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  1. #1

    Klostertod

    Aus conrebbi's video erfuhr ich soeben, daß die Frau von dem brutalen Kindermörder Dutroux durch ein kirchliches Gesetz, den sog. *Klostertod* vorzeitig as dem Gefängnis entlassen wurde.



    http://www.youtube.com/watch?v=Ejau9GxE3Kg


    Die googlesuche nach Dutoux Klostertod ergab nur einen Treffer, die Seite ist inzwischen leider vom Netz genommen worden.

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    Suchergebnisse



    http://www.bz-berlin.de/archiv/held-des-tages-article1532947.html ...

    http://www.bz-berlin.de/sitemap/site...-09-p00.xml.gz
    ... /welt/kindermoerder-dutroux-will-vorzeitig-freikommen-article1542567.html ...... http://www.bz-berlin.de/archiv/was-ist-der-klostertod-article1546028.html ...

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    https://www.google.de/search?client=...MsrOswbhkICIAw


    googlesuche klostertod

    Was ist der "Klostertod"?

    20. September 2012 09:10 Uhr, BZ | Aktualisiert 02:51

    Ein juristischer Begriff aus dem Mittelalter. Eine lebende Person wurde bei Eintritt in ein Kloster für die weltliche Rechtsprechung für tot erklärt. Ihre Besitztümer gingen daher an die Erben über. Erneuter Erwerb von Vermögen war nicht möglich.
    http://web.archive.org/liveweb/http:...le1546028.html
    Geändert von burgfee (06.04.2013 um 00:42 Uhr)

  2. #2

    AW: Klostertod

    Vor Inkrafttreten des BGB gab es noch den Klostertod. Gemäß § 1199 XI ALR galten Mönche und Nonnen in Sinne des bürgerlichen Rechts mit Ablegung des Gelübdes als verstorben. Nach § 1200 XI ALR waren sie demnach unfähig, Eigentum und andere Rechte zu erwerben, zu besitzen oder darüber zu verfügen. Wegen der Abschaffung der Fiktionen des bürgerlichen Todes und des Klostertodes gibt es heute praktisch keine Rechtsordnung mehr, die Mensch-Sein und Rechtsfähigkeit trennt.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsf...Deutschland%29

    In Deutschland ist der klostertod demnch abgeschfft, in belgien und oder Frankreich scheint er noch zu gelten. Was sagt eigentlich das EU-Recht dazu? Falls die EU die Gültigkeit des klostertodes anerkennt wird es dann wohl aiuch in Deutschland eines Tages wieder gelten, so daß Mörder ihrer Haftstrafe entkommen?

  3. #3

    AW: Klostertod

    Belgischer Missbrauchsfall: Dutroux-Komplizin muss offenbar umziehen


    Die Entlassung von Michelle Martin aus dem Gefängnis löste Empörung aus, zu den Auflagen gehörte eine Unterbringung im Kloster. Doch nun muss sich die Ex-Frau von Kindermörder Marc Dutroux wohl eine neue Bleibe suchen - weil die Nonnen das Gebäude verlassen wollen.

    Brüssel - Die Ex-Frau und Komplizin des belgischen Kindermörders Marc Dutroux muss offenbar innerhalb der kommenden zwei Jahre umziehen. Offen ist laut der Zeitung "La Meuse" aber, ob die derzeit in einem Nonnenkloster im wallonischen Malonne lebende Michelle Martin zurück ins Gefängnis müsste oder für sich allein eine Wohnung nehmen könnte.


    Ein Vertreter des Ordens, Didier van Hecke, bestätigte dem Bericht zufolge, dass Martin die Schwestern nicht begleiten werde, wenn diese umziehen. Am Montag hatten mehrere Zeitungen von den Umzugsplänen der Nonnen berichtet, da das Kloster für die verbliebenen Schwestern zu groß sei. Martin war - begleitet von großer öffentlicher Entrüstung - 2012 vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen worden. Zu den Auflagen des Gerichts gehörte ihre Unterbringung in dem Kloster. Ihr Anwalt sagte dem Bericht zufolge nun, Martin müsse nicht unbedingt bei jemand anderem wohnen, sondern könne auch allein eine Wohnung nehmen.

    Martin war 1996 mit Dutroux festgenommen worden. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Einen Antrag des 56-Jährigen auf eine Entlassung in den überwachten Hausarrest lehnte die Brüsseler Haftprüfungskammer vergangene Woche unter Verweis auf sein hohes Rückfallrisiko ab. Martin war als Mittäterin zu 30 Jahren Haft verurteilt worden, verbrachte davon aber lediglich 16 Jahre hinter Gittern.

    In den neunziger Jahren hatte Dutroux sechs Mädchen entführt, missbraucht und in einem geheimen Verlies eingesperrt. Dort starben vier von ihnen. Martin, seine damalige Ehefrau, selbst Mutter von drei Kindern, trug eine Mitschuld, weil sie zwei achtjährige Mädchen verhungern ließ.

    wit/AFP

    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/michelle-martin-dutroux-komplizin-muss-offenbar-umziehen-a-885828.h

  4. #4

    AW: Klostertod

    Für den Haupttäter Dutroux fand sich (bislang) kein Kloster
    http://www.morgenweb.de/nachrichten/...-hoch-1.898111

  5. #5

    AW: Klostertod

    Es gab nicht nur die 6 Mädchenopfer...


