht, was sich erst zweieinhalb Jahre nach Prozessbeginn herausstellte. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Aachen soll der Anwalt daher zu Unrecht Zahlungen von insgesamt mehr als 200.000 Euro für seine Tätigkeit erhalten haben.

    Keupstraßen-Opfer erfunden: Anwalt will von nichts gewusst haben
    Zur Beantragung der Nebenklage soll der Jurist gefälschte Unterlagen vorgelegt haben. Auch soll er im Namen der erfundenen Mandantin durch bewusste Täuschung zu Unrecht eine pauschale Härteleistung als Opfer eines extremistischen Übergriffs in Höhe von 5000 Euro bezogen haben.

    Nach Aufkommen der Vorwürfe hatte sich der Beschuldigte über einen Anwalt dahingehend eingelassen, von der Nichtexistenz seiner Mandantin nichts gewusst zu haben. Die Vermittlung sei über einen weiteren Nebenkläger im NSU-Prozess erfolgt, der mittlerweile verstorben ist.

    Jurist auch im Zusamenhang mit Loverpade-Unglück angeklagt
    Die Kommunikation sei aufgrund einer Sprachbarriere nur über den anderen Nebenkläger gelaufen. Einmal habe man sich persönlich getroffen – dabei soll sich angeblich die Mutter des Verstorbenen als Meral Keskin ausgegeben haben. Der Prozess beginnt am 7. August vor dem Landgericht Aachen, das Gericht hat die Anklage kürzlich zugelassen.

    https://www.express.de/koeln/koelner...ngnis-37048218
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