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Hits: 834 | 20.04.2013, 08:40 #1
Berlin: 18-Jähriger von “unbekannten” Bewohnern der Parallelgesellschaft bewußtlos geprügelt
Spürnase: Berliner Jung
Es ist nur eine weitere Kopftrittartige Tat gegen einen deutschen Jugendlichen. Weil er ein Deutscher war, stuften die "Unbekannten" aus der orientalischen Parallelgesellschaft Berlins ihn gleich als "Nazi" ein: Die über 18 Jahre alten Schüler zweier Schulklassen aus Düsseldorf feierten gegen 1.20 Uhr am Zeppelinplatz den letzten Tag ihres Berlin-Aufenthalts, als eine [...]
Weiterlesen...Geändert von Realist59 (20.04.2013 um 10:19 Uhr)
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20.04.2013, 10:25 #2
AW: Berlin: 18-Jähriger von “unbekannten” Bewohnern der Parallelgesellschaft bewußtlos geprügelt
Die über 18 Jahre alten Schüler zweier Schulklassen aus Düsseldorf feierten gegen 1.20 Uhr am Zeppelinplatz den letzten Tag ihres Berlin-Aufenthalts, als eine etwa sechsköpfige Gruppe an ihnen vorbeiging und sie mit "Heil Hitler"-Rufen provozierte.
Heil Hitler-Rufe sind strafbar. Wikipedia schreibt dazu
.........Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Hitlergruß in Deutschland sowie Österreich verboten. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Verwendung des Hitlergrußes und anderer Formen (etwa „Mit Deutschem Gruße“) durch § 86a des Strafgesetzbuches (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) sowie § 130 (Volksverhetzung) unter Strafe gestellt..........
ich kann mir gut vorstellen, dass das für Migranten natürlich nicht giltAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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