    Marc Dutroux und die toten Zeugen [Teil-1]



    http://www.youtube.com/watch?v=XKn2fRWMobg


    http://www.youtube.com/watch?v=_ZndIL3Clr8

    http://www.youtube.com/watch?v=tgOrDmJbT_c
    Geändert von burgfee (06.04.2013 um 01:58 Uhr)

  6. #6
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    AW: Klostertod

    Der Fall Dutroux ist nie richtig aufgearbeitet worden. Die wahren Hintergründe werden wohl nie an die Öffentlichkeit kommen. Die Unterbringung in ein Kloster ist doch völlig absurd. Wenn das Gefängnis nicht der richtige Ort ist, dann doch wohl die Irrenanstalt.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  7. #7

    AW: Klostertod

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Der Fall Dutroux ist nie richtig aufgearbeitet worden. Die wahren Hintergründe werden wohl nie an die Öffentlichkeit kommen. Die Unterbringung in ein Kloster ist doch völlig absurd. Wenn das Gefängnis nicht der richtige Ort ist, dann doch wohl die Irrenanstalt.

    Das Prozedere und die 27 toten Zeugen legen nahe, daß es sich um ein Netzwerk riesigen Ausmaßes handelt, Leute in höchsten Ämtern da involviert sein könnten.

    Von daher stellt sich mir die Frage, ob auch führende Kirchenposten da mit drin stecken und zu den Verurteilten halten, ihnen eine mildere Strafe angedeihen lassen möchten?

  8. #8

    AW: Klostertod

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Der Fall Dutroux ist nie richtig aufgearbeitet worden. Die wahren Hintergründe werden wohl nie an die Öffentlichkeit kommen. Die Unterbringung in ein Kloster ist doch völlig absurd. Wenn das Gefängnis nicht der richtige Ort ist, dann doch wohl die Irrenanstalt.
    Hast du den Beitrag #3 ganz gelsen?

    Das kloster sei zu groß geworden, die Nonnen wollen umziehen, aber anstatt Dutrouxs Frau mitgeht wird nun erwogen, sie solle sich eine eigene Wohnung suchen und anscheinend nicht mehr in der Gemeinschaft der Nonnen leben. Wo soll diese Wohnung sein unter welchen Bedingungen soll die Verurteilte leben? Wird es ein völlig normales Leben sein vielleicht mirt einem kirchlichen Vormund, da sie ja den Klostertod angenommen hat?

    Haben die Nonnen einen Aufstand geprobt und wollen eine am Mord beteilgte Frau nicht in ihren eigenen Reihen haben? Oder ist das vorgeschoben?

  9. #9
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    AW: Klostertod

    Ich habe den Beitrag gelesen. Wenn das Kloster geschlossen wird, dann könnte man diese Dame auch in ein anderes Kloster stecken. Wahrscheinlicher ist aber, dass man wusste, dass das Kloster aufgegeben wird und die Frau eben durch einen kleinen Umweg in die Freiheit gelangt.
    Ich hätte damals wetten können, dass Marc Dutroux nach seiner Verurteilung erhängt aufgefunden wird um möglichen Enthüllungen vorzubeugen. Scheinbar hat er etwas in der Hand, was sein Leben schützt. Sicher kennt er nicht jeden, der da involviert war aber er dürfte einigen Leuten schwer im Magen liegen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  10. #10

    AW: Klostertod

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Ich habe den Beitrag gelesen. Wenn das Kloster geschlossen wird, dann könnte man diese Dame auch in ein anderes Kloster stecken. Wahrscheinlicher ist aber, dass man wusste, dass das Kloster aufgegeben wird und die Frau eben durch einen kleinen Umweg in die Freiheit gelangt.
    Ich hätte damals wetten können, dass Marc Dutroux nach seiner Verurteilung erhängt aufgefunden wird um möglichen Enthüllungen vorzubeugen. Scheinbar hat er etwas in der Hand, was sein Leben schützt. Sicher kennt er nicht jeden, der da involviert war aber er dürfte einigen Leuten schwer im Magen liegen.
    Das sehe ich wie du, die Kirche könnte ihr ein anderes Kloster suchen, bzw hätte ich das als Teil der vereinbarung mit dem Gerichtgesehen.

    Dennoch behauptet ihr Anwalt, daß es ihr offen stehe, sich eine Wohnung zu suchen, um ALLEINE drin zu leben.

    Zu den Auflagen des Gerichts gehörte ihre Unterbringung in dem Kloster. Ihr Anwalt sagte dem Bericht zufolge nun, Martin müsse nicht unbedingt bei jemand anderem wohnen, sondern könne auch allein eine Wohnung nehmen.
    Kann es sein, daß der Klostertod sie auch von der Schuld reingewaschen hat, reingewaschen vom Schuldspruch des BGB? So daß sie nun fortan ein relativ normales freies Leben führen kann, jedoch ohne eigenen Besitz und unter der Vormundschaft der Kirche. Und wenn die Kirche meint, ein Kloster sei nicht zu finden für sie, dann ginge auch eine eigene Wohnung?

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